Tagesmeldungen
Zur lebensrettenden Operation von Kabul nach Hamburg
Die Fördergemeinschaft Deutsche Kinderherzzentren e.V. und die Albertinen-Stiftung ermöglichen herzkranken Kindern aus Afghanistan eine Operation in Deutschland. Bibi-Ayesha und acht weitere Jungen und Mädchen im Alter zwischen 6 und 12 Jahren, die jeweils mit einem schweren Herzfehler zur Welt gekommen sind, sollen im kommenden September von Kabul nach Hamburg fliegen. Dort werden sie im Albertinen-Krankenhaus operiert und anschließend in Pflegefamilien betreut. Ihr Aufenthalt in Deutschland wird etwa drei Monate dauern, danach kehren sie in ihre Heimat zurück.
Trotz ehrenamtlichen Engagements entstehen für Transport und Operation pro Kind Kosten in Höhe von etwa 13.000 Euro. Die bundesweit tätige Fördergemeinschaft Deutsche Kinderherzzentren, die seit diesem Jahr mit der Albertinen-Stiftung kooperiert, hatte im Vorfeld zu Spenden aufgerufen, denn ohne eine gesicherte Finanzierung, dürfen diese Kinder nicht nach Deutschland einreisen. "Die Reise der Herzkinder von Kabul nach Hamburg wird von ehren- und hauptamtlichen Albertinen-Mitarbeitern begleitet - darunter ein Arzt und eine Krankenschwester. Eine Operation in Deutschland ist für diese Kinder die einzige Überlebenschance", sagt Jörg Gattenlöhner, Geschäftsführer der Fördergemeinschaft Deutsche Kinderherzzentren. Der lebensrettenden Operation in Deutschland geht eine lange Vorbereitungszeit voraus. Afghanische Ärzte, denen die Möglichkeiten für schwierige Operationen fehlen, haben die Kinder bisher betreut. Das afghanische Gesundheitsministerium musste dem Aufenthalt in Deutschland zustimmen. In Hamburg wurde von der Albertinen-Stiftung ein Netzwerk von ehrenamtlichen Helfern aufgebaut und ein Nothilfe-Team - geleitet von Prof. Dr. Friedrich-Christian Rieß, Chefarzt der Herzchirurgie - zusammengestellt.
"Natürlich würden wir als Fördergemeinschaft Deutsche Kinderherzzentren gern noch mehr Kindern eine Operation ermöglichen, wenn wir genügend Spenden dafür hätten. Die Listen der schwer herzkranken Kinder in Afghanistan und auch im Jemen oder Eritrea sind lang genug." betont Jörg Gattenlöhner. Erst im vergangenen April konnten drei Kinder aus dem Jemen eine Operation hier in Deutschland erhalten. Alle drei Kinder sind bereits im Mai gesund in ihre Heimat zurückgeflogen.
Spendenkonto:
Bank für Sozialwirtschaft
Konto: 8124200
BLZ: 370 205 00
Sondertermine für Trauungen 2014
Neben den „klassischen“ Hochzeitsterminen bietet das Standesamt auch im kommenden Jahr verschiedene Sondertermine in der Villa Böhm, auf dem Hambacher Schloss sowie an Samstagen an. Wünsche können mit dem Standesamt abgestimmt werden, Telefon 06321/855-233.
Villa Böhm (donnerstags zwischen 10 und 17 Uhr): 9. Januar, 6. Februar, 6. März, 3. April, 8. Mai, 12. Juni, 3. Juli, 7. August, 4. September, 9. Oktober, 6. November und 4. Dezember. Die Gebühren liegen bei 75 Euro, für die Buchung des Salons der Villa werden 200 Euro berechnet.
Hambacher Schloss (freitags zwischen 10 und 12 Uhr): 10. Januar, 7. Februar, 7. März, 4. April, 9. Mai, 13. Juni, 4. Juli, 8. August, 5. September, 10. Oktober, 7. November und 5. Dezember. Die Gebühren liegen bei 100 Euro, die Raummiete für den Siebenpfeiffersaal beträgt 250 Euro.
Standesamt im Haus des Weines (samstags zwischen 10 und 12 Uhr): 11. Januar, 8. Februar, 8. März, 5. April, 10. Mai, 14. Juni, 5. Juli, 9. August, 6. September, 11. Oktober, 8. November und 6. Dezember. Auch hier sind 100 Euro an Gebühren zu bezahlen.
Schulden von Land und Kommunen stiegen 2012 weiter an
Die Verschuldung des Landes und der Kommunen in Rheinland-Pfalz lag am Ende des Jahres 2012 bei 48,4 Milliarden Euro. Wie das Statistische Landesamt in Bad Ems bekannt gab, waren das 2,7 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Die Pro-Kopf-Verschuldung wuchs damit auf 12.100 Euro.
Ein Blick auf die verschiedenen Akteure offenbart jedoch deutlich unterschiedliche Veränderungen. Während die Verschuldung des Landes um 3,6 Prozent auf 33,5 Milliarden Euro anwuchs, erhöhte sich die Schuldenlast bei den kommunalen Gebietskörperschaften (Städte, Gemeinden und Landkreise) insgesamt lediglich um 0,7 Prozent auf 14,9 Milliarden Euro.
Betrachtet man die kommunalen Gebietskörperschaften einzeln, so zeigen sich wesentliche Unterschiede zwischen und innerhalb der kreisfreien Städte, der Landkreisbereiche beziehungsweise Landkreise sowie der Verbandsgemeindebereiche und der verbandsfreien Gemeinden.
Kreisfreie Städte
Die Schuldenlast der kreisfreien Städte sank im Jahr 2012 um 3,1 Prozent auf 6,7 Milliarden Euro. Die durchschnittliche Pro-Kopf-Verschuldung lag damit bei 6.500 Euro. Eine detaillierte Analyse der einzelnen kreisfreien Städte offenbart große Unterschiede. Die höchste rechnerische Verschuldung je Einwohner wurde mit 10.800 Euro für Kaiserslautern ermittelt, die niedrigste mit 1.600 Euro für Landau.
Landkreisbereich
Als Vergleichsbasis zu den kreisfreien Städten wird üblicher Weise auch der Landkreisbereich (Ortsgemeinden, Gemeindeverbände und Landkreise zusammen) betrachtet. Entsprechend dieser Definition stieg die Verschuldung der Landkreisbereiche im Jahr 2012 um 4,1 Prozent auf 8,2 Milliarden Euro. Die durchschnittliche Pro-Kopf-Verschuldung erhöhte sich damit auf 2.800 Euro. Der Landkreisbereich Kusel (6.200 Euro/Einwohner) war am höchsten, der Rhein-Hunsrück-Kreis (1.200 Euro/Einwohner) am geringsten verschuldet.
Landkreise
Berücksichtigt man hingegen lediglich die Haushalte der Landkreise, so ergeben sich für das Jahr 2012 insgesamt Schulden in Höhe von 2,6 Milliarden Euro (Plus 9,3 Prozent). Die durchschnittliche Verschuldung stieg auf 876 Euro/Einwohner. Doch auch hier zeigt die differenzierte Analyse große Unterscheide: Die höchste Pro-Kopf-Verschuldung wurde für den Landkreis Kusel mit 2.200 Euro, die niedrigste für Mainz-Bingen mit 30 Euro ermittelt.
Verbandsgemeindebereich
Der Verbandsgemeindebereich (Verbandsgemeinden inkl. Ortsgemeinden) war Ende 2012 insgesamt mit 4,3 Milliarden Euro verschuldet. Im Vorjahresvergleich kam es damit zu einem Anstieg von 2,6 Prozent. Die durchschnittliche Pro-Kopf-Verschuldung erhöhte sich hierdurch auf 1.800 Euro. Innerhalb der Verbandsgemeindebereiche sind starke regionale Unterschiede festzustellen: Während der Verbandsgemeindebereich Kusel mit 6.300 Euro die höchste Pro-Kopf-Verschuldung aufwies, verzeichnete Bellheim mit ca. 100 Euro die niedrigste Verschuldungsrate.
Verbandsfreie Gemeinden
Die verbandsfreien Gemeinden hatten insgesamt 1,32 Milliarden Euro Schulden (Minus 0,6 Prozent). Im Durchschnitt lag die rechnerische Pro-Kopf-Verschuldung damit bei 2.100 Euro. Doch auch hier zeigte sich eine große Spannbreite: Mit 6.500 Euro entfiel auf die Stadt Idar-Oberstein die höchste Pro-Kopf-Verschuldung. Am anderen Ende der Skala stand die Stadt Wörth am Rhein. Sie war schuldenfrei (0 Euro Pro-Kopf-Verschuldung).
Liquiditätskredite
Prinzipiell sind verschiedene Verschuldungsarten möglich. Die kommunalen Gebietskörperschaften können sich mit Hilfe von Investitionskrediten und/oder Liquiditätskrediten verschulden. Das Land kann Defizite zudem über die Herausgabe von Wertpapierschulden finanzieren. Der Blick auf diese Verschuldungsarten verdeutlich einen längerfristig anhaltenden Trend: Liquiditätskredite, die lediglich als Instrument zur Überbrückung vorübergehender Kassenanspannungen dienen, machen einen immer größeren Anteil der Schulden aus. Bei den kreisfreien Städten wurden durchschnittlich 66 Prozent der Schulden durch Liquiditätskredite finanziert (2011: 65 Prozent). Im Landkreisbereich betrug der Anteil der Liquiditätskredite 41 Prozent (2011: 39 Prozent), im Bereich der Verbandsgemeinden 30 Prozent (2011: 29 Prozent) und bei verbandsfreien Gemeinden 33 Prozent (2011: 32 Prozent). Im Unterschied zu den kommunalen Gebietskörperschaften verschuldete sich die Landesregierung im Jahr 2012 hingegen kaum mit Hilfe von Liquiditätskrediten. Hier stieg der Anteil an der Gesamtverschuldung nur auf 1,9 Prozent (2011: 1,8 Prozent).
Erlebnistag Deutsche Weinstraße: Freie und sichere Fahrt für die Radfahrer
Am Sonntag, 25. August 2013 findet zum 28. Mal der Erlebnistag Deutsche Weinstraße statt. Der Erlebnistag ist eine über die Grenzen der Pfalz hinaus bekannte Veranstaltung, die zahlreiche Besucher an die Weinstraße lockt und einen festen Bestandteil des Veranstaltungskalenders ist.
Die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße und die Veranstalter bitten daher um Mithilfe, damit der Erlebnistag weiterhin eine attraktive Veranstaltung bleibt, bei der auch die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer gewährleistet ist.
Die Weinstraße wird während der Veranstaltung von 10 bis 18 Uhr für den motorisierten Verkehr gesperrt. Die Sperrung gilt auch für den Anliegerverkehr, es gibt aber innerörtliche Umleitungsstrecken. Ausnahmegenehmigungen können nicht erteilt werden. Dies gilt insbesondere auch wieder für die Abfahrt der B 10 bei Birkweiler, die unmittelbar auf die Weinstraße führt.
In den letzten Jahren kam es immer wieder zu Verstößen gegen das Durchfahrtsverbot. Die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße weist daher darauf hin, dass auch am Erlebnistag Verstöße gegen das Durchfahrtsverbot durch die Polizei geahndet werden können.
Außerdem werden die Anwohner gebeten, ihre zwingend notwendigen Fahrten an diesem Tag möglichst außerhalb der Sperrzeiten durchzuführen. Weinbau-, Gastronomie –und Beherbergungsbetriebe werden gebeten, ihre Gäste frühzeitig über die Verkehrsbeschränkungen zu informieren um auch hier Fehlfahrten zu vermeiden.
Einbahnstraßensystem ist keine Lösung für Neustadt
„Warum richtet man nicht einen Einbahnstraßenring um Neustadt ein?“. Diese Frage wird von Bürgern öfter gestellt. Mit einer solchen Regelung werden Erwartungen nach einer nahezu ampelfreien Lösung verbunden. Der Verkehr würde staufrei durch Neustadt fließen. Außerdem sei die Lösung sehr preisgünstig und die Planungen zur Verlegung der B39 würden überflüssig, heißt es in den Begründungen.
Die Einrichtung eines Einbahnstraßensystems wurde bereits 2001 in der Gesamtverkehrsplanung der Stadt Neustadt an der Weinstraße als Planfall überprüft. Die Verkehre sollten in Einbahnrichtung über die Amalien-, Tal- und Landauer Straße am Südrand der Innenstadt in Fahrtrichtung Osten und über die Maximilian- und Ludwigstraße am Nordrand in Fahrtrichtung Westen geleitet werden. Zusätzlich war eine Querverbindung über die Karl-Helfferich-Straße vorgesehen.
Die Verkehrsberechnungen der Experten zeigten: Positiv ist im Einbahnsystem sicherlich ein flüssigerer Verkehrsablauf auf den Hauptstraßen mit vereinfachten Abbiegemöglichkeiten von und zu den angrenzenden Straßen.
Dem gegenüber stehen aber größere Umwege. Ein Beispiel: Ein Auto aus Kaiserslautern mit dem Ziel Rathaus müsste die Innenstadt über die Amalien-, Tal- und Landauer Straße umfahren, die Querverbindung Karl-Helfferich-Straße nutzen, um dann über die Maximilian- und Ludwigstraße zum Rathaus zu gelangen. Solche „Kurven“ erzeugen mehr Verkehr auf den Straßen. Zudem wird die Erreichbarkeit der Innenstadt schwieriger.
Außerdem: Was läge bei einer solchen Verkehrsführung näher, als Abkürzungen zu suchen? Die Berechnungen der Experten zeigten, dass der Verkehr sich auf Neben- und Wohnstraßen verlagern würde.
Busse müssten ebenfalls im Einbahnsystem fahren, so dass nur noch Haltestellen in eine Richtung möglich wären.
Die Stadt Neustadt an der Weinstraße hat großes Interesse daran, den Verkehr möglichst staufrei durch die Stadt zu führen. Ein Einbahnstraßensystem findet aber wegen der vielen Nachteile in den aktuellen Planungen keine Berücksichtigung.
Jugendämter nahmen mehr Kinder und Jugendliche in Obhut
Im Jahr 2012 wurden in Rheinland-Pfalz 1.241 Kinder und Jugendliche von den Jugendämtern in Obhut genommen. Wie das Statistische Landesamt in Bad Ems mitteilt, waren dies 146 (13,3 Prozent) mehr als noch im Jahr 2011.
Die Inobhutnahme ist eine kurzfristige Maßnahme der Jugendämter zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, wenn diese sich in einer akuten, sie gefährdenden Situation befinden. Jugendämter nehmen Minderjährige auf deren eigenen Wunsch oder auf Initiative Anderer (z.B. Polizei oder Erzieher) in Obhut und bringen sie meist für Stunden oder einige Tage in einer geeigneten Einrichtung, etwa in einem Heim, unter.
Fast ein Fünftel (228) der Kinder und Jugendlichen wurden 2012 auf eigenen Wunsch in Obhut genommen, bei den Übrigen veranlassten andere Personen oder Stellen die Inobhutnahme.
731, also mehr als die Hälfte, der in Obhut genommenen Kinder und Jugendlichen waren älter als 14 Jahre. 48 Prozent aller in Obhut Genommenen waren Mädchen.
An einem jugendgefährdenden Ort wurden gut 10 Prozent (125) der in Obhut Genommenen aufgegriffen. Überforderung der Eltern bzw. eines Elternteils war in fast 44 Prozent der Fälle (544) Anlass für die Inobhutnahme. Vernachlässigung, beziehungsweise Anzeichen für Misshandlung oder für sexuellen Missbrauch waren in knapp einem Drittel der Fälle (386) der Grund. Weitere Anlässe bildeten unter anderem Beziehungsprobleme (174 Fälle), Integrationsprobleme im Heim oder in der Pflegefamilie (68), Probleme in der Schule (63) und Kriminalität (56).
Polizeieinsatz
Nach einer gemeldeten Bedrohung hatte sich am Dienstagmittag, dem 30.Juli, ein 62-Jähriger, der über mehrere Schusswaffen verfügt, allein in seiner Wohung eingeschlossen.
Heute Mittag teilte eine 55-jährige Frau der Polizeiinspektion Germersheim mit, dass sie von ihrem getrennt lebenden 62-jährigen Ehemann tätlich angegriffen und in der Vergangenheit schon mehrfach mit dem Tode bedroht worden sei.
Die Frau konnte von der Polizei sofort in Sicherheit gebracht werden. Das Anwesen wurde anschließend von Polizeikräften umstellt, die Nachbaranwesen mussten vorsorglich evakuiert werden.
Polizeibeamte konnten innerhalb kurzer Zeit in Erfahrung bringen, dass es sich bei der betroffenen Person um einen Jäger handelt und er berechtigt mehrere Kurz- und Langwaffen besitzt.
Psychologisch besonders geschulte Beamte der Verhandlungsgruppe versuchten Kontakt mit dem allein im Haus befindlichen Mann herzustellen. Mit Hilfe eines Angehörigen konnte letztendlich telefonischer Kontakt zu dem Mann hergestellt werden. Der Mann stellte sich unverzüglich dem alamierten Spezialeinsatzkommando der Polizei. Verletzt wurde niemand.
Angeblich bekam der Mann von dem ganzen Polizeieinsatz nichts mit.
Derzeit befinden sich beide Personen bei der Polizeiinspektion Germersheim, um den genauen Sachverhalt aufzuklären. Die zuständigen Fachbereiche der Kreisverwaltung Germersheim sind ebenso vor Ort.
Eine sofort durchgeführte Duchsuchung im Anwesen führte zur Sicherstellung einiger Waffen. Darunter befinden sich sowohl Kurz- als auch Langwaffen.
Juni 2013: Zahl der Erwerbstätigen weiter gestiegen
Im Juni 2013 waren nach vorläufigen Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) insgesamt 41,8 Millionen Personen mit Wohnort in Deutschland erwerbstätig. Gegenüber Juni 2012 war das ein Plus von 232 000 Erwerbstätigen oder 0,6 Prozent. Damit entwickelte sich die Zahl der Erwerbstätigen weiter positiv. Bereits in den Monaten März bis Mai 2013 hatte die Zuwachsrate im Vergleich zum Vorjahresmonat jeweils bei 0,6 Prozent gelegen. Im Juni 2013 waren 2,32 Millionen Personen erwerbslos, das waren 98.000 mehr als ein Jahr zuvor.
Landesgartenschau verschoben
Das Land Rheinland-Pfalz und die Stadt Landau wollen die Landesgartenschau in Landau um ein Jahr verschieben, erklärten heute die rheinland-pfälzische Umweltministerin Ulrike Höfken und der Oberbürgermeister der Stadt Landau Hans-Dieter Schlimmer und bestätigten entsprechende Presseberichte. Eine formale Entscheidung darüber falle spätestens mit der Ministerratssitzung im August, informierte das Umweltministerium. Grund sei der Bericht eines auf militärische Altlasten spezialisierten Fachbüros. Am Freitag stellten die Experten ein Konzept zur Untersuchung des Gartenschaugeländes vor. Es sieht über 100 Arbeitstage vor. Angesichts dieser Entwicklung steht für das Umweltministerium und die Stadt Landau fest, dass sich der ursprüngliche Eröffnungstermin nicht aufrechterhalten lässt. „Sicherheit und Arbeitsschutz gehen vor. Da werden wir keine Kompromisse eingehen“, stellte Höfken klar. Oberbürgermeister Schlimmer erklärte: „Unsere Leitlinie war stets, eine qualitativ hochwertige und sichere Landesgartenschau im Jahr 2014 zu realisieren, die neue Maßstäbe setzt. Die jüngsten Erkenntnisse des Fachbüros lassen sich damit leider nicht in Einklang bringen und zwingen uns zu einer Verschiebung.“
Im Baggersee lauern Gefahren
Sommerliche Temperaturen und die Wasserqualität der natürlichen Gewässer in der Vorderpfalz locken so manchen Bürger zum Bad ins kühle Nass. Doch das erfrischende Vergnügen birgt immense Gefahren in sich, warnt die Deutsche Lebensrettungs-Gesellschaft (DLRG) im Bezirk Vorderpfalz.
Die beliebten Baggerseen in unserer Region sind besonders dann gefährlich, wenn diese nicht stillgelegt sind, sondern noch aktiv zur Sand- und Kiesgewinnung genutzt werden. Die schwimmenden Maschinen haben auch oft unter Wasser Bauteile, Spanndrähte und Rohrleitungen, an denen Schwimmer sich verletzen können. Wenn eine Anlage in Betrieb ist, kann es beispielsweise durch starke Sogwirkung zu weiteren Gefährdungen kommen. Solche Maschinen sind weder Klettergerüste noch Ersatzturm für Badegäste. Auf der einen Seite der Schwimmbagger kann das Gewässer sehr tief und auf der gegenüberliegenden Seite des Baggers sehr seicht sein. Ein Sprung hier ins Wasser kann fatale Folgen wie z.B. Querschnittslähmungen und tödliche Verletzungen haben. Daher sollte man auch nicht in deren Nähe schwimmen.
Eine der weiteren Hauptgefahren sind die gravierenden Temperaturunterschiede in den Baggerseen, so Bernd Schmidt, Medienreferent des DLRG Bezirkes Vorderpfalz. Das tückische ist, dass sie durch Grundwasser gespeist werden. Dadurch ändert sich während eines Schwimmzuges des Schwimmers drastisch die Wassertemperatur des warmen Oberflächenwassers durch das an die Oberfläche strömende Tiefenwasser. Diese Temperaturveränderungen und die sogenannten Sprungschichten, die bis zu 15 Grad Celsius betragen können, werden durch viele Badegäste, auch gute Schwimmer, unterschätzt. Die Körpergefäße ziehen sich schlagartig zusammen, es kann zu gravierenden Kreislaufproblemen kommen; der Schwimmer geht dann lautlos und unbemerkt unter. Im schlimmsten Fall mit tödlichen Ausgang.
Beim Baden in Baggerseen sollte man nie vergessen, dass es sich um ehemalige Kies- oder Sandgruben handelt. Die Tiefe in diesen Seen können bis zu 30 Meter erreichen. Diese bergen weitere Risiken, die nicht gleich mit dem bloßen Auge erkennbar sind. So weisen Gewässer unter der Wasseroberfläche teilweise starken Pflanzenbewuchs auf. In den mitunter großen, langen Pflanzen können sich Schwimmer verheddern, werden dadurch ängstlich und durch unbedachte Bewegungen entkräftet.
Baggerseen sind auch nicht überall gleich tief. Während der Kiesausschöpfung kann es zu Untiefen kommen und plötzlich taucht eine Sandbank mitten im See auf. Auch in unmittelbarer Ufernähe können die Tiefen nur wenige Zentimeter betragen. Ein kopfloser Sprung in dieses, unsichtbare seichte Gewässer birgt dann die Gefahr einer Querschnittslähmung. An den Steilhängen der Ufer besteht zudem Absturzgefahr und nach ei-nem Meter im Wasser verliert jeder den Boden unter den Füßen. Besonderes Kinder und Nichtschwimmer sind hier sehr stark gefährdet. Daher gilt es, ein solches Gewässer zunächst zu erkunden, bevor man sich durch „kopflose“ Sprünge in die kühlen Fluten wagt, so die Lebensretter der DLRG.
Wichtig ist auch, dass man sich gründlich vor jedem Badegang gründlich abkühlt, nicht nach einer Mahlzeit baden geht und sich nicht ungeschützt der Sonne aussetzt. Alkoholgenuss ist bei einem Badegang absolut tabu! „Ein sicherer Badegang in einem Freibad kostet zwar ein paar Euro, aber wahrscheinlich nicht das Leben“, so Kerstin Schassner, stellvertretende Medienreferentin, die das Freibad vorzieht.
Wenn man sieht, dass andere Menschen in Not sind oder Hilfe brauchen, sollte jeder ohne zu zögern handeln. Wer selbst nicht helfen kann, muss auf alle Fälle Hilfe rufen und andere auf die Notsituation aufmerksam machen. Hier sollte man zunächst einmal Ruhe bewahren. Die Mitarbeiter der Notrufzentralen unter Tel. Nr. 112 helfen hier mit konkreten Fragen wie:
1. WAS ist passiert?
2. WO genau ist es passiert?
3. WIE viele Personen sind betroffen?
4. WELCHE Verletzungen/Schäden liegen vor?
5. WER meldet den Notfall?
Wer diese Risiken vermeidet und die weiteren Baderegeln und –hinweise der DLRG beachtet, kann seine Wasserfreizeit mit Vernunft und Vergnügen genießen. Sie können bei jeder DLRG Geschäftsstelle, Orts-gruppe oder an Wochenenden bei den Wachstationen überall in der Region kostenlos abgeholt werden, oder unter www.dlrg.de/rund-um-die-sicherheit.htlm abgerufen werden.