Rheinland-Pfalz

Montag, 17. April 2023

Jetzt noch bewerben: Qualifizierungslehrgang zur IT-Kriminalistin / zum IT-Kriminalist bei der Polizei Rheinland-Pfalz

In unserer zunehmend digitalisierten Welt verlagern sich zahlreiche Kriminalitätsformen in den digitalen Raum. Hier braucht es Kriminalbeamtinnen und -beamte mit spezialisiertem Know-how, die in Fällen von Cybercrime ermitteln. Mit dem einjährigen Qualifizierungslehrgang zur IT-Kriminalistin / zum IT-Kriminalisten bietet die Polizei Rheinland-Pfalz für IT-Professionals einen Einstieg in die Polizei und reagiert auf den wachsenden Wissensbedarf im Bereich Informationstechnik. Die Bewerbungsfrist für die Qualifizierung läuft noch bis zum 30.04.2023.

Im Rahmen des einjährigen Lehrgangs erwerben die IT-Expertinnen und IT-Experten das wichtigste Fachwissen rund um den Polizeiberuf. Innerhalb einer einjährigen Qualifizierungsphase werden die angehenden IT-Kriminalistinnen und IT-Kriminalisten an der Hochschule der Polizei Rheinland-Pfalz theoretisch und praktisch ausgebildet.

Weitere Informationen zum Berufsbild und den Voraussetzungen: https://www.polizei.rlp.de/de/karriere/it-kriminalist/

Dienstag, 6. April 2021

Industrie im Februar 2021: Auftragseingänge steigen

Im Februar 2021 ist die Nachfrage nach Industrieprodukten aus Rheinland-Pfalz kräftig gestiegen. Nach Berechnungen des Statistischen Landesamtes in Bad Ems auf der Basis vorläufiger Werte lag der preis-, kalender- und saisonbereinigte Auftragseingangsindex im Februar um 4,6 Prozent über dem Niveau des Vormonats. Vor allem das Auslandsgeschäft zog deutlich an (plus 6,3 Prozent), aber auch aus dem Inland gingen mehr Bestellungen ein als im Januar (plus 1,9 Prozent).

Donnerstag, 1. April 2021

Die Familienkasse informiert: Kindergeld gibt es auch noch nach dem Abitur

Für viele Abiturientinnen und Abiturienten in der Pfalz ist die Schulzeit nun zu Ende. Oft sind die Eltern verunsichert wie es mit der Zahlung des Kindergeldes weitergeht. Muss sich mein Kind eventuell sogar arbeitslos melden bis es mit seiner Ausbildung oder seinem Studium beginnt?

Die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit klärt auf: Eine Meldung bei der Arbeitsagentur ist nur in Einzelfällen notwendig. Eine Meldung ist nicht erforderlich, wenn zum Beispiel der nächste Ausbildungsabschnitt (Berufsausbildung oder Studium) innerhalb von vier Monaten nach Beendigung der Schulzeit beginnt. Aber auch wenn sich die Unterbrechung unverschuldet etwas länger gestaltet, kann für ein Kind weiterhin Kindergeld gezahlt werden. Dies ist beispielsweise dann möglich, wenn es auf einen Ausbildungs- oder Studienplatz wartet und die entsprechende Bewerbung für den Ausbildungs- oder Studiengang nachweisen kann. Ist eine Bewerbung derzeit noch nicht möglich, weil beispielsweise das Bewerbungsverfahren an der Hochschule noch nicht eröffnet ist, genügt zunächst eine schriftliche Erklärung des Kindes, sich so bald wie möglich bewerben zu wollen.

Wichtig ist immer, die Pläne des Kindes nach Schulzeitende schriftlich mitzuteilen. Dafür kann das Online-Angebot unter www.familienkasse.de genutzt werden. Hier können Nachweise über den Ausbildungs- oder Studienbeginn bequem elektronisch an die Familienkasse übermittelt werden. Über den Internetauftritt sind neben weiteren Online-Angeboten auch weiterführende Informationen, Antragsformulare und Nachweisvordrucke verfügbar.

Selbstverständlich können Eltern sich auch telefonisch informieren: Die Familienkasse ist von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr unter der gebührenfreien Rufnummer 0800 4 5555 30 erreichbar.

Donnerstag, 1. April 2021

Weinjahrgang 2020: Sechs Millionen Hektoliter Wein und Most – 8,8 Prozent mehr als im Vorjahr

Die Wein ausbauenden Betriebe und Kellereien in Rheinland-Pfalz erzeugten aus der Traubenernte des Jahres 2020 knapp sechs Millionen Hektoliter Wein und Most. Wie das Statistische Landesamt Rheinland-Pfalz in Bad Ems mitteilt, waren das 8,8 Prozent (486.000 Hektoliter) mehr als im Vorjahr. Der zehnjährige Mittelwert wurde um 4,6 Prozent übertroffen. Im Jahr 2020 wurden 25 Prozent zu Prädikats-, 70 Prozent zu Qualitäts- und fünf Prozent zu Landwein ausgebaut.

Mittwoch, 3. März 2021

Zum Jahresauftakt mehr Aufträge für die rheinland-pfälzische Industrie

Die rheinland-pfälzische Industrie ist mit einem Anstieg der Auftragseingänge in das Jahr 2021 gestartet. Nach Berechnungen des Statistischen Landesamtes in Bad Ems auf der Basis vorläufiger Werte lag der preis-, kalender- und saisonbereinigte Auftragseingangsindex im Januar 2021 um zwei Prozent über dem Niveau des Vormonats. Der Grund dafür ist die günstige Entwicklung des Inlandsgeschäfts (plus 5,3 Prozent); die Bestellungen aus dem Ausland blieben nahezu unverändert (plus 0,2 Prozent).

Dienstag, 1. September 2020

Höhere Sterblichkeit von Ende März bis Mitte Mai

Nach einer Auswertung vorläufiger Zahlen der amtlichen Sterbefallstatistik sind in Rheinland-Pfalz in der ersten Jahreshälfte 2020 weniger Menschen gestorben als im Jahr zuvor. Wie das Statistische Landesamt in Bad Ems mitteilt, starben in den ersten sechs Monaten 24.052 Menschen, darunter 11.926 Männer und 12.125 Frauen. Das waren 394 Sterbefälle weniger als 2019 (minus 1,6 Prozent). Berücksichtigt man, dass 2020 ein Schaltjahr ist, fällt die Differenz noch etwas höher aus (minus 532 Sterbefälle bzw. minus 2,2 Prozent). Hinweise auf eine leicht erhöhte Sterblichkeit, die auf die Corona-Pandemie zurückzuführen sein könnte, ergeben sich für einen Zeitraum zwischen der 14. und der 19. Kalenderwoche.

Im Vergleich zum Durchschnitt der Jahre 2016 bis 2019 meldeten die Standesämter für die erste Jahreshälfte 2020 rund 1,8 Prozent weniger Gestorbene. Vor allem im ersten Quartal blieb die Zahl hinter dem langjährigen Mittel zurück (minus 4,7 Prozent). Im zweiten Quartal starben hingegen etwas mehr Menschen (plus 1,6 Prozent). Das gilt auch dann, wenn die Veränderung der Bevölkerungszahl und der Wandel der Altersstruktur der Bevölkerung im Zeitverlauf berücksichtigt werden.

Zu der eher niedrigen Sterberate in den ersten drei Monaten des Jahres dürften unter anderem der mildere Winter und die vergleichsweise kurze Influenzasaison beigetragen haben. So fiel die Zahl der Gestorbenen vor allem im Februar und im März niedriger aus als im Mittel der Jahre 2016 bis 2019 (minus 6,9 bzw. minus 5,7 Prozent). Zu der leicht erhöhten Sterblichkeit im zweiten Quartal könnte die Corona-Pandemie beigetragen haben, nachdem im April und im Mai 2020 erkennbar mehr Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer starben als im Durchschnitt der Vorjahre (plus 3,1 bzw. plus 2,3 Prozent).

Eine differenziertere Betrachtung deutet insbesondere für die Kalenderwochen 14 bis 19 (30. März bis 10. Mai) auf eine erhöhte Sterblichkeit im Vergleich der vergangenen fünf Jahre hin. Dies deckt sich annähernd mit dem Zeitraum, in dem die Gesundheitsämter die Mehrzahl der bisher bekannten COVID-19 Todesfälle meldeten. Gut drei Viertel der bisher bekannten Todesfälle, die mit einer Erkrankung an dem Virus in Zusammenhang stehen, traten in diesen sechs Kalenderwochen auf.

Auch die Altersstruktur der Gestorbenen deutet auf einen möglichen Corona-Effekt hin. So stieg die Zahl der Gestorbenen in dem betrachteten Zeitraum gegenüber dem Vorjahr ausschließlich in den Risikogruppen der 60- bis 79-Jährigen und der 80-Jährigen und Älteren (plus 3,9 bzw. plus 4,9 Prozent). Demgegenüber war die Zahl der Sterbefälle in der Altersgruppe der unter 60-Jährigen rückläufig (minus 2,4 Prozent).

Von den 24.052 Verstorbenen des ersten Halbjahres 2020 sind 11.926 Männer (minus 40 bzw. minus 0,3 Prozent gegenüber 2019) und 12.125 Frauen (minus 355 bzw. minus 2,8 Prozent). Gut 58 Prozent der Verstorbenen waren zum Todeszeitpunkt bereits 80 Jahre oder älter (minus 82 bzw. minus 0,6 Prozent), knapp 33 Prozent waren zwischen 60 und 79 Jahren alt (minus 261 bzw. minus 3,2 Prozent). In der Gruppe der unter 60-Jährigen sank die Zahl der Gestorbenen um 46 Personen (minus 2,1 Prozent).

Auffällig ist, dass die Entwicklung in der Gruppe der 80-Jährigen und Älteren zwischen den Geschlechtern unterschiedlich verläuft. Während die Zahl der Sterbefälle unter den Männern im Vergleich zum Vorjahr um 167 stieg (plus drei Prozent), sank sie unter den Frauen um 250 (minus drei Prozent). Noch stärker tritt die Divergenz im Zeitraum der Kalenderwochen 14 bis 19 zutage. In dieser Zeit stieg die Zahl der Sterbefälle unter den Männern gegenüber dem Vorjahr um 132 (plus elf Prozent), unter den Frauen hingegen nur um 18 (plus ein Prozent). Da eine COVID-19-Erkrankung nach bisherigen Erkenntnissen bei Männern häufiger einen tödlichen Verlauf nimmt als bei Frauen, könnte auch diese Entwicklung in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie stehen.

Mittwoch, 15. April 2020

Bundessoforthilfe für Unternehmen: 30.000 Anträge bearbeitet

Die Bearbeitung der Anträge für das Soforthilfeprogramm des Bundes konnte wie angekündigt durch die Automatisierung von Prozessen und den Einsatz von über 100 ISB-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeitern am langen Osterwochenende beschleunigt werden: Stand heute wurden insgesamt über 30.000 Anträge bearbeitet.

„Wir haben die Bearbeitung massiv beschleunigt, Verfahren wurden automatisiert, zusätzlich abgestelltes Personal ist inzwischen gut eingearbeitet. Alle arbeiten mit Hochdruck, um das Geld schnellstmöglich an die Unternehmen auszahlen zu können“, sagte ISB-Vorstand Ullrich Dexheimer. „Wir wollen, dass unsere Unternehmen in Rheinland-Pfalz schnell ihr Geld erhalten, um deren Liquidität zu sichern. Jeden Tag wird Geld ausgezahlt.“

Wichtig sei aber auch, dass das Geld bei denen ankommt, die es benötigen und nicht auf den Konten von Betrügern, so Dexheimer. Betrugsfälle in anderen Bundesländern zeigten, dass Antragsverfahren sicher gestaltet sein müssen. Rheinland-Pfalz setzt bewusst auf ein Verfahren, das Betrugsmöglichkeiten relativ geringhält, auch wenn dadurch die Antragsstellung etwas länger dauert. „Wir haben eine Verantwortung gegenüber unserer notleidenden Wirtschaft, wir haben aber auch eine gegenüber den Steuerzahlerinnen und -zahlern. Wir wollen beiden gerecht werden“, betonte Dexheimer.

Mittwoch, 18. März 2020

Statistisches Landesamt stellt auf Notbetrieb um

Das Statistische Landesamt Rheinland-Pfalz in Bad Ems hat aufgrund zweier bestätigter Coronafälle in der Belegschaft sowie von Verdachtsfällen und Infektionen im privaten Umfeld von Mitarbeitenden den Pandemieplan aktiviert und stellt den Dienst auf einen Notbetrieb um.

Die Entscheidung fiel nach Angaben von Präsident Marcel Hürter in Absprache mit dem Gesundheitsamt des Rhein-Lahn-Kreises.

Der Notfallplan sieht die Aufrechterhaltung von Funktionen der Daseinsversorgung vor, zu denen unter anderem die Bereiche Wahlen, kommunaler Finanzausgleich und landwirtschaftliche Betriebsdatenbank gehören. Diese Aufgaben werden weitgehend über mobile Arbeitsplätze erledigt. Die übrigen Tätigkeiten – dazu gehört auch die Statistikproduktion – werden ausgesetzt.

Dienstag, 17. März 2020

Unterstützung für mittelständische Unternehmen in Zeiten von Corona

 ISB, Land und Bürgschaftsbank übernehmen Bürgschaften

Die Ausbreitung des Corona-Virus bringt viele rheinland-pfälzische Unternehmen in Bedrängnis – daher unterstützt sie das Land über die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) und die Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz GmbH mit 80-prozentigen Bürgschaften. Erste Ansprechpartner für die Unternehmen sind immer die Hausbanken, die sich dann an die Bürgschaftsbank beziehungsweise die ISB wenden, welche die Anfragen rasch und unbürokratisch bearbeiten.

Bürgschaften bis zu einer Höhe von 2,5 Millionen Euro werden ausschließlich von der Bürgschaftsbank vergeben (info@bb-rlp.de, Hotline 06131 62915-65). Die ISB ist für die Übernahme von Bürgschaften über 2,5 Millionen Euro zuständig (beratung@isb.rlp.de, Hotline 06131 6172-1333). Liquiditätsbedarf der Unternehmen kann darüber hinaus über Programmdarlehen und bei laufenden Finanzierungen über Tilgungsaussetzungen abgedeckt werden. Außerdem gibt es für alle Unternehmen die Möglichkeit, Hilfen der KfW (www.kfw.de) in Anspruch zu nehmen.

Mittwoch, 16. Oktober 2019

Genug Betrug mit der Liebe - Landeskriminalamt und Verbraucherzentrale warnen vor Romance-Scamming

Liebe macht blind - und das nutzen Betrüger beim sogenannten Romance Scamming, dem Liebesbetrug, gezielt aus. Die Verbraucherzentrale und das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz zeigen, wie die Täter vorgehen und wie sich Betroffene schützen können.

Eine Frau lernt einen angeblichen US-Soldaten über das Internet kennen. Man tauscht Handynummern aus, hält via Messenger-Dienst Kontakt und geht eine "digitale" Beziehung ein. Dann folgt die Verlobung, und seitens der Frau der Wunsch nach einem persönlichen Kontakt. Weil sich der Unbekannte jedoch angeblich auf geheimer Mission im Jemen befindet, sei dies nicht so ohne weiteres möglich.

Der angebliche Soldat erklärt, dass er Heimaturlaub nehmen müsse, was jedoch mit Gebühren verbunden sei. Die Frau solle sich ans amerikanische Militär wenden, um ihm den Urlaub zu ermöglichen. Der Mann teilt ihr hierzu eine E-Mail-Adresse mit. Von dort erhält die Frau die Anweisung, dass sie mehr als 7.000 Euro für den Verdienstausfall und über 14.000 Euro für einen Ersatzmann - ihr vermeintlicher Verlobter sei in hochrangiger Position - an ein Bankkonto überweisen solle. Das Geld könne der vermeintliche Militärangehörige selbst nicht vorlegen, da wegen der geheimen Auslandsmission sein Bankkonto eingefroren worden sei. Die Frau überweist das Geld für den angeblichen Verdienstausfall.

Das überwiesene Geld sieht sie allerdings nie wieder und zu einem realen Treffen mit ihrem Verlobten wird es niemals kommen! Denn die Frau ist Opfer einer sehr perfiden Masche - dem sogenannten Love- oder Romance-Scamming - geworden.

Dieser erst kürzlich bei der Polizei angezeigte Fall ist nur einer von vielen in Rheinland-Pfalz. Beim sogenannten Love-Scamming ist die Masche immer ähnlich: In Online-Partnerbörsen oder auch in sozialen Netzwerken sind die Scammer (Betrüger, aber auch Betrügerinnen) auf der Suche nach potenziellen Opfern. Die Täter schreiben mit gefälschten Profilen die Liebessuchenden an und bauen über Tage, Wochen und teilweise Monate eine Beziehung auf. Hierbei werden auch Bilder und Videos verwendet, die jedoch von ganz anderen Personen (beispielsweise aus öffentlichen Profilen in sozialen Netzwerken) stammen. Der Schriftverkehr verlagert sich sehr schnell von der eigentlichen Internetplattform auf den privaten E-Mail-Account. Es folgen möglicherweise Telefonate und Videochats. Hierbei werden oft fremde Videos oder Standbilder benutzt. Die vermeintlichen Partner geben zumeist an, im Ausland (beispielsweise auf einer Bohrinsel oder im Krisengebiet, mit einer Legende als Soldat, Arzt oder Millionär) unterwegs zu sein. Fotos oder Dokumente, welche die eigene Identität belegen sollen (Ausweise, Urkunden und Ähnliches), liefern die Täter per E-Mail an ihre Opfer. Diese Dokumente sind in der Regel gefälscht.

 Irgendwann benötigt der neue Partner plötzlich finanzielle Unterstützung und bittet um Hilfe in der Not: Beispielsweise geben sie vor, bei einer Geschäftsreise nach Westafrika in Geldnot geraten zu sein. Oder sie benötigen Geld für eine wichtige Operation ihres Kindes oder eines Angehörigen. Auch gestohlene Koffer und Pässe, unbezahlter Lohn oder eine unbezahlte Hotelrechnung sollen das ahnungslose Opfer dazu bringen, Geld zu überweisen. Und viele tun es auch, schließlich sind sie zu diesem Zeitpunkt schon von ihrem Internet-Partner/ihrer Internet-Partnerin emotional abhängig. Hat das Opfer gezahlt, brechen die Betrüger den Kontakt in der Regel abrupt ab. Ergebnis: Das Geld ist unwiederbringlich verloren und die Betrogenen bleiben mit dem finanziellen und emotionalen Schaden zurück.

Das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz und die Verbraucherzentrale raten:

Überweisen Sie Ihnen unbekannten Menschen, die Sie nie persönlich kennengelernt  oder gesehen haben, kein Geld und gehen Sie nicht auf sonstige Forderungen ein.

Seien Sie immer misstrauisch bei unglaublichen Angeboten, ob bei der Wohnungs- oder der Partnersuche.

Geben Sie den Namen Ihrer Internetbekanntschaft mit dem Zusatz "Scammer" beispielsweise bei Google ein. Die Suchmaschine kann in vielen Fällen einen Verdacht bestätigen.

Wenn Sie gescammt werden: Brechen Sie sofort jeglichen Kontakt ab, ob per Mail oder Telefon. Legen Sie sich am besten eine neue Mailadresse und Telefonnummer zu.

Wenn Sie einen finanziellen Schaden erlitten haben, erstatten Sie in jedem Fall Strafanzeige bei der Polizei.

Mehr Informationen finden Sie unter:
https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/betrug/scamming/#panel-17221-4