Speyer
Bedrohung und Beleidigung am Spielplatz
Am 13.06.2023 gegen 15:20 Uhr betreuten ein 35-Jähriger und eine 16-jährige eine Gruppe von 9 Kindern auf dem Spielplatz in der Heinrich-Heine-Straße. Im Rahmen eines Fußballspiels der Kinder wurde ein abgestelltes Fahrrad versehentlich getroffen und fiel zu Boden. Der 35-Jährige entschuldigte sich bei dem bislang unbekannten Mann für das Missgeschick, woraufhin dieser begann die Gruppe und insbesondere die Aufsichtspersonen zu beleidigen und zu bedrohen. Der unbekannte Tatverdächtige verließ die Örtlichkeit mit seinen Bekannten bevor die Polizei eintraf. Er wurde wie folgt beschrieben: schwarzes ärmelloses Shirt, rote kurze Sporthose, schwarze Bauchtasche, schlank, blonde kurze Haare, 3 Tage Bart, ca. 1,75m und ca. 25 Jahre.
Zeugen, die Angaben zu der gesuchten Person machen können, werden gebeten, sich bei der Polizei Speyer unter Tel. 06232 / 137-0 oder per E-Mail an pispeyer@polizei.rlp.de zu wenden.
Katalysatoren gestohlen
Unbekannte verschafften sich zwischen dem 09.06.2023, 16:45 Uhr und dem 12.06.2023 07:30 Uhr Zutritt zum Gelände eines Wohnmobilhändlers in der Franz-Kirrmeier-Straße. Hier wurden Fahrzeuge angegangen und die Katalysatoren ausgebaut. Die genaue Schadenshöhe wird derzeit ermittelt.
Die Kriminalpolizei Ludwigshafen hat die Ermittlungen aufgenommen und bittet um Zeugenhinweise. Wer hat zur fraglichen Zeit etwas Verdächtiges wahrgenommen? Sachdienliche Hinweise werden unter der Telefonnummer 0621/963-2773 oder per E-Mail mailto:kiludwigshafen.k1.kdd@polizei.rlp.de entgegengenommen.
Schussgeräusche rufen Polizei auf den Plan
Am Freitag, den 09.06.2023, gegen 19:15 Uhr alarmierten Zeugen die Polizei aufgrund mehrerer Schussgeräusche im Armensünderweg. Bei Eintreffen der Beamten waren keine Schussgeräusche mehr zu hören. Die Beamten verorteten aufgrund von Hinweisen den Ursprung der Schussabgaben in einem Privatanwesen, aus dem Musik nach außen drang. Aus dem Privatanwesen kamen nach und nach vier Personen im Alter von zwei Mal 21, 22 und 61 Jahren auf die Beamten zu und verhielten sich teilweise aggressiv, weswegen die Beamten einen 21-Jährigen und einen 22-Jährigen kurzzeitig fesseln mussten. Die Beamten durchsuchten alle vier Personen. Hierbei fanden sie bei einem 21-Jährigen ein Einhandmesser auf und stellten es sicher. Es stellte sich heraus, dass die vier Personen auf dem Anwesen gegrillt hatten. In der Nähe der Grillstelle erblickten die Beamten eine Schreckschusswaffe und stellten sie sicher.
Die Schreckschusswaffe verfügt über ein Prüfzeichen, weswegen ihr Besitz keine Straftat darstellt. Da hingegen die beschriebenen Arten des Umgangs mit Schreckschusswaffe und Messer den Verdacht mehrerer Ordnungswidrigkeiten begründen, verständigt die Polizei die zuständige Behörde.
Während der polizeilichen Maßnahmen beleidigten ein 21-Jähriger und der 22-Jährige die Beamten mehrfach, weswegen die Beamten ein Strafverfahren wegen Beleidigung einleiteten.
Einbruchsdiebstahl in eine Gaststätte 09.06.2023
Am Freitagnachmittag entdeckte der Inhaber einer Gaststätte in der Armbruststraße in Speyer den Einbruch in sein Lokal. Noch unbekannte Täter hebelten in der Nacht von Donnerstag auf Freitag die Eingangstür auf und verschafften sich so Zutritt zur Gaststätte. Im Innern waren Glücksspielautomaten und Dartautomaten das Ziel der Täter. Diese wurden, zum Teil gewaltsam, geöffnet. Die Schadenshöhe kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht benannt werden. Zeugen, welche im genannten Zeitraum verdächtige Wahrnehmungen gemacht haben, werden gebeten, sich bei der Polizei Speyer unter Tel. 06232 / 137-0 oder per E-Mail an pispeyer@polizei.rlp.de zu melden.
Zwei Verkehrsunfälle mit verletzten Radfahrern
Am Mittwochmorgen kam es zu insgesamt zwei Verkehrsunfällen zwischen jeweils einem beteiligten Pkw-Fahrer und einem Fahrradfahrer. In der Maximilianstraße übersah ein Postzusteller beim Wiedereinfahren auf die Fahrbahn einen von links kommenden Radfahrer, welcher hierdurch stürzte und sich leicht verletzte. In der Auestraße wollte eine 57-Jährige Pkw-Fahrerin vom Industriehof kommend nach links in die Franz-Kirrmeier-Straße abbiegen. Hierbei wurde der von links, auf dem Radweg fahrende, Radfahrer übersehen, wodurch auch dieser stürzte. Der Radfahrer verletzte sich am Kopf und musste durch den Rettungsdienst in ein nahegelegenes Krankenhaus verbracht werden.
Viele schwere Hirnverletzungen beim Radfahren könnten sich durch das Tragen eines Helms vermeiden lassen. Die Polizei empfiehlt daher immer mit Fahrradhelm zu fahren. Mehr Informationen zum Thema erhalten Sie unter: www.ich-trag-helm.de. Polizeipräsidium Rheinpfalz
Zweiradkontrollen führen zur Sicherstellung von Führerschein und Fahrzeug
Am Mittwochvormittag wird durch einen aufmerksamen Zeugen eine männliche Person gemeldet, welche augenscheinlich alkoholisiert ein Kleinkraftrad führen und immer wieder umfallen würde. Durch die Polizeibeamten konnte der Mann festgestellt und einer Kontrolle unterzogen werden. Hierbei konnte ein Atemalkoholwert von zunächst 2,54 Promille festgestellt werden. Dem Fahrzeugführer wurde eine Blutprobe entnommen und der Führerschein sichergestellt. Ihn erwartet nun ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr.
Im Rahmen der Fahndung nach dem zuvor genannten Kleinkraftfahrer konnte eine zweite Polizeistreife einen weiteren Kleinkraftradfahrer feststellen. Dieser führte das Zweirad ohne gültige Fahrerlaubnis. Da der Mann bereits in der Vergangenheit wegen ähnlicher Delikte in Erscheinung getreten ist, wurde das Zweirad sichergestellt.
Fahrtende für E-Roller-Fahrer mit Hang zu Rauschmitteln
Am Dienstag gegen 22:40 Uhr kontrollierte eine Polizeistreife den 55-jährigen Fahrer eines E-Scooters im Otterstadter Weg. Von ihm ging Alkoholgeruch aus, was ein Atemalkoholtest mit einem Ergebnis von 0,88 Promille bestätigte. Außerdem ergaben sich für die Beamten Anzeichen auf den Konsum weiterer berauschender Mittel, was wiederum ein Urintest bestätigte. Dieser verlief positiv auf THC, weswegen die Beamten den 55-Jährigen zwecks Blutentnahme zur Dienststelle verbrachten. Hier wurden die Beamten auf weiterhin verdächtiges Verhalten des Mannes aufmerksam, das schließlich zu einer Sicherstellung von fünf Gramm Marihuana und zwei Gramm Amfetaminpaste bei ihm führte. Daher erwartet ihn ein Strafverfahren.
Platzverweis für Mann mit kurzer Zündschnur am Postplatz
Am Dienstag gegen 19:45 Uhr schrie ein 58-jähriger Mann aus der Südpfalz aus unbekannten Gründen am Postplatz herum und setzte sich auf eine Bank neben einen 37-jährigen Mann. Offenbar fühlte sich der 58-Jährige von dessen Blicken gestört und fragte ihn, warum er ihn so "anglotze". Der 58-Jährige bedrohte den 37-Jährigen im weiteren Verlauf mit einem mitgeführten Kamm und einer Fahrradkette, die er sich um die Hand wickelte. Bevor der 58-Jährige seine Drohungen gegenüber dem 37-Jährigen wahrmachen konnte, erschien die herbeigerufene Polizeistreife, fesselte ihn und verbrachte ihn zur Dienststelle. Die Beamten leiteten ein Strafverfahren wegen Bedrohung gegen den 58-Jährigen ein und erteilten ihm nach Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen einen Platzverweis für die Speyerer Innenstadt.
Verfolgungsfahrt ohne Führerschein, mit Alkohol und Straftaten gegen Polizeibeamte
In der Nacht von Dienstag auf Mittwoch gegen 01:30 Uhr meldeten Zeugen der Polizei telefonisch zwei mutmaßlich betrunkene Personen, die in der Landauer Straße um einen PKW "herumschleichen". Der gemeldete PKW kam der auf der Anfahrt befindlichen Polizeistreife noch in der Landauer Straße entgegen. Aus diesem Grund wendeten die Beamten ihren Streifenwagen und der PKW flüchtete vor der verfolgenden Polizeistreife mit stark überhöhter Geschwindigkeit durch die Schraudolphstraße, die Diakonissenstraße, die Seekatzstraße, die Schwerdstraße und letztlich in die Stöberstraße, wo er ins Schlingern geriet und selbstständig die Fahrt beendete. Die Beamten zitierten die beiden Fahrzeuginsassen aus dem Fahrzeug. Während der 22-jährige Fahrer sich weisungsgemäß auf den Boden legte und sich fesseln ließ, mussten die Beamten dem äußerst aggressiven 23-jährigen Beifahrer den Einsatz von Zwangsmitteln androhen, um ihn letztlich am Boden liegend fesseln zu können. Der 23-jährige Beifahrer schaffte es trotz angelegter Handfesseln, sein Handy in den Aufnahmemodus zu versetzen. Hierdurch wurde mutmaßlich das nichtöffentlich gesprochene Wort der Beamten ohne deren Wissen und Zustimmung aufgezeichnet, weswegen die Beamten das Handy beschlagnahmten. Es stellte sich im weiteren Verlauf heraus, dass der Fahrer nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Außerdem nahmen die Beamten starken Alkoholgeruch wahr und veranlassten eine Blutentnahme beim Fahrer sowie das Abschleppen des PKW im Auftrag des Berechtigten. Der Fahrer verweigerte einen Atemalkoholtest. Nach der Blutentnahme verließen die beiden 22- und 23-Jährigen aus dem Großraum Heilbronn die Dienststelle, zogen alle Maßnahmen ins Lächerliche, beleidigten die Beamten und stießen unterschwellige Drohungen gegen sie aus. In der Bilanz leiteten die Beamten Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Gefährdung des Straßenverkehrs, Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes und Beleidigung ein. Ein Sach- oder Personenschaden entstand nicht.
Flucht zu Fuß und Versteckspiel nach mutmaßlich drogenbeeinflusster Fahrt
In der Nacht von Dienstag auf Mittwoch gegen 23 Uhr entdeckte eine Polizeistreife auf einem Parkplatz in der Luzerngasse eine Person, die sich bei Erblicken der Streife hinter einem geparkten PKW abduckte, den PKW verschloss und zu Fuß flüchtete. Die Beamten wurden wenig später auf den zuvor Geflüchteten aufmerksam, als sie einen dunklen Winkel in der Ecke eines Torbogens beleuchteten. Es handelte sich bei ihm um einen 31-Jährigen aus der Südpfalz, der aktuell einem Fahrverbot unterliegt und augenscheinlich unter dem Einfluss berauschender Mittel stand. Seinen Fahrzeugschlüssel entdeckten die Beamten verborgen neben ihm liegend. Die Umstände begründeten den Verdacht, dass der 31-Jährige unter Drogeneinfluss und ohne Fahrerlaubnis seinen PKW geführt hatte. Ein Urintest verlief positiv auf Kokain, weswegen die Beamten bei ihm die Entnahme einer Blutprobe veranlassten, die Fahrzeugschlüssel sicherstellten und entsprechende Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen ihn einleiteten.