Tagesmeldungen
Festnahme und Unfallflucht
Täterfestnahme nach PKW Aufbruch
Am Dienstag gegen 15:30 Uhr konnte die Polizei eine 23-Jährige Frau aus dem Raum Kaiserslautern festnehmen, nachdem diese die Seitenscheibe an einem parkenden PKW in der Rudolf-von-Habsburg-Straße eingeschlagen hatte. Die Fahrzeughalterin hatte die Täterin bei der Tatausführung beobachtet und hielt sie bis zum Eintreffen der Streife fest. Ob die Täterin für weitere Taten verantwortlich sein könnte wird derzeit noch ermittelt.
Verkehrsunfallflucht
Am Dienstag gegen 07:20 Uhr konnte durch Zeugen beobachtet werden, wie ein Sattelzug die Weingartener Straße in Richtung Gommersheim befuhr und das Anwesen Kirchgasse 12 streifte. Hierbei wurden die Dachrinne und ein Teil der Hausfassade beschädigt. Anschließend setzte der LKW seine Fahrt fort, ohne sich um den Schaden zu kümmern. Der LKW soll die rote Aufschrift „Nothegger“ und ein österreichisches Kennzeichen gehabt haben.
Hinweise nimmt die Polizei unter 07274/958-0 entgegen.
Neue Ruftaxi-Linie in den Sommerferien
Im Zeitraum vom 8. Juli 2013 bis 16. August 2013 und damit zu den Sommerferien 2013 wird ein neuer Ruftaxiverkehr (Linie 5946) auf der Strecke Bad Bergzabern, Blankenborn, Böllenborn, Reisdorf und zurück eingerichtet und betrieben werden. Die Fahrten werden durch das Taxi-Unternehmen Zeller in Annweiler durchgeführt.
Der Landkreis Südliche Weinstraße hat mit dem Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) den Fahrplan festgelegt. Dieser sieht vier Fahrten täglich von montags bis freitags vor.
Das Ruftaxi kann nach Fahrtenanmeldung 30 Minuten vor der fahrplanmäßigen Abfahrtszeit durch den jeweiligen Fahrgast unter der Telefonnummer 06398-298 (Taxi Zeller) auf der festgelegten Route verkehren. Der Verkehr innerhalb der Haltestellen von Bad Bergzabern wird durch das Ruftaxi nicht bedient.
Der Fahrpreis pro Fahrgast und Fahrt entspricht der Preisstufe 1 des VRN-Tarifes, der derzeit 1,90 Euro beträgt. Für die Inhaber von Jahreskarten (Karte ab 60, Job-Ticket, MAXX-Ticket usw.) des Verkehrsverbunds Rhein-Neckar (VRN) und des Karlsruher Verkehrsverbundes (KVV) ist die Fahrt kostenlos.
Ferienhits: Gesund kochen und ernähren!
Bei den Ferienhits sind noch einige interessante Plätze frei! Zum Beispiel beim Hit Nummer 94: Leckere gesunde Küche. Am 18. Juli, 10 bis 13.30 Uhr, und 19. Juli, 10 bis 11 Uhr, dreht sich alles um: „Vollwertig essen und trinken nach den 10 Regeln der DGE“. Dass man sich gesund ernähren soll, das weiß mittlerweile jedes Kind. Aber wie das beim Kochen umsetzen werden kann, lernt man in diesem Kurs. Gezaubert werden eine Orangen-Möhrensuppe mit Petersilienöl, Vollkornspaghetti mit Sauce Bolognese, Gurkensalat mit Dillrahm- Dressing und als Dessert gibt es einen Schwarzwaldbecher bestehend aus Schokolade, Sahnequark und Kirschen.
Beim Hit Nummer 223 kann man einen Ernährungsführerschein ablegen. Er findet am 12. und 13. August jeweils von 10 bis 13 Uhr statt. Mit Kater Cook, dem cleveren Küchenmeister, lernt man, wie eine ausgewogene Ernährung funktioniert und welche Tischregeln sinnvoll sind. Schritt für Schritt werden leckere Salate, fruchtige Quarkspeisen und andere kleine Gerichte zubereitet.
Der Hit Nummer 114 beschäftigt sich vom 22. bis 26. Juli, 14.45 bis 15.45 Uhr, mit autogenem Training. Gezeigt wird, wie man gelassen und sicher mit Klassenarbeiten und Prüfungen umgeht, erfolgreich Prüfungsangst überwindet und effizient und konzentriert die Vorbereitungen dazu durchführt – und das alles dank autogenem Training.
Anzahlung in Höhe von fünf Euro können im Ferienhitsbüro beleistet werden (70 Euro sind vor Ort zu zahlen). In der Regel übernehmen alle gesetzlichen Krankenkassen die Kosten. Rückfragen sind unter der Telefonnummer 06321/354251 möglich.
Mehr Infos zu den Ferienhits auch unter www.nw4you.de.
Noch freie Plätze bei Ausbildung zum Seniortrainer RLP
Bei der Ausbildung zur Seniortrainerin beziehungsweise zum Seniortrainer 2013 im Mehrgenerationenhaus (MGH) der Stadt Neustadt an der Weinstraße gibt es noch zwei freie Plätze.
Gesucht werden ältere Menschen, die daran interessiert sind, aktiv Verantwortung zu übernehmen und ihr Erfahrungswissen an andere Generationen weiterzugeben.
Die Idee: In ihrer freien Zeit engagieren sich Seniortrainer freiwillig für andere und für sich. Beispielsweise als Vorlese- und Berufswahlpaten, in der Nachbarschaftshilfe, in Bildungsangeboten für Menschen mit Zuwanderungsgeschichte, Ehrenamtsbörsen, Kinderbetreuung und vielem mehr. Zahlreiche Beispiele und ausführliche Informationen finden sich auf der Internetseitehttp://www.seniortrainer-rlp.de.
Alle Teilnehmer werden für ihr Engagement nach dem in Rheinland-Pfalz entwickelten Bildungskonzept durch Fachkräfte qualifiziert. Die Anlaufstelle im MGH informiert, unterstützt und begleitet. Das landesweite Netzwerk fördert die Arbeit der Trainer mit anderen Akteuren.
Die Landesleitstelle „Älter werden in Rheinland-Pfalz“ im Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie bezuschusst die Ausbildung und hat für Neustadt an der Weinstraße Mittel für vier Ausbildungsplätze bereitgestellt.
Weitere Informationen bei Annette Sperlich, Telefonnummer 06321/ 31720, mgh@stadt-nw.de.
Wahlhelfer für die Bundestagswahl am 22. September 2013 gesucht
Die Stadtverwaltung Landau sucht für ihre 36 Wahllokale freiwillige Wahlhelfer für die am 22. September 2013 stattfindende Wahl zum 18. Deutschen Bundestag.
Um als Wahlhelfer tätig zu werden, muss man die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben. Der Dienst am Wahlsonntag dauert von 8.00 Uhr bis in die Abendstunden. Als Aufwandsentschädigung wird ein Pauschalbetrag in Höhe von 21,00 Euro gewährt.
Informationen zum Wahldienst und den verschiedenen Tätigkeiten im Wahlvorstand stehen auf unserer Homepage www.landau.de unter der Rubrik Bürgerinformationen/Wahlen zur Verfügung, oder können telefonisch beim Wahlamt unter den Telefonnummern 06341/13-1300, -1104 oder -1107 bzw. per E-Mail an wahlen@landau.de erfragt werden.
Einbürgerungen: 21 Neubürger
21 Menschen aus insgesamt 15 verschiedenen Nationen wurden im Empfangssaal des Landauer Rathauses durch Oberbürgermeister Hans-Dieter Schlimmer eingebürgert. Mit der Übergabe der Einbürgerungsurkunde erhielten sie die deutsche Staatsangehörigkeit.
„Herzlich Willkommen! Ich freue mich, dass so viele Menschen die deutsche Staatsbürgerschaft annehmen möchten. Zumal einige von Ihnen schon sehr lange in Landau wohnen und die Stadt bereits kennen und schätzen gelernt haben“, so der Oberbürgermeister. Gleichzeitig wies er auf das mit der Staatsbürgerschaft verbundene Wahlrecht hin und ermunterte die Neubürger, dieses Recht auch auszuüben. Schlimmer betonte weiter, wie wichtig das Beherrschen der deutschen Sprache zur vollständigen Integration sei. Sie sei der Schlüssel zu einer erfolgreichen aktiven Teilhabe an unserem gesellschaftlichen Leben.
Vor der Aushändigung der Einbürgerungsurkunde legen alle Neubürger ab dem 16. Lebensjahr obligatorisch einen Eid ab, mit dem sie erklären, dass sie das Grundgesetz und die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland achten.
„Für Ihre weitere Zukunft wünsche ich Ihnen von Herzen alles Gute und dass Sie sich weiterhin in unserer Stadt und in unserem Land wohlfühlen“, so Schlimmer abschließend, ehe er zusammen mit Frau Ludwig von der Ausländerbehörde die Neubürger zu einem gemeinsamen Umtrunk einlud.
Tierisch
Hühnerdieb (Lustadt)
Von Samstag auf Sonntag verschafften sich bislang unbekannte Täter Zugang zu einem Hühnerstall in Lustadt und entwendeten einen Hahn und zwei Hühner. Die Stalltür war mit einem einfachen Riegel verschlossen.
Katzenjunges gerettet (Germersheim)
Am Montag wurde durch Zeugen mitgeteilt, dass eine Katze in den Motorraum eines parkenden PKW geklettert wäre und nun dort festsitzen würde. Die eingesetzte Polizeistreife konnte vor Ort ein lautstarkes Miauen unter der Motorhaube wahrnehmen. Nachdem der Fahrzeughalter ermittelt werden konnte, entriegelte dieser seine Motorhaube und das Katzenjunge konnte aus seiner misslichen Lage befreit werden. Im Anschluss wurde das Tier in die Obhut einer Tierschutzorganisation übergeben, wo es auf seinen rechtmäßigen Besitzer wartet.
Immer mehr Kinder werden außerhalb des Elternhauses betreut
Die Zahl der unter 3-jährigen Kinder, die tagsüber außerhalb des Elternhauses betreut werden, steigt weiter an. Das Statistische Landesamt Rheinland-Pfalz hat hierzu erste vorläufige Zahlen für das Jahr 2013 vorgelegt. Danach besuchten zum Stichtag 1. März über 27.300 Mädchen und Jungen im Alter bis zu drei Jahren eine Kindertageseinrichtung oder wurden von Tagesmüttern und -vätern betreut. Damit wird für 28,6 Prozent der Kinder dieser Altersgruppe ein Betreuungsangebot in Anspruch genommen. Gegenüber dem Jahr 2012 stieg die so genannte Betreuungsquote um 1,6 Prozentpunkte an.
Bei näherer Betrachtung zeigt sich, dass vor allem Zweijährige eine Tagesstätte besuchten oder im Rahmen der Kindertagespflege betreut wurden. Landesweit traf dies auf 21.500 Kinder zu, dies sind rund zwei Drittel aller Zweijährigen. Von den Einjährigen wurden rund 5.300 bzw. 17 Prozent in einer Tageseinrichtung oder von Tagesmüttern und -vätern betreut. Bei den unter 1-Jährigen lag die Betreuungsquote hingegen nur bei knapp zwei Prozent.
Rund 25.000 Kinder unter drei Jahren - fast 1.500 mehr als im März 2012 - besuchten eine der 2.446 Kindertageseinrichtungen. Das waren 26,1 Prozent aller Kinder in diesem Alter und 1,2 Prozentpunkte mehr als im vergangenen Jahr. Bei der ersten Erhebung im März 2006 waren lediglich knapp 9.000 Kinder (8,8 Prozent) in einer Tageseinrichtung.
Im Rahmen der Kindertagespflege gab es im März dieses Jahres über 2.300 Betreuungsverhältnisse für Kinder unter drei Jahren, gut 100 mehr als 2012. Dies entspricht einer Quote von 2,5 Prozent.
Regionale Unterschiede
Zwischen den einzelnen kreisfreien Städten und Landkreisen bestehen große Unterschiede. Die Betreuungsquoten der unter 3-Jährigen bewegen sich bei den kreisfreien Städten zwischen 34,6 Prozent in der Stadt Speyer und 17,4 Prozent in Frankenthal. Bei den Landkreisen liegt Mainz-Bingen mit 40,4 Prozent an der Spitze, den niedrigsten Wert weist Altenkirchen mit 22,3 Prozent auf. Die größten Veränderungen binnen Jahresfrist waren im Landkreis Cochem-Zell zu verzeichnen; hier nahm der Anteil der betreuten unter 3-Jährigen um sechs Prozentpunkte zu.
Ältere Kinder
Auch der Anteil der 3- bis unter 6-Jährigen, die eine Kindertageseinrichtung besuchen oder in öffentlich geförderter Kindertagespflege betreut werden, ist weiter gestiegen und erreichte im März 2013 nach den vorläufigen Zahlen einen Wert von 98,6 Prozent. In dieser Altersgruppe ist der Anteil der betreuten Kinder traditionell wesentlich höher als bei den unter 3-Jährigen. So lag die Betreuungsquote hier im Vorjahr fast genauso hoch; auch im Jahr 2006 besuchten bereits 93,5 Prozent der Kinder in diesem Alter eine Tageseinrichtung.
Infos zum neuen Betreuungsgeldgesetz
Neben dem Rechtsanspruch auf eine frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in der Tagespflege ab Vollendung des ersten Lebensjahres tritt ab 1. August 2013 auch das neue Betreuungsgeldgesetz in Kraft. Beantragt werden kann das Betreuungsgeld ab dem Einführungsdatum bei der Elterngeld-/Betreuungsgeldstelle im Fachbereich Familie, Jugend und Soziales, Jugendamt, Konrad-Adenauer-Straße 43. Zuständig sind Sabine Theilmann, Telefonnummer 06321/855-646, oder Karl Gregeratzki, -644. Dort können auch weitere Informationen zu dieser neuen Leistung eingeholt werden.
Anspruchsberechtigt sind Eltern von ein- und zweijährigen Kindern, die nach dem 1. August 2012 geboren sind, wenn die Kinder keine öffentlich geförderte Kindertagesstätte besuchen oder nicht von einer durch öffentliche Gelder geförderte Tagesmutter betreut werden. Außerdem müssen die Eltern einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und mit dem Kind in einem Haushalt leben.
Das Betreuungsgeld beträgt zunächst 100 Euro, ab 1. August 2014 dann 150 Euro pro Monat. Der Höchstbezugszeitraum beträgt 22 Monate.
Unerheblich ist, ob die Eltern einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder nicht. Auch wenn jemand in Vollzeit arbeitet, besteht der Anspruch, sofern alle anderen Kriterien erfüllt sind.
Das Betreuungsgeld kann grundsätzlich ab dem 15. Lebensmonat des Kindes bis zur Vollendung des 36. Lebensmonats bezogen werden. Der Bezug ist deshalb grundsätzlich für Kinder, die ab 1. August 2012 geboren wurden, frühestens ab Oktober 2013 möglich. Der Höchstbezugszeitraum beträgt 22 Lebensmonate.
Das Betreuungsgeld wird in voller Höhe auf Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II angerechnet. Dagegen bleibt es bei einkommensabhängigen Sozialleistungen wie z. B. Wohngeld oder BAföG grundsätzlich unberücksichtigt. Der gleichzeitige Bezug von Eltern- und Betreuungsgeld ist nicht möglich. Anspruch auf Betreuungsgeld hat – im Gegensatz zum Elterngeld – immer nur ein Elternteil.
Platzvergabekriterien für städtische Kitas
Zum 1. August 2013 wird der bundesweit einklagbare Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in der Tagespflege für Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahr eingeführt. In Rheinland-Pfalz gilt bereits ein Rechtsanspruch auf Erziehung im Kindergarten für Kinder ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr zum Stichtag 1. August 2010.
In Neustadt an der Weinstraße ist das Jugendamt des Fachbereichs Familie, Jugend und Soziales als örtlich zuständiger Träger der öffentlichen Jugendhilfe für die Planung der erforderlichen Betreuungsplätze zuständig. Jährlich wird ein sogenannter Kindertagesstättenbedarfsplan erstellt, in dem Soll und Ist abgeglichen werden.
Liegen in einer Kinderbetreuungseinrichtung mehr Aufnahmeanträge vor, als es freie Plätze gibt – wie es derzeit vielfach der Fall ist – erfolgt die Platzvergabe anhand von Platzvergabekriterien. Diese hat das Jugendamt schon vor zwei Jahren erarbeitet und in den städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen verpflichtend eingeführt. Verantwortlich für die korrekte Anwendung der Kriterien ist die jeweilige Einrichtungsleitung. Sie orientiert sich an verschiedenen Kriterien, zum Beispiel der Frage, ob Vater oder Mutter alleinerziehend sind, einen Beruf ausüben oder eine Ausbildung absolvieren. Entscheidend sind zudem das Alter der Kinder, der Wohnort und die Nähe zum Arbeitsplatz. Ausschlaggebend kann darüber hinaus sein, ob ein Geschwisterkind bereits die gewünschte Einrichtung besucht.
Bei der Vergabe von Ganztagsbetreuungsplätzen (Betreuungsplätze mit Mittagessenverpflegung) gelten folgende Kriterien: Alleinerziehendenstatus und Berufstätigkeit beziehungsweise Ausbildung (beider Eltern).
Wichtig zu wissen: Der Rechtsanspruch bedeutet nicht, dass alle Kinder -in ihrer Wunschkita - aufgenommen werden können. Dieser Anspruch gilt nur für Betreuungsplätze, die tatsächlich vorhanden sind und im städtischen Bedarfsplan aufgenommen wurden. Im Übrigen umfasst der Anspruch nach derzeitiger Rechtsauffassung nur die Betreuung auf einem Teilzeitplatz, was bedeutet: keine Mittagessenverpflegung. Sind in der Wunscheinrichtung alle Betreuungsplätze belegt, kann das Jugendamt auf freie Plätze in anderen Einrichtungen verweisen.