Präsidialbereich
Polizeipräsidium setzt Zeichen am Internationalen Tag gegen Homophobie, Biphobie, Interphobie und Transphobie
Das Polizeipräsidium Rheinpfalz beteiligt sich heute, am 17. Mai 2023, am internationalen Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie. Aus diesem Grund wird vor dem Polizeipräsidium erstmals eine Regenbogenflagge gehisst. Die Flagge symbolisiert die Vielfalt der Menschen und steht für Akzeptanz, Toleranz und Gleichberechtigung.
Der Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie dient als jährliche Erinnerung daran, dass noch immer viele Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung, Geschlechtsidentität oder Geschlechtsausdruck Diskriminierung und Gewalt ausgesetzt sind. Es ist eine Gelegenheit, Bewusstsein für diese Problematik zu schaffen und gemeinsam für eine inklusive Gesellschaft einzustehen.
Das Polizeipräsidium Rheinpfalz mit Sitz in Ludwigshafen am Rhein ist zuständig für die Sicherheit von rund 900.000 Menschen. Der Dienstbezirk der Behörde mit ihren rund 2200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern umfasst auf etwa 2.400 Quadratkilometern die Vorder- und Südpfalz mit den Landkreisen Bad Dürkheim, Germersheim, Rhein-Pfalz-Kreis und Südliche Weinstraße sowie die kreisfreien Städte Frankenthal (Pfalz), Landau in der Pfalz, Ludwigshafen am Rhein, Neustadt a.d.W. und Speyer.
Radarkontrollen des Polizeipräsidiums Rheinpfalz für Mai 2023
Im Bereich der Polizeidirektion Ludwigshafen finden wie folgt Kontrollen statt: 04.05.2023 im Bereich Speyer, 09.05.2023 im Bereich Ludwigshafen, 19.05.2023 im Bereich Maxdorf, 29.05.2023 im Bereich Frankenthal. Im Bereich der Polizeidirektion Landau finden wie folgt Kontrollen statt: 02.05.2023 im Bereich Kandel, 11.05.2023 im Bereich Eschbach, 17.05.2023 im Bereich Kandel, 23.05.2023 im Bereich Eschbach. Im Bereich der Polizeidirektion Neustadt finden wie folgt Kontrollen statt: 12.05.2023 im Bereich Grünstadt, 15.05.2023 im Bereich Bockenheim, 24.05.2023 im Bereich Bad Dürkheim, 30.05.2023 im Bereich Haßloch. Die Polizei weist ausdrücklich darauf hin, dass Kontrollen auch außerhalb der genannten Zeiten und Örtlichkeiten stattfinden.
Das Polizeipräsidium Rheinpfalz beteiligte sich auch in diesem Jahr an der europaweiten Kontrollwoche, um überhöhte Geschwindigkeit zu bekämpfen und zu verhindern.
In der Woche 17. bis 23. April 2023 fanden deshalb vermehrt Geschwindigkeitskontrollen statt. In dieser Woche wurden insgesamt (inkl. Speedmarathon) rund 49.000 Fahrzeuge überprüft. 4.693 davon waren zu schnell unterwegs. Beim Speedmarathon am 21.04.2023 wurden rund 10.400 Fahrzeuge überprüft, wovon 1.467 zu schnell waren. Neben der Ahndung von Geschwindigkeitsverstößen sollen durch die Verkehrskontrollen auch die Risiken von überhöhter Geschwindigkeit im Straßenverkehr verstärkt ins öffentliche Bewusstsein rücken und diese nochmals verdeutlichen. In Kontrollstellen wurden die Betroffenen deshalb von Polizeikräften auf ihr Fehlverhalten und die damit verbundenen Gefahren hingewiesen. Überhöhte beziehungsweise nicht angepasste Geschwindigkeit bleibt weiter eine Hauptunfallursache: 2022 wurden im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Rheinpfalz wegen nicht angepasster oder überhöhter Geschwindigkeit 1.896 Verkehrsunfälle registriert. Im Jahr 2021 waren dies noch 1.792 Verkehrsunfälle. Die Verkehrsunfallstatistik 2022 mit ausführlichen Informationen zur Unfalllage und unseren Maßnahmen finden Sie auf unserer Internetseite https://s.rlp.de/hRg. Die Verkehrsüberwachung mittels Verkehrskontrollen gehört zu den zentralen Aufgaben der Polizei. Die Kontrollen sind für die Sicherheit im Straßenverkehr von großer Bedeutung und finden deshalb das ganze Jahr über statt. Die Kontrollwoche wurde von dem europaweiten Polizeinetzwerk ROADPOL www.roadpol.eu koordiniert, dessen Ziel es ist, die Zahl der Verkehrsunfallopfer deutlich zu senken.
ROADPOL - Kontrollwoche Geschwindigkeit 17. April - 23. April 2023 und "Speedmarathon" am 21. April 2023
Im Zeitraum vom 17. April 2023 bis zum 23. April 2023 findet die europaweite Kontrollwoche "Geschwindigkeit" statt, inklusive eines "Speedmarathons" am 21. April 2023. Auch das Polizeipräsidium Rheinpfalz beteiligt sich an der Kontrollaktion. Ziel dieser Aktion ist es, Geschwindigkeitsüberschreitungen im Straßenverkehr zu bekämpfen und zu verhindern. Besonders beim sogenannten "Speedmarathon" ist geplant, deutlich mehr Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen.
Die Verkehrskontrollen sollen die Unfallzahlen und insbesondere die Zahl der Verkehrstoten senken. Durch die Verkehrskontrollen sollen auch die Risiken von überhöhter Geschwindigkeit im Straßenverkehr verstärkt ins öffentliche Bewusstsein rücken. Bei den Kontrollen wollen die Polizeikräfte deshalb auch an die Einsicht der Verkehrsteilnehmenden appellieren, niemals die zulässige Höchstgeschwindigkeit zu überschreiten und die Geschwindigkeit der jeweiligen Situation anzupassen.
Überhöhte Geschwindigkeit bleibt weiter eine Hauptunfallursache: 2022 wurden im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Rheinpfalz wegen nicht angepasster oder überhöhter Geschwindigkeit 1.896 Verkehrsunfälle registriert. Im Jahr 2021 waren dies noch 1.792 Verkehrsunfälle.
Die Verkehrsüberwachung mit Hilfe von Verkehrskontrollen gehört zu den zentralen Aufgaben der Polizei. Die Kontrollen sind für die Sicherheit im Straßenverkehr von großer Bedeutung und finden deshalb das ganze Jahr über statt.
"Grenzen überschreiten, um Leben zu retten!" - das ist der Slogan von ROADPOL, dem europaweiten Polizeinetzwerk, welches das Ziel hat, die Zahl der Verkehrsunfallopfer zu senken. Dabei koordiniert es europaweit nationale Aktionen, die die Vorschriften im Verkehrssektor durchsetzen sollen. Innerhalb dieses Kontrollverbundes finden über das Jahr verteilt verkehrspolizeiliche Schwerpunktkontrollen statt. Weitere Informationen gibt es unter www.roadpol.eu.
Radarkontrollen des Polizeipräsidiums Rheinpfalz für April 2023
Im Bereich der Polizeidirektion Ludwigshafen finden wie folgt Kontrollen statt: Dienstag 04.04.2023 im Bereich Frankenthal, Freitag 14.04.2023 im Bereich Böhl-Iggelheim, Dienstag 25.04.2023 im Bereich Hanhofen, Freitag 28.04.2023 im Bereich Limburgerhof.
Im Bereich der Polizeidirektion Landau finden wie folgt Kontrollen statt: Dienstag 04.04.2023 im Bereich Annweiler, Dienstag 11.04.2023 im Bereich Germersheim, Donnerstag 13.04.2023 im Bereich Wörth, Mittwoch 26.04.2023 im Bereich Landau.
Im Bereich der Polizeidirektion Neustadt finden wie folgt Kontrollen statt: Montag 03.04.2023 im Bereich Bad-Dürkheim, Donnerstag 06.04.2023 im Bereich Meckenheim, Mittwoch 12.04.2023 im Bereich Neustadt, Donnerstag 27.04.2023 im Bereich Grünstadt.
Die Polizei weist ausdrücklich darauf hin, dass Kontrollen auch außerhalb der genannten Zeiten und Örtlichkeiten stattfinden.
#NoNotruf
"Bei mir ist momentan Stromausfall. Wie lange dauert der noch?"
Es gibt Situationen, in denen der Anruf bei der Polizei unumgänglich ist. Vorliegendes Beispiel ist ein Fall, in dem das Wählen der Notrufnummer nicht erforderlich war. Das Absetzen des Notrufs über die 110 ist nämlich nicht immer notwendig. Ihre örtliche Polizeidienststelle ist auch unter einer Festnetznummer erreichbar. Ihre nächstgelegene Polizeidienststelle finden sie hier: https://s.rlp.de/yPx .
Mit dem Hashtag #NoNotruf möchte das Polizeipräsidium Rheinpfalz auf Twitter genau auf diesen Umstand hinweisen und Beispiele nennen, in denen der Notruf zwar abgesetzt wurde, der Anruf bei einer nahegelegenen Polizeidienststelle jedoch angebrachter gewesen wäre.
Die Polizei ist grundsätzlich als Helfer unterwegs und unterstützt im Rahmen ihrer Möglichkeiten überall da, wo sie kann. Die 110 ist aber nicht wie eine Internet-Suchmaschine. Bitte überlegen Sie vorher, ob es tatsächlich notwendig ist, den Notruf abzusetzen. Dies kann nämlich dazu führen, dass echte Notfälle erstmal in der Warteschleife hängen und Hilfesuchende nicht rechtzeitig geholfen werden kann. Außerdem kann das missbräuchliche Absetzten eines Notrufs Konsequenzen nach sich ziehen. Im Strafgesetzbuch ist der Missbrauch Notruf im §145 StGB sogar unter Strafe gestellt und wird mit Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe geahndet.
Beispiele:
-"Ich bin hier gerade an einer Garage vorbeigelaufen. Ich glaube,
da ist eine Katze eingesperrt."
-"Ich habe gestern meinen Geldbeutel verloren. Was muss ich tun?"
-"Bei mir ist momentan Stromausfall. Wie lange dauert der noch?"
-"Wir haben Streit mit unserem Sohn. Der will seine Hausaufgaben
nicht machen! Wir wissen nicht, was wir machen sollen."
-"Ich stehe hier vor einer Disko. Die lassen mich einfach nicht
mehr rein."
Sicher unterwegs in den Osterferien
Am Wochenende 31.03.- 02.04.2023 fällt in mehreren Bundesländern der Startschuss für die Osterferien, so auch in Rheinland-Pfalz.
Für viele heißt das: Ab in den Urlaub. Fortbewegungsmittel Nummer 1 ist und bleibt hierbei das Auto. Stau auf Deutschlands Straßen ist folglich vorprogrammiert. Doch nicht nur Urlaubsreisende haben einen Einfluss auf die miteinhergehende angespannte Situation auf Deutschlands Straßen. Auch Verwandtenbesuche, Kurztrips und sonstige Ausflugsfahrten tragen dazu bei.
Um nach einer entspannten Fahrt sicher am Ziel anzukommen, können Sie sich an nachfolgende Tipps halten:
-Wer am Wochenende in die Ferien startet, sollte eine Nachtfahrt
in Erwägung ziehen. Natürlich nur, wenn man wirklich fit ist.
-Kalkulieren Sie Verzögerungen mit ein, fahren Sie frühzeitig los
und planen Sie Erholungspausen ein!
-Im Stau: Rettungsgasse bilden! Die Rettungsgasse muss bereits dann gebildet
werden, wenn der Verkehr stockt, nicht erst, wenn die Rettungskräfte mit
Blaulicht und Martinshorn angefahren kommen. So funktioniert die Rettungsgasse:
Wer den linken Fahrstreifen befährt, weicht nach links aus, Autofahrende auf
allen anderen Fahrstreifen fahren nach rechts.
-Lassen Sie die Standstreifen für Pannenfahrzeuge frei und nutzen
Sie diese nicht, um den nächsten Rastplatz oder die nächste
Autobahnausfahrt schneller zu erreichen.
-Schlängeln Sie sich als Motorradfahrer nicht zwischen den
Fahrzeugen hindurch!
-Informieren Sie sich im Vorfeld über mögliche Alternativrouten!
So können sie einen Stau im Notfall umfahren.
-Telefonieren am Steuer ist grundsätzlich nicht erlaubt. Nutzen
Sie Ihre Freisprecheinrichtung oder machen Sie eine kurze Pause um zu
Telefonieren.
Das Polizeipräsidium Rheinpfalz wünscht allen schöne Osterferien und eine sichere Fahrt.
Ergebnisse der Kontrollwoche mit Schwerpunkt Sicherheitsgurt
Das Polizeipräsidium Rheinpfalz beteiligte sich vom 06.03.2023 bis zum 12.03.2023 erneut an der europaweiten Kontrollwoche "Gurt". In diesem Zeitraum wurde bei den Verkehrskontrollen ein besonderes Augenmerk auf den angelegten Sicherheitsgurt aller Fahrzeuginsassen gelegt.
Ziel der Kontrollen war es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und Fahrzeugfahrende, Beifahrender sowie auch Mitfahrerende auf dem Rücksitz zum Tragen des Sicherheitsgurtes zu bewegen und so die Anzahl von Verletzten bei Verkehrsunfällen zu reduzieren.
Während der Kontrollwoche wurden insgesamt 1396 Fahrzeuge kontrolliert. Dabei stellten die Polizeikräfte 295 sogenannter Gurtverstöße fest.
Aufgeteilt auf die Direktionen sind dies folgende Zahlen:
Im Bereich der Polizeidirektion Neustadt wurden bei 229 Fahrzeugen 38 Verstöße, 34 bei Erwachsenen und 4 bei Kindern, festgestellt.
Im Bereich der Polizeidirektion Landau wurden bei 465 Fahrzeugen 103 Verstöße, 92 bei Erwachsenen und 11 bei Kindern, festgestellt.
Im Bereich der Polizeidirektion Ludwigshafen wurden bei 702 Fahrzeugen 154 Verstöße, 124 bei Erwachsenen und 30 bei Kindern, festgestellt.
Die Verkehrsunfallstatistik zeigt, dass die jährlichen Verkehrsunfälle mit Personenschaden weiterhin auf einem hohen Niveau sind. Auch im Jahr 2022 kam es im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Rheinpfalz zu insgesamt 3276 solcher Verkehrsunfälle. Hierbei wurden insgesamt 3985 Personen leichtverletzt, schwerverletz oder gar getötet.
Die Polizei weist ausdrücklich darauf hin: Der Gurt kann im Ernstfall Leben retten! Schnallen Sie sich bitte an, auch auf Kurzstrecken, und seien Sie ihren Kindern, Beifahrenden und Mitinsassen ein Vorbild!
Die Kontrollwoche war ein Teil von Maßnahmen des europaweiten Polizeinetzwerks ROADPOL www.roadpol.eu, dessen Ziel es ist, die Zahl der Verkehrsunfallopfer deutlich zu senken.
Kriminalstatistik 2022 - Straftaten in der Vorder- und Südpfalz wieder auf dem Niveau vor der Corona Pandemie
Nach einem deutlichen Rückgang in den durch Corona geprägten Jahre 2020 und 2021 befindet sich die Anzahl der Gesamtstraftaten im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Rheinpfalz in der Vorder- und Südpfalz im Jahr 2022 wieder in etwa auf dem Niveau vor der Pandemie. Während 2021 mit den damals noch geltenden Einschränkungen 55.064 Straftaten angezeigt wurden, waren es 2022 insgesamt 60.528.
Aufklärungsquote
Die Aufklärungsquote für das Jahr 2022 pendelte sich mit 61,9 % ebenfalls wieder auf die Werte vor der Pandemie ein. Mit Ausnahme des Jahres 2015 (59,3 %) lag die Aufklärungsquote seit dem Jahr 2004 immer über 60 %.
Risiko Opfer einer Straftat zu werden
Um Veränderungen des Kriminalitätsaufkommens bewerten zu können, wird die Anzahl der Straftaten ins Verhältnis zur gemeldeten Bevölkerung gesetzt (Anzahl der erfassten Fälle auf 100.000 Einwohner). Je kleiner die sogenannte Häufigkeitszahl, desto geringer ist die statistische Wahrscheinlichkeit, Opfer einer Straftat zu werden. Die Häufigkeitszahl betrug im Jahr 2022 für den gesamten Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Rheinpfalz 6.720. Nach dem historischen Tiefstand des letzten Jahres (6.121) ist das Risiko im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Rheinpfalz Opfer einer Straftat zu werden, damit auf dem Niveau der Jahre vor der Corona-Pandemie (2018: 6.628; 2019: 6.478).
Eigentumsdelikte
Bei 27,31 % aller Straftaten handelt es sich im Jahr 2022 um Eigentumsdelikte. Dies entspricht 16.257 Fällen und stellt den größten Anteil an der Gesamtkriminalität dar. In diesem Phänomenbereich waren im Vorjahr die Einflüsse der mit der Corona-Pandemie einhergehenden Veränderungen besonders deutlich spürbar. So hielten sich beispielsweise die Hausbewohner vermehrt Zuhause auf und minderten somit durch ihren ständigen heimischen Aufenthalt die Chancen für Einbrüche. Daneben trug die rückläufige Mobilität zu weniger Fahrraddiebstählen und Diebstählen von unbaren Zahlungsmitteln (EC-Karten) bei. Geschlossene Geschäfte, Kioske und Warenhäuser minderten zudem die Gelegenheit für Täter, Diebstähle zu begehen. Das spiegelt sich auch in der Anzahl der Wohnungseinbrüche wider. Diese stieg von 533 im Jahr 2021 auf 783 Einbrüche in 2022. In 49,0 % aller Fälle blieb es beim Versuch. Die Aufklärungsquote betrug 12,6 % (-0,9 %). Trotz des Anstieges im Vorjahresvergleich kann für den Deliktsbereich Wohnungseinbruchdiebstähle von einer positiven Langzeitentwicklung gesprochen werden: Bis zum Jahr 2015 musste ein kontinuierlicher Fallzahlenanstieg bei den Wohnungseinbrüchen festgestellt werden. Diesem Trend hat die Polizei ab 2016 wirksam entgegengewirkt. Seit 2017 konnten die Zahlen von 1.035 Fällen deutlich reduziert werden.
Gewaltkriminalität, Rohheitsdelikte und Straßenkriminalität
Die Zahl der Rohheitsdelikte stieg im vergangen Jahr um 1.259 Fälle auf eine Gesamtzahl von 11.793 (+12%) an. Das Feld Rohheitsdelikte umfasst alle Raubdelikte, Körperverletzungsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit, wie z. B. Freiheitsberaubung, Nötigung und Bedrohung. Insbesondere Rohheitsdelikte können das Sicherheitsempfinden der Bürgerinnen und Bürger maßgeblich beeinflussen. Nach einem kontinuierlichen Rückgang seit 2018 ist damit erstmals wieder ein Anstieg zu verzeichnen. Dieser spiegelt sich insbesondere im Bereich der Bedrohung wider. Hier ist ein Anstieg von 30,0 % auf 3.349 Fälle (+773) festzustellen. Dieser dürfte überwiegend auf die Novellierung des Strafgesetzbuchs (StGB) zum April 2021 zurückzuführen sein. So wurde der Tatbestand des § 241 StGB im neu gefassten Absatz 1 erweitert und damit die Schwelle der Strafbarkeit deutlich herabgesetzt. Die sehr hohe Aufklärungsquote von 89,8 % in diesem Bereich zeigt, dass in fast allen Fällen die Täter ermitteln werden konnten und das Entdeckungsrisiko somit sehr hoch ist.
Die Aufhebung der mit der Pandemie verbundenen Mobilitätseinschränkungen und Aufenthaltsmöglichkeiten im öffentlichen Raum, zeigt sich auch an der Entwicklung des Deliktsschlüssels Straßenkriminalität, also der Anteil der Straftaten, die in der Öffentlichkeit begangen werden. Während 2021 lediglich 10.445 dieser Taten registriert wurden, steig diese Zahl 2022 um 1.761 Fälle auf 12.206. In Relation zur Kriminalitätslage vor der Corona-Pandemie liegen die Fallzahlen zwischen denen der Jahre 2018 (12.310) und 2019 (11.717). Die Anzahl der Straftaten gegen das Leben sank leicht auf insgesamt 24 Fälle im Vergleich zu den beiden Vorjahren (je 27 Fälle in den Jahren 2020 und 2021). Die Aufklärungsquote bei den Tötungsdelikten liegt bei 95,8 %. Lediglich ein Fall konnte bislang noch nicht aufgeklärt werden.
Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung
Im Bereich der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung ist im Vergleich zum Vorjahr ein Anstieg von 9,1 % auf 1.377 Fälle (+115 Fälle) festzustellen. Dieser ist vor allem auf eine Tatbegehung im Internet zurückzuführen. Eine Zunahme zeigt sich hierbei zum einen in der Verbreitung pornografischer Schriften. Zum anderen ist im Bereich Besitz und Verbreitung kinderpornografischer Schriften in den vergangenen 5 Jahren ein deutlicher Anstieg festzustellen (von 65 Fällen im Jahr 2018 auf 590 Fälle im Jahr 2022). Dieser resultiert insbesondere aus Verfahren, welche von der US-amerikanischen Organisation National Center for Missing and Exploited Children (NCMEC) gemeldet werden. Als weitere Gründe für den Anstieg sind die generelle Intensivierung der Ermittlungstätigkeiten auf Bundes- und Länderebene in Folge der Gesetzesverschärfung vom 1. Juli 2021 zu benennen. Diese führte zu einer spürbaren Erhöhung der erlassenen Durchsuchungsbeschlüsse. Mit der Auswertung der im Rahmen von Durchsuchungen sichergestellten Datenträgern geht auch ein Anstieg der Folgeverfahren einher; ebenso wie eine Aufhellung des Dunkelfeldes.
Vermögens- und Fälschungsdelikte
Ein erfreulicher Langzeittrend zeigt sich im Bereich der Vermögens- und Fälschungsdelikte. Hier ist seit 2019 ein kontinuierlicher Rückgang zu verzeichnen. Dies manifestiert sich insbesondere für den Deliktsbereich "Betrug" unter dem auch Enkeltrick, falsche Polizeibeamte und Schockanrufe gefasst werden. Mit 6.838 Taten nehmen Betrugsfälle nach wie vor den größten Anteil der Vermögensdelikte ein (72,8 %). Die Fallzahlen nehmen seit dem Jahr 2013 jedoch kontinuierlich ab. Ein Anstieg der Fälle zeigt sich indes bei der Anzahl der Urkundenfälschungen. Im Jahr 2022 wurden hier 1.205 Taten erfasst, im Vorjahr waren es noch 1.025. Unter den Deliktsbereich Urkundenfälschung fällt auch das in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie vermehrt festgestellte Phänomen der gefälschten Impfausweise, welches seit dem Jahr 2022 erstmals statistisch auswertbar ist. Insgesamt wurden 350 dieser Fälle erfasst.
Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte steigt wieder an
Unter den Deliktsbereich Gewalt gegen Polizeikräfte fallen Straftaten, wie Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, aber auch sonstige Taten wie Körperverletzung und Bedrohung zum Nachteil von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten. Die Anzahl der registrierten Taten ist von 300 Fällen im Jahr 2021 auf 330 im Jahr 2022 gestiegen. Den Schwerpunkt der verübten Gewaltdelikte gegen Polizeikräfte bilden nach wie vor die Widerstandshandlungen und tätlichen Angriffe (Anteil von 83,6 %). Die Zahl der verletzten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten stieg im Vergleich zum Vorjahr von 119 auf 153 (+34; +28,6 %) und liegt damit in etwa auf dem Niveau des Jahres 2020. Zu Straftaten gegen das Leben einer Polizeibeamtin oder eines Polizeibeamten kam es im Bereich des Polizeipräsidiums Rheinpfalz nicht.
Polizeiliche Präventionsarbeit 2021
Präventionsarbeit ist eine der Kernaufgaben der polizeilichen Arbeit. Um eine größtmögliche Wirksamkeit zu entfalten, wird sie zielgruppen- und ursachenorientiert geplant, durchgeführt und überprüft. Im Jahr 2022 setzte das Polizeipräsidium Rheinpfalz aufgrund der Festlegung landesweiter Schwerpunktthemen den Fokus insbesondere auf folgende Themenfelder der Präventionsarbeit: - Sexueller Missbrauch von Kindern und Verbreitung von Kinderpornografie (insbesondere durch Jugendliche) - Cybercrime - Seniorensicherheit im Bereich der Kriminalprävention
Die Dienststellen des Polizeipräsidiums Rheinpfalz haben im Jahr 2022 insgesamt 796 Präventionsmaßnahmen mit dem Schwerpunkt Einbruchsschutzberatung durchgeführt. Daneben sind bei den Bürgerinnen und Bürgern Präventionsgespräche und Beratungen durchgeführt worden.
Wir helfen Ihnen, sich zu schützen!
Nutzen Sie unser kostenloses Angebot und informieren Sie sich bei unseren polizeilichen Beratungsstellen zu den unterschiedlichsten Fragen kompetent, neutral und kostenfrei. Hier stehen Fachkräfte zur Verfügung, die Auskünfte und Hilfe zu Themen der polizeilichen Kriminalprävention oder zum Thema Opferschutz geben. Auch Einbruchschutzberatungen in Ihren eigenen vier Wänden oder Vorträge zu den jeweiligen Themen gehören zu diesem Angebot.
Vereinbaren Sie einen Termin bei unseren Präventionsexperten unter der Telefonnummer 0621 963 - 1151 oder per E-Mail unter beratungszentrum.rheinpfalz@polizei.rlp.de.
Wissen Sie, wie Sie sich vor Telefonbetrügern schützen können? Um Sie noch besser vor den fiesen Betrugsmaschen zu schützen, haben unsere Präventionsexperten eine Telefonhotline eingerichtet. Unter der Telefonnummer 0621 963 - 1515 können Sie sich von Montag bis Donnerstag zwischen 8 und 16 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr kostenlos telefonisch über Betrugsdelikte informieren. Rufen Sie uns an und informieren Sie sich über die typischen Betrugsmaschen wie zum Beispiel "Falsche Polizeibeamte", "Enkeltrick" oder sogenannte "Schockanrufe" und wie Sie sich mit einfachen Tricks dagegen wehren können.
Für Rückfragen steht Ihnen Frau KHK'in Annika Arlt, Sachbereich 12 (Kriminalitätsbekämpfung), unter der Telefonnummer 0621/963-1121, zur Verfügung. Das Kriminalitätslagebild 2022 mit ausführlichen Informationen finden Sie auf unserer Internetseite https://s.rlp.de/SU1 .
Fastnacht 2023 - Sicher durch die närrische Zeit kommen
Die Hochphase der diesjährigen Fastnacht steht unmittelbar bevor. Sie beginnt mit der "Altweiberfastnacht" am 16.02.2023 und endet mit den traditionellen Veranstaltungen am Dienstagabend. Für viele heißt es jetzt: Endlich wieder im Kostüm aus dem Alltag ausbrechen und die närrische Ausgelassenheit leben. Dabei wird vielerorts sicher auch feuchtfröhlich gesungen, getanzt und gelacht. Doch die närrische Ausgelassenheit birgt auch Gefahren, insbesondere dann, wenn zu viel Alkohol im Spiel ist. Deshalb hier noch einmal unser Appell an alle feierfreudigen Närrinnen und Narren:
- Fahren Sie niemals alkoholisiert oder mit alkoholisierten
Fahrern. Rufen Sie nach dem Konsum von Alkohol immer ein Taxi,
nutzen Sie die öffentlichen Verkehrsmittel oder lassen Sie sich
von einer nüchternen Person abholen.
- Wir empfehlen: Wer zusammen feiert, geht auch zusammen Heim.
Verabreden Sie schon vor dem Feiern, wie alle wieder sicher nach
Hause kommen.
Für eine friedliche und sichere Fastnacht sind wir für Sie verstärkt im Einsatz. Damit alle auch nach dem Feiern wieder sicher nach Hause kommen, führen wir verstärkt Verkehrskontrollen durch. Denn wer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss fährt, gefährdet nicht nur sich, sondern auch andere. Er begeht eine Ordnungswidrigkeit oder sogar eine Straftat.