Mainz
Bundesweiter Aktionstag gegen Hasspostings
Hass und Hetze im Netz sind ein wachsendes Problem in unserer Gesellschaft. Sie vergiften das gesellschaftliche Klima, sie schüren Vorurteile und Feindseligkeiten, sie untergraben den Respekt und die Toleranz, die wir füreinander brauchen. Sie können sogar zu Gewalttaten anstiften oder zu legitimieren versuchen. Hass und Hetze im Netz sind kein Kavaliersdelikt. Sie verletzen die Menschenwürde, die Meinungsfreiheit und das Diskriminierungsverbot, die in unserem Grundgesetz verankert sind.
Mit dem 9. Aktionstag zur Bekämpfung von Hasspostings geht die Polizei seit den frühen Morgenstunden in einer bundesweiten Aktion wieder gemeinsam gegen die Verfasserinnen und Verfasser strafbarer Posts im Internet vor. Denn Aufforderungen zu Straftaten, Bedrohungen, Nötigungen oder Volksverhetzungen im Netz sind Straftaten, die mit bis zu fünf Jahren Haft geahndet werden können.
Die polizeilich erfassten Fallzahlen von Hasspostings sind im vergangenen Jahr deutschlandweit stark angestiegen (2022: 3.396; 2021: 2.411 - Anstieg um 40,85%). Entgegen dem bundesweiten Trend ging die Zahl der "Hasspostings" in Rheinland-Pfalz 2022 im Vergleich zum Vorjahr zurück. Die Polizei erfasste insgesamt 107 Fälle, 2021 waren es noch 138.
"Die sinkenden Fallzahlen von Hasspostings in Rheinland-Pfalz sind unter anderem das Ergebnis einer konsequenten und zielgerichteten Arbeit der Ermittlungsgruppe "Hate Speech", die nach dem schrecklichen Tötungsdelikt vom 31. Januar 2022 in Kusel eingerichtet wurde", so Mario Germano, Leiter des Landeskriminalamtes Rheinland-Pfalz. "Durch eine intensive Recherche in den sozialen Medien und eine schnelle Strafverfolgung haben wir deutlich gemacht, dass Hass und Hetze im Netz nicht toleriert werden. Denn sie gefährden den gesellschaftlichen Zusammenhalt, den wir gerade in diesen schwierigen Zeiten brauchen. Die sinkenden Fallzahlen sind ein Erfolg für die Rechtsstaatlichkeit und ein Zeichen der Solidarität."
Um Hasspostings im Netz zu bekämpfen, reicht es nicht aus, nur die Täter zu verfolgen und zu bestrafen. Genauso wichtig ist es, vorzubeugen. So war das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz Anfang der Woche beim diesjährigen Deutschen Präventionstag in Mannheim mit vertreten, um über das Thema Hasskriminalität im Internet zu informieren und zu sensibilisieren.
Sie können uns unterstützen und ebenfalls einen Beitrag zur Bekämpfung von Hasskriminalität leisten, indem Sie folgende Schritte befolgen:
- Dokumentieren Sie die Hassrede. Machen Sie Screenshots oder
Kopien von den Nachrichten oder Kommentaren, die Ihnen geschickt
wurden. Notieren Sie sich Datum, Uhrzeit und Quelle der
Hassrede. Diese Beweise können Ihnen helfen, wenn Sie Anzeige
erstatten oder sich an eine Beratungsstelle wenden wollen.
- Blockieren oder melden Sie die Täter. Die meisten sozialen
Netzwerke bieten Ihnen die Möglichkeit, Nutzer zu blockieren
oder zu melden. Damit verhindern Sie, dass sich der Hass weiter
verbreitet und andere Menschen beeinflusst oder verletzt werden.
- Anzeige erstatten: Wenn Sie auf Hasspostings im Netz stoßen oder
selbst Opfer sind, sollten Sie dies bei der Polizei anzeigen.
Entweder bei Ihrer örtlichen Polizeidienststelle oder digital
über die Onlinewache der Polizei Rheinland-Pfalz:
https://www.polizei.rlp.de/onlinewache
Mit diesen einfachen Schritten können Sie einen Unterschied machen. Sie zeigen den Tätern, dass sie nicht ungestraft davonkommen und den Opfern, dass sie nicht alleine sind.
Mein Kind will ein Smartphone: Verbraucherzentrale und Landeskriminalamt geben Tipps für Sicherheit im Internet
- Mit Vorkehrungen wie Drittanbietersperre oder Kindersicherung
kann der Umgang mit dem Smartphone sicherer werden.
- Bei Apps gilt es, die Berechtigungen und den Datenschutz
besonders in den Blick zu nehmen.
- Ein regelmäßiger Austausch mit dem Kind über seine Aktivitäten
im Netz ist unerlässlich.
Ob Abofallen, nicht kindgerechte Inhalte oder Dauernutzung mit Suchtpotenzial: Wenn Kinder Smartphones und Tablets nutzen, birgt der Gebrauch auch Gefahren. Deshalb raten die Verbraucherzentrale und das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz, vor der ersten Nutzung Einstellungen vorzunehmen, mit denen sich der Medienkonsum kontrollieren lässt:
Drittanbietersperre einrichten:
Werbung ist auf dem Smartphone ein ständiger Begleiter. In vielen Fällen reicht ein unbedachtes oder versehentliches Antippen eines Werbebanners aus, um in einer Abofalle zu landen. Damit es gar nicht erst zu ungewollten Rechnungsposten kommt, kann beim Mobilfunkunternehmen eine so genannte Drittanbietersperre (https://s.rlp.de/Fr7jD) eingerichtet werden. Dann wird die Telefonnummer nicht automatisch an die Anbieter von Apps und Abos übermittelt.
App-Berechtigungen und Datenschutz in den Blick nehmen: Oft geben Apps ganz unbemerkt persönliche Daten weiter. Daher empfiehlt es sich, die bereits auf dem Gerät installierten Apps genau unter die Lupe zu nehmen. Apps die nicht benötigt werden, sollten deinstalliert werden. Am besten ist es, die Berechtigungen der Apps, wie Zugriff auf Fotos oder Senden von Benachrichtigungen, so weit wie möglich zu entziehen. In jedem Fall sollten die Berechtigungen zu den Funktionen der App passen. Es ist zudem ratsam, sich eine PIN für App-Käufe einzurichten.
Die richtige Suchmaschine nutzen:
Beim Surfen im Internet sollte der Nachwuchs auf Kinder-Browser wie fragFINN (https://www.fragfinn.de/) oder BlindeKuh (https://www.blinde-kuh.de/index.html) setzen. Diese Kinder-Suchmaschinen spucken nur geprüfte Inhalte aus, die mit Sicherheit für Kinder geeignet sind.
Kindersicherung unter iOS oder Android einrichten: Viele der technischen Schutzvorrichtungen bieten die Betriebssysteme der Geräte selbst. Dazu gehören Sicherungseinstellungen wie ein Passwort, aber auch die Sperrung bestimmter Internetinhalte oder die Beschränkung der Nutzungszeiten. Die Website http://www.Medien-kindersicher.de informiert umfassend über technische Schutzlösungen für die Geräte, Dienste und Apps der Kinder.
Medienkompetenz stärken:
Es ist wichtig, sich nicht allein auf Filter und Einstellungen zu verlassen. Stattdessen gilt es, die Online-Kompetenz des Kindes zu stärken, um es vor bestimmten Gefahren im Netz zu schützen. Daher ist es sinnvoll, sich regelmäßig mit dem Kind über die Gefahren des Internets auszutauschen und gemeinsame Regeln beispielsweise über zulässige Apps und Websites sowie die Nutzungsdauer festzulegen.
Die Verbraucherzentrale bietet Themenabende und Workshops für Schulen und Kitas an, um Klein und Groß Informationen rund um Themen der Mediennutzung oder des nachhaltigen Konsums zu vermitteln.
Interessierte finden weitere Informationen unter:
https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/digitale-welt/kitathemenabende-kinder-im-netz-begleiten-81708
https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/digitale-welt/schulworkshops-medien-sicher-nutzen-und-nachhaltiger-konsum-81712
https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/gefahren-im-internet/aktion-kinder-sicher-im-netz/
Webseminar mit Tipps und Infos des Landeskriminalamts Rheinland-Pfalz und des Polizeipräsidiums Mainz zur Elektromobilität und Fahrrad-Sicherheit
Verkehrssicherheit ist und bleibt wichtig. Deshalb möchte das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz mit dem Polizeipräsidium Mainz in einem Webseminar die Elektromobilität im Bereich Fahrrad sowie die Fahrradsicherung näher darstellen und wichtige Tipps vermitteln.
Immer mehr Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer sind mit einem Pedelec oder E-Bike unterwegs. Beides ist eine interessante Alternativen zum herkömmlichen Fahrrad. Für ältere Verkehrsteilnehmer bieten elektronisch unterstützte Fahrräder eine neu gewonnene Mobilität.
Ob Fahrrad, Pedelec oder E-Bike - um die Zahl der Verkehrsunfälle auf zwei Rädern zu reduzieren und die Unfallfolgen zu mindern, informiert das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz mit dem Polizeipräsidium Mainz am Dienstag, 16. Mai, ab 17 Uhr mit einer Online-Veranstaltung. Die Veranstaltung ist Teil der Kampagne "Sicher - Fahr ich Rad" und informiert über Möglichkeiten in der Elektromobilität, sicherheitsbewusstes Verkehrsverhalten sowie Fahrradsicherung.
Die Veranstaltung dauert ca. eine Stunde, die Teilnahme ist kostenlos. Interessierte Verkehrsteilnehmer können sich unter dem Link https://www.edudip.com/de/webinar/sicher-fahr-ich-rad/517326 anmelden.
EMEINSAME PRESSEMITTEILUNG DER STAATSANWALTSCHAFT KOBLENZ UND DES LANDESKRIMINALAMTES RHEINLAND-PFALZ - Schlag gegen die kriminelle Organisation 'Ndrangheta
Dem Landeskriminalamt (LKA) Rheinland-Pfalz ist heute unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft Koblenz (StA) gemeinsam mit anderen Sicherheitsbehörden ein erfolgreicher, europaweiter Schlag gegen die italienische organisierte Kriminalität gelungen.
LKA-Leiter Mario Germano: "Mit dem heutigen Einsatz ist es gelungen, die Struktur einer international agierenden Tätergruppierung zu zerschlagen. Das macht einmal mehr deutlich, dass Polizeiarbeit nicht an Grenzen halt macht. Die jahrelangen guten Beziehungen des LKA zu nationalen und internationalen Partnern sowie die beharrliche und akribische Ermittlungsarbeit haben dem organisierten Verbrechen einen schweren Schlag versetzt."
Die mit zahlreichen Strafverfolgungsbehörden im In- und Ausland eng abgestimmten Ermittlungen haben ein internationales Ausmaß und reichen insgesamt weit über Rheinland-Pfalz hinaus. Vorausgegangen waren rund zwei Jahre lange Ermittlungen einer gemeinsamen Ermittlungsgruppe, an der auch Europol und Eurojust beteiligt waren. Hintergrund ist ein Verfahren, das sich gegen Verantwortliche und Mitglieder der Vereinigung 'Ndrangheta richtet. Den Beschuldigten insgesamt wird unter anderem Geldwäsche, bandenmäßige Steuerhinterziehung, gewerbsmäßiger Bandenbetrug sowie Rauschgiftschmuggel vorgeworfen.
Im Rahmen der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Koblenz und des Landeskriminalamts Rheinland-Pfalz haben 500 Einsatzkräfte der rheinland-pfälzischen Polizei eine Vielzahl von Wohnungen und Gewerbeimmobilien in Mayen, Koblenz, im Landkreis Mayen-Koblenz, im Westerwaldkreis, in Bonn, Wuppertal, Dortmund, im Kreis Kelheim (Bayern) und in Baden-Baden durchsucht. Bei der groß angelegten Aktion wurden sie unterstützt von Spezialkräften des Bundes und anderer Länder sowie des Zolls und der Steuerfahndung. Insgesamt werden 57 Durchsuchungsbeschlüsse vollstreckt. Die Maßnahmen dauern noch an.
Der Schwerpunkt der rheinland-pfälzischen Ermittlungen richtet sich eine italienische Großfamilie kalabresischen Ursprungs, deren Mitglieder sich unter anderem im Raum Mayen und Koblenz niedergelassen haben.
Es ist gelungen, alle 10 Beschuldigten, gegen die das vom Amtsgericht Koblenz zuvor auf Antrag der StA Koblenz Haftbefehle erlassen hat, festzunehmen. 6 Beschuldigte wurden in Deutschland festgenommen, 4 Festnahmen erfolgten zeitgleich in Italien. Derzeit laufen die gerichtlichen Vorführungen der in Deutschland Festgenommenen beim Amtsgericht Koblenz, das nunmehr über die Anordnung der Untersuchungshaft zu entscheiden hat. Die 4 in Italien festgenommen Beschuldigten sollen zeitnah nach Deutschland überstellt werden. "Deutschland darf sich nicht zu einem Rückzugsgebiet für mafiose Strukturen entwickeln. Der vorliegende Fall zeigt, dass internationale, organisierte Kriminalität nur durch grenzüberschreitende, enge Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden erfolgreich bekämpft werden kann.", sagt Mario Mannweiler, Leitender Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Koblenz. Die Beschuldigten sind zwischen 25 und 46 Jahre alt. 9 Beschuldigte haben die italienische Staatsangehörigkeit, eine Beschuldigte ist rumänische Staatsangehörige. 7 Beschuldigte haben ihren Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz (Mayen und Koblenz), zwei Beschuldigte wohnen im Kreis Wuppertal und ein Beschuldigter wohnt im Kreis Bonn. Den aktuell im Verfahren der StA Koblenz festgenommenen 10 Beschuldigten wird in den Haftbefehlen zur Last gelegt, als Bande gewerbsmäßig Betrugsstraftaten begangen zu haben. Die Ermittlungen haben bestätigt, dass die Gruppierung grenzüberschreitend agierte und Teil eines italienischen Familienverbundes sind, den die italienischen Strafverfolgungsbehörden der `Ndrangheta zurechnen. Die Beschuldigten haben in Deutschland, namentlich auch in Rheinland-Pfalz, ein Geflecht aus Schein- und Briefkastenfirmen, eine Logistik bestehend aus Lagerhallen und Transportunternehmen sowie eine personelle Arbeitsstruktur aufgebaut. Diese Strukturen wurden nach dem Ergebnis der Ermittlungen auch genutzt, um Straftaten zu begehen.
Die Ermittlungen, namentlich die Auswertung der sichergestellten Unterlagen und Datenträger, wird aufgrund des erheblichen Umfangs eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen. Die Maßnahmen sind noch nicht abgeschlossen.
Rechtliche Hinweise:
Ein Haftbefehl wird erlassen, wenn gegen einen Beschuldigten ein dringender Tatverdacht und ein Haftgrund bestehen. Der Haftbefehl dient allein der ordnungsgemäßen Durchführung des staatsanwaltschaftlichen und, sofern es zur Anklageerhebung kommt, des gerichtlichen Verfahrens. Der Erlass oder Vollzug eines Haftbefehls bedeutet mithin nicht, dass gegen den Verhafteten bereits ein Tatnachweis geführt ist. Auch für den inhaftierten Beschuldigten gilt daher weiterhin in vollem Umfang die Unschuldsvermutung. Der gewerbsmäßige Bandenbetrug wird gemäß § 263 Abs. 5 des Strafgesetzbuches mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.
chlag gegen die kriminelle Organisation 'Ndrangheta - Europaweiter Großeinsatz mit Durchsuchungen und Festnahmen in Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, dem Saarland und Thüringen
Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaften Düsseldorf, Koblenz, Saarbrücken und München I sowie der Landeskriminalämter Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland:
Mit Durchsuchungen und Festnahmen sind Kräfte aus Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland heute (3. Mai 2023) an einem europaweiten Großeinsatz beteiligt. Hintergrund ist ein Verfahren mit Bezug zur italienischen organisierten Kriminalität, das sich gegen Verantwortliche und Mitglieder der Vereinigung 'Ndrangheta richtet. Den Beschuldigten wird unter anderem Geldwäsche, bandenmäßige Steuerhinterziehung, gewerbsmäßiger Bandenbetrug sowie Rauschgiftschmuggel vorgeworfen.
Das Verfahren wird durch eine gemeinsame Ermittlungsgruppe geführt, an der Europol und Eurojust beteiligt sind. Neben den bereits benannten Beteiligten zählen weitere Sicherheitsbehörden aus Belgien, Frankreich, Italien, Portugal und Spanien dazu, die zeitgleich Maßnahmen in ihren Zuständigkeitsbereichen umsetzen.
In Bayern ermitteln die Staatsanwaltschaft München I und das Bayerische Landeskriminalamt gegen acht Personen. Seit heute Morgen durchsuchen mehr als 130 Einsatzkräfte zehn Objekte, gegen vier Personen werden EU-Haftbefehle vollstreckt.
In NRW durchsuchen rund 500 Einsatzkräfte - darunter die Einsatzhundertschaft, das Spezialeinsatzkommando und Diensthundeführer - insgesamt 51 Objekte (Häuser, Wohnungen, Büros und Geschäftsobjekte). Des Weiteren vollstrecken sie 15 Haftbefehle, die im Vorfeld durch die Ermittler des LKA NRW sowie die bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf angesiedelten Zentral- und Ansprechstelle für die Verfolgung Organisierter Straftaten in Nordrhein-Westfalen (ZeOS NRW) erwirkt wurden. Ergänzend finden Durchsuchungen in vier Objekten in Erfurt (Thüringen) statt, wo ein weiterer EU-Haftbefehl vollstreckt wird.
Rund 500 Einsatzkräfte der Polizei Rheinland-Pfalz vollstrecken unter der Führung des Landeskriminalamtes insgesamt zehn Haftbefehle und 50 Durchsuchungsbeschlüsse. Unterstützt werden sie dabei von Spezialeinheiten des Bundes und anderer Länder sowie des Zolls und der Steuerfahndung. Die Sachleitung liegt bei der Staatsanwaltschaft Koblenz.
Ermittler des Dezernats für Organisierte Kriminalität des Landespolizeipräsidiums Saarland durchsuchen in Saarbrücken Wohnhaus und Geschäftsräume eines 47-jährigen Mannes sowie von ihm angemietete Räumlichkeiten in Saarlouis. Der mit Haftbefehl gesuchte Mann selbst wird dort nicht angetroffen, aber im Rahmen der gemeinsamen Maßnahmen in Italien festgenommen. Ein weiterer, mit Haftbefehl gesuchter 25-Jähriger aus dem Saarland, wird ebenfalls in Italien festgenommen. An den Maßnahmen sind rund 90 Einsatzkräfte beteiligt, darunter auch Spezialeinheiten und die Bereitschaftspolizei.
Die Durchsuchungen dienen dem Auffinden von Beweismaterial. Die Ermittlungen, insbesondere die Auswertung der aufgefundenen Beweismittel, dauern an. Bis zu einer etwaigen rechtskräftigen Verurteilung gelten die Beschuldigten als unschuldig.
Hinweis: Ausführlichere Informationen zu den jeweiligen Maßnahmen in den beteiligten Bundesländern werden von den zuständigen Pressestellen der Staatsanwaltschaften und Landeskriminalämter im Laufe des Nachmittages in eigenständigen (abschließenden) Pressemitteilungen veröffentlicht. In NRW findet darüber hinaus eine Pressekonferenz statt. Medienvertreter werden um Verständnis gebeten, dass weitere Auskünfte zu dem Sachverhalt bis zum Abschluss der Maßnahmen nicht erteilt werden können.
Das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz und die Verbraucherzentrale warnen vor Betrug bei der Reisebuchung - Webseminar am 8. Mai
Die Verbraucherzentrale und das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz warnen vor betrügerischen Abzockmaschen bei der Reisebuchung. Bei der Reiseplanung und Buchung kann einiges schiefgehen. Besonders in Online-Reiseportalen gilt es, ganz genau hinzuschauen. In einem Web-Seminar informieren Andrea Steinbach von der Verbraucherzentrale und Michael Krausch vom Landeskriminalamt darüber, was es bei zu beachten gibt. Außerdem geben sie Tipps, wie man Lockvogelangebote erkennt und sich vor Betrügereien mit falschen oder nichtexistierenden Ferienhäusern schützen kann.
Das Webseminar findet am 8. Mai ab 14:30 Uhr statt und dauert ca. 90 Minuten. Die Teilnahme ist kostenlos und Interessierte können sich anmelden unter https:/ /next.edudip.com/de/webinar/reiseabzocke-erkennen-und-vorbeugen-mai/1893820. Bitte beachten Sie, dass pro Person und E-Mail-Adresse nur eine Anmeldung möglich ist und der personalisierte Link, den Sie erhalten, nicht mit anderen geteilt werden kann.
Weitere Informationen und der Link zum Web-Seminarraum werden nach der Anmeldung zugeschickt.
Jetzt noch bewerben: Qualifizierungslehrgang zur IT-Kriminalistin zum IT-Kriminalisten bei der Polizei Rheinland-Pfalz
In unserer zunehmend digitalisierten Welt verlagern sich zahlreiche Kriminalitätsformen in den digitalen Raum. Hier braucht es Kriminalbeamtinnen und -beamte mit spezialisiertem Know-how, die in Fällen von Cybercrime ermitteln. Mit dem einjährigen Qualifizierungslehrgang zur IT-Kriminalistin / zum IT-Kriminalisten bietet die Polizei Rheinland-Pfalz für IT-Professionals einen Einstieg in die Polizei und reagiert auf den wachsenden Wissensbedarf im Bereich Informationstechnik.
Die Bewerbungsfrist für die Qualifizierung läuft noch bis zum 30.04.2023.
Im Rahmen des einjährigen Lehrgangs erwerben die IT-Expertinnen und IT-Experten das wichtigste Fachwissen rund um den Polizeiberuf. Innerhalb einer einjährigen Qualifizierungsphase werden die angehenden IT-Kriminalistinnen und IT-Kriminalisten an der Hochschule der Polizei Rheinland-Pfalz theoretisch und praktisch ausgebildet.
Weitere Informationen zum Berufsbild und den Voraussetzungen: https://www.polizei.rlp.de/de/karriere/it-kriminalist/
Tipps gegen Fahrraddiebstahl und zum Versicherungsschutz
Frühling und besseres Wetter locken wieder viele Menschen auf ihr Zweirad. Das ruft leider auch verstärkt Fahrraddiebe auf den Plan. Allein im Jahr 2022 gab es in Rheinland-Pfalz 6.434 Fahrraddiebstähle. Damit ist ein Anstieg um 1.459 (+29,3 Prozent) im Vergleich zum Vorjahr zu verzeichnen. Im Moment werden Diebe aufgrund der großen Auswahl an Fahrrädern an großen Stellplätzen, wie zum Beispiel an Bahnhöfen oder Sport- und Freizeiteinrichtungen wieder sehr aktiv.
Gerade in dunklen Ecken, an einsamen Plätzen oder schlecht einsehbaren Straßen schlagen sie besonders gerne zu. Allerdings kann das eigene Rad bestens gegen Diebe geschützt werden, wenn man folgende Tipps des Landeskriminalamtes und der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz beachtet:
- Der Diebstahlschutz von Fahrrädern beginnt mit einem guten
Schloss. Zur Sicherung eignen sich massive Stahlketten-, Falt-,
Bügel- oder Panzerkabelschlösser. Das Fahrrad sollte dabei immer
mit dem Rahmen, Vorder- und Hinterrad an einen festen Gegenstand
angeschlossen werden, damit es nicht weggetragen werden kann.
- Ein GPS-Tracker unter Nutzung einer entsprechenden App
erleichtert die Ortung des Fahrrades im Falle eines Diebstahls.
- Lassen Sie Ihr Fahrrad codieren oder auf andere Weise dauerhaft
individuell kennzeichnen. Im Falle eines Diebstahls benötigt die
Polizei nämlich die individuellen Daten des Rads, zum Beispiel
Rahmen- oder Codiernummer.
Diese sollte der Radbesitzer in einem Fahrradpass festhalten. Smartphone-Nutzer können hierfür die kostenlose Fahrradpass-App der Polizei nutzen. Mit der App können alle für eine Identifizierung wichtigen Daten gespeichert werden, um sie bei Bedarf sofort an die Polizei beziehungsweise den Versicherer weiterleiten zu können.
Hier geht es zum Download der Fahrradpass-App: App Store: https://itunes.apple.com/de/app/fahrradpass/id438072942?mt=8
Google Play Store: https://play.google.com/store/search?q=fahrradpass&c=apps
Die Verbraucherzentrale rät außerdem dazu, teure Fahrräder zu versichern. Hierfür gibt es verschiedene Möglichkeiten. In der Hausratversicherung kann das Rad gegen Einbruchdiebstähle innerhalb und außerhalb der eigenen vier Wände abgesichert werden.
Wer nicht hausratversichert ist oder umfangreichere Leistungen möchte, fährt mit einer speziellen Fahrradversicherung besser. "Gute Spezialversicherungen bieten oft einen wesentlich umfassenderen Schutz als die klassische Hausratversicherung", so Anna Follmann, Versicherungsberaterin der Verbraucherzentrale. "Bei diesen Policen sind auch einfacher Diebstahl, Vandalismus, Unfall- oder Elektronikschäden mit abgesichert." Diese Schäden sind wesentlich häufiger als etwa der Einbruchdiebstahl aus einem Fahrradkeller.
Bei teureren Rädern, wie zum Beispiel City Bikes oder Rennrädern, kann eine solche Zweiradversicherung sinnvoll sein. Wem der Schutz durch die Hausratversicherung genügt, der sollte sich lediglich vergewissern, dass seine Police die entsprechenden Klauseln zum Fahrrad beinhaltet. Radfans können Spezialpolicen online oder beim Fahrradhändler abschließen. Die Verbraucherzentrale rät allerdings zu einem umfassenden Preis-Leistungs-Vergleich. Die Beiträge für E-Bike-Versicherungen sind in den letzten Jahren drastisch gesunken.
Hinweise und Tipps zum Thema Fahrradsicherheit und Diebstahlschutz bei Fahrrädern/Pedelecs gibt es in einem Web-Seminar des Landeskriminalamtes Rheinland-Pfalz und dem Polizeipräsidium Mainz "Sicher - fahr ich Rad" am 17. Mai 2023 um 17.00 Uhr. Nähere Infos hierzu folgen.
Kriminalitätsbekämpfung kennt keine Grenzen: 20 Jahre Gemeinsames Zentrum in Luxemburg
Überfall in Rheinland-Pfalz und die Täter fliehen nach Frankreich.
Schockanruf aus Deutschland bei einer Frau in Luxemburg. In Belgien hebt ein
Täter Geld mit einer in Luxemburg gestohlener Bankkarte ab. Verkehrsdelikte,
Tankbetrügereien, KFZ-Diebstähle und vieles mehr. Die Liste der Straftaten, die
über Ländergrenzen hinweg begangen werden, ist lang.
Um deren Bekämpfung zu unterstützen, dafür sitzen seit zwei Jahrzehnten Polizei-
und Zollbeamte aus Luxemburg, Belgien, Frankreich und Deutschland an einem
Tisch.
Das ist das Erfolgsmodell des Gemeinsamen Zentrums für Polizei- und
Zollzusammenarbeit mit Sitz in Luxemburg. Auch zukünftig werden Kriminelle nicht
vor Ländergrenzen Halt machen. Im Gemeinsames Zentrum arbeitet man eng zusammen.
Jedes Land hat beispielsweise seine eigenen Datenbanken, die hier zentral und
unmittelbar bedient werden können.
Ziel des am 25. Februar 2003 offiziell in Betrieb genommenen Zentrums ist die
Steigerung der Effizienz der grenzüberschreitenden Kriminalitätsbekämpfung.
Inzwischen arbeiten dort insgesamt 40 Bedienstete aus vier europäischen Ländern.
Aus Deutschland sind neben der Polizei aus Rheinland-Pfalz und dem Saarland die
Bundespolizei und der Zoll mit insgesamt acht Beamten beteiligt. Das
rheinland-pfälzische Kontingent besteht aus einer Kriminalbeamtin und einem
Kriminalbeamten vom Landeskriminalamt (LKA).
Zu den Kernaufgaben des internationalen Teams gehören unter anderem die
operative Auswertung deliktsspezifischer Kriminalitätsphänomene im gemeinsamen
Grenzgebiet, länderübergreifende Fallbesprechungen mit Dolmetschern, auch
teilweise in mehreren Sprachen gleichzeitig bis hin zur Unterstützung und
Koordinierung von konkreten Ermittlungs- und Fahndungslagen zwischen den vier
beteiligten Staaten. Das Gemeinsame Zentrum steht in erster Linie für den
Austausch von Informationen von grenzregionaler Bedeutung. Informationen werden
ausgewertet und bedarfsorientiert an die jeweilige Vertragspartei koordiniert
gesteuert. So hat sich die Zahl der Anfragen um etwa 30 Prozent erhöht. Im Jahr
2022 sind 21.500 Ersuchen aus den vier Ländern beim Gemeinsamen Zentrum
eingegangen.
Weitere Aufgaben sind die Abstimmung der Aufklärungs- und Überwachungsmaßnahmen
in den Grenzgebieten, die Unterstützung bei grenzüberschreitenden Einsätzen und
Fahndungsmaßnahmen, bei Observations- und Nacheilehandlungen und bei der
Überstellung von tatverdächtigen Personen.
"Die Einrichtung des Gemeinsamen Zentrums Luxemburg war eine weitsichtige
Entscheidung", resümiert Achim Füssel, Vizepräsident des Landeskriminalamtes
Rheinland-Pfalz, "gewinnt doch die internationale Zusammenarbeit der
Sicherheitsbehörden immer mehr an Bedeutung."
Rückfragen bitte an:
Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz
Pressestelle
Telefon: 06131-65-2009/-2053
Fax: 06131-65-2125
E-Mail: LKA.presse@polizei.rlp.de
www.polizei.rlp.de/lka
Gemeinsamer Ermittlungserfolg gegen internationale Organisierte Kriminalität: Kryptodienst "Exclu" abgeschaltet
Nach monatelangen intensiven Ermittlungen ist es der Landeszentralstelle Cybercrime (LZC) der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz gemeinsam mit den niederländischen Strafverfolgungsbehörden und dem Landeskriminalamt (LKA) Rheinland-Pfalz gelungen, die Daten des von Kriminellen genutzten Kryptokommunikationsdienstes "Exclu" zu entschlüsseln, die Kommunikation zu überwachen und den Dienst letztlich abzuschalten. Bei einem gemeinsamen Aktionstag der deutschen, niederländischen, belgischen und polnischen Behörden wurden vergangenen Freitag in Deutschland, den Niederlanden, Belgien und Polen über 70 Objekte durchsucht und 48 Personen festgenommen. Bei den verhafteten Personen handelt es sich um Nutzer, aber auch Betreiber und Administratoren des Dienstes.
Die Ermittlungen gegen die Initiatoren, Entwickler und Betreiber des Dienstes werden in Deutschland vom LKA Rheinland-Pfalz zusammen mit der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz bereits seit Juni 2020 geführt und haben ihren Ursprung in dem Ermittlungsverfahren gegen die Betreiber des sogenannten "Cyberbunkers" in Traben-Trarbach, in dem der Kryptodienst bis zur Abschaltung des "Cyberbunkers" gehostet war.
Seit April 2022 wurden die Ermittlungen gemeinsam mit der niederländischen Polizei (National High Tech Crime Unit) geführt. Auch Schweden, Frankreich und Italien waren in die Ermittlungen eingebunden. Intensiv unterstützt wurden die Ermittlungen durch das Bundeskriminalamt (BKA), die polnische Polizei, Europol und EUROJUST.
Nutzer von "Exclu" sind nach den bisherigen Erkenntnissen der Organisierten Kriminalität und hier insbesondere dem Drogenhandel zuzurechnen. Den Betreibern des Dienstes wird vorgeworfen, ihre Kunden bei der Begehung dieser Straftaten mit einem vermeintlich sicheren Kommunikationskanal unterstützt zu haben. Im deutschen Verfahren gegen die Betreiber des Dienstes wurden mehrere Durchsuchungsbeschlüsse vollstreckt; Festnahmen erfolgten hingegen nicht.
"Die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den beteiligten europäischen Sicherheitsbehörden haben diesen Erfolg erst möglich gemacht", stellte LKA-Präsident Johannes Kunz fest.
Die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz und das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz bedanken sich bei allen, die zum Ermittlungs- und Einsatzerfolg beigetragen haben.
Presseauskünfte:
Generalstaatsanwaltschaft Koblenz Der Generalstaatsanwalt
Kruse
Leitender Oberstaatsanwalt (m.d.W.d.G.b.) Tel.: 0261/1307-30101
Hintergrund:
Kryptokommunikationsdienst Exclu:
Exclu ist ein Kryptokommunikationsdienst, der es Benutzern ermöglicht hat, sich verschlüsselte Nachrichten zu schicken. Der Dienst wurde als App vertrieben, die auf Smartphones installiert und dann mit einer Lizenz von EUR 800 für sechs Monate aktiviert werden konnte. Mittels Exclu konnten Nachrichten, Fotos, Notizen, Sprachkommentare und Videos mit anderen Nutzern geteilt werden. Exclu wurde von Besitzern und Administratoren für sein hohes Maß an Sicherheit gelobt. Schätzungen zufolge hatte die App etwa 3000 Nutzer, davon 750 in den Niederlanden.