Landkreis Bad Dürkheim

Mittwoch, 12. Mai 2021

Nachweis für Genesene

Nachweise werden vom Gesundheitsamt automatisch verschickt

Wer eine Corona-Infektion überstanden hat, wird von verschiedenen Beschränkungen ausgenommen und damit gleichgestellt zu Personen, die einen vollständigen Impfschutz nachweisen können. So sieht es eine neue Bundesregelung vor.

Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Bad Dürkheim, zuständig für den Landkreis Bad Dürkheim und die Stadt Neustadt, wird für alle Personen, die mit Corona infiziert waren, einen entsprechenden Nachweis versenden. Der Versand erfolgt automatisch: Es wird darum gebeten, von Nachfragen beim Gesundheitsamt abzusehen. „Wir versenden die Nachweise automatisch. Wer bei uns im Gesundheitsamt als Corona-positiv registriert war oder ist, erhält einen entsprechenden Nachweis per Post“, sagt Silke Basenach, Leiterin des Gesundheitsamts. Alternativ kann die überstandene Corona-Infektionen mittels des Labor-Ergebnisses über den positiven PCR-Test zum Zeitpunkt der Infektion nachgewiesen werden kann. Es kann also auch auf das Labor-Ergebnis zurückgegriffen werden, wenn dies aufbewahrt wurde. Auch Hausärzte können die Infektion bescheinigen.

Die Nachweise stellen die Personen mit überstandener Corona-Infektion gleich mit Personen mit komplettem Impfschutz. Dies gilt ab 28 Tagen nach dem positiven Labor-Ergebnis und wenn die Infektion nicht länger als sechs Monate zurückliegt. Liegt die Infektion länger als sechs Monate zurück, regelt das Gesetz, das zusätzlich noch eine Impfung vorliegen muss, um die entsprechenden Erleichterungen zu erhalten – es reicht dann aber eine Impfdosis aus. In diesem Fall ist der Nachweis über die überstandene Infektion und der Impfnachweis wichtig.

Freitag, 16. April 2021

Landkreis Bad Dürkheim: Ab Sonntag nächtliche Ausgangssperre und Schließung der Außengastronomie

Da der Landkreis Bad Dürkheim am Freitag den dritten Tag in Folge eine 7-Tages-Inzidenz (Neuinfektionen in einer Woche auf 100.000 Einwohner) über 100 erreicht hat, ist der Landkreis nach der Coronabekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz verpflichtet, eine Allgemeinverfügung mit strengeren Regelungen zu erlassen. Die Verfügung wird am morgigen Samstag erlassen, sodass sie ab Sonntag, 0 Uhr, in Kraft treten wird.

„Leider sind auch in unserem Landkreis die Neuinfektionen in den vergangenen Tagen noch einmal deutlich gestiegen, sodass wir gezwungen sind, diesen Schritt zu gehen. Bitte halten Sie sich an die neuen Regeln, damit wir gemeinsam daran arbeiten können, die Infektionszahlen wieder nach unten zu bringen“, sagt Landrat Hans-Ulrich Ihlenfeld.

Die Allgemeinverfügung entspricht den Vorgaben des Landes für eine Inzidenz über 100. Dies bedeutet, dass die Außengastronomie ab Sonntag wieder schließen muss. Nur Abhol- und Bringdienste sind weiterhin gestattet. Geschäfte des Einzelhandels sind geschlossen, es ist jedoch weiterhin Terminshopping möglich für jeweils eine Person bzw. Angehörige eines Hausstandes. Von der Regelung des Terminshoppings ausgenommen sind weiterhin unter anderem Einzelhandelsbetriebe für Lebensmittel, Drogerien, Buchhandlungen, Baumärkte, Blumengeschäfte, Gärtnereien, die geöffnet bleiben.  

Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands und einer Person eines weiteren Hausstands gestattet, wobei Kinder beider Hausstände bis einschließlich sechs Jahre nicht mitgezählt werden.

Ab Sonntag, 18. April, 0 Uhr gilt eine nächtliche Ausgangssperre. Der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung ist zwischen 21 Uhr und 5 Uhr des Folgetags grundsätzlich untersagt. Personen, die nicht im Kreis Bad Dürkheim wohnen, dürfen sich in dieser Zeit nicht im Landkreis aufhalten. Ausnahmen von diesen Ausgangs- und Aufenthaltsbeschränkungen gelten nur bei Vorliegen eines triftigen Grundes. Solche Gründe sind zum Beispiel: Ausübung des Berufs, medizinische Notfälle, Besuch des Lebenspartners oder kranker Angehöriger. Gassigehen mit dem Hund ist möglich, jedoch nicht mit mehreren Personen.

Körpernahe Dienstleistungen bei denen das Abstandsgebot nicht eingehalten werden kann, wie Kosmetik oder Tattoos, sind untersagt. Lediglich Dienstleistungen, die medizinischen oder hygienischen Gründen dienen, wie bei der Fußpflege, der Physiotherapie oder bei Friseuren, sind erlaubt. Die Maskenpflicht ist einzuhalten.

Im Amateur- und Freizeitsport in Einzelsportarten darf auf öffentlichen und privaten Sportanlagen nur im Freien und nur alleine, zu zweit oder mit Personen aus dem eigenen Hausstand Sport getrieben werden. Es gilt das Abstandsgebot.

Nur die Außenbereiche von Zoos, Tierparks, botanischen Gärten und ähnlichen Einrichtungen dürfen geöffnet bleiben, es gilt eine Vorausbuchungspflicht. Die Anzahl der Personen, die sich zeitgleich auf dem Gelände befinden dürfen, ist mit der Kreisordnungsbehörde abzustimmen.

Museen, Ausstellungen, Galerien, Gedenkstätten und ähnliche Einrichtungen müssen komplett schließen.

Angebote in der Kinder- und Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit sind nur als Einzelangebote zulässig. Der außerschulische Musik- und Kunstunterricht in Gruppen ist untersagt. Der Proben und Auftrittsbetrieb der Breiten- und Laienkultur ist ebenso weiterhin untersagt.

„Da die Zahlen bundesweit steigen, war es leider zu erwarten, dass auch wir wieder eine solch hohe Inzidenz bekommen. Bitte helfen Sie alle mit, die Ansteckungen wieder auf ein niedrigeres Niveau zu bringen. Tragen Sie Maske, achten Sie auf Abstand und Lüften Sie regelmäßig. Beschränken Sie Kontakte weiterhin auf ein Minimum: privat wie beruflich. Und nutzen Sie das Angebot der kostenlosen Schnelltests“, so Landrat Ihlenfeld. 

Die Allgemeinverfügung wird am Samstag, 17. April erlassen, sodass sie ab Samstag auf der Homepage des Landkreises www.kreis-bad-duerkheim.de einsehbar ist.

Freitag, 20. November 2020

Landkreis Bad Dürkheim plant Impfzentren

Für die Bewohner des Landkreises Bad Dürkheim werden voraussichtlich zwei Impfzentren zur Verfügung stehen: Eines ist gemeinsam mit der Stadt Neustadt im bisherigen Testzentrum in Neustadt geplant, ein weiteres soll in Bad Dürkheim entstehen. Der Kreis ist aktuell auf der Suche nach geeigneten Räumlichkeiten.

„Wir schaffen als Kreis die Struktur für das Impfzentrum, stellen also die entsprechenden Räumlichkeiten und die Organisation vor Ort. Medizinisches Personal und die Logistik, wie der Impfstoff zu uns kommt, werden vom Land organisiert“, erklärt Landrat Hans-Ulrich Ihlenfeld. „Wie bereits beim Testzentrum im Frühjahr haben wir uns mit Neustadt abgestimmt und wollen ein gemeinsames Impfzentrum in Neustadt anbieten, das auch von Bürgern des Landkreises genutzt werden kann. Darüber hinaus wollen wir noch ein zweites installieren und arbeiten momentan mit Hochdruck daran, eine geeignete Örtlichkeit zu finden. Wir haben mehrere Objekte in der Überlegung, es wird wahrscheinlich auf einen Standort in Bad Dürkheim hinauslaufen.“ Aufgrund des Platzbedarfs kämen nur größere Hallen wie Sport- oder Veranstaltungshallen infrage. Sobald der genaue Ort feststeht, wird der Landkreis informieren.

Geplant ist, dass alle Vorbereitungen für die Impfzentren bis 15. Dezember abgeschlossen sind, sodass sie direkt in Betrieb gehen können, wenn ein Impfstoff verfügbar ist. Wann dies der Fall sein wird und welche Personengruppen dann für eine Impfung vorgesehen sind, werde vom Land noch mitgeteilt, so der Landrat.

Donnerstag, 15. Oktober 2020

Warnstufe Orange: Verstärkte Kontrollen der Quarantäne und Hygienemaßnahmen

Neuinfektionen lokal begrenzt und auf ein Infektionsgeschehen zurückzuführen

Seit Dienstag, den 13.10.2020, erreicht der Landkreis Bad Dürkheim nach dem Aktionsplan des Landes Rheinland-Pfalz die Warnstufe „orange“ (mehr als 35 Neuinfektionen in den vergangenen 7 Tagen pro 100.000 Einwohner). Aus diesem Grund hat sich gestern, Mittwoch (14.10.2020) die regionale Task Force beraten.

Zur regionalen Task Force zählen der Landrat, Vertreter/innen der Kreisordnungs- und Gesundheitsbehörde, sowie unter anderem von Gesundheitsministerium, Bildungsministerium, Polizei, ADD und Landkreistag. Vorsitzender ist Detlef Placzek, Präsident des Landesamts für Soziales, Jugend und Versorgung.

Nach Einschätzung der Task Force müssen für den Landkreis Bad Dürkheim zum jetzigen Zeitpunkt keine weitreichenden Einschränkungen verfügt werden. Der hohe Anstieg an Neuinfektionen seit dem Wochenende geht auf eine Familienfeier außerhalb des Landkreises zurück. In Zusammenhang mit dieser Feier stehen momentan rund 40 Neuansteckungen der vergangenen Tage (Gäste der Feier sowie Familienangehörige, die sich im Anschluss angesteckt haben). Zu diesen Fällen zählen auch die Coronafälle an den Schulen IGS Grünstadt, Realschule plus Weisenheim am Berg und BBS Bad Dürkheim. Alle Betroffenen wohnen im nördlichen Landkreis: in der Verbandsgemeinde Leiningerland und Grünstadt.

Aufgrund dieser lokalen Begrenzung und dem Rückschluss auf ein Infektionsgeschehen, ist es nach Meinung der Task Force zum jetzigen Zeitpunkt nicht notwendig, Maßnahmen zu verfügen, die alle Bürgerinnen und Bürger des Landkreises betreffen. Stattdessen sollen insbesondere die Einhaltung der Quarantäne sowie die bestehenden Hygieneregeln, zum Beispiel in der Gastronomie, verstärkt kontrolliert werden. Hierfür wurde der Ordnungsbehörde des Kreises sowie den örtlichen Ordnungsämtern Unterstützung durch die Polizei zugesichert.

„Beim aktuellen Geschehen und zum jetzigen Zeitpunkt ist dies die beste Maßnahme“, sagte Landrat Hans-Ulrich Ihlenfeld. „Wir können die Infektionen klar zurückverfolgen und durch die Quarantäne eindämmen. Wir gehen davon aus, dass wir zwar noch ein paar Tage bei einer erhöhten 7-Tages-Inzidenz bleiben, aber dann die Warnstufe orange wieder verlassen. Dann wären keine weiteren Maßnahmen notwendig.“ Allerdings wisse niemand genau, wie sich die Zahlen entwickeln: „Wir müssen das Geschehen genau beobachten und genau analysieren, woher die Ansteckungen kommen. Dann müssen wir eventuell wieder reagieren.“

Donnerstag, 6. August 2020

Zentrum für Reiserückkehrer Neustadt: Testzeiten werden ausgeweitet

Aufgrund der hohen Nachfrage werden die Testzeiten beim „Zentrum für Reiserückkehrer“ in der Speyerdorfer Straße in Neustadt ausgeweitet. Das Zentrum ist seit Montag geöffnet, an diesem Tag wurden 47 Menschen auf das neuartige Coronavirus getestet. Für den gestrigen Mittwoch hatteb sich 50 Menschen angemeldet. Darum haben Landkreis Bad Dürkheim und Stadt Neustadt beschlossen, die Testzeiten zu erweitern. Seit gestern, 5. August, finden die Tests nach vorheriger Terminvereinbarung Montag und Mittwoch von 14 bis 18 Uhr und Freitag von 14 bis 16 Uhr statt.

Das „Zentrum für Reiserückkehrer“ testet Menschen ohne Krankheitssymptome, die im Landkreis Bad Dürkheim oder der Stadt Neustadt leben und aus einem Risikogebiet zurückkehren. Hierfür ist zwingend ein Termin zu vereinbaren, am besten per E-Mail an reiserueckkehrer@kreis-bad-duerkheim.de mit folgenden Angaben: Name, Adresse, Geburtsdatum, Telefonnummer und Land, aus dem man nach Deutschland zurückgekehrt ist. Alternativ kann auch die Hotline 06322/961-7401 (Montag bis Freitag von 8 bis 11 Uhr) angerufen werden.

Die Tests sind kostenlos und momentan freiwillig. Nach Plänen der Bundesregierung sollen die Tests für Rückkehrer aus Risikogebieten verpflichtend werden. Schon jetzt sind Personen, die aus Risikogebieten nach Deutschland einreisen, verpflichtet, sich beim Gesundheitsamt zu melden und 14 Tage häusliche Quarantäne einzuhalten, wenn kein Test gemacht wird.

Das Land Rheinland-Pfalz richtet vier Testzentren für Reiserückkehrer in Landau, Bitburg, Trier und am Flughafen-Hahn ein. Dennoch haben Landkreis und Stadt vereinbart, das „Zentrum für Reiserückkehrer“ zunächst weiter zu betreiben: „Wir sehen, dass der Bedarf da ist, darum weiten wir sogar die Testzeiten aus. Aktuell glaube ich nicht, dass die nötigen Tests von den vier geplanten Landeszentren abgefangen werden können. Vor allem müssen wir die Hausärzte entlasten und dafür Sorge tragen, dass das Risiko der Rückkehrer aus besonders gefährdeten Ländern nicht in ihre Praxen getragen wird“, sagt Landrat Hans-Ulrich Ihlenfeld. „Wenn wir merken, dass der Bedarf nach einer eigenen Testmöglichkeit in Neustadt verschwindet, können wir das Zentrum auch schnell wieder schließen.“

Aktuell testet das Zentrum für Reiserückkehrer in Neustadt nur Personen, die aus einem Risikogebiet kommen und keine Krankheitssymptome haben. „Wir können uns vorstellen, auch die Rückkehrer aus Nicht-Risikogebieten zu testen, aber hierfür reicht aktuell die Kapazität nicht. Daher möchten wir im ersten Schritt vor allem dieses hohe Risiko aus den Arztpraxen halten.“

Zusammengefasst: Wer kann sich wo testen lassen?

Rückkehr aus Risikogebiet

Ohne Symptome:
Beim Zentrum für Reiserückkehrer in Neustadt
ODER
Direkt bei der Einreise z.B. am Flughafen
ODER
Bei einem der vier überörtlichen Zentren des Landes und der Kassenärztlichen Vereinigung
ODER
Beim Hausarzt

Mit Symptomen:
Beim Hausarzt
ODER
Beim Testcenter am Kreiskrankenhaus Grünstadt (nur mit Überweisung des Hausarztes und Termin!)

Wer aus einem Risikogebiet kommt, ist schon jetzt verpflichtet, sich unabhängig von einem Test beim zuständigen Gesundheitsamt zu melden!

Rückkehr aus Nicht-Risikogebiet

Ohne Symptome:
Direkt bei der Einreise z.B. am Flughafen
ODER
Bei einem der vier überörtlichen Zentren des Landes und der Kassenärztlichen Vereinigung
ODER
Beim Hausarzt

Mit Symptomen:
Beim Hausarzt
ODER
Beim Testcenter am Kreiskrankenhaus Grünstadt (nur mit Überweisung des Hausarztes und Termin!)

Wer nicht aus dem Ausland wiederkehrt und Krankheitssymptome (z.B. Husten, Halsschmerzen, Fieber, Durchfall) hat, sollte weiterhin telefonisch seinen Hausarzt kontaktieren und sich dort testen lassen oder mit einer Überweisung am Testcenter des Kreiskrankenhauses Grünstadt.

Generell gilt: Wer Symptome hat, sollte seinen Hausarzt telefonisch kontaktieren und nicht einfach in die Praxis kommen!

Montag, 3. August 2020

Neun aktive Corona-Fälle in Neustadt

Seit Ausbruch des Coronavirus sind nach aktuellem Stand (03. August 2020, 12 Uhr) im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamts Bad Dürkheim 454 Personen positiv auf das Coronavirus getestet worden; 331 im Landkreis Bad Dürkheim und 123 in der Stadt Neustadt. Am Wochenende sind zwei Infektionen in Neustadt und eine im Landkreis hinzugekommen.

Im Landkreis sind momentan zwei aktive Infektion mit dem Coronavirus bekannt. 317 Personen sind im Kreisgebiet wieder genesen. In Neustadt sind 112 Personen wieder gesund, es sind neun aktive Infektionen bekannt.

Bislang sind leider zwölf Personen aus dem Landkreis in Zusammenhang mit Covid-19 verstorben, und zwei Personen aus Neustadt.

Neue Fälle in den letzten 7 Tagen pro 100.000 Einwohner:

Kreis Bad Dürkheim: 2

Neustadt: 6

Freitag, 31. Juli 2020

Zentrum für Reiserückkehrer in Neustadt

Da in den nächsten Wochen mit vermehrten Rückkehrern aus dem Urlaub zu rechnen ist, wird ab Montag, 3. August, das ehemalige Corona-Testcenter in Neustadt (Speyerdorfer Straße) zum „Zentrum für Reiserückkehrer“. Stadt und Landkreis haben sich auf diese Lösung verständigt.

Wer aus einem Risikogebiet nach Deutschland zurückkommt, ist schon jetzt verpflichtet, sich beim Gesundheitsamt zu melden und zwei Wochen in Quarantäne gehen. Auf freiwilliger Basis kann man sich gegen Corona testen lassen. Die Bundesregierung überlegt aktuell, diese Tests für alle Reiserückkehrer aus Risikogebieten verpflichtend und für Rückkehrer aus anderen Urlaubsregionen freiwillig flächendeckend anzubieten. „Ob nun diese Regelung des Bundes kommt oder nicht: So oder so werden wir in den nächsten Wochen vermehrt Rückkehrer in den Landkreis Bad Dürkheim haben und es wird ein höheres Testaufkommen geben“, sagt Landrat Hans-Ulrich Ihlenfeld. „Hierauf möchten wir vorbereitet sein und darum wird das Testcenter in Neustadt ab Montag als ‚Zentrum für Reiserückkehrer‘ wieder geöffnet.“

Neustadt und der Landkreis Bad Dürkheim hatten zu Beginn der Pandemie in kurzer Zeit ein Testzentrum in Neustadt aufgebaut, ein zweites folgte in Grünstadt. Seit einigen Wochen sind beide Testzentren wieder geschlossen, da das Aufkommen an Tests deutlich zurückgegangen ist. Wer momentan Symptome hat, kann sich bei seinem Hausarzt oder mit Überweisung des Hausarztes und Anmeldung am Kreiskrankenhaus Grünstadt testen lassen.

Dies wird auch weiterhin für Patienten mit Symptomen so gehandhabt: Wer Husten, Halsschmerzen oder Fieber hat, meldet sich bei seinem Hausarzt, dieser testet entweder selbst oder überweist an das Kreiskrankenhaus Grünstadt. Die Krankenhäuser in Bad Dürkheim und Neustadt sind nur Anlaufpunkt für Patienten, die dort behandelt werden müssen. Das Gebäude in der Speyerdorfer Straße wird nur zur Anlaufstelle für Reiserückkehrer.

Diese melden sich nach ihrer Rückkehr telefonisch beim Gesundheitsamt Neustadt unter der Hotline 06322/961-7401 (Montag bis Freitag von 8 bis 11 Uhr) und erhalten einen Termin im „Zentrum für Reiserückkehrer“. Ohne Termin kann nicht getestet werden. Die Testzeiten sind Montag, Mittwoch, Freitag, jeweils von 14 bis 16 Uhr.

„Bei Bedarf können diese Zeiten auch ausgeweitet oder verkürzt werden“, erklärt Ihlenfeld. „Und wenn die Reisewelle in zwei bis drei Wochen wieder vorbei ist, können wir das Zentrum auch schnell wieder schließen. Wir möchten eine schnelle und komfortable Lösung für die Reiserückkehrer bieten und sicherstellen, dass Infektionen weiterhin schnell entdeckt werden und die Ausbreitung eingedämmt werden kann.“

Montag, 11. Mai 2020

aktueller Stand der Verbreitung des Coronavirus im Landkreis Bad Dürkheim

Seit Ausbruch des Coronavirus sind nach aktuellem Stand (11. Mai 2020, 10 Uhr) im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamts Bad Dürkheim 422 Personen positiv auf das Coronavirus getestet worden; 318 im Landkreis Bad Dürkheim und 104 in der Stadt Neustadt. Erneut sind damit keine neuen Fälle zu verzeichnen.

Der Großteil der insgesamt positiv getesteten Personen ist wieder vom Coronavirus genesen: Im Gebiet des Landkreises Bad Dürkheim sind es 284 Personen, in Neustadt 101 Personen.

Bislang sind leider zwölf Personen aus dem Landkreis in Zusammenhang mit Covid-19 verstorben, und zwei Personen aus Neustadt.

Montag, 27. April 2020

Öffnung der Wertstoffhöfe

Ab Mittwoch, 29. April, öffnen alle Wertstoffhöfe des Landkreises wieder komplett zu den regulären Öffnungszeiten: Alle Wertstoffarten können dann wieder abgegeben werden. Da der Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) in der ersten Phase mit einem großen Ansturm rechnet, wurde ein Terminvergabesystem im Halbstundentakt eingerichtet, das ab Montag, 27. April, 9 Uhr freigeschaltet wird.

„Es war richtig, die Wertstoffhöfe zu schließen, wir hatten einen großen Ansturm erlebt, die Abstandsregeln konnten nicht eingehalten werden. Zur Sicherheit von Bürgern und Mitarbeitern war es daher wichtig, zunächst nicht zu öffnen. Mit dem Ticketsystem ist es uns jetzt möglich, den Andrang zu kontrollieren. Daher freuen wir uns, dass wir die Wertstoffhöfe wieder öffnen können“, sagt Landrat Hans-Ulrich Ihlenfeld. Klaus Pabst, Werkleiter des AWB, ergänzt: „Wir hatten sehr viele Anfragen, wann es auf den Wertstoffhöfen wieder losgeht. Viele Menschen haben zuhause entrümpelt. Mit dem Ticketsystem haben wir eine gute Lösung gefunden, aber wir müssen natürlich auch hier beobachten, wie es läuft.“

Der Besuch eines Wertstoffhofes ist für Privatanlieferungen ab Mittwoch nur mit einem Ticket möglich. Dieses kann online mit Hilfe der Abfall-App des AWB oder über die Homepage des Landkreises www.kreis-bad-duerkheim.de gebucht werden. Wer die Abfall-App auf seinem Smartphone noch nicht installiert hat, findet diese in den App-Stores unter dem Suchbegriff „AWB Bad Dürkheim“.

Nach Buchung eines Termins wird innerhalb weniger Minuten eine Bestätigung per E-Mail versandt. Deshalb sollten die Kunden auch ihren Spam-Ordner kontrollieren, ob die Terminbestätigung dort gelandet ist. Das Ticket muss bei Einfahrt auf den Wertstoffhof ausgedruckt oder elektronisch vorgezeigt werden können.

Der AWB gibt den eindringlichen Rat, Termine online zu buchen, da die Telefonleitungen bereits jetzt schon völlig überlastet sind. Kunden, die keinen Internetzugang und keine E-Mail-Adresse haben, können unter der neu eingerichteten Ticket-Telefonnummer 06322/961-5599 einen Termin buchen. Über alle anderen Telefonnummern des AWB kann kein Termin gebucht werden. Da bei der telefonischen Buchung keine E-Mail zur Bestätigung versandt werden kann, muss bei der Eingangskontrolle Name und Adresse genannt werden.

Für Anlieferungen aus gewerblichen Tätigkeiten und Grünschnitt wird kein Ticket benötigt.

Um die notwendigen Maßnahmen zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung des Corona-Virus umsetzen zu können, bittet der AWB anliefernde Kunden, die derzeitigen Verhaltensregeln und die ohnehin ab Montag geltende Maskenpflicht einzuhalten.

Freitag, 3. April 2020

RKI: Kreis derer, die getestet werden können, ausgeweitet

Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Bad Dürkheim informiert, dass es neue Empfehlungen vom Robert-Koch-Institut gibt, wer auf das Coronavirus getestet werden kann.

Hierzu zählen Personen…

  • die akute respiratorische Symptome haben und Kontakt zu einem bestätigten Covid19-Fall hatten
  • die klinische oder radiologische Hinweise auf eine virale Lungenentzündung haben, auch wenn sie keinen Kontakt zu einem Covid19 Patienten hatten
  • die akute respiratorische Symptome haben und zwar keinen Kontakt zu einem Covid19-Patienten hatten, aber dafür in der Pflege, in einer Arztpraxis oder einem Krankenhaus arbeiten ODER zur Risikogruppe gehören

Auch Personen, die nicht im medizinischen Bereich tätig sind oder einer Risikogruppe angehören, aber akute respiratorische Symptome haben, können sich testen lassen, wenn ein Arzt dies empfiehlt. Damit ist der Personenkreis, der auf Covid-19 getestet werden kann, vom Robert-Koch-Institut erweitert worden.

Die Kreisverwaltung ruft alle Personen, die den Verdacht haben, mit Covid-19 infiziert zu sein, dazu auf, sich telefonisch bei ihrem Hausarzt zu melden und sich gegebenenfalls eine Überweisung für eines der Testcentren ausstellen zu lassen.