Weidenthal

Dienstag, 15. November 2022

Bürgercafé in Weidenthal - Polizeiliche Prävention vor Ort

Tagtäglich rufen Betrüger beispielsweise als "falsche Polizeibeamte" oder "falsche Enkel" lebensältere Menschen an und versuchen mit immer neuen Maschen an deren Geld zu kommen. Obwohl schon viele Bürgerinnen und Bürger sensibilisiert sind, gelingt es den trickreichen Betrügern in Einzelfällen immer wieder, hohe Geldsummen oder Wertgegenstände zu erlangen. Um Sie noch besser vor den fiesen Betrugsmaschen zu schützen, kommen unsere Experten der polizeilichen Prävention vor Ort. Diesmal sind wir am 22.11.2022, von 14 Uhr bis 17.30 Uhr beim "Bürgercafé" im evangelischen Gemeindesaal (Langentalstr. 16) in Weidenthal vor Ort und informieren über die typischen Betrugsmaschen wie zum Beispiel "Falsche Polizeibeamte", "Enkeltrick" oder sogenannte "Schockanrufe" und wie Sie sich mit einfachen Tricks dagegen wehren können.

Sonntag, 9. April 2017

Crash-Sensor verrät betrunkenen Traktorfahrer

Weidenthal (Pfalz) (ots) - Ein 21 Jahre alter Mann aus Weidenthal fuhr im PKW am Sonntagmorgen, gegen 02:30 Uhr, die Langentalstraße in Weidenthal entlang. Beifahrer war sein 18 Jahre alter Kumpel. Angeblich kreuzte ein Wildtier den Weg, weswegen der Fahrer von der Straße abkam und das Auto auf einen Sandstein setzte, so dass es nicht mehr weiterfahren konnte. Am PKW entstand ein ca. 2500 Euro großer Sachschaden im Frontbereich, am Sandstein vermutlich kein Schaden.

Der 18 Jahre alte Beifahrer kam nun auf die Idee, sich den Traktor eines Bekannten auszuleihen und damit den PKW vom Sandstein zu ziehen. Dann wollte man das Fahrzeug nach Hause holen, die Polizei sollte nicht hinzugezogen werden.

Im verunfallten Fahrzeug befand sich aber ein Crash-Sensor, der per Mobilfunk ein Signal an eine Notdienststelle sendete. Die Notdienststelle konnte unter der (anscheinend fehlerhaften) hinterlegten Telefonnummer des Fahrers niemanden erreichen, weswegen sie direkt die Polizei verständigte. Während die Polizeibeamten vor Ort den Wildunfall des Fahrers aufnahmen, konnten sie feststellen, dass der 18-Jährige, welcher den Traktor geholt hatte, keinen Führerschein hatte und darüber hinaus stark alkoholisiert war. Der Atemalkoholtest ergab 1,78 %o. Gegen ihn wurde nun ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr und Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet und er wurde zur Polizeidienststelle mitgenommen, wo ihm eine Blutprobe entnommen wurde.

 

Dienstag, 20. Januar 2015

Einbrüche in Ortsrandlage

In der Nacht zum 18.01.2015 wurden in ein Vereinsheim und zwei Firmengebäude in Weidenthal eingebrochen. Dort wurden u.a. ein Zimmerofen, Modellfahrzeuge und gastronomische Gegenstände entwendet. Der Sachschaden und der Wert des Diebesgutes wird auf ca. 3.000 Euro geschätzt.

Donnerstag, 30. Januar 2014

Schwerverkehrskontrolle der Polizei Neustadt

Am Dienstag, 28.01.14, führte der Schwerverkehrskontrolltrupp der Polizei Neustadt, zusammen mit einem Kontrollteam der Polizeiautobahnstation Ludwigshafen-Ruchheim, der Zentralen Verkehrsdienste und dem Zoll, auf der B 39, Gemarkung Weidenthal, Parkplatz Eisenkehl, eine Schwerverkehrskontrolle durch.
An der Kontrollstelle konnten 17 Fahrzeugeinheiten überprüft werden.
9 Fahrzeuge wurden beanstandet , davon drei Sattelzüge, die das Durchfahrtsverbot missachteten.

Sozialvorschriften
Der Fahrer eines Sattelzuges aus Tschechien überschritt 8 Mal die zulässige Tageslenkzeit im Kontrollzeitraum bis zum 31.12.2013. (28 Kalendertage plus Kontrolltag) Eine komplette Woche im Kontrollzeitraum konnte der Fahrer eines Sattelzuges aus Lettland nicht nachweisen.
Ein aus hiesigem Raum stammender Fahrer eines Lastzuges aus der Südwestpfalz wurde auf die Aufbewahrungspflicht der Diagrammscheiben im Unternehmen, außerhalb des Kontrollzeitraums, hingewiesen. Außerdem füllte er seine Schaublätter Entnahmeortes unvollständig aus, es fehlte der Entnahmeort. Dem Aushilfsfahrer einer Großhandlung für Leisten aus dem benachbarten Saarland fehlten insgesamt 14 Arbeitszeitnachweise. Die vorhandenen 6 Diagrammscheiben (analoges Kontrollgerät) wurden einbehalten.
Der deutsche Fahrer eines in den Niederlanden zugelassenen 12- Tonner- Kofferfahrzeuges einer Spedition mit Zweigstelle in Ludwigshafen überschritt seine zulässige Tageslenkzeit in einem Fall. Bei den vorgelegten Diagrammscheiben des Fahrers eines Lastzuges aus Ludwigshafen fehlten bei den handschriftlichen Eintragungen der Vorname des Fahrers und der Entnahmeort.
Die zuständigen Gewerbeaufsichtsämter werden in den vorher genannten Fällen mit entsprechenden Kontrollberichten von den Verstößen unterrichtet. Bei den ausländischen Fahrern übernimmt das Bundesamt für Gütergewerbe die Sachbearbeitung.

Fehlende Ladungssicherung
Insgesamt stellten die Beamten 4 Ladungssicherungsverstöße fest.
Ladelücken und die in der Mitte der Ladefläche ungesicherten, mit Schrumpffolie umwickelten, Möbelpakete veranlassten die kontrollierenden Beamten eine Sicherheitsleistung bei dem bereits oben genannten Fahrer aus Lettland zu erheben und für die Dauer der Nachsicherung der Ladung die Weiterfahrt zu untersagen. Dem Verlader geht eine gesonderte Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen fehlender Ladungssicherung zu.
Der Fahrer eines Ludwigshafener Sprinterfahrzeuges sicherte geringfügig seine leichten Ladungsteile nach und erreichte damit Formschluss und keine Beanstandung mehr.
Auch der Fahrer des Saarbrücker Großhändlers für Fußbodenleisten lud erst an der Kontrollstelle seine unterschiedlich langen Leisten formschlüssig und konnte danach seine Fahrt wieder fortsetzen.
Längere Zeit stehen bleiben musste der Fahrer des in den Niederlanden zugelassenen 12-Tonnen-Kofferfahrzeuges, der Teppichrollen geladen hatte. Im vorderen Bereich zur Stirnwand wies die Ladung eine erhebliche Ladelücke auf. Die Ludwigshafener Zweigstelle des Unternehmens beschaffte sich kurzfristig 20 Euro-Paletten, die an die Kontrollstelle in Weidenthal verbracht wurden. Die Ladelücke zur Stirnwand wurde mit den zwei Stapeln Paletten geschlossen. Die Teppichrollen konnten anschließend mit der eingebauten Seilwinde formschlüssig verladen werden. Die Weiterfahrt des Fahrzeuges erfolgte erst gegen 16.30 Uhr.

Zollrechtliche Verstöße
Das Kontrollteam des Hauptzollamtes Saarbrücken, Finanzkontrolle Schwarzarbeit, mit Sitz in Landau, überprüfte 14 Personen an der Kontrollstelle auf deren Beschäftigungsverhältnis. Bei einem Beifahrer wird ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Leistungsbetrugs eingeleitet. Dieser ist Empfänger von Arbeitslosengeld. Eine Meldung ergeht an das zuständige Jobcenter.

Technik
Verkehrssicherheitsarbeit im leuchtenden Sinne verrichteten u.a. die Kontrolleure der zur Polizeidirektion Neustadt gehörenden Zentralen Verkehrsdienste mit Sitz in Schifferstadt, die das Signalbild des tschechischen Lastzuges durch den Ausbau der auf dem Dach der Zugmaschine installierten gelben Begrenzungsleuchten wieder herstellten. Der Fahrer musste auch die rot leuchtenden Gehäuse der Kennzeichenbeleuchtung durch die original schwarzen noch an der Kontrollstelle austauschen.