Tagesmeldungen
Rücknahme der geliehenen Schulbücher für das Schuljahr 2014/2015
Mit Ende des Schuljahres startet die Rücknahme der geliehenen Schulbücher. Die Rücknahmescheine mit den entsprechenden Terminen wurden bereits in den jeweiligen Schulen an die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler ausgegeben.
Bücher, die die maximale Ausleihdauer von über drei Jahren erreicht haben, sind auf dem Rücknahmeschein separat ausgewiesen und müssen nicht zurückgegeben werden.
Die Abholscheine für die Bücher des kommenden Schuljahres 2015/2016 werden ebenfalls noch vor den Ferien von den Schulen verteilt.
Termine für die Rücknahme der Schulbücher 2014/2015:
22., 23. sowie 24. Juli, 14 bis 17 Uhr, und am 25. Juli von 11 bis 15 Uhr.
Termine für die Abholung der neuen Schulbücher 2015/2016:
4. September, 10 bis 17 Uhr, 5. September, 11 bis 15 Uhr, sowie 7. und 8. September, 14 bis 17 Uhr.
Ort: Media Markt Gebäude (1.OG), Chemnitzer Straße 33, 67433 Neustadt an der Weinstraße. Der Eingang befindet sich zwischen Media Markt und Adler Modemarkt.
"Unser Dorf hat Zukunft" - Weyher und Rohrbach erfolgreich
Weyher hat in der Hauptklasse des Gebietsentscheides im Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ den 1. Platz belegt. Dies gab die ADD nun offiziell bekannt. Die Gemeinde Rohrbach ist in der Sonderklasse im Gebietsentscheid angetreten und hat unter den 22 Teilnehmern einen hervorragenden vierten Platz erreicht.
Landrätin Theresia Riedmaier sprach den beiden Gemeinden ihre Glückwünsche aus und wünschte viel Erfolg für die nächste Stufe des Wettbewerbs. Beide Gemeinden, Weyher und Rohrbach, werden nun den Landkreis Südliche Weinstraße beim Landesentscheid vertreten, der im September startet. Weyher wurde in diesem Jahr als Investitions- und Maßnahmenschwerpunkt (Schwerpunktgemeinde) im Rahmen der Dorferneuerung anerkannt. Mit der Durchführung einer Moderation ist beabsichtigt, gemeinsam mit der gesamten Bürgerschaft, Maßnahmen für die Zukunft des Dorfes zu entwickeln. Als Ziele hat man sich die Erhaltung und die Aufwertung des gewachsenen Dorfbildes, die Verbesserung der Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr, die Sanierung des Dorfgemeinschaftshauses sowie die innerörtliche Parksituation gesetzt. Darüber hinaus will man mit den Generationen und den Vereinen weitere nutzerbezogene Maßnahmen entwickeln.
Rohrbach hat eine sehr gute Infrastruktur mit Anbindung an die A65 und die Bahnstrecke Karlsruhe – Neustadt. Die Versorgung der Bevölkerung ist durch eine Vielzahl von Einrichtungen mehr als sicher gestellt. Es sind eine Kindertagesstätte, Grundschule, Einkaufszentrum, Bäcker, Metzger, Apotheke, Arzt- und Zahnarztpraxis, Tankstelle, Bank- und Postfiliale sowie ein großes Industriegebiet usw. vorhanden.
Rohrbach besticht vor allem von den in den letzten 7 Jahren durchgeführten innerörtlichen Maßnahmen. Hier seien beispielhaft der Umbau und die Sanierung des Dorfgemeinschaftshauses zu einem Kommunikationszentrum für kulturelle, sportliche und gesellschaftliche Zwecke, verschiedene Straßenbaumaßnahmen, die Schaffung innerörtlicher Kommunikationszellen, sowie verschiedene Platzgestaltungen, genannt. Weitreichende Entwicklungskonzepte mit klaren Zielen zur zukünftigen Stärkung der Gemeinde sind erarbeitet und liegen zur Umsetzung vor. "Wir haben unsere Gemeinden gut unterstützen können bei ihren Dorfentwicklungsprozessen. Auf Vorschlag der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße haben sie die Anerkennung als "Schwerpunkt-Gemeinde" erreicht. Ich freue mich sehr über den tollen Erfolg von Weyher aus dem Stand! Im Dorf wurde gerade in den letzten Jahren sehr viel bewegt. Weyher ist ein sehr gutes Beispiel für die Chancen einer attraktiven Weinbaugemeinde mit einer aktiven Bürgerschaft.
Rohrbach hat schon in den letzten Jahren erfolgreich am Wettbewerb teilgenommen und ist wieder hoch motiviert aufgetreten. Auch hier gilt: Eine aktive, das Gemeindeleben gestaltende Bürgerschaft und ein vorausschauend wirkender Gemeinderat können gemeinsam viel bewirken." erklärt Landrätin Theresia Riedmaier.
Dürkheimer Wurstmarkt - Gemeinsam eine Lösung gefunden
In intensiven Gesprächen wurde zwischen der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD) als Genehmigungsbehörde des Wurstmarktes, der Stadt als Veranstalterin des Wurstmarktes und den betroffenen Anwohnerinnen und Anwohnern ein Konsens in Sachen ‚leiserer‘ Wurstmarkt gefunden.
Die Stadt Bad Dürkheim hatte in den Jahren vor 2014 eine Güterabwägung hinsichtlich des Betriebs des Wurstmarkts vorgenommen. Dabei wurde die kommunale, wirtschaftliche und historische Bedeutung des Dürkheimer Wurstmarkts höher gewichtet, als die Belange der betroffenen Anlieger. Das daraus resultierende Konzept, das bis ins Jahr 2013 zudem ohne erforderliche Genehmigung umgesetzt wurde, ist jedoch mit der geltenden Rechtslage nicht vereinbar. Deshalb hat die SGD die an diesem Punkt vorgenommene Fehleinschätzung der Stadt korrigiert und die Güterabwägung im Zuge der erforderlichen Ausnahmegenehmigung für den Wurstmarkt im Jahr 2014 stärker zugunsten der Anwohner vorgenommen.
Durch die Entscheidung der SGD wird der Wurstmarkt in den kommenden vier Jahren lärmtechnisch stufenweise ‚runtergeregelt’ und somit leiser, aber sicherlich nicht leise. Die Maßnahmen werden sich in erster Linie auf die Minderung der sogenannten technischen Geräusche beziehen. Ergebnis davon ist, dass der Betrieb der Fahrgeschäfte und die Musikveranstaltungen in den Festzelten in den Jahren 2015 und 2016 um 2.00 Uhr enden, im Jahr 2017 um 1.00 Uhr und im Jahr 2018 um 24.00 Uhr. Die Auswirkungen, die von den Besuchern auf dem Wurstmarkt ausgehen, lassen sich nur schwer reglementieren. Dies wäre tatsächlich nur über die Einführung von Öffnungs- und Schließzeiten, also einer Art Sperrstunde, machbar. Das möchte die Stadt auf keinen Fall und dies hat die Anliegergemeinschaft auch nie gefordert.
Klar ist sowohl der Stadt als auch der Anliegergemeinschaft, dass die SGD mit diesem Stufenkonzept, welches ohne Zustimmung der Anwohner nicht realisierbar wäre, eine sehr großzügige Regelung zugunsten des Wurstmarktes mitträgt. Hiermit können die betroffenen Anlieger leben. Es ging ihnen um die Minderung vermeidbaren Lärms, um die Einschaltung eines Gutachters von Seiten der Stadt, der die schalltechnische Situation aufnimmt und darstellt und ein Konzept zur Lärmreduktion erstellt, unter anderem durch den Einbau von elektronischen Lärmlimitern in Musik- und Tonwiedergabeanlagen beim Wurstmarkt. Darüber hinaus ging es im Wesentlichen um die Anzahl der Lärmereignisse im Bereich des Wurstmarkplatzes insgesamt über das gesamte Jahr hinweg. Die Stadt Bad Dürkheim begrüßt die konstruktiven Vorschläge der SGD zur Regelung des Wurstmarktes, die auch die vorgenannten Vorschläge der Anwohner in vollem Umfang berücksichtigen und auf deren Basis die Gespräche mit der Anwohnergemeinschaft in Sachen Wurstmarkt einvernehmlich zu einem Abschluss geführt werden konnten.
In den Gesprächen mit der Anliegergemeinschaft wurde deutlich, dass die Betroffenheit nicht alleine durch den Dürkheimer Wurstmarkt herbeigeführt wird, sondern durch weitere öffentliche und private Veranstaltungen in diesem Bereich. Bei der Frage, was noch zumutbar ist, geht es nicht darum, wer zuerst da war, die Feste oder die Anwohner. Deshalb möchte sich die Stadt an dieser Stelle auch klar von Äußerungen in der Öffentlichkeit distanzieren, die den Anwohnern einen Wegzug aus ihren Häusern nahelegen, da der Wurstmarkt doch lange vor ihnen schon dort stattgefunden hat. Letzteres ist unzweifelhaft richtig, aber in den Zeiten, als die Häuser gebaut wurden, gab es lediglich einen Wurstmarkt mit vergleichsweise geringem Lärm ohne Einsatz von Technik. Zahlreiche weitere Veranstaltungen auf dem Platz selber sowie im unmittelbaren Umfeld kamen erst in den vergangenen Jahren hinzu als die Anwohner bereits dort wohnten. Daneben hat sich auch die Rechtslage in den letzten 20 Jahren durch Neufassungen des Immissionsschutzgesetzes und konkreteren Vorgaben der Verwaltungsgerichte mehrfach verändert. Rechtlich gesehen schöpft der Wurstmarkt selbst in seiner leiseren, zukünftigen Form das ‚Jahreskontingent‘ an besonders lauten Veranstaltungstagen (seltene Ereignisse) bereits mehr als aus. Daher ist es nicht möglich, über den Wurstmarkt hinaus weitere Musikveranstaltungen nach 22.00 Uhr im Freien durchzuführen. Bei Musikveranstaltungen bis 22.00 Uhr wird die Stadtverwaltung dafür Sorge tragen, dass diese sich in einem verträglichen Rahmen bewegen.
In der Diskussion um den Wurstmarkt haben sowohl die Stadt Bad Dürkheim als auch die betroffenen Anwohner feststellen müssen, wie schwierig das Ringen um eine für alle Seiten verträgliche und akzeptable Lösung ist. Mit den Regelungen der SGD liegt jetzt aber ein Konzept vor, mit dem die Stadt Bad Dürkheim und auch die Anliegergemeinschaft leben können. Deshalb sollen die Diskussionen um den Wurstmarkt beendet werden, ohne den Dialog zwischen Stadt und Anliegern aufzugeben.
LKW beschädigt Gebäude im Ziegeleimuseum
Am 15.07.15 Uhr, gegen 11.12 Uhr fuhr ein LKW gegen einen betonierten Querbalken im Ziegeleimuseum Germersheim-Sondernheim. Beim Einfahren in das Gelände hatte er die überdachte Passage ohne Probleme durchfahren. Nachdem die Klärgrube geleert worden war, hatte sich der Lastwagen, durch das Gewicht der Ladung, im Frontbereich angehoben. Daher rammte er beim Ausfahren den Querträger der Passage. Dieser stürzte auf das Führerhaus und das Dach der Durchfahrt senkte sich ab. Es wurde durch das THW Germersheim gesichert, so dass der LKW anschließend geborgen werden konnte. Personen wurden nicht verletzt. Der Sachschaden beträgt ca. 40.000 Euro.
Zweites Repaircafé in der Bürgerecke
Wegen der überaus guten Resonanz veranstaltet die Bürgerecke Branchweiler in Neustadt am Mittwoch, 22. Juli, ihr zweites Repaircafé. Bürgerinnen und Bürger können dann ihr kaputtes Handy, den defekten Staubsauger und sonstige Haushaltsgeräte, die nicht mehr so richtig funktionieren, repariert lassen, soweit dies möglich ist.
Die Bürgerecke in der Schlachthofstraße 52a ist montags bis freitags von 9 bis 12 Uhr geöffnet.
Erhöhung des Kindergeldes 2015
Zur Förderung von Familien wird rückwirkend zum Januar 2015 das Kindergeld um 4 Euro angehoben. Damit erhöht sich der Betrag für das erste und zweite Kind von 184 auf 188 Euro, für das dritte Kind von 190 auf 194 Euro und für jedes weitere Kind von 215 auf 219 Euro pro Monat.
Die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit zahlt den neuen Kindergeldbetrag ab September 2015 automatisch an ihre 8,9 Millionen Kindergeldberechtigten aus. Die Nachzahlung für die seit Januar 2015 abgelaufenen Monate erfolgt in einem Betrag spätestens ab Oktober 2015.
Außerdem wird im Januar 2016 das Kindergeld um weitere 2 Euro erhöht. Für die ersten und zweiten Kinder beläuft sich der Betrag dann auf jeweils 190 Euro, für dritte Kinder auf 196 Euro und für jedes weitere Kind auf 221 Euro pro Monat.
Für Fragen und persönliche Anliegen zum Kindergeld steht Ihnen die kostenlose Service-Rufnummer der Familienkasse unter Tel.: 0800 4 5555 30 (gebührenpflichtig aus dem Ausland: +49 911 12031010) während der Servicezeiten von Montag bis Freitag zwischen 8 bis 18 Uhr zur Verfügung.
Weitere Informationen zum Kindergeld sind im Internet abrufbar unter www.arbeitsagentur.de -> Bürgerinnen und Bürger -> Familie und Kinder -> Kindergeld, Kinderzuschlag.
Arbeiten für neue Bestattungsformen beginnen
Am kommenden Donnerstag, 16. Juli, starten die Arbeiten für die neuen Bestattungsformen. Koordiniert werden sie von der Abteilung Grünflächen.
Zunächst wird auf der Haardt ein Entwässerungsanschluss vom Containerstellplatz zum Versickerungsbecken hergestellt, zudem werden drei Sandsteinfindlingen mit 60 Urnengräbern und drei Ablagestellen eingerichtet. Danach geht es auf dem Hauptfriedhof weiter. Dorthin kommen neun Urnenstelen mit 27 Kammern. Darüber hinaus sind drei Ablagestellen für die Baumurnengräber geplant. Entlang der Grain- und Lincolnstraße wird eine Hecke aus Eiben gepflanzt und die Lincolnstraße erhält einen Zaun. Zusätzlich: Neubau eines Sitzplatzes mit Wasserstelle und Parkbank am Ende des Hauptweges an der Lincolnstraße.
Parallel dazu werden in Lachen-Speyerdorf fünf Urnenstelen mit 15 Urnenkammern aufgestellt, außerdem sind 24 Wahlurnenrasengräber und eine Heckenpflanzung entlang der Goethestraße vorgesehen.
Die Firma, die hier tätig ist, ist danach in Hambach im Einsatz. Dort werden fünf Urnenstelen mit 15 Urnenkammern aufgestellt, es sind zwei Ablagestellen für die Baumurnengräber vorgesehen, sowie ein neuer Containerabstellplatz und Heckenpflanzungen entlang der Grenze im neuen Teil. Der Hauptweg erhält eine Pflasterung, entlang der Nordgrenze und dem Horstweg wird zukünftig ein Zaun stehen.
Bauarbeiten in Neustadt - Schienenersatzverkehr
Vom 13. Juli bis 7. September 2015 kommt es zu umfangreichen Gleis- und Weichenerneuerungen im Bahnhof Neustadt (Weinstraße) Hbf. Nachfolgend sind die Einschränkungen näher beschrieben.
In der Zeit vom 13.7. bis 20.7 und vom 26.8. bis 6.9. verkehrt die S-Bahn 38124 von Osterburken nach Kaiserslautern, ab Neustadt(Weinstraße) bereits um 15.57 Uhr. Zusätzlich hält RE 4129 von Mannheim Hbf nach Koblenz Hbf um 16.13 Uhr in Lambrecht (Pfalz). Somit besteht Anschluss an die S 38124 zu den Unterwegsbahnhöfen.
Fahrtrichtung Mannheim – Kaiserslautern
Vom 23.7. – 24.8.15 entfällt der Halt in Neustadt-Böbig. Zusätzlich entfällt RB 38930, Neustadt-Böbig ab 13.10 Uhr auf dem gesamten Laufweg. An den letzten beiden Schultagen (23. und 24. Juli) halten morgens zwischen 6.01 Uhr und 8.54 Uhr alle S-Bahnen in Neustadt-Böbig. Zur Abreise am 23. Juli hält in Neustadt-Böbig die S-Bahn 38228 um 13.29 Uhr. Bei der Abreise am 24. Juli hält in Neustadt-Böbig die S-Bahn 38116 um 11.54 Uhr.
Fahrtrichtung Kaiserslautern – Mannheim
Vom 23.7. bis 24.8.15 entfällt der Halt in Neustadt-Böbig. An den letzten beiden Schultagen (23. und 24. Juli) halten morgens zwischen 6.00 Uhr und 8.32 Uhr alle S-Bahnen an Neustadt-Böbig. Zur Abreise am 23.7. hält die S 38235 um 13.32 Uhr ab Neustadt-Böbig und am 24.7. die S 38119 11:32 Uhr.
Am Wochenende 31. Juli (22.00 Uhr) bis 3. August 2015 (5.00 Uhr) wird der Streckenabschnitt Neustadt (Weinstraße) Hbf – Haßloch für den Zugverkehr zeitweise in beiden Richtungen gesperrt. Es werden daher die S-Bahnen der Linie S1 in diesem Zeitraum auf diesem Teilabschnitt entfallen. Die ausfallenden Züge werden durch Busse ersetzt.
Volkshochschule macht Sommerpause
Die Häuser der Volkshochschule sind in den Sommerferien wie folgt geschlossen: Lindenstraße 15 vom 27. Juli bis 21. August und die Hindenburgstraße 14 vom 3. bis 14. August. Das Sekretariat in der Hindenburgstraße 9a ist ebenfalls vom 3. bis 14. August zu. Der Start für das Herbstsemester ist am 21. September, das neue Programmheft erscheint ebenfalls im September.
Die Polizeiinspektion Neustadt informiert
Bei Wendemanöver leicht verletzt
Am 06.07.2015, 6.30 Uhr, versuchte ein PKW-Fahrer in der Herzogstraße in Königsbach in einer Hofeinfahrt zu wenden und verwechselte vermutlich das Gaspedal mit dem Bremspedal. Auf Grund dessen fuhr er gegen die Grundstücksmauer sowie Treppe des dortigen Anwesens und beschädigte das Fahrzeug nicht unerheblich im Frontbereich. Durch den Aufprall wurden beide Airbags ausgelöst, der Fahrer und die Beifahrerin wurden leicht verletzt und vorsorglich medizinischer Betreuung zugeführt.
Staubsaugerautomaten aufgebrochen
Offensichtlich die gleichen noch unbekannten Täter brachen an zwei verschiedenen Orten in Neustadt die Geldfächer von Staubsaugerautomaten auf. Zum einen wurde aus einem Staubsaugerautomat bei einem Einkaufszentrum im Osten der Stadt in der Zeit vom 04. auf den 06.07.2015 die Kassette mit Geld in zweistelliger Höhe herausgebrochen, zum anderen hebelten die Täter einen Staubsaugerautomaten an einer Tankstelle in der Landauer Straße im Zeitraum vom 04. auf den 05.07.2015 auf und entnahmen diesem ebenfalls einen zweistelligen Betrag. Wer Hinweise zu diesen Straftaten geben kann, wird gebeten, sich mit der Polizeiinspektion Neustadt unter 06321/854-0 oderpineustadt@polizei.rlp.de in Verbindung zu setzen.
Kennzeichendiebstähle
Gleich an mehreren Orten entwendeten bislang unbekannte Diebe die Kennzeichen von Personenkraftwagen.
Im Zeitraum vom 04.07.15, 15 Uhr, bis zum 06.07.15, 8 Uhr, wurden von einem PKW, welcher im Bereich des Le Quartier-Hornbach abgestellt war, beide amtliche Kennzeichen entwendet. Das vordere als auch das hintere Kennzeichen wurde an einem Fahrzeug in der Mußbacher Landstraße in der Zeit vom 03.07.15 auf den 06.07.15 abgeschraubt. Ebenso entwendeten die Diebe an einem in der Fuchsfarmstraße geparkten PKW das hintere Kennzeichen im Zeitraum vom 03.07.15 auf den 04.07.15. Es ist zu vermuten, dass für alle drei Taten die gleichen Täter in Frage kommen.
Hinweise zu den Kennzeichendiebstählen nimmt die Polizeiinspektion Neustadt unter 06321/854-0 oder pineustadt@polizei.rlp.de auf.