Ludwigshafen Ruchheim

Dienstag, 28. März 2023

Polo-Fahrer unter Drogeneinfluss

Einen unter Drogeneinfluss stehenden Polo-Fahrer kontrollierten Beamte der Polizeiautobahnstation Ruchheim am 25.03.2023, um 08.45 Uhr, auf der A650, Höhe Anschlussstelle Ruchheim. Beim 27-jährigen Fahrer stellten die Beamten drogentypische Auffallerscheinungen fest. Ein Drogenschnelltest bestätigte den Verdacht, der Mann stand unter dem Einfluss von THC. Bei der Durchsuchung des Mannes wurde außerdem ein Schlagring aufgefunden. Gegen den 27-Jährigen wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr, Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz und Verstoß gegen das Waffengesetz eingeleitet. Ihm wurde eine Blutprobe entnommen.

Dienstag, 21. März 2023

Polizeiautobahnstation Ruchheim - Teleskopschlagstock bei Verkehrskontrolle sichergestellt

Am 16.03.2023 gegen 14:10 Uhr stellten Beamte der Polizeiautobahnstation Ruchheim auf dem Weg zur Dienststelle im Stadtgebiet Ludwigshafen Ruchheim einen Tesla mit getönten Seitenscheiben fest und unterzogen diesen einer Verkehrskontrolle. Dabei stellten sie im Handschuhfach des PKW einen Teleskopschlagstock fest, den der 41-jährige Fahrer ohne ein berechtigtes Interesse mit sich führte. Der Schlagstock wurde sichergestellt. Gegen den 41-Jährigen wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoß gegen das Waffengesetz eingeleitet. Bezüglich der getönten Scheiben wurde ein Mängelbericht ausgestellt, den der Fahrer innerhalb einer Frist nach dem Rückbau in den ordnungsgemäßen Zustand wieder bei der Polizei vorzeigen muss. Andernfalls wird durch die Zulassungsstelle der Betrieb des Fahrzeugs untersagt.

Mittwoch, 15. März 2023

BMW fährt ohne gültige Versicherung auf BAB 650

Am 13.03.2023 gegen 14:45 Uhr entdeckten Beamte der Polizeiautobahnstation Ruchheim beim Bestreifen der BAB 650 einen BMW mit ausländischen Kennzeichen. Dieser wurde anschließend an der Anschlussstelle Ruchheim einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen. Der 41-jährige Fahrer, dessen Hauptwohnsitz bereits seit 2019 in der BRD liegt, konnte den Beamten nachweisen, dass er seinen BMW ordnungsgemäß beim Zollamt angemeldet hatte und damit seine KFZ-Steuern entrichtet hatte. Jedoch kam er nicht seiner Pflicht nach, das Fahrzeug auch im Inland zu versichern. Daher wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet.

Mittwoch, 15. März 2023

Mehrere Verkehrsteilnehmer unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln kontrolliert

Im Zeitraum von Samstag, 11.03.2023, bis Sonntag, 12.03.2023, wurden durch die Polizeiautobahnstation Ruchheim mehrere Fahrzeugführer unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln festgestellt. Am 11.03.2023 gegen 10:30 Uhr befuhren die Beamten die BAB 61 in Fahrtrichtung Norden, stellten kurz vor dem Autobahnkreuz Worms einen blauen Toyota fest und unterzogen diesen anschließend auf dem Rasthof "Wonnegau-Ost" einer allgemeinen Verkehrskontrolle. Bereits beim ersten Betrachten des 29-jährigen Fahrers entstand bei den Beamten der Verdacht des Betäubungsmittelkonsums. Ein anschließender Drogenschnelltest bestätigte die Vermutung und verlief positiv auf die Stoffgruppen THC und Amphetamin. Eine weitere Verkehrskontrolle wurde am 12.03.2023 gegen 22:20 Uhr mit einem 35-jährigen Peugeot-Fahrer am Mitfahrerparkplatz in Maxdorf durchgeführt, welcher zuvor die BAB 650 in Fahrtrichtung Bad Dürkheim befahren hatte. Im Kontakt mit dem Fahrer fiel den Beamten auf, dass dieser stark geweitete Pupillen, Schwindel, Lidflattern und eine sehr hohe Atemfrequenz hatte. Daher wurde auch mit ihm ein Drogenschnelltest durchgeführt, welcher positiv auf Methamphetamin verlief. Der nächste Fahrzeugführer wurde von den Beamten am 12.03.2023 gegen 20:00 Uhr einer Verkehrskontrolle auf der BAB 61 in Fahrtrichtung Süden, Tank- und Rastanlage "Dannstadt-West", unterzogen. Der 28-Jährige zeigte ebenfalls Anzeichen auf eine akute Drogenbeeinflussung. Ein durchgeführter Drogenschnelltest verlief positiv auf die Stoffgruppe THC. Den drei Fahrzeugführern wurde eine Blutprobe entnommen sowie Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr und Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet.

Donnerstag, 9. März 2023

Zwei Verkehrsteilnehmer u.a. ohne gültige Fahrerlaubnis auf BAB 61 kontrolliert

Am 08.03.2023 um 11:30 Uhr konnte durch Beamte der Polizeiautobahn Ruchheim, auf der BAB 61 in Fahrtrichtung Norden, ein blauer BMW mit britischen Kennzeichen festgestellt und an der Anschlussstelle Schifferstadt einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen werden. Im Rahmen der Kontrolle des 32-jährigen Fahrers zeigte dieser eine britische Fahrerlaubnis vor. Eine Recherche ergab jedoch, dass der Mann bereits seit 2018 durchgehend in Deutschland wohnhaft ist. Daraus ergaben sich zwei Problemstellungen: Zum einen ist ein Fahrzeugführer verpflichtet, eine durch einen Drittstaat ausgestellte Fahrerlaubnis nach seiner Wohnsitznahme in Deutschland umgehend, jedoch spätestens innerhalb der ersten sechs Monate, in eine deutsche Fahrerlaubnis umzuschreiben. Andernfalls verliert der Führerschein seine Gültigkeit. Für EU-Führerscheine gilt diese Regelung übrigens nicht, diese sind unbefristet auch in anderen EU-Mitgliedsstaaten gültig. Zum anderen ist der Halter eines ausländischen Fahrzeugs dazu verpflichtet, den PKW umgehend in Deutschland zuzulassen und zu versichern, sofern der PKW seinen regelmäßigen Standort in Deutschland begründet. Gegen den 32-Jährigen wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetzt und Kraftfahrzeugsteuergesetz eingeleitet. Bei weiteren Verstößen wird die Polizei die Einziehung des Fahrzeugs prüfen.

Weiterhin fiel den Beamten am 08.03.2023 gegen 18:30 Uhr ein Fiat Scudo auf der BAB 61 in Fahrtrichtung Norden, Höhe Kreuz Ludwigshafen auf, welcher anschließend auf dem Parkplatz "Auf dem Hahnen" einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen wurde. Der 31-jährige Fahrer konnte den Beamten lediglich eine türkische Fahrerlaubnis vorzeigen, ist jedoch seit März 2021 durchgehend in Deutschland gemeldet. Daher wurde analog zum o.g. Sachverhalt die Weiterfahrt untersagt und ein Ermittlungsverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.

Samstag, 4. März 2023

Verkehrsteilnehmer wiederholt unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln kontrolliert

Am 02.03.2023 um 11:00 Uhr wurde durch Beamte der Polizeiautobahnstation Ruchheim ein PKW im fließenden Verkehr der BAB 61 in Fahrtrichtung Süden, kurz vor dem Autobahnkreuz Ludwigshafen, festgestellt und anschließend auf dem Parkplatz "Bobelach" einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen. Im Verlauf der Kontrolle konnten bei dem Anfang 30-jährigen Fahrzeugführer Anzeichen auf eine aktuelle Beeinflussung durch Betäubungsmittel festgestellt werden. Ein daraufhin durchgeführter Urintest konnte den Verdacht bekräftigen, sodass dem Fahrzeugführer schlussendlich die Weiterfahrt untersagt und eine Blutprobe entnommen wurde. Im Rahmen der Überprüfung der Personalien ergab sich zudem, dass es sich bereits um die zweite Fahrt unter Einfluss von Betäubungsmitteln handelt. Den Fahrer erwartet daher ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr und Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.

Donnerstag, 16. Februar 2023

Unfalllagebild 2022

Nach den pandemiebedingten Rückgängen der Unfallzahlen der Jahre 2020 (1059) und 2021 (971), ist 2022 die Gesamtzahl der Verkehrsunfälle (1036) gegenüber dem Vorjahr um 65 Unfälle gestiegen. Dies entspricht einer Steigerung um 4,2%.

Im Vergleich zum Jahr 2019, dem Jahr vor der Pandemie, registrieren wir erfreulicherweise einen Rückgang von 19,4%. (1285 Verkehrsunfälle 2019).

Auch die Anzahl der Verkehrsunfälle mit Verletzten ist im Vergleich mit dem Jahr 2019 deutlich zurückgegangen. Während wir 2019 noch 181 Verkehrsunfälle mit Verletzten registrierten, waren dies 2022 nur noch 138. Ein Rückgang von mehr als 23%.

Mangelnder Sicherheitsabstand und nicht angepasste Geschwindigkeit sind weiterhin Hauptunfallursache auch auf unseren Autobahnen und Kraftfahrstraßen. 2022 war Geschwindigkeit in 174 Fällen (2021: 158) und Abstand bei 288 Unfällen (2021: 267) unfallursächlich. Weitere Auffälligkeiten ergeben sich bei den für die Schnellstraßen typischen Fehlern wie Vorbei-, und Nebeneinanderfahren (2021: 94 / 2022: 100).

Bei den schweren Unfällen mit Personenschäden sind ebenfalls Geschwindigkeit und Abstand die Hauptunfallursache, gefolgt von der Unfallursache Fahruntüchtigkeit, also Alkohol- und Drogeneinfluss. Die Gesamtzahl der Verkehrsunfälle unter Einwirkung berauschender Mittel ist 2022 angestiegen (+12). Im Jahr 2022 ereigneten sich insgesamt 34 Verkehrsunfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel (2021: 23).

Auch im vergangenen Jahr lag ein Schwerpunkt unserer Arbeit auf der Verkehrsunfallbekämpfung. Zielgruppen- und problemorientierte Präventionsmaßnahmen sollen die Verkehrsunfallrisiken minimieren sowie die Anzahl der Verkehrsunfälle und schwerer Unfallfolgen reduzieren. Aufgrund des Zuschnitts unseres Zuständigkeitsbereichs liegt der Schwerpunkt unserer Verkehrspräventionsarbeit auf der täglichen Verkehrsüberwachung. Dies erfolgt sowohl routinemäßig im täglichen Dienst als auch konzeptionell und strategisch vorbereitet als integrative Kontrollmaßnahme bei Sondereinsätzen, gerne auch gemeinsam mit benachbarten Dienststellen und weiteren Bedarfsträgern. Bei der Gesamtzahl polizeilicher Kontrollen im Jahr 2022 haben wir insgesamt 1.623 polizeiliche Maßnahmen getroffen.

Weitere Ausführungen zum Verkehrslagebild und unseren Kontrollthemen - Provida - Alkohol im Straßenverkehr - Drogen im Straßenverkehr - Gewerblicher Personen- und Güterverkehr - Tuning, entnehmen Sie bitte aus dem im Internet veröffentlichten Verkehrslagebild.

https://s.rlp.de/ZPg7U

Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne telefonisch zur Verfügung.

Montag, 11. April 2022

POL-PDNW: Polizeiautobahnstation Ruchheim: Illegaler Bus befördert 10.000 Euro und gesuchte Personen

In der Nacht zum Montag, den 11.04.2022, fiel einer Streife der Autobahnpolizei in Ruchheim ein Kleinbus auf, der die BAB 61
in Richtung Süden befuhr und einen PKW auf einem Anhänger transportierte. Bei der anschließenden Verkehrskontrolle konnte festgestellt werde, dass der Betreiber des Personen- und Gütertransportunternehmens, welcher eine kleine Reisegruppe samt Gepäck von Frankreich nach Moldawien fuhr, keine Lizenz zum Internationalen Personentransport besaß. Im Verlauf der Kontrolle staunten die eingesetzten Beamten nicht schlecht, führte der Unternehmer doch mehr als 10.000 Euro Bargeld in kleinen Scheinen mit sich, für das er keinerlei Erklärung hatte. Zusätzlich waren drei der Mitfahrer:innen zur Fahndung ausgeschrieben. Den mitgeführten Dokumenten war zu entnehmen, dass die drei Personen nach versagtem Asyl in Deutschland in Frankreich ihr Glück erneut erfolglos versucht hatten und sich nun wieder in Deutschland befanden.
Es wurde eine vierstellige Sicherheitsleistung erhoben. Zwei der drei Mitfahrer:innen wurden nach der Sicherstellung deutscher Dokumente aus der polizeilichen Maßnahme entlassen. Der Dritte Fahrgast verblieb im Gewahrsam der Polizei, dieser war zur Abschiebung ausgeschrieben.