Landkreis Südliche Weinstraße

Freitag, 20. November 2020

Verteilung der gelben Wertstoffsäcke ab Ende November im Landkreis Südliche Weinstraße

Ab Ende November bis voraussichtlich Mitte Dezember werden die gelben Wertstoffsäcke (je zwei Rollen mit 13 Säcken) durch die Firma SÜD-MÜLL GmbH & Co. KG an alle Haushalte im Landkreis Südliche Weinstraße verteilt. Diejenigen Haushalte, die bis spätestens 15. Dezember keine gelben Wertstoffsäcke erhalten haben, können sich direkt mit der Firma SÜD-MÜLL, Niederlassung Landau, unter der kostenlosen Festnetznummer 0800-770 1001 in Verbindung setzen.

Der Landkreis Südliche Weinstraße hat hinsichtlich der Verteilung und der Entsorgung der gelben Wertstoffsäcke weder eine rechtliche noch eine finanzielle oder organisatorische Zuständigkeit. Der Eigenbetrieb WertstoffWirtschaft bittet deshalb darum, bei auftretenden Problemen zum Thema Wertstoffsäcke stets das genannte Unternehmen zu kontaktieren.

Der Eigenbetrieb WertstoffWirtschaft weist darauf hin, dass die gelben Wertstoffsäcke ausschließlich für das Sammeln von restentleerten Leichtverpackungen aus Kunststoff, Metall oder Verbundmateriel vorgesehen sind.

Freitag, 20. November 2020

Müllgebühren können ab 2021 im Landkreis Südliche Weinstraße gesenkt werden

Diese Nachrichten dürften alle Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Südliche Weinstraße freuen: Die Müllgebühren können im Jahr 2021 gesenkt werden, das betrifft die meisten Rest- und Biomüllgefäße. Eine weitere gute Nachricht: Die Gebühren sollen auch bis einschließlich 2023 auf diesem Niveau bleiben. Der Werkausschuss des Eigenbetriebes WertstoffWirtschaft hat in dieser Woche im Rahmen seiner Haushaltssitzung einstimmig die Empfehlung für den Kreistag beschlossen, die Gebühren für Restmüll bis zu einer Größenordnung von nahezu 16 Prozent und für Biomüll bis etwa 49 Prozent zu reduzieren.

„Mit dieser Senkung geben wir das gute wirtschaftliche Ergebnis der letzten drei Jahre – wie versprochen – an unsere Bürgerinnen und Bürger zurück“, teilt Landrat Dietmar Seefeldt mit. Möglich sei die Reduzierung der Gebühren durch sparsames Wirtschaften, konsequente Umsetzung des geltenden Gebühren- und Tarifsystems mit relativ sicher kalkulierbaren Kosten und nicht zuletzt auch durch die im Jahr 2018 begonnene Einrichtung des Identsystems für die Müllgefäße.

Mit dem Einsatz der Biotonne, die bereits über 60 Prozent der Haushalte im Kreis auf freiwilliger Basis nutzen, können weitere Müllmengen aus dem Restmüll entfernt werden, was auch für diese Müllfraktion eine mindestens stabile Gebührenstruktur gewährleistet. „Mit der Nutzung der größeren Biotonne erspart man sich mitunter auch die ein oder andere Fahrt zur Grünabfallannahme, weil auch insbesondere Rasenschnitt, Laub und sonstige krautige Abfälle aus dem Garten als Bioabfall richtig nur über die Tonne entsorgt werden, wenn keine Eigenkompostierung erfolgt. Bei den insgesamt sieben im Landkreis eingerichteten Grünabfallannahmestellen werden ausschließlich Baum- Strauch- und Heckenschnitt, also holzige Grünabfälle, kostenfrei entgegengenommen, aber nur aus privaten Haushalten und bis zu einer maximalen Menge von drei Kubikmetern“, informiert der Werkleiter des Eigenbetriebs WertstoffWirtschaft, Rolf Mäckel, der in der Biotonne große Vorteile sieht.

Landrat Dietmar Seefeldt betont ausdrücklich, dass die Senkung der Müllgebühren nicht schon aus dem in diesem Jahr beschlossenen Verkauf des Müllheizkraftwerkes in Pirmasens resultiert: „Die dadurch erwarteten Verbesserungen können und sollten bei ansonsten ähnlicher Kosten- und Ertragssituation ab dem Jahr 2024 zu weiteren spürbaren Einsparungen führen“, stellt der Kreischef erfreut in Aussicht.
 

Die Gebühren ab 2021 werden in der Sitzung des Kreistags am 14. Dezember 2020 behandelt.

Mittwoch, 24. Mai 2017

Schulbuchausleihe Südliche Weinstraße: Elternportal vom 22. Mai bis 9. Juni geöffnet

Das Schulbuchteam der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße weist darauf hin, dass das Portal zur Teilnahme an der entgeltlichen Schulbuchausleihe seit dem 22. Mai 2017 geöffnet ist und verbindliche Anmeldungen bis zum 9. Juni 2017 vorgenommen werden können.

Mit den "Freischaltcodes", welche bis 19. Mai 2017 über die jeweiligen Schulen verteilt wurden, ist es den Eltern möglich, innerhalb der genannten Frist im Internet unter www.lmf-online.rlp.de die Anmeldung vorzunehmen.

Folgendes ist zu beachten:
Eine Anmeldung im Online-Portal ist nicht erforderlich, sofern ein Antrag auf Gewährung von Lernmittelfreiheit (unentgeltliche Schulbuchausleihe) bewilligt wurde.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich Eltern jährlich neu entscheiden müssen, ob eine Teilnahme an der entgeltlichen Schulbuchausleihe erfolgen soll, da sich jede Anmeldung immer nur auf ein Schuljahr bezieht.

Eine Anmeldung wird empfohlen, auch wenn noch keine eindeutige Entscheidung über einen eventuellen Schulwechsel bzw. eine Versetzung des Kindes getroffen werden kann, da eine nachträgliche Freischaltung in diesem Fall ausgeschlossen ist.

Wenn sich Eltern für die entgeltliche Schulbuchausleihe entscheiden, ist auch dann eine Anmeldung erforderlich, wenn der Schüler bereits im Besitz von Lernmitteln ist und diese für das folgende Schuljahr noch benötigt werden.

Sollten Eltern Interesse an einer Teilnahme an der entgeltlichen Schulbuchausleihe haben und nicht über die erforderliche technische Ausstattung verfügen oder bei der Anmeldung zur entgeltlichen Schulbuchausleihe Hilfe benötigen, dann bieten die jeweiligen Schulen bzw. der Schulträger Unterstützung bei der Anmeldung an. Nähere Informationen dazu finden Sie auf dem Informationsblatt des Freischaltcodes.

Informationen zur Rücknahme erhalten die Schüler nach Schließung des Elternportals über die Schule.

Bei Fragen steht das Schulbuchteam der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße unter der Tel. 06341/940270 zur Verfügung.

Mittwoch, 17. Mai 2017

Wieder wöchentliche Leerung der Biotonne im Landkreis Südliche Weinstraße

In den Sommermonaten Juni, Juli, August und einschließlich September werden die Biotonnen im Landkreis Südliche Weinstraße wieder wöchentlich entleert.

Die Termine sind in den aktuellen SÜW-Wertstoffkalendern 2017 bereits enthalten.In der Broschüre SÜW-Wertstoff-Ratgeber finden sich zahlreiche Informationen zum Thema Bioabfall.

Zum fachgerechten Umgang mit der Biotonne empfehlen die Mitarbeiter des Eigenbetriebs WertstoffWirtschaft das Folgende zu beachten:

Um starke Geruchsbildungen und die Eiablage von Fliegen  zu verhindern, sollten die Gefäße während der heißen Jahreszeit  möglichst an schattigen Plätzen und  nicht in der prallen Sonne aufgestellt werden.Es ist ratsam feuchte Abfälle in Zeitungspapier einzuwickeln oder in kompostierbare Papiertüten zu verpacken.Eine gelegentliche Reinigung der Biomülltonnen und das Auslegen mit Zeitungspapier werden empfohlen. Schichtenweise können auch Sägespäne aus unbehandeltem Holz, Reisig oder trockener Rasenschnitt eingestreut werden.

Für Fragen hierzu stehen Ihnen die Mitarbeiter des Eigenbetriebs WertstoffWirtschaft unter den Telefon-Nummern 06341 / 940-403 und 940-420 zur Verfügung.

Donnerstag, 1. Dezember 2016

Entwurf des Kreishaushaltes auch digital abrufbar

Am 12. Dezember 2016 wird der Kreistag in seiner Sitzung ab 14:30 Uhr im Hohenstaufensaal in Annweiler den Kreishaushalt für das Jahr 2017 beraten und beschließen. Der Verwaltungsvorschlag für die Ausgestaltung des Haushalts wurde am 21. November in einer ganztägigen Sitzung des Kreisausschusses vorberaten.

Die Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises haben die Möglichkeit in den Haushaltsentwurf Einsicht zu nehmen und Vorschläge zu unterbreiten. Neben der Einsichtnahme in ein gedrucktes Entwurfsexemplar des Haushaltsentwurfs vor Ort in der Kreisverwaltung besteht auch die Möglichkeit der digitalen Einsichtnahme im Internet. Der Haushaltsentwurf ist auf der Homepage des Landkreises (www.suedliche-weinstrasse.de) in der Rubrik „Verwaltung & Politik“ unter dem Punkt „Kreisrecht“ abrufbar. Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass Vorschläge von Einwohnerinnen und Einwohnern des Landkreises zum Kreishaushalt schriftlich bei der Kreisverwaltung (Kreisverwaltung Südliche Weinstraße, Referat 05, An der Kreuzmühle 2, 76829 Landau) eingereicht werden können.

Der Haushaltsentwurf für das kommende Jahr sieht im Ergebnishaushalt Erträge von 163,3 Millionen Euro und Aufwendungen in Höhe von 168 Millionen Euro vor. Es besteht somit ein Fehlbetrag in Höhe von 4,7 Millionen Euro.
Investitionen sind in Höhe von 7,2 Millionen Euro vorgesehen, wobei der Hauptanteil von 4,8 Millionen Euro auf den voraussichtlich im nächsten Jahr kassenwirksam werdenden Teil der Kosten des vorgesehenen Breitbandausbaus im Landkreis entfallen wird.

Mittwoch, 30. November 2016

Katastrophenschutz für den Ernstfall gerüstet

Rund 30 Mitglieder des Katastrophenschutzes des Landkreises Südliche Weinstraße und der Stadt Landau in der Pfalz haben am vergangenen Wochenende im Rahmen einer Fortbildung an der Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule Rheinland-Pfalz in Koblenz die Bewältigung von Großschadensereignissen trainiert. Neben einem Zugunglück in einem Industriegebiet wurde auch ein Bauunfall in einem Freizeitbad angenommen.

„Für Großschadenslagen verfügt der Einsatzleiter auf Ebene eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt über eine bewegliche Führungseinheit. Die so genannte Technische Einsatzleitung unterstützt den Einsatzleiter bei seiner Führungstätigkeit und ist bei lang andauernden Lagen aufgrund des enormen Koordinationsbedarfes der Einsatzkräfte notwendig“, erklärt der Leiter der Führungsgruppe Technische Einsatzleitung Steffen Herr. Die Technische Einsatzleitung werde immer dann alarmiert, wenn „Abwehrmaßnahmen größeren Umfangs“ nötig seien. Also bei Einsätzen, die im Zusammenhang mit Gefahrstoffen, Naturkatastrophen, Industrie-, Reaktor- oder Verkehrskatastrophen sowie im Zusammenhang mit ansteckenden Krankheiten oder Lebensmittel- bzw. Trinkwasservergiftungen größeren Ausmaßes stehen.

Ein solches Unglück könnte beispielsweise auf der Bahnstrecke Landau-Karlsruhe geschehen. „Angenommen wird die Entgleisung eines Güterzuges in Höhe Rohrbach. Die Lokomotive sowie einige Wagons haben die Wand einer Produktionshalle eines Industriebetriebes durchbrochen und beginnen zu brennen. Insgesamt sind mehr als 40 Personen betroffen“, fasst der stellvertretende Kreisfeuerwehrinspekteur des Landkreises Südliche Weinstraße Karsten Moock die angenommene Lage zusammen. ErnstfallDer erschreckende Unfall wird als „Planübung“ inszeniert, zahlreiche Einsatzkräfte aus der ganzen Südpfalz werden fiktiv durch die Übungsleitung alarmiert. Schnell sind mehr als 150 Retter und Helfer im Einsatz. Nach kurzer Anlaufphase der Übung treffen die ebenfalls alarmierten Führungskräfte der Technischen Einsatzleitung sowie die Fachberater von Technischem Hilfswerk, Deutschem Roten Kreuz, Polizei und Bundeswehr, der Notfallmanager der Deutschen Bahn und der Organisatorische Leiter ein. Die Einsatzstelle ist mittlerweile in mehrere Abschnitte unterteilt.

„Großschadensereignisse erfordern den Einsatz und die Koordination aller Fachdienste. Dazu müssen Führungskräfte den Einsatzwert der Einheiten unterschiedlicher Fachdienste beurteilen können. Auch die Aufgaben von Polizei, Bundeswehr und anderen Organisationen müssen in die Überlegungen mit einbezogen werden“, erläutert Ausbilder der Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule Rheinland-Pfalz Jörg Beckmann das Übungsziel. Dazu sei zu Beginn eines solchen Einsatzes eine genaue Absprache erforderlich.

Während die Einsatz- und  Abschnittsleiter über die Lage informieren, wird im Hintergrund die Infrastruktur aufgebaut. „Wichtig für das Funktionieren einer Einsatzleitung ist das Vorhandensein einer ausreichenden Kommunikationsstruktur. Gerade bei größeren Einsätzen kann es im Bereich der Kommunikation zu erheblichen Problemen wie beispielsweise überlasteten Funkkanälen kommen“, so der Leiter der Facheinheit Information und Kommunikation Jürgen Beiner. Schnell wird ein Kommunikationsnetzwerk aufgebaut: Neben dem klassischen Funk können die Einsatzkräfte auf Fax, Telefon und E-Mail zurückgreifen. Jeder Sachgebietsleiter erhält außerdem ein Notebook mit einer speziellen auf das Management von Großschadenslagen ausgerüsteten Software.

Auch bei der zweiten Übung wird die Notwendigkeit einer funktionierenden Führungs- und Kommunikationsstruktur deutlich: „Ein Baukran ist auf ein Freizeitbad gestürzt. Mehr als 200 Menschen befinden sich zum Zeitpunkt des Unglücks im Gebäude. Es kommt zu Entstehungsbränden, das Gebäude ist teilweise einsturzgefährdet und die Chlorgasanlage ist beschädigt“, führt der stellvertretende Stadtfeuerwehrinspekteur der Stadt Landau in der Pfalz Michael Bumb die Technische Einsatzleitung und die Fachberater in das Szenario ein. Neben dem Rettungseinsatz der Personen müssen vor allem die Sicherungsmaßnahmen des Technischen Hilfswerkes sowie der Einsatz des Gefahrstoffzuges koordiniert werden. Im Abschnitt Gesundheit sollen die unverletzten und leicht verletzten Personen mit Bussen in ein naheliegendes Schulzentrum abtransportiert werden. Schwerverletzte sind direkt in Krankenhäuser zu bringen und medizinisch zu versorgen.

Die stellvertretenden Feuerwehrinspekteure Michael Bumb und Karsten Moock bedankten sich bei allen Beteiligten für ihr Engagement und bei den Ausbildern der Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule für ihre Unterstützung: „Wir sind mit dem Ergebnis der Fortbildung sehr zufrieden“. An der Fortbildung waren die gemeinsame Technische Einsatzleitung sowie die gemeinsame Facheinheit Information und Kommunikation des Landkreises Südliche Weinstraße und der Stadt Landau in der Pfalz, das Deutsche Rote Kreuz Landau, das Technische Hilfswerk Landau, ein Organisatorischer Leiter, ein Notfallmanager der Deutschen Bahn, die Bundeswehr und die Polizei beteiligt.

Donnerstag, 24. November 2016

Vogelgrippe: Bundeslandwirtschaftsministerium legt weitere Maßnahmen fest

Zum Schutz vor einer Weiterverbreitung der Vogelgrippe ist am 21. November eine Verordnung über besondere Schutzmaßregeln in kleinen Geflügelhaltungen bundesweit in Kraft getreten.

Diese Verordnung ergänzt die bereits bestehende Geflügelpestverordnung und fordert aufgrund des aktuellen Auftretens der Vogelgrippe in mehreren Bundesländern auch in kleinen Geflügelbeständen die Einhaltung besonderer Schutzmaßnahmen. Ohnehin mussten in der Vergangenheit schon alle Geflügelhalter ein Register führen, in welchem Zu- und Abgänge, das jeweilige Datum, die Art des Geflügels sowie Name und Anschrift des bisherigen Tierhalters und des Transportunternehmens vermerkt wurden.

Zusätzlich müssen nun alle Geflügelhalter je Werktag die Anzahl der verendeten Tiere in einem Register eintragen. Weiterhin müssen ab einem Geflügelbestand von zehn Tieren die Gesamtzahlt der gelegten Eier je Werktag in diesem Register vermerkt werden. Auch haben alle Geflügelhalter sicherzustellen, dass die Ställe oder sonstigen Standorte des Geflügels nicht von unbefugten Personen betreten beziehungsweise von betriebsfremden Personen nur mit betriebseigener Schutzkleidung aufgesucht werden dürfen. Schutzkleidung muss unverzüglich gereinigt und desinfiziert werden; Einwegkleidung ist nach dem Gebrauch unschädlich zu beseitigen. Eine betriebsbereite Einrichtung zum Waschen der Hände sowie eine Einrichtung zur Desinfektion der Schuhe muss vorgehalten werden.

Weitere Informationen können aus der Verordnung, welche auf der Homepage der Kreisverwaltung unter „Aktuelles“ sowie unter „Tierseuchenbekämpfung“ abgelegt ist, entnommen oder bei der Veterinärabteilung der Kreisverwaltung unter veterinaeramt@suedliche-weinstrasse.de bzw. 06341/940 364 erfragt werden.

Mittwoch, 23. November 2016

Göcklingen - Heuchelheim: Beeinträchtigungen im ÖPNV wegen einer Streckensperrung

Aufgrund einer Straßensperrung kommt es vom 22. November bis 25. November 2016 zwischen Göcklingen und Heuchelheim zu Änderungen im Schülerverkehr von und nach Bad Bergzabern:
Linie 540, Fahrt 232 und 238: Die beiden Fahrten (Abfahrt Schulzentrum Bad Bergzabern 13:15 Uhr und 15:35 Uhr) werden in Heuchelheim später ankommen, da die Umleitung von Göcklingen zurück über Klingenmünster nach Heuchelheim erfolgt.

Linie 540, Fahrt 211: Die morgendliche Fahrt zum Schulzentrum Bad Bergzabern, Abfahrt 07:21 Uhr Heuchelheim, Ortsmitte, ist von der Sperrung nicht betroffen. Sie kann unverändert durchgeführt werden.

Des Weiteren Änderungen im Schülerverkehr von und nach Landau:
Linie 540, Fahrt 206: Der Bus der die Haltestelle Heuchelheim Ortsmitte um 07:11 Uhr und Heuchelheim Abzweigung Klingen um 07:12 Uhr bedient fährt nicht über Heuchelheim. Es muss der Bus um 07:13 Uhr bzw. 07:14 Uhr genutzt werden. Es fährt nur ein Bus um diese Zeit von Heuchelheim nach Landau.

Linie 540, Fahrt 208: Die Schüler, die den Bus um 07:18 Uhr ab der Haltestelle Mörzheim Raiffeisen nutzen, müssen die Ersatzhaltestelle in der Raiffeisenstraße nutzen.

Linie 540, Fahrt 127: Die Fahrt fährt um 12:10 Uhr ab Landau Bahnhof und bedient nicht Heuchelheim. Die Heuchelheimer Schüler müssen mit dem Bus der Linie 540, Fahrt 233 ab 13:00 Landau Bahnhof
fahren.

Linie 540, Fahrt 133: Die Fahrt fährt um 13:10 Uhr ab Landau Bahnhof und bedient nicht Heuchelheim. Die Heuchelheimer Schüler müssen mit dem Bus der Linie 540, Fahrt 237 ab 13:20 Landau Bahnhof
fahren.

Linie 540, Fahrt 237: Die Fahrt fährt um 13:20 Uhr ab Landau Bahnhof und bedient nicht Göcklingen. Die Göcklinger Schüler müssen mit dem Bus der Linie 540, Fahrt 133 ab 13:10 Landau Bahnhof fahren.

Mittwoch, 16. November 2016

Geflügelpest: Bisher keine generelle Stallpflicht im Landkreis

Europaweit ist es zu mehreren Ausbrüchen der Geflügelpest bei Wildvögeln wie auch im Nutztierbereich gekommen. Die Geflügelpest ist mit schweren Krankheitssymptomen verbunden und hoch ansteckend. Hochempfänglich für das Virus sind Hühner und Puten, aber auch anderes Geflügel wie Wachteln, Tauben, Fasane, Perlhühner, Pfaue, Schwäne, Strauße, Emus, Nandus, Gänse, Enten und Wildvögel kann erkranken. Als mögliche Einschleppungsquelle in Geflügelbestände gilt insbesondere wildlebendes Wassergeflügel. Die Verschleppung aus einem bereits infizierten Bestand erfolgt häufig durch Personen oder verschmutzte Gerätschaften wie beispielsweise Transportboxen oder Fahrzeuge.

In einigen Landkreisen in Rheinland-Pfalz wurde aufgrund des erhöhten Risikos (hohe Geflügeldichte, Rastplätze von Zugvögeln) bereits eine Stallpflicht für alle Nutzgeflügelhaltungen angeordnet. Der Landkreis Bad Dürkheim sieht von einer Anordnung der generellen Stallpflicht aufgrund des geringeren Risikos derzeit ab.

Das Veterinäramt des Kreises ruft allerdings alle Geflügelhalter, gleichgültig ob privat oder gewerblich, vorbeugend zur Einhaltung von Vorsichtsmaßnahmen auf und bittet um einen verantwortungsvollen Umgang:

  • Geflügel sollte nach Möglichkeit in den nächsten Wochen vorsorglich so gehalten werden, dass ein Kontakt zu Wildvögeln vermieden wird.
  • Für jeden Freilandgeflügelhalter besteht die Pflicht nach der Geflügelpest-Verordnung
  • Geflügel nur an Stellen zu füttern, an die Wildvögel keinen Zugang haben,
  • Geflügel nicht mit Wasser zu tränken, das für Wildvögel zugänglich ist,
  • Futter, Streu und Gerätschaften vor Kontakt mit Wildvögeln zu schützen.

 

  • Jeder Geflügelhalter hat des Weiteren die Pflicht
  • gehäufte Todesfälle oder unklare Krankheitsfälle oder einen erheblichen Einbruch der Legeleistung durch rasche Untersuchung auf Geflügelpest abklären zu lassen,
  • ein Register über Zugänge und Abgänge von Geflügel zu führen (einschließlich Nennung des Transporteurs und Empfängers),
  • Aufzeichnungen über verendete Tiere je Werktag zu machen (bei Beständen über 100 Tiere),
  • Aufzeichnungen über die Legeleistung je Werktag zu machen (bei Beständen über 1.000 Tiere).
  •  Hobbyhalter sollten bei Kauf oder Tausch von Rassegeflügel mit Züchterkollegen besonders auf Gesundheitszustand und Herkunft achten.

Angesichts des Auftretens der Geflügelpest in Deutschland weist die Kreisverwaltung erneut darauf hin, dass nach § 26 Absatz 1 der Viehverkehrsverordnung auch die Haltung von Geflügel (Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln oder Laufvögel) der Kreisverwaltung Bad Dürkheim, Abteilung Lebensmittelüberwachung, Veterinärwesen und Landwirtschaft, Postfach 1562, 67089 Bad Dürkheim, anzuzeigen ist. Ebenso möglich ist dies per Mail: veterinaeramt@kreis-bad-duerkheim.de . Dies gilt sowohl für die Geflügelhalter im Kreisgebiet als auch in Neustadt.

Die Anmeldung hat vor Beginn der Tätigkeit unter Angabe des Namens, der Anschrift und der Anzahl der im Jahresdurchschnitt voraussichtlich gehaltenen Tiere, der Nutzungsart und des Standortes, bezogen auf die jeweilige Tierart, zu erfolgen. Änderungen sind unverzüglich anzuzeigen. Die Verpflichtung zur Meldung von Tierbeständen besteht unabhängig von der Größe eines Tierbestandes und gilt demnach auch für Kleinstbestände.

Nachdem die Geflügelpest eine anzeigepflichtige Tierseuche ist, muss bereits jeder Verdacht eines Ausbruchs unverzüglich dem Veterinäramt gemeldet werden.

Dienstag, 28. Juni 2016

Umstrukturierungsprogramm 2016 / 2017 für Rebflächen: Achtung: Neue Fristen und geändertes Verfahren

Landkreis Südliche Weinstraße
Ab dem 1. Juli 2016 können Anträge für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2017 gestellt werden. Die Antragsfrist endet am 1. August 2016 und beinhaltet auch Flächen in Flurbereinigungsverfahren. Anträge können, wie gewohnt, bei der für den Betrieb zuständigen Kreisverwaltung gestellt werden.

Diese Antragsfrist gilt für den Teil 1 des Antragsverfahrens.
Hier müssen alle Flächen aufgeführt werden, für die in den nächsten Jahren eine Förderung durch die Umstrukturierung geplant ist, wenn sie im Herbst 2016 oder im Frühjahr 2017 gerodet werden sollen. Beantragt werden können auch gerodete und derzeit nicht bestockte Flächen (Rebbrachen) mit Genehmigungen von umgewandelten Pflanzrechten aus der Zeit vor dem 31. Dezember 2015. Pflanzungen in 2017 aufgrund Genehmigungen von Wiederbepflanzungen aus Rodungen seit dem 1. Januar 2016 können nicht gefördert werden!

Im Januar des geplanten Pflanzjahres (2017) erfolgt die Antragstellung Teil 2. Dies entspricht der Verfahrensweise der Vorjahre. Hier können allerdings nur Flächen beantragt werden, die auch bereits in einem Teil 1 aufgeführt wurden. Ein „Nachmelden“ ist nicht möglich.

Es muss entweder die Rebsorte und/oder die Unterlagsorte gewechselt werden. Die Förderung einer Pflanzung der gleichen Rebsorte und der gleichen Unterlagsorte wie in der Altanlage ist nicht möglich.

Es können alle in Rheinland-Pfalz klassifizierten Rebsorten gepflanzt werden. Auch nicht klassifizierte Rebsorten im Rahmen von genehmigten Anbaueignungsversuchen werden gefördert. Die Höhe der Beihilfe beträgt bei den Maßnahmen in Flachlagen 10.000 €/ha und bei Extensiven Anlagen 9.000 €/ha.
Die Mindestfläche für die Teilnahme beträgt in Flachlagen 10 Ar je Bewirtschaftungseinheit, in Steil- und Steilstlagen sogar nur 5 Ar. Während in Flachlagen eine Mindestzeilenbreite von 2,00 m und in Steillagen eine Mindestzeilenbreite von 1,80 m eingehalten werden muss, ist in Steilstlagen keine Mindestzeilenbreite vorgeschrieben.

Antragsunterlagen können ab sofort bei der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße - Referat Landwirtschaft und Weinbau - sowie bei den zuständigen Sachbearbeitern der Verbandsgemeindeverwaltungen Bad Bergzabern, Edenkoben, Maikammer und Offenbach abgeholt werden. Weitere Informationen und Auskünfte erhalten Sie bei Frau Zwick, Tel.: 06341/940 435.

Die Antragsunterlagen sind bis spätestens 1. August 2016 bei der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße einzureichen (Ausschlussfrist).

Die Richtlinien und Antragsunterlagen können auch auf der Homepage des Landkreises Südliche Weinstraße, unter der Adresse www.suedliche-weinstrasse.de -Umstrukturierung von Rebflächen-, heruntergeladen werden.