Tagesmeldungen
Wohnungsbrand in Neustadt
Am 22.03.2020, gegen 22:00 Uhr, kam es in einem Mehrfamilienhaus in der Kurfürstenstraße in Neustadt/Weinstraße, aus bislang ungeklärter Ursache zu einem Wohnungsbrand. Der Brand brach in einer Wohnung im 3. Obergeschoss aus. Diese, sowie zwei weitere Wohnungen des Mehrfamilienhauses wurden durch den Brand stark beschädigt und sind zurzeit nicht mehr bewohnbar.
Die Freiwillige Feuerwehr Neustadt konnte den Brand schnell unter Kontrolle bringen und drei Personen mittels Drehleiter retten. Durch die Rauchgase wurden drei Personen leicht verletzt. Von diesen mussten zwei Personen vorsorglich in einem umliegenden Krankenhaus aufgenommen werden. Vorläufig wird von einem Sachschaden im niedrigen sechsstelligen Bereich ausgegangen. Neben der Polizei Neustadt war die Freiwillige Feuerwehr Neustadt, sowie der Rettungsdienst im Einsatz. Die Kriminalpolizei nahm die Ermittlungen auf.
Der DRK Ortsverein Haßloch-Meckenheim e.V. bringt ab sofort Helferinnen und Helfer sowie Hilfesuchende in Haßloch und Meckenheim zusammen.
Marcel Zahn, DRK-Projektleiter in der Gemeinschaft Wohlfahrts- und Sozialarbeit, hat die Idee des DRK-Einkaufsfreund entwickelt. Mittels Email, Facebook oder Telefon werden Hilfesuchende und Helfer zusammengebracht, die Besorgungen wie Einkauf, Arzt- oder Apothekengänge aber auch „Gassi gehen“ oder Botendienste kostenfrei erledigen. „Unsere Helfer sind Unfall-, Dienstreise- und Haftpflichtversichert“ so Zahn zu dem wesentlichen Unterschied zu anderen Angeboten. „Wir sind aber gerne bereit, die weiteren Helfer mit in unseren Versicherungsschutz aufzunehmen“ so Zahn, der auf Kooperation setzt, denn „es geht um den Zusammenhalt in unserem Haßloch“. Des Weiteren können die Hilfesuchenden sich an einem Einzugsverfahren beteiligen um somit sicherzustellen, dass kein Bargeld in die Hand genommen werden muss. Das DRK tritt dabei in Vorleistung und kümmert sich um die Abrechnung nach dem Einkauf. Der Kontakt ist unkompliziert über Tel: 06324/9235822 (AB) oder kontakt@drk-einkaufsfreund.de möglich. Weitere Infos unter www.drk-einkaufsfreund.de mit regelmäßigen Aktualisierungen.
Büro:
DRK Haßloch-Meckenheim e.V.
Rathausplatz 2a
67454 Haßloch/Pfalz
Tel: 06324/2060
eMail: info@drk-hassloch.de
Statistisches Landesamt stellt auf Notbetrieb um
Das Statistische Landesamt Rheinland-Pfalz in Bad Ems hat aufgrund zweier bestätigter Coronafälle in der Belegschaft sowie von Verdachtsfällen und Infektionen im privaten Umfeld von Mitarbeitenden den Pandemieplan aktiviert und stellt den Dienst auf einen Notbetrieb um.
Die Entscheidung fiel nach Angaben von Präsident Marcel Hürter in Absprache mit dem Gesundheitsamt des Rhein-Lahn-Kreises.
Der Notfallplan sieht die Aufrechterhaltung von Funktionen der Daseinsversorgung vor, zu denen unter anderem die Bereiche Wahlen, kommunaler Finanzausgleich und landwirtschaftliche Betriebsdatenbank gehören. Diese Aufgaben werden weitgehend über mobile Arbeitsplätze erledigt. Die übrigen Tätigkeiten – dazu gehört auch die Statistikproduktion – werden ausgesetzt.
Corona-Virus: Stadt Landau informiert über Wirtschaftshilfen für Unternehmen
Um Unternehmen in der Stadt Landau zu entlasten, die aktuell unter den Auswirkungen der weltweiten Corona-Krise zu leiden haben, hat der Stadtvorstand beschlossen, vorerst die zinslose Stundung von städtischen Steuerforderungen zu ermöglichen. Diese Regelung betrifft damit insbesondere die Gewerbesteuer; in begründeten Fällen auch die Grundsteuer. Darüber hinaus bieten auch Bund und Land verschiedene Hilfsangebote für Unternehmerinnen und Unternehmer an. Die städtische Wirtschaftsförderung hat die wichtigsten Informationen und Kontaktdaten zusammengestellt und diese per E-Mail an rund 1000 Landauer Unternehmen gesendet.
Kurz zusammengefasst:
- Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen
Damit Betriebe ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter halten können, hat das Bundeskabinett im Eilverfahren das „Arbeit-von-Morgen“-Gesetz sowie weitere Maßnahmen auf den Weg gebracht. Außerdem sollen vereinfachte Krankschreibungen, die Lockerung des Sonntagsarbeitsverbots und Steuererleichterungen für Entlastung der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sorgen. Weitere Informationen finden sich auf der Homepage der Bundesregierung unter www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/milliardenhilfen-wegen-corono-1730386.
Das Bundeswirtschaftsministerium hat für wirtschaftsbezogene Fragen zum Coronavirus eine Hotline eingerichtet. Die Hotline für Unternehmen ist unter der Telefonnummer 0 30/1 86 15 15 15 zu erreichen.
Für Rückfragen zum Thema Kurzarbeit steht die Agentur für Arbeit unter der Arbeitgeber-Hotline 0800/4 55 55 20 gerne zur Verfügung.
- Förderprogramme der KfW und ISB:
Die Investitions- und Strukturbank (ISB) bietet entsprechende Programmdarlehen und Tilgungsaussetzungen als Hilfen für Unternehmen in Rheinland-Pfalz an. Für alle Fragen zu Finanzierungsmöglichkeiten sind die Expertinnen und Experten der ISB unter der Beratungshotline 0 61 31/61 72 13 33 sowie per E-Mail unter beratung@isb.rlp.de erreichbar. Die Beratungshotline ist von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 18 Uhr besetzt.
Der KfW wurde die Aufgabe erteilt, die kurzfristige Versorgung der Unternehmen mit Liquidität zu erleichtern. Die KfW wird dazu die bestehenden Kredite für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler nutzen und dort die Zugangsbedingungen und Konditionen verbessern. Dabei ist zu beachten, dass es sich hierbei nicht um Zuschüsse handelt. Ansprechpartnerin in Sachen Antragsstellung ist in diesem Fall die jeweilige Hausbank.
Darüber hinaus arbeitet die KfW aktuell an einem Sonderprogramm, für kleinere, mittlere bzw. große Unternehmen, das schnellstmöglich eingeführt werden soll. Alle Informationen hierzu finden sich auf www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html
- Steuerforderungen:
Bei Fragen zu Stundungen von städtische Steuerforderungen, insbesondere den aktuellen Gewerbesteuervorauszahlungen, können sich Unternehmen mit der städtischen Steuerabteilung unter der Telefonnummer 0 63 41/13 22 00 oder per E-Mail an josef.thomas@landau.de in Verbindung setzen. Bis zum 30. Juni 2020 werden zinslose Stundungen als Sofortmaßnahme auf Antrag ermöglicht.
Parallel hierzu ist es möglich, beim Finanzamt einen Herabsetzungsantrag für die Körperschaftssteuer und folglich auch die Gewerbesteuervorauszahlung zu stellen. Die entsprechende Ansprechpartnerin bzw. den Ansprechpartner des Finanzamts finden Unternehmerinnen und Unternehmer auf ihrem Steuerbescheid.
Auch die Wirtschaftsförderung der Stadtverwaltung steht bei allgemeinen Rückfragen gerne telefonisch unter 0 63 41/13 20 00 oder per E-Mail unter martin.messemer@landau.de zur Verfügung.
Agenturen für Arbeit und Jobcenter ab 18. März für persönliche Vorsprachen geschlossen
Die Agentur für Arbeit Landau ist ebenso wie die Jobcenter Deutsche Weinstraße, Germersheim und Landau-Südliche Weinstraße auch in der Corona-Krise für Kundinnen und Kunden da. Die Behörden reagieren allerdings auf die aktuellen Entwicklungen und schließen ab Mittwoch, 18. März 2020, alle Geschäftsstellen in Bad Bergzabern, Bad Dürkheim, Germersheim, Grünstadt, Kandel, Landau und Neustadt. Mit der Reduzierung der persönlichen Kontakte leisten die Dienststellen ihren Beitrag zum Gesundheitsschutz und zum Eindämmen der Pandemie. Gleichzeitig werden der Telefon- und Online-Zugang ausgebaut und für die Kontaktaufnahme intensiviert. Bundesweit werden gerade die Voraussetzungen geschaffen, damit Fragen und Anliegen auch ohne persönlichen Kontakt geklärt werden können.
Zur Sicherung des Lebensunterhaltes der Menschen sowie für eine schnelle finanzielle Unterstützung von Unternehmen in Kurzarbeit konzentrieren sich Agentur für Arbeit und Jobcenter auf die Bearbeitung und Bewilligung von Geldleistungen.
Ab sofort gilt daher folgendes:
- Alle persönlichen Gesprächstermine entfallen ohne Rechtsfolgen. Kundinnen und Kunden müssen diese Termine nicht absagen. Die Vermittlungs- und Beratungsfachkräfte werden sich im Einzelfall telefonisch melden.
- Arbeitslosmeldungen können telefonisch erfolgen. Die persönliche Vorsprache hierzu entfällt vorläufig.
- Anträge auf Arbeitslosengeld I können über die eServices der Agentur für Arbeit unter www.arbeitsagentur.de/eServices gestellt werden.
- Ein Antrag auf Grundsicherung bei den Jobcentern kann formlos unter Angabe aller Kontaktdaten gestellt und in den Hausbriefkasten eingeworfen oder auf dem Postweg zugesandt werden. Auch eine telefonische Antragstellung oder per E-Mail ist möglich. Anträge auf Weiterbewilligung der Grundsicherung oder Veränderungsmitteilungen gibt es unter www.jobcenter.digital. Es entstehen keine Nachteile, wenn eine persönliche Vorsprache nicht erfolgt.
- Für Anträge auf Kindergeld oder Kinderzuschlag und sonstige Mitteilungen an die Familienkasse steht das Online-Portal www.familienkasse.de zur Verfügung. Alternativ können relevante Unterlagen in den Hausbriefkasten eingeworfen werden oder per Postweg versendet werden.
- Vorsprachen in den Dienststellen der Agentur für Arbeit und der Jobcenter sind nur im absoluten Notfall möglich. Notfälle beschränken sich auf die konkrete Auszahlung von Geldleistungen. Hierzu ist eine vorherige telefonische Kontaktaufnahme über die unten angegebenen Telefonnummern erforderlich.
- Die telefonische Kontaktaufnahme ist für die kommenden Wochen neben den Online-Möglichkeiten der beste Weg zur schnellen Klärung der Anliegen.
- Arbeitgeber wenden sich weiterhin direkt an ihre Ansprechpartner im Arbeitgeber-Service oder an die Service-Rufnummer 0800 4 5555 20.
- Für Arbeitnehmer, Arbeitsuchende und Arbeitslose stehen folgende Rufnummern zur Verfügung:
Jobcenter Deutsche Weinstraße:
06321-932-777 oder
per E-Mail an jobcenter-deutsche-weinstrasse@jobcenter-ge.de
Jobcenter Landkreis Germersheim:
07274-7011-0 oder
per E-Mail an jobcenter-germersheim@jobcenter-ge.de
Jobcenter Landau-Südliche Weinstraße:
06341-958-840 oder
per E-Mail an jobcenter-suedliche-weinstrasse@jobcenter-ge.de
Agentur für Arbeit Landau mit allen Dienststellen:
Je nach Anliegen für
Arbeitslosmeldungen/Arbeitsvermittlung: 06341-958-901
Rehabilitation/Vermittlung Schwerbehinderter: 06341-958-902
Berufsberatung Jugendlicher: 06341-958-903
oder die Servicehotline: 0800 4 5555 00
Familienkasse Landau: 0800 4 5555 30
„Wenn jetzt Termine entfallen oder persönlicher Kontakt nicht möglich ist, entstehen
für unsere Kundinnen und Kunden keine finanziellen Nachteile. Wir agieren so gut es geht in diesen schwierigen Zeiten unbürokratisch und flexibel, sodass die Versorgung aller Menschen, die auf die Geldleistungen von Jobcenter oder Agentur für Arbeit angewiesen sind, sichergestellt ist. Dies gilt auch für die Auszahlung von Kindergeld und Kinderzuschlag“, sagt Christine Groß-Herick, Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Landau.
Unterstützung für mittelständische Unternehmen in Zeiten von Corona
ISB, Land und Bürgschaftsbank übernehmen Bürgschaften
Die Ausbreitung des Corona-Virus bringt viele rheinland-pfälzische Unternehmen in Bedrängnis – daher unterstützt sie das Land über die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) und die Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz GmbH mit 80-prozentigen Bürgschaften. Erste Ansprechpartner für die Unternehmen sind immer die Hausbanken, die sich dann an die Bürgschaftsbank beziehungsweise die ISB wenden, welche die Anfragen rasch und unbürokratisch bearbeiten.
Bürgschaften bis zu einer Höhe von 2,5 Millionen Euro werden ausschließlich von der Bürgschaftsbank vergeben (info@bb-rlp.de, Hotline 06131 62915-65). Die ISB ist für die Übernahme von Bürgschaften über 2,5 Millionen Euro zuständig (beratung@isb.rlp.de, Hotline 06131 6172-1333). Liquiditätsbedarf der Unternehmen kann darüber hinaus über Programmdarlehen und bei laufenden Finanzierungen über Tilgungsaussetzungen abgedeckt werden. Außerdem gibt es für alle Unternehmen die Möglichkeit, Hilfen der KfW (www.kfw.de) in Anspruch zu nehmen.
Coronavirus: Kreisverwaltung Südliche Weinstraße ab dem 17. März für Besucherinnen und Besucher geschlossen
Um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, ist die Kreisverwaltung ab dem 17. März für Besucherinnen und Besucher komplett geschlossen. Die Kreisverwaltung ist weiterhin besetzt. Landrat Dietmar Seefeldt ruft Bürgerinnen und Bürger auf, Anfragen ausschließlich auf telefonischem oder elektronischem Weg an die Kreisverwaltung zu richten.
„Wir müssen zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Bürgerinnen und Bürger andere Wege gehen“, so Landrat Dietmar Seefeldt. An den Eingängen werden Hinweise zur telefonischen Erreichbarkeit der einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgehängt. Die Schließung betrifft alle Gebäude und Einrichtungen der Kreisverwaltung: Das Kreishaus (An der Kreuzmühle 2), das Gesundheitsamt und die Sozialabteilung (Arzheimer Straße 1) sowie die Wertstoffwirtschaftszentren Nord bei Edesheim und Süd bei Ingenheim.
„Ich bitte die Bürgerinnen und Bürger die Medien, unsere Homepage sowie die Inhalte der Facebook-Seite des Landkreises zu verfolgen. Dort informieren wir aktuell über Neuerungen und Änderungen“, so Seefeldt.
Der Landkreis Südliche Weinstraße hat außerdem auf der Homepage interessante und wichtige Informationen u.a. des Robert-Koch-Institutes, der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und des Auswärtigen Amtes zusammengetragen, darunter allgemeine Informationen zum Virus, Hygiene-Hinweise und Antworten auf häufig gestellte Fragen. Diese sind unter www.suedliche-weinstrasse.de Stichwort „Coronavirus“ zu finden.
Das Landauer Rathaus und die übrigen Dienstgebäude werden ab Montag für Bürgerinnen und Bürger nur noch nach telefonischer Voranmeldung geöffnet sein. Diese kann entweder direkt bei der zuständigen Sachbearbeiterin bzw. dem zuständigen Sachbearbeiter oder über die Telefonzentrale unter 0 63 41/1 30 erfolgen.
Corona-Virus: Stadt Landau schließt kommunale Einrichtungen – Städtische Sporthallen und Sportplätze ab sofort gesperrt – Leichen- und Trauerhallen in der Kernstadt und den Stadtdörfern für maximal 20 Personen geöffnet – Eheschließungen mit höchstens 10 P
Um das Corona-Virus einzudämmen, schließt die Stadt Landau ab sofort und bis auf Weiteres zahlreiche kommunale Einrichtungen. Von der Schließung sind neben der Stadtbibliothek am Heinrich-Heine-Platz, dem Archiv und Museum in der Maximilianstraße sowie den städtischen Galerien im Frank-Loebschen Haus und der Villa Streccius auch das Haus der Jugend in der Waffenstraße, der Jugendtreff Horst und das Mehrgenerationenhaus am Danziger Platz betroffen. Auch die Ortsvorsteherbüros in den Ortsteilen bleiben vorerst geschlossen.
Darüber hinaus sind mit sofortiger Wirkung alle städtischen Sporthallen und Sportplätze auf unbestimmte Zeit gesperrt. Das Stadion sowie der Sport- und Freizeitcampus (ohne Sporthalle und Kunstrasenplatz) bleiben geöffnet – jedoch nicht für den Vereinssport.
Die Leichen- und Trauerhallen des Hauptfriedhofs und der Landauer Stadtdörfer dürfen ab sofort für Aufbahrungen, Abschiednahmen oder Trauerfeiern nur noch von maximal 20 Personen betreten werden.
Geplante Eheschließungen finden statt und werden vom Standesamt bis auf Weiteres im Empfangssaal des Rathauses durchgeführt. Anwesend sein dürfen höchstens 10 Personen.
„Drive-in“ für begründete Corona-Verdachtsfälle: Stadt Landau sowie Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße richten Diagnosezentrum ein
Die Stadt Landau sowie die Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße haben auf dem Alfred-Nobel-Platz in Landau ein gemeinsames Diagnosezentrum eingerichtet, in dem sich Personen mit dem begründeten Verdacht auf eine Infektion mit dem Corona-Virus ab Dienstag, 17. März, testen lassen können. Die Teststation in Form eines „Drive-ins“ wird wochentags von 16 bis 20 Uhr betrieben. Gemeinsam mit dem Parlamentarischen Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium, Dr. Thomas Gebhart, haben sich Oberbürgermeister Thomas Hirsch, Landrat Dr. Fritz Brechtel und Landrat Dietmar Seefeldt heute vor Ort ein Bild von der Einrichtung gemacht.
„Wir werden es nur gemeinsam schaffen, die Corona-Infektion zu beherrschen“, sind die drei Verwaltungschefs überzeugt. Das interkommunale und aus allen Richtungen gut erreichbare Diagnosezentrum auf dem Neuen Messegelände in Landau sei ein wichtiger Baustein, um die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sowie die Kliniken zu entlasten und damit die Infrastruktur in der Südpfalz zu sichern. „Die Einrichtung der Station wurde möglich durch die enge Zusammenarbeit aller Beteiligten und durch die professionelle Unterstützung der Katastrophenstäbe, der Gesundheitsämter, des DRK, der Krankenhäuser und der Ärzteschaft in der Region – dafür unser herzliches Dankeschön“, so Hirsch, Dr. Brechtel und Seefeldt.
Die südpfälzischen Verwaltungschefs und der Parlamentarische Staatssekretär nutzten die Gelegenheit auch noch einmal, um an die Bevölkerung zu appellieren, mitzuhelfen, die Ausbreitung der Infektion so zu verlangsamen, dass das Gesundheitssystem diese bewältigen könne. „Angesichts der Ausbreitung des neuartigen Virus ist jetzt einmal mehr Solidarität in der Gesellschaft gefragt, um damit vor allem die Älteren und chronisch Kranken zu schützen“, erneuerte Dr. Gebhart seinen Appell. Hirsch, Dr. Brechtel und Seefeldt ergänzten: „Wir alle sowie unsere Verwaltungen erhalten unzählige Anfragen, ob diese oder jene Veranstaltung nicht vielleicht doch stattfinden kann – wir können diese unmöglich alle beantworten. Die zentrale Faustregel lautet aber: Alles, was an sozialen Kontakten nicht zwingend notwendig ist, ist zu unterlassen! So retten wir Leben.“
Wer sich im neuen Diagnosezentrum testen lassen will, benötigt dafür zwingend eine Überweisung von einer Ärztin bzw. einem Arzt, etwa der Hausärztin bzw. dem Hausarzt. Weiterhin gilt: Bevor eine Praxis aufgesucht wird, sollte eine telefonische Anmeldung erfolgen! Der Schein muss von einer symptomfreien Person abgeholt werden. Ebenfalls wichtig: Auf dem Schein sollte die Telefonnummer bzw. E-Mail-Adresse der Patientin bzw. des Patienten vermerkt sein. Mit der Überweisung kann dann die Teststation auf dem Neuen Messplatz mit dem Auto angefahren werden. Zusätzlich zum Überweisungsschein muss die Patientin bzw. der Patient zur Identifikation ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen. Die Testung erfolgt im „Drive-in“-Verfahren, d.h., die zu testende Person bleibt im Auto sitzen. Das Testergebnis kann zwei Tage später bei der Hausärztin bzw. dem Hausarzt abgeholt werden. Gegebenenfalls erfolgt die Mitteilung auch durch das zuständige Gesundheitsamt.
Die Durchführung eines Tests ist streng an bestimmte Kriterien gebunden: Getestet wird nur, wer aus einem Risikogebiet zurückgekehrt ist UND Symptome aufweist, oder wer nachweislich Kontakt zu einer positiv auf das Corona-Virus getesteten Person hatte – und das für mindestens 15 Minuten und in einem Abstand von unter zwei Metern.
Wer keinen Überweisungsschein hat bzw. sich nicht ausweisen kann, wird abgewiesen. Auch wer zu Fuß kommt, wird abgewiesen.
Personen, die nicht mit dem Auto zur Teststation fahren oder sich fahren lassen können, werden gebeten, die 116 117 zu wählen und erhalten dann einen Hausbesuch.
Bad Dürkheimer Weinbergnacht findet statt
Im Zuge der aktuellen Berichterstattung über das Corona-Virus hat sich die Stadt Bad Dürkheim nach reiflicher Überlegung und in Rücksprache mit Kreisverwaltung und Gesundheitsamt dazu entschlossen, die Weinbergnächte 2020 am kommenden Freitag und Samstag wie geplant durchzuführen, sofern kein flächendeckendes Veranstaltungsverbot durch übergeordnete Behörden ausgesprochen wird.
Nach derzeitigem Kenntnisstand gibt es keine Anhaltspunkte der übergeordneten Behörden, die zu einer Absage der Veranstaltung führen könnte. Die Stadt als Veranstalter sowie Beschicker und Besucher sind durch die weitreichende Berichterstattung soweit sensibilisiert, dass in der Abwägung des Charakters der Weinbergnacht an deren Durchführung festgehalten wird.