Neustadt an der Weinstraße

Freitag, 26. Mai 2023

Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr - Fahrradfahrer nach Sturz verletzt

Am Samstag, 20.05.2023, kam es in den späten Abendstunden in der Straße Am Speyerbach, zu einem Zwischenfall zwischen einem 19- jährigen Fahrradfahrer und einem unbekannten Fußgänger. Demnach trat der unbekannte Fußgänger dem vorbeifahrenden Fahrradfahrer gezielt gegen das Vorderrad. Der 19-Jährige verlor hierdurch die Kontrolle über sein Fahrrad und fiel zu Boden. Durch den Sturz wurde der Radfahrer verletzt und musste am Folgetag in einem Krankenhaus behandelt werden. Ferner wurde das hochwertige Fahrrad beschädigt. Der Sachschaden beläuft sich auf ca. 2500EUR.

Zeugenhinweise nimmt die Polizei Neustadt unter 06321 854-0 oder per Mail an pineustadt@polizei.rlp.de entgegen.

Freitag, 26. Mai 2023

Mit gefälschtem Führerschein zur Arbeit gefahren..

.. ist ein 31-Jähriger aus Pirmasens mit seinem Transporter, als er am 22.05.2023 um 08:00 Uhr in der Sauterstraße in 67433 Neustadt/W. zunächst einer anlassunabhängigen Verkehrskontrolle unterzogen wurde. Dieser befand sich zu dem Zeitpunkt auf dem Weg zu seiner Arbeitsstelle. Im Verlauf der Kontrolle stellte sich nämlich heraus, dass der durch den Fahrer ausgehändigte ausländische Führerschein eine Totalfälschung darstellte. Für den Mann war daher die Fahrt beendet. Der Fahrzeugschlüssel wurde einem Arbeitskollegen übergeben. Nun muss sich der Pirmasenser in zwei Strafverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, sowie wegen der Urkundenfälschung strafrechtlich verantworten. Außerdem wird die zuständige Führerscheinstelle über den Vorfall in Kenntnis gesetzt.

Samstag, 13. Mai 2023

Eigentor geschossen - Unternehmer erwarten mehrere Strafanzeigen

Kräfte der ZVD Rheinpfalz (Polizeidirektion Neustadt) kontrollierten am Donnerstagmittag, den 11.05.2023 einen Sattelschlepper an der Tank- und Rastanlage Dannstadt auf der Bundesautobahn 61. Bei der Kontrolle des Führerscheins des Fahrers fiel auf, dass es sich hierbei um eine Totalfälschung handelte. Auch der vom Fahrer mitgeführte kroatische Reisepass erwies sich als Fälschung. Tatsächlich handelte es sich bei dem Fahrer um einen bosnischen Staatsangehörigen, der sich ohne Arbeitserlaubnis und bei unerlaubtem Aufenthalt unter falschen Personalien als Berufskraftfahrer bei einer Spedition anstellen ließ. Wie die Kollegen bei ihren weiteren Ermittlungen feststellten, war der Fahrer des 40-Tonners bereits seit einem halben Jahr nicht mehr im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zum Führen seines Fahrzeugs. 59 Fahrten ohne gültige Fahrerlaubnis konnten dem Mann nachgewiesen werden. Ihm drohen nun mehrere Strafverfahren, unter anderem wegen Urkundenfälschung, Fahren ohne Fahrerlaubnis in mehreren Fällen sowie unerlaubtem Aufenthalt. Aufenthaltsbeendende Maßnahmen wurden eingeleitet. Weil der Mann die Fahrt nicht fortsetzen durfte, wurde sein Chef zwecks Organisation der Abholung des Sattelschleppers kontaktiert. Als der Unternehmer persönlich vor Ort erschien, um die Fahrt fortzusetzen, kontrollierten die Beamten vor Abfahrt auch seinen Führerschein. Sie stellten fest, dass die erforderliche Fahrerlaubnisklasse zum Führen des Sattelzuges auch beim Chef bereits seit August 2022 abgelaufen war. Zwar wurde ihm der Fahrtantritt daraufhin noch rechtzeitig untersagt, doch konnten die Beamten nach einer Fahrerdatenauswertung dem Spediteur selbst nun mindestens 65 Fahrten ohne gültige Fahrerlaubnis nachweisen. Durch das persönliche Abholen des Sattelzugs hat sich der Unternehmer letztendlich ein Eigentor geschossen. Denn auch gegen ihn werden jetzt mehrere Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Samstag, 13. Mai 2023

Gemeinsame Pressemitteilung von Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz) und Polizeiautobahnstation Ruchheim - Vollsperrung auf der A6 nach Verkehrsunfall

Nachtrag zur Pressemitteilung vom 11.05.2023, 09.41 Uhr POL-PDNW: Polizeiautobahnstation Ruchheim - Aktuell Vollsperrung auf der A6 nach Verkehrsunfall https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/117687/5506482

Am 11.05.2023, gegen 09:00 Uhr, ereignete sich auf der A6 zwischen Grünstadt und Wattenheim in Fahrtrichtung Mannheim ein Verkehrsunfall mit drei beteiligten Lastkraftwagen und einem Pkw.

Aufgrund hohen Verkehrsaufkommens bildetet sich zur Unfallzeit ein Stau. Ein 36 Jahre alter Lkw-Fahrer bemerkte das Stauende zu spät und fuhr ungebremst auf einen vor ihm haltenden Lkw auf. Dieser wurde daraufhin auf einen dritten Lkw geschoben, welcher dann selbst auf einen Opel prallte. Durch den Zusammenstoß geriet der unfallverursachende Lkw in Vollbrand. Der 36 Jahre alte Fahrer konnte das Führerhaus nicht mehr verlassen und verstarb. In den weiteren beteiligten Fahrzeugen befanden sich vier Personen, alle Insassen wurden verletzt und mussten vom Rettungsdienst in nahegelegene Krankenhäuser verbracht werden. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Frankenthal wurden der Leichnam und alle Fahrzeuge beschlagnahmt. Zur Erstellung eines Gutachtens wurde ein Sachverständiger hinzugezogen.

Die A6 musste zunächst in beide Fahrtrichtungen voll gesperrt werden. Die Richtungsfahrbahn Kaiserslautern konnte um 11.05 Uhr für den Verkehr wieder freigegeben werden, während die Richtungsfahrbahn Mannheim bis zur Beendigung der Unfallaufnahme gesperrt bleibt. Die Aufräumarbeiten dauern voraussichtlich bis 19:00 Uhr. Neben der Polizeiautobahnstation Ruchheim waren Kräfte der Polizeiinspektion Grünstadt und des Rettungsdienstes sowie ein Rettungshubschrauber und die Feuerwehren Grünstadt, Hettenleidelheim und Carlsberg im Einsatz.

Freitag, 28. April 2023

Behördenübergreifende Kontrolle des gewerblichen Güterverkehrs

BAB 61, Frankenthal (ots) - Am Donnerstag, den 27.04.2023, fand im Rahmen der behördenübergreifenden Zusammenarbeit eine Kontrolle des gewerblichen Güterverkehrs statt. Über 60 Spezialistinnen und Spezialisten der Polizei Rheinland-Pfalz, des Bundesamts für Logistik und Mobilität, des Sonderabfallmanagements Rheinland-Pfalz sowie der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd fanden sich in der Zeit von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr auf dem Autobahnparkplatz "Auf dem Hahnen" der A61 ein. Durch die Kontrollkräfte wurden Zustände, Ausrüstungen und Beladungen der tonnenschweren Transportfahrzeuge sowie Genehmigungen, Fahrtüchtigkeit und Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten der Fahrer überprüft. In zwölf Teams machten sich die Kontrollkräfte an die zum Teil sehr aufwendigen und zeitintensiven Überprüfungen. Unter den insgesamt 58 kontrollierten Fahrzeugen forderten neben Kontrollen von Sattelschleppern auch solche von Schwertransporten, Abfalltransporten, Gefahrguttransporten und Spezialfahrzeugen den Kontrolleuren Fachwissen aus verschiedensten Rechtsbereichen ab.

Kräfte des Bundesamts für Logistik und Mobilität stellten einen ausländischen Transportdienstleister fest, der seine Transportdienstleistung auf einer Kabotagefahrt durch einen Fahrer erbringen ließ, der keine Arbeitsberechtigung innehatte. Die Spedition verschaffte sich hierdurch einen wirtschaftlichen Vorteil auf Kosten inländischer Unternehmen. Hier wurde ein Verfahren eingeleitet und zur Sicherung des Verfahrens eine Sicherheitsleistung von mehreren tausend Euro einbehalten.

Bei der Kontrolle eines Sattelschleppers fiel Polizeibeamten auf, dass der Fahrzeugführer keine gültige Fahrerlaubnis zum Führen seines Fahrzeugs besaß. Diese war bereits Anfang März abgelaufen. Sowohl er, als auch sein Arbeitgeber müssen nun mit einer Strafanzeige rechnen.

In vier Fällen wurden Transporte mit ungeeigneten Fahrzeugen durchgeführt. In zwei Fällen konnten vorgeschriebene Maße nicht eingehalten werden, in zwei weiteren bestanden bereits vor Fahrtantritt solch erhebliche, technische Mängel, dass die Fahrzeuge nicht hätten zum Zwecke eines gewerblichen Transports eingesetzt werden dürfen. Alle vier Fahrzeuge mussten stehen bleiben, Gegen die Unternehmer werden Einziehungsverfahren eingeleitet.

Insgesamt wurden 46 Fehlverhalten zur Anzeige gebracht. Für zehn Fahrzeuge endete die Fahrt vorerst am Kontrollort.

Freitag, 28. April 2023

Trunkenheit im Verkehr

Am 27.04.2023 gegen 22:48 Uhr wurde durch einen aufmerksamen Verkehrsteilnehmer ein PKW mit auffälliger Fahrweise auf der B39 in Fahrtrichtung Geinsheim gemeldet. Der PKW sei immer wieder über die Mittellinie in den Gegenverkehr gefahren und hatte dauerhaft die Nebelschlussleuchte eingeschaltet, obwohl die Witterungsverhältnisse dies nicht erforderten. Zudem sei der PKW mit einer sehr geringen Geschwindigkeit, etwa 30 km/h, auf der Bundesstraße gefahren.

Durch die Polizei konnte der PKW an der Halteranschrift stehend festgestellt werden. Auf dem Fahrersitz befand sich die 53-jährige Halterin des PKW. Im Rahmen der Verkehrskontrolle stellten die Beamten bei der Frau Atemalkoholgeruch fest. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,69 Promille. Ihr wurde eine Blutprobe entnommen und der Führerschein sichergestellt. Es wurde ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet.

Freitag, 28. April 2023

Ohne Führerschein unterwegs...

... war ein 38-Jähriger aus Lindenberg, welcher mit einem Leichtkraftrad am 27.04.2023 um 21:00 Uhr die Landauer Straße in 67433 Neustadt/W. befuhr und zunächst einer anlassunabhängigen Verkehrskontrolle unterzogen wurde. Im Rahmen der Kontrolle konnte festgestellt werden, dass der Mann lediglich im Besitz einer nicht europäischen Fahrerlaubnis war. Von dieser durfte der 38-Jährige jedoch keinen Gebrauch mehr machen, da er in der Vergangenheit bereits wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis in der Bundesrepublik Deutschland in Erscheinung getreten. Der Schlüssel des Leichtkraftrades wurde daher sichergestellt. Nun muss sich der Fahrer erneut in einem Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten. Zudem wird die zuständige Führerscheinstelle über den Vorfall informiert.

Freitag, 28. April 2023

Durch den Konsum von CBD-Blüten aufgefallen...

... ist ein 25-Jähriger aus Bad Herrenalb, welcher am 27.04.2023 um 18:30 Uhr in der Spitalbachstraße in 67433 Neustadt/W. mit einem Miet-E-Scooter einer anlassunabhängigen Verkehrskontrolle unterzogen wurde. Der Mann räumte während der Kontrolle ein, dass er vor wenigen Tagen laut seiner Aussage legale CBD-Blüten konsumiert habe. Ein Vortest reagierte letztlich auf die Stoffgruppe THC positiv, weshalb dem E-Scooter-Fahrer eine Blutprobe entnommen wurde. Dieser muss sich nun in einem Straf-, sowie einem Ordnungswidrigkeitenverfahren verantworten. Zudem wird die zuständige Führerscheinstelle über den Vorfall in Kenntnis gesetzt.

Mittwoch, 26. April 2023

Berauscht zur Arbeit

Am 26.04.23 um 07:15 Uhr wurde ein 57-Jähriger aus Neustadt/W. mit seinem E-Scooter in der Lilienthalstraße in 67435 Neustadt einer anlassunabhängigen Verkehrskontrolle unterzogen. Der Mann befand sich zu diesem Zeitpunkt auf dem Weg zu seiner Arbeitsstelle. Im Rahmen der Überprüfung der Verkehrstüchtigkeit konnten bei diesem Auffälligkeiten festgestellt werden, welche auf eine aktuelle Betäubungsmittelbeeinflussung schließen ließen. Ein Vortest reagierte letztlich positiv auf die Stoffgruppen Amfetamin und Metamfetamin, weshalb dem E-Scooter-Fahrer eine Blutprobe entnommen wurde. Der E-Scooter des Neustadters wurde einem Bekannten übergeben. Nun muss sich der 57-Jährige in einem Straf-, sowie einem Ordnungswidrigkeitenverfahren verantworten. Des Weiteren wird die zuständige Führerscheinstelle über den Vorfall in Kenntnis gesetzt.

Mittwoch, 26. April 2023

Polizeiautobahnstation Ruchheim: LKW verliert Traverse auf Autobahn

Am 24.04.2023 ereignete sich um 16:30 Uhr ein Alleinunfall mit einem Lastkraftwagen. Dieser befuhr die Autobahn 65 und wollte am Autobahnkreuz Mutterstadt auf die Autobahn 61 in Fahrtrichtung Speyer wechseln. Auf der Überleitung zur Autobahn 61 verlor der Lastkraftwagen aufgrund mangelnder Ladungssicherung eine Traverse, welche die Leitplanke sowie den eigenen Lastkraftwagen beschädigte. Anschließend blieb diese in der angrenzenden Grünfläche liegen.

 

Die Traverse musste im Anschluss mit einem Kran auf einen neuen Anhänger gehoben werden. Dazu war der Zubringer am Kreuz Mutterstadt für 1,5 Stunden gesperrt. Es war neben der Autobahnpolizei auch die Autobahnmeisterei Ruchheim sowie ein Abschleppdienst im Einsatz.