Neustadt-Geinsheim

Dienstag, 30. April 2013

Countdown für FCK-Benefizspiel - DKMS-Typisierungsaktion läuft

Unter dem Motto „Wenige Minuten für Dich – ein ganzes Leben für Tanja und Andere“ finden das FCK-Benefizspiel beim SV Geinsheim und die Registrierungsaktion der DKMS Deutsche Knochenmarkspenderdatei gemeinnützige GmbH mit der Initiativgruppe um die Goisemer Baschone und deren Freunde von und für Tanja Appel statt. Sie ist an Blutkrebs erkrankt und benötigt zum Überleben dringend eine Stammzellspende. Bereits nach dem ersten Aufruf zur Mithilfe wurde allen Beteiligten von vielen Seiten ein überwältigender Zuspruch entgegengebracht. Marco Haber, Teammanager des 1. FC Kaiserslautern, hat sofort seine Unterstützung als Schirmherr für alle weiteren Aktionen zugesagt.

Zunächst findet am Donnerstag, 2. Mai, um 19.30 Uhr in der Festhalle in Geinsheim eine Informationsveranstaltung der DKMS statt. Nach einem Vortrag über das Thema Stammzellspenden können alle noch offenen Fragen beantwortet werden.
Am Samstag, 4. Mai, wird dann um 16 Uhr das Benefizspiel der Traditionsmannschaft des 1. FC Kaiserslautern auf dem Gelände des SV Geinsheim angepfiffen. Zu diesem Anlass werden außer Marco Haber weitere ehemalige Leistungsträger des FCK erwartet. Als Gegner laufen ebenfalls namhafte Mannschaftskollegen aus früheren Vereinen von Andreas Appel auf. Die Partie leitet der ehemalige Bundesligaschiedsrichter Werner Föckler.

Die Traditionsmannschaft spendet ihr Antrittsgeld und ein von den Spielern signiertes Trikot, welches nach dem Spiel versteigert wird. Weiterhin werden 2 x 2 Eintrittskarten zum letzten Heimspiel des FCK gegen St. Pauli, drei Heimspielkarten zum letzten Heimspiel des FSV Mainz 05 gegen Borussia Mönchengladbach und verschiedene Sport- und Fanartikel in einer Tombola verlost.
Es haben sich auch mehrere Sach- und Geldspender zur Überreichung ihrer Hilfe für diese Aktion angekündigt. Hierzu wird Dr. Hans-Dieter Drewitz, Vizepräsident für Jugendfußball im DFB und Präsident des SWFV, erwartet.
Am Sonntag, 5. Mai, findet dann von 10 bis 16 Uhr die große Typisierungsaktion der DKMS in der Festhalle Geinsheim statt.
Mitmachen kann grundsätzlich jeder zwischen 17 und 55 Jahren, der in guter gesundheitlicher Verfassung ist. Nach dem Ausfüllen einer Einverständniserklärung werden dem Spender fünf Milliliter Blut abgenommen, damit die Gewebemerkmale bestimmt (typisiert) werden können. Mögliche Fragen werden vor Ort von Mitarbeitern der DKMS beantwortet. Es stehen ebenfalls Mediziner und zahlreiche fachkundige Helfer bereit, um die lebensrettenden Typisierungen vorzunehmen.

Die Registrierung und Typisierung eines Spenders kostet die DKMS 50 Euro. Als gemeinnützige Gesellschaft ist die DKMS allein auf Geldspenden angewiesen.

DKMS-Spendenkonto 201 070 541 bei der VR Bank Südpfalz, BLZ 548 625 00

Dienstag, 30. April 2013

Renaturierung des Hörstengrabens geht weiter

Nach der Renaturierung des Hörstengrabens im Abschnitt Haßlocher Wasserwerk bis B 39 in den Jahren 2009/10 folgt nun der Grabenabschnitt südlich der Ortsumgehung Geinsheim sowie östlich der Straße nach Haßloch. Die Baumaßnahmen haben bereits begonnen und werden nicht mehr als zwei Wochen dauern.

Der Hörstengraben besitzt nach der amtlichen Gewässerstrukturgüte-Kartierung in diesem Abschnitt die schlechteste Güteklasse („vollständig verändert“ im Sinne von maximal naturfern). Auf einem Gewässerabschnitt von 745 Metern Länge wird deshalb die künstliche Uferverwallung aus Grabenreinigungsmaterial abgeschoben, zum Teil in den stark eingeschnittenen Graben eingebracht und das Gerinne neu modelliert. Die abgeschobene Fläche wird anschließend mit einer Grünland-Saatmischung wieder eingesät.

Die Maßnahme dient der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie, die eine Herstellung eines guten ökologischen Zustandes vom Land festgelegter Fließgewässerabschnitte bis 2015 fordert.

Zweck der Maßnahme ist die Erhöhung der Gewässerstrukturgüte (also des Natürlichkeitsgrades des Gewässers), die Rückgängigmachung der seit der Bachbegradigung vor rund 200 Jahren erfolgten Tiefenerosion des Gewässers, die Annäherung des abgesenkten Grundwasserspiegels in der Hörstengraben-Niederung an das natürliche Niveau und die Herstellung der Funktionsfähigkeit des gesetzlich festgesetzten Überschwemmungsgebietes.

Träger der Maßnahme ist die Stadt Neustadt an der Weinstraße als Gewässerunterhaltungspflichtige. Die Maßnahme wird im Rahmen der laufenden Gewässerunterhaltung nach § 39 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) durchgeführt.