Tagesmeldungen

Montag, 4. September 2017

SEK-Einsatz nach Schüssen mit Gaspistole

Zu einem SEK-Einsatz im Stadtteil Käfertal kam es in der Nacht zum Montag.

Im Vorfeld, am Sonntagabend, gegen 20.30 Uhr hatte ein 32-jähriger Mannheimer von seiner Wohnung im 1. Stock eines Mehrfamilienhauses aus mehrere Schüsse aus einer Gaspistole in den Innenhof des Anwesens abgeben. Durch die Reizgasdämpfe wurde ein 7-jähriges Kind, das dort spielte, verletzt. Das Mädchen erlitt Augenreizungen. Die Reizgaswolke zog anschließend in die Wohnung einer Anwohnerin und löste bei dieser einen Asthmaanfall aus. Die Frau musste in einem Krankenhaus behandelt werden. Da sich der Mann anschließend in seiner Wohnung verbarrikadierte und er in der Vergangenheit bereits schon einmal wegen Waffenbesitzes aufgefallen war, wurde die Wohnung schließlich von einem zwischenzeitlich angeforderten Spezialeinsatzkommando geöffnet. Der 32-Jährige konnte widerstandslos festgenommen werden. In den Wohnräumen fanden die Beamten neben der Tatwaffe, einer Schreckschusspistole, auch bereitgestellte Molotow-Cocktails sowie weitere Waffen. Die Hintergründe der Tat sind noch völlig unklar.

Der Mann wurde nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen in die Psychiatrie eingeliefert.

Donnerstag, 31. August 2017

Rückreisewelle erfordert viel Geduld - ADAC Stauprognose 1. bis 3. September

Die Verkehrssituation auf den Autobahnen bleibt auch am kommenden Wochenende angespannt. Viel Geduld brauchen vor allem die Urlaubsheimkehrer. In Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein sowie dem Norden der Niederlande enden die Sommerferien, Bayern und Baden-Württemberg folgen eine Woche später. Auch die Reiserouten in Richtung Süden werden nicht leer bleiben - dafür sorgen Späturlauber, Wochenendausflügler und Bergwanderer. Das erweiterte Lkw-Ferienfahrverbot am Samstag ist ausgelaufen.

Die Staustrecken:

Fernstraßen zur und von der Nord- und Ostsee

  • A 1 Köln - Dortmund - Bremen - Hamburg - Puttgarden
  • A 3 Oberhausen - Köln - Frankfurt - Nürnberg - Passau
  • A 5 Hattenbacher Dreieck - Frankfurt - Karlsruhe - Basel
  • A 6 Mannheim - Heilbronn - Nürnberg - A 7 Hamburg - Flensburg
  • A 7 Hamburg - Hannover - Kassel - Würzburg - Ulm - Füssen/Reutte
  • A 8 Karlsruhe - Stuttgart - München - Salzburg
  • A 9 Berlin - Nürnberg - München
  • A 10 Berliner Ring
  • A 11 Berliner Ring - Dreieck Uckermark
  • A 19 Rostock - Dreieck Wittstock/Dosse
  • A 24 Berliner Ring - Dreieck Wittstock/Dosse
  • A 61 Mönchengladbach - Koblenz - Ludwigshafen
  • A 93 Inntaldreieck - Kufstein
  • A 95/B 2 München - Garmisch-Partenkirchen
  • A 96 München - Lindau
  • A 99 Umfahrung München

Im benachbarten Ausland herrscht auf den Straßen zeitweise ebenfalls Hochbetrieb. Viel Verkehr ist vor allem in Österreich zu erwarten, wo in allen Bundesländern in Kürze die Ferien enden.

Donnerstag, 31. August 2017

Carsharing: Auto teilen und Steuern sparen - geht das?

Keine Parkgebühren, eigene Stellplätze zum Abholen und Zurückbringen, bessere Vernetzung mit öffentlichen Verkehrsmitteln - all diese Privilegien sind beim sogenannten Carsharing möglich: Grundlage dafür ist das neue Carsharing-Gesetz, das am 1. September 2017 in Kraft treten soll. Doch was müssen Berufstätige steuerlich beachten, wenn sie die Angebote von kommerziellen Carsharing-Diensten nutzen? Können sie vielleicht sogar Steuern sparen? Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) zeigt die gängigsten Möglichkeiten.

Schnell ein Carsharing-Auto reservieren, einsteigen und losfahren: Solche Angebote gibt es in mehr als 600 deutschen Städten und Gemeinden, wie der Bundesverband CarSharing e. V. in einer Erhebung berichtet (Stand: Januar 2017). Vor allem in Großstädten ist das Auto-Teilen für viele eine willkommene Alternative zum eigenen Wagen. Arbeitnehmer, die die Offerten von Carsharing-Anbietern nicht nur privat, sondern auch beruflich nutzen, haben hinsichtlich der steuerlichen Behandlung folgende Möglichkeiten:

  • "Unternimmt ein Arbeitnehmer mit einem Carsharing-Auto auch beruflich veranlasste Fahrten, deren Kosten der Arbeitgeber nicht erstattet, können diese Ausgaben als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden", erklären die Experten der Vereinigten Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH). Das gilt für die tatsächlich anfallenden und dementsprechend zu belegenden Kosten und nicht nur - wie man vielleicht annehmen könnte - für eine Reisekostenpauschale in Höhe von 30 Cent pro Kilometer. Deshalb sollten betroffene Arbeitnehmer alle Nachweise wie Tank-, Park- oder Servicegebühr-Quittungen der Steuererklärung beilegen.
     
  • Für den Fiskus ist es in diesem Zusammenhang wichtig, berufliche von privaten Carsharing-Fahrten zu trennen. Dafür gibt es mehrere Möglichkeiten:

1. Der Arbeitnehmer kann zwei Kundenkonten beim Carsharing-Anbieter nutzen, nämlich eines für private und eines für berufliche Fahrten, wie die VLH-Steuerexperten vorschlagen.

2. Manche Carsharing-Unternehmen bieten die Möglichkeit, vor Fahrtantritt die Option "Dienstliche Fahrt" auszuwählen.

3. Es lässt sich natürlich auch - ganz klassisch - ein digitales oder papierenes Fahrtenbuch führen, in dem der Arbeitnehmer seine dienstlichen und privaten Fahrten genau verzeichnet.

  • "Auch Anmelde- und Grundgebühren, die der Carsharing-Anbieter eventuell verlangt, kann ein Arbeitnehmer gegebenenfalls als Werbungskosten geltend machen", so die VLH-Steuerprofis. Dabei lässt sich aber nur jener Teil der Ausgaben in die Steuererklärung eintragen, der auch dem Anteil der beruflichen Nutzung des Carsharing-Autos entspricht. Wer also Carsharing ausschließlich für seine beruflichen Fahrten nutzt, kann die Anmelde- bzw. Grundgebühren in voller Höhe absetzen. Wer Carsharing zum Beispiel zu 25 Prozent dienstlich nutzt, kann auch nur 25 Prozent der Kosten absetzen.
     
  • Für private Fahrten mit dem Carsharing-Wagen gibt es im Allgemeinen keine Steuervergünstigungen. Ausnahme: die Fahrten eines Berufstätigen von der Wohnung zu seiner ersten Tätigkeitsstätte, die auch als private Fahrten gelten. Der Arbeitnehmer kann für die einfache werktägliche Fahrtstrecke in den Betrieb oder ins Büro in der Regel 30 Cent pro Entfernungskilometer absetzen - auch wenn er ein Carsharing-Auto nutzt.

Was ist zu beachten, wenn sich der Arbeitgeber an den Carsharing-Kosten beteiligt?

Carsharing statt Dienstwagen: Falls ein Arbeitgeber die Kosten für das Carsharing eines Arbeitnehmers ganz oder teilweise übernimmt, müssen bestimmte steuerliche Regeln beachtet werden. Dabei lassen sich folgende Fälle unterscheiden:

1. Der Arbeitgeber trägt die Kosten sowohl für berufliche als auch für private Fahrten des Arbeitnehmers.
Dadurch entsteht dem Arbeitnehmer für seine privaten Fahrten ein geldwerter Vorteil. "Auf diesen muss der Berufstätige Steuern und Sozialabgaben zahlen - genau wie auf seinen Arbeitslohn", so die VLH-Fachleute.

2. Der Arbeitgeber übernimmt zwar die Ausgaben für alle Fahrten, aber der Arbeitnehmer beteiligt sich bei seinen privaten Fahrten an den Carsharing-Kosten. Dadurch entsteht in Höhe der Arbeitnehmer-Beteiligung kein geldwerter Vorteil.

3. Der Arbeitnehmer darf das Carsharing ausschließlich für seine beruflichen Fahrten nutzen. Dadurch entsteht kein geldwerter Vorteil, der versteuert werden müsste.

Übrigens: Der geldwerte Vorteil bemisst sich nach dem Aufwand des Arbeitgebers. Übernimmt der Chef zum Beispiel 50 Euro im Monat für private Fahrten, beträgt der geldwerte Vorteil auch 50 Euro.

Quelle: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH)

Donnerstag, 31. August 2017

Vollsperrung der K1 im Bereich der Einmündungen Im Altenschemel und Lilienthalstraße

In der Zeit vom 4. bis zum 11. September 2017 wird die K1 im Bereich der Einmündung Im Altenschemel und der Einmündung Lilienthalstraße voll gesperrt.

Die Asphaltdecke wird abgefräßt und eine neue Asphaltdeckschicht eingebaut. Dies geschieht im Rahmen der allgemeinen Straßenunterhaltsarbeiten.

Hierfür werden im Bereich der Lilienthalstraße beidseitige Halteverbote eingerichtet. Die ausgeschilderte Umleitung führt über die Lilienthalstraße bzw. der Straße Im Altenschemel.

Donnerstag, 31. August 2017

Geldautomat gesprengt

Am Mittwoch gegen 04:00 Uhr versuchten bislang unbekannte Täter den Geldautomaten in der VR Bank in Steinfeld aufzusprengen. Durch die Wucht der Explosion ist der Geldautomat stark beschädigt worden. Es gelang den Tätern jedoch nicht, an das Behältnis mit dem Bargeld zu gelangen.  Am Bankgebäude entstand beträchtlicher Sachschaden in Höhe von mehreren tausend Euro. Die Kriminalpolizei Landau hat die Ermittlungen aufgenommen.

Hinweise, auch zu Beobachtungen an den Tagen vor der eigentlichen Tat, werden unter 06341-2870 oder kilandau@polizei.rlp.de erbeten.

Donnerstag, 31. August 2017

Traubenvollernter überrollt Fußgängerin

Am Mittwochmorgen, den 30.08.2017, stand gegen

07.06 Uhr eine selbstfahrende Arbeitsmaschine (Vollernter) auf einem unbefestigten Wirtschaftsweg/Feldweg in 67149 Meckenheim neben einem Traktor mit Anhänger. Der Fahrer des Vollernters lud die Trauben in den vorgenannten Traktoranhänger ab. Eine Fußgängerin ging mit ihrem Hund, den sie hochhob, links auf dem Grünstreifen an dem Vollernter vorbei. Nach dem Abladen fuhr der Fahrer mit dem Vollernter an, übersah die Fußgängerin und überrollte diese. Die Fußgängerin wurde lebensgefährlich verletzt und mit dem Rettungshubschrauber in die Unfallklinik Ludwigshafen verbracht.

Mittwoch, 30. August 2017

"Love-Scamming"-Betrüger festgenommen

Am Dienstagnachmittag konnten Beamte des Betrugsdezernats der Karlsruher Kriminalpolizei einen 71-jährigen Mann festnehmen, der mit einer vermutlich international agierenden Betrügerbande sogenannter "Love Scammer" zusammenarbeitete. Die Täter, die meist im Ausland sitzen, tummeln sich in der Regel in kostenlosen Dating-Portalen und suchen dort gezielt Kontakt zu überwiegend weiblichen Personen. Im vorliegenden Fall hatte das Opfer bereits im Juni über Skype Kontakt zu einem angeblichen US-Soldaten. Dieser gaukelte ihr vor, 500.000.-US-Dollar als Belohnung für seine gute Arbeit bekommen zu haben. Er machte der Geschädigten weis, ihr das Geld per Paket zukommen zu lassen. Für Zoll, Steuer und sonstige Auslagen, so verlangte der vermeintliche Militärangehörige, sollte sie aber dann verschiedene Geldsummen überweisen, damit das Paket überhaupt zugestellt werden könne. Hingehalten durch Versprechungen und Liebesbeteuerungen überwies die gutgläubige Frau im Lauf der Zeit mehrere zehntausend Euro an verschiedene Empfänger. Als ihr in der Folge Zweifel kamen, schaltete sie richtigerweise die Polizei ein. Die Betrogene hielt Kontakt zu dem angeblichen Soldaten und stellte ihm einen weiteren hohen Geldbetrag in Aussicht. Allerdings bestand sie auf ein persönliches Treffen, das dann auch tatsächlich im Karlsruher Raum stattfand. Dabei wurden der 71-jährige Tatverdächtige und sein 50-jähriger Begleiter festgenommen. Da der Mann nur spärliche Angaben macht, liegen die Umstände der Tat und seine genaue Tatbeteiligung noch im Dunkeln. Die Ermittlungen dauern an.

Die Polizei rät:

Seien Sie bei Dating-Portalen vorsichtig.

Überweisen Sie niemandem Geld, den Sie nicht persönlich kennen.

Vertrauen Sie sich nahestehenden Personen an

Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei

Freitag, 25. August 2017

Malsch- Autobahn 5; Erheblicher Stau nach Zusammenprall mit Betongleitwand

Zwischen Rastatt-Nord und Karlsruhe-Süd ist gegen 8 Uhr der Fahrer eines tschechischen Sattelzuges im Baustellenbereich in die Betongleitwand gefahren und hat diese rund eineinhalb Meter auf die Gegenfahrbahn geschoben. Verletzt wurde niemand. Der linke Fahrstreifen ist momentan nicht befahrbar, es werden immer wieder kurzfristige Sperrungen notwendig. Zwischen Dreieck Karlsruhe und Rastatt Nord in Fahrtrichtung Basel kommt es deshalb wegen der Bergungsarbeiten zu erheblichen Verkehrsbehinderungen, inzwischen hat sich ein Stau von 10 Kilometern Länge gebildet. In der Gegenrichtung ist ein Stau von 6 Kilometern Länge zu verzeichnen. Die Arbeiten werden vermutlich noch ein bis zwei Stunden andauern.

Mittwoch, 23. August 2017

SGD-Präsident Seimetz packt eine Riesenweinkiste für die Antarktis

Der Präsident der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd) Prof. Dr. Hans-Jürgen Seimetz hat gemeinsam mit drei Weinköniginnen zum Hammer gegriffen und eine 70-Flaschen fassende Weinkiste vernagelt.

Auf Initiative des ehemaligen Regierungspräsidenten der Bezirksregierung Rheinhessen-Pfalz, Dr. Paul Schädler, wird seit 1984 die Weinkiste als Geschenk an das Überwinterungsteam in der Neumayer-Station III in die Antarktis verschickt. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion führt diese Tradition fort, mit der an den bayerisch-pfälzischen Namensgeber der Forschungsstation, Georg von Neumayer, erinnert wird.

Seimetz betonte bei der Vernagelungsaktion, dass er die traditionsreiche Verbundenheit der Antarktisstation mit dem Pfälzer Polarforscher gerne aufrechterhält. "Die Weine, die hier bei idealem Klima gereift sind, sind perfekte Botschafter aus unserer sommerlichen Heimat zum südlichsten Ende des Globus, wo Klimaforschungen durchgeführt werden", sagte Seimetz. Das Eintreffen der Kiste beim Überwinterungsteam der Neumayer-Station III ist laut Fahrplan der „Polarstern“ für Weihnachten geplant.

Bei der Versandaktion mit dabei waren die Deutsche Weinkönigin Lena Endesfelder, die Pfälzische Weinkönigin Anastasia Kronauer sowie die Rheinhessische Weinkönigin Laura Lahm.

Die Weinhoheiten freuten sich darüber, dass die edlen Tropfen als Botschafter aus der Region auf eine 14 000 Kilometer lange Reise geschickt werden. Gespendet wurden die Weine von Pfalzwein e.V. und Rheinhessenwein e.V. In diesem Jahr befanden sich auch einige Flaschen aus dem Geburtsort des Antarktispioniers, Kirchheimbolanden, in der Kiste. Auf Anregung des Stadtbürgermeisters Klaus Hartmüller wurden die Flaschen "Schloßgarten-Riesling" aus Kirchheimbolanden mit eingepackt. Ebenso eingepackt wurden Weine, die der Afrikaviertel-Verein aus Neustadt gestiftet hat, weil im Neustadter Afrikaviertel ein Denkmal an das Wirken des Polarforschers von Neumayer erinnert.

Die große Kiste wurde im Haus der Artenvielfalt in Neustadt gepackt. Das Haus der Artenvielfalt ist Geschäftsstelle der POLLICHIA e.V. und wurde von der POLLICHIA errichtet. Zur POLLICHIA gehört auch die Georg von Neumayer Stiftung, die Neumayer 1906 gegründet hat. Ein Nachfahre Neumayers und Vorstandsvorsitzender der Georg von Neumayer Stiftung, Dr. Peter Neumayer aus Edenkoben, hat über die Ziele und Arbeit der Stiftung berichtet.

Weitere Infos:

An der Neumayer-Station III ist das Schelfeis etwa 200 Meter dick. Hier herrschen gerade Temperaturen von gut minus 20 Grad - während in unseren Breiten Sommer herrscht, neigt sich dort endlich der Winter dem Ende zu. Die Station befindet sich auf einer Plattform von 68 x 24 Metern, auf der sich quasi Container aufeinander und nebeneinander reihen. Insgesamt ergeben sich so knapp 5 000 Quadratmeter Nutzfläche.

Die Polarstern bringt die Kiste bis zur Schelfeiskante, wo sie auf einen Motorschlitten umgeladen wird, um die letzten 20 Kilometer bis zur Neumayer-Station III zu bewältigen. Mit 20 000 PS ist das Forschungsschiff in der Lage, selbst bei minus 50 Grad durch 1,5 Meter dickes Eis zu fahren; die Chancen, dass der Fahrplan eingehalten werden kann, stehen somit gut.

Das 2015 eingeweihte Haus der Artenvielfalt in Neustadt an der Weinstraße wird von der POLLICHIA e.V. betrieben und dient dieser als Geschäftsstelle. Zu dem Verein, der sich für die Naturforschung, den Naturschutz und die Umweltbildung einsetzt, gehört auch die Georg von Neumayer Stiftung. Die Stiftung wurde 1906 gegründet und zählt damit zu den ältesten in Rheinland-Pfalz. Unter anderem werden von ihr die Neumayer-Medaille und der Neumayer-Nachwuchspreis verliehen.

Mittwoch, 23. August 2017

Betonmischer-LKW verliert Teil der Ladung

Am 22.08.2017 fuhr gegen 15:45 Uhr ein grüner Betonmischer-LKW mit der Aufschrift "Heidelberger Beton" von der Abfahrt Edenkoben / A 65 in Richtung des Kreisverkehrs der Landstraße

516 / K 6. Dieser verlor offensichtlich einen Teil seiner Ladung, sodass sich flüssiger Beton über eine längere Strecke auf die Fahrbahn ergoss. Die Gefahrenstelle musste zwecks Reinigung vorübergehend durch die Polizei abgesichert werden, es kam zu geringfügigen Verkehrsbehinderungen. Zwecks Ermittlung des verantwortlichen Fahrzeugführers bittet die Polizeiinspektion Edenkoben um entsprechende Zeugenhinweise unter 06323/955-0 oder piedenkoben@polizei.rlp.de