Tagesmeldungen

Freitag, 8. April 2022

Diebstahl von Bierdosen

Ein 36-jähriger Mann befand sich am gestrigen Morgen, gegen 08:30 Uhr, in einem Supermarkt in der Industriestraße. Hier nahm er aus der Warenauslage eine Palette mit 15 Bierdosen an sich und verstaute hiervon 7 Dosen in seinem Rucksack. An der Kasse zahlte der Mann lediglich die restlichen 8  Bierdosen und wollte hiernach den Markt verlassen. Von einer Mitarbeiterin angesprochen, händigte der Mann schließlich die unbezahlten Dosen aus und verließ den Markt. Im Rahmen von Fahndungsmaßnahmen konnte der alkoholisierte Mann, ein Alkoholtest ergab einen Wert von 1,54 Promille, angetroffen werden.  Bei der Personendurchsuchung wurde ein Teppichmesser bei ihm aufgefunden. Es besteht der Verdacht, dass er dieses bereits beim Ladendiebstahl mitführte, weshalb ein Strafverfahren wegen des Diebstahls mit Waffen gegen ihn eingeleitet wurde. Hiernach wird grundsätzlich mit einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis 10 Jahren bestraft, wer beim Diebstahl eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug mit sich führt. Das Strafmaß fällt folglich höher aus, als beim einfachen Diebstahl.
 

Freitag, 8. April 2022

Unberechtigte Kreditkartenabbuchung

Der angestrebte Erwerb eines Staubsaugers über eine Internetplattform am Donnerstag, 31.03.2022, führte letztlich zu einem Vermögensschaden von mehreren hundert Euro. Die Geschädigte dieses Falls erhielt eine SMS mit einem Link für den Bezahlvorgang. Nach Betätigung des Links wurde die Geschädigte misstrauisch und beendete den Bezahlvorgang. Sie löschte die SMS und ließ ihre Kreditkarte vorsorglich sperren. Leider zu spät: die Abrechnung ihres Kreditkartenkontos brachte zum Vorschein, dass ihr unberechtigt Geld abgebucht wurde. Den Staubsauger erhielt sie nicht. Die Polizei warnt vor dem Öffnen von SMS unbekannter Absender. Insbesondere sollten Empfänger solcher Nachrichten misstrauisch werden, wenn sie am Ende der Nachricht auf eine ihnen unbekannte Internetseite weitergeleitet werden sollen. Weitere Informationen zu dem Kriminalitätsphänomen "Smishing" (Zusammensetzung aus SMS und Phishing  sowie Verhaltenshinweise finden sich im Internet.
 

Freitag, 8. April 2022

Vermögensschaden statt -gewinn

Die Möglichkeit mit dem Handel von Kryptowährung Geld zu verdienen, endete mit einem Schaden in Höhe von mehreren tausend Euro. Die Geschädigte lud im Februar eine entsprechende App aus dem Internet herunter und registrierte sich. Im Anschluss wurde sie von einem Mann kontaktiert, der in der  Folgezeit mehrere Geldüberweisungen forderte, um hiermit angeblich eine Kryptowährung zu erwerben und diese auch für die Geschädigte gewinnbringend weiter zu verarbeiten. Erst als sich die Bank der Geschädigten bei ihr meldete, wurde ihr der Betrug bewusst: anstatt einem Gewinn war ein Vermögensschaden zu verzeichnen. Die Polizei ermittelt.

Freitag, 8. April 2022

Rülzheim - Liebe gesucht, Betrüger gefunden

Insbesondere in Online-Partnerbörsen oder auch in sozialen Netzwerken sind Betrüger auf der Suche nach potenziellen Opfern. Gelingt es dem Betrüger Kontakt und Vertrauen aufzubauen, werden die Opfer mit Liebesbekundungen und Aufmerksamkeit überhäuft. Dabei haben es die virtuellen Partner allerdings einzig und allein auf das Geld ihrer Opfer abgesehen. Beispielsweise geben sie vor, bei einer Geschäftsreise in Geldnot geraten zu sein. Oder sie benötigen Geld für eine wichtige Operation ihres Kindes oder eines Angehörigen. Ein 55-Jähriger aus Rülzheim fiel dieser Masche zum Opfer und überwies insgesamt über 8000 Euro an die Betrüger. Gehen Sie nicht auf Forderungen des Scammers ein. Überweisen Sie auf keinen Fall Gel

Freitag, 8. April 2022

Berufsinfoabend bei der Polizei Schifferstadt am 19.04.2022 von 18:30 Uhr -20:00 Uhr.

Zu einem Berufsinfoabend lädt Euch die Polizei in Schifferstadt am Dienstag den, 19.04.2022, von 18:30 Uhr -20:00 Uhr ein.
Ihr habt Interesse an einem vielfältigen, krisensicheren und spannenden Job, der Euch immer wieder Abwechslung bietet? Ihr seid Euch nicht sicher, ob ihr für den Beruf geeignet seid? Oder ihr wollt näheres zum Auswahlverfahren oder die beruflichen Möglichkeiten wissen? Dann kommt vorbei, wir freuen uns auf Euch.

 Bitte meldet Euch zu der Veranstaltung an unter der E-Mail pischifferstadt.einstellungen@polizei.rlp.de oder unter Tel.-Nr. 01522 8854520.

Wer an dem Termin nicht kann oder Rückfragen hat, kann sich natürlich auch sehr gerne melden.

Der Abend findet bei der PI Schifferstadt im Waldspitzweg 2 in Schifferstadt statt.

Freitag, 8. April 2022

Rehe gerissen

Am 05.04.2022 wurde von einem Zeugen berichtet, dass in Ramberg ein totes Reh liege welches vermutlich von einem Hund gerissen wurde. Nach  Rücksprache mit dem zuständigen Jagdpächter ist dies bereits das 4. Reh innerhalb von 6 Wochen. Ob es sich immer um den gleichen Hund handelt ist nicht gesichert. Es gelang nun ein Bild von dem Hund zu machen. Zeugenhinweise zu den Geschehnissen oder auch zu dem Hund bitte an die Polizeiwache Annweiler unter 06346-964619.
 

Freitag, 8. April 2022

Kontrollmaßnahmen der Polizei im Stadtgebiet

Am 05.04.2022 um 10:30 Uhr kontrollierten Polizeibeamte den 24-jährigen Fahrer eines PKW in der Auestraße, da dieser keinen Sicherheitsgurt angelegt hatte. Bei ihm ergaben sich Anzeichen für einen Betäubungsmittelkonsum, weswegen ihm ein freiwilliger Urintest angeboten wurde. Der Fahrer versuchte die Beamten zu täuschen und sich zu entlasten, indem er in den Becher spuckte. Sein Versuch schlug fehl und wurde bemerkt, weswegen der 24-Jährige zwecks Entnahme einer Blutprobe zur Polizei verbracht wurde. Gegen ihn wurde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet und die Weiterfahrt wurde ihm untersagt.

Um 16:05 Uhr erblickten Polizeibeamte ein Kleinkraftrad in der Wormser Straße, auf welchem ein Versicherungskennzeichen aus dem Vorjahr angebracht war. Der jugendliche Fahrer flüchtete über den Willy-Brandt-Platz in Richtung der Augustinergasse. Er ließ sein Kleinkraftrad Piaggio Sfera 50 in der Predigergasse zurück. Hier entdeckten es die Polizeibeamten und stellten es sicher. Zwischenzeitlich kehrte der Fahrer zum Abstellort zurück, flüchtete aber bei Erblicken der Polizeibeamten und konnte nicht mehr gestellt werden.

Um 16:30 Uhr erblickten Polizeibeamte eine 29-Jährige auf ihrem E-Scooter in der Wormser Landstraße und unterzogen sie einer Kontrolle, da auf ihrem Fahrzeug ein Versicherungskennzeichen aus dem Vorjahr angebracht war. Gegen sie wurde daher ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet und ihr wurde die Weiterfahrt untersagt.

 Am 06.04.2022 im Zeitraum von Mitternacht bis 1 Uhr richtete die Polizei Speyer  eine Kontrollstelle in der Wormser Landstraße ein und kontrollierte hierbei 20 Fahrzeuge. Hierbei wurden drei Fahrzeuge mit Mängeln festgestellt, deren Fahrer zur Mängelbehebung unter Fristsetzung aufgefordert wurden. Darüber hinaus kontrollierten die Beamten gegen 0:40 Uhr einen 49-jährigen PKW-Fahrer aus Speyer, aus dessen PKW deutlicher Alkoholgeruch drang. Nach mehreren Versuchen gelang die Durchführung eines Atemalkoholtests bei dem Fahrer, der einen Wert von 1,11 Promille ergab. Ihm wurde eine Blutprobe entnommen und ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet. Sein Führerschein wurde beschlagnahmt und die Weiterfahrt untersagt. Gegen 0:50 Uhr befuhr der 30-jährige Fahrer eines Kleinbusses die Kontrollstelle. Hierbei fielen den Beamten auffällige Anzeichen auf den Konsum von Betäubungsmitteln auf. Der 30-Jährige führte einen freiwilligen Urintest durch, welcher positiv auf Amfetamin, Opiate und Methamfetamin reagierte. Gegen den Mann wurde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Da er über keinen festen Wohnsitz in Deutschland verfügt, behielten die Beamten zur Sicherung des Verfahrens eine Sicherheitsleistung in Höhe von 550 Euro von ihm ein. Dies erboste den Fahrer so sehr, dass er seine Bankkarten in einen Mülleimer warf. Die Weiterfahrt wurde ihm untersagt.

Freitag, 8. April 2022

Speyer - Mehrere betrügerische Anrufe, kein Schaden

In der Zeit vom 05.04., 01:30 Uhr, 05.04.2022, 17:25 Uhr, riefen unbekannte Täter in betrügerischer Absicht zwei Personen in Speyer, eine Person im Rhein-Neckar-Kreis sowie drei Personen im Rhein-Pfalz-Kreis an. Fünf der Angerufenen sind weiblich, ein Angerufener ist männlich. Die Angerufenen sind zwischen 11 und 85 Jahren alt. In drei Fällen gaukelten die Anrufer vor, bei der Behörde Europol tätig zu sein. Bevor es hier zu Geldforderungen kam, legten die Angerufenen jeweils auf. In den restlichen Fällen schockten die Anrufer jeweils mit einem der angeblichen Verwicklung eines nahen Angehörigen in einen schweren Unfall und einer angeblich drohenden Haft für ebendiese Person. Im Fall der 85-jährigen Geschädigten aus dem Rhein-Neckar-Kreis gaben sich die Täter als "Staatsanwältin vom Amtsgericht Wiesloch" aus und forderten die Übergabe eines mittleren fünfstelligen Bargeldbetrages in Speyer zur Abwendung der Haft ihrer Tochter. Die gleiche Masche benutzten die Täter gegenüber einer 84-Jährigen aus Speyer. In keinem der Fälle entstand den Angerufenen ein Schaden, da diese entweder direkt auflegten bzw. nicht oder nur zum Schein auf die Forderungen eingingen. Bei dem "Schockanruf" handelt es sich um eine Variante des so genannten Enkeltricks. Die Betrüger rufen meist ältere und alleinlebende Personen an und geben sich als Polizeibeamte, Verwandte oder gute Bekannte aus. Sie täuschen eine äußerst dringliche Notlage vor, um die Opfer unter Druck zu setzen und sie dazu zu drängen, einen Geldbetrag zu bezahlen. Sobald das Opfer zahlen will, wird ein Bote angekündigt, der das Geld abholt. Hat der Betroffene die geforderte Summe nicht parat, wird er gebeten, unverzüglich zur Bank zu gehen und dort den Betrag abzuheben. Nicht selten ruft der Täter sogar ein Taxi, wenn das Opfer den Weg nicht mehr zu Fuß bewältigen kann. Die Polizei rät:

       -        Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von Firmen oder Behörden werden
    Sie am Telefon nicht bitten, Geld zu überweisen.

       -        Wenn Sie das Gefühl haben, dass Sie einen Betrüger in der
    Leitung haben, fragen Sie den Anrufer nach einer Erreichbarkeit,
    unter der Sie zurückrufen können und rufen Sie bei der Firma oder
    Behörde direkt an, um herauszufinden, ob es diesen Mitarbeiter
    wirklich gibt.

       -        Geben Sie am Telefon keine Auskünfte über Ihre finanziellen
    Verhältnisse.

       -        Geben Sie niemals persönliche Informationen weiter: keine
    Telefonnummern und Adressen, Kontodaten, Bankleitzahlen,
    Kreditkartennummern oder Ähnliches.

       -        Wenden Sie sich auf jeden Fall an die Polizei, wenn Sie einen
    verdächtigen Anruf erhalten haben. Benutzen Sie dabei nicht die
    Rückruftaste, da Sie sonst möglicherweise wieder bei den Betrügern
    landen, sondern suchen Sie die Nummer selbst heraus.

       -        Denken Sie daran: Die Polizei wird Sie niemals um Geldbeträge
    bitten oder dazu auffordern, Geld oder Wertsachen herauszugeben.

       -        Lassen Sie Ihren Vornamen im Telefonbuch abkürzen. So können die
    Täter Sie nicht mehr ausfindig machen. Zum Ändern eines
    Telefonbucheintrags wenden Sie sich an ihren Telefonanbieter.

       -        Weisen Sie unberechtigte Geldforderungen zurück.

       -        Lassen Sie sich am Telefon nicht unter Druck setzen! Geben Sie
    den Betrügern keine Chance und legen Sie einfach den Hörer auf! Nur
    so werden Sie Betrüger los.

       -        Wenden Sie sich auf jeden Fall an die Polizei, wenn Sie einen
    verdächtigen Anruf erhalten haben. Benutzen Sie dabei nicht die
    Rückruftaste, da Sie sonst möglicherweise wieder bei den Betrügern
    landen, sondern suchen Sie die Nummer selbst heraus.

Freitag, 8. April 2022

Speyer - Ingewahrsamnahme nach grundloser Attacke auf Ladengeschäft und auf Polizeibeamte

Am 05.04.2022 gegen 20:30 Uhr schlug ein 48-Jähriger ohne erkennbaren Anlass mit seinen Fäusten mehrfach und heftig gegen die Fensterscheiben eines Ladengeschäfts in der Roßmarktstraße und bedrohte dessen Inhaber verbal mit dem Tode. Die unmittelbar hinzugerufene Polizeistreife traf den Verdächtigen vor Ort an. Dieser reagierte nicht auf Ansprache und wurde aus Eigensicherungsgründen gefesselt. Nach Feststellung des Sachverhalts zeigte sich  der 48-Jährige auch gegenüber den Polizeibeamten verbal aggressiv. Er beleidigte einen Polizeibeamten auf unterstem Niveau und drohte auch dem Polizeibeamten, dass er ihn töten werde. Gleichwohl willigte der Verdächtige in die Durchführung eines Atemalkoholtests ein, der bei ihm einen Wert von 1,6 Promille ergab. Er wurde zur Verhinderung weiterer Straftaten in Gewahrsam genommen. Zur Gewährleistung eines gefahrlosen Transportes durchsuchten die Beamten den Verdächtige und fanden in seiner Bauchtasche ein Tütchen mit 0,13 Gramm Marihuana. Die Drogen wurden sichergestellt und gegen den Verdächtigen wurden Strafverfahren wegen versuchter Sachbeschädigung, Beleidigung, Bedrohung und Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet. Er musste bis zu seiner Ausnüchterung in Polizeigewahrsam bleiben.
 

Freitag, 8. April 2022

Hainfeld - Ziellos durch die Nacht

Stutzig wurden die Beamten bei einer Verkehrskontrolle am frühen Morgen (06.04.2022) gegen 03.45 Uhr, als ihnen auf der Weinstraße ein E-Scooterfahrer entgegenkam. Bei der Kontrolle gab der 23 Jahre alte Fahrer an, dass er "öfters ziellos durch die Nacht fahren" würde. Mit stark glasigen Augen und geweiteten Pupillen sowie wegen seinem Gesamtverhalten wurde er zum Test gebeten, der ihn aufgrund von Cannabiskonsum zur Blutprobe qualifizierte. Sein E-Scooter wurde sichergestellt. Ein Verfahren wurde eingeleitet. Die Polizei weist darauf hin: Beim Fahren von E-Scootern gelten für den Fahrer hinsichtlich Alkohol- und Drogenkonsum die gleichen Bestimmungen wie beim Autofahrer.