Tagesmeldungen
Vermisste 16-Jährige - Öffentlichkeitsfahndung
Seit Freitag, 08.04.2022, wird die 16-jährige Nisa aus Ludwigshafen vermisst. Die 16-Jährige wurde zuletzt am 08.04.2022, gegen 7.30 Uhr, in Ludwigshafen gesehen. Seitdem ist ihr Aufenthaltsort unbekannt. Vermutlich befindet sie sich derzeit auf dem Weg nach Berlin. Durch die bisherigen polizeilichen Maßnahmen konnte Nisa nicht aufgefunden werden, so dass wir die Öffentlichkeit um Mithilfe bitten.
Beschreibung von Nisa
- ca. 1,60 m groß
- schlanke Statur
Ein Foto von der Vermissten ist auf der Homepage der Polizei Rheinland-Pfalz unter https://s.rlp.de/ELvR8 veröffentlicht.
Wer hat Nisa seit Freitag gesehen?
Wer kann Hinweise zum derzeitigen Aufenthaltsort von Nisa geben?
Sachdienliche Hinweise nimmt die Kriminalpolizei Ludwigshafen unter der Telefonnummer 0621/963-2773 oder per E-Mail kiludwigshafen.k1.kdd@polizei.rlp.de entgegen.
Die Veröffentlichung des Bildes der Gesuchten erfolgt ausschließlich zum Zwecke der Öffentlichkeitsfahndung im Rahmen der Gefahrenabwehr. Sofern der Zweck nicht mehr gegeben ist, bitten wir die Medien, insbesondere die Onlinemedien, das veröffentlichte Bild zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte zu löschen. Die Pressestelle des Polizeipräsidiums Rheinpfalz dankt Ihnen für Ihre Unterstützung.
Unfallflucht
In der Zeit von Samstag, den 09.04.2022, um kurz vor 19:00 Uhr parkte eine 33-Jährige ihren grauen VW-Polo in der Kurfürstenstraße. Als sie am Sonntag, den 10.04.2022, um 18:45 Uhr, wieder mit dem Polo wegfahren wollte, musste sie feststellen, dass ein Unbekannter das Fahrzeug an der Fahrerseite in Höhe der beiden Türen beschädigte und sich vom Unfallort entfernte, ohne sich um den entstandenen Schaden (ca. 1.000 Euro) zu kümmern. Es konnten blaue Lackanhaftungen gesichert werden.
Wer hat ein blaues Fahrzeug gesehen, dass den Unfall verursachte? Sachdienliche Hinweise bitte an die Polizeiinspektion Ludwigshafen 1, Telefonnummer 0621 963-2122 oder per E-Mail piludwigshafen1@polizei.rlp.de .
Die Polizei weist daraufhin, dass Unerlaubtes Entfernen von Unfallort kein Kavaliersdelikt ist! Der flüchtige Fahrer muss mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren und evtl. mit einem Führerscheinentzug rechnen. Außerdem kann der Flüchtige den Kaskoschutz seiner Kfz-Versicherung verlieren und von seiner Versicherung an der Beteiligung des Fremdschadens beteiligt werden. Die Polizei rät deshalb, jeden Unfall bei der Polizei zu melden.
Verkehrsunfallflucht
Am Sonntag, den 10.04.2022, parkte um 15:30 Uhr ein 56-Jähriger seinen Renault Captur in der Niederfeldstraße am rechten
Fahrbahnrand. Als er kurz vor 19 Uhr wieder mit seinem Renault wegfahren wollte, musste er feststellen, dass sein Auto am linken Radkasten vorne beschädigt war. Vermutlich verursachte ein Unbekannter beim Vorbeifahren den Schaden und entfernte sich vom Unfallort, ohne sich um den entstandenen Schaden zu kümmern. Der Schaden liegt bei ca. 2.000 Euro.
Wer hat den Unfall beobachtet und kann Angaben zum Verursacher machen? Sachdienliche Hinweise bitte an die Polizeiinspektion Ludwigshafen 1, Telefonnummer 0621 963-2122 oder per E-Mail piludwigshafen1@polizei.rlp.de .
Die Polizei weist daraufhin, dass Unerlaubtes Entfernen von Unfallort kein Kavaliersdelikt ist! Der flüchtige Fahrer muss mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren und eventuell mit einem Führerscheinentzug rechnen. Außerdem kann der Flüchtige den Kaskoschutz seiner Kfz-Versicherung verlieren und von seiner Versicherung an der Beteiligung des Fremdschadens beteiligt werden. Die Polizei rät deshalb, jeden Unfall bei der Polizei zu melden.
Betrunken mit dem E-Scooter unterwegs
Am Sonntag, den 10.04.2022, fuhr um vier Uhr morgens ein 29-Jähriger mit einem E-Scooter und wurde von Beamten kontrolliert, da er mit einer 33-Jährigen zu zweit den E-Scooter nutzte. Bei der Verkehrskontrolle stellten die Beamten Alkoholgeruch fest und baten dem 29-Jährigen einen freiwilligen Atemalkoholtest an. Das Ergebnis lag bei 0,96 Promille, nach einem weiteren Test in der Dienststelle stieg das Ergebnis auf 1,1 Promille. Dem 29-Jährigen wurde schließlich eine Blutprobe entnommen. Der Führerschein wurde präventiv bis zur Nüchternheit sichergestellt.
Gegen den unter Alkoholeinfluss stehenden Fahrer wurde ein Ermittlungsverfahren wegen der Trunkenheit im Verkehr eingeleitet. Gegen ihn kann eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe verhängt werden. Außerdem wird die Führerscheinstelle die Geeignetheit des Fahrers überprüfen.
Zettel hinterlassen und wegfahren - Unfallflucht!
Am Sonntag, den 10.04.2022, wendete um 11 Uhr eine 61-Jährige ihren Ford Puma in der Kapellengasse und beschädigte beim Rangieren die Heckstoßstange eines Mercedes Benz. Sie hinterließ lediglich einen Zettel mit ihren Kontaktdaten an dem von ihr beschädigten Fahrzeug. Nachdem sich niemand bei meldete, informierte sie um 14:30 Uhr die Polizei über ihre Beteiligung an dem Verkehrsunfall, da sie irriger Annahme war, eine Verkehrsunfallflucht liege erst nach 24 Uhr vor. Es entstand ein Gesamtschaden von ca. 600 Euro.
Sachdienliche Hinweise bitte an die Polizeiinspektion Ludwigshafen 2, Telefonnummer 0621 963-2222 oder per E-Mail piludwigshafen2@polizei.rlp.de .
Die Polizei weist daraufhin, dass Unerlaubtes Entfernen von Unfallort kein Kavaliersdelikt ist! Die Ford-Fahrerin muss mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren und eventuell mit einem Führerscheinentzug rechnen. Außerdem kann die Flüchtige den Kaskoschutz seiner Kfz-Versicherung verlieren und von seiner Versicherung an der Beteiligung des Fremdschadens beteiligt werden. Die Polizei rät deshalb, jeden Unfall bei der Polizei umgehend zu melden.
Fahren unter Einfluss berauschender Mittel
Am 10.04.2022 um 07:00 Uhr wurde die Polizei über ein Fahrzeug informiert, welches auf der B39 mehrfach die Mittellinie überfahren haben soll. Der 26-jährige Fahrer konnte schließlich in der Großen Gailerstraße in Speyer einer Verkehrskontrolle unterzogen werden. Bei ihm ergaben sich Anzeichen für einen Betäubungsmittelkonsum, weswegen mit ihm ein Drogentest durchgeführt wurde. Dieser ergab ein positives Ergebnis auf Amphetamine. Dem Mann wurde die Weiterfahrt untersagt und der Führerschein sichergestellt. Ihn erwartet nun ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr.
POL-PDNW: Polizeiautobahnstation Ruchheim: Illegaler Bus befördert 10.000 Euro und gesuchte Personen
In der Nacht zum Montag, den 11.04.2022, fiel einer Streife der Autobahnpolizei in Ruchheim ein Kleinbus auf, der die BAB 61
in Richtung Süden befuhr und einen PKW auf einem Anhänger transportierte. Bei der anschließenden Verkehrskontrolle konnte festgestellt werde, dass der Betreiber des Personen- und Gütertransportunternehmens, welcher eine kleine Reisegruppe samt Gepäck von Frankreich nach Moldawien fuhr, keine Lizenz zum Internationalen Personentransport besaß. Im Verlauf der Kontrolle staunten die eingesetzten Beamten nicht schlecht, führte der Unternehmer doch mehr als 10.000 Euro Bargeld in kleinen Scheinen mit sich, für das er keinerlei Erklärung hatte. Zusätzlich waren drei der Mitfahrer:innen zur Fahndung ausgeschrieben. Den mitgeführten Dokumenten war zu entnehmen, dass die drei Personen nach versagtem Asyl in Deutschland in Frankreich ihr Glück erneut erfolglos versucht hatten und sich nun wieder in Deutschland befanden.
Es wurde eine vierstellige Sicherheitsleistung erhoben. Zwei der drei Mitfahrer:innen wurden nach der Sicherstellung deutscher Dokumente aus der polizeilichen Maßnahme entlassen. Der Dritte Fahrgast verblieb im Gewahrsam der Polizei, dieser war zur Abschiebung ausgeschrieben.
Verkehrsunfall mit schwerverletzter Person
Am 10.04.2022 befuhr gegen 04:30 Uhr ein 28-Jähriger Mann mit seinem Pkw die A65 in Fahrtrichtung Karlsruhe. An der Anschlussstelle Landau Süd kam er aus bislang ungeklärter Ursache von der Fahrbahn ab und kollidierte mit einem Baum. Der lebensgefährlich verletzte Fahrer konnte durch die Rettungskräfte aus seinem Fahrzeug geborgen werden. Die Anschlussstelle musste zur Unfallaufnahme für ca. vier Stunden gesperrt werden. Die Feuerwehr war mit drei Fahrzeugen und mit 23 Einsatzkräften vor Ort. Zur Klärung des Unfallherganges wurde auf Anordnung der Staatsanwaltschaft ein Gutachter beauftragt. Die Ermittlungen dauern an.
Verkehrsunfall mit verletztem Fahrradfahrer
Am Samstag, den 09.04.2022, gg. 18:40 Uhr, übersah ein 34jähriger PKW-Fahrer aufgrund tief stehender Sonne an der Einmündung Bahnhofstraße/Haßlocher Straße/Steingasse in Meckenheim einen 65jährigen Fahrradfahrer und missachtete dessen Vorfahrt. Der PKW-Fahrer bog von der Bahnhofstraße nach links in die Haßlocher Straße ein. Der Fahrradfahrer seinerseits wollte von der Steingasse nach links in die Bahnhofstraße einbiegen. Im Einmündungsbereich kam es zur Kollision der Verkehrsteilnehmer. Bei dem Unfall wurde der Fahrradfahrer mittelschwer verletzt und zur weiteren Untersuchung in ein Krankenhaus gebracht. An dem PKW entstand geringer Sachschaden.
Diebstahl von Geldbörse, Zeugen gesucht
Am 09.04.2022 gegen 08:00 Uhr hielt sich eine 52-jährige Frau aus Neustadt in einer Bank in der Friedrichstraße in 67433
Neustadt/W. auf um Geld abzuheben. Bereits im Eingangsbereich der Bankfiliale entnahm sie ihre EC-Karte aus der Geldbörse und verstaute diese mutmaßlich wieder. Nachdem sie ihre Bankgeschäfte erledigt hatte und ihre EC-Karte wegstecken wollte, stellte sie das Fehlen ihres roten Geldbeutels fest. Im Eingangsbereich wurde sie von einem bislang unbekannten Zeugen darauf hingewiesen, dass eine blonde Frau (ca. 60 Jahre alt) einen roten Gegenstand aufgehoben habe und anschließend davongelaufen sei. Die vermeintliche Täterin konnte nicht mehr angetroffen werden. In der Geldbörse befanden sich neben ca.
10 Euro Bargeld, diverse Bank-und Krankenkarten der Geschädigten.
Zeugen der Tat werden gebeten, sich mit der Polizeiinspektion Neustadt/W. telefonisch unter der 06321-8540 oder per E-Mail: pineustadt@polizei.rlp.de in Verbindung zu setzen.