Tagesmeldungen
Der Landesmusikrat trauert um Klaus Arp
Der Landesmusikrat Rheinland-Pfalz trauert um Prof. Klaus Arp, der am 4. Januar 2016 plötzlich verstorben ist. Er hinterlässt eine große Lücke als langjähriger Dirigent und Förderer des Landesjugendorchesters Rheinland-Pfalz, das er in 112 Konzerten geleitet hat. Sein großes künstlerisches und pädagogisches Wirken in Rheinland-Pfalz und darüber hinaus war beispielhaft. Klaus Michael Arp wurde 1950 in Norddeutschland geboren und studierte an der Hamburger Musikhochschule Klavier, Dirigieren und Komposition. Von 1975 bis 1981 war er Assistent und Solopianist für Ballettaufführungen an der Hamburgischen Staatsoper.
Dort dirigierte er auch seine ersten Musiktheateraufführungen (u.a. “West Side Story"). Dann führte ihn sein Weg nach Rheinland-Pfalz: Von 1981 bis 1987 war er Erster Kapellmeister am Stadttheater Koblenz und von 1987 bis 1995 Chefdirigent des Rundfunkorchesters des Südwestfunks (Kaiserslautern). 1993 wurde er Professor für Orchesterleitung und Leiter des Hochschulorchesters der Staatlichen Musikhochschule Heidelberg-Mannheim. Seine enge Bindung an Rheinland-Pfalz wurde durch seine Tätigkeit als Künstlerischer Leiter der Landesstiftung Villa Musica verstärkt. In dieser Tätigkeit, die er von 1992 bis 2011 ausübte, hat Arp das künstlerische Profil der Stiftung gestärkt und das Konzertprogramm weiter ausgebaut.
Landesmusikrat Rheinland-Pfalz e.V. ◦ Präsident: Peter Stieber Ansprechpartner Presse: Etienne Emard, Geschäftsführer des Landesmusikrats Kaiserstraße 26-30 ◦ 55116 Mainz Tel. (06131) 22 69 12◦ Fax (06131) 22 81 45 ◦ presse@lmr-rp.de Ebenfalls 1992 dirigierte Arp zum ersten Mal das Landesjugendorchester Rheinland-Pfalz. In mehr als 27 Arbeitsphasen stand er dem Orchester, das vom Landesmusikrat getragen wird, in 112 Konzerten als Dirigent vor. Einer der Höhepunkte seiner Zusammenarbeit mit diesem besonderen Nachwuchsklangkörper waren die Jubiläumskonzerte zum 40-jährigen Bestehen des Orchesters im Jahr 2013 mit der 8. Sinfonie von Anton Bruckner.
Noch für Herbst dieses Jahres war eine Konzertreise des Landesjugendorchesters unter der Leitung Arps in die rheinlandpfälzische Partnerregion Burgund geplant. Peter Stieber, der Präsident des Landesmusikrats, zeigt sich bestürzt über den plötzlichen Tod: „Klaus Arp war nicht nur Dirigent und Komponist - er war vor allem auch Pädagoge und Freund. Seine Leidenschaft, jungen Menschen die Faszination der Musik nahezubringen, sei es seinen Studierenden oder insbesondere den jungen Musikerinnen und Musikern des Landesjugendorchesters, war stets nachhaltig von Erfolg gekrönt. Uns Zuhörern werden seine Konzerte fehlen. Und den Nachwuchsmusikern unseres Landes ein herausragender Mentor.“
Alkoholbedingte Verliebtheit
Ein 30- jähriger Mann hielt sich in einer Tankstelle in der Speyerer Industriestraße auf und konsumierte einige Bier. Mit steigendem Alkoholpegel entwickelte er offensichtlich Gefühle für die dort angestellte Kassiererin, der die emotionale Entwicklung nicht recht war. Eine Streife konnte den Mann dazu bewegen, die Tankstelle zu verlassen.
Missglückte Flucht
Nachdem am Freitag ein 49-jähriger Ladendieb mit seinem Diebesgut, Werkzeug im Wert von über 300 Euro, von einem Mitarbeiter eines Baumarktes beim Verlassen des Gebäudes entdeckt wurde, trat er die Flucht zu Fuß an. Dabei rannte er quer über Schienen des Güterverkehrs und wurde jäh von einem Zaun gestoppt. Verletzt blieb der Dieb in einem Gebüsch liegen. Um den Täter in ein Krankenhaus verlegen zu können, musste die Feuerwehr den Zaun in der Nähe des Bahngleises aufflexen. Um die Einsatzkräfte der Feuerwehr, der Polizei und des Rettungsdienstes nicht zu gefährden, musste der Bahnverkehr zwischen 17.30 Uhr und 18.30 Uhr eingestellt werden. Auf der Fluchtroute wurde eine Tasche mit weiterem Diebesgut aus anderen Geschäften aufgefunden. Ersten Angaben zufolge wollte der Mann die Sachen weiterverkaufen. Der polizeilich bereits bekannte Mann wird dem Haftrichter vorgeführt und muss sich wegen Diebstahl und Hehlerei verantworten
Geschwindigkeitsmessung auf A650 mit besorgniserregendem Ergebnis
Ein so außergewöhnlich wie erschreckendes Ergebnis meldet der Geschwindigkeitsmesstrupp der Zentralen Verkehrsdienste. Auf der A 650, von Ludwigshafen in Fahrtrichtung Bad Dürkheim, wurde am Freitag zwischen 16 und 21 Uhr die dort erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h über alle drei Fahrspuren überprüft. Nahezu jeder fünfte Autofahrer hielt sich nicht an die Geschwindigkeitsbegrenzung. Sage und schreibe 2168 Fahrzeugführer mussten während der vierstündigen Kontrolle beanstandet werden, wobei 426 Autofahrer mit einer Bußgeldanzeige rechnen müssen. Bei 40 Fahrzeugführern war die Geschwindigkeit so hoch, dass gegen sie ein Fahrverbot verhängt werden wird. Der schnellste PKW-Fahrer wurde mit 174 km/h gemessen.
Klemmhof: Stadt Neustadt an der Weinstraße und Park Service Hüfner GmbH + Co. KG schließen Vergleich
Die Park Service Hüfner GmbH + Co. KG hat dem von der Stadt Neustadt an der Weinstraße angebotenen Vergleich in Sachen Klemmhof zugestimmt. „Ich habe nochmals das Gespräch gesucht und bin auf Park Service Hüfner zugegangen, weil ich unbedingt eine Lösung für dieses jahrzehntelange Altlastenproblem wollte und freue mich, dass es mit einem Vergleich nun gelöst ist“, so Oberbürgermeister Hans Georg Löffler. „Aufgrund der vielschichtigen Problematik war das kein leichtes Unterfangen.“
„Als Geschäftsführer kann ich nur bestätigen, dass ich die Initiative des Oberbürgermeisters gerne aufgegriffen habe, um nach den im September zunächst von uns als gescheitert erklärten Vergleichsverhandlungen noch im zu Ende gehenden Jahr eine Lösung zu finden“, sagt Frank Rothardt von Park Service Hüfner GmbH + Co. KG. „Das Gespräch in kleiner Runde war von dem festen Willen der Beteiligten geprägt, einen für beide Seiten tragfähigen Kompromiss zu finden. Mit dem Vergleich, mit dem wir gut leben können, werden wir unsere Klage zurücknehmen und die Rechtsstreitigkeiten zwischen unserem Unternehmen und der Stadt Neustadt sowie der WBG beenden. Wir freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit mit der Stadt, denn wir bleiben dem Klemmhof in unserer neuen Rolle als Pächter der Tiefgarage verbunden“, so Rothardt.
Zu den Eckpunkten der gütlichen Einigung:
1. Die Stadt Neustadt an der Weinstraße und die WBG Wohnungsbaugesellschaft Neustadt an der Weinstraße mbH kaufen die Tiefgaragenstellplätze von der Park Service Hüfner GmbH + Co. KG zu einem Kaufpreis von insgesamt 2,2 Millionen Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zurück. Der Kaufpreis ist entsprechend dem Verhältnis der von der Stadt Neustadt an der Weinstraße und der WBG Wohnungsbaugesellschaft Neustadt an der Weinstraße mbH an die Park Service Hüfner GmbH & Co. KG verkauften Stellplätzen aufzuspalten.
2. Zur Abgeltung aller sonstigen Aufwendungen der Park Service Hüfner GmbH + Co. KG im Zusammenhang mit der Tiefgarage im Klemmhof zahlen die Stadt Neustadt an der Weinstraße und die WBG Wohnungsbaugesellschaft Neustadt an der Weinstraße mbH weitere 600.000 Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Betrag ist erneut entsprechend dem Verhältnis zwischen den von der Stadt Neustadt an der Weinstraße und der WBG Wohnungsbaugesellschaft Neustadt an der Weinstraße mbH an die Park Service Hüfner GmbH + Co. KG verkauften Stellplätzen aufzuteilen. Sollte die Finanzverwaltung diese Leistung als nicht steuerbar behandeln, wird Parkservice Hüfner die Rechnung entsprechend korrigieren und gezahlte Umsatzsteuer zurückzahlen.
3. Die Stadt Neustadt an der Weinstraße und die WBG Wohnungsbaugesellschaft Neustadt an der Weinstraße mbH schließen jeweils für die zurückgekauften Stellplätze zehnjährige Pachtverträge mit der Park Service Hüfner GmbH + Co. KG ab, die keine Optionsmöglichkeiten vorsehen. Der Inhalt der beiden Pachtverträge ergibt sich aus dem von der Park Service Hüfner GmbH + Co. KG vorgelegten Entwurf eines Pachtvertrages und den durch die Rechtsanwälte Dr. Kleiser, Gross, Zimmermann mit Schreiben vom 30. Juli 2015 im Namen der Stadt Neustadt an der Weinstraße und der WBG Wohnungsbaugesellschaft Neustadt an der Weinstraße mbH vorgebrachten Änderungswünschen.
4. Mit Abschluss des Vergleichs sind sämtliche Ansprüche der Park Service Hüfner GmbH + Co. KG, gleich aus welchem Rechtsgrund, abgegolten. Den Vorschlag einer umfassenden Abgeltungsklausel haben die Stadt Neustadt an der Weinstraße und die WBG Wohnungsbaugesellschaft Neustadt an der Weinstraße mbH mit Schreiben der Rechtsanwälte Dr. Kleiser, Gross, Zimmermann vom 30. Juli 2015 unterbreitet.
Gegenstand des Vergleichs ist auch, dass die Stadt Neustadt an der Weinstraße und die WBG Wohnungsbaugesellschaft Neustadt an der Weinstraße mbH die von der Park Service Hüfner GmbH + Co. KG seit 28. Mai 2015 bezahlten Sonderumlagen im Klemmhof übernehmen.
Oberbürgermeister Löffler hatte im nicht-öffentlichen Teil der Stadtratssitzung die Ratsmitglieder über diese Vergleichseckpunkte informiert. Der Stadtrat erteilte daraufhin einstimmig seine Zustimmung.
„Ich möchte mich bei der Park Service Hüfner GmbH + Co. KG und insbesondere Herrn Frank Rothardt für die gute Gesprächskultur bedanken“, erklärt Oberbürgermeister Löffler abschließend. „Wir haben hart in der Sache gerungen, aber immer – auch während des Prozesses – einen fairen Umgang miteinander gepflegt.“ Auch der Zehnjahrespachtvertrag in der Tiefgarage des Klemmhofs sei eine gute Sache. „Was danach kommt, werden wir sehen.“
Trichinenuntersuchung zum Jahresende
Wie das Veterinäramt der Kreisverwaltung Bad Dürkheim mitteilt, werden zum Jahresende die Trichinenuntersuchungstermine von Freitag jeweils auf den davorliegenden Mittwoch verlegt. Grund sind die Weihnachtsfeiertage und der Jahreswechsel. Das Veterinäramt bittet die Jägerschaft des Kreises Bad Dürkheim und der Stadt Neustadt um Beachtung.
Trichinenuntersuchung Weihnachten/Silvester 2015:
Am 25.12.2015 (1. Weihnachtstag) findet keine Trichinenuntersuchung statt. Die Untersuchung wird stattdessen am 23.12.2015 durchgeführt. Am 01.01.2016 (Neujahr) findet keine Trichinenuntersuchung statt. Die Untersuchung wird stattdessen am 30.12.2015 durchgeführt. Ab dem 04.01.2016 werden die Untersuchungstermine wie gewohnt montags und freitags stattfinden.
Vorverlegung Wochenmarkt
Nachdem am Samstag, 26.12.2015 aufgrund des 2. Weihnachtsfeiertages kein Wochenmarkt stattfindet, wird der Wochenmarkt auf Donnerstag, 24.12.2015 vorverlegt. Der Wochenmarkt am 24.12.2015 findet wieder auf dem Rathausplatz statt.
Stadtverwaltung zwischen Weihnachten und Neujahr geöffnet
Zwischen Weihnachten und Neujahr ist die Stadtverwaltung sowie die Stadtholding und der Entsorgungs- und Wirtschaftsbetrieb geöffnet und zu den üblichen Öffnungszeiten erreichbar. Das Bürgerbüro bleibt jedoch am Samstag, 2. Januar 2016, geschlossen und ist ab Montag, 4. Januar 2016 wieder erreichbar.
Hiervon ausgenommen sind die Stadtbibliothek, die Volkshochschule sowie das Archiv und Museum. Diese sind jeweils geschlossen:
- Stadtbibliothek: Vom 23. Dezember bis 3. Januar 2016 geschlossen. Letzter Ausleihtag ist somit Dienstag, 22. Dezember, und erster Ausleihtag im neuen Jahr ist Montag, 4. Januar 2016.
- Volkshochschule: Vom 28. Dezember bis 3. Januar 2016 geschlossen. Ab Montag, 4. Januar 2016, ist sie wieder wie gewohnt erreichbar.
- Archiv und Museum: Vom 28. Dezember bis 3. Januar 2016 geschlossen. Ab Montag, 4. Januar 2016, ist es wieder wie gewohnt erreichbar.
Umstrukturierungsanträge für Rebpflanzungen im Jahr 2016
Ab Montag, dem 4. Januar 2016 können Anträge für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2016 gestellt werden. Die Pflanzung kann in diesem Programm mit allen in Rheinland-Pfalz klassifizierten Rebsorten erfolgen. Wie bereits in vorherigen Jahren werden auch nicht klassifizierte Rebsorten im Rahmen von genehmigten Anbaueignungsversuchen gefördert.
Die Fördersätze in 2016 lauten wie folgt:
Maßnahmen 31 und 41: 10.000 Euro/ha (Flachlagen)
Maßnahmen 33 und 43: 9.000 Euro/ha (Extensive Anlagen)
Maßnahmen 32 und 42: 19.000 Euro/ha (Steillagen)
Maßnahmen 34 und 44: 21.000 Euro/ha (Steilstlagen)
Maßnahme 51: 32.000 Euro/ha
Mit der neuen Maßnahme 51 werden Handarbeitsmauersteillagen unterstützt. Gemeint sind Flächen in extremen, durch Mauern abgestützten Steillagen, in denen der Einsatz selbstfahrender Maschinen nicht möglich ist und die somit von Hand bearbeitet werden müssen. Die Kreisverwaltung Bad Dürkheim hält die entsprechenden Antragsunterlagen vorrätig. Über das Weininformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer gibt es die Möglichkeit, einen Antrag elektronisch zu erfassen und zu übermitteln. Das automatisch erzeugte PDF-Dokument ist dann nur noch auszudrucken, zu unterschreiben und fristgerecht bei der Kreisverwaltung Bad Dürkheim abzugeben.
Die Antragsfrist endet am Montag, den 1. Februar 2016. Für Flächen in Flurbereinigungsverfahren gilt im Jahr der Besitzeinweisung eine gesonderte Antragsfrist. Sie endet am 2. Mai 2016.
Monatliche Sprechstunde wird umgewandelt
Der Beirat für Migration und Integration im Landkreis Bad Dürkheim wird ab Januar 2016 seine monatliche Sprechstunde in einen Bereitschaftsdienst umwandeln. Jeden Monat werden vier Beiratsmitglieder zur Beratung eingeteilt, im Januar übernehmen den Dienst Ernst Bedau, Anna Breier, Rudolf Hoffmann und Lara Jennings. Wer sich mit den Beiratsmitgliedern treffen möchte, um beispielsweise ein Problem zu besprechen, der meldet sich unter 06326 989270 oder 06322 63868 an. In den nächsten acht Tagen wird dann ein gemeinsamer Termin vereinbart. Treffpunkt ist im Kreishaus, Philipp-Fauth-Straße 11 in Bad Dürkheim.