Tagesmeldungen

Sonntag, 5. Juni 2022

Diebstahl an PKW

In der Nacht vom 02.06. auf den 03.06.22 wurde auf dem Parkplatz der IGS Speyer an einem BMW alle vier Reifen, samt 19-Zoll-Alufelgen entwendet. Die unbekannten Täter bockten hierzu das Fahrzeug auf Backsteine und Holzblöcke auf. Der Schaden wurde auf etwa 1200 EUR geschätzt.

Wer hat im genannten Zeitraum verdächtige Personen oder Fahrzeuge im Bereich des Tatortes beobachtet oder kann in sonstiger Weise sachdienliche Hinweise zum Tatgeschehen machen? Zeugen werden gebeten, sich telefonisch oder per E-Mail bei der Polizei Speyer zu melden (Tel. 06232 / 137-0, E-Mail an pispeyer@polizei.rlp.de)

Sonntag, 5. Juni 2022

Fahrraddiebstahl

Am 03.06.2022 gegen 09:30 Uhr kam es in der Schütt zu einem Fahrraddiebstahl. Die 44-jährige Geschädigte stellte ihr weißes
Damenrad vor einer dortigen Bankfiliale verschlossen ab. Als die Dame zu ihrem Fahrrad zurückkehrte, stellte sie fest, dass es durch Unbekannte samt Schloss entwendet wurde. Die Höhe des Sachschadens ist noch unbekannt.

Zeugenhinweise nimmt die Polizei Neustadt unter 06321 854-0 oder per Mail an pineustadt@polizei.rlp.de entgegen.

Sonntag, 5. Juni 2022

Einbruch in Bäckerei

In der Nacht von Donnerstag auf Freitag verschafften sich unbekannte Täter über ein Toilettenfenster unberechtigt Zutritt in eine Bäckerei in der Bahnhofstraße. Dort entnahmen sie aus der Kasse 140EUR Bargeld und machten sich wieder aus dem Staub.

Wer hat im genannten Zeitraum verdächtige Personen oder Fahrzeuge im Bereich des Tatortes beobachtet oder kann in sonstiger Weise sachdienliche Hinweise zum Tatgeschehen machen? Zeugenhinweise nimmt die Polizei Speyer unter der Tel. 06232-1370 oder per E-Mail an pispeyer@polizei.rlp.de entgegen.
 

Sonntag, 5. Juni 2022

Trickdiebstahl eines Geldbeutels

Am 02.06.2022 gegen 11:30 Uhr kam es zu einem Geldbeuteldiebstahl in einem Einkaufsmarkt in der Talstraße. Die 84-jährige Geschädigte hatte ihren Geldbeutel während des Einkaufs in ihrer Tasche im Einkaufswagen. Ein unbekannter Täter bat die Dame ihm etwas aus dem Regal zu geben, währenddessen entwendete er den Geldbeutel. Bei dem Täter soll es sich um einen dunkelhaarigen Mann handeln, welcher schwarz gekleidet war. Der Sachschaden beläuft sich auf ca. 150EUR.

Zeugenhinweise nimmt die Polizei Neustadt unter 06321 854-0 oder per Mail an pineustadt@polizei.rlp.de entgegen.

Ältere Menschen werden immer wieder Opfer von Diebstählen und Betrügereien, da sie von Tätern oftmals als leichte "Beute" angesehen werden. Bitte beachten Sie folgende Hinweise der Polizei, um sich vor Taschendieben zu schützen:

   -    Tragen Sie Geld, Schecks, Kreditkarten und Papiere immer in verschlossenen Innentaschen der Kleidung möglichst dicht am Körper.

- Tragen Sie Hand- und Umhängetaschen verschlossen auf der Körpervorderseite oder klemmen Sie sie sich unter den Arm

-  Benutzen Sie einen Brustbeutel, eine Gürtelinnentasche, einen Geldgürtel oder eine am Gürtel angekettete Geldbörse.

- Legen Sie Geldbörsen nicht oben in Einkaufstasche, Einkaufskorb oder Einkaufswagen, sondern tragen Sie sie möglichst körpernah.

-  Hängen Sie Handtaschen im Restaurant, im Kaufhaus oder im Laden (selbst bei der Anprobe von Schuhen oder Kleidung) nicht an Stuhllehnen und stellen Sie sie nicht unbeaufsichtigt ab.

Weitere Tipps wie sie sich vor Dieben und Betrügern schützen können, finden Sie unter www.polizei-beratung.de.

Sonntag, 5. Juni 2022

Auseinandersetzung vor Diskothek

Am frühen Samstagmorgen wurden drei junge Männern zwischen 20 und 29 Jahren aus dem Landkreis Zwickau der Zutritt zu einer Diskothek in der Ludwigshafener Innenstadt versagt. Hieraus entwickelte sich eine handfeste Auseinandersetzung zwischen den drei Männern und drei Security-Mitarbeitern der Diskothek. Die Polizei kam vor Ort, um den Streit zu schlichten. Ein Security-Mitarbeiter und einer der jungen Männer erlitten leichte, oberflächliche Verletzungen. Ein 25-Jähriger aus Werdau (LK Zwickau) wurde wegen des Verdachts einer leichten Gehirnerschütterung mittels Krankenwagen zur weiteren Untersuchung in ein Krankenhaus gebracht. Die Polizei hat die Ermittlungen wegen Körperverletzung aufgenommen.

 

Sonntag, 5. Juni 2022

Trunkenheitsfahrt

Am 04.06.2022, gegen 01:15 Uhr, wurde durch eine Streifenwagenbesatzung ein Schlangenlinien fahrender KIA Picanto Am Neuberg in Bad Dürkheim festgestellt. Bei der daraufhin durchgeführten Verkehrskontrolle konnte beim 25 Jahre alten Fahrer aus Landau starker Atemalkoholgeruch festgestellt werden. Ein vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,61 Promille. Dem 25jährige Fahrzeugführer wurde eine Blutprobe entnommen. Der Führerschein und der Fahrzeugschlüssel wurden sichergestellt. Ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr wurde eingeleitet.

Sonntag, 5. Juni 2022

Roller "Jack Sparrow" im Rhein gefunden

Am Donnerstag 2. Juni wurde, im Rahmen einer Reinigungsaktion des Hafenbeckens mittels Tauchern, neben ca. einer halben Tonne Müll, ein Roller aufgefunden. Aufgrund des Zerfalles, sowie des nicht lesbaren Versicherungskennzeichens aus dem Jahre 2001, ist anzunehmen, dass dieser seither im Rhein lag.

Personen die Hinweise zum Eigentümer des Rollers geben können, werden gebeten sich unter der Rufnummer 06232/137-0 oder per Email (pispeyer@polizei.rlp.de) bei der Polizei Speyer zu melden.
 

Sonntag, 5. Juni 2022

- Verkehrsunfall durch stark alkoholisierten Fahrradfahrer

Am späten Samstagnachmittag kam es in der Bahnhofstraße in Maxdorf zu einem Verkehrsunfall zwischen einem Fahrradfahrer und einem geparkten Pkw. Der 60-jährige Fahrradfahrer kollidierte aufgrund seiner starken Alkoholisierung mit dem am Straßenrand abgestellten Pkw und stürzte zu Boden. Der Fahrradfahrer aus Dannstadt-Schauernheim verletzte sich dabei leicht. Am Pkw entstand Sachschaden in Höhe von ca.500Euro. Gegen den 60-Jährigen wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs gemäß § 315c StGB eingeleitet und eine Blutprobe entnommen.
In den letzten Tagen und Wochen fallen immer wieder Fahrradfahrer mit hohen Alkoholwerten auf, welche sich der Folgen nicht bewusst sind. Nach derzeitig geltender Rechtsprechung gilt ein Fahrradfahrer ab einem Alkoholwert von 1,6 Promille als absolut fahruntüchtig und macht sich nach § 316 StGB einer Trunkenheitsfahrt strafbar. Bereits mit einem Alkoholwert zwischen 0,3 Promille und 1,59 Promille ist eine Strafbarkeit nach § 316 StGB möglich, wenn eine "relative Fahruntüchtigkeit" vorliegt. Ein Fahrzeugführer ist, im Gegensatz zu der "absoluten Fahruntüchtigkeit" ab 1,6 Promille "relativ fahruntüchtig" wenn zu der Alkoholisierung eine sogenannte Ausfallerscheinung, wie z.B. das Fahren in Schlangenlinien hinzukommt.
Eine Entziehung der Fahrerlaubnis durch die Fahrerlaubnisbehörde ist auch dann möglich, wenn ein Führerscheininhaber alkoholisiert mit einem nicht führerscheinpflichtigen Fahrzeug, z.B. einem Fahrrad, am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt und sich hieraus Hinweise auf eine Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen ergeben.
 

Sonntag, 5. Juni 2022

Führen eines Kraftfahrzeugs unter Betäubungsmitteleinfluss

Am Freitag, 03.06.2022 gegen 20:50 Uhr wurde ein 20-Jähriger aus dem Leininger Land mit seinem Pkw in der Hettenleidelheimer Straße in Wattenheim einer Verkehrskontrolle unterzogen. Während der Kontrolle erlangten die Beamten Hinweise auf einen vorangegangenen Betäubungsmittelkonsum des Fahrers. Der Verdacht bestätigte schließlich durch einen durchgeführten Schnelltest. Die Fahrt war damit beendet und der junge Fahrer musste die Beamten zwecks Blutentnahme zur Dienststelle begleiten, wo auch entsprechende Verfahren wegen Trunkenheit im Verkehr und Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet wurden. Die Führerscheinstelle wird zudem über den Vorfall in Kenntnis gesetzt.

Sonntag, 5. Juni 2022

Unter Drogeneinwirkung und ohne Fahrerlaubnis...

 ...befuhr ein 21-Jähriger aus Neustadt am 03.06.2022 um 15:30 Uhr mit seinem E-Scooter die Winzinger Straße in 67433 Neustadt, als er durch Beamte einer anlassfreien Verkehrskontrolle unterzogen wurde. Im Rahmen der Kontrolle konnten nämlich bei dem Mann Auffälligkeiten festgestellt werden, welche auf einen zeitnahen Betäubungsmittelkonsum schließen ließen. Des Weiteren wurde bei der Überprüfung des E-Scooter bekannt, dass dieser nicht versichert war und eine Geschwindigkeit von bis zu 30 km/h erreichen kann, weshalb der Neustadter eine Fahrerlaubnis hierfür benötigte. Diese konnte er jedoch nicht vorweisen. Der Fahrzeugführer musste in der Dienststelle eine Blutprobe abgeben, dessen E-Scooter wurde sichergestellt.
Nun erwarten den 21 Jahre alten Mann mehrere Strafanzeigen, unter anderem wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, sowie eine Ordnungswidrigkeitenanzeige. Zudem wird die zuständige Führerscheinstelle über den Vorfall in Kenntnis gesetzt.