Tagesmeldungen
E-Scooter-Fahrer missachtet Rotlicht - Mitfahrerin verletzt
Am späten Donnerstagabend, gegen 23:50 Uhr, fuhr ein 58-jähriger Autofahrer auf dem Schänzeldamm und wollte an der Kreuzung zur Bruchwiesenstraße nach links auf diese abbiegen. Als die Ampel grün zeigte fuhr der Mann an. Ein auf dem parallel zur Bruchwiesenstraße verlaufenden Radweg fahrender 18-Jähriger missachtete das für ihn gültige Rotlicht und fuhr mit seinem E-Scooter in die Kreuzung ein. Es kam zum Zusammenstoß mit dem Auto. Der 18-Jährige blieb unverletzt, allerdings verletzte sich seine, unerlaubterweise auf dem Scooter befindliche, ebenfalls 18-jährige Sozia leicht. Am Auto des 58-Jährigen entstand Sachschaden. Gegen den 18-Jährigen wird nun wegen fahrlässiger Körperverletzung ermittelt.
Verkaufsbuden aufgebrochen - Zeugen gesucht
In der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag (31.05.2023 - 01.06.2023) brachen Unbekannte in mehrere Verkaufsbuden auf dem Platz der Deutschen Einheit ein. Hierbei wurde lediglich ein geringer Bargeldbetrag entwendet. Der verursachte Sachschaden wird auf circa 1.500 Euro beziffert.
Wer hat die Tat beobachtet oder in der Nacht auf Donnerstag im Bereich des Platzes der Deutschen Einheit verdächtige Personen wahrgenommen? Sachdienliche Hinweise bitte an die Polizeiinspektion Ludwigshafen 1, Telefonnummer 0621 963-2122 oder per E-Mail piludwigshafen1@polizei.rlp.de .
Schifferstadt
Am Donnerstagmorgen (01.06.2023), gegen 08:20 Uhr, fuhr eine 28-jährige Autofahrerin verbotswidrig von der Bahnhofstraße in die Fußgängerzone in der Bismarckstraße ein und parkte ihren weißen SUV vor der dortigen Bank. Als sie wenig später zu ihrem Auto zurückkehrte entdeckte sie einen frischen Unfallschaden am Fahrzeugheck. Dieser wurde vermutlich kurz zuvor durch ein ein-/ausparkendes oder rangierendes Fahrzeug verursacht. Der verursachende Fahrzeugführer entfernte sich von der Örtlichkeit.
Wer hat die Tat beobachtet oder kann Hinweise zum Unfallverursacher geben? Sachdienliche Hinweise bitte an die Polizeiinspektion Ludwigshafen 1, Telefonnummer 0621 963-2122 oder per E-Mail piludwigshafen1@polizei.rlp.de .
Love-Scamming - Betrug mit falscher Liebe
Bereits im April erhielt eine 74-Jährige aus dem Rhein-Pfalz-Kreis über eine Internetplattform eine Anfrage eines angeblichen Innenarchitekten aus Spanien. Schnell wurde das Gespräch über einen Messenger Dienst fortgeführt. Durch Vortäuschung von Notfällen brachte der Unbekannte die 74-Jährige dazu, ihm binnen 2 Monaten insgesamt 11.000 Euro zu überweisen. Ende Mai wurde durch die Bank der 74-Jährigen festgestellt, dass das Empfängerkonto mittlerweile gesperrt war und somit der Betrug aufflog. Die Polizei rät: - Wer online neue Bekanntschaften schließt, sollte unbedingt wachsam bleiben. - Seien Sie vor allem misstrauisch, wenn der Chat-Partner vorgibt, in Not zu sein und "dringend Geld" zu benötigen. - Wir raten dringend zur Vorsicht bei Bekanntschaften, die nach Geld fragen!
Familienstreit endet in körperlicher Auseinandersetzung
Am gestrigen Nachmittag kam es in einem Anwesen in der Limburgstraße zu einem Streit zwischen zwei Familienangehörigen. Im Verlaufe des Streits wurde eine 41-Jährige ihren Angaben zufolge durch eine 70-jährige Familienangehörige körperlich angegangen und mit einem Küchenmesser bedroht. Laut der 70-Jährigen sei sie von der 41-Jährigen körperlich angegriffen worden. Beide Beteiligten verletzten sich leicht. Wechselseitige Strafanzeigen wurden aufgenommen und die Beteiligten trennten sich im Anwesen räumlich.
Kind alleine im Nichtschwimmerbecken
Vermehrt Schockanrufe
Immer wieder zeigen sich Geschädigte eines sogenannten Schockanrufes beeindruckt oder eingeschüchtert. In der letzten Woche meldeten sich gehäuft Personen, die einen solchen Schockanruf erhielten, teils emotional bei der Polizei. Hierbei wurden den Geschädigten von einem vermeintlichen Polizeibeamten erzählt, ein naher Angehöriger hätte einen schweren Verkehrsunfall gehabt. Zur Einleitung einer Not-OP müsse der Angerufene eine hohe Geldsumme vorstrecken. Die Geldsumme soll persönlich an einen Abholer übergeben werden. In allen Fällen vergangener Woche wurde die Polizei rechtzeitig informiert, sodann es zu keinem Vermögensschaden kam. Wichtiges zum Phänomen des falschen Polizeibeamten und wie Sie sich schützen können, erfahren Sie hier: https://s.rlp.de/pFqAx
Unsere Tipps!
- Die Polizei warnt eindringlich davor, Auskünfte über Bargeld und
Wertgegenständen am Telefon herauszugeben!
- Die Polizei weist ausdrücklich darauf hin, dass sie niemals am
Telefon Bürgerinnen und Bürger dazu auffordert, Auskünfte über
ihre Vermögensverhältnisse oder die Aufbewahrung von Wertsachen
zu geben!
- Die Polizei schickt auch keine Zivilkräfte an die Wohnungen, um
die gesammelten Wertsachen abzuholen und vorsorglich in
"Verwahrung" zu nehmen!
- Bleiben Sie also misstrauisch! Lassen Sie sich niemals zu ihrem
Vermögen am Telefon aushorchen!
- Geben Sie niemals fremden Menschen, die sich zum Beispiel als
Mitarbeiter von Polizei, Staatsanwaltschaften, Gerichten oder
Geldinstituten ausgeben, ihre Wertsachen zur Verwahrung mit!
- Lassen Sie sich am Telefon nicht unter Druck setzen! Geben Sie
den Betrügern keine Chance und legen Sie einfach den Hörer auf!
Nur so werden Sie Betrüger los.
- Und wenn Sie einen solchen Anruf erhalten haben, wenden Sie sich
in jedem Fall an die Polizei und erstatten Sie eine Anzeige.
Über Schlauch gefahren und gestürzt
Am 01.06.2023 befuhr ein 66-jähriger E-Bikefahrer den Radweg entlang der B38. Auf dem Radweg lag ein Schlauch, welcher zur Bewässerung diverser Felder diente. Der Fahrradfahrer sah sich während der Fahrt um und erkannte den Schlauch, der nicht gekennzeichnet war, zu spät und stürzte so zu Boden. Der 66-jährige erlitt eine Platzwunde am Kopf und mehrere Schürfwunden am Körper. Zur weiteren Behandlung seiner Verletzungen wurde er in ein umliegendes Krankenhaus verbracht. Der Landwirt musste den Schlauch umgehend von dem Radweg entfernen und muss möglicherweise mit einem Strafverfahren rechnen.
Erst zu schnell, dann zu Fuß
Nachdem eine Streifenwagenbesatzung einem Rollerfahrer mehrere hundert Meter in der Innenstadt nachgefahren ist, konnte diese feststellen, dass das Kleinkraftrad mindestens 60km/h schnell fahren würde. Auf Grund des angebrachten Versicherungskennzeichens, waren dies mindestens 15 km/h zu viel. Der Fahrzeugführer wurde einer Verkehrskontrolle unterzogen. Bei dem Kleinkraftrad konnten diverse Veränderungen festgestellt werden, bei denen eine Erhöhung der maximalen Geschwindigkeit erbracht wird. Auf Grund der Veränderungen an dem Fahrzeug ist die Betriebserlaubnis erloschen und Kennzeichen sowie Fahrzeugpapiere wurden sichergestellt. Da der 17-jährige lediglich die Führerscheinklasse AM vorweisen konnte, wird er sich nun noch einem Strafverfahren hinsichtlich des Fahrens ohne Fahrerlaubnis stellen müssen. Zudem wird er bei der Zulassungsstelle, nach wiederherstellen des Ursprungszustandes seines Fahrzeuges, eine neue Betriebserlaubnis beantragen müssen.
Bekifft auf dem E-Scooter unterwegs
Am 01.06.2023, gegen 08:30 Uhr, fiel einer Streifenwagenbesatzung ein 31-jähriger E-Scooterfahrer in der Innenstadt auf. Der Fahrzeugführer wurde einer Verkehrskontrolle unterzogen. Bei dieser konnten bei dem 31-jährigen drogentypische Auffallerscheinungen festgestellt werden, weswegen ein Drogenschnelltest durchgeführt wurde. Dieser zeigte eine positive Reaktion auf Cannabisprodukte an. Demnach wurde dem E-Scooterfahrer die Weiterfahrt untersagt und es wurde ein Strafverfahren eingeleitet.