Neustadt
Änderungen im Busverkehr zum Fahrplanwechsel am 14. Dezember
Die Buslinien 507 (Neustadt-Speyer) und 509 (Neustadt-Lustadt) erhalten zum Fahrplanwechsel eine zusätzliche Haltestelle: In Lachen-Speyerdorf, genauer gesagt im Ortsteil Lachen, wird für beide Fahrtrichtungen je eine Haltestelle an der Festhalle eingerichtet.
Die Buslinie 515 bekommt eine neue Anfangshaltestelle in der Königsbergsiedlung an der Abzweigung Wilhelm-Gisbertz-Straße. Die Abfahrt Richtung Hauptbahnhof erfolgt im Zweistundentakt zur Minute 38, zwischen 8.38 und 18.38 Uhr an Werktagen. Die Haltestelle Heidenbrunnental bleibt erhalten, allerdings wird auch hier zukünftig ein Zweistundentakt gelten. In diesem Zusammenhang wurde die Haltestelle Königsbergstraße bereits in die Siedlerstraße 21 verlegt.
Eine Frühfahrt ab dem Hauptbahnhof zum Afrikaviertel verkehrt jetzt bereits um 6.28 Uhr, die Rückfahrt ab Humboldtstraße schon um 6.36 Uhr. Damit können bessere Zuganschlüsse realisiert werden.
Bei der Linie 502 (Neustadt-Hambacher Schloss) verkehren die Busse ab Schloss jetzt drei Minuten später, und zwar zur Minute 33, ab Waldeck zur Minute 35. Diese neue Regelung gilt für Fahrten ab 8 Uhr. Hierdurch ergibt sich eine Umsteigemöglichkeit am Hauptfriedhof von der Linie 511 (Haardt-Maconring) kommend Richtung Hauptbahnhof.
Kita: neue Abrechnung der Mittagsverpflegung
Der Neustadter Stadtrat hat eine neue Kindertagesstättensatzung beschlossen. Eine der wichtigsten Änderungen betrifft die Abrechnung der Mittagsverpflegung. Zukünftig wird eine monatliche Pauschale erhoben, die - unter Berücksichtigung der Fehltage des Kindes und der Schließzeiten der Kindertagesstätten - den Sachkostenaufwand decken soll, der auf die Verpflegung entfällt. Bisher waren die tatsächlichen Essenstage abgerechnet worden. Sind Kinder mehr als zehn Tage in einem Monat krank, ist nur die Hälfte der Pauschale zu zahlen.
Mit dieser neuen Regelung soll die Abrechnung vereinfacht werden.
Kinder, die fünf Tage betreut werden, zahlen demnach 40 Euro, bei drei Tagen sind es 25 und bei zwei Tagen 20 Euro. Einkommensschwache Familien bezahlen 20, 12 beziehungsweise 10 Euro.
Brand einer Lagerhalle
Aus bislang noch unbekannter Ursache geriet am Abend des 04.12.2014 gegen 18.05 Uhr eine Lagerhalle im Neustadter Ortsteil Speyerdorf in Brand. In der Halle, in der sich zwei bis drei PKW, ein Boot sowie ein Elektrostapler befanden, wurden durch den 32jährigen Mieter zuvor noch Schweißarbeiten an einem PKW durchgeführt.
Beim Eintreffen der Feuerwehr stand die Halle im Vollbrand. Die Wehrleute waren mit ca. 140 Mann und 30 Fahrzeugen im Einsatz und konnten den Brand zügig unter Kontrolle bringen. Der 64jähige Vater des Hallenmieters versuchte noch, einen in der Halle befindlichen kleinen Hund zu retten, was jedoch misslang. Er konnte bislang nicht im Brandschutt gefunden werden, dürfte aber verendet sein. Der 64jährige erlitt eine leichte Rauchgasverletzung und kam ins Neustadter Krankenhaus.
Ebenfalls vor Ort waren Vertreter der SGD Süd sowie des Gewerbeaufsichtsamtes.
Die hinzugerufene Kriminalpolizei hat die Ermittlungen aufgenommen. Nach ersten Einschätzungen dürfte ein Schaden von ca. 75.000 Euro entstanden sein.
Die Polizeidirektion Neustadt informiert
Schwerverkehrskontrolle der Polizei Neustadt
Am Mittwoch, 03.12.14, führten speziell geschulte Kräfte der Polizeidirektion Neustadt auf dem Parkplatz Villa Rustica an der B271 eine Schwerverkehrskontrolle durch. An der Kontrollstelle wurden 16 Fahrzeugeinheiten überprüft.
Zwölf davon mussten wegen fehlender Ladungssicherung, Verstöße gegen die Sozialvorschriften und technischen Mängeln beanstandet werden.
PKW zerkratzt
Bereits in der Nacht zum 02.12.2014 wurde ein in der Haardter Straße in Neustadt geparkter dunkelblauer Peugeot CC an der kompletten Fahrerseite zerkratzt. Es entstand Sachschaden in Höhe von mindestens 1.500 Euro.
Sachdienliche Hinweise bitte an die Polizei Neustadt/Wstr., Telefon 06321/854-0, oder per E-Mail anpdneustadt.presse@polizei.rlp.de
Versuchter Geschäftseinbruch
Ebenfalls in der Nacht zum 02.12.2014, wurde durch Hebelversuche an der Eingangstür und Schlossstechen ins Zylinderschloss versucht in einen Betrieb in der Nachtweide in Neustadt einzudringen. Warum von den Tätern von ihrem Vorhaben abgesehen wurde, ist nicht bekannt, es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sie beim Einbruchsversuch gestört wurden. Sachdienliche Hinweise bitte an die Polizei Neustadt/Wstr., Telefon 06321/854-0, oder per E-Mail anpdneustadt.presse@polizei.rlp.de
Nur einen Moment nicht aufgepasst
Heute zwischen 11.00 Uhr und 11.30 Uhr wurde einer 59jährigen Kundin in einem Supermarkt in der Talstraße der Geldbeutel, den sie unter ein Tuch im Einkaufwagen liegen hatte, entwendet, als die Dame einen kurzen Moment den Wagen außer Acht ließ und sich bei den Regalen umschaute. In der Börse befanden sich neben Bargeld auch der Ausweis der Kundin und eine Scheckkarte. Der Diebstahl wurde erst an der Kasse bemerkt.
Barrierefreier Zugang zum Hauptgebäude der SGD Süd
Der Haupteingang der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd) in der Friedrich-Ebert-Straße 14 in Neustadt ist jetzt für Personal und Kundschaft barrierefrei. Nach einer Umbaumaßnahme können Gäste in Rollstühlen, mit Rollatoren oder auch mit Kinderwagen das Verwaltungsgebäude ohne Beeinträchtigungen betreten. Ein Klingelknopf in passender Höhe und ein vom Pfortenpersonal ausgelöstes Öffnen der Eingangstür ermöglichen „freien Eintritt“.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Rollstuhl, Rollator oder ähnlichen Hilfsmitteln können sogar auf das Klingeln verzichten und die Tür selbst mit ihrem Zugangs-Chip öffnen. "Für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist es eine große Erleichterung, hier nicht auf Hilfe angewiesen zu sein", sagte SGD Süd - Präsident Prof. Dr. Hans-Jürgen Seimetz. Im Neustadter Hauptgebäude seiner Behörde arbeiten fünf Personen, die den neuen Zugangs-Chip nutzen.
Bereits 2007 hatte der SGD-Präsident mit der Schwerbehindertenvertretung eine Integrationsvereinbarung abgeschlossen. Darin wurde die Verbesserung des baulichen Zustandes aller Dienstgebäude im Hinblick auf eine uneingeschränkte behindertengerechte Nutzung als besonders wichtig festgelegt. Der neue Zugang ist ein wesentlicher Beitrag zu dieser Barrierefreiheit.
Schon lange überbrückt ein Treppenlift im Foyer einige Stufen, so dass auch der Sitzungssaal und die Büros im Erdgeschoss gut erreichbar sind. Für Menschen mit Sehbehinderung sind im Fahrstuhl Knöpfe mit Braille-Schrift angebracht und das Stockwerk wird automatisch angesagt. „Von 542 Beschäftigten und 16 Nachwuchskräften sind 45 schwerbehindert. Das ist deutlich mehr als die vom Sozialgesetzbuch geforderte Quote von 5 Prozent. Damit hat sich auch mein Blick für die besonderen Bedürfnisse schwerbehinderter Menschen geschärft, egal ob für eigene Beschäftigte oder für Menschen, die hier ein Dienstgeschäft zu erledigen haben“, erklärt Seimetz.
Die aktuelle Baumaßnahme wurde vom Landesbetrieb für Liegenschafts- und Baubetreuung (LBB) ausgeführt. Neu ist auch das „Fenster“ vom Foyer zum Pfortenpersonal, bei dessen Größe und Gestaltung Vorgaben des Denkmalschutzes zu beachten waren.
Dach des Sportzentrums Hildenbrandseck fertig saniert
Das Dach des Sportzentrums Hildenbrandseck am Ortsteil Königsbach ist fertig saniert. Das hat Eike Müller, Projektleiter aus der Abteilung Gebäudemanagement, mitgeteilt. Die Baukosten lagen bei rund 156.000 Euro, gebaut worden war neun Wochen.
Die alte Ziegeleindeckung des Hauptdaches der Sporthalle war großflächig desolat und konnte bei Starkregen das Regenwasser nicht mehr richtig abführen, sodass die Sporthalle selbst und die Wohnung, die von der Pächterfamilie bewohnt wird, mehrmals „unter Wasser“ stand. Ursprünglich war geplant, nur einen Teil des Daches zu sanieren. Da sich die Schäden an der vorhandenen Ziegeleindeckung jedoch als größer entpuppten als vermutet, wurde entschieden, das komplette Hallendach zu sanieren. Die alte Ziegeleindeckung und die alten Lichtbänder wanderten in die Entsorgung. Stattdessen wurde das Dach der Sporthalle mit einem Aluminium-Trapezblech, beschichtet im Farbton der ehemaligen Dacheindeckung, und neuen Lichtbändern eingedeckt. Die neue Metalldacheindeckung hat laut Müller den Vorteil, dass sie erheblich günstiger ist als eine herkömmliche Ziegeleindeckung und dass die Regensicherheit bei einer solch großen Dachfläche erhöht wird.
Mit der Dachsanierung konnte nun nicht nur der Schaden an der Dachfläche behoben, sondern zudem durch den Einbau von Wärmedämmung nach aktuell gültiger Energie-Einsparverordnung der energetische Zustand der Sporthalle verbessert werden. „Besonders möchten wir uns beim Platzwart beziehungsweise Hausmeister des TSV 1899 Königsbach, Markus Bormke, für die sehr gute Zusammenarbeit bedanken“, betont der Projektleiter.
Verkauf von nicht versteigerungsfähigen Fundsachen
Der Fachbereich Ordnung, Umwelt und Bürgerdienste wird am Mittwoch, 10. Dezember, 14.30 bis 16 Uhr, im Foyer des Verwaltungsgebäudes in der Hindenburgstraße 9a verschiedene Fundsachen verkaufen. Mit dabei sind Schmuck, Kleidungsstücke, Regenschirme, Fahrräder und Spielsachen. Ein Erwerb ist nur mittels Barzahlung möglich.
Kinderwunschbaum im Bürgerbüro
Zu Beginn der Adventszeit wird das Bürgerbüro in Neustadt an der Weinstraße wieder einen Kinderwunschbaum bereitstellen. Die vom Verein für Bildung und Integration unter der Leitung der städtischen Migrationsbeauftragten, Frau Eredesvinda Lopez y Herreros, in der Hausaufgabenhilfe und im Sprachunterricht betreuten Kinder haben ihre Weihnachtswünsche auf Karten geschrieben. Diese werden an dem im Bürgerbüro aufgestellten Weihnachtsbaum befestigt.
Wer den Kindern einen Wunsch erfüllen möchte, kann einen Wunschzettel abnehmen, das Geschenk kaufen und bis zum 4. Advent im Bürgerbüro abgeben. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden die Geschenke dann den Kindern zukommen lassen. Die Wunschzettel können zu den üblichen Öffnungszeiten des Bürgerbüros entnommen werden.
Die Präsentation des diesjährigen Kinderwunschbaumes erfolgt am 27. November 2014, um 16 Uhr im Bürgerbüro, Hindenburgstraße 9a, 67433 Neustadt an der Weinstraße.
Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind zu der Präsentation eingeladen.
Gemeinsame Strategie zur Unterbringung von Flüchtlingen in den Weindörfern
Gemeinsame Strategien, um Flüchtlinge in Neustadt an der Weinstraße angemessen unterbringen zu können, haben die Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher der Weindörfer mit der Stadtverwaltung besprochen.
Wichtiges Ziel sei es, Wohnraumreserven vor Ort zu identifizieren und einer möglichen Nutzung zuzuführen, teilte Bürgermeister Ingo Röthlingshöfer im Nachgang zu diesem Gespräch mit: "Die Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher wissen bei Ihnen viel besser Bescheid als die Verwaltung und sind bereits heute schon durch gezielte Ansprache aktiv".
Weiterhin war man sich einig, dass neben der räumlichen Unterbringung auch die soziale Verankerung der Flüchtlinge im Umfeld eine bedeutende Aufgabe darstellt. Hier wurde die Bereitschaft erklärt, eine steuernde und koordinierende Funktion zu übernehmen - es gelte, das Erfolgsmodell Haardt auch in anderen Bereichen der Stadt durch wirksames Bürgerengagement umzusetzen. Notwendig sei jedoch, so die Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher, eine rechtzeitige umfangreiche Informationen durch die Verwaltung bei geplanten Maßnahmen in den Weindörfern, was Ingo Röthlingshöfer ihnen auch zusicherte: "Nur zusammen können wir diese schwierige Herausforderung im Interesse der betroffenen Menschen meistern", erklärte der Bürgermeister.
Umweltabteilung: Winterzeit ist Rückschnittzeit
Die kalte Jahreszeit von Oktober bis Ende Februar ist die richtige Zeit, um Bäume und Sträucher zurückzuschneiden. Aus diesem Grund wird die Umweltabteilung in den kommenden Wochen Rückschnittsarbeiten an Gräben und landwirtschaftlichen Wegen durchführen, wie aktuell in der Gemarkung Hambach zu sehen ist.
Ein schonender Pflegeschnitt, wie das Zurückschneiden einzelner, in die Feldwege gewachsener Äste, ist ganzjährig möglich. Alle größeren Rückschnittsarbeiten sollten aber erst in den Herbst- und Wintermonaten durchgeführt werden, da dann die Störung der heimischen Fauna am geringsten ist.
Was für das öffentliche Grün in der Flur gilt, gilt natürlich auch für alle privaten Gärten. Für größere Schnittmaßnahmen an Hecken und Gehölzen ist jetzt der ideale Zeitraum, so die Umweltabteilung.
Dennoch gilt, dass Baumfällungen rechtzeitig bei der Unteren Naturschutzbehörde angezeigt werden müssen (es fallen keine Gebühren an), da insbesondere ältere Bäume auch im Winter einen hohen Wert haben, da sie etwa als Wohnstätte für Fledermäuse oder seltene Wirbellose wie Hirschkäfer dienen oder Eremiten beherbergen können.
Anzeigevordrucke für Baumfällungen sind auf der Homepage der Stadt (Suchbegriff: Baumfällung) zu finden oder direkt bei der Umweltabteilung (umwelt@stadt-nw.de, 06321/855-172 oder -290) erhältlich.