Rheinland-Pfalz

Mittwoch, 24. Juli 2019

Cyberangriff auf Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz

In den Abendstunden des 13. Juli 2019 kam es zu einem Cyberangriff auf mehrere Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz. Insgesamt wurden die Server von zwölf Einrichtungen der Trägergesellschaft Südwest des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) mit einer Schadsoftware verschlüsselt. Darüber hinaus sind sechs Einrichtungen im Saarland von dem Angriff betroffen.

Durch die Verschlüsselung waren die Krankenhäuser im administrativen Bereich eingeschränkt, die medizinische Versorgung der Patienten konnte jedoch durchgehend gewährleistet werden.

Zum Schutz der übrigen IT-Infrastruktur wurden die Systeme in den Notfallbetrieb gesetzt. Bis zum jetzigen Zeitpunkt konnte die Funktionsweise der IT-Infrastruktur in den betroffenen Einrichtungen noch nicht vollständig wiederhergestellt werden. Es liegen zurzeit keine Erkenntnisse dahingehend vor, dass sensible Daten der betroffenen Einrichtungen im Rahmen des Ransomware-Angriffs abgeflossen sind. Die Landeszentralstelle Cybercrime der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz (LZC) hat ein Ermittlungsverfahren wegen Computersabotage und versuchter Erpressung eingeleitet.

Bei der digitalen Erpressung werden Computer mit einer Schadsoftware, der sogenannten Ransomware, infiziert, die für eine Verschlüsselung von Dateien und Dokumenten auf den betroffenen Systemen sorgt. Für die Wiederherstellung des Zugriffs auf die Dateien wird die Zahlung eines Lösegeldes (englisch: Ransom) in der digitalen Währung Bitcoin von den Betroffenen verlangt.

Einige Varianten von Ransomware verschlüsseln nicht nur lokale Dateien, sondern greifen auch Netzwerkordner an. Auf diese Weise kann sich die Infektion eines einzelnen Computers innerhalb eines Netzwerkes auch auf andere Geräte in diesem Netzwerk ausbreiten.

Diese Varianten der Ransomware zielen in erster Linie auf Unternehmen ab und beabsichtigen eine möglichst weitreichende Verschlüsselung von Unternehmensdaten.

Eine Infektion mit Ransomware kann weitreichende Folgen für ein betroffenes Unternehmen haben: Betriebsausfälle und Störungen im Betriebsablauf, Verlust sensibler Daten, finanzielle Einbußen, Reputationsverlust, etc.

Das Landeskriminalamt empfiehlt Betroffenen, unverzüglich Anzeige bei der Polizei zu erstatten und nicht auf Lösegeldforderungen einzugehen. Verschlüsselte Dateien werden meistens trotz Zahlung des Lösegelds nicht entschlüsselt.

Nach einer Infizierung mit Ransomware hilft häufig nur ein komplettes Neuaufsetzen und Aufspielen eines Daten-Backups, weshalb unbedingt empfohlen wird, regelmäßig umfassende (mehrstufige) Backups der Unternehmensdaten vorzunehmen.

Zum Schutz vor einer Infektion mit Ransomware sollten insbesondere Maßnahmen für eine sichere E-Mail-Nutzung ergriffen werden. Hierzu gehören insbesondere die Information und Sensibilisierung von Mitarbeiter/innen der Unternehmen hinsichtlich der Infektionsgefahren durch E-Mail-Anhänge oder Links und zum sicheren Umgang mit E-Mail-Kommunikation.

Weitere Maßnahmen zur Absicherung gegen Angriffe aus dem Internet finden Sie unter: https://www.bsi.bund.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/Presse2019/BSI_warnt_vor_Ransomware-Angriffen-240419.html

https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Cyber-Sicherheit/Empfehlungen/Ransomware/Ransomware_node.html

https://www.bsi-fuer-buerger.de/BSIFB/DE/Service/Checklisten/Massnahmen_gegen_Internetangriffe.html

Mittwoch, 24. Juli 2019

Von Januar bis Mai mehr Verkehrstote

Im bisherigen Jahresverlauf sind in Rheinland-Pfalz mehr Verkehrstote zu beklagen als im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Nach Angaben des Statistischen Landesamtes in Bad Ems verstarben von Januar bis Mai 2019 insgesamt 68 Menschen bei Verkehrsunfällen. Das waren 13 bzw. 23,6 Prozent mehr als in den ersten fünf Monaten des Jahres 2018.

Montag, 5. November 2018

Rheinland-Pfalz Tag mit neuem Outfit

"Der Rheinland-Pfalz-Tag ist eine Erfolgsgeschichte und begeistert nach 34 Jahren nach wie vor die Menschen. Er ist so vielfältig und bunt wie das Land und zieht durchschnittlich 300.000 Besucherinnen und Besucher an. Aber auch eine Veranstaltung muss mit der Zeit gehen und sich erneuern. Wir haben dem Rheinland-Pfalz-Tag deshalb ein neues, modernes Outfit gegeben und einige inhaltliche und organisatorische Neuausrichtungen vorgenommen“, sagte der Chef der Staatskanzlei, Staatssekretär Clemens Hoch bei der Vorstellung des „neuen Landesfestes“. Sie würden beim nächsten Rheinland-Pfalz-Tag in Annweiler am Trifels vom 28. bis 30. Juni 2019 erstmals umgesetzt.

Das „Seifenblasenkind“ habe das Erscheinungsbild des Landesfestes 17 Jahre geprägt und einen hohen Wiedererkennungswert ermöglicht. „Nachdem das Kind auf dem Logo nun erwachsen ist, haben wir über eine Ausschreibung nach einem neuen Erscheinungsbild für den Rheinland-Pfalz-Tag gesucht. Überzeugt hat ein Polygon, das die Konturen des Landes nachbildet“, so Clemens Hoch. „Wir haben den Facettenreichtum von Rheinland-Pfalz, der das Landesfest ausmacht, und die Charakteristika der Gastgeber miteinander in Verbindung gebracht. Die regionalen Besonderheiten der wechselnden Kommunen finden durch ein offenes, modulares Konzept ihren festen Platz“, ergänzte Stephan Kraemer, Vorstandsvorsitzender der Agentur Zink- und Kraemer AG aus Trier, deren Idee für das neue Erscheinungsbild überzeugt hatte.

„Die Landesregierung und hier insbesondere die Staatskanzlei, die das Landesfest koordiniert und mitorganisiert, versteht sich als Partner der gastgebenden Kommune und unterstützt bei der Finanzierung und der Erstellung von Projektstrukturen“, erläuterte Staatssekretär Clemens Hoch. Gerade mit Blick auf die zunehmende Bedeutung des Themas Veranstaltungssicherheit bringe die Staatskanzlei ihr Wissen und ihre Erfahrung von den vorausgehenden Veranstaltungen  mit ein.

„Der Rheinland-Pfalz-Tag bietet für alle Bevölkerungsschichten und Altersgruppen ein kostenfreies Informations- und Unterhaltungsprogramm. Künftig sollen die Aktionsflächen und Präsentationen gebündelt und den Themenschwerpunkten Ehrenamt, Tourismus/Standortmarketing sowie Selbsthilfe/Gesundheit/Pflege/ Demographie zugeordnet werden“, so der Chef der Staatskanzlei weiter. Ein wichtiges Ziel sei es auch, die Veranstaltungselemente flexibler an die Gastgeberkommune anzupassen. „Wir wollen das Veranstaltungskonzept regionaler gestalten und auf die Größe der Kommune zuschneiden. Für Annweiler gibt es die realistische Planungsgröße von 120.000 Besucherinnen und Besuchern. Außerdem wird die Kommune ein regionalspezifisches Themenfeld besetzen“, sagte Staatssekretär Clemens Hoch.

„Es freut uns riesig, dass sich die Stadt Annweiler als erstes mit dem neuen Erscheinungsbild des Landesfestes schmücken darf“, sagte Stadtbürgermeister Thomas Wollenweber. „Das Trifelsland ist ideal gelegen zwischen Wald und Wein. Bei uns verbindet sich die sprichwörtliche pfälzische Lebensfreude mit einem breiten Angebot an kulinarischen Genüssen und attraktiven Sport- und Erholungsmöglichkeiten inmitten der Natur. Beim Rheinland-Pfalz Tag wollen wir einen thematischen Bogen spannen zwischen unserer 800-jährigen Stadtgeschichte und den nachhaltigen und innovativen Konzepten, mit denen wir unsere Zukunft gestalten. Lassen Sie sich überraschen.“

„Ganz Rheinland-Pfalz wird beim nächsten Landesfest zu Besuch in Annweiler sein und dabei das Trifelsland von seiner besten Seite kennenlernen. Wir freuen uns darauf“, so der Chef der Staatskanzlei, Staatssekretär Clemens Hoch. Er wies darauf hin, dass das Bewerbungsverfahren für Gastronomie- und Weinstände, für Infostände oder Ausstellungen, für den Kunst- und Handwerkermarkt und vieles mehr eröffnet ist. Die entsprechenden Anmeldeformulare gibt es unter www.rlp-tag.de. Dort finden Sie auch das neue Logo des Rheinland-Pfalz-Tages.

Freitag, 17. August 2018

Durchschnittliche Getreideernte

Im Gegensatz zu vielen anderen Regionen in Deutschland hat die langanhaltende Trockenperiode in Rheinland-Pfalz nur vereinzelt zu größeren Ertragsausfällen im Getreideanbau geführt. Nach einer ersten Bilanz des Statistischen Landesamtes in Bad Ems werden die rheinland-pfälzischen Landwirte im laufenden Jahr knapp 1,5 Millionen Tonnen Getreide ernten. Das Ergebnis entspricht dem Durchschnitt der Jahre 2012 bis 2017. Gegenüber der unterdurchschnittlichen Vorjahresmenge ist eine Zunahme von sechs Prozent zu verzeichnen. Der Hektarertrag liegt mit 6,8 Tonnen um 0,3 Tonnen über dem mehrjährigen Mittel.

Mittwoch, 8. August 2018

Innovationspreis Rheinland-Pfalz

Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau sucht gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern und der Arbeitsgemeinschaft der Handwerkskammern potentielle Bewerber für den Innovationspreis Rheinland-Pfalz. Insbesondere zielt dieser Preis auf kleine und mittelständische Unternehmen ab, die innovative Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen in Rheinland-Pfalz entwickeln, fertigen und vermarkten.

Neben den Kategorien „Unternehmen“, „Handwerk“, „Kooperation“ und „Industrie“ wird in diesem Jahr der Sonderpreis des Wirtschaftsministers zum Thema „Digitalisierung/Industrie 4.0“ ausgelobt.

Eingereicht werden können Bewerbungen zu innovativen Produkten, Verfahren und Dienstleistungen, die vom Bewerber verantwortlich in Rheinland-Pfalz entwickelt worden sind, nicht vor mehr als vier Jahren auf dem deutschen Markt eingeführt wurden sowie zum Zeitpunkt der Bewerbung erhältlich sind und bereits Umsatz erzielt haben.

Der Innovationspreis Rheinland-Pfalz ist mit insgesamt 40.000 Euro dotiert und wird im Frühsommer 2019 in Ludwigshafen verliehen. Die Bewerbungsphase läuft vom 15. August bis zum 31. Oktober 2018. Interessierte können sich online unter www.innovationspreis-rlp.de registrieren und bewerben.

Donnerstag, 14. Juni 2018

Asylbewerberleistungen: Zahl der Berechtigten 2017 weiter gesunken

Am Jahresende 2017 erhielten nach Angaben des Statistischen Landesamtes in Rheinland-Pfalz 12.381 Männer und 6.744 Frauen Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Gegenüber dem Vorjahr reduzierte sich die Zahl der Berechtigten um 12.815 bzw. 40 Prozent.

Die Gründe für den starken Rückgang im vergangenen Jahr sind – wie auch 2016 –, dass einerseits weniger Asylsuchende einreisten und andererseits Asylverfahren abgeschlossen wurden. Wird ein Antrag auf Asyl vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge anerkannt, sind die betroffenen Personen nicht mehr leistungsberechtigt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und werden in der Statistik nicht mehr berücksichtigt. Der Großteil der Schutzsuchenden kam aus Afghanistan (3.900 bzw. 20 Prozent), gefolgt von Armenien (1.500 bzw. 8 Prozent), Syrien und Pakistan (jeweils rund 1.400 bzw. 7 Prozent).

Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezogen rund 10.400 Leistungsempfängerinnen und -empfänger (54 Prozent). Diese werden in Form von Sachleistungen, Wertgutscheinen und Geldleistungen gewährt und sind dazu bestimmt, den täglichen Lebensbedarf zu decken, das heißt unter anderem Ernährung, Kleidung, Unterkunft, Gesundheits- und Körperpflege. Von den Empfängerinnen und Empfängern der Grundleistungen lebten rund 5.700 dezentral in Wohnungen, 3.400 in zentralen Aufnahmeeinrichtungen für Asylbegehrende und 1.200 in Gemeinschaftsunterkünften.

Mehr als 8.700 Asylbewerberinnen und -bewerber (46 Prozent) erhielten erhöhte Zuwendungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Form von Hilfe zum Lebensunterhalt – die sogenannten Analogleistungen. Diese üblicherweise als Geldleistungen gewährten Zuwendungen werden in der Regel nach 15-monatiger Aufenthaltsdauer in Deutschland gezahlt und bewirken, dass die Leistungsberechtigten denjenigen Personen gleichgestellt werden, die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) erhalten.

Neben diesen Regelleistungen in Form von Grundleistungen bzw. Hilfe zum Lebensunterhalt bezogen am Jahresende 2017 insgesamt rund 6.300 Männer und 3.500 Frauen besondere Leistungen, die in speziellen Bedarfssituationen gewährt werden, beispielsweise bei Krankheit, Schwangerschaft oder Geburt.

Die Bruttoausgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beliefen sich im Jahr 2017 auf 225 Millionen Euro, das waren 134 Millionen Euro weniger als im Jahr zuvor. Nach Abzug der Einnahmen in Höhe von landesweit 22,9 Millionen Euro, beispielsweise aus Rückzahlungen gewährter Hilfen oder Kostenerstattung anderer Sozialleistungsträger, ergaben sich Nettogesamtausgaben von gut 202 Millionen Euro (rund 50 Euro je Einwohner). Dies entspricht einem Rückgang um 41 Prozent gegenüber 2016.

Donnerstag, 7. Juni 2018

BDS: Schonfrist für Datenschutz-Abmahnungen kann nur Notlösung sein

Der BDS Rheinland-Pfalz hat zur Datenschutzgrundverordnung folgende Stellungnahme abgegeben:

Schonfrist für Datenschutz-Abmahnungen kann nur Notlösung sein

Die CDU/CSU Bundestagfraktion hat einen Vorstoß unternommen um Unternehmen vor Abmahnungen im Zusammenhang  mit der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung zu schützen. Angedacht ist eine Schonfrist von zwölf Monaten bevor kostenpflichtige Abmahnungen zulässig sind. Das entsprechende Gesetz soll noch vor der parlamentarischen Sommerpause verabschiedet werden. Der Bund der Selbständigen Rheinland-Pfalz und Saarland e.V. sieht die angedachte Schonfrist positiv, allerdings auch die Notwendigkeit einer langfristigen Lösung des Problems.

„Eine Schonfrist für Abmahnungen bei Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung kann nur eine Notlösung sein. Wir brauchen eine langfristige Lösung des Problems und das bedeutet eine Reform des Wettbewerbsrechtes. Die ursprüngliche Idee von Abmahnungen war, dass sich Unternehmen außergerichtlich einigen wenn einer der Wettbewerber gegen Regelungen verstoßen hat. Das halten wir weiterhin für richtig. Leider hat sich in den letzten Jahren die Praxis dahin entwickelt, dass findige Geschäftemacher die Abmahnungen nutzen um Geld zu verdienen. Das war nie die Idee der Abmahnungen und muss konsequent verboten werden“, sagt die Präsidentin des Bund der Selbständigen Rheinland-Pfalz und Saarland e.V. Liliana Gatterer.

Es gebe eine einfache Möglichkeit dieses Problem zu lösen, so Gatterer. „Die erste Abmahnung muss immer kostenfrei sein. Dann bekommt die Abmahnung wieder den Charakter eines kollegialen Hinweises zwischen Unternehmen mit der Bitte um außergerichtliche Einigung und kreist nicht mehr als Damoklesschwert über den Betrieben“, sagt die BDS-Präsidentin.

Dienstag, 27. März 2018

Exportquote Pfalz:

Hohe Zuwächse bei den In- und Auslandsumsätzen

Nach 2015 und 2016 lag Exportquote in der Pfalz in 2017 zum dritten Mal in Folge bei 65,8%. Demnach erwirtschafteten die Industriebetriebe mit 50 oder mehr Beschäftigten auch im vergangenen Jahr fast zwei Drittel ihrer Umsätze im Ausland. Dies ergeben aktuelle Berechnungen der Industrie- und Handelskammer (IHK) für die Pfalz auf der Grundlage von Daten des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz.

Im Vergleich hierzu erhöhte sich die Exportquote für gesamt Rheinland-Pfalz im Jahr 2017 von 55,4% auf 55,9%. Die Quote für Deutschland stieg ebenfalls von 49,6% auf 50,1%. Daten für die Rheinpfalz und Westpfalz können im Gegensatz zum Vorjahr aus Datenschutzgründen nicht ermittelt werden.

„Dass die Exportquote in der Pfalz auch in 2017 konstant geblieben ist, ist – anders als in 2016 – auf eine besonders erfreuliche Entwicklung zurückzuführen. So sind sowohl Inlands- als auch Auslandsumsatz im verarbeitenden Gewerbe gleichermaßen deutlich angestiegen“, erläutert Ruth Scherer, Referentin für Wirtschaftsstatistik bei der IHK Pfalz. Sie weist darauf hin, dass sich der Auslandsumsatz der Industrieunternehmen im Zeitraum 2016/2017 um plus 10,9% auf rund 34,2 Milliarden Euro und der Gesamtumsatz aller Industrieunternehmen ebenfalls um 10,9% auf rund 52,1 Milliarden Euro erhöht hat. Gleichzeitig stieg der Inlandsumsatz um 11% auf rund 17,8 Milliarden Euro an.

Die hohe Bedeutung der pfälzischen Industrie für ganz Rheinland-Pfalz zeigt sich auch in den folgenden Kennzahlen: Der Anteil der pfälzischen Unternehmen am Gesamtumsatz betrug im vergangenen Jahr 55,5%, der Anteil am Auslandsumsatz lag sogar 65,3%. Zugleich waren 41,6% aller in Rheinland-Pfalz im verarbeitenden Gewerbe Beschäftigten in pfälzischen Betrieben angestellt.

In die Berechnungen wurden 293 Betriebe des verarbeitenden Gewerbes (2016: 289) mit 107.516 Beschäftigten (2016: 107.388) einbezogen.

Dabei zählt die Volksrepublik China laut der Außenhandelsstatistik zu den wichtigsten Wachstumsmärkten: Geschätzt 1.500 pfälzische Firmen sind im China-Geschäft aktiv. Im vergangenen Jahr beliefen sich in Rheinland-Pfalz die Warenlieferungen nach China auf einen Wert von knapp 2 Milliarden Euro – 15,2% mehr als im Vorjahr. Damit nimmt China den zehnten Platz unter allen Zielländern ein und den ersten Platz unter den Märkten in Asien. Bei den Einfuhren steht China mit einem Wert von 2,5 Milliarden Euro auf dem siebten Platz unter allen Herkunftsländern. Dies entspricht einem Plus von 14,5% gegenüber 2016. Auch in diesem Aspekt ist die Volksrepublik China der bedeutendste Partner in Asien.

Für Fragen zum China-Geschäft steht das Kompetenzzentrum China der IHK Pfalz zur Verfügung. Zahlreiche Informationen sind zudem unter www.pfalz.ihk24.de/china zu finden.

 

Montag, 12. März 2018

Wettbewerb SUCCESS 2018 startet

Unternehmen aus Rheinland-Pfalz, die neue Produkte, Produktionsprozesse, technologieorientierte Dienstleistungen oder anspruchsvolle IT-Vorhaben für technische Anwendungen in Forschungs- und Entwicklungsprojekten entwickelt haben und damit bereits auf dem Markt erfolgreich sind, können sich ab sofort bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) für die SUCCESS-Technologieprämien bewerben. Die zukunftsweisenden Ideen und innovativen Produkte werden im Oktober 2018 im feierlichen Rahmen mit Einzelprämien von bis zu 15.000 Euro gewürdigt.

Zusätzlich wird in diesem Jahr die Sonderprämie „Messen, steuern, abtasten – Sensoren gehört die Zukunft“ vergeben. Die Sonderprämie in Höhe von 15.000 Euro richtet sich an Unternehmen, die durch die Entwicklung und den Einsatz moderner Sensoren und Sensortechnologien in vielfältiger Weise dazu beitragen, Produkte und Prozesse zu verbessern, miteinander zu vernetzen und damit effizienter zu machen. Moderne Sensortechnologien sind ein wichtiger Baustein im Zuge der Digitalisierung.

Die Bewerbungsfrist für die Teilnahme am Wettbewerb „SUCCESS 2018“ endet am 31. August 2018. Die Anträge werden direkt bei der ISB gestellt. Die Bewerbungsunterlagen sind auf der Internetseite der ISB abrufbar unter www.isb.rlp.de.

Mittwoch, 22. November 2017

Zahl der Verkehrstoten stieg im September weiter an

Von Januar bis September 2017 verloren auf rheinland-pfälzischen Straßen insgesamt 142 Menschen bei Verkehrsunfällen ihr Leben. Nach Angaben des Statistischen Landesamtes in Bad Ems waren dies 27 Todesopfer mehr als im entsprechenden Vorjahreszeitraum.