Neustadt

Montag, 12. August 2013

Schuleinschreibung für Schulanfänger Schuljahr 2014/15

Alle Kinder mit Wohnsitz Neustadt an der Weinstraße, deren Geburtsdatum zwischen dem 1. September 2007 und dem 31. August 2008 liegt, müssen am Freitag, 13. September 2013, in der Zeit von 15 bis 17 Uhr in den Grundschulen der Kernstadt und der Ortsteile zur Schuleinschreibung angemeldet werden.

Bei der Anmeldung sollte eine Bescheinigung des Kindergartens über den Kindergartenbesuch vorgelegt werden. Bei Kindern, die keinen Kindergarten besuchen, wird von der Schule nach der Anmeldung festgestellt, ob ein Sprachförderbedarf besteht. Zur Anmeldung bitte möglichst das Kind und dessen Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch mitbringen.

„Kann-Kinder“ werden erst in der zweiten Februarhälfte 2014 angemeldet.

Fragen zur Schulanmeldung beantwortet die Abteilung Schule und Sport der Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße, Friedrichstraße 1, Telefonnummer 06321/855-288.

Montag, 12. August 2013

Schuleinschreibung für Schulanfänger Schuljahr 2014/15

Alle Kinder mit Wohnsitz Neustadt an der Weinstraße, deren Geburtsdatum zwischen dem 1. September 2007 und dem 31. August 2008 liegt, müssen am Freitag, 13. September 2013, in der Zeit von 15 bis 17 Uhr in den Grundschulen der Kernstadt und der Ortsteile zur Schuleinschreibung angemeldet werden.

Bei der Anmeldung sollte eine Bescheinigung des Kindergartens über den Kindergartenbesuch vorgelegt werden. Bei Kindern, die keinen Kindergarten besuchen, wird von der Schule nach der Anmeldung festgestellt, ob ein Sprachförderbedarf besteht. Zur Anmeldung bitte möglichst das Kind und dessen Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch mitbringen.

„Kann-Kinder“ werden erst in der zweiten Februarhälfte 2014 angemeldet.

Fragen zur Schulanmeldung beantwortet die Abteilung Schule und Sport der Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße, Friedrichstraße 1, Telefonnummer 06321/855-288.

Montag, 5. August 2013

Sondertermine für Trauungen 2014

Neben den „klassischen“ Hochzeitsterminen bietet das Standesamt auch im kommenden Jahr verschiedene Sondertermine in der Villa Böhm, auf dem Hambacher Schloss sowie an Samstagen an. Wünsche können mit dem Standesamt abgestimmt werden, Telefon 06321/855-233.

Villa Böhm (donnerstags zwischen 10 und 17 Uhr): 9. Januar, 6. Februar, 6. März, 3. April, 8. Mai, 12. Juni, 3. Juli, 7. August, 4. September, 9. Oktober, 6. November und 4. Dezember. Die Gebühren liegen bei 75 Euro, für die Buchung des Salons der Villa werden 200 Euro berechnet.

Hambacher Schloss (freitags zwischen 10 und 12 Uhr): 10. Januar, 7. Februar, 7. März, 4. April, 9. Mai, 13. Juni, 4. Juli, 8. August, 5. September, 10. Oktober, 7. November und 5. Dezember. Die Gebühren liegen bei 100 Euro, die Raummiete für den Siebenpfeiffersaal beträgt 250 Euro.

Standesamt im Haus des Weines (samstags zwischen 10 und 12 Uhr): 11. Januar, 8. Februar, 8. März, 5. April, 10. Mai, 14. Juni, 5. Juli, 9. August, 6. September, 11. Oktober, 8. November und 6. Dezember. Auch hier sind 100 Euro an Gebühren zu bezahlen.

Montag, 5. August 2013

Einbahnstraßensystem ist keine Lösung für Neustadt

„Warum richtet man nicht einen Einbahnstraßenring um Neustadt ein?“. Diese Frage wird von Bürgern öfter gestellt. Mit einer solchen Regelung werden Erwartungen nach einer nahezu ampelfreien Lösung verbunden. Der Verkehr würde staufrei durch Neustadt fließen. Außerdem sei die Lösung sehr preisgünstig und die Planungen zur Verlegung der B39 würden überflüssig, heißt es in den Begründungen.

Die Einrichtung eines Einbahnstraßensystems wurde bereits 2001 in der Gesamtverkehrsplanung der Stadt Neustadt an der Weinstraße als Planfall überprüft. Die Verkehre sollten in Einbahnrichtung über die Amalien-, Tal- und Landauer Straße am Südrand der Innenstadt in Fahrtrichtung Osten und über die Maximilian- und Ludwigstraße am Nordrand in Fahrtrichtung Westen geleitet werden. Zusätzlich war eine Querverbindung über die Karl-Helfferich-Straße vorgesehen.

Die Verkehrsberechnungen der Experten zeigten: Positiv ist im Einbahnsystem sicherlich ein flüssigerer Verkehrsablauf auf den Hauptstraßen mit vereinfachten Abbiegemöglichkeiten von und zu den angrenzenden Straßen.

Dem gegenüber stehen aber größere Umwege. Ein Beispiel: Ein Auto aus Kaiserslautern mit dem Ziel Rathaus müsste die Innenstadt über die Amalien-, Tal- und Landauer Straße umfahren, die Querverbindung Karl-Helfferich-Straße nutzen, um dann über die Maximilian- und Ludwigstraße zum Rathaus zu gelangen. Solche „Kurven“ erzeugen mehr Verkehr auf den Straßen. Zudem wird die Erreichbarkeit der Innenstadt schwieriger.

Außerdem: Was läge bei einer solchen Verkehrsführung näher, als Abkürzungen zu suchen? Die Berechnungen der Experten zeigten, dass der Verkehr sich auf Neben- und Wohnstraßen verlagern würde.

Busse müssten ebenfalls im Einbahnsystem fahren, so dass nur noch Haltestellen in eine Richtung möglich wären.

Die Stadt Neustadt an der Weinstraße hat großes Interesse daran, den Verkehr möglichst staufrei durch die Stadt zu führen. Ein Einbahnstraßensystem findet aber wegen der vielen Nachteile in den aktuellen Planungen keine Berücksichtigung.

Dienstag, 16. Juli 2013

Sperrungen von Straßen wegen notwendiger Reparaturarbeiten

Die Stadt Neustadt an der Weinstrasse teilt mit, dass es aufgrund notwendiger Straßenreparaturarbeiten an folgenden Straßenabschnitten zu Behinderungen kommen kann:

Vom 22.07.2013 - 02.08.2013 im Kreuzungsbereich Schlachthofstraße / Spitalbachstraße:
Hier wird die vorhandene schadhafte Asphaltdecke auf ca. 500 qm erneuert. Hierzu ist es notwendig, die Zufahrt von der Spitalbachstraße zur Schlachthofstraße voll zu sperren.

Vom 29.07.2013 - 06.08.2013 im Kreuzungsbereich Stiftstraße / Pfalzgrafenstraße:
Hier wird auf ca. 600 qm die schadhafte Decke erneuert. Hierzu ist es notwendig, die Zufahrt zur Stiftstraße von der Pfalzgrafenstraße voll zu sperren.

Ebenfalls vom 29.07.2013 - 06.08.2013 im Einmündungsbereich Landauer Straße – Moltkestraße:
Auch hier wird die Asphaltdecke auf ca. 250 qm erneuert. Auch in diesem Bereich ist über die angesetzte Dauer der Arbeiten keine Zufahrt möglich.

Dienstag, 16. Juli 2013

Mehrgenerationenhaus ab 19. August wieder geöffnet

Wegen der Teilnahme am Ferienhitsprogramm des Fachbereichs für Jugend, Familie und Soziales der Stadt Neustadt an der Weinstraße ist das Mehrgenerationenhaus, Von-Hartmann-Straße 11, während der Schulferien für den Publikumsverkehr geschlossen. Ausgenommen sind feste Gruppen. Start nach den Ferien ist der 19. August.

Dienstag, 16. Juli 2013

Zugang zur Ruine Wolfsburg für eine Woche gesperrt

Derzeit wird das Umfeld der Ruine Wolfsburg von Schafen beweidet. Da das Betretungsverbot der Flächen in den vergangenen Jahren nicht respektiert und hoher Sachschaden durch niedergetretene Zäune angerichtet wurde, ist es erforderlich, den Hauptzugangsweg zum Burggelände (Schlossweg von der Sauterstraße aus) ab der Schranke komplett für rund eine Woche, und zwar ab Montag, 22. Juli, zu sperren. Vor Ort werden entsprechende Hinweisschilder angebracht.

Dienstag, 16. Juli 2013

Mit der Drehorgel durch Deutschland

Seit fünf Wochen ist er schon mit seiner Drehorgel auf „Nostaglie-Benefiz-Tour“ durch Deutschland: Helmut Hofmann. Heute stand er gut zwei Stunden auf dem Marktplatz in Neustadt. Bisher hat er gut 5.000 Euro eingenommen. Spenden wird er das Geld zu 100 Prozent an die Deutsche Krebshilfe. „Ich war früher mit meiner F

rau viel mit dem Rad in Deutschland unterwegs“, sagt der aus dem hessischen Oberaula stammende Musiker. „Jetzt bin ich in Rente und wollte gerne alles noch mal sehen. Aber nicht einfach so, sondern verbunden mit einem guten Zweck.“

Der Betrag, sagt Hofmann, übertreffe alles, was er sich erträumt habe. Das Geld kann er komplett weitergeben, weil seine Tour zum einen von den Flair Hotels (wo er kostenlos wohnen und essen kann) und zum anderem von einem lokalen Autohändler gesponsert wird, der ihm einen Renault Kangoo in der Elektroversion zur Verfügung gestellt hat.

Mit dem war Helmut Hofmann bereits 3.000 Kilometer unterwegs. Von Neustadt an der Weinstraße geht es weiter Richtung Kaiserslautern, ins Saarland und dann zurück nach Hause.

Montag, 15. Juli 2013

Bürgerbefragung zum Projekt B 39: Termine und Ablauf

Das Projekt „Verlegung der B 39“ ist das vielleicht bedeutendste Neustadter Stadtentwicklungsvorhaben der kommenden Jahre, das wesentliche Weichen für die künftige Entfaltung unserer Stadt stellen kann. Im Juli hat der Stadtrat beschlossen, im September eine Bürgerbefragung durchzuführen.

Derzeit wird eine Informationskampagne mit Infoabenden und einer Podiumsdiskussion vorbereitet. Die Infoabende werden an diesen Terminen stattfinden: Mittwoch, 28. August: Aula der BBS; Dienstag, 3. September: Alte Turnhalle, Lachen-Speyerdorf; Donnerstag, 5. September: Festhalle, Diedesfeld und Mittwoch, 11. September: Meerspinnhalle, Gimmeldingen. Am Donnerstag, 12. September, wird es im Saalbau eine Podiumsdiskussion geben. Alle Veranstaltungen beginnen um 19 Uhr.

Die Befragungsunterlagen werden alle kommunalwahlberechtigten Bürgern in der ersten Septemberwoche zugeschickt. Bis zum 30. September haben sie dann die Möglichkeit, ihren Stimmzettel entweder bei der Stadtverwaltung abzugeben, mit dem beigelegten Umschlag kostenlos zurückzuschicken oder am Tag der Bundestagswahl im Wahllokal abzugeben.

Bereits jetzt  hat der Fachbereich Stadtentwicklung und Bauwesen ein Projektbüro zur „Verlegung der B 39“ eingerichtet, das alle Anfragen von Bürgern zu diesem komplexen Thema beantwortet. Geführt wird das Büro von Martina Pauly. Erreichbar ist sie unter der Telefonnummer 06321/855-375 oder auch per E-Mail unter infoB39@stadt-nw.de.

Mittwoch, 10. Juli 2013

Neues Faltblatt „Denkmalzonen“ erschienen

„Was ist ein Denkmal?“, „Was versteht man unter einer Denkmalzone?“ und „Was müssen Besitzer von denkmalmalgeschützten Häusern bei Umbauten beachten?“. Antworten auf all diese Fragen liefert das neue Flugblatt „Denkmalzonen in Neustadt an der Weinstraße“, herausgegeben von der Unteren Denkmalschutzbehörde in Neustadt an der Weinstraße. Es wird in den nächsten Tagen alle denkmalgeschützten Häuser und Wohnungen in Neustadt und seinen Ortsteilen zugestellt.

„Mit dem neuen Angebot wollen wir Hauseigentümer und Mieter darüber aufklären, welche Chancen und Verpflichtungen es mit sich bringt, wenn man in einem denkmalgeschützten Haus wohnt oder es besitzt“, erklärt der städtische Denkmalpfleger Dr. Stefan Ulrich. „Denn vielfach ist festzustellen, dass gerade die Bewohner von Häusern in Denkmalzonen nicht wissen, dass ihr Haus unter Schutz steht.“ Bei der letzten Gesetzesnovellierung 2008 sei das System der Unterschutzstellung umgestellt, die Betroffen aber nicht wie zuvor direkt angeschrieben worden. „Durch die Veröffentlichung im Amtsblatt glaubte man, seine Schuldigkeit getan zu haben“, führt Ulrich aus. Das sei auch juristisch sicherlich korrekt.

„Aber wir wollen als erste Kommune in Rheinland-Pfalz darüber hinausgehen und bürgerfreundlicher agieren. Daher informieren wir die Betroffenen unmittelbar durch dieses Faltblatt“, betont der Denkmalpfleger. „Immer wieder stoße ich nämlich auf Hauseigentümer, die an ihrem Gebäude Veränderungen vornehmen, wie neue Anstriche oder neue Dacheindeckungen, und die aus allen Wolken fallen, wenn ich darauf hinweise, dass ihr Haus ein Denkmal ist und dies ohne Genehmigung nicht erlaubt ist.“ Neben dem finanziellen Mehraufwand, wenn das Denkmal wegen unpassender Farbwahl erneut gestrichen werden muss, könne das auch ein Bußgeld nach sich ziehen.“

Es gehe nicht darum, den Bürgern mutwillig Vorschriften zu machen - wie zuletzt häufiger zu hören war -, sondern um Verständnis und vielleicht sogar etwas Begeisterung für das besondere Haus zu wecken. „Denkmalpflege verstehe ich als Bewahrung von Werten, wozu auch die gesamte Erscheinung eines Anwesens gehört. Und dann haben eben Kunststofffenster, womöglich noch mit eingelegten Sprossen – Sprossen in Aspik, nennen wir Denkmalpfleger so etwas - in einem historische Gebäude, vielleicht gar einem Fachwerkhaus, nichts verloren.“
Eine Denkmalzone beispielsweise ist in der Regel eine bauliche Gesamtanlage, das heißt eine Gebäudegruppe wie Burganlage oder Villa, die wie ein Einzeldenkmal behandelt werden. Außerdem zählen so genannte kennzeichnende Straßen- oder Platzbilder dazu, die für eine bestimmte Epoche charakteristisch sind. Darüber hinaus fallen historische Parks oder Friedhöfe darunter.

Die aktuelle Liste der Denkmäler und –zonen findet man online unter www.neustadt.eu/Leben-in-Neustadt/Stadtentwicklung-Vekehr. Wer Fragen in Sachen Denkmalschutz hat, kann sich gerne an die Untere Denkmalschutzbehörde und Dr. Stefan Ulrich wenden. Sprechzeiten sind dienstags von 8.30 bis 12 Uhr und donnerstags von 14 bis 18 Uhr. Die Telefonnummer lautet 06321/855-279.