Neustadt
Ferienhits: Gesund kochen und ernähren!
Bei den Ferienhits sind noch einige interessante Plätze frei! Zum Beispiel beim Hit Nummer 94: Leckere gesunde Küche. Am 18. Juli, 10 bis 13.30 Uhr, und 19. Juli, 10 bis 11 Uhr, dreht sich alles um: „Vollwertig essen und trinken nach den 10 Regeln der DGE“. Dass man sich gesund ernähren soll, das weiß mittlerweile jedes Kind. Aber wie das beim Kochen umsetzen werden kann, lernt man in diesem Kurs. Gezaubert werden eine Orangen-Möhrensuppe mit Petersilienöl, Vollkornspaghetti mit Sauce Bolognese, Gurkensalat mit Dillrahm- Dressing und als Dessert gibt es einen Schwarzwaldbecher bestehend aus Schokolade, Sahnequark und Kirschen.
Beim Hit Nummer 223 kann man einen Ernährungsführerschein ablegen. Er findet am 12. und 13. August jeweils von 10 bis 13 Uhr statt. Mit Kater Cook, dem cleveren Küchenmeister, lernt man, wie eine ausgewogene Ernährung funktioniert und welche Tischregeln sinnvoll sind. Schritt für Schritt werden leckere Salate, fruchtige Quarkspeisen und andere kleine Gerichte zubereitet.
Der Hit Nummer 114 beschäftigt sich vom 22. bis 26. Juli, 14.45 bis 15.45 Uhr, mit autogenem Training. Gezeigt wird, wie man gelassen und sicher mit Klassenarbeiten und Prüfungen umgeht, erfolgreich Prüfungsangst überwindet und effizient und konzentriert die Vorbereitungen dazu durchführt – und das alles dank autogenem Training.
Anzahlung in Höhe von fünf Euro können im Ferienhitsbüro beleistet werden (70 Euro sind vor Ort zu zahlen). In der Regel übernehmen alle gesetzlichen Krankenkassen die Kosten. Rückfragen sind unter der Telefonnummer 06321/354251 möglich.
Mehr Infos zu den Ferienhits auch unter www.nw4you.de.
Noch freie Plätze bei Ausbildung zum Seniortrainer RLP
Bei der Ausbildung zur Seniortrainerin beziehungsweise zum Seniortrainer 2013 im Mehrgenerationenhaus (MGH) der Stadt Neustadt an der Weinstraße gibt es noch zwei freie Plätze.
Gesucht werden ältere Menschen, die daran interessiert sind, aktiv Verantwortung zu übernehmen und ihr Erfahrungswissen an andere Generationen weiterzugeben.
Die Idee: In ihrer freien Zeit engagieren sich Seniortrainer freiwillig für andere und für sich. Beispielsweise als Vorlese- und Berufswahlpaten, in der Nachbarschaftshilfe, in Bildungsangeboten für Menschen mit Zuwanderungsgeschichte, Ehrenamtsbörsen, Kinderbetreuung und vielem mehr. Zahlreiche Beispiele und ausführliche Informationen finden sich auf der Internetseitehttp://www.seniortrainer-rlp.de.
Alle Teilnehmer werden für ihr Engagement nach dem in Rheinland-Pfalz entwickelten Bildungskonzept durch Fachkräfte qualifiziert. Die Anlaufstelle im MGH informiert, unterstützt und begleitet. Das landesweite Netzwerk fördert die Arbeit der Trainer mit anderen Akteuren.
Die Landesleitstelle „Älter werden in Rheinland-Pfalz“ im Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie bezuschusst die Ausbildung und hat für Neustadt an der Weinstraße Mittel für vier Ausbildungsplätze bereitgestellt.
Weitere Informationen bei Annette Sperlich, Telefonnummer 06321/ 31720, mgh@stadt-nw.de.
Infos zum neuen Betreuungsgeldgesetz
Neben dem Rechtsanspruch auf eine frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in der Tagespflege ab Vollendung des ersten Lebensjahres tritt ab 1. August 2013 auch das neue Betreuungsgeldgesetz in Kraft. Beantragt werden kann das Betreuungsgeld ab dem Einführungsdatum bei der Elterngeld-/Betreuungsgeldstelle im Fachbereich Familie, Jugend und Soziales, Jugendamt, Konrad-Adenauer-Straße 43. Zuständig sind Sabine Theilmann, Telefonnummer 06321/855-646, oder Karl Gregeratzki, -644. Dort können auch weitere Informationen zu dieser neuen Leistung eingeholt werden.
Anspruchsberechtigt sind Eltern von ein- und zweijährigen Kindern, die nach dem 1. August 2012 geboren sind, wenn die Kinder keine öffentlich geförderte Kindertagesstätte besuchen oder nicht von einer durch öffentliche Gelder geförderte Tagesmutter betreut werden. Außerdem müssen die Eltern einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und mit dem Kind in einem Haushalt leben.
Das Betreuungsgeld beträgt zunächst 100 Euro, ab 1. August 2014 dann 150 Euro pro Monat. Der Höchstbezugszeitraum beträgt 22 Monate.
Unerheblich ist, ob die Eltern einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder nicht. Auch wenn jemand in Vollzeit arbeitet, besteht der Anspruch, sofern alle anderen Kriterien erfüllt sind.
Das Betreuungsgeld kann grundsätzlich ab dem 15. Lebensmonat des Kindes bis zur Vollendung des 36. Lebensmonats bezogen werden. Der Bezug ist deshalb grundsätzlich für Kinder, die ab 1. August 2012 geboren wurden, frühestens ab Oktober 2013 möglich. Der Höchstbezugszeitraum beträgt 22 Lebensmonate.
Das Betreuungsgeld wird in voller Höhe auf Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II angerechnet. Dagegen bleibt es bei einkommensabhängigen Sozialleistungen wie z. B. Wohngeld oder BAföG grundsätzlich unberücksichtigt. Der gleichzeitige Bezug von Eltern- und Betreuungsgeld ist nicht möglich. Anspruch auf Betreuungsgeld hat – im Gegensatz zum Elterngeld – immer nur ein Elternteil.
Platzvergabekriterien für städtische Kitas
Zum 1. August 2013 wird der bundesweit einklagbare Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in der Tagespflege für Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahr eingeführt. In Rheinland-Pfalz gilt bereits ein Rechtsanspruch auf Erziehung im Kindergarten für Kinder ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr zum Stichtag 1. August 2010.
In Neustadt an der Weinstraße ist das Jugendamt des Fachbereichs Familie, Jugend und Soziales als örtlich zuständiger Träger der öffentlichen Jugendhilfe für die Planung der erforderlichen Betreuungsplätze zuständig. Jährlich wird ein sogenannter Kindertagesstättenbedarfsplan erstellt, in dem Soll und Ist abgeglichen werden.
Liegen in einer Kinderbetreuungseinrichtung mehr Aufnahmeanträge vor, als es freie Plätze gibt – wie es derzeit vielfach der Fall ist – erfolgt die Platzvergabe anhand von Platzvergabekriterien. Diese hat das Jugendamt schon vor zwei Jahren erarbeitet und in den städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen verpflichtend eingeführt. Verantwortlich für die korrekte Anwendung der Kriterien ist die jeweilige Einrichtungsleitung. Sie orientiert sich an verschiedenen Kriterien, zum Beispiel der Frage, ob Vater oder Mutter alleinerziehend sind, einen Beruf ausüben oder eine Ausbildung absolvieren. Entscheidend sind zudem das Alter der Kinder, der Wohnort und die Nähe zum Arbeitsplatz. Ausschlaggebend kann darüber hinaus sein, ob ein Geschwisterkind bereits die gewünschte Einrichtung besucht.
Bei der Vergabe von Ganztagsbetreuungsplätzen (Betreuungsplätze mit Mittagessenverpflegung) gelten folgende Kriterien: Alleinerziehendenstatus und Berufstätigkeit beziehungsweise Ausbildung (beider Eltern).
Wichtig zu wissen: Der Rechtsanspruch bedeutet nicht, dass alle Kinder -in ihrer Wunschkita - aufgenommen werden können. Dieser Anspruch gilt nur für Betreuungsplätze, die tatsächlich vorhanden sind und im städtischen Bedarfsplan aufgenommen wurden. Im Übrigen umfasst der Anspruch nach derzeitiger Rechtsauffassung nur die Betreuung auf einem Teilzeitplatz, was bedeutet: keine Mittagessenverpflegung. Sind in der Wunscheinrichtung alle Betreuungsplätze belegt, kann das Jugendamt auf freie Plätze in anderen Einrichtungen verweisen.
Neues Merkblatt: Radfahren im Wald
Die Abteilung Landwirtschaft und Umwelt hat ein neues Merkblatt zum Thema "Radfahren und Mountainbiking in der freien Natur und im Wald" herausgegeben. Darin wird erläutert, wo Radfahren erlaubt ist, wo verboten und wo man als Radler sozusagen geduldet wird. Das Merkblatt steht hier zum Download bereit: http://neustadt.eu/PDF/Neues_Merkblatt.PDF?ObjSvrID=1441&ObjID=11019&Obj...
Einbürgerungen
Regelmäßig führt die Stadt Neustadt im dreimonatigen Turnus Einbürgerungen durch. Am 25. Juni 2013 erhalten 13 Menschen die Deutsche Staatsbürgerschaft. Sie stammen aus zehn verschiedenen Ländern, namentlich aus Albanien (1), Bosnien-Herzegowina (2), Griechenland (1), Kirgisien (1), Marokko (2), Mazedonien (1), Russland (1), Thailand (1), Ungarn (1) und Vietnam (2).
Die Einbürgerungsfeier ist öffentlich und beginnt um 16.30 Uhr im Foyer des Ratsaales im Stadthaus I am Marktplatz.
Stadtverwaltung und Eigenbetrieb Stadtentsorgung wegen Personalversammlung geschlossen
Am kommenden Mittwoch, 26. Juni, findet nachmittags die Personalversammlung der Stadtverwaltung und des Eigenbetriebs Stadtentsorgung (ESN) der Stadt Neustadt statt. Aus diesem Grund werden alle Dienststellen der Verwaltung, einschließlich der Kinderbetreuungseinrichtungen, sowie des ESN an diesem Nachmittag geschlossen sein.
Das Bürgerbüro, die Kfz-Zulassung sowie die Führerscheinstelle im Stadthaus IV, Hindenburgstraße 9 a, werden bis 12 Uhr besetzt sein. Gleiches gilt für das Sekretariat der Volkshochschule (VHS). Der Unterricht in den Schulungsräumen der VHS findet jedoch normal statt.
Schmöker-Abenteuer nonstop – Lesesommer startet am 24. Juni
Am Montag, 24. Juni, fällt in der Stadtbücherei Neustadt an der Weinstraße und 155 weiteren rheinland-pfälzischen Bibliotheken der Startschuss für den sechsten Lesesommer. Ob Leseanfänger oder Leseprofi – eingeladen zur Teilnahme sind alle sechs- bis 16-jährigen Schüler. Anmelden können sie sich ab sofort in der Stadtbücherei Neustadt und dann geht’s nach Lust und Laune ans Erkunden der über 1.000 neuen, spannenden, lustigen, fantastischen und interessanten Bücher. Wenn möglich, bei der Anmeldung das ausgefüllte Formular mitbringen. Bisher liegen laut Ulrike Schwartz, Leiterin der Stadtbücherei, bereits 48 Anmeldungen vor.
Infomaterial und Anmeldeformulare sind bereits an alle Neustadter Schulen verschickt worden und werden nun in den nächsten Tagen an die Kinder und Jugendlichen verteilt. In der Stadtbücherei gibt es dann die Clubausweise und für diejenigen, die nicht sowieso schon eifrige Leser der Stadtbücherei sind, auch noch einen kostenlosen Büchereiausweis.
„Wir versuchen dies durch den Clubcharakter der Aktion, durch die besondere Präsentation der zum größten Teil neu angeschafften Bücher und die individuellen Gespräche über das Gelesene, die mit Hilfe von vielen ehrenamtlichen Helfern durchgeführt werden, zu erreichen“, sagt Ulrike Schwartz. Nicht zuletzt stelle die Übergabe der Lesesommer-Urkunden an die Mädchen und Jungen, die erfolgreich teilgenommen haben, eine besondere Anerkennung dar. Am morgigen Mittwoch beginne man mit dem Aufbau der Dekoration. „Wie jedes Jahr haben wir uns wieder etwas Besonderes ausgedacht“, verrät Schwartz. Den Weg werden dieses Mal unter anderem bunte Windräder weisen.
Als Abschluss und Highlight der Leseförderkampagne findet für alle am 11. September ein großes Fest im Saalbau mit Entertainer Mathias Lück und einer Tombola mit tollen Preisen statt. Darüber hinaus gibt es eine landesweite Verlosung, deren erster Preis ein zweitägiger Abenteuer-Aufenthalt im Europa-Park in Rust für vier Personen ist.
Der Lesesommer Rheinland-Pfalz, der sich in den vergangenen fünf Jahren zu einer beliebten Sommerferien- und Leseförderaktion mit 17.000 teilnehmenden Kindern und Jugendlichen entwickelt hat, wird vom Landesbibliothekszentrum koordiniert und vom Land Rheinland-Pfalz finanziell unterstützt. Ein Hauptziel besteht darin, die Lust am Lesen zu wecken und auch diejenigen zu motivieren, die sonst vielleicht nicht so gerne schmökern.
Weitere Informationen inklusive Flyer sind unter www.lesesommer.de zu finden oder direkt in der Stadtbücherei Neustadt im Marstall 1 im Klemmhof (1. OG.), unter der Telefonnummer 06321/48 413-0 und unter www.stadtbuecherei.neustadt.eu erhältlich.
Die Öffnungszeiten der Stadtbücherei lauten: Montag 14 bis 18 Uhr, Dienstag 10 bis 14 Uhr, Mittwoch geschlossen, Donnerstag 10 bis 19 Uhr, Freitag 14 bis 18 Uhr und Samstag 10 bis 14 Uhr.
Höhlenforscher im Floßbach
Um Überschwemmungen des Wasserspielplatzes Wallgasse zukünftig zu vermeiden, soll der Rechen vor der Schreinerei Fischer (Winzinger Straße 85) optimiert werden. Das hat die Umweltabteilung angekündigt. Der dortige Rechen dient als Fangschutz für Menschen, die in den Floßbach gefallen sind, da sich im „unterirdischen“ Abschnitt des Bachs (unter der Schreinerei) ein rund ein Meter hoher Absturz befinden soll, der für im Wasser Treibende gefährlich sein kann.
Angedacht ist die Entschärfung dieses Absturzes durch den Bau einer so genannten rauen Rampe. Um die Lage des Absturzes und die Gewässersituation unter der Schreinerei zu untersuchen, werden sich am kommenden Freitagnachmittag Höhlenforscher aus Karlsruhe in den Untergrund begeben und Fotos machen. Je nach Schwierigkeit wird bis in die Nachtstunden gearbeitet. Polizei und Feuerwehr sind informiert.
Ferienhits Sommer 2013
Es ist geschafft! Das Auslosungsverfahren ist abgeschlossen und ca. 830 Kinder und Jugendliche aus Neustadt an der Weinstraße sind für das dies-jährige Ferienprogramm angemeldet. Mit Unterstützung eines Computerpro-gramms wurden etwa 2.000 Plätze ausgelost.
Bis zum 14.06.2013 müssen die gebuchten Aktionen im Jugendamt bezahlt werden. Ab dem 17.06.2013 werden Plätze, die nicht bezahlt wurden, wieder für Interessenten freigegeben.
Da bei einigen Aktionen noch Plätze frei sind, können diese zu den gewohn-ten Öffnungszeiten der Stadtverwaltung gebucht werden. Eine Liste mit allen noch nicht ausgebuchten Aktionen kann man auf der Internetseite www.nw4you.de ansehen. Außerdem werden alle Interessierten auch gerne telefonisch unter der Nummer: 06321 – 855 624 beraten.
Die noch freien Plätze werden auch an Kinder vergeben, die nicht in Neustadt wohnen.