Neustadt

Freitag, 18. Mai 2012

Neustadt: Warum ist das Rathaus heute beflaggt?

Heute Morgen hat Hausmeister Senol Tünel die Rheinland-Pfalz-Fahne aus dem Lager geholt und im ersten Stock des Rathauses, direkt über den Haupteingang am Markt, befestigt. Der Anlass: Am 18. Mai 1947 haben die Bürger von Rheinland-Pfalz in einer Volksabstimmung ihre Verfassung verabschiedet und den ersten Landtag gewählt. Bis zum Einbruch der Dunkelheit wird die Fahne im Wind flattern, dann bringt Tünel sie zurück ins Depot.

Die Beflaggung des Rathauses und anderer öffentlicher Gebäude wie Schulen, Stiftungen oder Gebäude von Körperschaften folgt einem jährlichen Beflaggungskalender, der auch festlegt, welche Fahne zu welchem Anlass gewählt werden muss. Erster Termin – einer von zwei Halbmast-Beflaggungen - ist am 27. Januar der „Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus“. Am 1. Mai wird dem „Tag der Arbeit“ gedacht und am 9. Mai dem Europatag. Am heutigen 18. Mai wird an die Landesverfassung erinnert und am 23. Mai an den Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes.

Am 17. Juni hängt eine Fahne zum Jahrestag des Volksaufstands in der ehemaligen DDR im Jahr 1953 vor dem Rathaus, am 20. Juli zum Jahrestag des Aufstands gegen Unrecht und Tyrannei des Nationalsozialismus 1944. Zum Gedenken an den „Tag der Deutschen Einheit“ am 3. Oktober wird ebenfalls beflaggt, „Halbmast“ ist am Volkstrauertag, dem zweiten Sonntag vor dem 1. Advent, vorgesehen.

Darüber hinaus wird eine Fahne an Tagen allgemeiner Wahlen – Wahl zum Europäischen Parlament sowie Kommunal-, Landtags- und Bundestagswahlen – gehisst.

Festgelegt werden die Termine und Anlässe durch die Landesverordnung über die Beflaggung von Dienstgebäuden. Daneben kann der Ministerpräsident bei besonderen Geschehnissen eine Beflaggung anordnen. Die Größe der Flaggen muss in einem angemessenen Verhältnis zur Größe und Höhe der beflaggten Gebäude stehen. Sind an einem Gebäude mehrere Flaggen gesetzt, so sollen sie gleich groß sein.

Staatliche Verwaltungen setzen grundsätzlich die Landesflagge, Gemeinden und Gemeindeverbände, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie öffentliche Schulen die Landes- und Bundesflagge. Bei Anlässen, die Europa betreffen, wird – soweit möglich – auch die Europaflagge gesetzt.

Die Beflaggung beginnt um 8 Uhr und endet mit Einbruch der Dunkelheit.

Mittwoch, 9. Mai 2012

Maximilanstraße wieder frei für Verkehr

„Ich glaube, ich spreche allen aus der Seele, wenn ich sage: Ich bin froh, dass es geschafft ist und der Verkehr wieder normal fließt“, sagte Oberbürgermeister am  Montag, 7. Mai, bei der offiziellen Verkehrsfreigabe der Maximilianstraße. Sicher sei die Ruhe während der Sperrung für die Anwohner zum Schlafen und Denken angenehm gewesen, aber auch schwierig für jene, die eine Firma leiten. Immerhin: zum gestrigen verkaufsoffenen Sonntag konnten Besucher die Straße bereits nutzen.
Gebaut worden war auf einer Länge von 360 Metern zwischen Wiesenstraße und Rosengarten. Im August und September vergangenen Jahres war zunächst der Kreuzungsbereich Maximilianstraße und Wiesenstraße an der Reihe. Von September 2011 bis Mai 2012 dann der Abschnitt bis zur Hausnummer 39. Insgesamt lag die Bauzeit bei 250 Tagen. Die Baukosten werden auf rund 837.000 Euro beziffert.

Nach Verlegung der Kanalleitung beziehungsweise teilweise zeitgleich wurden die Wasserleitung und auch die Stromleitung erneuert. Danach begann man, die Straßenoberfläche herzustellen. Der Aufbau des Straßenkörpers besteht (von unten nach oben): 39 Zentimeter Frostschutzmaterial, 14 Zentimeter Asphalttragschicht, acht Zentimeter Asphaltbinderschicht und vier Zentimeter Asphaltdeckschicht. Die Gehwege wurden wie folgt aufgebaut (ebenfalls von unten nach oben): 27 Zentimeter Kiestragschicht, drei Zentimeter Brechsand-Splitt und zehn Zentimeter Betonpflaster (Parkettstein, verlegt im Fischgrädverband, Farbe: betongrau)
Auch die Erneuerung der Beleuchtungsanlage über die komplette Länge der Maßnahme, sowie die Erneuerung der Signalanlage Ecke Wiesenstraße standen auf der Liste. Man werde, versicherte Oberbürgermeister Löffler, weitere Teilstücke der Maximilianstraße in Angriff nehmen, vorher aber eine „gewisse Beruhigung“ einkehren lassen. Einer der nächsten Schwerpunkte sei die Konrad-Adenauer-Straße.

Freitag, 4. Mai 2012

Grundschule Gimmeldingen testet Brandmeldeanlage

Am kommenden Donnerstag, 10. Mai, wird in der Grundschule in Gimmeldingen die interne Brandmeldeanlage in Betrieb genommen. Im Rahmen der Einweisung des Hausmeisterpools und der Schulleitung werden zwischen 14 und 16 Uhr Testläufe stattfinden.  „Wir testen unter anderem, ob die Durchsagen in der kompletten Schule und in der gegenüberliegenden Sporthalle, die in die Festhalle integriert ist, zu hören sind“, erklärt Peter Heinrich, Mitarbeiter der Abteilung Gebäudemanagement. „Ich gehe davon aus, dass man dies in der Nachbarschaft wahrnehmen wird.“

Freitag, 4. Mai 2012

Immobilienbörse Innenstadt bietet erstmals Bauvorhaben für Seniorenwohnungen an

Die am morgigen Samstag, 5. Mai, in Neustadt an der Weinstraße, stattfindende „Immobilienbörse Innenstadt“ verspricht spannend zu werden. „Insgesamt sind 65 Immobilien im Angebot, davon können mehr als die Hälfte am Vormittag oder frühen Nachmittag ohne Voranmeldung und unverbindlich besichtigt werden“, weiß Bernhard Adams, Sachgebietsleiter Stadtentwicklung.

Bei den 16 Gebäuden im Verkauf reichen die Angebote von der innerstädtischen Gründerzeitvilla bis zum 1.000 Quadratmeter großen Grundstück in ruhiger Lage. Unter den 12 Eigentumswohnungen überwiegen Objekte von 50 bis 70 Quadratmeter Größe. Erstmals beworben wird auch ein Neubauvorhaben mit 15 Seniorenwohneinheiten in der Festplatzstraße, ganz in der Nähe des neu gestalteten städtischen Grünzuges.

Die 15 Mietwohnungsofferten reichen vom 30 Quadratmeter großen Hotelappartement über ein kernsaniertes Haus mit 350 Quadratmeter Grundstück bis hin zur 217-Quadratmeter-Penthousewohnung, einschließlich Besichtigungsoption. Bei den 22 Gewerbeflächen ist das Angebotsspektrum am größten, von einer ehemaligen Tanzschule bis hin zum 850 Quadratmeter umfassenden Bürogebäude. Veröffentlicht werden die Angebote, die die Neustadter Innenstadtagentur zusammengetragen hat, ab 10 Uhr am Projektstand in der Fußgängerzone Hauptstraße (Höhe Kriegerdenkmal). Ausgestattet mit Übersichtsplänen zur Lage und den Konditionen können die Interessenten gleich zu einer Ortsbesichtigung starten. Gegen 11 Uhr wird auch Oberbürgermeister Hans Georg Löffler am Aktionsstand erwartet.

Donnerstag, 3. Mai 2012

„Grünes Dreieck“ in Gimmeldingen darf nicht bebaut werden

Grüne Insel außerhalb des Ortsteils oder attraktives Bauland mit Blick in die Weinberge – um diese Frage ging es unter anderem bei der letzten Sitzung des Stadtrechtsausschuss. Die Eigentümerin des „Dreiecks“ südlich der Mithrasstraße, eingerahmt von drei Wirtschaftswegen, möchte auf dem knapp 800 Quadratmeter großen Gelände in Gimmeldingen ein Haus mit Einliegerwohnung bauen und hatte die Erteilung eines Bauvorbescheides beantragt. Dies lehnte die Stadt ab, die Eigentümerin hatte daraufhin Widerspruch eingelegt. Der Stadtrechtsausschuss bestätigte nun die Verweigerung eines positiven Bescheids.

In der Begründung heißt es zum einen, dass es für das Gebiet keinen Bebauungsplan gebe, vielmehr sei es auf dem Flächnutzungsplan als bestehende Grünfläche ausgewiesen. Darüber hinaus bilde die Stützmauer in der Verlängerung des Boschwegs eine natürliche Grenze zum Außenbereich. Der Platz liege zudem mit drei bis vier Metern erheblich höher als die Nachbargrundstücke, wäre er bebaut, würden massive Einblicksmöglichkeiten in die sensiblen hinteren Grundstücksbereiche der Nachbarn entstehen, argumentierte der Vorsitzende des Stadtrechtsausschusses Andreas Bauer, der sich vor Ort ein Bild gemacht hatte. Durch einen 90-Grad-Knick in der Von-Geissel-Straße Ecke Mithrasstraße würde der Neubau auch keine optische Verlängerung der Gebäude darstellen. Die vorhandenen, das Grundstück einschließenden landwirtschaftlichen Wege seien nicht als Straßenverlängerungen zu werten.

Dem widersprachen die Eigentümer. Die exponierte Lage sei dadurch entstanden, dass die Grundstücke beim Bau der Wirtschaftswege als „Schuttplatz“ genutzt worden seien. Sollte die Stadt ihre Meinung ändern und die beiden Grundstücke als Bauland zulassen, sei man durchaus bereit, das Gelände ein Stück abzutragen und auch bei der Gestaltung des Wohngebäudes sei man flexibel, versprachen die Widerspruchsführer.

Die Eigentümerin konnte innerhalb von vier Wochen nach Zustellung des Beschlusses Klage beim Verwaltungsgericht einreichen. Sie hat dies innerhalb der zulässigen Frist getan.

Freitag, 27. April 2012

Umweltpreis der Stadt Neustadt 2012

Die Stadt Neustadt an der Weinstraße ruft zur Teilnahme am diesjährigen Umweltpreis auf. Auf Empfehlung des Ausschusses für Umwelt und Naturschutz soll mit ihm 2012 das ehrenamtliche Engagement gewürdigt werden.

Gefragt sind Leistungen für den Schutz der Umwelt und der natürlichen Ressourcen sowie für den Naturschutz. Vorraussetzung ist, dass die entsprechenden Aktivitäten ehrenamtlich und nachweislich im Stadtgebiet Neustadt an der Weinstraße erbracht wurden beziehungsweise werden. Der Umweltpreis der Stadt Neustadt an der Weinstraße wird bereits seit 1989 verliehen. Ausgezeichnet wurden in den vergangenen Jahren Kindergärten und Schulen, Gruppen und Vereinigungen, Einrichtungen, Betriebe sowie Einzelpersonen für ihre vielfältigen Aktivitäten im Bereich Umwelt- und Naturschutz.

Die Verleihung des Umweltpreises ist mit einer Zuwendung in Höhe von 1.250 Euro verbunden. Bewerbungen für den Umweltpreis 2012 können mit einer kurzen Projektbeschreibung bis zum 30. Juni an die Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße, Umweltabteilung, Hindenburgstraße 9a, 67433 Neustadt an der Weinstraße, geschickt werden. Für weitere Auskünfte stehen die Mitarbeiter der Umweltabteilung unter der Telefonnummer 06321/855-240 oder -172 zur Verfügung.