Landau

Donnerstag, 19. September 2013

Studientag zum Thema Krisenlagen an Schulen

Die Berufsbildende Schule Landau veranstaltet am Dienstag, dem 24. September 2013 einen Studientag zum Thema „Krisenlagen an Schulen“. Veranstaltet wird dieser vom Schulträger, der Schule und der Polizei für alle Lehrkräfte und Mitarbeiter der Schule.
In vier von der Polizei gestalteten Modulen erfolgt eine Information zu folgenden Aspekten des Themas „Krisenlagen an Schulen“:

- Die Gefahr von Krisenlagen aus der Sicht einer Polizeiinspektion
- Einsatztechnik
- Verhalten in der chaotischen Phase
- Die Nachphase

Ziel ist nicht nur die Vermittlung spezifischer Kenntnisse zu Krisenlagen und geeigneter Verhaltensweisen in Krisenlagen, sondern auch das konkrete Erleben der Polizeikräfte bei der realitätsnahen Demonstration eines möglichen Einsatzes an Schulen. Der damit verbundene „Polizeieinsatz“ wird voraussichtlich auch von Passanten und Anwohnern wahrgenommen.

Bei weiteren Fragen gibt die Berufsbildende Schule unter der Telefonnummer 06341/9671-12, gerne Auskunft.

Mittwoch, 21. August 2013

Buchsbaumzünsler auf dem Friedhof und in städtischen Grünanlagen

Ein gefräßiger Zeitgenosse hat nun auch den Landauer Friedhof und den Goethepark erreicht. Der aus Asien stammende „Buchsbaumzünsler“ ist zum ersten Mal 2007 in Deutschland nachgewiesen worden. Vermutlich durch Importware aus China kam der Kleinschmetterling zunächst nach Baden-Württemberg und Bayern.

„Auf dem Hauptfriedhof Landau werden nun erste Bekämpfungsmaßnahmen in den am Rande befindlichen Strauchflächen durchgeführt“, erklärte Gerhard Blumer von der Friedhofsabteilung. Für die Grabpflege im Friedhofsbereich empfiehlt er den Bürgern, die auf den Gräbern befindlichen Buchspflanzungen regelmäßig zu kontrollieren und wenn erforderlich, ebenfalls Maßnahmen gegen den Buchsbaumzünsler zu ergreifen.

„Der weiß-bräunliche Schmetterling bildet bis zu drei Generationen im Jahr“, so Sabine Klein von der Grünflächenabteilung. Der Schmetterling legt seine Eier in den Buchsbäumen ab. Dort entwickeln sich die Raupen im geschützten Innern des Strauches. Die zahlreichen Raupen sind die eigentliche Gefahr für die Buchsbäume, denn sie vertilgen mit ihrem unbändigen Hunger die Blätter und manchmal auch die Rinde der Buchspflanzen. Dieser Kahlfraß schädigt den Buchs enorm und führt oftmals zum gänzlichen Absterben der Pflanze, insbesondere bei starkem Rindenfraß.

Da sich die Raupen meist aus dem Inneren der Pflanze nach außen fressen, werden die Tierchen oft erst spät entdeckt. Meist fallen zunächst erste zerfressene, hellbeige Blätter auf. Bei genauerem Hinschauen sind Gespinste und grünlich-graue Kotkrümel zu entdecken. Die bis zu 5 cm langen Raupen sind an einer hell- bis dunkelgrünen Färbung mit schwarz-weißen Streifen, weißen Borsten und einem schwarzen Kopf zu erkennen. Die Larven des Buchsbaumzünslers überwintern geschützt in den Gespinsten zwischen den Blättern, sie überleben auch die kalten Winter der letzten Jahre.

Für die Pflanzenfreunde, die Buchsbäume im Garten oder auf Gräbern haben, ist es daher wichtig, die Buchsbäume regelmäßig auf den Raupenbefall hin zu kontrollieren. Wichtig ist dabei, dass man vor allem auch das Innere der Buchsbäume kontrolliert, indem die Äste zur Seite gebogen werden.

Werden die Raupen früh genug bemerkt, kann man sie absammeln und die betroffenen Äste abschneiden. Die Raupen und das Schnittmaterial sollten sofort entsorgt werden, damit eine weitere Verbreitung verhindert wird.

Hinweise zur Bekämpfung:
In frühen Entwicklungsstadien können die Larven mit Neemöl-Präparaten bekämpft werden. Zu empfehlen ist auch eine Mischung von vier Esslöffeln Essig, drei Esslöffeln Speiseöl und einem halben Liter Wasser. Die Lösungen müssen etwa zwei Mal pro Woche auf die Blätter gesprüht werden. Dabei ist es wichtig, dass die Blätter allseitig tropfnass sind und dass auch das Innere der Buchsbäume erreicht wird.

Ein umweltschonendes Mittel ist auch der „Bazillus thuringiensis“, der auch zur Schnakenbekämpfung eingesetzt wird. Wenn die Raupen schon größer entwickelt sind gibt es noch das Spritzmittel „Calypso“ mit dem Wirkstoff „Thiacloprid“, das ebenfalls gegen den Buchsbaumzünsler eingesetzt werden kann.
Wichtig dabei ist, dass jeweils die Anwendungsbestimmungen der Bekämpfungsmittel und die Vorschriften des Pflanzenschutzgesetzes eingehalten werden.

Donnerstag, 15. August 2013

Versand der Wahlbenachrichtigungen und Öffnungszeiten des Briefwahlbüros

Die Wahlbenachrichtigungen für die Stadt Landau werden in der Zeit vom 19. August 2013  bis 23. August 2013 an die Wahlberechtigten zugestellt. Wie bereits bei vergangenen Wahlen sind die Benachrichtigungen wieder in Briefform und nicht in Kartenform.

Wer nach dem 26. August 2013 noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, jedoch glaubt, wahlberechtigt zu sein, wird gebeten, sich unter den Telefonnummern 06341/13-1104, -1300, -1107 oder -1301 umgehend bis spätestens 6. September 2013 an das Wahlamt zu wenden.

Das Wahllokal, in dem die Wahlberechtigten ihre Stimme abgeben können, ist in dem Schreiben zur Wahlbenachrichtigung angegeben. Auf der Rückseite befindet sich ein Wahlscheinantrag, mit dem bei Bedarf Briefwahlunterlagen angefordert werden können. Ebenso ist eine Beantragung über das Internet möglich. Hierzu wird ab dem 19. August 2013 auf www.landau.de unter „Wahlen“ ein Formular zur Verfügung stehen.

Falls die Wahlbenachrichtigungen nicht oder noch nicht vorliegt, kann auch formlos ein Antrag per E-Mail oder mündlich gestellt werden. Ein telefonischer Antrag ist nicht möglich. In jedem Fall muss der Antragsteller seinen Familien- und Vornamen, das Geburtsdatum und seine Wohnanschrift angeben.

Wer Briefwahl persönlich beantragen und gegebenenfalls auch gleich seine Stimme abgeben möchte, kann sich ab dem 26. August 2013 an das Briefwahlbüro im Rathaus, Zimmer 8 im Erdgeschoss, wenden.

Das Briefwahlbüro ist zu den allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Landau erreichbar: Montag bis Mittwoch von 8:30 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr, Donnerstag von 8:30 bis 12 Uhr und von 14 bis 18 Uhr, Freitag von 8.30 bis 12 Uhr. Zusätzlich ist das Briefwahlbüro an den Samstagen 31. August, 7. September und 14. September 2013 jeweils von 9 bis 11 Uhr geöffnet. Am Freitag, dem 20. September 2013, wird das Briefwahlbüro zusätzlich von 14 bis 18 Uhr geöffnet sein.

Nur in Ausnahmefällen, etwa bei plötzlicher Erkrankung, können auch noch am Wahlsonntag selbst Briefwahlunterlagen ausgestellt werden. Dazu ist das Briefwahlbüro von 8.30 bis 15 Uhr geöffnet.

Wer Briefwahlunterlagen für andere Personen abholen möchte, benötigt hierfür eine schriftliche Vollmacht. In dem Antrag der auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckt ist, ist bereits eine Vollmacht vorgedruckt, die bei Bedarf ausgefüllt werden kann.

Die Stadtverwaltung Landau weist ausdrücklich darauf hin, dass eine bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten darf. Dies ist gesetzlich so geregelt. Ausnahmen sind nicht möglich.

Wer Briefwahlunterlagen für sich oder eine andere Person abholen möchte, muss sich ausweisen können.

Bei der Rücksendung von Briefwahlunterlagen ist zu beachten, dass diese spätestens am Sonntag, dem 22. September 2013 um 18 Uhr, im Rathaus vorliegen müssen. Die Wahlbriefe können entweder persönlich im Briefwahlbüro abgegeben oder in die Hausbriefkästen am Rathaus eingeworfen werden. Eine Rücksendung per Post sollte spätestens am Donnerstag  vor der Wahl erfolgen.

Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass fast alle Wahllokale in Landau barrierefrei zugänglich sind. Nur in wenigen Fällen war es nicht möglich, einen behindertengerechten Zugang zu schaffen. Betroffene können entweder Briefwahl nutzen oder einen Wahlschein beantragen. Mit diesem Wahlschein ist es möglich, in einem beliebigen Wahllokal im Wahlkreis seine Stimme abzugeben.

Bei Fragen zur Barrierefreiheit von Wahllokalen steht das Wahlamt unter den Telefonnummern 06341/13-1104, -1300, -1107 oder -1301 zur Verfügung.

Montag, 12. August 2013

„Neusechziger“ fahren einen Monat gratis!

Wer im 3. Quartal 2013 seinen 60. Geburtstag feiert, erhält in Kürze das Glückwunschschreiben des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar (VRN). Damit werden „Neusechziger“ eingeladen, die Karte ab 60 zu testen und einen Monat gratis mit Bussen und Bahnen kreuz und quer durch das Verbundgebiet des VRN zu fahren. 

„Das Karte ab 60-Glückwunsch-Abo ist unschlagbar: 12 Monate fahren, aber nur 11 Monate zahlen, das ist ein echter Geburtstagsknaller für alle ‚Neusechziger’“, so Oberbürgermeister Hans-Dieter Schlimmer.

Mit dem Karte ab 60-Glückwunsch-Abo können alle, die ihren 60. Geburtstag feiern und ihr Abo innerhalb von 12 Monaten ab dem 60. Geburtstag bestellen, einen Monat gratis in den Bussen, Straßenbahnen, freigegegebenen Zügen (DB: RE, RB, und S-Bahn jeweils 2. Klasse) und Ruftaxilinien des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar (VRN) unterwegs sein. Von Alzey und Bensheim im Norden bis Wissembourg, Lauterbourg und Sinsheim im Süden, vom Main-Tauber-Kreis im Osten bis weit über Kaiserslautern in Richtung Westen hinaus ist man mit dem Karte ab 60-Glückwunsch-Abo auf Tour.

Das Glückwunsch-Abo ist – wie das reguläre Karte-ab-60-Abo – eine verbundweit gültige Jahreskarte. Allerdings kann das Glückwunsch-Abo innerhalb des ersten Schnuppermonats getestet (und gekündigt) werden. Erfolgt keine Kündigungn, läuft das Jahresabo weiter. Der Vorteil des Glückwunsch-Abos: 12 Monate fahren, aber nur 11 Monate bezahlen. Das Karte ab 60-Glückwunsch-Abo kostet 35,90 Euro im Monat bzw. 395,60 Euro pro Jahr bei Einmalzahlung im Voraus.

Bestellen können „Neusechziger“ das Karte ab 60-Glückwunsch-Abo ab dem Monatsersten des Monats, in dem sie ihren 60. Geburtstag feiern. Ein Bestellschein liegt dem Glückwunschschreiben bei. Diesen und die Einzugsermächtigung einfach ausfüllen und zusammen mit einer Kopie es Personalausweises und Lichtbild an den Verkehrsverbund Rhein-Neckar schicken. Bestellscheine gibt es im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Landau in der Pfalz.

Und wer Glück hat, gewinnt drei Tage Entspannung und Genuss für zwei Personen im Landgasthaus Hirschhorn.

Nähere Informationen unter www.vrn.de

Donnerstag, 8. August 2013

Kunst auf der Landesgartenschau Landau – Bewerbungsfrist bleibt bestehen

Die Ausschreibung für die Kunst auf der Landesgartenschau Landau wird unverändert fortgeführt. Damit bleiben auch die bisher bekannten Termine bestehen: Bewerbungsschluss ist der 02. September 2013. Die Jurysitzung findet am 26. September statt. Lediglich die Realisierung der Kunstwerke wird aufgrund der Verschiebung der Landesgartenschau auf 2015 ein Jahr später erfolgen.

In einer Sondersitzung des Kunstkuratoriums einigten sich die Mitglieder darauf, das bereits seit April laufende Ausschreibungsverfahren nicht zu ändern. Denn obwohl die Verschiebung der Landesgartenschau alle Projektbeteiligten vor eine neue Situation stellt, bleiben die Rahmenbedingungen für die Kunstausschreibung bestehen. Wichtig sei stattdessen, den Bewerbungs- und Jurierungsprozess wie vereinbart abzuschließen, da die Künstlerinnen und Künstler gerade intensiv an ihren Bewerbungen arbeiten oder diese schon abgegeben haben. Gleichzeitig hat das Kunstkuratorium signalisiert, dass es sich trotz Verschiebung weiterhin engagiert für die Kunst auf der Landesgartenschau einsetzt. Alle Mitglieder des Kuratoriums werden ihre Arbeit in dem Gremium auch bis 2015 fortsetzen.

„Ich danke den Mitgliedern des Kunstkuratoriums für das entgegengebrachte Vertrauen und freue mich, dass das Gremium in seiner jetzigen Form bis 2015 bestehen bleibt. Trotz der widrigen Umstände müssen wir nach vorne schauen und ich hoffe, dass sich noch zahlreiche Künstlerinnen und Künstler mit ihren Ideen bewerben und unsere Landesgartenschau bereichern werden“, so Oberbürgermeister Hans-Dieter Schlimmer.

Das Ergebnis der Jurysitzung wird voraussichtlich am 30. September bekannt gegeben. Durch die Verschiebung der Landesgartenschau erhalten die Gewinner des Wettbewerbs letztendlich mehr Zeit für die Realisierung ihrer Kunstwerke. Wie geplant, wird es eine enge Abstimmung zwischen Künstlern, Kunstkuratorium und der LGS GmbH geben, um den Besuchern der Landesgartenschau Landau 2015 ein ganz besonderes Kunsterlebnis bieten zu können.

Die Ausschreibungsunterlagen können auf der Internetseite der LGS GmbH heruntergeladen werden:http://lgs-landau.de/ausschreibung

Donnerstag, 8. August 2013

Kunst auf der Landesgartenschau Landau – Bewerbungsfrist bleibt bestehen

Die Ausschreibung für die Kunst auf der Landesgartenschau Landau wird unverändert fortgeführt. Damit bleiben auch die bisher bekannten Termine bestehen: Bewerbungsschluss ist der 02. September 2013. Die Jurysitzung findet am 26. September statt. Lediglich die Realisierung der Kunstwerke wird aufgrund der Verschiebung der Landesgartenschau auf 2015 ein Jahr später erfolgen.

In einer Sondersitzung des Kunstkuratoriums einigten sich die Mitglieder darauf, das bereits seit April laufende Ausschreibungsverfahren nicht zu ändern. Denn obwohl die Verschiebung der Landesgartenschau alle Projektbeteiligten vor eine neue Situation stellt, bleiben die Rahmenbedingungen für die Kunstausschreibung bestehen. Wichtig sei stattdessen, den Bewerbungs- und Jurierungsprozess wie vereinbart abzuschließen, da die Künstlerinnen und Künstler gerade intensiv an ihren Bewerbungen arbeiten oder diese schon abgegeben haben. Gleichzeitig hat das Kunstkuratorium signalisiert, dass es sich trotz Verschiebung weiterhin engagiert für die Kunst auf der Landesgartenschau einsetzt. Alle Mitglieder des Kuratoriums werden ihre Arbeit in dem Gremium auch bis 2015 fortsetzen.

„Ich danke den Mitgliedern des Kunstkuratoriums für das entgegengebrachte Vertrauen und freue mich, dass das Gremium in seiner jetzigen Form bis 2015 bestehen bleibt. Trotz der widrigen Umstände müssen wir nach vorne schauen und ich hoffe, dass sich noch zahlreiche Künstlerinnen und Künstler mit ihren Ideen bewerben und unsere Landesgartenschau bereichern werden“, so Oberbürgermeister Hans-Dieter Schlimmer.

Das Ergebnis der Jurysitzung wird voraussichtlich am 30. September bekannt gegeben. Durch die Verschiebung der Landesgartenschau erhalten die Gewinner des Wettbewerbs letztendlich mehr Zeit für die Realisierung ihrer Kunstwerke. Wie geplant, wird es eine enge Abstimmung zwischen Künstlern, Kunstkuratorium und der LGS GmbH geben, um den Besuchern der Landesgartenschau Landau 2015 ein ganz besonderes Kunsterlebnis bieten zu können.

Die Ausschreibungsunterlagen können auf der Internetseite der LGS GmbH heruntergeladen werden:http://lgs-landau.de/ausschreibung

Dienstag, 30. Juli 2013

Landesgartenschau verschoben

Das Land Rheinland-Pfalz und die Stadt Landau wollen die Landesgartenschau in Landau um ein Jahr verschieben, erklärten heute die rheinland-pfälzische Umweltministerin Ulrike Höfken und der Oberbürgermeister der Stadt Landau Hans-Dieter Schlimmer und bestätigten entsprechende Presseberichte. Eine formale Entscheidung darüber falle spätestens mit der Ministerratssitzung im August, informierte das Umweltministerium. Grund sei der Bericht eines auf militärische Altlasten spezialisierten Fachbüros. Am Freitag stellten die Experten ein Konzept zur Untersuchung des Gartenschaugeländes vor. Es sieht über 100 Arbeitstage vor. Angesichts dieser Entwicklung steht für das Umweltministerium und die Stadt Landau fest, dass sich der ursprüngliche Eröffnungstermin nicht aufrechterhalten lässt. „Sicherheit und Arbeitsschutz gehen vor. Da werden wir keine Kompromisse eingehen“, stellte Höfken klar. Oberbürgermeister Schlimmer erklärte: „Unsere Leitlinie war stets, eine qualitativ hochwertige und sichere Landesgartenschau im Jahr 2014 zu realisieren, die neue Maßstäbe setzt. Die jüngsten Erkenntnisse des Fachbüros lassen sich damit leider nicht in Einklang bringen und zwingen uns zu einer Verschiebung.“

Montag, 15. Juli 2013

Beratungsstelle in Rentenfragen

„Wie viel Rente bekomme ich eigentlich?“ – Eine Frage, die sich sicherlich ein Großteil der Bürgerinnen und Bürger bereits gestellt hat. Die Antwort zu finden, ist häufig jedoch gar nicht so einfach. Das Versicherungsamt der Stadtverwaltung Landau kann hier weiterhelfen. Es nimmt verschiedene Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch wahr, der Schwerpunkt liegt jedoch auf dem Gebiet der gesetzlichen Rentenversicherung.

„Das Versicherungsamt hilft den Bürgerinnen und Bürgern nicht nur bei den verschiedenen Anträgen, beispielsweise auf Alters- oder Hinterbliebenenrente, sondern erteilt auch Auskünfte über das jeweilige Rentenkonto und bietet einen umfassenden Beratungsservice an“, so Bürgermeister Thomas Hirsch. „Es ist eine besondere Serviceleistung der Stadt, die jeder Bürger oder Arbeitnehmer in Landau in Anspruch nehmen kann. Es lohnt sich, sich frühzeitig zu informieren, um gegebenenfalls dann auch eine private Vorsorge zu treffen“, so Hirsch weiter. Stefan Joritz, Leiter des Amts für Recht und öffentliche Ordnung, dem das Versicherungsamt organisatorisch zugeordnet ist, ergänzt: „Es handelt sich hierbei um ein duales System. Natürlich gibt es auch bei den Pflegeversicherungen selbst Beratungsstellen. Doch es ist vom Gesetzgeber festgelegt, dass es auch bei den kreisfreien Städten und Verbandsgemeinden Ansprechpartner, sozusagen vor Ort, für die Bürgerinnen und Bürger gibt.“

Die Arbeit im Versicherungsamt ist sehr vielfältig und beinhaltet spezielle, komplexe Themenbereiche. Daher sind regelmäßige Schulungen für die Mitarbeiter sehr wichtig. Rund 500 bis 600 Rentenanträge bearbeitet das Versicherungsamt jährlich. Hinzu kommen etwa 2000 Kontenklärungen sowie die zusätzlichen Beratungsgespräche. Zudem ist das Versicherungsamt auch bei Widersprüchen helfend tätig.

„Vielen Landauern sind wir noch gar nicht bekannt. Doch wir raten den Bürgerinnen und Bürgern sich so früh wie möglich mit dem Thema ‚Rente‘ zu beschäftigen. Vor allem die Kontenklärung kann oft Probleme aufweisen, wenn beispielsweise Nachweise fehlen. Je näher an dann an dieser Lebensphase dran ist, desto leichter können nachträglich Nachweise besorgt werden“, erklärt Gerhard Kühn, Sachgebietsleiter des Versicherungsamtes. Eine Beratung mit Rentenberechnung dauert etwa 30 bis 40 Minuten. „Um die Wartezeiten für die Kunden zu verkürzen, empfehlen wir vorab einen Beratungstermin zu vereinbaren. Je mehr Unterlagen uns in diesem Gespräch dann zur Verfügung stehen, desto umfassender können wir beraten. Sollten wichtige Unterlagen fehlen, können wir diese auch noch anfordern“, so Ingeborg Buchert, Sachbearbeiterin für Sozialversicherungsrecht.

Um die Bürgerinnen und Bürger auf die umfangreiche Beratungsleistungen im Versicherungsamt aufmerksam zu machen, wurde jetzt eine neue Informationsbroschüre für das Versicherungsamt aufgesetzt. Diese sind im Bürgerbüro der Stadt Landau sowie im Eingangsbereich der Außenstelle in der Friedrich-Ebert-Straße 5 erhältlich.

Donnerstag, 11. Juli 2013

Aufruf an alle Hundebesitzer - Anleinpflicht für Hunde und Entfernung von Hundekot

Nachdem bei der Ordnungsabteilung der Stadt Landau vermehrt Beschwerden über nicht angeleinte Hunde und vom Hundeführer nicht beseitigter Hundekot eingegangen sind, weist die Stadt Landau alle Hundebesitzer eindringlich darauf hin, ihre Hunde, insbesondere innerhalb der geschlossenen Ortschaft (hierzu zählen auch das Fort und alle Parkanlagen der Stadt Landau), an der Leine zu halten.

Die Stadt Landau weist ebenfalls darauf hin, dass zwar außerhalb der bebauten Ortslagen keine Anleinpflicht besteht, dies jedoch nicht den Hundeführer von seiner Pflicht entbindet, den Hund stets in seinem Einwirkbereich zu halten und diesen falls nötig anzuleinen. Weiterhin wird gebeten, darauf zu achten, dass Hinterlassenschaften der Hunde vermieden bzw. beseitigt werden.

Die Ordnungsabteilung kontrolliert die Einhaltung dieser Vorgaben und ahndet gegebenenfalls auch Verstöße dagegen.

Freitag, 5. Juli 2013

Wahlhelfer für die Bundestagswahl am 22. September 2013 gesucht

Die Stadtverwaltung Landau sucht für ihre 36 Wahllokale freiwillige Wahlhelfer für die am 22. September 2013 stattfindende Wahl zum 18. Deutschen Bundestag.

Um als Wahlhelfer tätig zu werden, muss man die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben. Der Dienst am Wahlsonntag dauert von 8.00 Uhr bis in die Abendstunden. Als Aufwandsentschädigung wird ein Pauschalbetrag in Höhe von 21,00 Euro gewährt.

Informationen zum Wahldienst und den verschiedenen Tätigkeiten im Wahlvorstand stehen auf unserer Homepage www.landau.de unter der Rubrik Bürgerinformationen/Wahlen zur Verfügung, oder können telefonisch beim Wahlamt unter den Telefonnummern 06341/13-1300, -1104 oder -1107 bzw. per E-Mail an wahlen@landau.de erfragt werden.