Tagesmeldungen
Landratswahl Südliche Weinstraße vor den Sommerferien
In einem Gespräch zwischen den Vorsitzenden der Kreistagsfraktionen und Landrätin Riedmaier wurden die Argumente bezüglich der alternativen Wahltermine für die notwendige Landratswahl im Landkreis Südliche Weinstraße ausgetauscht. In Würdigung auch der Argumente für eine Zusammenlegung mit der Bundestagswahl - insbesondere die zu erwartende Wahlbeteiligung - wurde dem Wahltermin vor der Sommerpause, dem 11. Juni 2017, eindeutig der Vorzug eingeräumt. Wesentliche Gründe sind die Alleinstellung einer Persönlichkeitswahl und die Bedeutung der Landratswahl im gesamten kommunalen Bereich. Eine Überlagerung bundespolitischer Themen sei nicht sinnvoll und nicht angemessen. Die Aufgabenfülle, die Wirkungsmöglichkeit und insbesondere die Verantwortung einer Landrätin/ eines Landrats in unserem Landkreis lasse es geboten erscheinen, für eine solche Wahl einen eigenen Termin anzuberaumen und damit dem Stellenwert der Kommunalen Politik den gebührenden Rang zu geben.
Für den früheren Wahltermin spräche auch, dass mit einem größeren zeitlichen Vorlauf eine geordnete Amtsübergabe möglich sei.
Die Kostenfrage wurde abgewogen, auch die Tatsache, dass die Dienste ehrenamtlicher WahlhelferInnen und VerwaltungsmitarbeiterInnen an einem zusätzlichen Sonntag in Anspruch genommen werden müssten. Im Ergebnis sprächen mehr und stärkere Argumente für den Wahltermin vor den Sommerferien.
Landrätin Riedmaier erklärte, sie werde ihren Beitrag dafür leisten, diesen Wahltermin zu ermöglichen und die Versetzung in den Ruhestand zum 30. September 2017 beantragen.
Die Kreistagssitzung wird um eine Woche vorgezogen - vom 3. April 2017 auf den 27. März 2017, damit die gesetzlich vorgeschriebenen Fristen eingehalten werden können.
14-jähriger Mannheimer mit Auto des Vaters auf Spritztour
Überrascht dürften Beamte des Polizeireviers Ditzingen gewesen sein, die am Dienstag gegen 00.15 Uhr einen Wagen in Münchingen stoppten, in dem ein 14-jähriger Fahrer und dessen 15 Jahre alte Beifahrerin saßen. Zuvor war ihnen der Peugeot mit Mannheimer Zulassung in der Stuttgarter Straße aufgefallen, da während der Fahrt lediglich das Standlicht eingeschaltet war. Als der PKW mit vermutlich überhöhter Geschwindigkeit in Richtung Markgröninger Straße fuhr, löste eine stationäre Geschwindigkeitsmessanlage aus. Am Ende der Markgröninger Straße überfuhr das Auto schließlich auch noch eine rote Ampel. Im weiteren Verlauf wollte der 14-Jährige seine Fahrt in Richtung der Bundesstraße 10 fortsetzen, wurde jedoch nun von den Polizeibeamten gestoppt. Im Zuge der Ermittlungen stellte sich heraus, dass der Jugendliche am Montag im elterlichen Haus in Mannheim den Fahrzeugschlüssel seines Vaters stibitzt hatte und mit dem Peugeot auf Spritztour gegangen war. Dies hatte seine Schwester beobachtet, worauf die Eltern die Polizei Mannheim alarmierten. Die Fahndungsmaßnahmen waren jedoch ergebnislos geblieben. Warum die beiden Ausreißer im Landkreis Ludwigsburg unterwegs waren, verrieten sie nicht. Der 14-jährige Mannheimer muss nun mit einer Anzeige wegen unbefugter Ingebrauchnahme des PKW, Fahrens ohne Fahrerlaubnis und eines Rotlichtverstoßes rechnen. Die beiden Jugendlichen wurden am frühen Dienstagmorgen von ihren Eltern beim Polizeirevier Ditzingen abgeholt.
Stadt Landau bedauert Sperrung des Wirtschaftswegs an der Annweilerstraße
Der Wirtschaftsweg, der von der Annweilerstraße in nördlicher Richtung zum Kanalweg abgeht und vielen Radfahrerinnen und Radfahrern als kürzester Weg dient, wurde jetzt durch eine Grundstückseigentümerin gesperrt. Das teilt die Stadtverwaltung Landau mit Bedauern mit. Der Weg verläuft größtenteils auf städtischem Grund; 17 Meter befinden sich jedoch auf einem Privatgrundstück. Dieser Teil wurde von der Grundstückseigentümerin mit Schildern und einem Stück Jägerzaun abgesperrt. Da diese Hindernisse im Dunkeln jedoch nur schlecht zu erkennen sind und daher eine Gefahr besonders für Fahrradfahrer darstellen, wird die Stadt Landau Barken mit Reflektoren und Blinklichtern aufstellen, um die Sperrung deutlich zu machen.
Die Stadt bedauert, dass der beliebte Weg nicht mehr wie bisher genutzt werden kann, sieht aber keine rechtliche Möglichkeit, die Sperrung zu untersagen. In der Vergangenheit hatte die Stadt mehrfach versucht, das Stück Weg von der Grundstückseigentümerin zu erwerben – jedoch ohne Erfolg. Lediglich der Kauf des gesamten Grundstücks bzw. einer sehr großen Grundstücksteilfläche von rund 1.000 Quadratmetern wurde von der Eigentümerin angeboten. Da die Stadt aber keine Verwendung für das Grundstück hat, ist sie darauf nicht eingegangen.
Die Stadtverwaltung setzt gleichwohl darauf, dass eine Einigung erzielt werden kann, die den Bürgerinnen und Bürgern auch weiterhin die Nutzung des Weges ermöglicht.
Erst vor wenigen Tagen hat die Stadt zudem auf Hinweis der Anliegerin zwei Teilflächen gesperrt, auf denen Fahrzeuge am Rande des Wirtschaftswegs widerrechtlich geparkt hatten. Das Befahren des Wegs durch Fahrzeuge ist nur für Anwohner zweier Häuser gestattet sowie generell für den Radverkehr.
Fernfahrerschlaf ausgenutzt
20./21. Februar 2017, 17 - 03.15 Uhr In der Nacht von Montag auf Dienstag wurde an einem Scania-Sattelzug der Tank aufgebrochen und 700 Liter Diesel gestohlen. Der Sattelzug stand auf dem Parkplatz an der B 272 bei Hochstadt in Richtung Landau. Der
59 jährige Fahrer schlief zur Tatzeit im Fahrzeug und bemerkte nichts. Die Dieseldiebe stachen in den Tankdeckel rein und öffneten ihn anschließend. Personen die verdächtige Wahrnehmungen im Bereich des Parkplatzes gemacht haben können sich bei der Polizei unter der Telefonnummer 06341-2870 melden.
Schmutz, Schnee und Hundekot auf Straßen und Wegen – wer ist für die Beseitigung von was verantwortlich?
Da sich in letzter Zeit vermehrt Bürger bei der Stadt Neustadt über den Zustand von Straßen und Plätzen beschwert haben, hat die Stadt Neustadt dies zum Anlass genommen, zu verdeutlichen, wer für welche Reinigung und Pflege zuständig ist.
1. Die Reinigung von öffentlichen Straßen, Wegen in Grünanlagen und öffentlichen Plätzen fällt grundsätzlich in die Zuständigkeit der Stadt; und zwar unabhängig davon, ob es sich um Laub im Herbst, Schnee im Winter, Schmutz, Hundekot und Abfall während des ganzen Jahres handelt. Für Anlieger und Grundstücksbesitzer ist folgende Vorgehensweise durch die Straßenreinigungssatzung verpflichtend festgelegt: Gehwege sind auf gesamter Breite zu reinigen. Soweit keine Gehwege vorhanden sind, ist eine Breite von rund 1,50 Meter als Gehweg anzunehmen und entsprechend zu reinigen. Anfallende Verunreinigungen sind dabei nicht in die Rinne zu kehren, sondern müssen durch den Anlieger entsorgt werden (Abfalltonne)
2. Die Beseitigung von Schmutz ist wöchentlich beziehungsweise zusätzlich bei Bedarf durchzuführen, zum Beispiel nach starken Regenfällen oder nach der Silvesterfeier (Stichwort: Böllerreste).
Bei Schneefall gilt: Auch bei Schnee und Eis muss das gefahrlose Begehen der Gehwege gewährleistet sein. Schnee und Eis müssen an Werktagen in der Zeit von 7 bis 22 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 9 bis 20 Uhr beseitigt werden. Auch hier gilt die 1,50 Meter-Regel.
Der Bauhof ist im Winter besonders stark gefordert. Fünf große Räum- und Streufahrzeuge sowie rund 50 Mitarbeiter bilden mehrere Handkolonnen, damit der innerörtliche Verkehr auf den Straßen trotz Eis und Schnee so gut wie möglich weiter fließt.
Wer nicht selbst den Winterdienst durchführen kann, muss sich darum kümmern, dass dieser von Dritten erledigt wird.
Von der Stadtverwaltung werden erstrangig die für die Allgemeinheit verkehrswichtigen und gefährlichen Straßen und Wege geräumt. Erst wenn diese Stellen sicher befahrbar oder begehbar sind, werden die restlichen Bereiche abgearbeitet.
3. Das auf dem Gehweg liegende Laub (oder auch das aus dem eigenen Garten angefallende Blattwerk), auch wenn es von städtischen Bäumen stammt, darf nicht auf die Straße gekehrt werden. Es kann entweder (in kleinen Mengen) über die Biotonne entsorgt, oder am besten bei der Firma Gerst abgegeben werden.
4. Straßen, in denen regelmäßig Autos dicht geparkt sind, können durch städtische Kehrmaschinen nicht gereinigt werden.
Hier wird darum gebeten, wenn möglich Fahrzeuge in den Einfahrten abzustellen.
5. Jedes Jahr sieht es in der „grünen Jahreszeit“ zudem ähnlich aus: An zahlreichen Stellen im gesamten Stadtgebiet treten Probleme mit Bewuchs auf, der von privaten Grundstücken in den Gehweg- und Straßenbereich überhängt. Hierdurch wird unter anderem die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer gefährdet. Straßenleuchten müssen ebenfalls freigeschnitten werden.
6. Nach § 5, Absatz 3, der Gefahrenabwehrverordnung haben Halter oder Führer von Hunden dafür Sorge zu tragen, dass öffentliche Straßen und Grünflächen nicht durch Hundekot verunreinigt werden. Der Hundehalter oder derjenige, der gerade mit seinem Hund „Gassi geht“, muss die Hinterlassenschaft unverzüglich entfernen. Wird jemand „erwischt“, ist mit einem Verwarnungsgeld von 35 Euro zu rechnen. Wer sich weigert, dem droht ein Bußgeldverfahren, das dann rund 60 Euro teuer wird. Das Entrichten einer Hundesteuer entbindet den Besitzer nicht davon, Hundekot zu entfernen.
Hundekotbeutel-Spender sind vereinzelnd im Stadtgebiet und den Ortsteilen montiert. Ansonsten sind diese für kleines Geld im Einzelhandel erhältlich. Hundekot zählt als Abfall und kann in jedem Restmüllbehälter entsorgt werden.
Einbruch in Hellerhütte
In der Nacht zum 19.02.2017 wurde die massive Eingangstür der Hellerhütte aufgebrochen und im Inneren nahezu alle Räumlichkeiten (über 20 Zimmer) auf- und nach Diebesgut durchsucht. Entwendet wurden mehrere hundert Euro Wechselgeld, der Sachschaden wird auf mehr als 500.- Euro geschätzt.
Glück im Unglück
Am 19.02.2017 befuhr um 07:30 Uhr ein französischer Verkehrsteilnehmer mit seinem PKW die BAB 65 von Landau nach Karlsruhe. Vor der Anschlussstelle Kandel-Nord kam der 33-jährige Fahrer in einer Linkskurve von der Fahrbahn ab. Der mit fünf Personen besetzte PKW überschlug sich im Straßengraben und kam seitlich zum Liegen. Die Insassen, darunter drei Kleinkinder konnten sich unverletzt aus dem Fahrzeug befreien.
Brand in Küche; Wohnungsinhaber verstorben, Kriminalpolizei ermittelt
Am Montagmorgen, kurz nach 7 Uhr, kam es in einer Wohnung in der Andersenstraße zu einem Küchenbrand, bei der 47-jährige verstarb.
Die Berufsfeuerwehr Mannheim barg den Mann zwar noch aus der verrauchten Wohnung, ein hinzugezogener Notarzt konnte jedoch nur noch dessen Tod feststellen.
Nach ersten Ermittlungen der Kriminalpolizei dürfte sich Verpackungsmaterial aus Kunststoff am Herd entzündet haben.
Durch den Schmorbrand entwickelte sich ein derart starker Rauch, dass ein Brandmelder aktiviert wurde, auf den ein Nachbar aufmerksam wurde, der schließlich die Rettungskräfte verständigte.
Der Sachschaden in der Wohnung ist gering.
Die exakte Brandursache sowie die Todesumstände des Mannes sind Gegenstand weiterer Ermittlungen des Kriminalkommissariats Mannheim.
FALSCHMELDUNG über Doppelmord geht durch soziale Netzwerken
Besorgte Bürger haben sich am heutigen Tagemehrfach mit der Polizeiinspektion in Bad Dürkheim in Verbindung gesetzt, da in sozialen Medien die Nachricht verbreitet wird, in Bad Dürkheim sei ein junges Paar erstochen worden. Der Täter sei flüchtig, nach diesem werde mit dem Hubschrauber gefahndet.
Diese Mitteilung entbehrt jeglicher Grundlage. Hierbei handelt es sich definitiv um eine FALSCHMELDUNG!!!
Sie dürfte sich jedoch auf ein Ereignis vom 17.02.2017, 01:10 Uhr,
beziehen. Zu diesem Zeitpunkt versuchte ein bislang unbekannter Täter
unter Vorhalt eines Messers von einer 23-jährigen Frau die Herausgabe
ihrer Handtasche und Geldbörse zu erzwingen. Dieser Versuch misslang
jedoch, die Geschädigte rannte weg. Die junge Frau war in Begleitung
ihres 28-jährigen Freundes, der von dem unbekannten Täter vorher
umgestoßen wurde und sich hierbei eine leichte Kopfplatzwunde zuzog.
Siehe hierzu die Pressemeldung der PI Bad Dürkheim vom 17.02.2017.
Im Rahmen einer Vermisstenfahndung kam es am gestrigen Tage über
Bad Dürkheim zu einem Polizeihubschraubereinsatz. Der Vermisste
konnte jedoch wohlbehalten durch eine Streife aufgegriffen werden.
Also auch der Einsatz des Polizeihubschraubers am 18.02.2017 hat
NICHTS mit einem Verbrechen zu tun.
Mädchen in Wohnung überfallen und gefesselt
Von einem unbekannten Täter wurde ein 13-jähriges Kind am Donnerstag in einem Hochhaus am Otto-Hahn-Platz überfallen und in der Wohnung gefesselt. Der Täter durchsuchte anschließend die Wohnung und erbeutete dabei einen Tresor in dem sich eine größere Bargeldsumme befand. Das Mädchen war gegen 13.30 Uhr von der Schule nach Hause gekommen und mit dem Fahrstuhl nach oben gefahren. Als es die Wohnungstüre aufschloss, wurde sie von dem maskierten Täter in die Wohnung gedrängt und anschließend gefesselt. In den Räumen wurden zahlreiche Schränke sowie Schubladen geöffnet, anschließend flüchtete der Täter. Das Mädchen konnte sich schließlich selbst befreien und verständigte ihre Mutter am Arbeitsplatz. Diese informierte gegen 14.15 Uhr über Notruf sofort die Polizei. Wie sich herausstellte, hatte der Täter einen hellen Möbeltresor, Größe ca. 40 x 40 cm, mit Bargeld darin, mitgenommen.
Der Täter konnte wie folgt beschrieben werden:
Ca. 180 cm groß, helle Hautfarbe. Er trug schwarze Kleidung und eine schwarze Strumpfmaske auf dem Kopf. Er sprach gebrochen Deutsch mit russischem Akzent.
Wer hat eine solche Person, die einen Tresor bei sich trug, beobachtet? Wem ist ein verdächtiges Fahrzeug in Tatortnähe aufgefallen?
Zeugen, die sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten sich unter Telefon 0621/174-5555 bei der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg zu melden.