Neustadt
Unfallgeschädigter gesucht
Am 30.03.2015 fuhr eine Kraftfahrzeugführerin gegen 20:50 Uhr auf dem Parkplatz eines Fitnessstudios in der Roßlaufstraße aus ihrer Parklücke und beschädigte von ihr zunächst unbemerkt das neben ihr stehende Fahrzeug. Die Frau registrierte erst nach der Heimfahrt den eigenen geringfügigen Schaden an ihrer Stoßstange und fuhr unvermittelt zur vermuteten Unfallstelle zurück, ohne jedoch den Geschädigten feststellen zu können.
Nach Mitteilung des Geschehens an die Polizeiinspektion Neustadt wird nunmehr der Halter des beschädigten Fahrzeuges gesucht. Die Polizeiinspektion Neustadt bittet um sachdienliche Hinweise unter 06321/854-0 oder pineustadt@polizei.rlp.de.
Nachtzug wird duch Bus ersetzt
Wegen Bahnbauarbeiten muss in der Nacht von Samstag, 11. April, auf Sonntag, 12. April, der RegionalExpress RE 28001 (planmäßige Abfahrt 0.45 Uhr ab Neustadt/W.) durch einen Bus ersetzt werden.
Dieser Ersatzbus verlässt Neustadt/W. um 0.55 Uhr und hält an allen Unterwegsstationen. Die Ankunft am Landauer Hauptbahnhof ist für 1.44 Uhr vorgesehen. Alle weiteren Züge fahren gemäß dem regulären Fahrplan. Die Fahrradmitnahme in dem Ersatzbus ist leider nicht möglich.
Die genauen Fahrzeiten des Ersatzbusses finden sich in den örtlichen Aushangfahrplänen, auf den Internetseiten der Deutschen Bahn (http://bauarbeiten.bahn.de/rheinland-pfalz) sowie auf der Internetseite des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar (www.vrn.de).
Jugendsammelwoche vom 24. April bis 3. Mai
Jedes Jahr werden in Rheinland-Pfalz junge Menschen aktiv, um Geld für Jugendarbeit zu sammeln - für eigene Aktivitäten und für Projekte anderer Kinder und Jugendlicher. Auch dieses Jahr soll wieder in der Zeit vom 24. April bis 3. Mai gesammelt werden. Das Motto des Landesjugendrings, der die Sammlung unter der Schirmherrschaft von Ministerpräsidentin Malu Dreyer organisiert, lautet: „Für uns, für euch, für andere“.
Jugendarbeit wird in Neustadt, genau wie überall in Rheinland-Pfalz, durch ehrenamtliche Tätigkeit getragen und organisiert. Dieses große Engagement braucht Unterstützung, auch finanziell. Wie das Jugendamt der Stadt Neustadt an der Weinstraße informiert, können sich alle örtlichen Jugendgruppen, ob aus Vereinen, Jugendverbänden oder Kirchengemeinden und auch sonstige Jugendgruppierungen an der Sammlung beteiligen. Mit ihr kann alles finanziert werden, was für die Jugendgruppe wichtig ist: die Renovierung des Gruppenraums, der Kauf von Spielen, einem neuen Computer und anderer Materialien oder der nächste Gruppenausflug. Die andere Hälfte wird an den Landesjugendring überwiesen. Hiermit werden unter anderem Projekte der Mitgliedsverbände und des Landesjugendringes, zum Beispiel im Rahmen der Behindertenarbeit und der Entwicklungshilfe, unterstützt.
Die Unterlagen für die Sammlung sowie Flyer und Plakate für die Werbung können ab sofort beim Jugendamt im Fachbereich Familie, Jugend und Soziales, Konrad-Adenauer-Straße 43, von montags bis mittwochs und freitags in der Zeit von 8.30 bis 12 Uhr, donnerstags von 14 bis 18 Uhr oder zu einem Termin nach Absprache abgeholt werden. Da die Sammellisten registriert und durchnummeriert sind, dürfen sie nicht kopiert werden und auch das Herunterladen aus dem Internet ist nicht möglich. Die Jugendsammelwoche ist behördlich genehmigt und wird überwacht. Die Bevölkerung wird gebeten, den sammelnden Jugendlichen wohlwollend zu begegnen. „Jede Unterstützung ist willkommen, auch mit kleinen Beiträgen kann viel Gutes geleistet werden“, wünscht sich Klaus Weisbrod.
Weitere Infos gibt es beim Jugendamt unter der Telefonnummer 06321/855-622, per Email anjugendarbeit@stadt-nw.de oder unter www.jugendsammelwoche.de.
Verkehrsgefährdung durch LKW
Am 23. Februar 2015, zwischen 10:00 und 11:00 Uhr, befuhr ein LKW der Marke IVECO die B 39 aus Speyer kommend in Richtung Neustadt. Der Fahrer dieses 7-Tonners überfuhr mehrmals sowohl die Mittelleitlinie als auch den Randstreifen und gefährdete durch seine Fahrweise insbesondere entgegenkommende Verkehrsteilnehmer. Die Polizei konnte den Fahrzeugführer anhalten und unterband die Weiterfahrt. Den LKW-Fahrer erwartet nunmehr eine Strafanzeige wegen Gefährdung des Straßenverkehrs.
Osterferienprogramm: Noch freie Plätze zu vergeben!
Das Osterferienprogramm beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit dem Thema Kinderrechte.
Auf dem Programm stehen Spiel, Spaß sowie Kreatives rund um das Thema „Kinder haben Rechte!". Konkret geht es um das Recht auf Gesundheit (Ernährung und Bewegung), das Recht auf Bildung und Information (Aktion in der Stadtbücherei), das Recht zu spielen (Stadtspiel) und künstlerisch tätig zu sein (basteln, malen) sowie das Recht auf Schutz vor Gewalt (Selbstbehauptungsschnupperkurs durch einen erfahrenen Trainer).
Treffpunkt ist der ehemaligen Kinder- und Schülertreff am alten Viehberg. Jeweils donnerstags, freitags und montags, 26., 27. und 30. März (8 bis 16 Uhr), am Dienstag, 31. März, zusätzlich ab 16 Uhr (mit Übernachtung) sowie am Mittwoch, 1. April, bis 12 Uhr. Eine Frühbetreuung ab 8 Uhr ist bei Bedarf möglich. Die Kosten betragen 50 Euro und sind bei der Anemldung bar zu bezahlen. Enthalten sind drei Mittagessen, ein Abendessen und ein Frühstück.
Die freien Plätze können nun auch für Kinder gebucht werden, die nicht in Neustadt wohnen oder deren Eltern nicht alleinerziehend und berufstätig beziehungsweise beide berufstätig sind. Es sind alle Kinder im Grundschulalter willkommen. Anmeldungen können im Ferienhitsbüro in der Konrad-Adenauer-Straße 43 abgegeben werden. Weitere Infos unter 06321/855-624, Anmeldeformulare unternw4you.de.
Frist für Antrag auf Lehrmittelfreiheit läuft ab
Aktuell werden in den Schulen der Stadt die Anträge auf Lernmittelfreiheit sowie Informationen zur Schulbuchausleihe verteilt. Für die Bearbeitung der Anträge werden der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antrag und die im Antrag geforderten Einkommensunterlagen benötigt. Nur dann kann der Schulträger den Antrag ohne Verzögerung bearbeiten.
Die Schulabteilung der Stadtverwaltung Neustadt weist darauf hin, dass Anträge auf Gewährung von Lernmittelfreiheit für das Schuljahr 2015/2016 für die Grundschulen, die allgemeinbildenden weiterführenden Schulen sowie die Wahlschulen des berufsbildenden Bereichs bis spätestens 16. März 2015 ausgefüllt bei der jeweiligen Schule oder der Abteilung Schule und Sport, Friedrichstraße 1, abgegeben werden müssen. Das Antragsformular steht auch online unter
www.LMF-online.rlp.de zum Download zu Verfügung.
Nach Ablauf dieser Frist können die Anträge nur noch in begründeten Ausnahmefällen gestellt werden.
Die unentgeltliche Ausleihe umfasst Schulbücher eines Schuljahres sowie Arbeitshefte. Arbeitshefte, in denen die Schülerinnen und Schüler schreiben, müssen nicht zurückgegeben werden. Eine Teil-Ausleihe, beispielsweise einzelner Bücher oder nur der Arbeitshefte, ist nicht möglich. Sonstige Unterrichtsmaterialien wie zeitweilig benutzte Lektüren, Formelsammlungen, Duden, Taschenrechner oder Schreib- und Zeichenutensilien müssen wie bisher gekauft werden.
Die Anträge auf Lernmittelfreiheit sollten auch gestellt werden, wenn noch nicht endgültig feststeht, welche Schule im nächsten Schuljahr besuchen wird oder ob gegebenenfalls eine Klasse wiederholt werden muss. Entscheidungen eines Schulträgers über die Gewährung der Lernmittelfreiheit für ein Schuljahr gelten auch bei einem späteren Wechsel der Schule.
Eltern, die keinen Antrag auf unentgeltliche Ausleihe stellen, können sich vom 2. Juni bis 3. Juli über das Internet für die Teilnahme an der Ausleihe gegen Entgelt anmelden. Das Land stellt für diese Zeit unter www.LMF-online.rlp.de ein Internetportal zur Verfügung. Wer sich nicht rechtzeitig verbindlich zur Teilnahme am Ausleihverfahren angemeldet hat, muss seine Lernmittel auf eigene Kosten beschaffen.
Verkehrsunfall mit schwerverletzter Person
Am Freitag, den 13. Februar gegen 03:50 Uhr, kam es auf der L532 zwischen Haßloch und Neustadt zu einem Verkehrsunfall, bei dem die 20-jährige Unfallverursacherin schwer verletzt wurde. Sie war zuvor mit ihrem Renault in Richtung Neustadt unterwegs als sie, bei dichtem Nebel mit Sichtweite unter 50 Metern, infolge nicht angepasster Geschwindigkeit nach rechts von der Fahrbahn abkam und gegen eine Schutzplanke stieß. Nach dem Aufprall schleuderte das Fahrzeug über die Fahrbahn nach links und stieß gegen die dortige Schutzplanke. Hierbei verletzte sich die Fahrerin schwer und musste ins Krankenhaus gebracht werden. Am Fahrzeug, welches abgeschleppt werden musste, entstand Sachschaden in Höhe von mehreren tausend Euro.
Fahren ohne Fahrerlaubnis
Am Donnerstag, den 12. Februar gegen 10:30 Uhr, wurde ein 37-jähriger Mercedesfahrer in der Landauer Straße in Neustadt an der Weinstraße einer Verkehrskontrolle unterzogen. Hierbei händigte er den Beamten einen Führerschein aus. Beim Abgleich des Lichtbildes kamen den Beamten Zweifel, ob es sich bei dem Führerschein um den des Fahrers handelte. Im Verlauf der Kontrolle stellte sich heraus, dass er den Führerschein seines Bruders vorgezeigt hatte, da ihm die Fahrerlaubnis zuvor entzogen worden war. Gegen den Fahrer wurde daher ein Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.
Kaufvertrag für ehemalige Fachklinik ist unterschrieben
Der Kaufvertrag über die ehemalige Orthopädische Fachklinik Haardt und die dazugehörenden (Wald-)Grundstücke ist gestern Abend, am 10. Februar, unterschrieben worden.
Dabei wurde der sofortige Besitzübergang vereinbart, sodass umgehend mit den städtischen Umbau- und Renovierungsarbeiten begonnen werden kann. Dabei handelt es sich vor allem um brandschutzrechtliche Aspekte.
Aktuell leben 60 Asylbewerber in dem Gebäude, 65 weitere Personen sollen hinzukommen. Die Kapazität soll bei maximal 125 Personen liegen.
Der Kaufpreis betrug 1,5 Millionen Euro.
Neues Konzept soll Rehbachwiesen schützen
Die Umweltabteilung der Stadt hat in Zusammenarbeit mit der Biotopbetreuung des Landes, den in den Rehbachwiesen engagierten Neustadter Naturschutzverbänden und dem Bewirtschafter ein Besucherlenkungskonzept für den westlichen Teil der Rehbachwiesen im Naturschutzgebiet (NSG) „Rehbachwiesen-Langwiesen“ erarbeitet.
Hintergrund ist die massive Frequentierung dieses Wiesenbereiches zu Fuß, zu Pferd und mit Hunden - und dies trotz Betretungsverbotes abseits liegender Wege.
Der stadtnächste Wiesenbereich des NSG ist engmaschig von informellen Trampel- und Reitpfaden durchzogen, was faktisch eine Beanspruchung und Störung der Wiesen bedeutet. Mit Maßnahmen, wie der Ausschilderung des NSG, der Ansprache von Personen und einzelnen Ordnungswidrigkeitsverfahren war dem Problem bislang nicht beizukommen.
In der Vergangenheit befanden sich die Wiesen zeitweise in staatlichen Programmen des Vertragsnaturschutzes, zeitweise wurden sie im Rahmen der amtlichen Biotopbetreuung gepflegt, dazwischen lagen sie immer wieder einmal brach.
Durch Nebenerwerbs-Pferdehalter Sven Wiedemann wird es erstmalig möglich, den Wiesenbereich nicht nur in einer Hand, sondern auch durch vertragliche Regelungen mit den zahlreichen Privateigentümern, den Bereich nachhaltig als extensive Mähwiese zu bewirtschaften.
Das Besucherlenkungskonzept soll künftig nur noch den Zugang entlang der Nordgrenze des Wiesenzuges sowie über zwei Nord-Süd-Verbindungswege ermöglichen. Um die Besucherlenkung durchzusetzen, sollen diese Wege jeweils wiesenseitig mit einer einfachen Einfriedung aus etwa einem Meter hohen Holzpfählen und einer Reihe Draht markiert werden. Zusätzlich sollen an den Zugängen zum Gebiet und an bisherigen Wegkreuzungen innerhalb der Wiesen Hinweisschilder aufgestellt werden. Schließlich sollen die bisherigen informellen Zugänge zum Gebiet aktiv mittels Barrieren (Holzgeländer, Baumstämme, Gehölzschnitt) versperrt werden.
Die für Vorhaben in Naturschutzgebieten zuständige obere Naturschutzbehörde, SGD Süd, hatte dem Besucherlenkungskonzept bereits im Herbst 2013 zugestimmt.