Tagesmeldungen

Freitag, 29. August 2014

Die Polizeidirektion Neustadt informiert

Vor der Polizeidienststelle festgenommen
Den für sich falschen Fußweg wählte am 25.08.2014 ein 26-jähriger Neustadter, als er um 15.40 Uhr vor der Polizeidienststelle in der Karl-Helfferich-Straße in Neustadt vorbeilief. Ein Beamter, der zufällig aus dem Fenster sah, erkannte in dem Fußgänger einen seit längerem flüchtigen Straftäter, der anschließend vor der Dienststelle festgenommen und in eine Justizvollzugsanstalt verbracht wurde.

Versuchter Einbruchsdiebstahl
In der Zeit zwischen dem 24.08.2014, 13.30 Uhr und 26.08.2014, 12 Uhr, versuchten unbekannte Täter in ein Anwesen in der Stangenbrunnengasse in Neustadt einzubrechen. Den Tätern gelang es glücklicherweise nicht, die Eingangstür aufzuhebeln. Sachdienliche Hinweise bitte an die Polizei Neustadt unter Telefon 06321-8540 oder per E-Mail an pdneustadt@polizei.rlp.de

Ladendetektiv attackiert
Ein 26 Jahre alter Ladendetektiv beobachtete am 25.08.2014, um 13.30 Uhr, zwei Männer, die in einem Geschäft in der Hauptstraße gerade einen Ladendiebstahl begingen. Als er sie ansprach, flüchteten die beiden Täter. Der Detektiv nahm die Verfolgung auf und bekam einen der Täter zu fassen. Daraufhin sprühte der zweite Täter dem Ladendetektiv eine Flüssigkeit ins Gesicht und schlug mit der Faust auf ihn ein. Anschließend flüchteten die beiden Täter in Richtung Landauer Straße. Das Opfer wurde im Gesicht verletzt und musste ärztlich versorgt werden. Sachdienliche Hinweise bitte an die Polizei Neustadt unter Telefon 06321-8540 oder per E-Mail an pdneustadt@polizei.rlp.de

Freitag, 29. August 2014

Obst von städtischen Bäumen darf gerne geerntet werden

Es ist Obsterntezeit und die Bäume hängen dieses Jahr zum Teil übervoll mit Früchten. Auch auf städtischen und landeseigenen Ökoflächen stehen viele Obstbäume, schätzungsweise zwischen 3000 und 4000 Exemplare, verstreut über das gesamte Stadtgebiet. Doch niemand erntet das Obst. Es sind vor allem Äpfel, Birnen, Kirschen und Zwetschgen, aber auch Kirschpflaumen, Mirabellen, Walnüsse, Mispeln und Speierlinge. Je nach Obstart und -sorte sind die Früchte als Ess-, Verwertungs- oder Mostobst für die Saft-, Wein- oder Schnapsbereitung geeignet.

Bei der Umweltabteilung gingen in den vergangenen Tagen einige Anfragen von Bürgern ein, die wissen wollten, ob dieses Obst geerntet werden darf. Da die Flächen auf öffentlichem Eigentum stehen ist aus Sicht der städtischen Umweltabteilung gegen eine Ernte und Nutzung des Obstes grundsätzlich nichts einzuwenden. Es würde nicht als Diebstahl angesehen. Die Obstinteressenten müssen sich aber vergewissern, dass es sich ausdrücklich nicht um Privateigentum handelt. Im Zweifelsfall kann bei der Umweltabteilung der Stadt in der Hindenburgstraße 9a nachgefragt werden, die Telefonnummer lautet 06321/855-290. Bei ihr werden auch Lagepläne ausgegeben und die nötigen Fahrgenehmigungen für die Feldwege erteilt.

Das Obst kann mit Leitern, Obstbrechen oder speziellen Schüttelhaken geerntet oder einfach als Fallobst aufgelesen werden. Dabei ist darauf zu achten, dass keine Äste abgerissen werden, zumal bei Vollbehang erhöhte Astbruchgefahr besteht. Die Bäume dürfen auch nicht, wie oft bei Nussbäumen zu beobachten, mit Stangen traktiert werden. Auch sonstiger Flurschaden an der Vegetation ist zu unterlassen. Zuwiderhandlungen wären Sachbeschädigungen und damit strafbar. Das Betreten der Grundstücke erfolgt auf eigene Gefahr. Die Stadt betreibt auf diesen Flächen in der Regel keine Verkehrssicherung. Wer Interesse an einer dauerhaften Obstnutzung hat, kann mit der Stadt einen Nutzungsvertrag abschließen.

Freitag, 29. August 2014

VHS: Feriensprachkurse Deutsch für schulpflichtige Kinder

Noch bis 5. September führt die Volkshochschule zwei vom Bildungs- und Integrationsministerium geförderte Feriensprachkurse Deutsch für schulpflichtige Kinder der zweiten bis vierten Klasse sowie der fünften bis achten Klasse durch. Alle Kinder sprechen so gut wie kein Deutsch. Mit dabei sind zehn Mädchen und zehn Jungen.

Die Förderlehrerinnen, Hülya Alkan und Andrea Zimmermann, unterrichten 14 Tage lang jeweils zehn Kinder aus Togo, Ungarn, Bosnien, Russland, Kasachstan, Irak, Pakistan, Syrien, Kenia, Polen und Griechenland. Getroffen wird sich jeden Vormittag von 9 bis 13 Uhr beziehungsweise 9 bis 12.15 Uhr. Zum Einsatz kommen verschiedene Lernmittel, um Sprech- und Verstehensfertigkeit im natürlichen Kontext zu fördern, einen relevanten Wortschatz aufzubauen und eine Grundgrammatik zu vermitteln.

Unterschiedliche Aufgabenstellungen, auch außerhalb des Unterrichtsraumes (z. B. in der Stadtbücherei), sollen die Kinder vielfältig fordern und fördern. Am letzten Tag des Feriensprachkurses bekommen alle eine Teilnahmebescheinigung überreicht, die sie zu Schulbeginn in der Schule vorlegen können.

Ansprechpartnerinnen für die Feriensprachkurse Deutsch bei der VHS sind Dr. Dagmar Fries, Bereichsleitung Sprachen, Telefon 06321/855-565, und Kristina Eichelberger, städtische Koordinierungsstelle für Migration und Integration, -567. Kinder können (nur) über die Schulen angemeldet werden.

Freitag, 29. August 2014

Land fördert Umbau des Kindergartens Dörrenbach

Wie das Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen mitteilt, werden die Umbaumaßnahmen in der protestantischen Kindertagesstätte in Dörrenbach mit Landesmitteln in Höhe von 7.200 Euro gefördert. 800 Euro werden aus Eigenmitteln finanziert. Die Kindertagesstätte soll um einen Ruheraum erweitert werden.

Da der Ruheraum im Bestand geschaffen wird, kann keine Kreiszuweisung gewährt werden. Diese ist lediglich für neu zu schaffende notwendige Nutzflächen möglich.

Der 1. Beigeordnete und zuständige Dezernent für Jugend, Familie und Sport, Marcus Ehrgott, zeigte sich erfreut über die Bewilligung der Fördermittel. „Mit dieser Maßnahme ist die Kita zukunftsfähig aufgestellt und die Betreuung für unter Dreijährige entsprechend vorbereitet.“

Die Kindertagesstätte in Dörrenbach wird zweigruppig betrieben. Im Kindergartenjahr 2014/2015 sollen hier 29 Kinder im Alter von 3-6 Jahren und 11 U3 Kinder betreut werden. Auch Einjährige können in der KiTa aufgenommen werden. Insgesamt verfügt die Einrichtung über 40 Plätze.

Freitag, 29. August 2014

Ausgabe der Schulbuchpakete Anfang September

Nach Auskunft der Abteilung Schule und Sport werden die Buchpakete im Rahmen der Schulbuchausleihe für das Schuljahr 2014/15 zu folgenden Zeiten ausgegeben: Donnerstag, 4. September, 12 bis 17 Uhr; Freitag, 5. September, 10 bis 17 Uhr; Samstag, 6. September, 10 bis 15 Uhr sowie Montag und Dienstag, 8. und 9. September, 12 bis 17 Uhr. Ort ist der Media Markt, erstes Obergeschoss, Chemnitzer Straße 33. Der Eingang befindet sich zwischen dem Media Markt und dem Adler Modemarkt.

Freitag, 29. August 2014

Regelungen bei überwuchernden Pflanzen und verschmutzten Gehwegen und Regenrinnen für private Grundstückseigentümer

Aus gegebenem Anlass möchte die Stadtverwaltung gerne noch einmal darauf hinweisen, wie die Regelungen in Bezug auf Sträucher, Hecken und Bäume sind, die über private Grundstücksgrenzen in die so genannte öffentliche Verkehrfläche hineinragen.

Es ist grundsätzlich Aufgabe des Eigentümers, sich um den Rückschnitt zu kümmern und dabei auch das erforderliche „Lichtraumprofil“ zu beachten. Darunter versteht man die Durchgangs- beziehungsweise Durchfahrtshöhe für Fußgänger und Verkehr auf angrenzenden Wegen und Straßen. Für Geh- und Radwege muss sie mindestens 2,50 Meter betragen, für Fahrbahnbereiche 4,50 Meter. Die Stadt begrüßt ausdrücklich, wenn sich Anwohner um die Pflege und Bepflanzung von Baumscheiben kümmern. Allerdings muss auch hier beachtet werden, dass die Gehwege von dort aus nicht zuwuchern.

Ist die Verkehrsfläche eingeengt, führt dies insbesondere für Fußgänger zu Problemen, beispielsweise für Menschen mit Einschränkungen in ihrer Mobilität oder Mütter mit Kinderwagen. Lastwagen könnten gegen Baumäste stoßen und so Schaden anrichten. Ein Mitarbeiter des Bauhofs ist regelmäßig zur Kontrolle in der Stadt unterwegs, die betroffenen Eigentümer werden angeschrieben und gebeten, den Überwuchs zurückzuschneiden.

Gleiches gilt für die Verschmutzung von Gehwegen und Regenrinnen. Wie beim Schneeräumen auch ist der Eigentümer für die Reinigung auf einer Breite von 1,50 Meter entlang seiner Grundstücksgrenze verantwortlich. Bei sauberen Rinnen ist die Gefahr von Rückstaus bei starkem Regen deutlich geringer. Grundlage der Regelungen sind das Landesstraßengesetz Rheinland-Pfalz (§ 27 II LStrG) sowie der § 6 Abs. 1 der Straßenreinigungssatzung der Stadt Neustadt an der Weinstraße.

Ergänzend ist zu sagen, dass nur eventuelle Schadensansprüche von geschädigten Verkehrsteilnehmern von einer Privathaftpflichtversicherung gedeckt werden können. Gegen die strafrechtliche Haftung (bei Körperverletzung) ist eine Versicherung nicht möglich. Nach Auskunft des Bauhofs mussten in diesem Jahr so viele Eigentümer wie noch nie angeschrieben werden. Die Briefe werden 2014 voraussichtlich erstmals einen Ordner sprengen.

Freitag, 29. August 2014

Ausschluss von Windkraftanlagen in Haardtrandzone - Bürger können Teilregionalplan Windkraft einsehen

Voraussichtlich Ende des Jahres tritt der einheitliche Regionalplan der Region Rhein-Neckar in Kraft. Der Teilplan Windkraft, der zunächst ausgespart wurde, liegt nun für jedermanns Einsicht offen. Er beinhaltet Vorrang- und Ausschlussgebiete für die regionalbedeutsame Windenergienutzung.

Die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Südliche Weinstraße können den Entwurf vom 25. August bis 20. Oktober 2014 im Kreishaus (Zimmer 311, Herr Klesy. Tel.: 06341/940217) zu den üblichen Dienstzeiten einsehen. Die Unterlagen sind auch im Internet unter www.vrrn.de abrufbar.

Anregungen zu den Inhalten des Planwerkes können bis zwei Wochen nach Ende der Auslegungsfrist schriftlich oder per E-Mail (teilregionalplan.windenergie@vrrn.de) beim Verband Region Rhein-Neckar, Postfach 102636, 68026 Mannheim eingereicht werden.

Montag, 25. August 2014

Gefährliche Körperverletzung mittels Holzbrett

In der Nacht von Freitag auf Samstag verließ ein 22jähriger Mann die Freisbacher Kerwe. In der Hauptstraße begegnete er einem unbekannten Mann, mit dem er bereits auf der Kerwe eine verbale Auseinandersetzung hatte. Der Unbekannte nahm ein Holzbrett und schlug ohne Vorwarnung dem Geschädigten ins Gesicht, wodurch dieser zu Boden ging. Anschließend habe die Person weiter auf den am Boden liegenden Geschädigten eingeschlagen und daraufhin die Örtlichkeit in unbekannte Richtung verlassen. Ein Atemalkoholtest bei der leicht verletzten Person ergab einen Wert von 1,99 Promille. Die Personalien des 34 Jahre alten Täters wurden nachträglich ermittelt. Dieser konnte aber im Nahbereich und an der Wohnanschrift nicht angetroffen werden.

Montag, 25. August 2014

Verärgerter Anwohner

Am Freitagabend parkte ein 23jähriger Lkw-Fahrer seinen VW-Kastenwagen vor dem Anwesen eines 57jährigen Mannes in der Linienstraße und ließ dabei für eine kurze Zeitdauer den Motor laufen. Vor Wut darüber schlug der Anwohner mit einem Holzstock auf den linken Außenspiegel des Lkw. Des Weiteren bedrohte er den Fahrer tot zu schlagen. Ein Strafverfahren wurde eingeleitet.

Montag, 25. August 2014

Pkw-Fahrer fährt Radfahrerin an und flüchtet

Am Dienstag, gegen 11:50 Uhr, befuhr die 56jährige Radfahrerin den linken Radweg der Sondernheimer Straße in Fahrtrichtung Stadtmitte. Zeitgleich fuhr ein derzeit unbekannter Pkw-Fahrer vom Grundstück eines Reifenhandels auf die Sondernheimer Straße und übersah die von rechts kommende Radfahrerin, welche durch den Unfall leicht verletzt wurde. Der Pkw-Fahrer (Beschreibung: 40-50 Jahre, 1,80 cm – 1,90 cm groß, dunkle Haare, bekleidet mit einem dunkelroten Hemd) entfernte sich anschließend vom Unfallort. Bei dem Fluchtfahrzeug soll es sich um einen silberfarbenen Pkw handeln.
Zeugenhinweise bitte an die Polizei Germersheim unter 07274/958-0