Mainz

Mittwoch, 28. Dezember 2022

Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz gibt Tipps zum sicheren Umgang mit Silvesterfeuerwerk

In wenigen Tagen geht das Jahr 2022 zu Ende. Waren zu den vergangenen beiden Jahreswechseln der Verkauf von Feuerwerk und Böllern verboten, ist das in diesem Jahr wieder uneingeschränkt möglich. Die Sprengstoffexperten des Landeskriminalamts Rheinland-Pfalz (LKA) geben Tipps für den richtigen Umgang mit Silvesterfeuerwerk, damit es möglichst nicht zu Verletzungen und anderen Unglücksfällen kommt.
 

Sicherheitshinweise beim Zünden von Feuerwerk

Halten Sie die Gebrauchsanweisung Ihres Silvester-Feuerwerks konsequent ein. Feuerwerkskörper sollten nur auf ebenen Flächen abgeschossen werden. Sorgen Sie dafür, dass das Feuerwerk einen sicheren Stand hat und nutzen Sie geeignete "Rampen" für den Abschuss von Raketen (besser einen Getränkekasten statt freistehende Einzelflaschen nutzen). Es ist immer ein ausreichender Sicherheits-abstand zu anderen Personen, Gebäuden sowie Kraftfahrzeugen einzuhalten und es dürfen sich keine Hindernisse (z.B. Bäume, Balkone) in der Flugbahn der Feuerwerkskörper befinden. Halten Sie beim Anzünden keine Körperteile über den Feuerwerkskörper. Feuerwerk der Kategorie F2 dürfen Sie ausschließlich im Freien verwenden.

 

Auf was beim Kauf von Feuerwerk zu achten ist

Feuerwerkskörper müssen geprüft sein, bevor sie in Deutschland auf den Markt kommen und verwendet werden dürfen. Nicht zugelassene, also nicht sicherheitsgeprüfte und entsprechend gekennzeichnete, Feuerwerkskörper aus dem Ausland sind in Deutschland verboten. Der Besitz, die Weitergabe und das Abbrennen solcher Feuerwerkskörper werden mit erheblichen Strafen sanktioniert. Bei der Nutzung von illegalen Feuerwerkskörpern besteht eine große Gefahr für die eigene Gesundheit oder die Gesundheit anderer - von Schäden am Gehör, Verlust von Gliedmaßen, Verbrennungen bis hin zum Tod ist alles möglich. Um sicher zu stellen, in Deutschland zugelassene Böller zu erhalten, sollte man diese ausschließlich in regulären Geschäften erwerben. Wer im Internet kauft, sollte dies nur über seriöse, geprüfte Online-Shops tun. Es empfiehlt sich beim Erwerb von pyrotechnischen Gegenständen stets auf das CE-Kennzeichen mit der vierstelligen Kennnummer der Prüfstelle (z.B.CE0589) sowie die Registriernummer (z.B. 0589-F2-4567) zu achten. Die Registriernummer setzt sich aus der Kennnummer der Prüfstelle, der Feuerwerkskategorie sowie einer fortlaufenden Nummer des Herstellers zusammen. Für Privatpersonen sind in der Regel nur die Kategorien F1 und F2 zulässig. Gebrauchs- und Sicherheitshinweise müssen in deutscher Sprache beigefügt bzw. aufgedruckt sein.

 

Selbstgebasteltes Feuerwerk

Selbst hergestelltes Feuerwerk stellt eine nicht abschätzbare Gefahr dar. Neben dem erheblichen eigenen Risiko gefährdet man beim Umgang auch Dritte. Jährlich sterben unnötig Menschen bei der Herstellung illegaler Sprengstoffe. Die Herstellung und der Gebrauch von selbstgebautem Feuerwerk ist strafbar.
 

Blindgänger und Feuerwerksmüll

Immer wieder kommt es zu schweren Verletzungen im Zusammenhang mit nicht explodierten Feuerwerkskörpern, weil versucht wird, diese erneut zu zünden. Deshalb unser Rat: Halten Sie Abstand zu nicht richtig gezündetem Feuerwerk. Feuerwerk sollte niemals erneut angezündet oder geöffnet werden. Achten Sie auf Kinder und weisen Sie diese darauf hin, dass es gefährlich ist, nicht richtig gezündetes Feuerwerk einzusammeln und damit zu experimentieren. Feuerwerksreste sollten erst weggeräumt werden, wenn diese richtig abgekühlt sind. Diese können über den regulären Hausmüll entsorgt werden. Für nicht explodiertes und CE-gekennzeichnetes Feuerwerk wird die Entsorgung über einen Recycling- oder Wertstoffhof mit Behandlung für gefährlichen Abfall empfohlen.

 

Alkohol an Silvester

Gerade an Silvester gehört Alkohol für viele Menschen einfach dazu. Doch besonders beim Zünden von Feuerwerk ist es fahrlässig vorher große Mengen an Alkohol zu konsumieren. Deshalb unser Appell: Möglichst nüchtern Raketen und anderes Feuerwerk zünden!

 

Außerdem wichtig

Privates Feuerwerk darf ohne Genehmigung nur in der Neujahrsnacht gezündet werden. Zudem ist ein Abbrennen in unmittelbarer Nähe von z.B. Krankenhäusern oder Kinder- und Altersheimen verboten.

Das Landeskriminalamt wünscht allen einen guten und vor allem sicheren Start ins Jahr 2023!

Freitag, 23. Dezember 2022

LKA-Zielfahnder fassen Betrüger

Zielfahndern des Landeskriminalamtes(LKA) Rheinland-Pfalz ist es gelungen, einen 46-jährigen Betrüger in Bunde/Ostfriesland zu fassen. Er befindet sich jetzt in der JVA Oldenburg. Der Mann ist dringend verdächtig, sich wegen zahlreicher Betrugsfälle strafbar gemacht zu haben. Da er 2019 nicht zur Hauptverhandlung erschienen ist, wurde durch das LG Bad Kreuznach die Untersuchungshaft angeordnet. Nachdem herkömmliche Fahndungsmethoden erfolglos blieben, übernahm das Dezernat für Zielfahndung des LKA den Fall. Intensive Ermittlungen ergaben, dass sich der Gesuchte in Ostfriesland aufhält. Am 19. Dezember 2022 konnte der Flüchtige festgenommen werden.

Montag, 21. November 2022

Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz informiert zum Sachstand der Ermittlungen im Fall des Cyberangriffs auf die Kreisverwaltung des Rhein-Pfalz-Kreises

Vermutlich in der Nacht vom 21. auf den 22. Oktober 2022 erlangten
Unbekannte unberechtigten Zugriff auf die IT-Systeme der Verwaltung des
Rhein-Pfalz-Kreises.

Zunächst übernahm das Polizeipräsidium Rheinpfalz die Ermittlungen und
verständigte die Staatsanwaltschaft Frankenthal. Die Zentralstelle Cybercrime
des Landeskriminalamtes wurde eingebunden und steht seitdem im Austausch mit den
Verantwortlichen der Kreisverwaltung, berät diese und tauscht gewonnene
Erkenntnisse, die für die Erfüllung der Aufgaben der Kreisverwaltung
erforderlich sind, unverzüglich aus.

Erste Erkenntnisse ergaben Hinweise auf professionelle und organisierte
Kriminelle, die aus Cybercrime ein regelrechtes "Geschäftsmodell" gemacht haben.
Eine gängige Methode ist dabei der Einsatz von Ransomware, mit der die Daten auf
den Servern verschlüsselt werden. Die Kriminellen fordern dann ein Lösegeld -
meist zu zahlen in einer der Kryptowährungen - mit der Ankündigung, dem Opfer im
Gegenzug eine Entschlüsselungssoftware zur Verfügung zu stellen. Andernfalls
wird die Veröffentlichung vertraulicher oder kompromittierender Informationen im
Darknet angedroht.

Am 26. Oktober 2022 übernahm die Landeszentralstelle Cybercrime der
Generalstaatsanwaltschaft Koblenz das Verfahren und beauftragte das
Landeskriminalamt mit den Ermittlungen.

In der Nacht vom 10. auf den 11. November 2022 luden die Täter Daten der
Kreisverwaltung im Darknet hoch. Die Spezialisten des LKA sichten seither die
veröffentlichten Daten selektiv im Hinblick auf konkrete Gefahren für die
öffentliche Sicherheit und ermittlungsrelevante Erkenntnisse. Dabei erfolgt die
Sichtung der Daten auf akute Gefahren gestuft nach Art und Umfang der zu
erwartenden Schäden für die Allgemeinheit. So steht bspw. zunächst eine
Auswertung der Daten auf akute Gefahren für Energie-, Wasser- und Stromversorger
im Fokus. Bislang ergaben sich keine Hinweise auf solche akuten Gefährdungen.

Bei den strafrechtlichen Ermittlungen konzentriert sich die Polizei auf die
Validierung der Daten sowie die Identifizierung der Täter und des Datenlecks.
Spekulationen hierzu möchten wir uns nicht anschließen. Die
Generalstaatsanwaltschaft Koblenz und das Landeskriminalamt werden zum gegebenen
Zeitpunkt fachlich fundierte Informationen zum Einfallstor und weiteren
Ermittlungsergebnissen veröffentlichen.

Die Zuständigkeit für zu treffende Datensicherheitsmaßnahmen, die aus dem
Abfluss der Daten und deren Veröffentlichung resultieren, obliegt der
Kreisverwaltung.

Rückfragen bitte an:

Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz
Pressestelle

Telefon: 06131-65-2009/-2053
Fax: 06131-65-2125
E-Mail: LKA.presse@polizei.rlp.de
www.polizei.rlp.de/lka

Donnerstag, 10. November 2022

Licht-Test-Aktion 2022: "Gut sehen! Sicher fahren!" - Polizei Rheinland-Pfalz zieht nach landesweitem Kontrolltag Bilanz

612 Verkehrsordnungswidrigkeiten und 14 Straftaten: Das ist die Bilanz von landesweiten Verkehrskontrollen am Montag, 7. November, um das Bewusstsein der Verkehrsteilnehmenden für eine korrekte Fahrzeugbeleuchtung zu schärfen. An 162 Kontrollstellen in Rheinland-Pfalz waren 596 Polizeibeamtinnen und -beamte für die Lichtkontrolle im Einsatz. 2498 Fahrzeuge (davon 79 Fahrräder) wurden kontrolliert. 651 Fahrzeuge wiesen hierbei Beleuchtungsmängel auf. Die Kontrollen waren der Abschluss der Anfang Oktober vom Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz (LKA) angekündigten Licht-Test-Aktion "Gut sehen! Sicher fahren". Hierbei konnten alle Verkehrsteilnehmenden im gesamten Oktober das Serviceangebot der Deutschen Verkehrswacht (DVW) und des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) nutzen. Meisterbetriebe der Kfz-Innung in ganz Deutschland überprüften dabei kostenlos die Beleuchtungseinrichtung an PKW und Nutzfahrzeugen. Kleine Mängel wurden sofort und kostenlos behoben. Lediglich die erforderlichen Ersatzteile und die Einstellarbeiten mussten bezahlt werden. Wenn alles in Ordnung war, gab es die neue Licht-Test-Plakette 2022 für die Windschutzscheibe und freie Fahrt bei den Polizeikontrollen. Ob "Blender", "Einäugige" oder "Totalausfälle" - all das ist ein Sicherheitsrisiko, warnt LKA-Verkehrsexperte Volker Weicherding, "denn wer mit defekter Beleuchtungseinrichtung unterwegs ist, gefährdet nicht nur sich selbst, sondern erhöht auch das Unfallrisiko für andere."

Mittwoch, 24. August 2022

LKA-RP: Polizeipräsidium Mainz und Landeskriminalamt laden am 10. September zum Tag der offenen Tür

Wie sieht eigentlich ein Streifenwagen von innen aus? Was kann ein
Polizeihund? Und wie funktioniert die Tatortarbeit?

Wer schon immer einen Blick hinter die Kulissen der Polizei werfen wollte, hat
dazu bald die Möglichkeit: Am 10. September 2022 öffnen das Polizeipräsidium
Mainz und das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz ihre Pforten zu einem Tag der
offenen Tür.

Die Polizei in Rheinland-Pfalz feiert in diesem Jahr ihren 75. Geburtstag. Und
nicht nur das: Seit nunmehr 40 Jahren teilen sich das Polizeipräsidium Mainz und
das Landeskriminalamt den Standort am Valenciaplatz in Mainz. Zu diesem Anlass
laden wir Sie ein: Besuchen Sie uns, schauen Sie uns zu, machen Sie mit - wir
erklären Ihnen, was wir Tag und Nacht für Ihre Sicherheit tun.

Von 10 bis 17 Uhr sind alle Bürgerinnen und Bürger herzlich eingeladen, ihre
Polizei aus nächster Nähe kennenzulernen. Auf den Plätzen und Straßen rund um
den Valenciaplatz erwarten die Besucherinnen und Besucher spannende
Programmpunkte, Ausstellungen und Vorführungen für Jung und Alt. Malu Dreyer,
Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz, eröffnet persönlich den Tag der offenen
Tür, gefolgt von einer großen Podiumsdiskussion zum Thema "Bürger und Polizei"
mit Persönlichkeiten aus Polizei und Öffentlichkeit. Auf der großen Bühne treten
unter anderem das Landespolizeiorchester sowie die Polizeibeamtinnen und
-beamten aus der SWR-Doku "Nachtstreife" auf.

Besonders eindrucksvoll veranschaulicht wird die Polizeiarbeit durch zahlreiche
Vorführungen, unter anderem durch die Spezialeinheiten mit dem
Polizeihubschrauber, die Schieß- und Einsatztrainer und die Diensthundestaffel.
Es können zahlreiche aktuelle und historische Einsatzfahrzeuge von außen und
innen bestaunt werden. Ein PKW-Überschlagssimulator, ein Motorradsimulator,
"Rauschbrillen" und E-Scooter-Parcours bringen den Besucherinnen und Besuchern
das Thema Verkehrssicherheit näher.

Darüber hinaus können sie sich nützliche Tipps etwa zu Einbruchschutz und
Cybersicherheit einholen. Selbstverständlich warten auch Beratungsangebote für
all jene, die selbst Interesse am Polizeiberuf haben.

Für die Kleinen stehen eine Hüpfburg, Mal- und Bastelangebote, Schminken und ein
eigener Detektivausweis bereit. Die Polizeipuppenbühne führen ihr Programm
"Ampelzauber" auf.

Abgerundet wird das Programm durch zahlreiche gastronomische Leckereien
regionaler Anbieter, wie N'Eis, Kaffee Ehrlich, Klein-Kebabheim, bar(e)motion
und dem Casino des LKA und Polizeipräsidiums Mainz. Weitere Informationen finden
Sie auf unserer Webseite zum Tag der offenen Tür:
https://www.polizei.rlp.de/de/die-polizei/75jahre/40-jahre-valenciaplatz/

Rückfragen bitte an:

Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz
Pressestelle

Telefon: 06131-65-2009/-2053
Fax: 06131-65-2125
E-Mail: LKA.presse@polizei.rlp.de
www.polizei.rlp.de/lkaM

Dienstag, 5. Juli 2022

LKA nimmt beim 1. Cyber-Sicherheitskongress des BVMW Mainz-Bingen teil

Unternehmen sehen sich wachsenden Gefahren gegenüber, Opfer von Attacken über das Internet zu werden: Cyberangriffe legen Kliniken teilweise lahm, blockieren die IT von Unternehmen und zweigen Kundendaten von Stadtwerken ab, auch in Rheinland-Pfalz. Zu potentiellen Geschädigten zählen nicht nur die großen Unternehmen, sondern auch kleinere und mittelständige Betriebe. Aus diesem Grund fand am 30. Juni der 1. Cyber-Sicherheitskongress des Bundesverbands mittelständische Wirtschaft (BVMW) in der Mainzer MEWA-Arena statt. Cyber-Sicherheit, da waren sich alle Experten einig, ist ein wichtiges Thema für mittelständische Unternehmen. Spätestens seit dem Ukraine-Krieg hat die Bedrohung derart zugenommen, dass es keine Frage mehr ist, ob ein Unternehmen angegriffen wird, sondern wann es angegriffen wird. "Angesichts wiederholt auftretender Fälle von Hacker-Angriffen sowie den IT-Sicherheitswarnungen, die seit Beginn des Ukraine- Krieges ergangen sind, ist die Relevanz des Themas höher denn je", betonte Wirtschaftsstaatssekretärin Petra Dick-Walther, die neben Digitalminister Alexander Schweitzer die Schirmherrschaft übernommen hatte. Das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz verzeichnet steigende Fallzahlen der Cyberkriminalität. "Lösegeldzahlungen bergen einer Studie zu Folge ein hohes Risiko, erneut angegriffen zu werden", so LKA-Vizepräsident Achim Füssel. Er riet deshalb dringend davon ab, im Falle einer Erpressung auf eine Lösegeldforderung einzugehen. Das Fachdezernat "Cybercrime" informierte an einem LKA-Stand über aktuelle Phänomene der Internetkriminalität wie Ransomware, CEO-Fraud, Phishing und DoS-Angriffe. Zudem wurden die mittelständischen Unternehmen auf die Zentrale Ansprechstelle Cybercrime (ZAC) aufmerksam gemacht.

Die Zentralstelle des Landeskriminalamtes steht rheinland-pfälzischen Unternehmen, öffentlichen und nichtöffentlichen Institutionen als zentraler Ansprechpartner bei Cybercrime-Vorfällen zur Verfügung: https://www.polizei.rlp.de/de/aufgaben/krimi nalitaet/kriminalitaetsbekaempfung/cybercrime/angebote-fuer-unternehmen-behoerde n/ Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter: https://kriminalpraevention.rlp.de/de/unsere-themen/cybersicherheit/ 

Sonntag, 26. Juni 2022

Gemeinsame Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft Zweibrücken und des Landeskriminalamts Rheinland-Pfalz: Zielfahnder des LKA nehmen Verfolgten in Auslieferungsverfahren fest

In einem Auslieferungsverfahren haben Zielfahnder des Landeskriminalamts Rheinland-Pfalz (LKA) einen türkischen Staatsangehörigen festgenommen, um dessen Auslieferung die türkischen Justizbehörden wegen des Vorwurfes der Beteiligung an einer vorsätzlichen Tötung in der Türkei ersucht haben. Zielfahnder des LKA übernahmen in Absprache mit der Generalstaatsanwaltschaft Zweibrücken im April dieses Jahres trotz nur geringer Ansatzpunkte für einen Aufenthaltsort die Suche nach dem Verfolgten. Nach intensiven Zielfahndungsmaßnahmen verdichteten sich Hinweise auf einen Aufenthalt des Verfolgten in Nordrhein-Westfalen. Dort konnte er vor wenigen Tagen tatsächlich festgenommen werden. Bei seiner Festnahme wies er sich zunächst mit einer gefälschten Identität aus. Der Verfolgte konnte im Anschluss als die gesuchte Zielperson identifiziert werden. Er befindet sich nunmehr in Auslieferungshaft.

Sonntag, 26. Juni 2022

Bundesweite Durchsuchungen nach Hasskommentaren im Internet

Bundesweit wurden seit dem frühen Montagmorgen Tatverdächtige durchsucht, die als Verfasser von Hasskommentaren im Netz identifiziert wurden. In 15 Bundesländern fanden entsprechende strafprozessuale Maßnahmen statt, die auf der Grundlage von Erkenntnissen der Ermittlungsgruppe Hate Speech des Landeskriminalamts Rheinland-Pfalz initiiert worden waren.
"Oft sind es Worte, die fassungslos machen. Die bundesweiten Maßnahmen bei 75 angetroffenen Tatverdächtigen zeigen jedoch, dass unser Staat wehrhaft ist, genau hinschaut und widerliche Verunglimpfungen nicht duldet. Hass und Hetze begegnen wir in der realen Welt und der virtuellen mit deutlicher Reaktion und die heutigen Durchsuchungen werden nicht die letzten gewesen sein. Wer hetzt und schamlos gegen andere holzt, muss mit einem Besuch von der Polizei rechnen", sagte Innenminister Roger Lewentz. Anfang Februar hatte er nach unsäglichen Kommentaren im Zusammenhang mit der Tötung zweier Polizeibeamter bei Kusel beim Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz die Ermittlungsgruppe Hate Speech eingerichtet. Die Ermittlungsgruppe bearbeitet Fälle unter der Sachleitung der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz, geht Hinweisen nach und sucht proaktiv nach solchen. Insgesamt wird 150 Personen auf Basis der Ermittlungen der EG Hate Speech vorgeworfen, für 172 strafrechtlich relevante Kommentare und 18 Likes verantwortlich zu sein. In Rheinland-Pfalz fanden laut Lewentz Durchsuchungen bei elf identifizierten Tatverdächtigen statt. Deren Wohnorte seien verteilt über alle fünf Polizeipräsidien.
"Wir sind seit Februar, um Mehrfachmeldungen bereits bereinigt, bislang rund 1700 Meldungen und Beiträgen nachgegangen. Mit den heute um 6 Uhr begonnenen Maßnahmen haben wir nun erstmals gemeinsam mit allen Bundesländern das Ziel verfolgt, bei den Tatverdächtigen weitere für die Strafverfolgung dienliche Beweise zu sichern. Bei den Durchsuchungen wurden hauptsächlich Datenträger wie Smartphones, Laptops oder Festplatten sichergestellt. Gleichzeitig erhöhen wir
den Verfolgungsdruck auf diejenigen, die glauben, sie könnten im vermeintlichen Schutz des Internets völlig schamlos und ehrverletzend über andere Menschen oder unsere Demokratie herziehen, ohne dafür einstehen und die strafrechtlichen Konsequenzen tragen zu müssen. Wir werden alles daran setzen, auch die anderen Verfasser zu identifizieren, damit auch sie für ihre Äußerungen belangt werden können", so LKA-Vizepräsident Achim Füssel. Die Maßnahmen wurden von den Bundesländern mit eigenen Kräften umgesetzt. Das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz war federführend für die Gesamtkoordination des Einsatzes verantwortlich und wurde dabei auch vom Bundeskriminalamt unterstützt, das außerdem bei der Identifizierung der Tatverdächtigen half. Etwa 90 Prozent der Tatverdächtigen sind männlich, die meisten zwischen 21 und 40 Jahren alt.
"Diese erstmalige Zusammenarbeit eines Landeskriminalamtes mit der "Zentralen Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet" (ZMI) des Bundeskriminalamtes in einer Ad-hoc Lage war ein voller Erfolg. Unser Ziel, die Verfasser der Hasspostings effektiv zu ermitteln und einer Strafverfolgung zuzuführen, haben wir bereits in über der Hälfte der Fälle erreicht. Unser gemeinsames Vorgehen hat deutlich gemacht: Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Hass und Hetze haben keinen Platz im Internet und werden von uns konsequent verfolgt", betonte BKA-Vizepräsident Jürgen Peter.
Von den rund 1700 Hinweisen hat die sachleitende Generalstaatsanwaltschaft Koblenz insgesamt 536 Kommentare und 309 Likes als strafrechtlich relevant
bewertet und entsprechende Ermittlungen eingeleitet. Den mutmaßlichen Verfassern wird hauptsächlich Billigung von Straftaten nach § 140 StGB und Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener nach § 189 StGB vorgeworfen. "Mit den heutigen Maßnahmen haben die Strafverfolgungsbehörden im gesamten Bundesgebiet ein deutliches und nachdrückliches Zeichen gegen Hass und Hetze im Internet gesetzt. Die Verfasser von Hassbotschaften im Internet müssen jederzeit mit ihrer Entdeckung und einer schnellen und nachdrücklichen Strafverfolgung rechnen. Der Ermittlungserfolg hat auch gezeigt, dass es richtig war, die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz - Landeszentralstelle zur Bekämpfung von Terrorismus und Extremismus Rheinland-Pfalz - mit der zentralen Bearbeitung entsprechender Delikte für das Land zu beauftragen und bundesweit ein Netz von Ansprechpartnern und Zentralstellen zu errichten. Die Zentralisierung hat eine unverzügliche und einheitliche strafrechtliche Bewertung der Posts sowie ein eng abgestimmtes Vorgehen aller Akteure ermöglicht", so der Koblenzer Generalstaatsanwalt Dr. Jürgen Brauer.

Für Betroffene von Hass und Hetze bietet die Polizei Rheinland-Pfalz auf der Homepage www.contrahass.rlp.de gebündelte Informationen zu Ausprägungen des Phänomens, zivilgesellschaftlichen Beratungs- und Anlaufstellen sowie einen direkten Zugang zur Onlinewache, um die Anzeigenerstattung im Ernstfall so niederschwellig wie möglich zu gestalten. In der Onlinewache können Betroffene seit dem 11. Mai über die Kachel "Hass im Netz" Hasskommentierungen anzeigen. Dabei kann auch der für eine effektive Strafverfolgung notwendige beweissichere Screenshot über eine Upload-Funktion hochgeladen werden.

Sonntag, 26. Juni 2022

Hassbotschaften nach der Tötung von zwei Polizeibeamten in Kusel - Bundesweite Durchsuchungen

 Seit heute Morgen um sechs Uhr laufen bundesweite Durchsuchungen, die sich gegen Verfasser von Hassbotschaften im Netz richten. Als Reaktion auf
zahlreiche Hasskommentierungen nach der Tötung der beiden Polizeibeamten im Landkreis Kusel am 31.01.2022 wurde die Ermittlungsgruppe "Hate Speech" beim Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz (LKA) eingerichtet, die unter der Sachleitung der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz - Landeszentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZeT) - und mit Unterstützung des Landeskriminalamtes die Ermittlungen führt.
Durch eigene Ermittlungen und zahlreiche Hinweise wurden mehr als 1.700 Inhalte dem LKA bekannt. Hiervon wurden 767 der ZeT zur strafrechtlichen Bewertung
vorgelegt, die 536 Posts für strafrechtlich relevant erachtet. Darüber hinaus wurden 309 strafrechtlich relevante sog."likes" festgestellt. Hieraus resultieren bislang 164 eingeleitete Ermittlungsverfahren.
Die Ermittlungsverfahren wurden in enger Abstimmung mit den Ansprechpartnern und Zentralstellen der anderen Bundesländer an die für den jeweiligen Wohnort zuständigen Staatsanwaltschaften abgegeben. Mit diesen wurde vereinbart, die Durchsuchungsbeschlüsse im Rahmen des heutigen bundesweiten Aktionstages zeitgleich zu vollstrecken. Insgesamt sind 31 Generalstaatsanwaltschaften bzw. Staatsanwaltschaften in allen Bundesländern beteiligt. Die heutigen Maßnahmen werden vom LKA Rheinland-Pfalz und der ZeT koordiniert.
In Rheinland-Pfalz wurden heute bei 11 Beschuldigten Durchsuchungsbeschlüsse vollstreckt. Den Beschuldigten in Rheinland-Pfalz liegen Straftaten der Störung des öffentlichen Friedens durch Billigen von Straftaten (§ 140 StGB) sowie das Verunglimpfen des Andenkens Verstorbener (§ 189 StGB) sowie der Beleidigung (§ 185 StGB) zur Last. Betroffen sind alle Landesteile.
Zurzeit informieren Innenministerium, Landeskriminalamt, Bundeskriminalamt und die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz in einer Pressekonferenz über weitere Einzelheiten des heutigen Aktionstages. Auskünfte zu den polizeilichen Maßnahmen in den anderen Bundesländern erteilen die jeweiligen Polizei- und Justizbehörden.
Ich möchte den Polizeibehörden und den Kolleginnen und Kollegen in den anderen Bundesländern, die sich an dem heutigen Aktionstag beteiligt haben, ausdrücklich danken. Dass die Maßnahmen von allen beteiligten Polizeibehörden und Staatsanwaltschaften unterstützt werden und damit zeitgleich Durchsuchungen und Vernehmungen in allen 16 Bundesländern erfolgen konnten, zeigt, dass auch auf diesem Gebiet der Strafverfolgung die Zusammenarbeit zwischen den Polizei- und Justizbehörden funktioniert.

Sonntag, 12. Juni 2022

Genug Betrug bei Ferienimmobilien

 Verbraucherzentrale und LKA Rheinland-Pfalz warnen vor Vorkasse-Betrug

Nach zweieinhalb Jahren Corona-Pandemie nimmt die Reiselust wieder deutlich zu .Weiterhin sehr beliebt sind Ferienwohnungen oder Ferienhäuser. Bei individuell gebuchten Reiseleistungen ist jedoch Vorsicht geboten. Denn selbst der schönste Urlaubstraum kann sich in einen Albtraum verwandeln. Und zwar dann, wenn Betrüger mit falschen oder nichtexistierenden Ferienhäusern und - wohnungen  im Internet locken. Da hat man endlich das Traumziel gefunden, seinen Wunschzeitraum gebucht, das Geld bezahlt - um dann festzustellen: Die Wohnung gibt es gar nicht oder der angebliche Vermieter ist in Wahrheit ein Betrüger.
Die Verbraucherzentrale und das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz geben deshalb vor der anstehenden Urlaubszeit Tipps, wie man sich vor Betrügereien bei der Buchung eines Feriendomizils schützen kann.

   - Auf den Preis achten! Extrem günstige Angebote sind typisch für
     Fake-Angebote:
Stutzig werden sollte man bei allzu niedrigen Mietpreisen und wenn die Adresse des Mietobjekts nicht genannt wird. Ein Vergleich mit anderen Angeboten in der Gegend gibt Aufschluss darüber, ob der Preis realistisch sein kann. Wenn Bildervorhanden sind, lohnt sich auch eine Bildersuche im Internet. So lassen sich für eine breite Öffentlichkeit verwendbare Bilder schnell identifizieren und der Fake fliegt auf.

   -Keine Vorkasse leisten. Alle Abzockmaschen haben in der Regel
eines gemeinsam:
Die Betrüger verlangen den gesamten Preis im Voraus. Ob die Anzeige für eine Ferienwohnung unseriös oder betrügerisch ist, lässt sich auf den ersten Blickmeist nicht erkennen. Ein Hinweis für Betrugsversuche ist die Aufforderung, den Gesamtpreis für die Miete sofort im Voraus zu überweisen. Wird der Betrag dann an den vermeintlichen Vermieter gezahlt, ist dieses Geld unwiederbringlich verloren. "Besser ist es, per Lastschrift oder mit Kreditkarte zu bezahlen", so Jennifer Kaiser, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Dann kann das Geld im Betrugsfall meist durch die Bank wieder zurück gebucht werden. Betrüger verlangen gerne die Zahlung mittels Bargeldtransferdiensten wie Western Union oder Money Gram. Diese ermöglichen den Zahlungsempfängern unerkannt zubleiben. Bei der Verwendung dieser Bezahlmethode ist deswegen größte Vorsichtgeboten.

   - Wenn keine persönliche Kommunikation mit dem Vermieter möglich
     ist, lieber Finger weg vom Angebot.
Eine gute Möglichkeit, sich vor Betrug zu schützen, ist der Anruf beim Vermiete oder bei der Vermittlungsagentur: Die Betrüger vermeiden Telefonate, da sie dort schnell enttarnt werden können. Wer also immer nur den Anrufbeantworter erreicht oder immer nur das Besetztzeichen hört, sollte die Finger von dem Angebot lassen. Weitere Indizien für einen Betrug sind: Es wird nur mittels Messenger-Dienst kommuniziert oder es ist nur eine E-Mail-Adresse angegeben und es fehlen Name, Adresse und Telefonnummer des Vermieters.

   - Vorsicht bei unseriösen Online-Portalen ohne oder mit
     gefälschtem Impressum
Bei Buchungen über Online-Portale sollte geprüft werden, ob im Impressum oderunter dem Link "Kontakt" ein konkreter Firmensitz und eine Steuernummer angegeben werden. Die Angaben sollten überprüft werden, weil Betrüger vermehrt dazu übergehen, Kontaktadressen von seriösen Impressen zu kopieren. Wenn man sich nicht sicher ist, helfen Vermittlungsagenturen und Ferienhausverbände oder eine örtliche Tourismus-Organisation weiter. Die Buchung sollte dann auf jeden Fall über eine verschlüsselte Verbindung erfolgen (https).

   - Handlungsempfehlung bei einem Betrugsverdacht
Menschen, die einen Betrugsverdacht befürchten oder Betrugsopfer eines Anzeigenportals geworden sind, sollten umgehend die Portalbetreiber informieren und Anzeige bei der örtlichen Polizei erstatten.
Weitere thematische Hinweise und Ansprechpartner der Polizei sind zu findenunter: https://www.polizei-beratung.de/medienangebot/thema/betrug/
Wer einen Urlaub plant, sollte sich vorab über die aktuellen Regeln im Zusammenhang mit dem Corona-Virus informieren. Die Verbraucherzentrale bietet eine Übersicht, welche Regeln für Urlauber derzeit gelten:https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/reisen-in-coronazeiten