Mainz

Freitag, 27. April 2012

Am Kreisel Vorfahrt fürs Rad

Die Vorfahrtsregeln für Radfahrer am Kreisverkehr sind gesetzlich geregelt, sie lassen sich vereinfacht auf folgenden Nenner bringen: Ist der Kreisverkehr im Ort, kann man Fußgängern und Radfahrern auf einem Radweg Vorrang einräumen. Ist der Kreisel außerorts, dann ist es meist umgekehrt. Der ADFC Rheinland-Pfalz e.V., Mainz, hat sich jetzt anlässlich seiner Landesdelegiertenversammlung einstimmig dafür ausgesprochen, diese Regel nicht nach Schema F zu behandeln (fast immer Vorfahrt für den Kfz-Verkehr). Er schlägt vor, je nach konkreter Verkehrslage vermehrt zugunsten von Fußgängern und Radlern zu entscheiden.