Tagesmeldungen
Drei Tode nach Badeunfall
Am Sonntagabend des 17.06.2018, gegen 20:30 Uhr, ereignete sich am Niederwiesenweiher in Böhl-Iggelheim ein Badeunfall. Drei polnische Erntehelfer im Alter von 22 Jahren, 27 Jahren und 34 Jahren hatten beim Schwimmen Probleme bekommen und waren infolgedessen untergegangen. Alle drei hatten Alkohol konsumiert.
Die informierten Einsatzkräfte von Polizei, DLRG, Feuerwehr und Rettungsdienst konnten die drei Männer bergen und unter Reanimationsbedingungen in umliegende Krankenhäuser verbringen.
Im Laufe der Nacht verstarben alle drei Personen.
Hinweise auf ein Fremdverschulden liegen bislang nicht vor. Die Ermittlungen zur Todesursache dauern an.
Asylbewerberleistungen: Zahl der Berechtigten 2017 weiter gesunken
Am Jahresende 2017 erhielten nach Angaben des Statistischen Landesamtes in Rheinland-Pfalz 12.381 Männer und 6.744 Frauen Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Gegenüber dem Vorjahr reduzierte sich die Zahl der Berechtigten um 12.815 bzw. 40 Prozent.
Die Gründe für den starken Rückgang im vergangenen Jahr sind – wie auch 2016 –, dass einerseits weniger Asylsuchende einreisten und andererseits Asylverfahren abgeschlossen wurden. Wird ein Antrag auf Asyl vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge anerkannt, sind die betroffenen Personen nicht mehr leistungsberechtigt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und werden in der Statistik nicht mehr berücksichtigt. Der Großteil der Schutzsuchenden kam aus Afghanistan (3.900 bzw. 20 Prozent), gefolgt von Armenien (1.500 bzw. 8 Prozent), Syrien und Pakistan (jeweils rund 1.400 bzw. 7 Prozent).
Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezogen rund 10.400 Leistungsempfängerinnen und -empfänger (54 Prozent). Diese werden in Form von Sachleistungen, Wertgutscheinen und Geldleistungen gewährt und sind dazu bestimmt, den täglichen Lebensbedarf zu decken, das heißt unter anderem Ernährung, Kleidung, Unterkunft, Gesundheits- und Körperpflege. Von den Empfängerinnen und Empfängern der Grundleistungen lebten rund 5.700 dezentral in Wohnungen, 3.400 in zentralen Aufnahmeeinrichtungen für Asylbegehrende und 1.200 in Gemeinschaftsunterkünften.
Mehr als 8.700 Asylbewerberinnen und -bewerber (46 Prozent) erhielten erhöhte Zuwendungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Form von Hilfe zum Lebensunterhalt – die sogenannten Analogleistungen. Diese üblicherweise als Geldleistungen gewährten Zuwendungen werden in der Regel nach 15-monatiger Aufenthaltsdauer in Deutschland gezahlt und bewirken, dass die Leistungsberechtigten denjenigen Personen gleichgestellt werden, die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) erhalten.
Neben diesen Regelleistungen in Form von Grundleistungen bzw. Hilfe zum Lebensunterhalt bezogen am Jahresende 2017 insgesamt rund 6.300 Männer und 3.500 Frauen besondere Leistungen, die in speziellen Bedarfssituationen gewährt werden, beispielsweise bei Krankheit, Schwangerschaft oder Geburt.
Die Bruttoausgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beliefen sich im Jahr 2017 auf 225 Millionen Euro, das waren 134 Millionen Euro weniger als im Jahr zuvor. Nach Abzug der Einnahmen in Höhe von landesweit 22,9 Millionen Euro, beispielsweise aus Rückzahlungen gewährter Hilfen oder Kostenerstattung anderer Sozialleistungsträger, ergaben sich Nettogesamtausgaben von gut 202 Millionen Euro (rund 50 Euro je Einwohner). Dies entspricht einem Rückgang um 41 Prozent gegenüber 2016.
Räuber vom Goethepark gefasst
Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Landau und Kriminalinspektion Landau:
Am 06.06.2018 kam es gegen 03:00 Uhr im Eingangsbereich vom Goethepark zu einem brutalen Raub zum Nachteil eines 61-jährigen Landauers. Aufgrund von Zeugenhinweisen und umfangreichen Ermittlungen ergab sich ein dringender Tatverdacht gegen zwei somalische Asylbewerber im Alter von 28 und 23 Jahren aus Landau und Neustadt. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Landau wurden durch den Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Landau Haftbefehle gegen die beiden Männer wegen Raubes und gefährlicher Körperverletzung erlassen. Die beiden Tatverdächtigen konnten am Dienstagnachmittag, den 12.06.2018, durch die Polizei unter Beteiligung des Mobilen Einsatzkommandos in Landau festgenommen werden. Nach Vorführung bei dem Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Landau kamen sie in Untersuchungshaft. Die Ermittlungen dauern an.
Unfreiwilliger Elchtest
Am Dienstagmittag ereignete sich auf der Landstraße zwischen Herxheim und Offenbach ein spektakulärer Unfall, der jedoch glimpflich ausging. Der Fahrer eines Autotransportes wollte am Ortsausgang von Herxheim nach rechts von der Fahrbahn abbiegen. Er betätigte hierzu den Blinker. Der Fahrer des nachfolgenden Pkw Ford Galaxy setzte in diesem Moment zum Überholen an. Als sich der Fahrer des Fords, ein 81-jähriger Mann aus dem Raum Germersheim auf gleicher Höhe mit dem Sattelauflieger befand, schwenkte der Anhänger bauartbedingt aus und warf den Pkw um. Der Pkw blieb auf der Fahrerseite liegen (siehe Bild). Dabei erlitt der ältere Mann leichte Hautabschürfungen an der Hand. An seinem Auto entstand ein Totalschaden und es musste abgeschleppt werden. Am Anhänger des Lkws wurde die Beleuchtungseinrichtung beschädigt. Da bei dem Unfall Betriebsstoffe auf die Straße liefen musste die Fahrbahn durch die Straßenmeisterei gereinigt werden. Es kam zu geringfügigen Verkehrsbehinderungen.
Brand in Heinrich-Böll-Gymnasium
Am 11.06.208 gegen 15.30 Uhr brannte es in der Jungentoilette des Heinrich-Böll-Gymnasiums in der Karolina-Burger-Straße. Die etwa 300 Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrerinnen und Lehrer hatten das Gebäude bereits bei Eintreffen der Polizei verlassen. Verletzt wurde niemand. Der Brand ging von einem brennenden Handtuchspender aus. Ein technisches Versagen ist auszuschließen. Die Polizei geht von Brandstiftung aus. Durch den Brand entstand eine starke Verrußung des kompletten Toilettenbereichs. Das Feuer wurde durch die Berufsfeuerwehr Ludwigshafen gelöscht. Der Schaden beläuft sich auf mehrere tausend Euro. Die Polizei bittet um Zeugenhinweise: Polizeiinspektion Ludwigshafen 1, Telefonnummer 0621 963-2122 oder E-Mail piludwigshafen1@polizei.rlp.de.
Unwetter in Landau
Die Starkregenfront, die am Montagnachmittag in Rheinland-Pfalz niederging, hat auch in der Stadt Landau Schäden verursacht. Zahlreiche Keller und Tiefgaragen liefen voll Wasser, Straßen wurden überschwemmt und es kam vereinzelt zu Stromausfällen. Verletzt wurde bei dem Unwetter zum Glück niemand. Unterstützt von THW-Helferinnen und THW-Helfern musste die Freiwillige Feuerwehr Landau bis in die Nacht hinein zu rund 150 Einsätzen ausrücken. Um die Unwetterschäden zu bekämpfen, war die Feuerwehr mit rund 100 Kräften und 17 Fahrzeugen im Einsatz. Unterstützt wurde sie von 28 THW-Helferinnen und Helfern.
BDS: Schonfrist für Datenschutz-Abmahnungen kann nur Notlösung sein
Der BDS Rheinland-Pfalz hat zur Datenschutzgrundverordnung folgende Stellungnahme abgegeben:
Schonfrist für Datenschutz-Abmahnungen kann nur Notlösung sein
Die CDU/CSU Bundestagfraktion hat einen Vorstoß unternommen um Unternehmen vor Abmahnungen im Zusammenhang mit der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung zu schützen. Angedacht ist eine Schonfrist von zwölf Monaten bevor kostenpflichtige Abmahnungen zulässig sind. Das entsprechende Gesetz soll noch vor der parlamentarischen Sommerpause verabschiedet werden. Der Bund der Selbständigen Rheinland-Pfalz und Saarland e.V. sieht die angedachte Schonfrist positiv, allerdings auch die Notwendigkeit einer langfristigen Lösung des Problems.
„Eine Schonfrist für Abmahnungen bei Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung kann nur eine Notlösung sein. Wir brauchen eine langfristige Lösung des Problems und das bedeutet eine Reform des Wettbewerbsrechtes. Die ursprüngliche Idee von Abmahnungen war, dass sich Unternehmen außergerichtlich einigen wenn einer der Wettbewerber gegen Regelungen verstoßen hat. Das halten wir weiterhin für richtig. Leider hat sich in den letzten Jahren die Praxis dahin entwickelt, dass findige Geschäftemacher die Abmahnungen nutzen um Geld zu verdienen. Das war nie die Idee der Abmahnungen und muss konsequent verboten werden“, sagt die Präsidentin des Bund der Selbständigen Rheinland-Pfalz und Saarland e.V. Liliana Gatterer.
Es gebe eine einfache Möglichkeit dieses Problem zu lösen, so Gatterer. „Die erste Abmahnung muss immer kostenfrei sein. Dann bekommt die Abmahnung wieder den Charakter eines kollegialen Hinweises zwischen Unternehmen mit der Bitte um außergerichtliche Einigung und kreist nicht mehr als Damoklesschwert über den Betrieben“, sagt die BDS-Präsidentin.
Landau/Goethepark: Brutaler Raubüberfall
Am 06.06.2018 gegen 03:00 Uhr wurde ein 61-Jähriger Landauer im Bereich des Eingangs Goethepark in der Zweibrücker Straße (nähe Altenzentrum) von zwei jungen Männern angesprochen. Als diese nach Geld fragten und er dies verneinte, schlugen sie unvermittelt auf ihn ein.
Durch Schläge und Tritte wurde er bewusstlos und später von einem Passanten aufgefunden. Auf Grund der Verletzungen wurde er in ein Krankenhaus verbracht und stationär aufgenommen.
Die Täter raubten dem Mann seinen grauen Rucksack, ein Handy der Marke Swiss und ca. 5 Euro Bargeld. Der Geschädigte konnte auf Grund seiner Verletzungen und der Dunkelheit die Täter nur vage beschreiben: Zwei dunkelhäutige junge Männer, einer mit einer etwas helleren Hautfarbe als der andere. Ein Täter sprach gebrochen deutsch. Zeugen, welche verdächtige Wahrnehmungen gemacht haben, werden gebeten sich bei der Kriminalpolizei Landau unter 06341/287-0 oder kilandau@polizei.rlp.de zu melden.
Jungbulle auf nächtlichem Streifzug
29. Mai 2018, 01.30 Uhr Anwohner im Ortsteil Mühlhofen meldeten in der Nacht ein ausgerissenes Jungtier in der Wiesenstraße. Bei dem Tier handelte es sich um einen Jungbullen, der in der Nacht verschiedene Vorgärten aufsuchte. Über die Anwohner konnte der Besitzer ausfindig gemacht werden. Er erschien vor Ort und fing seinen Bullen ein. Bei einer ersten Nachschau an geparkten Autos und in den Vorgärten konnten keine Beschädigungen festgestellt werden. Bei Tageslicht will der Tierhalter nochmals die Strecke ablaufen, ob alles in Ordnung ist.
Bauarbeiter stürzt von Gerüst
28. Mai 2018, 14.25 Uhr Am Montagnachmittag ereignete sich im Industriegebiet Landau-Mörlheim, In den Waldstücken, ein Betriebsunfall. Ein 38-jähriger Bauarbeiter fiel aus
4 Meter Höhe vom Gerüst und stürzte unglücklich in zwei aus der Bodenplatte herausragende Baueisen. Diese bohrten sich in seine linke Schulter. Schwerverletzt wurde er mit dem Rettungshubschrauber ins Krankenhaus geflogen. Das Gewerbeaufsichtsamt wurde informiert und erschien auf der Baustelle.