Tagesmeldungen
Landau: Martin-Luther-Straße in Landau für Kampfmitteluntersuchung gesperrt
Im April soll der Umbau der Martin-Luther-Straße zwischen Weißquartierstraße und Stiftskirche in Landau beginnen. Die Straße soll modernisiert und gleichzeitig für den gegenläufigen Radverkehr „fit gemacht“ werden – wie vom Stadtrat für die wichtige Ost-West-Achse im Integrierten Mobilitätskonzept beschlossen. Bevor die Kanal-, Tief- und Straßenbauarbeiten losgehen können, muss die Straße auf mögliche Kampfmittel im Boden untersucht werden. Das geschieht am Montag, 21. März.
Die Stadtverwaltung bittet Autofahrer darum, spätestens ab 9 Uhr nicht mehr in der Martin-Luther-Straße zu parken. Für die Untersuchung wird die Straße zudem abschnittsweise gesperrt und kann dort dann nicht befahren werden. Die Arbeiten sollen am frühen Nachmittag abgeschlossen sein.
A65/Neustadt-Nord - Sperrung der Ausfahrt Neustadt-Nord nach Verkehrsunfall
Heute (16.03.2022, gegen 11:45 Uhr) kam es in der Ausfahrt Neustadt-Nord der A65 in Fahrtrichtung Karlsruhe zu einem Verkehrsunfall. Vermutlich aufgrund nicht angepasster Geschwindigkeit kam ein 58-jähriger Fahrzeugführer ins Schlingern. Sein PKW und der mitgeführte Anhänger schaukelten sich derart auf, dass der Anhänger schließlich umkippte und verkehrt herum liegen blieb. Auch der PKW wurde hierbei beschädigt. Da auf dem Anhänger Muttererde transportiert wurde, muss die Fahrbahn durch die Autobahnmeisterei gereinigt werden. Bis die Fahrbahnreinigung abgeschlossen ist und die beiden Fahrzeuge abgeschleppt sind, bleibt die Ausfahrt Neustadt-Nord gesperrt. Der entstandene Sachschaden liegt bei ca. 10.000 Euro, verletzt wurde niemand.
Frau am Rhein vergewaltigt - Neue Ermittlungsergebnisse
Nachdem am 17. Februar eine Frau in Ludwigshafen vergewaltigt und ausgeraubt wurde, konnte durch Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Frankenthal und der Kriminalpolizei Ludwigshafen der Tatzeitraum auf 21 Uhr bis 21.30 Uhr eingegrenzt werden. Darüber hinaus liegt nun eine detailliertere Beschreibung der Täter vor:
1.Täter, männlich, ca. 35 - 40 Jahre alt, ca. 1,80 m groß. Er war schlank und bekleidet mit einer grünen Jacke, schwarzen Hosen, Schuhen der Marke Nike und einer Baseballkappe.
2.Täter, männlich, ca. 38 - 40 Jahre alt, ca. 1,80 m, - 1,90 m groß, schlank und dunkelhäutig. Er hatte eine Narbe über der linken Augenbraue und eine Tätowierung am Hals. Er trug eine dunkle Jacke und Schuhe der Marke Nike.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Frankenthal und der Kriminalpolizei Ludwigshafen dauern weiter an. Zur Aufklärung der Tat werden Hinweise erbeten: Wer kann Hinweise zu den gesuchten Männern geben oder hat etwas beobachtet?
Sachdienliche Hinweise nimmt die Kriminalpolizei Ludwigshafen unter der Telefonnummer 0621/963-2773 oder per E-Mail an kiludwigshafen.k1.kdd@polizei.rlp.de entgegen.
Falsche Ordnungsamtmitarbeiter
Ein Trickdiebstahl in der Gutleutstraße beschäftigt die Polizei in Bad Dürkheim. Insgesamt vier bislang unbekannten männliche Täter klingelten an der Wohnungstür eines älteren Ehepaares. Sie gaben sich als Mitarbeiter des Ordnungsamtes aus, um in die Wohnung zu gelangen. Angeblich wollten sie die Impfausweise der Senioren kontrollieren. In der Wohnung wurden die Senioren durch zwei Täter abgelenkt, währenddessen die anderen Täter unbemerkt die Wohnung durchsuchten. Nach
jetzigem Stand der Ermittlungen wurde Bargeld und eine Uhr aus Silber entwendet.
Sind Sie selbst Opfer eines solches Trickbetruges geworden oder haben sie Hinweise, dann melden Sie sich unter 06322 963 0 oder per E-Mail an pibadduerkheim@polizei.rlp.de. Die Polizei rät: Lassen sie grundsätzlich keine Unbekannten in ihre Wohnung. Fordern sie an der Haustüre prinzipiell einen Dienstausweis. Achten sie hierbei auf möglicherweise gefälschte Dienstausweise. Weitere Informationen unter: www.polizei-beratung.de
Unfallursache: Sekundenschlaf unter Alkoholeinfluß
Am frühen Mittwochmorgen fuhr ein 26-jähriger Autofahrer die L454 von Schifferstadt in Richtung Böhl-Iggelheim. Vermutlich aufgrund eines Sekundenschlafs überfuhr der Fahrer an der Einmündung zur L532 eine Verkehrsinsel und stieß daraufhin gegen eine Leitplanke. Ein durchgeführter Alkoholtest ergab einen Wert von ca. 0,9 Promille. Dem unverletzten Fahrer wurde auf der Dienststelle durch einen Arzt eine Blutprobe entnommen und der Führerschein sichergestellt. Der nicht mehr fahrbereite PKW wurde abgeschleppt. Insgesamt entstand Sachschaden von etwa 9000 Euro. Neben der Polizei waren auch die Freiwillige Feuerwehr und der Rettungsdienst im Einsatz.
155 km/h bei erlaubten 70
Mehr als doppelt so schnell unterwegs war eine Fahrerin am 15. Februar auf der auf der L 548. Ein Geschwindigkeitsmesstrupp der Zentralen Verkehrsdienste der Polizeidirektion Neustadt hatte in der Zeit von 15.15 bis 20.45 Uhr in Höhe Kandel-Höfen eine Geschwindigkeitsmessung durchgeführt. Von den 589 gemessenen Fahrzeugen waren 73 Fahrzeugführer wegen Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (70 km/h) zu beanstanden, heißt es in einer Mitteilung. Unrühmlicher Spitzenreiter war eine Fahrzeugführerin aus dem Kreis Pirmasens, die die zulässige um 85 km/h überschritt! Nach Abzug der Toleranz bleibt eine Nettogeschwindigkeit von 150 km/h; sie erwartet ein Bußgeld in Höhe von mindestens 1400 Euro, zwei Punkte im Fahreignungsregister und ein dreimonatiges Fahrverbot. Auf 29 weitere Fahrzeugführer kommt jeweils ein Bußgeld in Höhe von mindestens 100 Euro zu und sie müssen teilweise mit einem Punkt in Flensburg rechnen. Drei Fahrzeugführer werden mit einem Fahrverbot konfrontiert. In 43 Fällen werden die beanstandeten Fahrzeugführer mit einem Verwarngeld belegt werden.
Nachweis für Genesene
Nachweise werden vom Gesundheitsamt automatisch verschickt
Wer eine Corona-Infektion überstanden hat, wird von verschiedenen Beschränkungen ausgenommen und damit gleichgestellt zu Personen, die einen vollständigen Impfschutz nachweisen können. So sieht es eine neue Bundesregelung vor.
Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Bad Dürkheim, zuständig für den Landkreis Bad Dürkheim und die Stadt Neustadt, wird für alle Personen, die mit Corona infiziert waren, einen entsprechenden Nachweis versenden. Der Versand erfolgt automatisch: Es wird darum gebeten, von Nachfragen beim Gesundheitsamt abzusehen. „Wir versenden die Nachweise automatisch. Wer bei uns im Gesundheitsamt als Corona-positiv registriert war oder ist, erhält einen entsprechenden Nachweis per Post“, sagt Silke Basenach, Leiterin des Gesundheitsamts. Alternativ kann die überstandene Corona-Infektionen mittels des Labor-Ergebnisses über den positiven PCR-Test zum Zeitpunkt der Infektion nachgewiesen werden kann. Es kann also auch auf das Labor-Ergebnis zurückgegriffen werden, wenn dies aufbewahrt wurde. Auch Hausärzte können die Infektion bescheinigen.
Die Nachweise stellen die Personen mit überstandener Corona-Infektion gleich mit Personen mit komplettem Impfschutz. Dies gilt ab 28 Tagen nach dem positiven Labor-Ergebnis und wenn die Infektion nicht länger als sechs Monate zurückliegt. Liegt die Infektion länger als sechs Monate zurück, regelt das Gesetz, das zusätzlich noch eine Impfung vorliegen muss, um die entsprechenden Erleichterungen zu erhalten – es reicht dann aber eine Impfdosis aus. In diesem Fall ist der Nachweis über die überstandene Infektion und der Impfnachweis wichtig.
Vermisstes 15-jähriges Mädchen - Öffentlichkeitsfahndung
Seit Sonntag, 25.04.2021, wird die in Ludwigshafen wohnende 15-jährige Laura Emilia D. vermisst. Sie verließ am Sonntag gegen 12 Uhr die elterliche Wohnung. Seitdem ist ihr Aufenthaltsort unbekannt. Durch die bisherigen polizeilichen Maßnahmen konnte Laura nicht aufgefunden werden, so dass die Öffentlichkeit um Mithilfe gebeten wird.
Beschreibung von Laura:
ca. 160 cm groß, ca. 50 kg schwer, blaue Augen, hellblonde, sehr lange Haare (meist zu einem Dutt gebunden), bekleidet mit blauschwarzer Jogginghose, hellgrauen Nike Turnschuhen in Größe 38, hellblauen verwaschenen Jeans und bauchfreiem rosafarbenen Oberteil.
Ein Foto von Laura ist auf der Homepage der Polizei Rheinland-Pfalz unter
https://s.rlp.de/BrE84 veröffentlicht.
Wer hat Laura seit Sonntag gesehen? Wer kann Hinweise zum derzeitigen Aufenthaltsort von Laura geben?
Hinweise nimmt die Kriminalpolizei Ludwigshafen unter der Telefonnummer 0621 963-2773, per E-Mail kiludwigshafen.k1.kdd@polizei.rlp.de oder jede andere Polizeidienststelle entgegen.
Landkreis Bad Dürkheim: Ab Sonntag nächtliche Ausgangssperre und Schließung der Außengastronomie
Da der Landkreis Bad Dürkheim am Freitag den dritten Tag in Folge eine 7-Tages-Inzidenz (Neuinfektionen in einer Woche auf 100.000 Einwohner) über 100 erreicht hat, ist der Landkreis nach der Coronabekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz verpflichtet, eine Allgemeinverfügung mit strengeren Regelungen zu erlassen. Die Verfügung wird am morgigen Samstag erlassen, sodass sie ab Sonntag, 0 Uhr, in Kraft treten wird.
„Leider sind auch in unserem Landkreis die Neuinfektionen in den vergangenen Tagen noch einmal deutlich gestiegen, sodass wir gezwungen sind, diesen Schritt zu gehen. Bitte halten Sie sich an die neuen Regeln, damit wir gemeinsam daran arbeiten können, die Infektionszahlen wieder nach unten zu bringen“, sagt Landrat Hans-Ulrich Ihlenfeld.
Die Allgemeinverfügung entspricht den Vorgaben des Landes für eine Inzidenz über 100. Dies bedeutet, dass die Außengastronomie ab Sonntag wieder schließen muss. Nur Abhol- und Bringdienste sind weiterhin gestattet. Geschäfte des Einzelhandels sind geschlossen, es ist jedoch weiterhin Terminshopping möglich für jeweils eine Person bzw. Angehörige eines Hausstandes. Von der Regelung des Terminshoppings ausgenommen sind weiterhin unter anderem Einzelhandelsbetriebe für Lebensmittel, Drogerien, Buchhandlungen, Baumärkte, Blumengeschäfte, Gärtnereien, die geöffnet bleiben.
Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands und einer Person eines weiteren Hausstands gestattet, wobei Kinder beider Hausstände bis einschließlich sechs Jahre nicht mitgezählt werden.
Ab Sonntag, 18. April, 0 Uhr gilt eine nächtliche Ausgangssperre. Der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung ist zwischen 21 Uhr und 5 Uhr des Folgetags grundsätzlich untersagt. Personen, die nicht im Kreis Bad Dürkheim wohnen, dürfen sich in dieser Zeit nicht im Landkreis aufhalten. Ausnahmen von diesen Ausgangs- und Aufenthaltsbeschränkungen gelten nur bei Vorliegen eines triftigen Grundes. Solche Gründe sind zum Beispiel: Ausübung des Berufs, medizinische Notfälle, Besuch des Lebenspartners oder kranker Angehöriger. Gassigehen mit dem Hund ist möglich, jedoch nicht mit mehreren Personen.
Körpernahe Dienstleistungen bei denen das Abstandsgebot nicht eingehalten werden kann, wie Kosmetik oder Tattoos, sind untersagt. Lediglich Dienstleistungen, die medizinischen oder hygienischen Gründen dienen, wie bei der Fußpflege, der Physiotherapie oder bei Friseuren, sind erlaubt. Die Maskenpflicht ist einzuhalten.
Im Amateur- und Freizeitsport in Einzelsportarten darf auf öffentlichen und privaten Sportanlagen nur im Freien und nur alleine, zu zweit oder mit Personen aus dem eigenen Hausstand Sport getrieben werden. Es gilt das Abstandsgebot.
Nur die Außenbereiche von Zoos, Tierparks, botanischen Gärten und ähnlichen Einrichtungen dürfen geöffnet bleiben, es gilt eine Vorausbuchungspflicht. Die Anzahl der Personen, die sich zeitgleich auf dem Gelände befinden dürfen, ist mit der Kreisordnungsbehörde abzustimmen.
Museen, Ausstellungen, Galerien, Gedenkstätten und ähnliche Einrichtungen müssen komplett schließen.
Angebote in der Kinder- und Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit sind nur als Einzelangebote zulässig. Der außerschulische Musik- und Kunstunterricht in Gruppen ist untersagt. Der Proben und Auftrittsbetrieb der Breiten- und Laienkultur ist ebenso weiterhin untersagt.
„Da die Zahlen bundesweit steigen, war es leider zu erwarten, dass auch wir wieder eine solch hohe Inzidenz bekommen. Bitte helfen Sie alle mit, die Ansteckungen wieder auf ein niedrigeres Niveau zu bringen. Tragen Sie Maske, achten Sie auf Abstand und Lüften Sie regelmäßig. Beschränken Sie Kontakte weiterhin auf ein Minimum: privat wie beruflich. Und nutzen Sie das Angebot der kostenlosen Schnelltests“, so Landrat Ihlenfeld.
Die Allgemeinverfügung wird am Samstag, 17. April erlassen, sodass sie ab Samstag auf der Homepage des Landkreises www.kreis-bad-duerkheim.de einsehbar ist.
Stadt Landau untersagt Kundgebung
Die Stadt Landau untersagt die für heute Nachmittag angekündigte Kundgebung auf dem Rathausplatz. Das teilen Oberbürgermeister Thomas Hirsch und Ordnungsdezernent Lukas Hartmann mit. Da aufgrund der jüngsten Entwicklung zahlreiche Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu erwarten sind, darunter auch sogenannte „Querdenker“, und damit die Veranstaltung in Landau nicht mehr der ursprünglichen Anmeldung entspricht, können aus Sicht der Stadt die Abstands- und Hygieneregeln unmöglich eingehalten werden.
Ordnungsamt, Ordnungsdezernent und Polizei sind vor Ort, um die Einhaltung des Verbots zu kontrollieren.