Neustadt
Forstarbeiten im Ordenswald
Kommende Woche, in der Zeit vom 25. bis 30. Januar, werden zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit forstliche Arbeiten auf der Liegenschaft des Bundesforstbetriebes Rhein-Mosel im Ordenswald durchgeführt.
Betroffen sind die Bereiche entlang des Radweges und der Hauptwege, der Parkplatz am Reitverein sowie der Soldatenweiher. Im unmittelbaren Arbeitsumfeld besteht während der Arbeiten Lebensgefahr, weswegen die Absperrungen und Anweisungen der vor Ort arbeitenden Personen unbedingt zu beachten sind.
Bombendrohung in Neustadt
am 20.01.2016 ging um 08:46 Uhr beim Jobcenter/ARGE Neustadt/W., Friedrich-Ebert-Straße 17, eine telefonische Bombendrohung ein. Eine weibliche Person drohte mit der Explosion einer Bombe im Jobcenter.
Die Räumung des Jobcenters wurde um 09:03 Uhr abgeschlossen. Die ca.70 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden aufgrund der kalten Witterung in der Kantine der SGD Süd untergebracht. Ein Diensthundeführer mit Sprengstoffsuchhund ist vor Ort. Ein weiterer wurde angefordert. Die Kriminalinspektion Neustadt hat vor Ort die Ermittlungen aufgenommen.
Die endgültige Durchsuchung des Gebäudes wurde um 11:20 Uhr beeindet. Es wurden keine Sprengmittel oder sonstige verdächtige Gegenstände gefunden. Die Sperrmaßnahmen wurden aufgehoben und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können ins Jobcenter zurückkehren.
Die weiteren Ermittlungen werden durch die Kriminalinspektion Neustadt geführt.
Derzeit gibt es keine Erkenntnisse zur Anruferin der Bombendrohung.
Verkehrsunfall am Stadionbad:
Am Freitag, dem 08.01.2016 parkte gegen 09:45 Uhr eine Ärztin auf dem Parkplatz des Stadionbades vorwärts in eine Parklücke ein und streifte beim Einparken mit ihrem linken Außenspiegel den rechten Außenspiegel eines ordnungsgemäß daneben geparkten grünen Minis. Die Ärztin ging daraufhin zur Schwimmbadkasse um den Halter des Fahrzeuges ausrufen zu lassen, gerade in diesem Moment kam es allerdings im Kassenbereich zu einem medizinischen Notfall bei dem die Ärztin bis zum Eintreffen des Rettungshubschraubers tatkräftig unterstützte. Als sie anschließend wieder zur Parklücke zurück kam war der Mini nicht mehr da. Hinweise bitte an die Polizeiinspektion Neustadt unter Tel. 06321/854-0, Fax 06321/854-248 oder per E-Mail: pineustadt@polizei.rlp.de
Klemmhof: Stadt Neustadt an der Weinstraße und Park Service Hüfner GmbH + Co. KG schließen Vergleich
Die Park Service Hüfner GmbH + Co. KG hat dem von der Stadt Neustadt an der Weinstraße angebotenen Vergleich in Sachen Klemmhof zugestimmt. „Ich habe nochmals das Gespräch gesucht und bin auf Park Service Hüfner zugegangen, weil ich unbedingt eine Lösung für dieses jahrzehntelange Altlastenproblem wollte und freue mich, dass es mit einem Vergleich nun gelöst ist“, so Oberbürgermeister Hans Georg Löffler. „Aufgrund der vielschichtigen Problematik war das kein leichtes Unterfangen.“
„Als Geschäftsführer kann ich nur bestätigen, dass ich die Initiative des Oberbürgermeisters gerne aufgegriffen habe, um nach den im September zunächst von uns als gescheitert erklärten Vergleichsverhandlungen noch im zu Ende gehenden Jahr eine Lösung zu finden“, sagt Frank Rothardt von Park Service Hüfner GmbH + Co. KG. „Das Gespräch in kleiner Runde war von dem festen Willen der Beteiligten geprägt, einen für beide Seiten tragfähigen Kompromiss zu finden. Mit dem Vergleich, mit dem wir gut leben können, werden wir unsere Klage zurücknehmen und die Rechtsstreitigkeiten zwischen unserem Unternehmen und der Stadt Neustadt sowie der WBG beenden. Wir freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit mit der Stadt, denn wir bleiben dem Klemmhof in unserer neuen Rolle als Pächter der Tiefgarage verbunden“, so Rothardt.
Zu den Eckpunkten der gütlichen Einigung:
1. Die Stadt Neustadt an der Weinstraße und die WBG Wohnungsbaugesellschaft Neustadt an der Weinstraße mbH kaufen die Tiefgaragenstellplätze von der Park Service Hüfner GmbH + Co. KG zu einem Kaufpreis von insgesamt 2,2 Millionen Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zurück. Der Kaufpreis ist entsprechend dem Verhältnis der von der Stadt Neustadt an der Weinstraße und der WBG Wohnungsbaugesellschaft Neustadt an der Weinstraße mbH an die Park Service Hüfner GmbH & Co. KG verkauften Stellplätzen aufzuspalten.
2. Zur Abgeltung aller sonstigen Aufwendungen der Park Service Hüfner GmbH + Co. KG im Zusammenhang mit der Tiefgarage im Klemmhof zahlen die Stadt Neustadt an der Weinstraße und die WBG Wohnungsbaugesellschaft Neustadt an der Weinstraße mbH weitere 600.000 Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Betrag ist erneut entsprechend dem Verhältnis zwischen den von der Stadt Neustadt an der Weinstraße und der WBG Wohnungsbaugesellschaft Neustadt an der Weinstraße mbH an die Park Service Hüfner GmbH + Co. KG verkauften Stellplätzen aufzuteilen. Sollte die Finanzverwaltung diese Leistung als nicht steuerbar behandeln, wird Parkservice Hüfner die Rechnung entsprechend korrigieren und gezahlte Umsatzsteuer zurückzahlen.
3. Die Stadt Neustadt an der Weinstraße und die WBG Wohnungsbaugesellschaft Neustadt an der Weinstraße mbH schließen jeweils für die zurückgekauften Stellplätze zehnjährige Pachtverträge mit der Park Service Hüfner GmbH + Co. KG ab, die keine Optionsmöglichkeiten vorsehen. Der Inhalt der beiden Pachtverträge ergibt sich aus dem von der Park Service Hüfner GmbH + Co. KG vorgelegten Entwurf eines Pachtvertrages und den durch die Rechtsanwälte Dr. Kleiser, Gross, Zimmermann mit Schreiben vom 30. Juli 2015 im Namen der Stadt Neustadt an der Weinstraße und der WBG Wohnungsbaugesellschaft Neustadt an der Weinstraße mbH vorgebrachten Änderungswünschen.
4. Mit Abschluss des Vergleichs sind sämtliche Ansprüche der Park Service Hüfner GmbH + Co. KG, gleich aus welchem Rechtsgrund, abgegolten. Den Vorschlag einer umfassenden Abgeltungsklausel haben die Stadt Neustadt an der Weinstraße und die WBG Wohnungsbaugesellschaft Neustadt an der Weinstraße mbH mit Schreiben der Rechtsanwälte Dr. Kleiser, Gross, Zimmermann vom 30. Juli 2015 unterbreitet.
Gegenstand des Vergleichs ist auch, dass die Stadt Neustadt an der Weinstraße und die WBG Wohnungsbaugesellschaft Neustadt an der Weinstraße mbH die von der Park Service Hüfner GmbH + Co. KG seit 28. Mai 2015 bezahlten Sonderumlagen im Klemmhof übernehmen.
Oberbürgermeister Löffler hatte im nicht-öffentlichen Teil der Stadtratssitzung die Ratsmitglieder über diese Vergleichseckpunkte informiert. Der Stadtrat erteilte daraufhin einstimmig seine Zustimmung.
„Ich möchte mich bei der Park Service Hüfner GmbH + Co. KG und insbesondere Herrn Frank Rothardt für die gute Gesprächskultur bedanken“, erklärt Oberbürgermeister Löffler abschließend. „Wir haben hart in der Sache gerungen, aber immer – auch während des Prozesses – einen fairen Umgang miteinander gepflegt.“ Auch der Zehnjahrespachtvertrag in der Tiefgarage des Klemmhofs sei eine gute Sache. „Was danach kommt, werden wir sehen.“
Schwerer Verkehrsunfall
Am Morgen des 8. Dezember 2015 gegen 07.19 Uhr geriet eine in Richtung Lambrecht fahrende 35jährige Autofahrerin aus bislang unbekannter Ursache auf der B39 zwischen Neustadt und Lambrecht, Höhe der ehemaligen Papierfabrik Knöckel und Schmidt, mit ihrem PKW auf die Gegenfahrbahn und kollidierte frontal mit einem mit einer Person besetzten Kraftfahrzeug. Die Unfallverursacherin wurde durch die Rettungskräfte geborgen und, wie auch die Insassin des zweiten PKW, schwer verletzt.
Zwei weitere, jeweils mit einer Person besetzten Kraftfahrzeuge, touchierten leicht das unfallverursachende Fahrzeug, wurden jedoch nur leicht bzw. nicht verletzt und an deren Fahrzeuge entstand nur geringer Sachschaden.
Drei Personen mussten in die umliegenden Krankenhäuser gebracht werden, wobei die Unfallverursacherin stationär aufgenommen werden musste.
Die Höhe des Sachschadens wird auf ca. 15.000.- Euro geschätzt.
Neben den eingesetzten Polizeibeamten waren ca. 20 Feuerwehrleute, fünf RTW und ein NAW im Einsatz.
Die B39 musste wegen Bergungs- und Reinigungsarbeiten bis 09.05 Uhr voll gesperrt werden
Einbruch in Ärztehaus
In der Nacht zum 03.12.2015 brachen unbekannte Täter durch ein Keller-Fenster in eine Anästhesie-Praxis am Walter-Engelmann-Platz ein. Sie durchsuchten das Inventar und hebelten einen Tresor auf, verließen die Praxis jedoch schließlich ohne Beute durch die Zugangstür zum Treppenhaus, welche sie ebenfalls gewaltsam öffneten. In der Folge brachen die Täter eine Abstellkammer auf und beschädigten hiernach mittels unbekannten Gegenstands die Eingangstür einer Apotheke. Dort war jedoch der notdienstleistende Apotheker anwesend und alarmierte die Polizei.
Unmittelbar durchgeführte Fahndungsmaßnahmen blieben jedoch ohne Erfolg.
Wer sachdienliche Hinweise geben kann, wird gebeten, sich unter der Rufnummer 06321/854-0 oder per E-Mail kineustadt@polizei.rlp.de mit der Kriminalinspektion Neustadt in Verbindung zu setzen.
Neustadts Erklärung zur Asylpolitik
Der Runde Tisch Asyl in Neustadt an der Weinstraße hat eine Erklärung zum Thema Asylpolitik abgegeben. Verschickt wurde sie durch Bürgermeister Ingo Röthlingshöfer an Ministerpräsidentin Malu Dreyer, Kultusministerin Vera Reiß, Integrationsministerin Irene Alt sowie die Fraktionsvorsitzenden im rheinland-pfälzischen Landtag (CDU, Bündnis 90/Die Grünen und SPD).
In der Erklärung heißt es: „Die große Zahl von Flüchtlingen ist eine Herausforderung für unsere Gesellschaft. Wir müssen davon ausgehen, dass viele von ihnen über mehrere Jahre, vielleicht sogar für immer hier in Neustadt bleiben werden. Deswegen ist es für uns wichtig, neben guten Aufnahmebedingungen für eine zügige Integration zu sorgen. Dies setzt die gemeinschaftliche Anstrengung aller möglichen gesellschaftlichen Systeme voraus.
Sprache und Bildung sind elementare Bausteine für das Gelingen der Integration. Dabei muss man gegebenenfalls auch von Strukturen, die unter anderen Rahmenbedingungen einmal sinnvoll waren, Abstand nehmen, weil dies die aktuellen Herausforderungen notwendig machen.
Zahlreiche Flüchtlinge, die mit guter Bleibeperspektive zu uns gekommen sind, bewegen sich in einem Alter zwischen 18 und 25 Jahren. Sie befinden sich zum Teil schon seit mehr als zwei Jahren in Deutschland, ohne dass sich eine realistische Bildungs- und damit Integrationsperspektive ergeben hat. Jugendliche und junge Erwachsene, die in ihrem Herkunftsland eine gute Ausbildung mit entsprechenden Abschlüssen erhalten haben und diese nachweisen können, werden in zahlreichen Fällen einen guten Einstieg in unser Bildungssystem finden.
Anders sieht es jedoch aus, wenn entsprechende schulische Qualifikation fehlt oder mit unseren Maßstäben nicht vergleichbar ist. Hier macht es nach unserer festen Überzeugung auf Basis der zwischenzeitlich vor Ort gewonnenen Erfahrungen Sinn, den Weg in eine berufliche Qualifikation zu eröffnen. Das wäre mittelfristig auch eine wirksame Maßnahme, um dem ständig sich ausweitenden Arbeitskräftemangel in immer mehr Bereichen ein Stück weit aktiv zu begegnen.
Das größte Hindernis hierzu ist das Ende der Schulpflicht mit 18 Jahren. Damit entfällt nämlich auch gleichzeitig die Möglichkeit, eine Schule zu besuchen.
35 Schüler konnten wir nachweisen, für die der Besuch einer Berufsbildenden Schule mit dem Ziel einer beruflichen Grundqualifizierung sinnvoll wäre, zumal andere Bildungsmöglichkeiten für sie regelmäßig nicht erkennbar sind. Sinnvoll wäre hier ein intensives Sprachförderangebot, verbunden mit beruflicher Grundorientierung und -qualifizierung sowie intensive Praxisphasen vor Ort in Betrieben.
Wir fordern daher das Land Rheinland-Pfalz auf, durch entsprechende gesetzliche Öffnungen den Schulbesuch für die Altersgruppe der jungen Erwachsenen zwischen 18 und 25 Jahren zu ermöglichen und ein entsprechendes Angebot einzurichten, das den vorstehenden Grundüberlegungen entspricht.
Wir bitten die rheinland-pfälzische Landesregierung, das zuständige Kultusministerium sowie die Fraktionen des Landtages Rheinland-Pfalz um Initiativen für eine zügige Umsetzung dieser Maßnahme.“
Mit dieser Erklärung greift der Runde Tisch Asyl Neustadt an der Weinstraße eine Aktion des Arbeitskreises Humanitäre Hilfe für Asylbewerber e.V. auf, der in diesem Jahr seinen 30. Geburtstag feiert. Beim traditionellen Fest der Kulturen in Neustadt hatten mehr als 500 Bürgerinnen und Bürger einen Appell in diese Richtung unterschrieben.
onlinelessons.tv erhält Auszeichnung der Bundesregierung
Die Auszeichnung Kultur- und Kreativpiloten Deutschland wird seit 2010 jährlich an 32 Unternehmen aus der Kultur- und Kreativwirtschaft verliehen. Gesucht werden dabei Menschen, die für ihre Ideen brennen. Die mit Fantasie und Unternehmergeist ihre Ideen Wirklichkeit werden lassen – und neben ökonomischen Erfolg auch gesellschaftlichen Mehrwert schaffen. 704 Unternehmen haben sich in diesem Jahr bundesweit um die Auszeichnung beworben. Die Gründer Florian Alexandru-Zorn und Marco Besler aus Neustadt an der Weinstraße konnten mit ihrer Internet-Musikakademie onlinelessons.tv die Jury von sich überzeugen. Am 25. November 2015 findet in Berlin die Titelverleihung statt. Die Auszeichnungen verleihen Brigitte Zypries, Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie, und Dr. Günter Winands, Ministerialdirektor bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur- und Medien.
onlinelessons.tv – Die Internet-Musikakademie
Florian Alexandru-Zorn und Marco Besler haben 2013 onlinelessons.tv ins Leben gerufen – onlinelessons.tv ist die erste staatlich anerkannte Internet-Musikakademie, die ihre Lerninhalte live via Internet vermittelt. Ihr Fokus liegt auf der Fort- und Weiterbildung. Aufgrund der offiziellen Kooperation mit der Popakademie Baden-Württemberg wird den Bildungsstandards entsprechend Rechnung getragen. Hobbymusiker, vor allem aber auch Musiklehrer, Studierende und Musiker, die sich auf ihr Studium vorbereiten. „Mit onlinelessons.tv betreten wir weltweit Neuland im edukativen Bereich. Die Resonanz von über tausend Nutzern bestärkt uns in der Vision, dieses Format zu internationalisieren“, sagen die beiden Gründer. Der Livestreaming-Unterricht zeichnet sich gegenüber bestehenden normalen Lehrvideos durch folgende Besonderheiten aus: Die Unterrichtseinheiten werden live aus einem speziell hierfür eingerichteten Broadcast-Studio übertragen. Dem Live-Unterricht folgen oft mehrere Hundert Mitglieder gleichzeitig und können während der Liveübertragung mit einem der über 40 international bekannten Dozenten via Chat kommunizieren und so das Unterrichtsgeschehen mit eigenen Fragen beleben. Direkt nach der Ausstrahlung werden die Lektionen archiviert und sind so dauerhaft abrufbar. (Mehr unter: www.onlinelessons.tv)
Geschwindigkeitsmessung in Baustelle
Am 17.11.2015 führte der Geschwindigkeitsmesstrupp der Zentralen Verkehrsdienste der Polizeidirektion Neustadt in der Zeit von 15:45 Uhr bis 20:45 Uhr auf der BAB 65, Gemarkung Neustadt, im dortigen Baustellenbereich in Fahrtrichtung Ludwigshafen eine Geschwindigkeitsmessung durch. Das ernüchternde Ergebnis: 850 Verkehrsteilnehmer hielten sich nicht an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h. Der unrühmliche Spitzenreiter an diesem Tag überschritt die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 60 km/h und fuhr somit doppelt so schnell als erlaubt; nach Abzug der Toleranz bleibt eine Nettogeschwindigkeit von 116 km/h. Er wird mit einem einmonatigen Fahrverbot, einem Bußgeld vom mindestens 240,- EUR und mit zwei Punkten im Fahreignungsregister rechnen müssen. 130 Fahrzeugführer werden jeweils ein Bußgeld in Höhe von mindestens 70,- EUR und einen Punkt im Fahreignungsregister zu erwarten haben. In 719 Fällen werden die beanstandeten Fahrzeugführer mit einem Verwarngeld belegt werden.
Bürgerforum Bahnhofsvorplatz und Zentraler Omnibusbahnhof
Die Neugestaltung des Bahnhofsvorplatzes und des Zentralen Omnibusbahnhofes ist eines der wichtigsten Stadtentwicklungsprojekte in Neustadt an der Weinstraße. Im Dezember startet ein Planungsverfahren, bei dem folgende drei Büros bzw. Arbeitsgemeinschaften aus Verkehrsplanern und Landschaftsplanern Vorschläge für die zukünftige Gestaltung von Busbahnhof und Bahnhofsvorplatz entwickeln werden:
- Senger Consult GmbH Ingenieurgesellschaft (Treis-Karden) / Bierbaum.Aichele.Landschaftsarchitekten,
- Steteplanung (Darmstadt) / Bauer Landschaftsarchitekten (Karlsruhe) sowie
- Planungsbüro von Mörner (Darmstadt) / Freier Garten- und Landschaftsarchitekt Palm (Weinheim).
Die Planerteams arbeiten dann auf Grundlage einer klar definierten Aufgabenstellung am gleichen Leistungsbild. Die wettbewerbliche Herangehensweise lässt ein hohes Maß an Lösungsqualität erwarten. Bereits im Vorfeld möchte die Verwaltung allen Neustadter Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit geben, sich einen Überblick über das weitere Vorgehen bei der Neugestaltung des Bahnhofsvorplatzes zu verschaffen.
Daher lädt die Stadtverwaltung ein zu einem Bürgerforum Bahnhofsvorplatz und Zentraler Omnibusbahnhof am 13. November 2015, 15.30 Uhr bis ca. 18.30 Uhr, im Ratssaal, Marktplatz 1, Neustadt an der Weinstraße.
Nach einer Begrüßung und Einführung durch die Verwaltung stellen sich die beauftragten Planerteams vor. An Informationstafeln haben die Bürgerinnen und Bürger dann Gelegenheit, sich vertieft über das Planungsverfahren und die vorgesehene Aufgabenstellung für die Büros zu informieren. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung stehen für Rückfragen zur Verfügung. Darüber hinaus werden Kommentare und Anregungen zu Teilen der Aufgabenstellung und zur Fragestellung „Was ist Ihnen wichtig bei der Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes?“ aufgenommen. Diese werden den Planerteams ergänzend zur Aufgabenstellung zur Verfügung gestellt.