Neustadt/Weinstraße
Versuchter PKW-Aufbruch
Im Zeitraum vom 15.02.2023, 18:30 Uhr bis zum 16.02.2023, 19:00 Uhr versucht eine bislang unbekannte Täterschaft die Fahrzeugtüren der Beifahrerseite eines Fords aufzubrechen. Der PKW war in einer Tiefgarage in der Straße Kohlplatz in 67433 Neustadt/W. geparkt. Im Rahmen der Sachverhaltsaufnahme vor Ort konnte ferner festgestellt werden, dass die verschlossene Tür zur Tiefgarage ebenfalls Hebelmarken aufwies. Es entstand ein Gesamtschaden in Höhe von circa 500 Euro.
Hinweise nimmt die Polizei Neustadt/W. unter Tel. 06321/854-0 oder per Mail an pineustadt@polizei.rlp.de entgegen.
Mit entstempelten Kennzeichen zur Inspektion
Am 16.02.2023 um 14:00 Uhr konnte ein VW-Beetle mit entstempelten Kennzeichen auf dem Parkplatz "Alter Turnplatz" in 67433 Neustadt/W. durch Mitarbeiter der Ordnungsbehörde Neustadt/W. festgestellt werden. Eine Streife konnte schließlich vor Ort die Fahrzeugbesitzerin antreffen. Diese teilte den Beamten mit, dass ihre Kennzeichen entwendet wurden und sie deshalb alte, entstempelte Kennzeichen an ihren PKW anbrachte, um diesen in eine Werkstatt zur Inspektion zu bringen. Aufgrund dieser Handlung muss sich die 73-Jährige aus der VG Deidesheim nun wegen eines Kennzeichenmissbrauchs strafrechtlich verantworten. Die Ermittlungen hinsichtlich des Kennzeichendiebstahls dauern an.
Dieb nutzt fünfminütige Abwesenheit
Am 16.02.2023 um kurz nach 07:30 Uhr stellte eine 30-Jährige ihren PKW in der Quellenstraße in 67433 Neustadt/W. ab, um eine Erledigung zu tätigen. Die Abwesenheit der Dame von circa fünf Minuten nutzte ein bislang unbekannter Täter, in dem er die Seitenscheibe des PKW's einschlug und den Rucksack der PKW-Halterin entwendete. Der Rucksack wurde wenig später durch einen Passanten im Schlossweg gefunden. Hieraus wurden die Bankkarten der Frau entwendet. Durch den Vorfall entstand ein Gesamtschafen in Höhe von circa 250 Euro. Zeugen, welche Hinweise zur Aufklärung der Tat geben können, werden gebeten sich mit der Polizei Neustadt/W. unter Tel. 06321/854-0 oder per Mail an pineustadt@polizei.rlp.de in Verbindung zu setzen. Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass man zu keinem Zeitpunkt Wertgegenstände offen und für Jedermann sichtbar im Fahrzeuginnenraum liegen lassen sollte.
Polizeiautobahnstation Ruchheim - Straßenverkehrsgefährdung auf der A6 - Zeugenaufruf
Am Mittwoch, den 15.02.2023, um 16.50 Uhr, kam es auf der A6 zu mehreren gefährlichen Verkehrssituationen durch einen grauen Mitsubishi Colt. Die 42-jährige Fahrerin eines grauen Nissan war auf der A6 von Mannheim kommend in Richtung Frankenthal unterwegs. Vor ihr fuhr der besagte Mitsubishi Colt. Kurz vor dem Autobahnkreuz Ludwigshafen bremste die Mitsubishi Fahrerin ihr Fahrzeug auf dem linken Fahrstreifen bei einer Geschwindigkeit von 100km/h bis zum Stillstand ab. Die hinter ihr fahrende Nissan-Fahrerin konnte bremsen und rechtzeitig hinter dem Mitsubishi halten. Anschließend setzten beide ihre Fahrt fort. Als die Nissan Fahrerin auf den rechten Fahrstreifen wechselte, tat es die Mitsubishi Fahrerin vor ihr gleich, um dann auch hier vor dem Nissan plötzlich bis zum Stillstand abzubremsen. Kurz darauf wiederholte sich das Gleiche auf dem linken Fahrstreifen.
Das Fahrverhalten der 53-jährigen Mitsubishi-Fahrerin soll eine große Öffentlichkeitswirkung erzielt haben und muss noch weitere bisher unbekannte Autofahrer betroffen haben.
Die Polizeiautobahnstation Ruchheim bittet, dass sich Personen, die Beobachtungen gemacht oder selbst von dem Mitsubishi gefährdet oder genötigt worden sind, sich zu melden: Tel. 06237 / 933-0 oder per Email pastruchheim@polizei.rlp.de.
Wiederholt negativ aufgefallen...
.. ist ein 22-Jähriger aus dem Landkreis Enzkreis am 14.02.2023 um 01:00 Uhr, als er mit seinem Mercedes-Benz einer anlassunabhängigen Verkehrskontrolle in der Landauer Straße in 67434 Neustadt/W. unterzogen wurde. Im Rahmen der Kontrolle konnte nämlich festgestellt werden, dass der junge Mann von seinem nicht-europäischen Führerschein in der Bundesrepublik Deutschland keinen Gebrauch machen darf. Aufgrund desselben Sachverhaltes lag gegen diesen zudem ein Haftbefehl vor. Die offene Geldstrafe konnte der Mercedes-Fahrer letztendlich begleichen. Diesen erwartet nun erneut ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Des Weiteren wird die zuständige Führerscheinstelle über den Sachverhalt in Kenntnis gesetzt.
Die Polizei möchte in diesem Zusammenhang nochmals eindringlich darauf hinweisen, dass Inhaber von nicht-europäischen Führerscheinen nach Begründung eines festen Wohnsitzes in der Bundesrepublik Deutschland lediglich ein Jahr von diesem Führerschein Gebrauch machen können. Hiernach muss zwingend eine Umschreibung des Führerscheines erfolgen.
Einbruchsdiebstahl in Wohnunterkunft
Im Zeitraum vom 12.02.2023, 20:00 Uhr bis zum 13.02.2023, 07:00 Uhr wurde durch unbekannte Täterschaft ein Fenster einer Wohnung einer Wohnunterkunft in der Europastaße in 67433 Neustadt/W. eingeschlagen. Hiernach wurde aus der Wohnung ein Bargeldbetrag in Höhe von 2300 Euro entwendet. Durch den Vorfall entstand ein Gesamtschaden in Höhe von circa 2500 Euro.
Personen, welche Hinweise zur Aufklärung der Tat geben können, werden gebeten sich mit der Polizei Neustadt/W. unter Tel. 06321/854-0 oder per Mail an pineustadt@polizei.rlp.de in Verbindung zu setzen.
Junggesellenabschied wird zum Verhängnis
Am 13.02.2023 um 01:30 Uhr wurde ein 27-Jähriger aus der VG Maikammer mit seinem Audi in der Mittelhambacher Straße in 67434 Neustadt/W. einer anlassunabhängigen Verkehrskontrolle unterzogen. Im Rahmen der Überprüfung des Mannes konnten bei diesem Auffälligkeiten festgestellt werden, welche auf eine aktuelle Betäubungsmittelbeeinflussung schließen ließen. Ein durchgeführter Vortest reagierte letztlich positiv auf die Stoffgruppe THC, weshalb dem Fahrer eine Blutprobe in der hiesigen Dienststelle entnommen wurde. Der Fahrzeugschlüssel wurde zuvor einer Bekannten des 27-Jährigen übergeben. Während der polizeilichen Maßnahmen räumte der Audi-Fahrer schließlich ein, dass er vergangene Woche während eines Junggesellenabschiedes einen Joint konsumiert hat. Dieser muss sich nun in einem Straf-, sowie in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren verantworten. Des Weiteren wird die zuständige Führerscheinstelle über den Vorfall informiert.
Diebstahl aus unverschlossenem PKW
In den Abendstunden des 11.02.2023, zwischen 21:30 Uhr und 22:30 Uhr wurden in der Talstraße in Neustadt an der Weinstraße aus einem unverschlossenen weißen Lieferfahrzeug der Marke Citroen Berlingo heraus eine Taschenlampe sowie die zum Fahrzeug gehörende Zulassungsbescheinigung Teil 1 entwendet. Der entstandene Sachschaden wird auf ca. 60 Euro geschätzt.
Zeugen des Vorfalls werden gebeten, sich mit hiesiger Polizeiinspektion Neustadt an der Weinstraße telefonisch (Telefonnummer: 06321-854) oder via E-Mail (pineustadt@polizei.rlp.de) in Verbindung zu setzen.
Sachbeschädigung an Badezimmerfenster
Am Samstag, den 11.02.2023, gegen 16:00 Uhr musste die Bewohnerin eines Wohnanwesens in der Kurt-Schumacher-Straße in 67433 Neustadt an der Weinstraße eine Beschädigung an ihrem Badezimmerfenster feststellen. Ersten Ermittlungen zur Folge und anhand des korrespondierenden Schadensbildes dürfte das Fenster mit einer Metallkugel beschädigt worden sein. Die Ermittlungen hinsichtlich der Person des Täters dauern an.
Zeugen des Vorfalls werden gebeten, sich mit hiesiger Polizeiinspektion Neustadt an der Weinstraße telefonisch (Telefonnummer: 06321-854) oder via E-Mail (pineustadt@polizei.rlp.de) in Verbindung zu setzen.
Trunkenheitsfahrt und Betäubungsmittelfund
Am 11.02.2023 gegen 02:00 Uhr konnte durch eine Streife der Polizei Neustadt an der Weinstraße ein Fahrzeug festgestellt werden, das mit überhöhter Geschwindigkeit in die Kirchstraße in Neustadt an der Weinstraße einbog. Der 42-jährige Fahrzeugführer wurde in der Folge durch die Polizeistreife kontrolliert. Dabei konnten die Beamten Atemalkoholgeruch wahrnehmen. Nach Verweigerung aller freiwilligen Test wurde dem Fahrzeugführer eine Blutprobe durch einen Arzt entnommen. Die Durchsuchung der Person führte zum Auffinden eines Papierumschlags mit einer geringen Menge Kokain. Gegen den 42-Jährigen wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen der Trunkenheitsfahrt und ein Strafverfahren wegen dem Verstoß gegen das BtmG eingeleitet.