Mainz

Dienstag, 13. September 2022

Tag der offenen Tür: Polizei am Valenciaplatz in Mainz

Einen Blick hinter die Kulissen und spannende Einblicke in den Arbeitsalltag wollten das Polizeipräsidium Mainz und das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz bei einem gemeinsamen Tag der offenen Tür Bürgerinnen und Bürgern bieten. Diese Gelegenheit nahmen anlässlich des 40-jährigen Bestehens dieser Behörden am Standort Valenciaplatz in Mainz ca. 7.500 Interessierte wahr und ließen sich im Rahmen des abwechslungsreichen Bühnenprogramms, zahlreicher actionreicher Vorführungen und an vielen Infoständen zeigen, was Polizei und Landeskriminalamt zur Gewährleistung der Sicherheit der rheinland-pfälzischen Bevölkerung jeden Tag leisten. Ein gelungenes Familienfest inmitten einer modernen Bürgerpolizei bot damit einen weiteren Höhepunkt im Jubiläumsjahr zum 75-jährigen Bestehen der Polizei Rheinland-Pfalz, bei dem letztendlich die Anzahl der Besucher die Zahl der Regenwolken überstieg.

Mittwoch, 31. August 2022

Sicher zur Schule: Hinweise mit Blick auf den Start des neuen Schuljahres

 Nur noch wenige Tage, dann beginnt für viele Kinder die Schule und
damit ein neuer Lebensabschnitt, der sie vor ungekannte Herausforderungen
stellt. Eine davon ist der tägliche Weg zur Schule oder zum Bus, der sie dorthin
bringt. Während viele Schulanfänger bislang meist mit Mama oder Papa unterwegs
waren, müssen sie nun alleine zu Fuß oder mit dem Fahrrad im Straßenverkehr
zurechtkommen. Und das ist nicht immer ungefährlich.

Die Polizei Rheinland-Pfalz ruft daher alle Autofahrende auf, besonders
vorsichtig und rücksichtsvoll zu fahren, um keine Kinder zu gefährden. Dies gilt
besonders im Umkreis von Schulen und generell immer, wenn Kinder am Straßenrand
erblickt werden. Autofahrende sollten stets bremsbereit sein, da immer die
Möglichkeit besteht, dass ein Kind plötzlich auf die Straße läuft. Besonders
aufpassen, um keine Kinder zu gefährden, sollten Autofahrende auch an Ein- und
Ausfahrten. Vor allem kleinere Kinder können die herausfahrenden Autos oft erst
spät sehen. Generell haben Kinder aufgrund ihrer Körpergröße einen schlechteren
Überblick über das Verkehrsgeschehen und ihr Blickfeld ist deutlich kleiner als
das eines Erwachsenen. Auch deshalb sollten weder Gehwege oder Fußgängerampeln
und Zebrasteifen durch Autos blockiert oder die Sicht darauf versperrt werden.

Für Eltern und deren Kinder ist jetzt der richtige Zeitpunkt, um den Schulweg zu
üben und dessen Gefahrenstellen zu besprechen. Die Präventionsexperten des
Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz (LKA) raten dazu, dabei nach folgenden Prinzip
vorzugehen: Vormachen, erklären - vormachen lassen, erklären lassen. In der
Anfangszeit kann es ratsam sein, das Kind noch auf dem täglichen Schulweg zu
begleiten, um zu beobachten, ob es sich richtig verhält.

Außerdem gibt die Polizei Rheinland-Pfalz folgende Tipps, worauf Eltern achten
sollten, damit ihre Kinder sicher in der Schule ankommen:

   - Der kürzeste Schulweg ist nicht immer der Sicherste. Wählen Sie
     den Schulweg so, dass Ihr Kind möglichst selten die Straße
     überqueren muss; wenn dann vorzugsweise an Fußgängerampeln oder
     Zebrastreifen.
   - Bringen Sie Ihrem Kind bei, dass es vor dem Überqueren einer
     Straße immer erst am Bordstein stehen bleiben und mehrmals nach
     rechts und links schauen soll. Auch an grünen Fußgängerampeln
     oder Zebrastreifen sollte es nicht einfach losgehen, sondern
     erst, wenn alle Autos wirklich halten.
   - Zeigen Sie Ihrem Kind die Gefahren an Ein- und Ausfahrten und
     auch auf Parkplätzen auf.
   - Kinder sollten sich sichtbar machen, indem sie beispielsweise
     bei Dunkelheit nicht vollkommen schwarz gekleidet aus dem Haus
     gehen - besser helle Kleidung oder gar Reflektoren.
   - Für Kinder, die mit dem Fahrrad zur Schule fahren gilt: Nur mit
     einem verkehrssicheren Fahrrad und mit Helm unterwegs sein!

Die Verkehrsexperten des LKA appellieren außerdem dazu, dass die Kinder wenn
möglich nicht mit dem Auto zur Schule gefahren werden. Die sogenannten
Elterntaxis schaffen vor Schulen immer wieder unübersichtliche
Verkehrssituationen und erhöhen damit für Kinder, die zu Fuß unterwegs sind, das
Unfallrisiko erheblich. Die Polizei empfiehlt daher, auch Grundschüler möglichst
zu Fuß zur Schule gehen zu lassen. Wenn sich der Fahrdienst jedoch nicht
vermeiden lässt, sollten sich die Eltern in der Nähe der Schule einen geeigneten
Parkplatz oder eine geeignete Seitenstraße suchen, wo sie gefahrlos anhalten
können, ohne andere zu behindern oder sogar zu gefährden.

Weitere Informationen zum Thema erhalten Sie auf: www.udv.de/udv/schulweg.

Rückfragen bitte an:

Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz
Pressestelle

Telefon: 06131-65-2009/-2053
Fax: 06131-65-2125
E-Mail: LKA.presse@polizei.rlp.de
www.polizei.rlp.de/lka

Mittwoch, 17. August 2022

Genug Betrug: Trickbetrüger treiben weiterhin ihr Unwesen

Anrufe durch falsche Polizisten und vermeintliche Enkel bleiben weiterhin aktuell. In Rheinland-Pfalz konnte im Juli dieses Jahres eine Anrufwelle mit etwa 800 Callcenter-Betrugsfällen, davon 45 vollendete Taten, registriert werden. Vor kurzem schlugen falsche Polizisten im Raum Mayen zu und konnten ihr Opfer um einen sechsstelligen Betrag betrügen. Vorwiegend ältere Menschen werden als Opfer ausgewählt und mit ständig neuen Tricks und erfundenen Geschichten unter Druck gesetzt, um Bargeld, Schmuck und andere Wertgegenstände zu erbeuten. Hierbei werden finanzielle Sorgen und Ängste um die Gesundheit von Angehörigen schamlos ausgenutzt. Die erste Kontaktaufnahme verläuft über das Telefon. Die Betrüger geben sich dabei als Amtsperson, oft als Polizeibeamte aus. Häufig nutzen die Straftäter eine spezielle Technik, die auf dem Telefondisplay der Angerufenen die Notrufnummer 110 oder der örtlichen Polizeidienststelle anzeigt. Unter einem Vorwand wie beispielsweise, die Polizei habe Hinweise auf einen geplanten Einbruch, gelingt es den Betrügern immer wieder, glaubwürdig zu vermitteln, dass Geld und Wertsachen im Haus nicht sicher seien. Daher müsse alles in Sicherheit gebracht werden und einem Polizisten in Zivil ausgehändigt werden, der vorbeikäme. Beim Enkeltrick geben sich die Täter als Verwandter aus. Rhetorisch geschickt wird eine ausgeklügelte Geschichte erzählt, um das Vertrauen zu gewinnen. Hierbei wird eine finanzielle Notlage, wie beispielsweise eine Notoperation oder der Kauf einer Immobilie vorgetäuscht. Die Situation wird immer als äußerst dringlich dargestellt. Der angebliche Enkel gibt an, dass jemand anderes das Geld abholen komme, da er selbst verhindert sei. Außer den hier geschilderten Maschen, gibt es zahlreiche weitere Variationen, wie die Betrüger versuchen, an Geld zu kommen. Aktuell kann eine Betrugsmasche festgestellt werden, die vermehrt über den Messenger-Dienst WhatsApp kursiert. Dabei geben sich die Täter als Verwandte oder Bekannte aus und behaupten, dass die angezeigte Rufnummer die neue Erreichbarkeit sei. Im Anschluss wird um die Überweisung von Geldbeträgen gebeten, da man sich in einer Notlage befinde oder aktuell selbst keine Überweisungen vornehmen könne. So oder so ähnlich lauten die Textnachrichten der Betrüger: "Hallo Mama, mein Handy ist kaputtgegangen. Hier meine neue Nummer. Die alte Nummer kannst du löschen." "Ich muss heute noch Rechnungen überweisen, komm aber nicht an meine Daten. Kannst du das für mich übernehmen? Morgen kriegst du das Geld zurück." Doch das Geld, meist einige tausend Euro, landet auf einem Konto der Betrüger. Der Betrug fällt meist erst nach einer Überweisung auf, wenn die echten Bekannten oder Verwandten angerufen werden oder sich selbst bei dem Opfer melden. Das Landeskriminalamt und die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz geben Tipps, wie Sie sich und Ihre Angehörigen vor den Betrügereien schützen können.

 

  - Legen Sie den Hörer auf! Das ist nicht unhöflich.
   - Die Polizei ruft Sie niemals unter der Polizeinotrufnummer 110
     an.
   - Übergeben Sie nie Geld oder Wertsachen an Unbekannte!
   - Die Polizei wird Sie niemals dazu auffordern, Geld oder
     Wertsachen herauszugeben.
   - Seien Sie misstrauisch, wenn sich jemand am Telefon mit den
     Worten "Rate mal, wer hier spricht!" meldet, ohne sich selbst
     namentlich vorzustellen.
   - Nutzen Sie nicht die Rückwahltaste! Geben Sie bei Rückfragen an
     die Polizei die Telefonnummer der örtlichen Dienststelle selbst
     über die Tasten ein.
   - Im Notfall wählen Sie die 110, Notruf Polizei!
   - Halten Sie in allen Fällen telefonische Rücksprache zu Ihren
     Angehörigen oder kontaktieren Sie diese unter der "alten"
     Nummer.
   - Tätigen Sie keine Überweisung nur aufgrund eines Chatverlaufs.
   - Sichern Sie gegebenenfalls den Chatverlauf durch Screenshots, da
     die entsprechenden Nachrichten in der Regel im Nachgang durch
     die unbekannten Täter gelöscht werden und geben Sie keine
     weiteren persönlichen Daten preis. Die Screenshots können
     wichtige Beweismittel in einem Strafverfahren sein.
 


Weitere Informationen finden Sie unter:

https://www.polizei.rlp.de/de/aufgaben/praevention/kriminalpraevention/aktuelle-betrugsmasche-falsche-polizeibeamte/

https://www.youtube.com/watch?v=84ugug_ZYZ0
https://www.youtube.com/watch?v=gwMr8RxYh38

https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/betrug/enkeltrick/

https://www.polizei-beratung.de/startseite-und-aktionen/aktuelles/detailansicht/sicher-im-messenger-dienst-schuetzen-sie-sich-und-ihre-kontakte-vor-betrug/

https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/pressemeldungen/digitale-welt/unerlaubte-werbeanrufe-durch-angebliche-verbraucherschuetzer-71076

Freitag, 15. Juli 2022

Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz und Verbraucherzentrale warnen vor Betrugsmaschen im Internet

Auf der Suche nach einem Schnäppchen im Internet durchforsten viele Menschen Kleinanzeigen-Portale. Doch auf diesen Seiten lauern auch einige Betrüger, die es nur auf das Geld der Interessenten abgesehen haben. Das Landeskriminalamt und die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz informieren über die gängigsten Betrugsmaschen.

Der Käuferschutz-Trick:

Auf der Suche nach einem Router wurde ein Verbraucher bei eBay-Kleinanzeigen fündig. Der Verkäufer bat darum, die Bezahlung per PayPal durchzuführen und wies darauf hin, dass die Option "Geld an Freunde und Familie senden" günstiger und schneller sei. Das Geld wurde über die gewünschte Option angewiesen, der Router kam jedoch nie beim Interessenten an und der Verkäufer war danach nicht mehr erreichbar. Auf den Käuferschutz von PayPal konnte sich der Verbraucher nicht berufen, da der Käuferschutz nur bei Transaktionen mit der Option "Geld senden für Waren und Dienstleistungen" gewährt wird. Bei der Option "Geld an Freunde und Familie senden" gilt der Käuferschutz nicht.

Der Transportkosten-Trick:

Bei einer anderen Masche versuchen Betrüger, sich angebliche Transportkosten zu erschleichen. Ein Verbraucher bot bei eBay-Kleinanzeigen ein Klavier zum Verkauf an. Der angebliche Kaufinteressent gab vor, den Termin zur Abholung und Bezahlung der Ware aufgrund eines Auslandsaufenthalts nicht persönlich wahrnehmen zu können. Er bot an, den Kaufpreis und die anfallenden Transportkosten auf das Bankkonto des Verbrauchers zu überweisen und eine Spedition mit der Abholung zu beauftragen. Der Verkäufer erhielt kurze Zeit später eine E-Mail mit der Bestätigung, dass der Kaufpreis inklusive der Abholkosten vom Konto des Käufers abgebucht wurde. In einer weiteren E-Mail forderte der Käufer den Verbraucher auf, die Transportkosten an eine Spedition zu zahlen. Die angebliche Überweisungsbestätigung war allerdings gefälscht. Dem Konto des Verkäufers wurde der Betrag nie gutgeschrieben und der von ihm überwiesene Betrag an die angebliche Spedition war nicht mehr rückgängig zu machen.

Der Personalausweis-Trick:

Auch von der scheinbar seriös wirkenden Legitimation von Verkäufern sollte man sich nicht blenden lassen. Ein Verbraucher entdeckte auf eBay-Kleinanzeigen eine Spielekonsole für 500 Euro. Der Verkäufer legitimierte sich mit einem Foto "seines" Personalausweises, woraufhin der Verbraucher den Kaufpreis per Echtzeitüberweisung zahlte. Die Konsole kam nie an und der Verkäufer war nicht mehr zu erreichen. Missbrauch der Funktion "Sicher bezahlen": Das sogenannte "Sicher Bezahlen" auf eBay-Kleinanzeigen soll Anbieter und Kaufinteressenten schützen. Der Käufer überweist den Kaufpreis an einen Zahlungsdienstleister von eBay-Kleinanzeigen. Der Verkäufer wird über den Geldeingang informiert und kann die Ware losschicken. Sobald die Ware beim Käufer eingegangen ist, bestätigt dieser den Wareneingang und der Verkäufer bekommt sein Geld. Doch Kriminelle nutzen auch diese scheinbar sichere Variante aus. Sie verschicken Nachrichten über SMS oder Messenger-Dienste und schlagen als Zahlungsvariante "Sicher bezahlen" vor. Allerdings enthält die Nachricht einen Link zu einer gefälschten Internetseite. Wer dort seine Bank- oder Kreditkartendaten eingibt, wird aufgefordert, zur Autorisierung die Kreditkartendaten einzugeben, die dann missbraucht werden.

Ausführliche Informationen bieten die Verbraucherzentrale und das Landeskriminalamt im Internet unter www.verbraucherzentrale-rlp.de/onlineshopping und www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/gefahren-im-internet/e-commerce/.

Samstag, 2. Juli 2022

Internationaler Schlag gegen Geldautomatensprenger - Durchsuchungen und Festnahmen in mehreren Ländern

Gemeinsame Pressemitteilung von Staatsanwaltschaft Osnabrück und Zentrale Kriminalinspektion Osnabrück, Staatsanwaltschaft Mainz und Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz, Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main und Hessisches Landeskriminalamt sowie des Polizeipräsidiums Mittelhessen, Staatsanwaltschaft Amsterdam (Openbaar Ministerie) und der Polizei (Politie) Amsterdam - in enger Zusammenarbeit mit Bundeskriminalamt und Europol
Deutsch-niederländische Ermittler erneut erfolgreich - 13 Tatverdächtige festgenommen - Ermittlungen zu 12 Automatensprengungen - 28 Durchsuchungen umgesetzt - Sach- und Beuteschäden von mehreren Millionen Euro - Fahrzeugverleihfirmen im Fokus
Sprengungen von Geldautomaten beschäftigen seit geraumer Zeit Justiz- und Polizeibehörden in ganz Deutschland. Jetzt gelang deutsch-niederländischen Ermittlungskräften unter Koordination der Zentralen Kriminalinspektion Osnabrück und der Staatsanwaltschaft Osnabrück ein bundesweiter Coup. Gestern (28. Juni 2022) durchsuchten in einer konzertierten internationalen Polizei- und Justiz-Aktion rund 100 Beamtinnen und Beamte aus Nordrhein-Westfalen, Niedersächsischen, Rheinland - Pfalz, Hessen und den Niederlanden 16 Objekte, darunter Geschäfts- und Wohnadressen sowie Adressen von Fahrzeugverleihfirmen.
Weitere zwölf zum Verfahren gehörende Objekte wurden bereits Tage zuvor durchsucht. 13 mutmaßliche Geldautomaten-Sprenger konnten im Zusammenhang mit den Ermittlungskomplexen insgesamt festgenommen werden. Eine der Festnahmen erfolgte gestern in den Niederlanden, in der Nähe von Helmond. Die weiteren bereits Tage bzw. Wochen zuvor. An dem Großeinsatz und den umfangreichen Ermittlungen waren neben der Zentralen Kriminalinspektion und der Staatsanwaltschaft Osnabrück, die Staatsanwaltschaft Mainz, das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz, die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main und das Hessische Landeskriminalamt sowie das Polizeipräsidium Mittelhessen, die Staatsanwaltschaft Amsterdam (Openbaar Ministerie) und die Polizei (Politie) Amsterdam in enger Zusammenarbeit mit dem Bundeskriminalamt und Europol beteiligt.
Unter anderem fanden die Ermittler bei den Durchsuchungen über 80 Mobiltelefone, mehrere PCs und Tablets wie auch zahlreiche elektronische Datenträger. Alleine
in einem durchsuchten Objekt in Recklinghausen befanden sich 35 Handys. Noch dazu konnten ein Jammer und gestohlene Kennzeichen sowie Kennzeichen-Duplikate
in einem Objekt in den Niederlanden festgestellt werden. Auch mutmaßliche Täterbekleidung sowie diverse Unterlagen und Ordner konnten sichergestellt werden. Bei einer Durchsuchung in den Niederlanden (bei Helmond/NL) zogen die Einsatzkräfte zudem einen Audi S 5 sowie ein Motorrad BMW GS im Wert von ca. 40.000 Euro im Rahmen der Vermögensabschöpfung ein.

In dem oben aufgeführten Ermittlungskomplex können folgende Geldautomatensprengungen Rheinland-Pfalz zugeordnet werden:

   - Höhr-Grenzhausen am 05.01.2022; Sachschaden: 750.000 Euro

   - Gensingen am 09.01.2022; Sachschaden: 200.000 Euro

   - Daun am 14.02.2022; Sachschaden: 90.000 Euro

   - Niederzissen am 06.05.2022; Sachschaden: 350.000 Euro

   - Kruft am 29.05.2022; Sachschaden: etwa 30.000 Euro

   - Ulmen am 29.05.2022; Sachschaden: 250.000 Euro

In Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Amsterdam und verschiedenen niederländischen und deutschen Polizeidienststellen wurden im Rahmen der rheinland-pfälzischen Strafverfahren zwei Mietwagenunternehmen in Nordrhein-Westfalen (Mühlheim an der Ruhr und Gladbeck) und mehrere Objekte (Wohnanschriften/Garage) in den Niederlanden durchsucht. In diesem Zusammenhang konnten vier Tatverdächtige für Rheinland-Pfalz festgenommen werden. Ein weiterer Tatverdächtigter ist flüchtig.
Bei den Durchsuchungen konnten u.a. Tatmittel wie mehrere Sprengstoffpakete, Kabel, Benzinkanister, gestohlene Kennzeichen, Tatfahrzeuge, Mobiltelefone und Tatkleidung sichergestellt werden. Die Sprengstoffpakete wurden vor Ort durch Spezialkräfte der Polizei delaboriert.
Nach jetzigem Stand stehen 17 Mitglieder einer niederländischen Tätergruppierung aus den Niederlanden im dringenden Verdacht, in unterschiedlicher Zusammensetzung insgesamt 12 Geldautomatensprengungen in Deutschland verübt zu haben. Sechs in Rheinland-Pfalz, drei in Nordrhein- Westfalen, zwei in Niedersachsen und eine in Hessen. Es entstand ein Sach- und Beuteschaden von mehr als vier Millionen Euro.
Den Identifizierungen und Festnahmen gingen unter anderem monatelange verdeckte Ermittlungen voraus. Dabei wurde ein besonderer Fokus auf die Mietwagenfirmen gelegt, die die Tatfahrzeuge an die Sprenger vermieteten. Es gelang den Ermittlerinnen und Ermittlern, Erkenntnisse aus den verschiedenen Bundesländern und den Niederlanden zusammenzuführen und gemeinsam binnen eines halben Jahres die Ermittlungsarbeit erfolgreich zu beenden. Hervorzuheben sind die hervorragende und intensive Zusammenarbeit der verschiedenen Bundesländer und insbesondere der enge Informationsaustausch mit den niederländischen Behörden, durch den dieser große deutsch-niederländische Schlag gegen die Geldautomatensprenger-Szene überhaupt erst möglich wurde.
Die länderübergreifenden Ermittlungen gehen zudem zurück auf eine zentrale Auswertung des Bundeskriminalamts zu verschiedenen in den Jahren 2021 und 2022 in Deutschland erfolgten Geldautomatensprengungen. Seit Januar 2022 waren Polizei und Staatsanwaltschaften in den vier beteiligten Bundesländern den Tätern auf der Spur. Dabei konnten die Ermittlungen auf europäischer Ebene durch die konzentrierte Mitwirkung von Europol vertieft und verdichtet werden. Für die Sprengungen der Automaten verwendeten die Täter in den meisten Fällen Festsprengstoff. Ein Trend, den auch das Bundeskriminalamt für das gesamte Bundesgebiet bestätigt. Die Taten werden immer gefährlicher - für Anwohner, Passanten und Einsatzkräfte. Auch das waghalsige Fluchtverhalten nach den Sprengungen ist von hoher krimineller Energie geprägt. Teilweise entfernten sich die PS-starken Fahrzeuge mit Spitzengeschwindigkeiten von über 250 km/h über die Autobahnen vom Tatort.

Samstag, 2. Juli 2022

Gemeinsame Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz und des Landeskriminalamts Rheinland-Pfalz (LKA)

Festnahmen und bundesweite Durchsuchungen gegen Mitglieder und
Unterstützer der verbotenen islamistischen Vereinigung "Kalifatsstaat".
Seit heute Morgen um sechs Uhr laufen Durchsuchungen in 6 Bundesländern, die sich gegen Mitglieder, Unterstützer und Sympathisanten der verbotenen Vereinigung "Kalifatsstaat" richten.
Die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz - Landeszentralstelle zur Bekämpfung von Terrorismus und Extremismus Rheinland-Pfalz (ZeT) und das Landeskriminalamt  Rheinland-Pfalz führen Ermittlungen gegen 10 Beschuldigte aus der Region Bad Kreuznach und einen weiteren Beschuldigten aus Nordrhein-Westfalen wegen des Verdachts des Verstoßes gegen ein Vereinigungsverbot gem. § 85 StGB.
Die islamistische Vereinigung "Kalifatsstaat" wurde mit Verfügung des Bundesministers des Innern vom 08.12.2001 verboten, da sich die Ziele und Zwecke der Vereinigung gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung und den Gedanken der Völkerverständigung richten. Den Beschuldigten liegt zur Last, als Rädelsführer und Mitglieder dieser verbotenen Vereinigung, die Organisationstrukturen des "Kalifatsstaats" fortgeführt und zu diesem Zweck die Verbreitung der islamistischen Ideologie der Vereinigung gefördert zu haben.
Die Ermittlungen beruhen auf Erkenntnissen der Abteilung Verfassungsschutz des Ministeriums des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz. Die Ermittlungen ergaben den dringenden Verdacht, dass innerhalb eines Moscheevereins in Bad Kreuznach in Predigten und durch den Verkauf von Schriften und sonstigen Propagandamitteln die Ideologie des "Kalifatsstaats" verbreitetet wird und die Mitglieder des Moscheevereins die Organisationsstrukturen der Vereinigung aufrechterhalten.
Die unter der Sachleitung der ZeT durch das Landeskriminalamt geführten aufwändigen Ermittlungen ergaben , dass die Beschuldigten im Tatzeitraum durch den Verkauf der Schriften des in Istanbul lebenden Anführers der Vereinigung Metin Kaplan sowie durch die Sammlung von Spenden und den Verkauf von Lebensmitteln in einem eigenen Ladenlokal erhebliche Einnahmen erzielten, die sie der Aufrechterhaltung der Vereinigungsstrukturen und dem Lebensunterhalt des selbsternannten "Kalifen" Metin Kaplan zuführten. Mithilfe verdeckter Maßnahmen konnten in Bad Kreuznach und Umgebung insgesamt 10 Personen identifiziert werden, die innerhalb des Vereins für die verbotene Vereinigung tätig sind. Ferner konnte festgestellt werden, dass die in Rheinland-Pfalz ansässigen Beschuldigten intensive Kontakte zu einer in Nordrhein-Westfalen wohnhaften Person pflegten, die offensichtlich dem "Kalifatsstaat" in leitender Position angehört, so dass das Ermittlungsverfahren auch auf diese Person, bei der es sich um den Sohn des Metin Kaplan handeln soll, erstreckt wurde. Zwei der Beschuldigten, die als Hauptverantwortliche der Moschee in Bad Kreuznach fungieren, beteiligten sich ferner überregional an der Durchsetzung von Anordnungen des Metin Kaplan, von dem sie herfür teilweise unmittelbare Anweisungen erhielten. Dem in Nordrhein-Westfalen wohnhaften Beschuldigten liegt zur Last, an herausgehobener Stellung innerhalb der Vereinigung tätig zu sein, Anweisungen des Metin Kaplan an die Beschuldigten in Bad Kreuznach weitergegeben und Schriften des Metin Kaplan innerhalb des Moscheevereins verteilt zu haben. Ferner soll er namhafte Spendengelder entgegengenommen haben.
Die Ermittlungen ergaben zudem den dringenden Verdacht, dass die verbotene Vereinigung über Bad Kreuznach hinaus Kontakte zu Verantwortlichen von Moscheen und Vereinen in weiteren Bundesländern unterhält, die ebenfalls der Ideologie des "Kalifatsstaats" folgen. Auf der Grundlage dieser Erkenntnisse haben auch die Generalstaatsanwaltschaften Celle und München sowie die Staatsanwaltschaften Düsseldorf, Frankfurt am Main, Karlsruhe und Köln eigene Ermittlungsverfahren eingeleitet. Um eine nachhaltige Zerschlagung der Strukturen des "Kalifatsstaats" zu erreichen und Beweismittelverluste zu vermeiden, haben die beteiligten Ermittlungsbehörden vereinbart, Durchsuchungsbeschlüsse und Haftbefehle zeitgleich zu vollstrecken. Die heutigen Maßnahmen werden vom Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz koordiniert. Insgesamt wurden heute in den betroffenen Bundesländern 50 Objekte durchsucht und 3 Haftbefehle vollstreckt.
In dem von der ZeT geführten Ermittlungsverfahren wurden heute bei 11 Beschuldigten in Bad Kreuznach und Nordrhein-Westfalen sowie in dem Verein in Bad Kreuznach Durchsuchungsbeschlüsse vollstreckt. Ein weiterer Durchsuchungsbeschluss richtet sich gegen einen Schlachtbetrieb, in dem das Fleisch für den Verkauf in dem moscheeeigenen Laden beschafft worden sein soll. Zwei 49 und 62 Jahre alte Beschuldigte aus Bad Kreuznach und der 44-jährige Beschuldigte aus Nordrhein-Westfalen wurden aufgrund bestehender Haftbefehle des  Amtsgerichts Koblenz festgenommen.
Zurzeit informieren das Landeskriminalamt und die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz in einer Pressekonferenz über weitere Einzelheiten des heutigen Aktionstages. Auskünfte zu den polizeilichen Maßnahmen in den anderen Bundesländern erteilen die jeweiligen Justiz- und Polizeibehörden.

Hintergrund:

1. Die verbotene Vereinigung "Kalifatsstaat"

Mit Verfügung des Bundesministeriums des Innern vom 08.12.2001 wurde die Vereinigung "Kalifatsstaat" verboten, da sich die Ziele und Zwecke der Vereinigung gegen die verfassungsmäßige Ordnung und den Gedanken der Völkerverständigung richteten. Mit Urteil vom 27.11.2002 hat das Bundesverwaltungsgericht  die gegen die Verbotsverfügung gerichtete Klage von Vertretern des "Kalifatsstaats" abgewiesen. Die Verbotsverfügung ist seitdemrechtskräftig.
Ausweislich der Feststellungen in der Verbotsverfügung richtet sich die Vereinigung gegen die verfassungsmäßige Ordnung und den Gedanken der Völkerverständigung. Die Ideologie des "Kalifatsstaats" erkennt die freiheitlich demokratische Grundordnung nicht an, sondern proklamiert den Vorrang des islamischen Rechts vor den demokratischen Institutionen. Der gläubige Muslim darf sich hiernach keinen Vorschriften und Gesetzen unterwerfen, die nicht von Allah stammen. Unabhängige Gerichte einschließlich der Garantie der sog. Justizgrundrechte lehnt die Vereinigung ab. Als einzig gültiges Recht und Gesetz wird nur die Scharia anerkannt. Nach den Feststellungen in dem Verbotsverfahren richtet sich der sogenannte "Kalifatsstaat" außerdem gegen den Gedanken der Völkerverständigung, da er zum Umsturz in der Türkei zwecks Errichtung eines islamischen Staates aufruft und in hohem Maße aggressive Propaganda gegen den Staat Israel und Juden betreibt.
Die Vereinigung wurde am 25.11.1984 zunächst unter dem Namen" (Verband der islamischen Vereine und Gemeinden e.V. Köln ("Islami Cemaatleri ve Cemiyetleri Birligi - ICCB) von Cemalettin Kaplan gegründet. Kaplan vertritt die Auffassung, dass nur durch kompromisslose Verkündung des Islam das Ziel eines islamischen Staates erreicht werden könne.
Am 18.04.1992 rief Cemalettin Kaplan in der Rhein-Mosel-Halle in Koblenz den "Föderativen Islamstaat Anatolien" aus und ließ sich als "Emir der Gläubigen" und - damals noch stellvertretenden - "Kalifen" bestätigen. Nach seinem Tod im Jahr 1995 übernahm sein Sohn Metin Kaplan die Leitung des sogenannten "Kalifatsstaats" und rief sich selbst zum "Kalifen" aus.
Metin Kaplan rief im Jahr 1996 zur Tötung eines Konkurrenten namens Halil Ibrahim Sofu auf, der sich zum "Gegenkalifen" ernannt hatte und erließ eine sog. Todesfatwa. Als Sofu daraufhin am 08.05.1997 von unbekannten Tätern erschossen wurde, wurde Metin Kaplan wegen öffentlicher Aufforderung zu Straftaten in zwei tateinheitlichen Fällen durch Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 15. November 2000 zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt und nach deren Verbüßung in die Türkei abgeschoben.

2. § 85 StGB. Verstoß gegen ein Vereinigungsgebot
(1) 1Wer als Rädelsführer oder Hintermann im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes den organisatorischen Zusammenhalt - 1.einer Partei oder Vereinigung, von der im Verfahren nach § 33 Abs. 3 des Parteiengesetzes unanfechtbar festgestellt ist, daß sie Ersatzorganisation einer verbotenen Partei ist, oder -
2.einer Vereinigung, die unanfechtbar verboten ist, weil sie sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richtet, oder von der unanfechtbar festgestellt ist, daß sie Ersatzorganisation einer solchen verbotenen Vereinigung ist, aufrechterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. 2Der Versuch ist strafbar.

(2) Wer sich in einer Partei oder Vereinigung der in Absatz 1 bezeichneten Art als Mitglied betätigt oder wer ihren organisatorischen Zusammenhalt oder ihre weitere Betätigung unterstützt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft

Presseauskünfte:
Generalstaatsanwalt Dr. Jürgen Brauer 0261/1307-30101

Samstag, 2. Juli 2022

Generalstaatsanwaltschaft Koblenz und Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz: Einladung zur gemeinsamen Pressekonferenz

Ermittlungen gegen Mitglieder der verbotenen Vereinigung "Kalifatsstaat" - Verhaftungen und Durchsuchungen in 6 Bundesländern
Unter Federführung des Landeskriminalamtes Rheinland-Pfalz werden heute seit 06:00 Uhr in 6 Bundesländern insgesamt 3 Haftbefehle und 47 Durchsuchungsbeschlüsse gegen Mitglieder des "Kalifatsstaates" vollstreckt. Gegen die insgesamt 41 Beschuldigten besteht in den von den Generalstaatsanwaltschaften Celle, Koblenz und München sowie den Staatsanwaltschaften Düsseldorf, Frankfurt am Main, Karlsruhe und Köln geführten Ermittlungen der Verdacht des Verstoßes gegen ein Vereinigungsverbot nach § 85 Abs. 1 und 2 StGB und des Verbreitens von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen nach § 86 Abs. 1 Nr. 2 StGB.
Den Beschuldigten wird vorgeworfen, als Rädelsführer den organisatorischen Zusammenhalt der unanfechtbar verbotenen Vereinigung "Kalifatsstaat" aufrechterhalten bzw. sich an der Vereinigung "Kalifatsstaat" als Mitglied beteiligt bzw. als Nichtmitglied Propagandamittel dieser Vereinigung verbreitet zu haben. Bei dem "Kalifatsstaat", der von dem in Istanbul lebenden Metin Kaplan geführt wird, handelt es sich um eine islamistische Vereinigung mit Ziel der Errichtung eines islamischen Staates unter Ablehnung demokratischer und rechtsstaatlicher Grundsätze auf der Grundlage des Korans als Verfassung und der Scharia als allein geltendes Recht ist.
Um 13 Uhr werden Herr Generalstaatsanwalt Dr. Jürgen Brauer, die zuständigeDezernentin, Oberstaatsanwältin Kristina Speicher, Herr Vizepräsident AchimFüssel und der Leiter des Einsatzes, Hans Kästner, über Gegenstand undHintergründe des Verfahrens und erste Ergebnisse der heutigen Maßnahmenberichten.

Die Pressekonferenz findet statt am Dienstag, 28. Juni 2022, um 13:00 Uhr,
Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz, Jakob-Steffan-Raum, (Einlass über LKA-Nebeneingang, Kreyßigstraße), Valenciaplatz 7, 55118 Mainz
Die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sind herzlich zur Berichterstattung eingeladen.
Bitte melden Sie sich vorab bei der Pressestelle des Landeskriminalamtes Rheinland-Pfalz unter lka.presse@polizei.rlp.de oder telefonisch unter 06131/65-2009 oder -2066 an.
Der Leiter der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz, Dr. Jürgen Brauer, der LKA-Vizepräsident, Achim Füssel, und der Leiter des Einsatzes, Hans Kästner, stehen selbstverständlich für O-Töne zur Verfügung.

Montag, 27. Juni 2022

Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz und Verbraucherzentrale beteiligen sich an der Woche der Medienkompetenz - Tipps gegen Betrugsmaschen und Abzocke im Internet

 Das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz (LKA) und die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz beteiligen sich mit dem Tag des Verbraucherschutzes an der Woche der Medienkompetenz.
Am Dienstag, 5. Juli, informieren sie in drei Web-Seminaren zu Betrugsmaschen beim Online-Shopping, zu Datensicherheit und Cyberattacken sowie zu Abzockmaschen bei der Reisebuchung im Internet.

Web-Seminar 1) Betrugsmaschen beim Online-Shopping
Betrüger nutzen verstärkt das Internet für ihre kriminellen Machenschaften. Mit Fake-Shops, gefälschten Angeboten und anderen Tricks kassieren sie beim Online-Shopping ab oder treiben auf ebay-Kleinanzeigen ihr Unwesen. In diesem Web-Seminar informieren Miriam Raic von der Verbraucherzentrale und Michael Krausch vom Landeskriminalamt über die gängigen Betrugsmaschen im Netz und geben Tipps, wie man sich vor Abzocke schützen kann. Das Web-Seminar "Betrugsmasche beim Online-Shopping" findet am 5. Juli, ab 14 Uhr statt und dauert circa 60 Minuten.

Web-Seminar 2) Daten einfach sichern und Cyberattacken vorbeugen
Wie wichtig es ist, die eigenen Daten zu sichern, lernen viele erst, wenn ihre Zugangsdaten ausgespäht und missbraucht wurden oder ein Verschlüsselungstrojaner den Zugriff auf eigene Dateien wie Adressbuch, private Dokumente oder gar die digitale Fotosammlung verwehrt. Nicht nur der finanzielle Schaden, auch der emotionale Schaden kann groß sein. Mit der richtigen Prävention kann jede und jeder vorbeugen. Im diesem Web-Seminar erklären Michael Gundall von der Verbraucherzentrale und Michael Krausch vom Landeskriminalamt, wie man seine Daten einfach sichern kann und wie man sie sicher löscht, bevor man sein Gerät verkauft oder entsorgt. Zudem erklären die Experten, wie man seine Daten ganz leicht verschlüsseln kann. Das Web-Seminar "Daten einfach sichern und Cyberattacken vorbeugen" findet am Dienstag, 5. Juli, ab 16:30 Uhr statt und dauert circa 60 Minuten.

Web-Seminar 3) Reisen & andere Tücken - Reiseabzocke im Netz erkennen und
vorbeugen
Bei der Reiseplanung und der Buchung im Netz kann einiges schiefgehen. Besonders in Online-Reiseportalen gilt es, ganz genau hinzuschauen. In diesem Web-Seminar
informieren Miriam Raic von der Verbraucherzentrale und Michael Krausch vom Landeskriminalamt darüber, was es bei Planung, Buchung, Bezahlung und Stornierung zu beachten gibt. Außerdem geben sie Tipps, wie man Lockvogelangebote erkennen und sich vor Betrügereien mit falschen oder nicht existierenden Ferienhäusern schützen kann. Das Web-Seminar "Reisen & andere Tücken - Reiseabzocke im Netz erkennen und vorbeugen" findet am Dienstag, 5. Juli, ab 18:30 Uhr statt und dauert circa 90 Minuten.

Weitere Hinweise
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www.verbraucherzentrale-rlp.de/woche-der-medienkompetenz-rlp anmelden. Fragen werden im Live-Chat beantwortet.

Um an den Web-Seminaren teilnehmen zu können, wird ein Computer mit Internetzugang und Lautsprecher benötigt. Ideal ist ein Kopfhörer. Weitere Informationen und den Link zum Web-Seminarraum erhalten Interessierte im Anschluss an die Anmeldung.

Umfangreiche Informationen zur Sicherheit im Netz gibt es zusätzlich unter folgenden Links: https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/sicher-im-internethttps://www.polizei-beratung.de https://mdi.rlp.de/de/cybersicherheit/

Sonntag, 19. Juni 2022

Polizei und Verbraucherzentrale warnen: Betrügerische Forderungsschreiben einer nicht existierenden Coburger Inkassofirma in Umlauf

 - Fake-Inkasso-Schreiben eines Forderungsmanagements &
     Rechtsanwälte Milan Delic im Umlauf

   - Betroffene werden unberechtigterweise zu einer Zahlung von
     199,28 Euro aufgefordert

Betrüger verschicken aktuell zahlreiche Forderungsschreiben eines angeblichen Forderungsmanagements & Rechtsanwälte Milan Delic mit Sitz in Coburg. Die Empfänger sollen umgehend 199,28 Euro auf ein mit rumänischer IBAN angegebenes Konto überweisen. Gedroht wird mit der Beauftragung eines Gerichtsvollziehers mit der Zwangsvollstreckung, Pfändung zukünftiger Einnahmen sowie einer SCHUFA-Meldung, wenn keine Zahlung erfolge. Zudem entstünden weitere erhebliche Kosten.
Auffällig an der Aufmachung des Schreibens: In Großbuchstaben wird darauf hingewiesen, dass es sich hier um einen "Offiziellen Partner der SCHUFA" handele. Auf Nachfrage hat die SCHUFA erklärt, dass der Versender sich fälschlicherweise und irreführend als "SCHUFA-Partner" ausgebe. Bei diesen Anschreiben handele es sich um Betrug. Die SCHUFA gehe bereits juristisch gegen die Betrüger vor. Die Polizei und die Verbraucherzentrale warnen: Die unberechtigte Forderung sollte auf keinen Fall bezahlt werden!
Betroffene sollten die Schreiben entsorgen. Sind bereits Zahlungen erfolgt, empfiehlt die Polizei, unbedingt Anzeige zu erstatten.
Mit dem Inkasso-Check der Verbraucherzentrale auf www.inkasso-check.de können Inkassoforderungen kostenlos überprüft werden.
Weitere Informationen von der Verbraucherzentrale finden Sie unter: https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/wissen/geld-versicherungen/kredit-schulden-insolvenz/inkasso-so-erkennen-sie-unserioese-forderungen-10871

Die örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale bieten außerdem eine individuelle Beratung zu dem Thema an.

Mittwoch, 1. Juni 2022

Weltfahrradtag am 3. Juni: LKA Rheinland-Pfalz sensibilisiert für ein rücksichts- und respektvolles Verkehrsverhalten gegenüber Radfahrenden

 Bei Autounfällen bleibt es glücklicherweise oft bei Blechschäden - auch, weil Autos eine Knautschzone haben, durch die die Insassen geschützt sind. Personen auf einem Fahrrad haben eine solche Knautschzone nicht, weshalb sie besonders gefährdet sind. Im vergangenen Jahr gab es in Rheinland-Pfalz 3.570 Unfälle mit Beteiligung eines Fahrrads. Dabei sind 12 Radfahrende tödlich verunglückt, 562 wurden schwer verletzt (Vergleich 2020: 4.023 Fahrradunfälle, dabei 672 Schwerverletzte, 14 Todesfälle). Die Polizei Rheinland-Pfalz sensibilisiert anlässlich des Weltfahrradtags am 3. Juni für ein rücksichts- und respektvolles Verkehrsverhalten gegenüber allen Radfahrenden, damit diese Zahlen sinken.

Das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz (LKA) appelliert an alle Autofahrenden:

   - Halten Sie mindestens 1,50 Meter Abstand, wenn Sie an einer
     Person auf einem Fahrrad vorbeifahren; ab 90 km/h und außerorts
     müssen es sogar zwei Meter sein. Ist das nicht möglich, müssen
     Sie mit dem Vorbeifahren warten.
   - Achten Sie beim Abbiegen besonders auf Radfahrende - auch auf
     jene, die in die gleiche Richtung geradeaus fahren und etwa zur
     selben Zeit die Abbiegestelle erreichen.
   - Achten Sie stets auf richtig eingestellte Außen- und
     Rückspiegel. Je besser sie eingestellt sind, desto kleiner ist
     der tote Winkel, in dem Radfahrende übersehen werden könnten.
     Vergessen sie trotzdem den Schulterblick nicht.
   - Halten Sie nicht auf Fahrradschutzstreifen (gestrichelte Linie).
     Es darf nur kurz darauf ausgewichen werden. Bei einem
     Radfahrstreifen (durchgezogene Linie) ist weder Parken, noch
     Halten oder Ausweichen erlaubt.
   - Passen Sie beim Öffnen der Autotür auf, damit kein Radfahrer mit
     der Tür zusammenstößt. Unser Tipp: Öffnen Sie die Fahrertür von
     innen mit der rechten Hand, damit sich der Oberkörper
     automatisch leicht in Richtung des nachfolgenden Verkehrs dreht.

Folgendes sollten Autofahrende außerdem beachten:

   - Radfahrende sind nicht gezwungen auf einem Radweg zu fahren,
     sondern dürfen auch die Straße benutzen - außer, wenn die
     Benutzung durch eine entsprechende Beschilderung vorgeschrieben
     ist.
   - Auch Fahrradfahrende müssen einen Sicherheitsabstand zu am
     Fahrbahnrand parkenden Autos einhalten, weshalb sie vor allem
     bei Engstellen weit in der Mitte der Straße fahren müssen.
   - Bei einer roten Ampel dürfen Radfahrende wartende Autos rechts
     überholen, wenn genügend Platz dafür vorhanden ist -
     selbstverständlich mit angemessener Geschwindigkeit und
     besonderer Vorsicht.

Darüber hinaus betont das LKA die Wichtigkeit, auf ein verkehrssicheres Zweirad zu achten. Dazu gehört auch eine funktionierende Beleuchtung, eine Klingel sowie vorgeschriebene Reflektoren. Zudem sollte ein Fahrradhelm getragen werden, um den Kopf bei einem Sturz vor Verletzungen zu schützen. Wie auch Autofahrende sollten fahrradfahrende Personen ebenfalls vorausschauend fahren und stets bremsbereit sein sowie auf den Konsum von Alkohol und Drogen verzichten. Die Nutzung eines Smartphones ist während dem Radfahren verboten.

Die Polizei Rheinland-Pfalz wünscht Ihnen eine gute und sichere Fahrt!