Mainz

Mittwoch, 18. Januar 2023

Verbraucherzentrale und Landeskriminalamt warnen: Täuschend echte Phishing-Mails im Umlauf

 - Aktuell versenden Kriminelle - getarnt als Geldinstitut -
     Phishing-Mails, um Daten zu stehlen.
   - Die Fälschungen sind kaum von echten Mails zu unterscheiden.
   - Die Verbraucherzentrale und das Landeskriminalamt raten, jede
     Mail einem Plausibilitätscheck zu unterziehen 

Die Verbraucherzentrale und das LKA RLP warnen vor betrügerischen Phishing-Mails, die aussehen als kämen sie von der Hausbank. Mit täuschend echt aussehenden Mails versuchen Kriminelle, persönliche Daten wie Zugangsdaten, Passwörter oder Transaktionsnummern abzugreifen. Mit einem Link in den fingierten Nachrichten führen sie auf professionell gestaltete Internetseiten, auf denen persönliche Daten eingegeben werden sollen.

In aktuellen Phishing-Mails fordern angeblich die Deutsche Bank oder die Volksbank dazu auf, das neue Web-Sicherheitssystem oder die Kontoinformation über einen Link zu aktualisieren. In anderen Mails wird angeblich im Namen der DKB zu einer Verifizierung des Kontos aufgrund von "unregelmäßiger Aktivitäten im Zusammenhang mit einer Kreditkarte" aufgerufen oder es wird die Aktualisierung der Kundendaten gefordert, damit das Bundesministerium der Finanzen eine Überweisung tätigen könne. Auch in diesen Fällen ist ein Link beigefügt. In allen Fällen ist äußerste Vorsicht geboten. Verbraucherzentrale und Landeskriminalamt raten, keine Links in verdächtigen Mails anzuklicken und keinen Anhang zu öffnen, sondern einen Plausibilitätscheck zu machen, mit dem Phishing-Mails entlarvt werden können:

   - Fehlerhaftes Deutsch und Grammatikfehler im Text können auf den
     Einsatz von Übersetzungsdiensten hinweisen.

   - Viele Phishing-Mails sind in Englisch oder Französisch verfasst.

   - Oft fehlt eine persönliche Anrede; manche Phishing-Mails
     enthalten aber auch eine persönliche Ansprache.

   - Viele Phishing-Mails fordern dazu auf, innerhalb kürzester Zeit
     zu reagieren. Gleichzeitig drohen sie mit negativen Konsequenzen
     wie der Sperrung eines Online-Zugangs.

   - Besondere Vorsicht ist geboten, wenn man persönliche Daten wie
     PIN und TAN eingeben soll. Banken schreiben ihren Kunden niemals
     E-Mails, in denen sie nach PIN-Codes oder anderen Zugangsdaten
     fragen.

   - In keinem Fall sollten Datei-Anhänge unerwarteter E-Mails
     geöffnet werden, denn diese enthalten oft Viren oder andere
     Schadsoftware.

   - Auch Internetlinks in E-Mails sollten am besten nicht angeklickt
     werden. Sie könnten auf gefälschte Seiten führen. Besser ist es,
     die Internetseite selbst aufzurufen, indem die Adresse in den
     Browser eingetippt wird.

   - Auch wenn die E-Mail noch so gut gemacht ist: Es könnte auch ein
     Betrugsversuch sein. Im Zweifelsfall auf anderem Wege
     beispielsweise durch einen Anruf bei der Bank  nachfragen .

 


Der Phishing-Radar der Verbraucherzentrale informiert kontinuierlich über aktuelle Phishing-Betrugsmaschen: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/phishingradar/phishingradar-aktuelle-warnungen-6059

Weitere Informationen rund um das Thema Phishing bietet die Verbraucherzentrale unter: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/phishingradar/phishingmails-woran-sie-sie-erkennen-und-worauf-sie-achten-muessen-6073

Unter https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/gefahren-im-internet/phishing/ gibt es Informationen der Polizei.
 

Samstag, 17. Dezember 2022

Digitalen Beweisen auf der Spur

Die Analyse, Aufbereitung und Auswertung digitaler Datenträger sind in der heutigen Zeit wesentlicher Bestandteil der Kriminalitätsbekämpfung und Terrorismusabwehr. Dabei sehen sich Sicherheitsbehörden wie das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter mit riesigen Datenmengen konfrontiert - wenn beispielsweise große Firmennetzwerke, tausende Chatnachrichten oder zehntausende Bilder auf strafrechtlich relevante Spuren untersucht werden müssen. So waren im Cyberbunker von Traben-Trarbach bis zu tausend Datenträger mit mehr als zwei Petabyte (entspricht etwa 1000 Milliarden Seiten Text) sichergestellt worden, die es zu untersuchen galt.

Um die immer weiter wachsenden Datenmengen zu bewältigen, initiiert das Deutsche Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz (DFKI), die Firma Binary Impact GmbH und das LKA Rheinland-Pfalz unter Beteiligung des BKA die BMBF-geförderte Forschungskooperation CARVE-DL. Ziel des Forschungsvorhabens ist die Entwicklung neuer Methoden und Werkzeuge, um die Suche nach Informationsresten durch die Digitale Forensik der Ermittlungsbehörden zu vereinfachen und zu beschleunigen. Dabei werden unterschiedliche Technologien eingesetzt, um den Prozess des sogenannten Carving (englisch für "Schnitzerei") zu automatisieren und zu optimieren.

Das erste Treffen des Forschungsverbundes findet heute in Traben-Trarbach statt, dem Ort, in dem mit dem Cyberbunker auch eines der datenreichsten Ermittlungsverfahren der letzten Jahre seinen Ausgang nahm. Wiederherstellung gelöschter Informationen

"In der digitalen Forensik ist das Carving eine Schlüsseltechnik, um versteckte oder gelöschte Dateien auf digitalen Medien zu finden und unterstützt somit erheblich das Auffinden von be- oder entlastenden Beweisen in Ermittlungsverfahren. Wir werden mit entsprechenden KI-Ansätzen unsere Partner beim Bundeskriminalamt und Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz im Kampf gegen die Cyberkriminalität nachhaltig unterstützen", so Prof. Dr. Andreas Dengel, Geschäftsführender Direktor des DFKI in Kaiserslautern.

Die neuen Werkzeuge unterstützen die Spezialisten der Digitalen Forensik dabei, Fragmente in unstrukturierten Teilen von Datenspeichern zu finden und zusammenzusetzen. Das Ziel ist es, auch in den enormen Datenbeständen heutiger IT-Systeme genügend Fragmente einer gelöschten oder überschriebenen Datei zu finden, damit Bilder, Texte, Audio- oder Videodateien teilweise oder komplett wiederhergestellt werden können. "Diese Beschleunigung ist wichtig, um den verfahrensführenden Staatsanwaltschaften möglichst schnell die Ergebnisse der digitalen Beweismittelauswertung übergeben zu können. Insoweit ist das Projekt ein ganz wichtiger Schritt, um im Ermittlungsverfahren den oft gigantischen Datenmengen digitale wirksame Auswertemethoden und -werkzeuge entgegensetzen zu können", betont LKA-Präsident Johannes Kunz.

Zusammenarbeit mit Gaming Industrie

Um die Bedienung der entsprechenden Werkzeuge möglichst einfach zu gestalten, wird mit Partnern aus der Gaming Industrie zusammengearbeitet. "Wir freuen uns, dass wir mit unserer Erfahrung aus dem Gamingbereich dieses Projekt unterstützen können und somit einen Technologietransfer aus der Computerspielindustrie in den Bereich der forensischen Sicherheitsforschung ermöglichen", so Jens Wiechering, der Geschäftsführer des Projektpartners Binary Impact GmbH.

Aus Bundesmitteln gefördertes Projekt

Das Projekt CARVE-DL wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) im Rahmen des Programms "Forschung für die zivile Sicherheit 2018-2023" über einen Zeitraum von drei Jahren gefördert. Dabei ermöglicht der Zusammenschluss aus Forschungsinstitut, Ermittlungsbehörde und Industrie die bestmögliche Ausgangsposition zur Erforschung neuer Methoden in der Digitalen Forensik.

Mittwoch, 14. Dezember 2022

Genug Betrug: LKA und Verbraucherzentrale warnen vor unseriösen Spendenaufrufen

lle Jahre wieder rufen in den Wochen vor Weihnachten Organisationen per Post, in der Fußgängerzone oder auf Social-Media-Kanälen zu Spenden auf. Mit emotionalen Bildern und mitleidserregenden Geschichten wird an das Mitgefühl und die Solidarität der Menschen appelliert. Doch nicht immer steckt ein seriöser Zweck dahinter. Die Verbraucherzentrale und das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz geben Tipps, wie man seriöse Spendenaufrufe von dubiosen Sammlern unterscheiden kann.

   - Informationen über die Organisation einholen:

Es ist immer ratsam, sich vor einer Spende eingehend über die jeweilige Organisation zu informieren. Seriöse Organisationen veröffentlichen jährlich einen Geschäftsbericht. Darin wird erläutert, wofür das gespendete Geld oder die Mitgliedsbeiträge tatsächlich ausgegeben werden. Dort sollte klar angegeben sein, wie viel Geld in die Verwaltung und in die Werbung fließt und wie viel tatsächlich dem guten Zweck zukommt.

   - Vorsicht bei Internetportalen und Spendenwerbung via sozialen
     Netzwerken:

Nicht jede professionell gestaltete Internetseite ist eine Garantie für die Seriosität einer Spendenorganisation. Ein Blick in das Impressum sollte Aufschluss darüber geben, wo sich der Sitz der Organisation befindet und ob es einen Ansprechpartner gibt. Bei Zweifeln sollte die Satzung oder der Jahresbericht angefordert werden und in anderen Quellen im Netz nach Äußerungen über die jeweilige Organisation und ihren Aktivitäten gesucht werden.


   - Vorsicht vor Fördermitgliedschaften:

Viele unseriöse Organisationen geben sich mit einer einmaligen Spende nicht zufrieden und drängen auf Abschluss einer Mitgliedschaft. Auf keinen Fall sollte man vorschnell eine sogenannte Fördermitgliedschaft unterschreiben. Denn dann ist man erst einmal für längere Zeit - in der Regel ein bis zwei Jahre - und mit einem monatlichen Beitrag an eine Organisation gebunden. Eine solche Entscheidung sollte man gut überlegen und sich genauestens über die (Kündigungs-)Bedingungen informieren.

- Auf das Siegel des Deutschen Zentralinstituts für soziale Fragen
     achten:

Das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI) vergibt an förderungswürdige Organisationen auf Basis einer jährlichen Prüfung einKriminelle geben sich am Telefon, auf dem Wochen- oder Weihnachtsmarkt oder an der Haustür als wohltätige Spendensammler aus. Mit emotionsgeladenen Geschichten drängen sie zu Geldzahlungen. Auf keinen Fall sollten vorschnell Daten preisgegeben oder eine Unterschrift geleistet werden. Es ist ratsam, das Gespräch schnell zu beenden und online bzw. bei offiziellen Stellen Informationen über die Richtigkeit der getätigten Aussagen einzuholen. Weitere Informationen zum sicheren Spenden bieten Verbraucherzentrale und Polizei auf ihren Internetseiten unter folgenden Links: https://www.polizei-beratung.de/startseite-und-aktionen/aktuelles/detailansicht/ hilfe-die-ankommt-richtig-spenden/ https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/wissen/vertraege-reklamation/werbung/spen densammler-woran-man-wahre-wohltaeter-erkennt-10658 Spenden-Siegel. Allerdings: Geprüft werden nur Hilfswerke, die mindestens 25.000 Euro an Spenden in den vergangenen zwei Geschäftsjahren erhalten haben, sich selbst beim DZI für eine Prüfung melden und außerdem die Kosten hierfür übernehmen. Kleinere Organisationen können das oft nicht leisten. Wenn ein Verein in der DZI-Liste fehlt, bedeutet das also nicht zwangsläufig, dass er unseriös ist. Interessierte können in diesem Fall aber direkt Kontakt mit dem Verein aufnehmen und sich etwa zur Verwendung der Gelder informieren. Arbeitet die Organisation korrekt, wird sie Fragen beantworten und Auskunft erteilen. Trägt ein Spendenaufruf den DZI-Sternenkranz ist garantiert, dass die Organisation eindeutig und sachlich wirbt, sparsam wirtschaftet und nachprüfbar ausweist, wie das Geld der Spender verwendet wird. Wer das Gefühl hat, Geld an eine unseriöse Organisation gespendet zu haben, sollte die Organisation bei der Spenderberatung des DZI melden.

   - Nicht unter Druck setzen lassen:

Kriminelle geben sich am Telefon, auf dem Wochen- oder Weihnachtsmarkt oder an der Haustür als wohltätige Spendensammler aus. Mit emotionsgeladenen Geschichten drängen sie zu Geldzahlungen. Auf keinen Fall sollten vorschnell Daten preisgegeben oder eine Unterschrift geleistet werden. Es ist ratsam, das Gespräch schnell zu beenden und online bzw. bei offiziellen Stellen Informationen über die Richtigkeit der getätigten Aussagen einzuholen.

Weitere Informationen zum sicheren Spenden bieten Verbraucherzentrale und Polizei auf ihren Internetseiten unter folgenden Links

https://www.polizei-beratung.de/startseite-und-aktionen/aktuelles/detailansicht/ hilfe-die-ankommt-richtig-spenden/

https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/wissen/vertraege-reklamation/werbung/spen densammler-woran-man-wahre-wohltaeter-erkennt-10658

Donnerstag, 1. Dezember 2022

8. Bundesweiter Aktionstag gegen Hass und Hetze im Netz - Durchsuchungen in Rheinland-Pfalz

In einer bundesweiten Aktion gehen Ermittlungsbehörden in Deutschland seit den frühen Morgenstunden gegen strafbare Inhalte im Internet vor. An dem vom Bundeskriminalamt koordinierten Aktionstag gegen Hasspostings beteiligen sich 14 Bundesländer, darunter auch Rheinland-Pfalz. Hier haben die Ermittlungsbehörden unter der Federführung der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz, Landeszentralstelle zur Bekämpfung von Terrorismus und Extremismus (ZeT_rlp), die Wohnungen von insgesamt acht Tatverdächtigen durchsucht. Anlass der Ermittlungen sind der Verdacht der Volksverhetzung, das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen, die Belohnung und Billigung von Straftaten und Beleidigungen sowie die gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung.

In Rheinland-Pfalz werden die Maßnahmen vom Landeskriminalamt (LKA) koordiniert. Die Durchsuchungen fanden in den Verbandsgemeinden Hermeskeil, Monsheim, Pirmasens-Land, Saarburg-Kell, Wonnegau, Vordereifel sowie in Mainz statt. Dabei wurden unter anderem Mobiltelefone und andere Datenträger sichergestellt. Diese Beweismaterialien müssen nun ausgewertet werden.

Ergänzend wird auf die Pressemitteilung des Bundeskriminalamtes zum Aktionstag Hasspostings verwiesen: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/7/5382784

Hintergrund:

Bei Hasskriminalität handelt es sich um Straftaten, bei denen in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie gegen eine Person wegen ihrer zugeschriebenen oder tatsächlichen Nationalität, ethnischen Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, Weltanschauung, physischen und/oder psychischen Behinderung oder Beeinträchtigung, sexuellen Orientierung und/oder sexuellen Identität, politischen Haltung, Einstellung und/oder Engagements, ihres äußeren Erscheinungsbildes oder sozialen Status gerichtet sind und die Tathandlung damit im Kausalzusammenhang steht bzw. sich in diesem Zusammenhang gegen eine Institution/Sache oder einen sonstigen Gegenstand richtet.

Mittwoch, 30. November 2022

Genug Betrug: Tipps gegen Taschendiebstahl

Gerade jetzt in der Vorweihnachtszeit herrschen perfekte Bedingungen für Taschendiebe: Das Gedränge in den Innenstädten und auf den Weihnachtsmärkten nutzen sie geschickt aus, um Brieftaschen, Smartphones oder andere Wertgegenstände zu entwenden. Im letzten Jahr wurden in Rheinland-Pfalz 2.057 Fälle des Taschendiebstahls erfasst.

Taschendiebe suchen die Enge und treten besonders bei Menschenansammlungen auf, wie jetzt in der Vorweihnachtszeit auf den Weihnachtsmärkten oder in den Einkaufshäusern. Die Diebe rempeln ihre Opfer an, verwickeln sie in Gespräche oder bieten ihre Hilfsbereitschaft an. Mit Fingerfertigkeit und verschiedenen Tricks versuchen sie zu verwirren oder abzulenken. Auch durch ein kleines "Missgeschick", bei dem die Kleidung des Opfers verschmutzt wird, kommen Taschendiebe ihren Opfern näher.

Das Landeskriminalamt und die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz erklären, wie man sich am besten vor Taschendieben schützt.

   - Lassen Sie Ihre Tasche oder Jacke niemals unbeaufsichtigt und
     tragen Sie Ihre Hand- oder Umhängetasche immer mit der
     Verschlussseite zum Körper. Taschen sollten auch stets
     geschlossen sein.

   - Werden Sie misstrauisch, wenn Sie plötzlich angerempelt oder "in
     die Zange" genommen werden.

   - Nehmen Sie nur so viel Bargeld mit, wie Sie tatsächlich
     benötigen.

   - Tragen Sie Geld und Zahlungskarten sowie Papiere und andere
     Wertgegenstände immer in verschiedenen verschlossenen
     Innentaschen.

   - Bieten Sie Fremden beim Bezahlen keinen Einblick in Ihre
     Brieftasche.

   - Hängen Sie Ihre Handtasche nie an eine Stuhllehne.

   - Im Falle eines Diebstahls, gilt es immer und schnellstmöglich
     die Polizei hinzuzuziehen. Ebenso sollten entwendete Giro- oder
     Kreditkarten unter der zentralen Notrufnummer 116 116 sofort
     gesperrt werden.

Weitere Informationen gibt es auf der Klappkarte "Schlauer gegen Klauer" mit allen wichtigen Telefon- und Sperrnummern von Debit- und Kreditkarten.

Die Klappkarte ist kostenlos bei jeder (Kriminal-) Polizeilichen Beratungsstelle erhältlich oder kann unter: http://www.polizei-beratung.de/medienangebot/mediena ngebot-details/detail/23.html heruntergeladen werden.

Weitere Informationen zum Schutz gegen Taschendiebstahl erhalten Sie unter folgendem Link: https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/diebstahl-und-e inbruch/taschendiebstahl/?L=0 

Sonntag, 27. November 2022

Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz: Erfolgreiche Aktionstage zur internationalen Bekämpfung mobiler Tätergruppierungen

Unter der Koordination des Landeskriminalamts hat sich die Polizei Rheinland-Pfalz vom 22. bis zum 24. November an gemeinsamen internationalen Kontrollen zur Bekämpfung mobiler Tätergruppierungen beteiligt.

Ziel der grenzübergreifenden Kontrollaktion ist die Bekämpfung der Bandenkriminalität, insbesondere des Einbruchsdiebstahls, der Kfz- und Betäubungsmittelkriminalität. Auch Geldautomatensprenger, Planenschlitzer und Trickbetrüger standen im Fokus der diesjährigen Kontrollen.

Insgesamt waren 175 Polizeibeamtinnen und -beamte in Rheinland-Pfalz im Einsatz. Im genannten Zeitraum wurden 406 Fahrzeuge und 498 Personen kontrolliert. Insgesamt wurden 25 Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Im Bereich des PP Mainz kontrollierte die Polizei ein Fahrzeug mit vier Insassen. Da der Verdacht bestand, dass die vier Personen bandenmäßig Einbruchsdiebstähle begehen, wurden sie vorläufig festgenommen. Weitere Ermittlungen ergaben, dass die vier Festgenommenen auf Grund von Eigentumsdelikten bereits in der Vergangenheit auffielen und kurz vor ihrer Festnahme einen Einbruch auf ein Firmengelände verübt hatten

Initiator der unter dem Namen Trivium koordinierten Aktionstage ist die EU-Kommission. Die Niederlande übernahm die Gesamtkoordination, Europol unterstützte hierbei. Die bundesweite Koordination erfolgte in Absprache mit dem Bundeskriminalamt durch das Landeskriminalamt Baden-Württemberg.

Donnerstag, 24. November 2022

Genug Betrug: Landeskriminalamt und Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz warnen vor Fakeshops

Der Handel wirbt aktuell wieder mit dem sogenannten "Black Friday". Ende November stehen hierbei zahlreiche Rabattaktionen im Fokus, um die Umsätze in der Vorweihnachtszeit anzukurbeln. Immer wieder landen Interessierte auf der Suche nach dem günstigsten Preis oder einem bestimmten Angebot im Internet bei einem Fakeshop.

Auf der Internetseite fahrrad-handels.de wurden beispielsweise Fahrräder und E-Bikes zu sehr günstigen Preisen angeboten. Wer allerdings die Angaben im Impressum überprüfte, konnte schnell herausfinden, dass mit diesem Shop etwas nicht stimmt. Unter der angegebenen Rufnummer war niemand zu erreichen und auf E-Mail-Anfragen antwortete niemand.

Fakeshops sind auf den ersten Blick schwer zu erkennen. Die Internetseiten sind professionell gestaltet und halten viele Informationen wie Impressum, allgemeine Geschäftsbedingungen und Kontaktmöglichkeiten vor. Doch die Angaben sollten sorgfältig überprüft werden, bevor eine Bestellung abgegeben wird. Die Verbraucherzentrale und das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz geben Tipps, wie man sich vor einem finanziellen Schaden beim Online-Shopping schützen kann.

Domain überprüfen:

Bevor man sich das Angebot auf der Internetseite genauer ansieht, sollte ein Blick in die Adresszeile geworfen werden. Gerade bei Fakeshops passt der Name der Domain nicht zu den auf der Seite angezeigten Angeboten. Außerdem sollte sich in der Adressleiste ein Schlosssymbol befinden. Ist ein solches Symbol nicht vorhanden, sollte dem Shop keine weitere Beachtung geschenkt werden.

Niemals per Vorkasse zahlen:

Auf den fragwürdigen Seiten werden meist bis zum letzten Bestellschritt verschiedene Zahlungsmethoden angeboten. Bei Abschluss der Bestellung ist dann aber nur noch Vorkasse möglich. Dies ist mit Abstand die schlechteste Zahlungsmethode, da der Kaufpreis vorab überwiesen werden muss und letztlich keine Ware ankommt. Auch wenn der Preis unschlagbar günstig ist und man sich das Angebot nicht entgehen lassen will, sollte niemals eine Bestellung per Vorkasse getätigt werden.

Angaben im Impressum überprüfen:

Ist in einem Online-Shop überhaupt kein Impressum angegeben, sollte auf gar keinen Fall dort bestellt werden. Aber auch Seiten mit einem Impressum darf nicht blind vertraut werden. Die dort gemachten Angaben sollten überprüft werden. Meist lässt sich schon durch eine Internetsuchmaschine schnell herausfinden, dass mit der angegebenen Adresse etwas nicht stimmen kann, weil es entweder die Adresse gar nicht gibt oder eine andere Firma an dieser Adresse ihren Geschäftssitz hat.

Kundenbewertungen:

Von Kundenbewertungen auf den Internetseiten sollte man sich auf keinen Fall beeinflussen lassen. Diese sind alles andere als aussagekräftig, da sie von den Kriminellen meist selbst verfasst und auf der Seite platziert wurden. Besser ist es, den Shop-Namen über eine Internetsuchmaschine zu überprüfen. Sollte der Shop bereits negativ aufgefallen oder gar andere Verbraucherinnen und Verbraucher betrogen haben, finden sich dazu Hinweise im Netz. Auch Gütesiegel sind keine Gewähr für die Seriosität eines Shops. Nur wenn sich die Siegel tatsächlich anklicken lassen und zu einem Zertifikat des Siegel-Ausstellers führen, kann von deren Echtheit ausgegangen werden.

Weitere Informationen finden sich unter: https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/onlineshopping www.verbraucherzentrale-rlp.de/kostenfallen

https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/gefahren-im-internet/e-commerce /

Hier können Sie prüfen, ob ein Online-Shop seriös ist: https://www.verbraucherzentrale.de/fakeshopfinder-71560

https://www.verbraucherzentrale.de/aktuelle-meldungen/digitale-welt/onlinedienst e/fakeshopkalender-die-saisonale-fakeshopliste-76003

Donnerstag, 10. November 2022

Genug Betrug: Identitätsdiebstahl - Handlungsempfehlungen bei Datenmissbrauch

Rechnungen für angeblich bestellte Ware, unberechtigte Inkassoforderungen oder unerklärliche Abbuchungen vom Bankkonto können ein Indiz dafür sein, dass die eigene Identität von Betrügern missbraucht wird. Die Täter ergaunern persönliche Daten wie Name, Geburtsdatum, Anschrift, Kreditkarten- oder Kontonummern, um auf fremde Kosten Verträge zu schließen. Die Betrüger gelangen über Phishing-Mails oder Datenlecks bei großen Anbietern an die sensiblen Verbraucherdaten. Deshalb mahnen Landeskriminalamt und Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz zur Vorsicht im Umgang mit Passwörtern, PINs, Bankverbindung oder Kreditkartendaten.

Typischer Beispielfall:

Eine Verbraucherin hat noch nie etwas im Internet bestellt. Nicht einmal eine E-Mail-Adresse besitzt sie. Umso erstaunter ist sie, als ein Inkassounternehmen die Bezahlung mehrerer Online-Bestellungen von ihr verlangt. Die Täter benötigten lediglich den Namen und die Adresse, um Waren zu bestellen, die sie dann beim Postzusteller abfangen. Da die Bestellungen auf Rechnung getätigt wurden und die Verbraucherin keine Kenntnis von den Rechnungen hatte, beauftragte der Online-Shop ein Inkassounternehmen damit, die Kaufpreise einzutreiben. Das Landeskriminalamt und die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz geben Tipps, wie man sich im Falle eines Identitätsdiebstahls verhalten soll:

   -    Die Hausbank sollte umgehend informiert werden. Die betroffenen
Konten und/oder Karten sollten sicherheitshalber gesperrt und etwaige
noch nicht erfolgte Transaktionen gestoppt werden (Sperr-Notruf 116
116).

   -    Wer den Verdacht hat, Opfer eines Identitätsdiebstahls geworden
zu sein, sollte den Betrugsfall der Polizei melden.

- Es sollte geprüft werden, welche der eigenen Accounts von den Tätern
übernommen wurden. Eine Anleitung bietet die Verbraucherzentrale unter https://w
ww.verbraucherzentrale-rlp.de/wissen/digitale-welt/phishingradar/account-gehackt
-was-koennen-sie-jetzt-tun-63228


   -    Plattformen und Firmen hinter den Accounts sollten vom Betrug
informiert und die Accounts zeitweilig gesperrt werden. Anschließend
sollten die Passwörter der betroffenen Accounts durch sichere
Passwörter ersetzt werden.

   -    Der Identitätsdiebstahl sollte, wenn es zu fehlerhaften
Überweisungen kam, bei der Schufa und anderen Auskunfteien gemeldet
werden.

   -    Unberechtigte Abbuchungen sollten durch die Bank beziehungsweise
das Kreditkarteninstitut zurück gebucht werden.

   -    Sind Falschnachrichten über Email oder Social Media Accounts
versandt worden, etwa mit Schadsoftware oder verdächtigen Links,
sollten die Empfänger umgehend gewarnt werden.

Sollten sich anschließend Inkassounternehmen mit Zahlungsaufforderungen melden,
kann mit folgendem Musterbrief der Verbraucherzentrale der Forderung
widersprochen werden:

https://www.verbraucherzentrale.de/sites/default/files/2020-09/Musterbrief_Ident
itaetsdiebstahl_0.pdf

 

 

Weitere Informationen zum Thema finden sich unter: https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/wissen/digitale-welt/phishingradar/phishi ngmails-woran-sie-sie-erkennen-und-worauf-sie-achten-muessen-6073 https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/wissen/digitale-welt/datenschutz/welche-f olgen-identitaetsdiebstahl-im-internet-haben-kann-17750 https://www.polizei.rlp. de/de/aufgaben/kriminalitaet/kriminalitaetsbekaempfung/cybercrime/rund-um-cyberc rime/handlungsempfehlung-identitaetsdiebstahl/

Donnerstag, 15. September 2022

Landeskriminalamt und Verbraucherzentrale warnen: Erneut betrügerische Forderungsschreiben im Umlauf - Inkasso-Firma existiert nicht

- Wieder einmal sind betrügerische Fake-Inkasso-Schreiben  in
     Umlauf
   - Eine nicht existierende Firma namens MEMBER INKASSO AG fordert
     zu einer Zahlung von 316,90 Euro auf
   - Verbraucherzentrale und Landeskriminalamt raten dringend, die
     Schreiben zu entsorgen und nicht zu bezahlen

 

Das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz (LKA) und die Verbraucherzentrale warnen vor betrügerischen Forderungsschreiben einer angeblichen MEMBER INKASSO AG mit Sitz in Berlin. Die Empfänger sollen sofort 316,90 Euro auf ein Konto mit griechischer IBAN überweisen. Die Firma droht unter anderem mit Mahnbescheid, Gerichtsvollzieher, Pfändungen sowie der Eintragung in Schuldnerver-zeichnisse, falls keine Zahlung erfolgt. Zudem entstünden weitere er-hebliche Kosten. Angeblich haben sich die Betroffene telefonisch für LOTTO 6 AUS 49 angemeldet. Weitere Informationen zu dem behaupteten Vertrag gibt es nicht. Das echte LOTTO-Symbol auf Seite 2 des Schreibens soll Seriosität vorgaukeln.

In dem Brief wird zudem behauptet, die Firma sei Mitglied beim Bun-desverband Deutscher Inkasso-Unternehmen. Auf der Mitgliederliste des Bundesverbands ist sie jedoch nicht gelistet. Betroffene sollten sich nicht verunsichern lassen und in keinem Fall bezahlen, so der Rat von Landeskriminalamt und Verbraucherzentrale. Bei diesen Anschreiben handelt es sich um Betrug. Betroffene sollten die Schreiben entsorgen. Sind bereits Zahlungen erfolgt, sollte unbedingt Anzeige erstatten.

Weitere Informationen:

Mit dem Inkasso-Check der Verbraucherzentrale auf www.inkasso-check.de können Inkassoforderungen kostenlos überprüft werden.

Weitere Informationen rund um das Thema Inkasso bietet die Ver-braucherzentrale unter https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/wissen/geld-versicherungen/kredit-schulden-insolvenz/inkasso-so-erkennen-sie-unserioese-forderungen-10871

Unter der Rufnummer (06131) 28 48 120 bietet die Verbraucherzentra-le montags, mittwochs und donnerstags von 10 bis 16 Uhr eine kosten-lose Erstberatung zum Thema an. Persönliche Beratung bieten die örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale nach Terminverein-barung unter https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/onlinetermine-rlp.
 

Mittwoch, 14. September 2022

Bundesweite Fachtagung zu Hass und Hetze im Netz in Mainz

Hate Speech im Internet und insbesondere in den sozialen Netzwerken ist Gegenstand einer bundesweiten Fachtagung, die Staatssekretärin Nicole Steingaß heute im Mainzer Landesmuseum eröffnet hat. Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis beleuchten bei der Konferenz mit dem Titel "Hass und Hetze im Netz - Reaktionsmöglichkeiten der wehrhaften Demokratie" das Thema aus unterschiedlichen Blickwinkeln. Die Tagung ist eine gemeinsame Veranstaltung des Innenministeriums und des Landeskriminalamtes in Kooperation mit der Medienanstalt Rheinland-Pfalz.

Hate Speech im Internet und insbesondere in den sozialen Netzwerken ist Gegenstand einer bundesweiten Fachtagung, die Staatssekretärin Nicole Steingaß heute im Mainzer Landesmuseum eröffnet hat. Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis beleuchten bei der Konferenz mit dem Titel "Hass und Hetze im Netz - Reaktionsmöglichkeiten der wehrhaften Demokratie" das Thema aus unterschiedlichen Blickwinkeln. Die Tagung ist eine gemeinsame Veranstaltung des Innenministeriums und des Landeskriminalamtes in Kooperation mit der Medienanstalt Rheinland-Pfalz.

In den letzten Jahren hat das Phänomen Hass und Hetze im Netz sowohl in der öffentlichen Debatte als auch in der Wissenschaft zunehmend an Bedeutung gewonnen. Unter dem Sammelbegriff "Hate Speech" setzen sich Sozialwissenschaftler, Juristinnen und Kriminologen mit diesem Thema auseinander.

"Gerade jetzt, in unseren unübersichtlichen Zeiten, in denen menschenverachtendes Gedankengut unkontrolliert im virtuellen Raum Verbreitung findet, ist es von immenser Bedeutung, das demokratische Bewusstsein zu stärken und die Sensibilität gegen menschenverachtende Inhalte, insbesondere in den sozialen Medien, zu schärfen", betonte Johannes Kunz, Präsident des Landeskriminalamtes.

Durch Hass und Hetze werden Personen und Bevölkerungsgruppen abgewertet und verunglimpft. Durch die Anonymität des Netzes entstehen mitunter Parallelwelten, in denen hasserfüllte, toxische Narrative Einfluss gewinnen und so die Hemmung zur physischen und psychischen Gewalt bei einzelnen Akteuren senken können. Diese Entwicklung stellt nicht nur Sicherheitsbehörden, sondern auch die Zivilgesellschaft vor enorme Herausforderungen.

"Verfassungsfeindliche und gewaltverherrlichende Äußerungen im Internet untergraben demokratische Prinzipien und oft die Würde des Menschen", sagte Dr. Marc Jan Eumann, Direktor der Medienanstalt Rheinland-Pfalz. Mit der Initiative "Verfolgen und Löschen" wirken Justiz, Medienaufsicht und Medienhäuser in Rheinland-Pfalz gegen Verfasserinnen und Verfasser strafrechtlich relevanter Hasskommentare. "So bekämpfen wir gemeinsam Hass und Hetze im Netz und stärken Medienhäuser als Garanten von Meinungsvielfalt", so Eumann.

"Verfassungsfeindliche und gewaltverherrlichende Äußerungen im Internet untergraben demokratische Prinzipien und oft die Würde des Menschen", sagte Dr. Marc Jan Eumann, Direktor der Medienanstalt Rheinland-Pfalz. Mit der Initiative Die bundesweite Fachtagung zielt darauf ab, gemeinsame Fragen, Herausforderungen und Probleme zu identifizieren und anzugehen, indem Raum für Vernetzung und Austausch geschaffen wird.