Neustadt
Radfahren in der Fußgängerzone ist freigegeben
Seit vergangenem Montag, 9. Mai, ist die Neustadter Fußgängerzone für Radfahrerinnen und Radfahrer offiziell freigegeben.
Zum Hintergrund:
Fahrradfreundliches Neustadt
Mit ihrer Lage und Ausdehnung stellt die Neustadter Fußgängerzone eine erhebliche „Barriere“ für Radfahrer dar. Zur Querung der Innenstadt durften Radfahrer ihr Fahrrad bislang nur durch die Fußgängerzone schieben. Alternativ müssen sie deutliche Umwege in Kauf nehmen oder auf die viel befahrenen Bundesstraßen ausweichen. Damit wird der Vorteil des Fahrrades gegenüber dem Auto, Ziele sehr direkt und schnell erreichen zu können, teilweise wieder zunichte gemacht. Um die innerstädtischen Radwegeverbindungen zu verbessern, ändert sich das nun. Die Fußgängerzone wird teilweise beziehungsweise zeitlich befristet für den Radverkehr freigegeben. Damit wird eine vom Arbeitskreis Radverkehrskonzept vorbereitete und vom Stadtrat im Herbst 2015 beschlossene Maßnahme auf dem Weg zu einem fahrradfreundlicheren Neustadt umgesetzt.
Die Neuregelungen ab 9. Mai 2016
1. Die gesamte Fußgängerzone wird im Zeitraum von 20 bis 8 Uhr für Radfahrerinnen und Radfahrer freigegeben.
2. Die Schwanengasse entlang der Sparkasse als Verbindung zwischen Laustergasse und Schütt und das Verbindungsstück zur Landschreibereistraße am Klemmhof werden ganztägig für den Radverkehr freigegeben. Diese Bereiche sind Teilstücke einer neuen Ost-West-Verbindung.
Die Freigaben werden durch Zusatzschilder angezeigt. Radfahrer erhalten durch die Neuregelung die Möglichkeit, abends und morgens kurze und sichere Wege zu nutzen. Besonders Schülern auf dem Weg zur Schule und Beschäftigten auf dem Weg zur Arbeit kommt die Regelung zu Gute. Auch abends haben die Neustadter Radler die Möglichkeit, ihren Weg durch die Innenstadt abzukürzen.
Was bedeutet die Freigabe konkret?
Die Fußgängerzone bleibt Fußgängerzone!
- Fußgänger haben Vorrang und bestimmen das Verkehrsgeschehen.
- Radfahrer müssen zu den freigegebenen Zeiten in der Fußgängerzone nicht mehr absteigen – solange sie vorsichtig fahren und die Fußgänger nicht gefährden.
Die Regel: Rücksichtnahme
- Radfahrer müssen auf Fußgänger Rücksicht nehmen und in einer angepassten Geschwindigkeit, i.d.R. Schrittgeschwindigkeit, fahren.
- Fußgänger dürfen weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, müssen Radfahrer warten oder das Rad schieben.
Der Modellversuch
Die Freigabe der Fußgängerzone für Radfahrer wird zunächst als Modellversuch für ein Jahr laufen. Ordnungsamt und Polizei werden die Einhaltung der neuen Regelungen verstärkt kontrollieren. Auf Grundlage eines Erfahrungsberichts, der von der Verkehrskommission ausgewertet wird, soll dann vom Stadtrat über eine dauerhafte Regelung entschieden werden.
Es hängt dabei wesentlich vom Verhalten der Radler ab, ob diese Regelung dauerhaft beibehalten und evtl. sogar noch ausgeweitet werden kann oder auch wieder zurückgenommen werden muss.
So verhalten sich Radfahrer richtig:
- Gehen Sie verantwortungsvoll mit der neuen Freiheit um.
- Fahren Sie Schrittgeschwindigkeit.
- Überholen Sie nur, wenn ausreichend Platz ist.
- Zeigen Sie Richtungsänderungen per Handzeichen an.
- Gewähren Sie Fußgängern Vorrang.
Umgestaltung im Bereich des Winzinger Knotens umgesetzt
Die angekündigte Umgestaltung der Verkehrsführung im Bereich des Winzinger Knotens ist in Kraft getreten. Gestern wurden vom städtischen Bauhof die neuen Markierungen aufgebracht.
Ein Jahr lang soll nun beobachtet werden, ob sich die erhofften verkehrsentspannenden Effekte in der Winzinger Straße bestätigen. Wenn dem so ist, wird darüber zu entscheiden sein, ob die Umgestaltung zur Dauerlösung wird. Hintergrund der Entscheidung sind Verkehrsaufzeichnungen.
Für die Ausfahrt aus der Winzinger Straße (K23) in die Landauer Straße (B39) gilt nun: Es gibt jeweils einen Fahrstreifen Richtung Osten, Richtung Westen und geradeaus Richtung Krankenhaus. Vorher existierten zwei Linksabbiegerspuren (nach Osten), die rechte war für den Weg Richtung Stiftsstraße (geradeaus) und zum Rechtsabbiegen gedacht.
Die Maßnahme ist mit dem Landesbetrieb Mobilität und der Verkehrskommission abgestimmt.
Stadtverwaltung wegen Betriebsausflug geschlossen
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung, des Eigenbetriebs Stadtentsorgung (ESN) inklusive Wertstoffhof, der Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft mbH (WEG) sowie der Volkshochschule führen am Mittwoch, 11. Mai, ihren diesjährigen Betriebsausflug durch.
Daher bleiben die genannten Dienststellen, einschließlich der Kinderbetreuungseinrichtungen, des Mehrgenerationenhauses (Gruppenangebote finden statt), der Ortsverwaltungen, der Kfz-Zulassung und Führerscheinstelle, des Bürgerbüros sowie des Standesamtes geschlossen. Die Kurse der Volkshochschule finden wie üblich statt. Die Stadtwerke Neustadt an der Weinstraße und die Wohnungsbaugesellschaft haben ebenfalls wie gewohnt offen. Gleiches gilt für die Tourist-Info am Hetzelplatz. Darüber hinaus ist das Standesamt wegen einer internen Schulung zusätzlich am Dienstag, 10. Mai, ganztägig nicht geöffnet.
Mehr Angebote im Ruftaxibereich
Im Zeitraum vom 1. Mai bis 31. Oktober 2016 bietet die Stadt Neustadt an der Weinstraße bei den bereits vorhandenen vier Ruftaxilinien (5931, 5932, 5933 und 5934) eine zusätzliche Fahrt um 2.55 Uhr freitags, samstags und vor Feiertagen an.
Im gleichen Zeitraum gibt es eine neue Ruftaxilinie mit der Nummer 5935. Diese verkehrt zwischen Naturfreundehaus und der Haltestelle „Heidenbrunnental“ mittwochs, sonntags und feiertags zur Anbindung der Buslinie 515. Die Fahrzeiten sind um 11.25 und 13.25 Uhr ab Naturfreundehaus, 11.40 und 13.40 Uhr ab Heidenbrunnental.
Es gilt der VRN-Tarif. Das Ruftaxi muss mindestens 30 Minuten vor Abfahrt vorbestellt werden unter der Telefonnummer 06321/13408 oder 0175/5865983.
Kita Westschule wird bestreikt
Am morgigen Dienstag, 26. April, wird die Kita Westschule bestreikt. Nach Auskunft der zuständigen Leiterin der Abteilung Jugendhilfe und Einrichtungen, Heike Metzger, werden zwei Notgruppen eingerichtet. In ihnen wird rund die Hälfte der insgesamt 90 in der Kita angemeldeten Kinder betreut. Die Eltern sind informiert.
Weitere Kitas sind nicht betroffen.
Hintergrund des Streiks sind die Tarifverhandlungen im Öffentlichen Dienst.
Ausbau der Hauptstraße, 5. Bauabschnitt
Die Tiefbauabteilung Neustadt an der Weinstraße teilt mit, dass bereits der Rinnenlauf auf der Ostseite zwischen Kellereistraße und Bäckerei Hofmeister (früher Graf) fertig gestellt ist und die Pflasterarbeiten begonnen haben. Die Hauptkanäle für Regen- und Schmutzwasser sind fertig gestellt. Die Bauarbeiten liegen im Zeitplan.
Erlöse aus 35. Bundeswehrkonzert werden wieder gespendet
Auch in diesem Jahr hat die Bundeswehr die Erlöse aus ihrem Benefizkonzert im November letzten Jahres im Saalbau gemeinnützigen Organisationen gestiftet. „Wir gehören zu den wenigen Städten, in denen die Bundeswehr noch regelmäßig jedes Jahr ein Konzert durchführt“, freute sich Oberbürgermeister Hans Georg Löffler bei der offiziellen Bekanntgabe im Rathaus. Das „Allerschönste“ sei aber, dass auch die Erlöse der Stadt zur Verfügung gestellt werden. „Das ist eine einmalige Tradition.“
Insgesamt werden 9.000 Euro überwiesen. Oberstleutnant Herbert Doll versprach, die Symbiose fortzusetzen. „Wir tragen gerne etwas bei und unterstützen die vielfältigen Angebote in der Stadt.“ Das nächste Bundeswehrbenefizkonzert wird am 15. November 2016 stattfinden.
An den Verein für Migration und Integration gehen 5.000 Euro. Die von überwiegend Ehrenamtlichen betreuten Angebote für Kinder und Jugendliche reichen von Hausaufgabenhilfe über Sport und Kunst bis zu Nähkursen und Bastelaktionen. Mit dem nun erhaltenen Geld soll vor allem Deutschunterricht finanziert werden.
Einen Betrag in Höhe von 3.000 Euro erhält der Musikverein Lachen-Speyerdorf, der sich ein neues Domizil gesucht hat. Der Oberbürgermeister betont, dass es ein glücklicher Umstand sei, dass das Musikcorps der Bundeswehr mit seiner Musik ehrenamtliche Musiker unterstützt. Das Soldatenhilfswerk der Bundeswehr erhielt ebenfalls 1.000 Euro.
Das Rote Kreuz bietet in Kooperation mit der Schubert-Schule in Neustadt attraktive Stellen im Freiwilligendienst
Das rheinland-pfälzische Rote Kreuz bietet ab Spätsommer 2016 wieder zwei Stellen im Freiwilligendienst an der Schubert-Schule, einer Förderschule mit Ganztagsangebot, in Neustadt an.
Das Angebot richtet sich an junge Menschen ab 18 Jahren, die als Freiwillige Lehrer/innen in ihrer pädagogischen Arbeit unterstützen, den Bereich der Ganztagsschule umfassend kennen lernen und erste Erfahrungen in einem pädagogischen Berufsfeld sammeln möchten. Voraussetzungen sind das Interesse daran, Schulkinder zu begleiten und zu fördern, eine positive Einstellung zur Schule sowie Freude an der Zusammenarbeit im Team.
Das Team Freiwilligendienste des DRK-Landesverbandes Rheinland-Pfalz e.V. hat mit dem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) und dem Bundesfreiwilligendienst (BFD) zwei Jugendfreiwilligendienste. Beide sind als Bildungs- und Berufsorientierungsjahr für junge Frauen und Männer im Alter von 16 bis 26 möglich. Die Einsatzgebiete liegen in der Alten-, Kranken- und Familienpflege, der Kinder- und Jugendarbeit, dem Ganztagsschulbereich sowie im Rettungsdienst. Während ihres Dienstes sind die Freiwilligen sozial- und krankenversichert und erhalten Taschen- und Verpflegungsgeld. In Bildungsseminaren tauschen sie sich über ihre Erfahrungen in den Einsatzstellen aus und erarbeiten in der Gruppe selbst gewählte gesellschaftspolitische Themen mithilfe einer großen Methodenvielfalt.
Interessiert? Bewerbungen nehmen die Freiwilligendienste online unter www.fwd-rlp.de entgegen. Erste Informationen zum Einsatzbereiche bei Frau Wurst-Kling unter Tel.:06321-921841.
Zweite Bürgerveranstaltung zur Umgestaltung der B 39 im Bereich Bahnhofsumfeld
Mit der sogenannten „Ideenmesse“ hat die Stadt Neustadt an der Weinstraße im Jahr 2014 einen Auftakt gesetzt, alternative Planungsüberlegungen zur Umgestaltung der B39 in der Innenstadtdurchfahrt ins Auge zu fassen. Viele Ergebnisse, z. B. im Bereich der sogenannten „Winzinger Spange“, sind mittlerweile planerisch konkretisiert worden. Nun geht es auch im Bereich zwischen Oberer Hauptstraße im Westen und Viadukt Landauer Straße im Osten einen Schritt weiter.
Der Stadtrat hatte hier die Büros R+T Ingenieure für Verkehrplanung (Darmstadt) und die Freiraumplaner von Agence ter (Karlsruhe) im Jahr 2015 mit einem ergebnisoffenen Prüf- und Bürgerbeteiligungsprozess beauftragt.
Dieser wurde im Herbst 2015 gemeinsam mit der Abteilung Stadtplanung gestartet. Prüfmaßstab für die vorliegenden Ideen sind einerseits „harte“ rechtliche, technische und Kosten-Nutzen-Aspekte, andererseits aber auch eher „weiche“ Kriterien, die sich an der Zielerfüllung orientieren. Hierzu hatte der Ausschuss für Bau und Planung im Dezember 2015 einen Zielkatalog beschlossen.
Nunmehr findet die 2. Bürgerveranstaltung am 20. April 2016 ab 18.00 Uhr im Ratssaal der Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße statt. Vorgestellt werden die vorläufigen Ergebnisse der fachlichen Prüfung durch die Büros. Nach einer Begrüßung und Einführung haben die Bürgerinnen und Bürger die Gelegenheit, an Stellwänden die Kernaussagen der Büros zu den einzelnen Planungsüberlegungen zur Umgestaltung der B 39 (im Bereich zwischen Oberer Hauptstraße und Viadukt Landauer Straße) in Augenschein zu nehmen. Es besteht Gelegenheit zu Rückfragen und Diskussion. Die Veranstaltung endet gegen 21.00 Uhr.
Stadtverwaltung und Eigenbetrieb Stadtentsorgung wegen Personalversammlung geschlossen
Am Mittwoch, 13. April, findet nachmittags die Personalversammlung der Stadtverwaltung und des Eigenbetriebs Stadtentsorgung (ESN) statt. Wir bitten um Verständnis, dass aus diesem Grund alle Dienststellen der Verwaltung, einschließlich der Kinderbetreuungseinrichtungen, sowie des ESN nachmittags geschlossen sind.
Das Bürgerbüro, die Kfz-Zulassung sowie die Führerscheinstelle im Stadthaus IV, Hindenburgstraße 9 a, sind bis 12 Uhr besetzt. Gleiches gilt für das Sekretariat der Volkshochschule (VHS). Der Unterricht in den Schulungsräumen der VHS findet normal statt.