Südliche Weinstraße
16- Jähriger fährt gegen Traktor
Auf dem Weg zur Schule kollidierte gestern Morgen in Sankt Martin ein 16-jähriger Schüler auf seinem Leichtkraftrad mit einem Traktorgespann und verletzte sich dabei nur leicht. Der jugendliche Zweiradfahrer wollte den langsameren Traktor überholen und übersah dabei wegen einer tief stehenden und blendenden Sonne den Blinker des Traktors. Als er gerade auf Höhe der Fahrerkabine des Traktors war, bog dieser nach links ein und stieß so mit dem Kleinmotorrad zusammen.
Landesweiter Probealarm Warn-App KATWARN testet wieder am 6. August
Die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße und die Stadt Landau kündigen den nächsten Probealarm des elektronischen Warn- und Informationssystems KATWARN an für
Montag, 6. August, 11:15 Uhr.
Die KATWARN-Nutzer im Landkreis Südliche Weinstraße und der Stadt Landau werden am 6. August den Hinweis "KATWARN Probealarm - gültig ab sofort!" erhalten.
Dreimal jährlich erfolgt ein Probealarm mit dem Katastrophenwarnsystem KATWARN:
- am ersten Montag im April um 11:00 Uhr durch die Landkreise und kreisfreien Städte,
- am ersten Montag im August um 11:00 Uhr durch die Integrierten Leitstellen bzw. um 11.15 Uhr durch das Land Rheinland-Pfalz und
- am ersten Montag im Dezember um 11:00 Uhr durch das Land Rheinland-Pfalz
Wenn also die Mobiltelefone klingeln, gibt es keinen Grund zur Beunruhigung, da es sich lediglich um einen Test handelt. Der Probebetrieb dauert 60 Minuten und wird in allen Kommunen der Südlichen Weinstraße und in der Stadt Landau geschaltet. Überprüft wird die Funktionsfähigkeit der "Warnung der Bevölkerung".
KATWARN wird im Bereich der Integrierten Leitstelle Südpfalz mit den Landkreisen Germersheim, Südliche Weinstraße und Südwestpfalz sowie den Städten Landau, Pirmasens und Zweibrücken eingesetzt. Das System ist eine Ergänzung zu den bestehenden Informationswegen.
Bei Gefahrensituationen wie Hochwasser, Großbränden oder Industrieunfällen ist es mit KATWARN zusätzlich zu den etablierten Warnungen durch Polizei, Feuerwehr sowie Fernsehen und Rundfunk möglich, den Bürgerinnen und Bürgern per Smartphone-App Warnungen und Verhaltenshinweise zu geben. Außerdem übermittelt die Anwendung Warnungen zu "extremen Unwettern" des Deutschen Wetterdienstes. Im Ernstfall wird über KATWARN darüber informiert, wie sich die Bürgerinnen und Bürger verhalten sollen.
Die Anmeldung und Nutzung des Warnsystems mit Smartphone oder Handy ist freiwillig und kostenlos. Das Besondere an diesem System: KATWARN sendet Warnungen ortsgenau, d.h. nur an die Nutzer, die wirklich betroffen sind. Dafür nutzt es eine spezielle Ortungsfunktion der Smartphones, die sich auch bei ausgeschalteter App im Hintergrund aktualisiert.
Die "KATWARN"-App steht kostenlos zur Verfügung:
- für das iPhone im App Store
- für Android Phones im Google Play Store
- für Windows Phones im Windows Store
Alternativ bietet KATWARN kostenlose Warnungen mit eingeschränkter Funktonalität auch per SMS/Email zum Gebiet einer registrierten Postleizahl. SMS an Servicenummer 0163/7558842: "KATWARN 12345 mustermann@mail.de" (für Postleizahl 12345 und optional Email).
Weitere Informationen zum Warnsystem KATWARN unter www.katwarn.de.
Landratswahl Südliche Weinstraße vor den Sommerferien
In einem Gespräch zwischen den Vorsitzenden der Kreistagsfraktionen und Landrätin Riedmaier wurden die Argumente bezüglich der alternativen Wahltermine für die notwendige Landratswahl im Landkreis Südliche Weinstraße ausgetauscht. In Würdigung auch der Argumente für eine Zusammenlegung mit der Bundestagswahl - insbesondere die zu erwartende Wahlbeteiligung - wurde dem Wahltermin vor der Sommerpause, dem 11. Juni 2017, eindeutig der Vorzug eingeräumt. Wesentliche Gründe sind die Alleinstellung einer Persönlichkeitswahl und die Bedeutung der Landratswahl im gesamten kommunalen Bereich. Eine Überlagerung bundespolitischer Themen sei nicht sinnvoll und nicht angemessen. Die Aufgabenfülle, die Wirkungsmöglichkeit und insbesondere die Verantwortung einer Landrätin/ eines Landrats in unserem Landkreis lasse es geboten erscheinen, für eine solche Wahl einen eigenen Termin anzuberaumen und damit dem Stellenwert der Kommunalen Politik den gebührenden Rang zu geben.
Für den früheren Wahltermin spräche auch, dass mit einem größeren zeitlichen Vorlauf eine geordnete Amtsübergabe möglich sei.
Die Kostenfrage wurde abgewogen, auch die Tatsache, dass die Dienste ehrenamtlicher WahlhelferInnen und VerwaltungsmitarbeiterInnen an einem zusätzlichen Sonntag in Anspruch genommen werden müssten. Im Ergebnis sprächen mehr und stärkere Argumente für den Wahltermin vor den Sommerferien.
Landrätin Riedmaier erklärte, sie werde ihren Beitrag dafür leisten, diesen Wahltermin zu ermöglichen und die Versetzung in den Ruhestand zum 30. September 2017 beantragen.
Die Kreistagssitzung wird um eine Woche vorgezogen - vom 3. April 2017 auf den 27. März 2017, damit die gesetzlich vorgeschriebenen Fristen eingehalten werden können.
Schuleinschreibungsterrmine für Kann-Kinder
Die Kinder, die bis zum 31. August 2017 das sechste Lebensjahr vollenden, sind schulpflichtig. Sie wurden bereits im Spetember 2016 in der für sie zuständigen Grundschule angemeldet. Nicht schulpflichtige Kinder, also Kinder, die erst nach dem 31. August 2017 das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten vorzeitig in die Schule aufgenommen werden. Diese sogenannten „Kann-Kinder“ müssen die zum Schulbesuch erforderliche geistige und körperliche Reife besitzen.
Als Anmeldetermine wurden festgelegt:
Grundschule Arzheim
Arzheimer Hauptstraße 84
Mittwoch, 15. Februar 2017
von 08:00 Uhr bis 11:00 Uhr
Grundschule Dammheim
Bornheimer Straße 22
Mittwoch, 15. Februar 2017
von 10:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Grundschule Godramstein
Godramsteiner Hauptstraße 94
Mittwoch, 15. Februar 2017
von 10:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Grundschule Horstring
Helmbachstraße 100
Dienstag, 21. Februar 2017
von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Grundschule Nußdorf
Kirchstraße 34
Montag, 13. Februar 2017
von 8:00 Uhr bis 10:30 Uhr
Grundschule Pestalozzi
Langstraße 9a
Montag, 13. Februar 2017 bis Mittwoch, 15. Februar 2017
von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Michael-Ende Grundschule Queichheim
Queichheimer Hauptstraße 84
Montag, 20. Februar 2017
von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Nachmittagstermin nach Vereinbarung
Grundschule Süd
Raimund-Huber-Straße 14
Dienstag, 21. Februar 2017
von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Grundschule Thomas-Nast
Albrecht-Dürer-Straße 3
Dienstag,14. Februar 2017 bis Donnerstag, 16. Februar 2017
von 08:00 Uhr bis 11:30 Uhr
Grundschule Wollmesheimer Höhe
Barbarossastraße 4
Dienstag, 14. Februar 2017
von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Nachmittagstermin nach Vereinbarung
Problemabfälle werden eingesammelt
Am Samstag, 18. Februar 2017 werden von 8:30 Uhr bis 11:30 Uhr auf dem WertstoffWirtschaftszentrum Nord bei Edesheim Problemabfälle eingesammelt. Den Bürgern im Landkreis wird dabei wieder Gelegenheit gegeben, ihr Umweltbewusstsein unter Beweis zu stellen und Problemabfälle umweltgerecht zu entsorgen.
Eingesammelt werden Farben, Lacke, Lösungsmittel, Reinigungsmittel, Batterien, Pflanzenschutzmittel und Giftstoffe. Gebrauchtes Motoren- und Getriebeöl wird nicht angenommen. Seit dem 1. Juli 1987 müssen Verkäufer von Motoren- und Getriebeöl das Altöl von ihren Kunden kostenlos zurücknehmen.
Bei der Problemabfallsammlung werden lediglich ölverunreinigte Putzlappen u. Ä. angenommen. Auch Altmedikamente werden bei der Problemabfallsammlung nicht mehr erfasst. Altmedikamente in haushaltsüblichen Mengen können in die Restabfalltonne gegeben werden. Verpackungen aus Pappe und Beipackzettel gehören in die Papiertonne.
Leere Kunststoffdosen, Folien, Blister und Tuben gehören in den gelben Wertstoffsack. Leere Glasflaschen gehören in den Altglascontainer.
Bei der Sammlung werden die Problemabfälle von Privathaushalten kostenlos mitgenommen. Es sollten pro Haushalt nur Mengen bis 50 kg bzw. 50 l abgegeben werden. Nach vorheriger telefonischer Anmeldung bei der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße werden gegen Gebühr auch "Sonderabfallkleinmengen" aus Gewerbebetrieben bei den Problemabfallsammlungen mitgenommen. Gewerbebetriebe, die größere Mengen entsorgen lassen möchten, können sich unmittelbar mit der SAM GmbH (Tel.: 06131/982-980) in Verbindung setzen. Es wird auch darauf hingewiesen, dass die Problemabfälle nur in geschlossenen Behältern und Verpackungen abgegeben werden können.
Vor Eintreffen des Sammelfahrzeuges sowie während und nach der Sammlung dürfen keine Problemabfälle abgestellt werden.
Die Problemabfälle sind direkt beim Sammelpersonal abzugeben.
Weitere Informationen finden Sie im SÜW-Wertstoff-Ratgeber 2017. Für Rückfragen steht Ihnen die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße, Tel.:06341 940-420, zur Verfügung.
Abfallgebühren: Bescheide für 2017 ab 14. Januar im Versand
Ab dem 14. Januar werden rund 38.100 Gebührenbescheide des Jahres 2017 für die Abfallentsorgung des Landkreises Südliche Weinstraße durch die Post zugestellt.
Auf Grund der Vielzahl der Bescheide werden Rückfragen, Meldungen und Änderungswünsche beim Eigenbetrieb WertstoffWirtschaft (EWW) in den ersten Wochen nach Versand erfahrungsgemäß stark ansteigen und die Telefone dadurch sehr beansprucht sein. Es wird daher empfohlen, die Kontaktaufnahme schriftlich vorzunehmen.
Allgemeine Informationen und Hinweise zur Abfallwirtschaft können auch dem SÜW Wertstoff-Ratgeber 2017 und der Homepage des Eigenbetrieb WertstoffWirtschaft unter
https://www.suedliche-weinstrasse.de/deeinrichtungen/eww/index.php entnommen werden.
Die Gebühren bleiben 2017 ebenso wie in den drei Vorjahren unverändert.
Bürgern, die ihre Gebühren bisher mittels Banküberweisung entrichtet haben, wird empfohlen, diese per Bankabbuchung einziehen zu lassen, wie dies in weit über 80% der Fälle schon erfolgt. Hierzu ist die schriftliche Erteilung eines SEPA-Mandates (frühere Bezeichnung: Bankeinzugsermächtigung) mit Originalunterschrift erforderlich (nicht per Fax oder Mail); der Vordruck ist auf der Rückseite des Bescheides aufgedruckt.
Bei Überweisungen von Gebühren muss zur korrekten Verbuchung das vollständige Aktenzeichen im Feld „Verwendungszweck“ enthalten sein.
Drei neue Leitende Notärzte
Der für Feuerwehr und Katastrophenschutz zuständige Dezernent und Kreisbeigeordnete Helmut Geißer ernannte drei neue Leitende Notärzte zu Ehrenbeamten. Dr. Christoph Misch, Johannes Becker und Daniel Schäfer engagieren sich zukünftig ehrenamtlich als Leitende Notärzte (LNA) im Landkreis Südliche Weinstraße und der Stadt Landau. Kreisbeigeordneter Helmut Geißer überreichte ihnen im Rahmen einer kleinen Feierstunde im Kreishaus die Ernennungsurkunden.
Alle drei Persönlichkeiten haben bereits die erforderlichen Lehrgänge absolviert erfüllten damit die Voraussetzungen für eine Verpflichtung. Sie ergänzen nun das seit 2003 bestehende jetzt 10-köpfige Team. Damals haben die beiden Kommunen, Stadt und Landkreis, gemeinsam eine Gruppe für Leitende Notärzte und Organisatorische Leiter eingerichtet. Durch die Änderung des Brand- und Katastrophenschutzgesetztes im Jahre 2005 erhielten die Akteure einen vergleichbaren Status wie Führungskräfte der Feuerwehr.
Die Leitenden Notärzte kommen zusammen mit den Organisatorischen Leitern zur Versorgung einer größeren Anzahl Verletzter oder Erkrankter zum Einsatz. Sie haben die Aufgabe, bei Großschadensereignissen und Katastrophen eine Sanitätseinsatzleitung zu bilden, den Einsatz des Sanitätspersonals zu koordinieren sowie die optimale medizinische Versorgung von Verletzten und Betroffenen sicherzustellen.
Rund sieben Mal pro Jahr werden die Leitenden Notärzte alarmiert. Häufig sind es Einsätze aufgrund eines Brandes oder eines Verkehrsunfalles. Kreisbeigeordneter Helmut Geißer dankte den neuen LNAs für ihre Bereitschaft ehrenamtlich mitzuwirken und betonte das hohe Maß an Verantwortung, das sie dadurch auf sich nehmen.
Zu den Personen:
Dr. Christoph Misch (36) ist in einer Arztpraxis in Lustadt beschäftigt. 2015 absolvierte er seine Zusatzausbildung in der Notfallmedizin.
Daniel Schäfer (35) ist in den St. Vincentius-Kliniken in Karlsruhe tätig. 2014 absolvierte er seine Zusatzausbildung in der Notfallmedizin.
Johannes Becker (38) ist Facharzt für Anästhesie in den St. Vincentius-Kliniken Karlsruhe. Er ist außerdem Feuerwehrmann bei der freiwilligen Feuerwehr Billigheim-Ingenheim.
Jugendleitercard-Schulung 2017
Kreisverwaltung und Kreisjugendring Südliche Weinstraße bieten eine Schulung für ehrenamtlich Tätige in der Jugendarbeit an.
Diese Fortbildung richtet sich an Jugendliche ab 16 Jahren und Erwachsene, die bereits in der Jugendarbeit aktiv sind. Die Veranstaltung findet in Kooperation mit den Jugendpflegern der Verbandsgemeinden und dem Kreisjugendring Südliche Weinstraße statt.
Die Teilnehmer erhalten grundlegende Informationen, die zur Durchführung von Freizeiten oder bei der Betreuung von Kinder- und Jugendgruppen wichtig sind. Inhalte sind daher unter anderem die Themen Aufsichtspflicht, Kommunikation, Gruppenprozesse, pädagogische Handlungskompetenz, Kreativteil und Erste Hilfe.
Es werden sowohl theoretische Grundlagen vermittelt als auch die Umsetzung in die Praxis geübt.
Die Jugendleiterschulung findet an zwei Wochenenden, 21. bis 22. Januar 2017 und 28. bis 29. Januar 2017 im Kreishaus statt. Leiter und Referenten sind der Kreisjugendpfleger und die Mitglieder des Kreisjugendrings.
Wer an beiden Veranstaltungen teilnimmt, erhält als Nachweis der Qualifikation eine Jugendleiter-Card. Die Inhaber der JULEICA können unter anderem Erziehungsberechtigten ihre Befähigung, Jugendgruppen zu leiten, nachweisen. Desweiteren sind mit der Card regionale und überregionale Vergünstigungen verbunden.
Infos:
Kreisjugendpflege
Wolfgang Giessen
An der Kreuzmühle 2
76829 Landau
Tel.: 06341/940-467
Mail: wolfgang.giessen@suedliche-weinstrasse.de.
Glückspilz aus dem Landkreis Südliche Weinstraße gewinnt 1 Million Euro
Ein 33-jähriger Lotterieteilnehmer aus dem Landkreis Südliche Weinstraße hat bei der Aktion Mensch-Lotterie 1 Million Euro gewonnen. Allein im letzten Jahr schüttete die Soziallotterie Gewinne im Wert von rund 2,6 Millionen Euro wöchentlich aus. Mit ihrem Los ermöglichen alle Lotterieteilnehmer die Förderprojekte der Aktion Mensch. Sie tragen so dazu bei, die Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderung sowie Kindern und Jugendlichen zu verbessern.
Anmeldetermine, Infoveranstaltungen und Tage der offenen Tür der weiterführenden Schulen im Landkreis Südliche Weinstraße
Trifels Gymnasium Annweiler:
- 22.11.16 Infoveranstaltung aller weiterführenden Schulen in Annweiler (Realschule plus, Trifelsgymnasium und Förderschule) im Hohenstaufensaal in Annweiler um 19 Uhr
- 28.01.17 Tag der offenen Tür und Anmeldetermine der neuen 5. Klassen um 9:30 Uhr
- 30.11.16 Elternabend mit dem Schwerpunkt Chorklasse und Hausaufgaben-Betreuung um 19 Uhr
Realschule plus Annweiler:
- 04.12.16 Tag der offenen Tür
- 09.02.17 bis 17.02.17 Anmeldetermine der neuen 5. Klassen
- 22.11.16 Infoveranstaltung aller weiterführenden Schulen in Annweiler (Realschule plus, Trifelsgymnasium und Förderschule) im Hohenstaufensaal in Annweiler um 19 Uhr
Bad Bergzabern:
Gemeinsame Orientierungsstufe Realschule plus/Gymnasium
- 28.01.17 Tag der offenen Tür
- 20.02.17 bis 22.02.17 Anmeldetermine der neuen 5. Klassen
- 28.11.16 bis 30.11.16 Infoveranstaltungen für die Grundschulen im Gebäude der Realschule Plus in Bad Bergzabern
Herxheim:
- Info-Veranstaltungen in der Aula fanden bereits am 05.10. und 06.10.2016 statt
- 05.11.16 Tag der offenen Tür von 10 Uhr bis 13 Uhr
- 08.02.17 und 09.02.17 Anmeldetermine der neuen 5. Klassen jeweils von 9 bis 12 Uhr und von 14 bis 18 Uhr
Edenkoben:
- 28.01.17 Tag der offenen Tür
- 25.01.17 Infoabend im Gymnasium mit Hambach und Maikammer
- 15.02.17 bis 17.02.17 Anmeldetermine der neuen 5. Klassen
Maikammer-Hambach:
- 03.02.17 Infoveranstaltung mit Hausführung in Hambach von 11:30 Uhr bis 13:00 Uhr
- 09.02.17 bis 14.02.17 Anmeldetermine der neuen 5. Klassen von 8:30 Uhr bis 11:30 Uhr (weitere Termine gibt es nach Vereinbarung bei beiden Schulstandorten)
- 21.01.17 Tag der offenen Tür von 10 Uhr bis 13 Uhr in Maikammer