Neustadt
Raubüberfall auf Juwelier
Heute kam es um 10.00 Uhr zu einem Raubüberfall auf einen Juwelier in der Hauptstraße von Neustadt.
Nach ersten Informationen betraten drei Männer zwischen 20 und 25 Jahre alt das Geschäft und raubten hochwertige Uhren.
Die Täter trugen schwarze bzw. graue Jogginganzüge und waren mit einer Pistole und einer Axt bewaffnet.
Unmittelbar nach der Tat wurden sie von Zeugen am Elwetritsche-Brunnen unweit des Tatortes zu Fuß flüchtend gesehen werden.
Die Fahndung läuft derzeit auf Hochtouren.
Sachdienliche Hinweise bitte an die Polizei Neustadt 06321/8540, notfalls auch unter der 110.
Verkehrsunfall blockiert Discountermarkt
Heute kam es um 13.10 Uhr im Eingangsbereich eines Discountermarktes in der Martin-Luther-Straße zu einem Verkehrsunfall, aufgrund dessen der Ein- und Ausgangsbereich gesperrt werden musste. Ein 18-jähriger Fahranfänger fuhr mit dem PKW Kia Rio seiner Mutter in die Ein-/ Ausgangstür des Marktes. Zur Ursache befragt gibt der junge Mann an, dass er während der Fahrt mit einer Bluetooth-Musikbox Musik gehört hat. Während der Fahrt um die Kurve sei die Box in den Fußraum gerutscht und habe das Bremspedal verklemmt. Er habe die Kontrolle verloren und sei in den Eingangsbereich gefahren. Die hinzugezogene Feuerwehr teilt mit, dass die Statik im Eingangsbereich durch den Anstoß beeinträchtigt wäre. Die Kunden verließen den Markt über einen Seitenausgang, der Ein- Ausgangsbereich ist zunächst gesperrt. Das Gebäudemanagement des Discounters wird sich der Sache annehmen. Verletzt wurde niemand, über die Höhe des Sachschadens können noch keine Angaben gemacht werden.
Baubeginn in der Talstraße verzögert sich
Der Baubeginn für die Sanierung der Talstraße/B39 zwischen Haupt- und Fröbelstraße und die damit einhergehende Vollsperrung verzögern sich auf Ende März, genauer gesagt auf Montag, den 27. März. Grund ist, dass das beauftragte Bauunternehmen es versäumt hat, die Ausschilderung der Umleitung rechtzeitig und wie vereinbart zu organisieren. Erst wenn alle Schilder ordnungsgemäß aufgebaut und abgenommen wurden, können die Umleitungsstrecken und die Vollsperrung greifen.
Alle an dem Projekt beteiligten Parteien werden umgehend informiert.
40 neue Bäume an der Mußbacher Landstraße in Neustadt
Die Umweltabteilung der Stadt lässt an der Mußbacher Landstraße 40 neue Bäume pflanzen. Auf die Nordseite in die großen Lücken zwischen den vorhandenen Rosskastanien kommen 14 Speierlinge, auf die Südseite an die Stelle kümmernder und abgestorbener Nussbäume 26 Elsbeerbäume. Die Pflanzung wird vom 13. bis 15. März durchgeführt.
Die Maßnahme entspricht dem politischen und bürgerschaftlichen Wunsch, nicht nur Gefahrbäume zu fällen, sondern auch wieder Bäume nachzupflanzen. Außerdem dient dies der Erhöhung der Biodiversität. Die Stadt ist Mitglied im Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt“ und muss daher auch ihrer Selbstverpflichtung gerecht werden. Für den außerörtlichen Bereich organisiert dies die Umweltabteilung. 17 Bäume dienen zusätzlich als naturschutzrechtlicher Ausgleich für die beseitigten Zwetschgenbäume an der Haardter Schelmengasse.
Speierling und Elsbeere sind nahe verwandte Wildobstarten aus der Gattung Sorbus. Sie wurden deshalb ausgewählt, weil sie trockenheitsverträglich sind, mit ihrer reichen Blüte eine wertvolle Insektennahrung darstellen, attraktiven Fruchtbehang und eine sehr schöne Herbstfärbung haben. Außerdem sind beide Baumarten in Deutschland recht selten und erreichen ein wesentlich höheres Alter als Kulturobstbäume. Der Speierling war 1993 Baum des Jahres, die Elsbeere 2011.
Neustadt: Halteverbotsbereiche auf Umleitungsstrecken
Auf den vorgesehenen Umleitungsstrecken, die im Rahmen der Sanierung der Talstraße/B39 notwendig sind, werden verschiedene absolute Halteverbotsbereiche eingerichtet. Sie sollen vor allem Rettungsfahrzeugen ein schnelles Erreichen des Einsatzortes ermöglichen, da die Zonen als Ausweichbuchten genutzt werden können.
Betroffen sind die Saarland-, Karolinen-, Wittelsbacher-, Berg-, Volksbad-, Sauter- und Villenstraße. Sollte sich aus der Praxis heraus ein Nachbesserungs- oder Veränderungsbedarf ergeben, wird entsprechend reagiert.
Die entsprechenden Schilder werden im Laufe der kommenden Woche montiert. Die Baumaßnahme an sich beginnt am Montag, 6. März.
Mann in Neustadt vermisst
Durch die Einsatzkräfte wurden alle bekannten Anlaufstellen des seit gestern vermisst gemeldeten Mannes mehrfach überprüft. Da sich keine Hinweise auf den Aufenthaltsort ergeben haben, wendet sich die Kriminalpolizei Neustadt nun mit einem Lichtbild des vermissten Manfred Rechner, 58 Jahre alt,
wohnhaft in der Landauer Straße in Neustadt, an die Öffentlichkeit. Das Lichtbild ist etwas älter und Herr Rechner hat dato graue Haare. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Manfred Rechner in suizidaler Absicht unterwegs sein könnte. Wer kann Angaben zu dem Aufenthaltsort oder möglichen Aufenthaltsorten von Herrn Rechner machen? Wer hat Herrn Rechner am 20.02.2017 und/oder später gesehen?
Hinweise bitte an die Polizei Neustadt, Tel. 06321/8540
Schmutz, Schnee und Hundekot auf Straßen und Wegen – wer ist für die Beseitigung von was verantwortlich?
Da sich in letzter Zeit vermehrt Bürger bei der Stadt Neustadt über den Zustand von Straßen und Plätzen beschwert haben, hat die Stadt Neustadt dies zum Anlass genommen, zu verdeutlichen, wer für welche Reinigung und Pflege zuständig ist.
1. Die Reinigung von öffentlichen Straßen, Wegen in Grünanlagen und öffentlichen Plätzen fällt grundsätzlich in die Zuständigkeit der Stadt; und zwar unabhängig davon, ob es sich um Laub im Herbst, Schnee im Winter, Schmutz, Hundekot und Abfall während des ganzen Jahres handelt. Für Anlieger und Grundstücksbesitzer ist folgende Vorgehensweise durch die Straßenreinigungssatzung verpflichtend festgelegt: Gehwege sind auf gesamter Breite zu reinigen. Soweit keine Gehwege vorhanden sind, ist eine Breite von rund 1,50 Meter als Gehweg anzunehmen und entsprechend zu reinigen. Anfallende Verunreinigungen sind dabei nicht in die Rinne zu kehren, sondern müssen durch den Anlieger entsorgt werden (Abfalltonne)
2. Die Beseitigung von Schmutz ist wöchentlich beziehungsweise zusätzlich bei Bedarf durchzuführen, zum Beispiel nach starken Regenfällen oder nach der Silvesterfeier (Stichwort: Böllerreste).
Bei Schneefall gilt: Auch bei Schnee und Eis muss das gefahrlose Begehen der Gehwege gewährleistet sein. Schnee und Eis müssen an Werktagen in der Zeit von 7 bis 22 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 9 bis 20 Uhr beseitigt werden. Auch hier gilt die 1,50 Meter-Regel.
Der Bauhof ist im Winter besonders stark gefordert. Fünf große Räum- und Streufahrzeuge sowie rund 50 Mitarbeiter bilden mehrere Handkolonnen, damit der innerörtliche Verkehr auf den Straßen trotz Eis und Schnee so gut wie möglich weiter fließt.
Wer nicht selbst den Winterdienst durchführen kann, muss sich darum kümmern, dass dieser von Dritten erledigt wird.
Von der Stadtverwaltung werden erstrangig die für die Allgemeinheit verkehrswichtigen und gefährlichen Straßen und Wege geräumt. Erst wenn diese Stellen sicher befahrbar oder begehbar sind, werden die restlichen Bereiche abgearbeitet.
3. Das auf dem Gehweg liegende Laub (oder auch das aus dem eigenen Garten angefallende Blattwerk), auch wenn es von städtischen Bäumen stammt, darf nicht auf die Straße gekehrt werden. Es kann entweder (in kleinen Mengen) über die Biotonne entsorgt, oder am besten bei der Firma Gerst abgegeben werden.
4. Straßen, in denen regelmäßig Autos dicht geparkt sind, können durch städtische Kehrmaschinen nicht gereinigt werden.
Hier wird darum gebeten, wenn möglich Fahrzeuge in den Einfahrten abzustellen.
5. Jedes Jahr sieht es in der „grünen Jahreszeit“ zudem ähnlich aus: An zahlreichen Stellen im gesamten Stadtgebiet treten Probleme mit Bewuchs auf, der von privaten Grundstücken in den Gehweg- und Straßenbereich überhängt. Hierdurch wird unter anderem die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer gefährdet. Straßenleuchten müssen ebenfalls freigeschnitten werden.
6. Nach § 5, Absatz 3, der Gefahrenabwehrverordnung haben Halter oder Führer von Hunden dafür Sorge zu tragen, dass öffentliche Straßen und Grünflächen nicht durch Hundekot verunreinigt werden. Der Hundehalter oder derjenige, der gerade mit seinem Hund „Gassi geht“, muss die Hinterlassenschaft unverzüglich entfernen. Wird jemand „erwischt“, ist mit einem Verwarnungsgeld von 35 Euro zu rechnen. Wer sich weigert, dem droht ein Bußgeldverfahren, das dann rund 60 Euro teuer wird. Das Entrichten einer Hundesteuer entbindet den Besitzer nicht davon, Hundekot zu entfernen.
Hundekotbeutel-Spender sind vereinzelnd im Stadtgebiet und den Ortsteilen montiert. Ansonsten sind diese für kleines Geld im Einzelhandel erhältlich. Hundekot zählt als Abfall und kann in jedem Restmüllbehälter entsorgt werden.
Einbruch in Hellerhütte
In der Nacht zum 19.02.2017 wurde die massive Eingangstür der Hellerhütte aufgebrochen und im Inneren nahezu alle Räumlichkeiten (über 20 Zimmer) auf- und nach Diebesgut durchsucht. Entwendet wurden mehrere hundert Euro Wechselgeld, der Sachschaden wird auf mehr als 500.- Euro geschätzt.
Glatteisunfälle rund um Neustadt
Heute kam es in den Morgenstunden zu insgesamt sechs glättebedingten Verkehrsunfällen, die durch die Polizeiinspektion Neustadt aufgenommen wurden:
30.01.2017, 07.00 Uhr
Neustadt Grundwiesenweg 40
Aufgrund von Straßenglätte und wechselndem Straßenbelag verliert eine PKW-Fahrerin die Kontrolle über ihr Fahrzeug, streifte mit der Beifahrerseite einen Baum und kommt auf der gegenüberliegenden Straßenseite zum Stehen. Hierbei wird die Gartenmauer des angrenzenden Grundstückes beschädigt. Unfallverursacherin leicht verletzt.
Schaden ca. 8000,- Euro
30.01.2017, 06.30 Uhr
Neustadt, Meerspinnstraße
PKW-Fahrerin befuhr mit ihrem Pkw die Meerspinnstr. von Gimmeldingen kommend in Richtung Königsbach. Außerorts kam sie in Folge Glatteis ins Schleudern und nach rechts von der Fahrbahn ab. Hierbei beschädigte sie das Werbeschild der Weinkönigin der Stadt Neustadt. Das Fahrzeug war nicht mehr fahrbereit. Der Gesamtschaden dürfte sich auf ca. 3300 Euro belaufen.
30.01.2017, 07.00 Uhr
Neustadt, Martin-Luther-Straße
Pkw rutscht auf wartendes Fahrzeug
Schaden ca. 3000,- Euro
30.01.2017, 08.35 Uhr
Neustadt, Raiffeisenstraße
Linienbus (ohne Fahrgäste) rutscht gegen geparktes Fahrzeug.
Schaden ca. 5000,- Euro
30.01.2017, 07.15 Uhr
Lambrecht, Beerentalstraße, Kundenparklatz
Fahrer fuhr mit seinem Pkw auf den Parkplatz des Lidl Marktes. In Folge Glatteis, verlor er die Kontrolle über sein Fahrzeug und rutschte auf einen Stein, der sich auf einer Grünfläche zwischen den Parkplätzen befand. Das Fahrzeug war nicht mehr fahrbereit. Ein Fremdschaden entstand nicht.
Schaden ca. 1000,- Euro
30.01.2017, 06.31 Uhr
Lambrecht, Östliche Luhrbachstraße
PKW rutschte auf eisglatter Fahrbahn gegen zwei geparkte Fahrzeuge.
Schaden ca. 8000,- Euro
Brandalarm im Saalbau
Gestern kurz vor Mittag meldete die Leitstelle der Berufsfeuerwehr LU einen Brand im Saalbau. Vor Ort stellte sich heraus, dass im Festsaal des Gebäudes Brandrauch wahrgenommen worden war. Brand- oder Rauchmelder haben nicht ausgelöst.
Ein unbekannter Raucher hatte eine noch brennende Zigarette in einen Lichtschacht geworfen, obwohl in etwa zwei Meter Entfernung ein großer Aschenbecher stand. In dem Schacht entzündete sich Laub und anderer Unrat. Der Entstehungsbrand griff auf ein hölzernes Fenster über. Der Rauch zog in das Gebäude, wurde durch die Belüftungsanlage angesaugt und verteilte sich so im Festsaal. Dort finden zurzeit die Pfälzer Weinbautage statt. Zum Zeitpunkt des Brandausbruches fand in dem Festsaal ein Vortrag statt. Es befanden sich etwa 1.200 Menschen in dem Gebäude. Die Feuerwehr Neustadt durchlüftete das Gebäude. Verletzt wurde niemand. An dem Fenster entstand ein Sachschaden in Höhe von 500 EUR.
Problematisch war der Umstand, dass die gut erkennbar ausgeschilderte Aufstellfläche der Feuerwehr am westlichen Ende des Gebäudes mit zahlreichen Fahrzeugen zugeparkt war. Die Feuerwehr hat in dieser Sache bereits ordnungsrechtliche Maßnahmen eingeleitet.