Kandel

Sonntag, 15. Mai 2022

Geschwindigkeitsüberwachung

Am Morgen des 13.05.2022 wurden im Bereich der Landauer Straße in Kandel Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. 25 der 105 gemessenen Fahrzeuge fuhren hierbei zu schnell. Mit 104 gemessenen Stundenkilometern entging ein Autofahrer knapp einem Fahrverbot.

Montag, 9. Mai 2022

Gestohlenes Fahrrad geortet

 Ein 19-jähriger Mann meldete sich am Samstag, gegen 18.30 Uhr, bei der Polizeiinspektion Wörth und schilderte, dass er sein mit einem GPS-Tracker versehenes Fahrrad, das ihm am Vortag in Heidelberg entwendet wurde, in Kandel-Minderslachen geortet habe. Der Wert des Fahrrads beträgt 1000 Euro. Eine Strafanzeige wegen Fahrraddiebstahl war in Heidelberg erstattet worden. Tatsächlich konnte das geortete Fahrrad in Kandel-Minderslachen im Horstring aufgefunden und seinem Eigentümer übergeben werden. Hinweise auf den, oder die Fahrraddiebe liegen bislang nicht vor.
 

Mittwoch, 16. Februar 2022

155 km/h bei erlaubten 70

Mehr als doppelt so schnell unterwegs war eine Fahrerin am 15. Februar auf der auf der L 548. Ein Geschwindigkeitsmesstrupp der Zentralen Verkehrsdienste der Polizeidirektion Neustadt hatte in der Zeit von 15.15 bis 20.45 Uhr in Höhe Kandel-Höfen eine Geschwindigkeitsmessung durchgeführt. Von den 589 gemessenen Fahrzeugen waren 73 Fahrzeugführer wegen Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (70 km/h) zu beanstanden, heißt es in einer Mitteilung. Unrühmlicher Spitzenreiter war eine Fahrzeugführerin aus dem Kreis Pirmasens, die die zulässige um 85 km/h überschritt! Nach Abzug der Toleranz bleibt eine Nettogeschwindigkeit von 150 km/h; sie erwartet ein Bußgeld in Höhe von mindestens 1400 Euro, zwei Punkte im Fahreignungsregister und ein dreimonatiges Fahrverbot. Auf 29 weitere Fahrzeugführer kommt jeweils ein Bußgeld in Höhe von mindestens 100 Euro zu und sie müssen teilweise mit einem Punkt in Flensburg rechnen. Drei Fahrzeugführer werden mit einem Fahrverbot konfrontiert. In 43 Fällen werden die beanstandeten Fahrzeugführer mit einem Verwarngeld belegt werden. 

Donnerstag, 10. Oktober 2019

Kandel: Mias Mörder tot in Zelle aufgefunden

Heute, gegen 06:00 Uhr, wurde Abdul D. in der Jugendstrafanstalt Schifferstadt leblos in seiner Zelle aufgefunden. Der junge Mann hatte im Dezember 2017 in Kandel die damals 15-jährige Mia getötet.

Ersten Erkenntnissen nach hat sich Abdul D. erhängt. Derzeit gibt es keine Anhaltspunkte auf Fremdeinwirkung. Suizidale Absichten waren nach Auskunft der Anstaltsleitung nicht erkennbar.

Die Staatsanwaltschaft Frankenthal und die Kriminalpolizei Ludwigshafen haben ein Todesermittlungsverfahren eingeleitet, um die genauen Todesumstände zu klären. Der Leichnam soll morgen im rechtsmedizinischen Institut in Mainz obduziert werden.

 

Mittwoch, 11. Juli 2018

Kind nach Badeunfall verstorben

Nach dem tragischen Badeunfall im Waldschwimmbad Kandel am Sonntag, dem 08.07.2018, gegen 15.55 Uhr, ist der vierjährige Junge gestern in den Abendstunden in einer Karlsruher Klinik verstorben.

Die Ermittlungen zum genauen Unfallhergang dauern noch an.

Der Unfall ereignete sich im Waldschwimmbad im Nichtschwimmerbecken nahe des Wasserpilzes.

Der Junge wurde von einem Zeugen leblos im Wasser treibend gefunden und an Land gebracht. Nach der sofortigen Reanimation durch die Bademeister und den Rettungsdienst wurde er mit dem Rettungshubschrauber in die Kinderklinik verbracht, wo er jetzt verstarb.

Zeugen, die den Jungen vorher beim Spielen gesehen haben, werden gebeten sich bei der Kriminalpolizei Landau unter 06341/287-0 oder kilandau@polizei.rlp.de zu melden.

 

Donnerstag, 4. Januar 2018

Tötungsdelikt in Kandel - Stand der Ermittlungen und Stellungnahme der Polizei

Zum Stand der Ermittlungen im Falle des getöteten Mädchens in Kandel gab die Staatsanwaltschaft in Landau und das Polizeipräsidium Rheinpfalz den Stand der Ermittlungen bekannt:

Nach den bisherigen Erkenntnissen hat der Beschuldigte vor seiner Flucht mutmaßlich in der Provinz Kabul/Afghanistan gelebt und kam als unbegleiteter minderjähriger Ausländer im April 2016 nach Deutschland. Im Mai 2016 wurde er in den Bereich der Kreisverwaltung Germersheim zugewiesen. Zum ausländerrechtlichen Status ist den Ermittlungsbehörden bisher bekannt, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge den von dem Beschuldigten gestellten Asylantrag im Februar 2017 abgelehnt und das Vorliegen eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 5 des Aufenthaltsgesetzes festgestellt hat. Der Beschuldigte war nach seinen eigenen Angaben bei seiner Einreise nach Deutschland nicht im Besitz eines Ausweispapiers und hat sein Geburtsdatum mit 01.01.2002 angegeben. Da bislang keine hinreichend gesicherten Erkenntnisse zum tatsächlichen Alter des Beschuldigten vorliegen, wird die Staatsanwaltschaft Landau ein medizinisches Gutachten zur Bestimmung des Alters des Beschuldigten in Auftrag geben.

Das mittlerweile vorliegende vorläufige Obduktionsergebnis ergab, dass das Mädchen durch mehrere Messerstiche verletzt wurde und ein Stich im Bereich des Herzens tödlich war. Die Ermittlungen zu dem Motiv, den Hintergründen sowie dem konkreten Tatgeschehen dauern an.

Der in Untersuchungshaft befindliche Beschuldigte hat sich auch weiterhin nicht eingelassen und macht von seinem Schweigerecht Gebrauch. Zwischenzeitlich hat die Zentrale Kriminalinspektion Ludwigshafen aufgrund eines von der Staatsanwaltschaft Landau erwirkten Durchsuchungsbeschlusses den Wohnraum des Beschuldigten in Neustadt/Weinstraße durchsucht. Die dabei sichergestellten Beweismittel, unter anderem zwei Mobiltelefone und diverse Unterlagen, werden nun gesichtet und ausgewertet. Daneben konzentrieren sich derzeit die Ermittlungen insbesondere auf die Vernehmungen von Zeugen sowie die kriminaltechnischen Untersuchungen.

Weiterhin nahm das Polizeipräsidium Rheinpfalz Stellung zu der Handhabung des Falls des Tatverdächtigen Afghanen:

Die Kreisverwaltung Germersheim hat am 02.01.2018 die Medien davon unterrichtet, dass der Vormund des Beschuldigten von der Polizei zwar über die Erstattung von Strafanzeigen, nicht jedoch über eine direkte Bedrohung des Mädchens informiert gewesen sei. Auch die Fall führende Sachbearbeiterin des Jugendamtes hätte davon keine Kenntnis gehabt. Gleiches gelte für die Betreuerinnen des Beschuldigten in der Jugend-Wohngruppe in Neustadt.

Die Polizei bekräftigt ihre Darstellung, dass die beteiligten Stellen umfassend über die ihr vorliegenden Erkenntnisse und Maßnahmen informiert wurden. Zunächst hat der polizeiliche Sachbearbeiter  am Nachmittag des 18.12. 2017  den Vormund des Beschuldigten beim Jugendamt Germersheim im Rahmen eines Telefonates erstmals über die gegen seinen Mandanten vorliegende Strafanzeige vom 15.12. und den dazu vorgetragenen ergänzenden Tatvorwürfen vom 17. und 18.12.2017  informiert. Dieses Telefonat ist als Maßnahme  im polizeilichen Vorgangsbearbeitungssystem dokumentiert. Der Sachbearbeiter hat dem Vormund mitgeteilt, dass der Beschuldigte ehrverletzende Bilder des Mädchens anderen öffentlich zugänglich machte, dem Mädchen drohte, sie am Bahnhof Kandel "abzupassen" und, dass sie in Zukunft "aufpassen" müsse. Darüber hinaus war der Beschuldigte am 27.11.2017 in eine körperliche Auseinandersetzung mit einem anderen Jugendlichen auf dem Schulgelände in Wörth verwickelt.

Deswegen wurde er am gleichen Tage von dem Geschädigten angezeigt. Auch darüber hat der polizeiliche Sachbearbeiter den Vormund des Beschuldigten informiert.

Am 19.12.2017 folgte ein weiteres Telefongespräch zwischen dem Sachbearbeiter und dem Vormund beim Jugendamt. Auch dieses Telefonat ist als Maßnahme im Vorgangsbearbeitungssystem dokumentiert. Neben dem Hinweis auf die Sicherstellung des Handys hat der Sachbearbeiter die vom Beschuldigten begangenen Straftaten erneut detailliert dargestellt, insbesondere die vom Beschuldigten ausgesprochenen Drohungen bezüglich "abpassen" und "aufpassen" in der Zukunft.

Ebenfalls am 18.12.2017, gegen Mittag, suchte der polizeiliche Sachbearbeiter gemeinsam mit einem weiteren Polizeibeamten die IGS Kandel auf, nachdem er kurz vorher von der Schulleitung darüber informiert wurde, dass sich der Beschuldigte in der Schule befindet.

Der Beschuldigte befand sich in Begleitung von zwei Betreuerinnen, die für ihn in der Wohngruppe in Neustadt zuständig sind. Im Beisein der Betreuerinnen wurde der Beschuldigte zunächst belehrt; danach fand eine Gefährderansprache statt. Ihm wurde dabei vorgehalten, dass er in sozialen Netzwerken Bilder der Geschädigten anderen zugänglich gemacht, sie beleidigt und ihr gedroht zu haben, sie "abzupassen". 

Dem Beschuldigten wurde erläutert, dass er eine Vorladung zur Polizei erhalten werde und er sich zu den Vorwürfen äußern könne. Sein Handy wurde sichergestellt.

 

Freitag, 1. Dezember 2017

Nachts allein im Einkaufsmarkt

In der Nacht am Donnerstag den 30.11.2017 um 20:53 Uhr ging bei der Polizeiinspektion Wörth ein Einbruchsalarm in einem Einkaufsmarkt in der Nansenstraße in Kandel ein. Erstaunt stellten die Einsatzkräfte einen leicht alkoholisierten 40-Jährigen in der Ein-/Ausgangsschleuse des Marktes fest. Laut eigenen Angaben, sei er kurz vor Ladenschluss auf der Kundentoilette eingeschlafen und musste bei Erwachen mit Erstaunen feststellen, dass der Einkaufsmarkt bereits geschlossen war. Als er den Markt verlassen wollte, löste er den Alarm aus.

Sonntag, 23. April 2017

13-jähriger Radfahrer leicht verletzt

Kandel - 13-jähriger Radfahrer leicht verletzt
23.04.2017 – 10:15

Kandel - Nansenstraße (ots) - Am Samstag befuhr gegen 15.42 Uhr in Kandel ein 13-jähriger mit seinem Fahrrad den Gehweg der Nansenstraße aus Richtung Juststraße kommend entgegen der Fahrtrichtung. An der Einmündung zur Robert-Koch-Straße wollte er diese überqueren und übersah hierbei eine 59-jährige, welche mit ihrem Pkw vom Parkplatz des SBK kommend in die Robert-Koch-Straße einfahren wollte. Es kam zum Unfall, bei dem sich der 13-jährige Radfahrer leicht am Unterarm verletzte. Es entstand Sachschaden von rund 2100.- Euro. Sachdienliche Hinweise zum Unfallhergang nimmt die PI Wörth unter Telefon 07271/9221-0 entgegen.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Wörth am Rhein
PHK Baur
Telefon: 07271-9221-0
www.polizei.rlp.de/pd.landau

Dienstag, 4. April 2017

Verkehrsunfall auf der BAB 65

Am 03.04.2017 befuhr um 18:36 Uhr ein LKW Fahrer die BAB 65 von Karlsruhe in Richtung Landau. Im Bereich Kandel, wollte der Fahrer an einem abgesicherten Pannen LKW vorbeifahren und missachtete hierbei den seitlichen Abstand. Der LKW Fahrer riss sich erst den Seitenspiegel ab und anschließend die seitliche Plane.

Hierdurch wurde ein Teil seiner Ladung auf der BAB 65 verteilt. Zur Säuberung der Fahrbahn musste diese kurzzeitig gesperrt werden.

Montag, 3. April 2017

Mit dem Pkw im Reisebüro gelandet

Am Samstag gegen 15.35 Uhr erlitt ein 56-jähriger Pkw-Fahrer auf dem Parkplatz eines Supermarktes in der Nansenstraße in Kandel einen Schwächeanfall und fuhr bewusstlos mit seinem Ford Focus ungebremst gegen das Supermarktgebäude. Er durchbrach die äußere Verschalung mitsamt Verglasung und kam im Innenraum des dortigen Reisebüros zum Stillstand. Das Reisebüro war zum Glück bereits geschlossen. Der Fahrer wurde leicht verletzt. Der Schaden am Gebäude sowie im Reisebüro wird auf ca. 50.000.- Euro  geschätzt.