Deutschland

Samstag, 16. September 2017

Nicht mal ´ne Maß mit Medikamenten

"O'zapft is", heißt es heute auf der Wiesn in München. Wer auf Arzneimittel angewiesen ist, sollte während des Oktoberfests allerdings auf Alkohol verzichten, so Britta Ginnow, Arzneimittelexpertin des Bundesverbands der Pharmazeutischen Industrie (BPI): "Mit Alkohol werden Medikamente unberechenbar: Die Wirkung kann sich verstärken, manchmal wirkt das Arzneimittel auch überhaupt nicht mehr oder plötzlich treten Nebenwirkungen wie Herzrasen, Schwindel oder Übelkeit auf." Und umgekehrt können Medikamente den Alkoholabbau im Körper hemmen und so seine Wirkung steigern.

Nebenwirkungen gibt es auch bei diesen Getränken:

1. Milch - Medikament wirkt nicht: Milch enthält Calcium. Zusammen mit bestimmten Wirkstoffen, etwa solchen in Antibiotika gegen Harnwegsinfektionen, kann sie eine schwer lösliche Verbindung eingehen. Der Körper kann den Wirkstoff nicht mehr aufnehmen und scheidet ihn aus. Das Medikament wirkt schlechter oder gar nicht.

2. Kaffee - Vorsicht vor Herzrasen: Kaffee enthält Koffein. Das hat eine belebende Wirkung auf den Körper, kann aber Wechselwirkungen mit Medikamenten auslösen. Manche Antibiotika blockieren den Koffeinabbau im Körper, es kann zu Unruhegefühl, Herzrasen und steigendem Blutdruck kommen.

3. Grapefruitsaft - Gefahr einer Überdosis: Grapefruits enthalten Furanocumarine. Sie blockieren ein Enzym im Körper, das Wirkstoffe verstoffwechselt. Dadurch wird die Wirkung einer Vielzahl von Medikamenten erhöht. Dazu gehören unter anderem Statine, Gerinnungshemmer und Blutdruckmittel.

Kurzum: "Bleiben Sie mit Medikamenten am besten beim Leitungswasser", rät Ginnow.

Achtung: Die hier genannten allgemeinen Ratschläge bieten keine Grundlage zur medizinischen Selbstdiagnose oder -behandlung. Sie können keinen Arztbesuch ersetzen.

Quelle: Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie

Donnerstag, 31. August 2017

Rückreisewelle erfordert viel Geduld - ADAC Stauprognose 1. bis 3. September

Die Verkehrssituation auf den Autobahnen bleibt auch am kommenden Wochenende angespannt. Viel Geduld brauchen vor allem die Urlaubsheimkehrer. In Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein sowie dem Norden der Niederlande enden die Sommerferien, Bayern und Baden-Württemberg folgen eine Woche später. Auch die Reiserouten in Richtung Süden werden nicht leer bleiben - dafür sorgen Späturlauber, Wochenendausflügler und Bergwanderer. Das erweiterte Lkw-Ferienfahrverbot am Samstag ist ausgelaufen.

Die Staustrecken:

Fernstraßen zur und von der Nord- und Ostsee

  • A 1 Köln - Dortmund - Bremen - Hamburg - Puttgarden
  • A 3 Oberhausen - Köln - Frankfurt - Nürnberg - Passau
  • A 5 Hattenbacher Dreieck - Frankfurt - Karlsruhe - Basel
  • A 6 Mannheim - Heilbronn - Nürnberg - A 7 Hamburg - Flensburg
  • A 7 Hamburg - Hannover - Kassel - Würzburg - Ulm - Füssen/Reutte
  • A 8 Karlsruhe - Stuttgart - München - Salzburg
  • A 9 Berlin - Nürnberg - München
  • A 10 Berliner Ring
  • A 11 Berliner Ring - Dreieck Uckermark
  • A 19 Rostock - Dreieck Wittstock/Dosse
  • A 24 Berliner Ring - Dreieck Wittstock/Dosse
  • A 61 Mönchengladbach - Koblenz - Ludwigshafen
  • A 93 Inntaldreieck - Kufstein
  • A 95/B 2 München - Garmisch-Partenkirchen
  • A 96 München - Lindau
  • A 99 Umfahrung München

Im benachbarten Ausland herrscht auf den Straßen zeitweise ebenfalls Hochbetrieb. Viel Verkehr ist vor allem in Österreich zu erwarten, wo in allen Bundesländern in Kürze die Ferien enden.

Donnerstag, 31. August 2017

Carsharing: Auto teilen und Steuern sparen - geht das?

Keine Parkgebühren, eigene Stellplätze zum Abholen und Zurückbringen, bessere Vernetzung mit öffentlichen Verkehrsmitteln - all diese Privilegien sind beim sogenannten Carsharing möglich: Grundlage dafür ist das neue Carsharing-Gesetz, das am 1. September 2017 in Kraft treten soll. Doch was müssen Berufstätige steuerlich beachten, wenn sie die Angebote von kommerziellen Carsharing-Diensten nutzen? Können sie vielleicht sogar Steuern sparen? Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) zeigt die gängigsten Möglichkeiten.

Schnell ein Carsharing-Auto reservieren, einsteigen und losfahren: Solche Angebote gibt es in mehr als 600 deutschen Städten und Gemeinden, wie der Bundesverband CarSharing e. V. in einer Erhebung berichtet (Stand: Januar 2017). Vor allem in Großstädten ist das Auto-Teilen für viele eine willkommene Alternative zum eigenen Wagen. Arbeitnehmer, die die Offerten von Carsharing-Anbietern nicht nur privat, sondern auch beruflich nutzen, haben hinsichtlich der steuerlichen Behandlung folgende Möglichkeiten:

  • "Unternimmt ein Arbeitnehmer mit einem Carsharing-Auto auch beruflich veranlasste Fahrten, deren Kosten der Arbeitgeber nicht erstattet, können diese Ausgaben als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden", erklären die Experten der Vereinigten Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH). Das gilt für die tatsächlich anfallenden und dementsprechend zu belegenden Kosten und nicht nur - wie man vielleicht annehmen könnte - für eine Reisekostenpauschale in Höhe von 30 Cent pro Kilometer. Deshalb sollten betroffene Arbeitnehmer alle Nachweise wie Tank-, Park- oder Servicegebühr-Quittungen der Steuererklärung beilegen.
     
  • Für den Fiskus ist es in diesem Zusammenhang wichtig, berufliche von privaten Carsharing-Fahrten zu trennen. Dafür gibt es mehrere Möglichkeiten:

1. Der Arbeitnehmer kann zwei Kundenkonten beim Carsharing-Anbieter nutzen, nämlich eines für private und eines für berufliche Fahrten, wie die VLH-Steuerexperten vorschlagen.

2. Manche Carsharing-Unternehmen bieten die Möglichkeit, vor Fahrtantritt die Option "Dienstliche Fahrt" auszuwählen.

3. Es lässt sich natürlich auch - ganz klassisch - ein digitales oder papierenes Fahrtenbuch führen, in dem der Arbeitnehmer seine dienstlichen und privaten Fahrten genau verzeichnet.

  • "Auch Anmelde- und Grundgebühren, die der Carsharing-Anbieter eventuell verlangt, kann ein Arbeitnehmer gegebenenfalls als Werbungskosten geltend machen", so die VLH-Steuerprofis. Dabei lässt sich aber nur jener Teil der Ausgaben in die Steuererklärung eintragen, der auch dem Anteil der beruflichen Nutzung des Carsharing-Autos entspricht. Wer also Carsharing ausschließlich für seine beruflichen Fahrten nutzt, kann die Anmelde- bzw. Grundgebühren in voller Höhe absetzen. Wer Carsharing zum Beispiel zu 25 Prozent dienstlich nutzt, kann auch nur 25 Prozent der Kosten absetzen.
     
  • Für private Fahrten mit dem Carsharing-Wagen gibt es im Allgemeinen keine Steuervergünstigungen. Ausnahme: die Fahrten eines Berufstätigen von der Wohnung zu seiner ersten Tätigkeitsstätte, die auch als private Fahrten gelten. Der Arbeitnehmer kann für die einfache werktägliche Fahrtstrecke in den Betrieb oder ins Büro in der Regel 30 Cent pro Entfernungskilometer absetzen - auch wenn er ein Carsharing-Auto nutzt.

Was ist zu beachten, wenn sich der Arbeitgeber an den Carsharing-Kosten beteiligt?

Carsharing statt Dienstwagen: Falls ein Arbeitgeber die Kosten für das Carsharing eines Arbeitnehmers ganz oder teilweise übernimmt, müssen bestimmte steuerliche Regeln beachtet werden. Dabei lassen sich folgende Fälle unterscheiden:

1. Der Arbeitgeber trägt die Kosten sowohl für berufliche als auch für private Fahrten des Arbeitnehmers.
Dadurch entsteht dem Arbeitnehmer für seine privaten Fahrten ein geldwerter Vorteil. "Auf diesen muss der Berufstätige Steuern und Sozialabgaben zahlen - genau wie auf seinen Arbeitslohn", so die VLH-Fachleute.

2. Der Arbeitgeber übernimmt zwar die Ausgaben für alle Fahrten, aber der Arbeitnehmer beteiligt sich bei seinen privaten Fahrten an den Carsharing-Kosten. Dadurch entsteht in Höhe der Arbeitnehmer-Beteiligung kein geldwerter Vorteil.

3. Der Arbeitnehmer darf das Carsharing ausschließlich für seine beruflichen Fahrten nutzen. Dadurch entsteht kein geldwerter Vorteil, der versteuert werden müsste.

Übrigens: Der geldwerte Vorteil bemisst sich nach dem Aufwand des Arbeitgebers. Übernimmt der Chef zum Beispiel 50 Euro im Monat für private Fahrten, beträgt der geldwerte Vorteil auch 50 Euro.

Quelle: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH)

Donnerstag, 10. August 2017

Rückreiseverkehr hat Autobahnen fest im Griff - ADAC Stauprognose

Am kommenden Wochenende drohen vor allem Urlaubsrückkehrern Staus und Behinderungen auf den Autobahnen.

In immer mehr Bundesländern gehen die Ferien zu Ende, so in Rheinland-Pfalz, Hessen und dem Saarland sowie in Teilen Skandinaviens und den Niederlanden. In Richtung Süden kann der ADAC aber auch noch keine Stau-Entwarnung geben. Durch den Feiertag Mariä Himmelfahrt am Dienstag, 15. August, in Teilen Bayerns und des Saarlands, müssen Autofahrer in diesen Bundesländern mit zusätzlichem Verkehrsaufkommen durch Kurzurlauber rechnen.

Die wesentlichen Staustrecken in Deutschland:

  • Fernstraßen zur und von der Nord- und Ostsee
  • A 1 Köln - Dortmund - Bremen - Hamburg - Puttgarden - Großraum Hamburg
  • A 3 Passau - Nürnberg - Frankfurt - Köln - Oberhausen - A 5 Basel - Karlsruhe - Frankfurt - Hattenbacher Dreieck
  • A 6 Mannheim - Heilbronn - Nürnberg
  • A 7 Flensburg - Hamburg
  • A 7 Füssen/Reutte - Ulm - Würzburg - Hannover - Hamburg
  • A 8 Salzburg - München - Stuttgart - Karlsruhe
  • A 9 München - Nürnberg - Berlin
  • A 10 Berliner Ring
  • A 81 Stuttgart - Singen
  • A 93 Inntaldreieck - Kufstein
  • A 95 /B 2 München - Garmisch-Partenkirchen
  • A 96 München - Lindau
  • A 99 Umfahrung München

Im benachbarten Ausland dauert die Rückreise aus dem Urlaub ebenfalls länger. Besonders staugefährdet sind Italiens Straßen: Am 15. August wird der Feiertag Ferragosto begangen. Üblicherweise beginnt der Run auf die Küsten am Wochenende vor dem Feiertag. Auch in Österreich, Frankreich, Kroatien und der Schweiz sind die klassischen Urlaubsrouten vor allem Richtung Deutschland stark befahren.

Donnerstag, 10. August 2017

Gebäude-Eigentümer sollten Fassaden regelmäßig überprüfen

Fassaden von Wohn-, Büro oder Geschäftshäusern geben jeder Straße, jedem Viertel und jeder Stadt ein Gesicht. Durch äußere Einflüsse sind sie allerdings erheblichen Belastungen ausgesetzt. Die Sicherungspflicht liegt bei den Eigentümern. Es ist ihre Aufgabe, die Gebäudefassaden in einem ordentlichen Zustand zu halten, so dass keine Gefahr von ihnen ausgeht. Ganz egal, ob die Fassade aus Metall, Keramik, Naturstein, Waschbeton, Glas oder Verblendmauerwerk besteht.

"Schnee, Eis, Wind und wechselnde Temperaturen wirken ständig auf die Konstruktion ein. Das führt zu einer gewissen Schadensanfälligkeit", sagt Rainer Gößmann, Experte für Bauwerksprüfung bei TÜV Rheinland. Im schlimmsten Fall könne es zu herabfallenden Fassadenplatten kommen. Zwar gibt es keine Verordnung, die den Besitzer zwingt, regelmäßig seine Fassade zu überprüfen. Allerdings haftet er, wenn etwas passiert.

Besichtigung alle zwei bis drei Jahre
"Erfahrungsgemäß treten Schäden häufig durch Zwängung oder Verformung aufgrund der Materialeigenschaft, fehlerhafte Montage oder korrodierte Traganker auf. Außerdem kann es zu Rissen oder durch Frost bedingte Abplatzungen kommen", sagt Gößmann. Auch unplanmäßige, nachträglich angebrachte Vordächer oder Reklametafeln können zu Schäden führen. Festgestellte Schäden sollten fachlich bewertet und dokumentiert werden. Der Experte empfiehlt, das Bauwerk alle zwei bis drei Jahre zu besichtigen. Alle vier bis fünf Jahre sollte ein Sachverständiger nach Schäden schauen. Und alle zwölf bis 15 Jahre empfiehlt sich eine umfassende Prüfung, bei der Fachleute jedes maßgebende Bauteil akribisch unter die Lupe nehmen. TÜV Rheinland bietet solche regelmäßigen Prüfungen der Standsicherheit von Bauwerken gemäß der VDI 6200 an. Eigentümer kommen so ihrer Verkehrssicherungspflicht nach und senken das Haftungsrisiko durch dokumentierte Sicherheitsstandards.

Außerplanmäßige Überprüfung nach Unwetter
Auch darüber hinaus sollten Gebäudebesitzer achtsam und sich ihrer Verantwortung bewusst sein. Nach Unwettern, Sturmereignissen oder Brand rät der TÜV Rheinland-Experte dringend, die Fassade außerplanmäßig zu überprüfen. Insbesondere in öffentlich zugänglichen Bereichen und auf Verkehrswegen sollten Besitzer darauf stetig ein Auge haben und beschädigte Fassadenplatten sofort austauschen.

Donnerstag, 10. August 2017

Inlandstourismus im ersten Halbjahr 2017: 3 Prozent mehr Übernachtungen

Im ersten Halbjahr 2017 gab es in den Beherbergungsbetrieben in Deutschland 205,1 Millionen Übernachtungen in- und ausländischer Gäste. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach vorläufigen Ergebnissen weiter mitteilt, war dies ein Plus von 3 Prozent gegenüber dem ersten Halbjahr 2016.

Die Zahl der Übernachtungen von Gästen aus dem Ausland erhöhte sich im Vergleich zum ersten Halbjahr 2016 um 3 Prozent auf 36,7 Millionen. Die Zahl der Übernachtungen von Gästen aus dem Inland stieg ebenfalls um 3 Prozent auf 168,4 Millionen.

Im Juni 2017 stieg die Zahl der Gästeübernachtungen um 10 Prozent gegenüber Juni 2016 auf 45,7 Millionen. Davon entfielen 38,3 Millionen Übernachtungen auf Gäste aus dem Inland (plus 11 Prozent) und 7,4 Millionen auf ausländische Gäste (plus 3 Prozent).

Donnerstag, 10. August 2017

Rauchmelder-Prüfsiegel im Check

Prüfsiegel sollen Verbrauchern beim Kauf von Rauchmeldern als Entscheidungshilfe dienen. Doch was verbirgt sich genau hinter Abkürzungen wie "CE" oder "Q"? Worauf kann ich als Verbraucher beim Kauf achten? Gibt es Prüfsiegel, die von der Feuerwehr besonders empfohlen werden?

Die Initiative "Rauchmelder retten Leben" gibt Auskunft zu Verbraucherschutz, Mindestanforderungen und Qualitätszeichen.

BGH-Urteil zu Prüfsiegeln
"Der Bundesgesetzhof (BGH) hat schon vor einem Jahr festgelegt, dass Unternehmen, die mit einem Güte-, Qualitäts- oder Prüfzeichen gegenüber Verbrauchern werben, diese auch inhaltlich erklären müssen. Dennoch fehlen solche Erläuterungen auf den Verpackungen leider häufig", meint Christian Rudolph, Vorsitzender der Initiative "Rauchmelder retten Leben" und ergänzt: "Außerdem sind Verbraucher oft unsicher, auf welche Zeichen sie achten sollen. Dabei gibt es das seit langem etablierte "Q" als Qualitätszeichen, das qualitativ hochwertige Rauchmelder kennzeichnet. Melder mit diesem Zeichen weisen automatisch das CE-Zeichen und die DIN EN 14604 aus. Insbesondere bei großen Ausschreibungen und von den Feuerwehren wird regelmäßig das "Q" gefordert."

Feuerwehren empfehlen Rauchmelder mit "Q"
Die Initiative "Rauchmelder retten Leben" und die Feuerwehren empfehlen Verbrauchern seit mehr als fünf Jahren Rauchmelder mit "Q". Das Siegel bietet eine sichere Entscheidungshilfe beim Kauf von Qualitätsmeldern. Die strengen, von etablierten Prüfinstituten in Deutschland entwickelten Prüfkriterien, stellen sicher, dass Fehlalarme reduziert werden und die Geräte stabil gegen äußere Einwirkungen sind. Weitere Voraussetzung ist eine fest eingebaute Batterie mit mindestens zehn Jahren Lebensdauer. Somit wird ein Langzeiteinsatz gewährleistet und der mit Kosten- und Zeitaufwand verbundene jährliche Batterieaustausch vermieden. Rauchmelder mit "Q" gibt es ab rund 20 Euro im Handel. Vorteile und Hintergründe des "Q" finden Interessierte auf einen Blick unter www.qualitaetsrauchmelder.de/das-q

Von der Mindestnorm zum Qualitätszeichen für Rauchmelder:

Die DIN EN 14604
Diese europäische Produktnorm legt die Mindestanforderungen für Rauchmelder fest und ist Grundlage für die CE-Kennzeichnung.

Das CE-Zeichen
Grundlage ist die Prüfung nach DIN EN 14604. Seit 2008 dürfen nur noch Rauchmelder mit CE-Kennzeichnung inkl. Zertifikatsnummer und der Angabe "EN 14604" im europäischen Raum verkauft werden. Allerdings beinhaltet die CE-Kennzeichnung keine qualitative Aussage, sondern legt einen gemeinsamen Mindeststandard fest.

Das Qualitätszeichen "Q"
Das "Q" ist ein unabhängiges, etabliertes Qualitätszeichen für hochwertige Rauchmelder mit geprüfter Langlebigkeit und höherer Sicherheit vor Fehlalarmen. Das "Q" setzt das CE-Zeichen voraus und ergänzt die Anforderungen auf Grundlage der Richtlinie 14-01 der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes (vfdb). Das Qualitätszeichen bietet ein hohes Maß an Sicherheit und Zuverlässigkeit.

"obs/Rauchmelder retten Leben"
obs/Rauchmelder retten Leben

 

Mittwoch, 19. Juli 2017

Finger weg von abgelaufenen Medikamenten

Anders als Lebensmittel sollten kürzlich abgelaufene Medikamente nicht mehr verwendet werden. Sie rate dringend dazu, sich an die Haltbarkeit von Arzneimitteln zu halten, betont die stellvertretende wissenschaftliche Leiterin des Zentrallaboratoriums Deutscher Apotheker in Eschborn, Dr. Mona Tawab, im Apothekenmagazin "Baby und Familie". "Nur dann ist die Wirksamkeit und die Unbedenklichkeit gewährleistet." Das Mindesthaltbarkeitsdatum auf Nahrungsmittel bedeute, dass die Ware "mindestens" bis zu diesem Datum bei korrekter Lagerung haltbar sei - und schließe nicht aus, dass beispielsweise ein Joghurt auch darüber hinaus verzehrt werden könne. "Bei Arzneien handelt es sich um ein Gewährleistungsdatum: Der Hersteller übernimmt die Garantie auf Wirksamkeit, Verträglichkeit und Qualität", so Tawab. Dieses Datum beruhe auf Stabilitätsstudien. "Nach Ablauf des angegebenen Datums ist die Stabilität der Stoffe nicht mehr 100-prozentig vorhanden."

Freitag, 7. Juli 2017

Knallharter Deal: Umzug mit Freunden verpflichtet zu Party, Essen und Gegenleistung

Eine Studie von umzugsauktion.de zeigt: Die meisten Deutschen organisieren ihren Umzug privat (80 Prozent), häufig um Geld zu sparen (49 Prozent). Aber auch private Umzugshilfe ist nicht umsonst / Am häufigsten entlohnen Deutsche ihre Freunde mit Verpflegung (76 Prozent), einer Einladung zum Essen (39 Prozent) oder einer Party nach dem Umzug (37 Prozent)

Freunde statt Möbelspediteur, weil´s billiger ist - so denkt fast jeder zweite Deutsche (49 Prozent), wie eine Studie von umzugsauktion.de zeigt. Umsonst ist ein Umzug mit Freunden aber noch lange nicht. Neben Pizza und Bier kostet er auch viel Arbeit und Freizeit. Denn wer Freunde um Hilfe beim Umzug bittet, geht gleichzeitig einen Deal ein: Umzugshilfe gegen Umzugshilfe, Stockwerk gegen Stockwerk, Karton gegen Karton. Im Schnitt trommeln Deutsche 5 Freunde für ihren Umzug zusammen - das sind im Schnitt aber auch 5 Umzüge, bei denen man in Zukunft selbst mit anpacken muss.

Umzug mit Freunden: 76 Prozent bedanken sich mit Essen
Wenn Freunde am Samstag Kisten schleppen, ist das nicht selbstverständlich. Sie schenken einen wertvollen Teil ihrer freien Zeit. Den meisten Deutschen ist das durchaus bewusst und sie bedanken sich mit unterschiedlichen Gesten und Geschenken bei ihren Helfern. 76 Prozent halten ihre Umzugshelfer während des Umzugs mit Essen und Getränken bei Laune. 39 Prozent laden sie zum Essen ein, 37 Prozent schmeißen eine große Party, wenn der Umzug vorüber ist.

Freunde oder Spediteur: Eine Gewissensfrage
Ab einem bestimmten Alter und Einkommen ist es auch eine Frage des Gewissens, ob man seine Freunde für den eigenen Umzug einspannt oder ein Umzugsunternehmen damit beauftragt. Denn jenseits der 30 haben die meisten Freunde viele Möbel und wenig Freizeit. Davon abgesehen haften Freunde in der Regel auch nicht für Schäden beim Umzug.

Für die von umzugsauktion.de beauftragte repräsentative Studie "Umzug 2017" wurden im Februar 2017 deutschlandweit 1.004 Personen (Online-Nutzer) ab 18 Jahren befragt. Durchgeführt wurde die Studie von der Immowelt AG, die seit 2010 Mitglied im Berufsverband Deutscher Markt- und Sozialforscher e.V. (BVM) ist.

Quelle: umzugsauktion.de

Freitag, 7. Juli 2017

Auch im Urlaub nicht betrunken aufs Fahrrad steigen - drastische Strafen drohen

Urlauber, die im Ausland mit dem Fahrrad unterwegs sind, sollten die Vorschriften des jeweiligen Landes kennen. Die Promillegrenzen sind unterschiedlich und die Bußgelder teilweise sehr hoch. Der ADAC hat sie zusammengestellt.

In den meisten Ländern gelten 0,5 Promille, etwa in Belgien, Frankreich, Italien, Kroatien, Luxemburg, der Schweiz und den Niederlanden.

In Österreich liegt die Promillegrenze bei 0,8 - wer mit noch mehr Alkohol im Blut erwischt wird, muss mit drastischen Geldstrafen ab 800 Euro rechnen. Auch in Polen ist Vorsicht geboten: Dort sind sogar Haftstrafen möglich. In Tschechien liegt die Grenze bei 0,0 Promille, die Höhe des Bußgelds beginnt bei 380 Euro.

Keine Promillegrenze gibt es in Skandinavien, Großbritannien und Irland. Dort ist allerdings das Radfahren verboten, wenn man alkoholbedingt nicht mehr in der Lage ist, sicher zu fahren. Bei einer Kontrolle oder auffälligem Fahrverhalten können in Großbritannien Bußgelder bis 2.900 Euro verhängt werden. In Skandinavien richten sich die Bußgelder nach dem Einkommen.