Neustadt an der Weinstraße

Dienstag, 7. Februar 2017

Zu besetzen: Freiwilliges Soziales Jahr in der Abteilung Kultur

Wie die Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße mitteilt, ist zum 1. April 2017 ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) in der Kulturabteilung im Fachbereich Bildung, Kultur und Sport zu besetzen. Geeignet ist es für junge Frauen oder Männer im Alter von 18 bis 26 Jahren, die möglichst im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B oder BE sein sollten. Die Bewerbungsfrist endet am 1. März.

Ein Freiwilliges Soziales Jahr in der Kulturabteilung verspricht ein spannendes, kreatives und vielseitiges Spektrum von Tätigkeiten, das einen umfassenden Einblick in das Kulturmanagement gewährt.

Haupteinsatzstelle ist die Kulturabteilung. Hier hat man die Möglichkeit, die kulturelle Arbeit der Stadt kennen zu lernen - es geht um die Planung und Durchführung von Veranstaltungen und Projekten, wie beispielsweise den „Neustadter Kultursommer“.

Zudem werden Einblicke in die organisatorischen Abläufe von Konzertveranstaltungen, in die Schaffung der erforderlichen Infrastruktur und in die Pressearbeit vermittelt. Die vielseitige Arbeit reicht hierbei von der Vorbereitung von Pressegesprächen, dem Erstellen von Pressemitteilungen, Protokollführung, allgemeinen Bürotätigkeiten, den Versand des Kultur-Newsletters und Facebook-Posts bis hin zu interessanten, spannenden Kontakten und Austausch mit Künstlern und Kulturschaffenden.

Natürlich werden Begabungen und Fähigkeiten berücksichtigt. Man sollte Spaß und Interesse an Kulturarbeit und die Bereitschaft zu Arbeitszeiten in den Abendstunden und auch an Wochenenden mitbringen.

In der Regel handelt es sich beim FSJ um einen ganztägigen Dienst, der in der Regel zwölf Monate dauert.

Weitere Fragen bezüglich dieser Stelle werden gerne unter der Telefonnummer 06321/855-236 oder wolfgang.dinges@stadt-nw.de beantwortet.

Alle, die sich für die Stelle im Freiwilligendienst Kultur und Bildung in Rheinland-Pfalz bewerben möchten, können ihren Bewerbungsbogen online auf dieser Seite ausfüllen: https://bewerbung.freiwilligendienste-kultur-bildung.de/Registrierung.

Montag, 6. Februar 2017

Polizei fängt Schlange

Am Freitag um 16.00 Uhr wurde die Polizei Neustadt auf besondere Weise gefordert. Ein Zeuge teilte mit, dass auf dem Mitfahrerparkplatz an der B 39 eine größere Schlange ihr Unwesen treibe. Vor Ort staunten die Beamten nicht schlecht, als sie einer ca. 150 cm lange gelb-rote Kornnatter angesichtig wurden. Obwohl sie sich einer Gefangennahme „laut fauchend“ entgegenstellte packte ein Beamter das ungiftige Tier und setzte es in einem Karton fest. Vermutlich wurde die Schlange ausgesetzt. Sie fand im Reptilium Landau, wohin sie die Beamten verbrachten, ein neues zuhause.

Hinweise zum Besitzer des Tieres nimmt die Polizei Neustadt unter 06321-8540 oder pineustadt@polizei.rlp.de entgegen.

Montag, 6. Februar 2017

Verkehrsunfall mit Schwerverletztem

Mit Rückenverletzungen wurde am Sonntagmorgen ein 50jähriger Mann aus Speyer ins Krankenhaus geflogen. Um 08.20 Uhr fuhr der Mann mit seinem Auto die B 39 von Speyer kommend in Richtung Neustadt. Zwischen der Einmündung Lachen und dem Kreisel zur Autobahn verlor er in einer leichten Rechtskurve die Kontrolle über sein Fahrzeug, kam über die Gegenfahrspur von der Fahrbahn ab und kollidierte mit zwei Bäumen.

Im Einsatz war die Freiwillige Feuerwehr, um PKW von den Bäumen  zu lösen und das DRK sowie der Rettungshubschrauber. Während der Landung wurde die B 39 kurzzeitig voll gesperrt.

Es entstand Sachschaden in Höhe von ca. 3500 €

 

Dienstag, 15. November 2016

Fehlalarm in der Berufsbildenden Schule in Neustadt

Gestern Morgen kam es kurz vor 6 Uhr in der Berufsbildenden Schule (BBS) in der Robert-Stolz-Straße in Neustadt zu einem Einbruchalarm. Nachdem das Objekt durch mehrere Streifenwagenbesatzungen durchsucht wurde, konnte Fehlalarm gemeldet werden. Die Ursache für den Alarm ist nicht bekannt.

Donnerstag, 12. März 2015

Selbstbedienung in Modehaus

Am 11. März um kurz nach 09.30 Uhr, probierte ein junger Mann in einem Modegeschäft in der Hauptstraße eine Lederjacke im Wert von 250.- Euro an. Er nutzte die Gelegenheit – es wurden von den Angestellten andere Kunden bedient – und spazierte, ohne die Jacke zu bezahlen, aus dem Ladenlokal und flüchtete nach Erkennen des Diebstahls die Hauptstraße hoch in Richtung Bahnhof.
Der Dieb hat kurze, blonde Haare, trug ein blau gemustertes Hemd, ist circa 1,75 Meter groß und wird auf ungefähr 20 bis 25 Jahre alt geschätzt.

Sachdienliche Hinweise bitte an die Polizei Neustadt/Wstr., Telefon 06321/854-0, oder per E-Mail anpdneustadt.presse@polizei.rlp.de

Dienstag, 10. März 2015

Fünfte Ausgabe von „Direkt aus dem Rathaus“

Diese Woche erscheint die fünfte Ausgabe der kostenlosen Zeitung „Direkt aus dem Rathaus“. Herausgeberin ist die Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße.

Die Zeitung möchte allen Bürgerinnen und Bürgern Informationen aus erster Hand liefern. Schwerpunkte dieser Ausgabe sind die Vorstellung der Kita-Landschaft in Neustadt, Feste und Veranstaltungen im kommenden Halbjahr, die Feierlichkeiten zu unserer 20-jährigen Partnerschaft mit Quanzhou sowie weitere Angebote und Projekte der Stadt.

Sie wird an alle Haushalte verteilt und liegt zudem im Bürgerbüro, den Stadthäusern, in der Tourist-Info oder den Ortsverwaltungen aus. Auf den Internetseiten der Stadt wird ein pdf zum Blättern zur Verfügung gestellt.

Montag, 9. März 2015

Freiwilliges Soziales Jahr in der Abteilung Jugendarbeit

Wie die Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße mitteilt, ist ab sofort wieder die Einsatzstelle im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) zu besetzen. Angesiedelt ist sie bei der Abteilung Jugendarbeit im Fachbereich Familie, Jugend und Soziales.

Geeignet für diesen Dienst sind junge Frauen oder Männer im Alter von 18 bis 26 Jahren, die im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B oder BE sind. Die Einsätze finden sowohl in den beiden Jugendtreffs statt - dem Jugendcafé in der Schlachthofstraße und dem Jugendtreff West im Schöntal -, als auch im Mehrgenerationenhaus in der Innenstadt. Tätigkeiten sind zum Beispiel Fahrdienste aller Art: von Transporten und Besorgungen für die einzelnen Einrichtungen bis hin zu Ausflugsfahrten mit Kindern zum Beispiel im Ferienprogramm. PC-Kentnisse zur Unterstützung bei Büroarbeiten oder bei der Öffentlichkeitsarbeit sind von Vorteil. Natürlich werden auch Begabungen und Fähigkeiten der jungen Menschen im FSJ berücksichtigt. Eine Grundvoraussetzung gibt es aber auf alle Fälle: Der Umgang mit Menschen jeden Alters, besonders aber mit Kindern und Jugendlichen, sollte Spaß machen.

Bei den Dienstzeiten müssen die Bewerberinnen und Bewerber mit Einsätzen gegen Abend und am Wochenende rechnen. In der Regel handelt es sich beim FSJ um einen ganztägigen Dienst, der 12 bis höchstens 18 Monate dauert. Der Beginn ist zum jeweils Ersten eines Monats möglich. „FSJ-lerin in der Abteilung Jugendarbeit mit ihren Einrichtungen zu sein, heißt, jeden Tag etwas Neues zu erleben“, so Lisa Tuchmann, die die Stelle zuletzt inne hatte. „Dieser Einsatz gehört mit Sicherheit zu den abwechslungsreichsten seiner Art.“

Weitere Fragen werden unter 06321/855-622 oder jugendarbeit@stadt-nw.de beantwortet. Für Bewerbungen werden folgende Unterlagen benötigt: Ein Anmeldebogen (unter www.soziales-jahr.infozum Download), ein Passbild, den Lebenslauf und eine Kopie des letzten Schulzeugnisses.

Bewerbungen können an die Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße, Personalabteilung, Marktplatz 1, 67433 Neustadt an der Weinstraße, gerichtet werden. Oder direkt an den Träger der Stelle, den Paritätischen Wohlfahrtsverband Landesverband Rheinland-Pfalz/Saarland e.V., Postadresse: Freiwilliges Soziales Jahr, Försterstraße 39, 66111 Saarbrücken.

Freitag, 6. März 2015

Frühling ist eingekehrt – Rodungen nicht mehr erlaubt

Die ersten wärmeren Tage beginnen und die Vögel nisten wieder in Bäumen und Sträuchern. Um diese als Lebensraum für zahlreiche Vogelarten, aber auch Fledermäuse und andere Tierarten zu bewahren, sind seit 2010 im Bundesnaturschutzgesetz mehrere Regelungen zum Schutz und der naturschutzgerechten Pflege von Bäumen und Gehölzen getroffen worden.

Die Umweltabteilung bittet daher auch dieses Jahr, folgende Rahmenbedingungen zu beachten: Vom 1. März bis 30. September ist es artenschutzrechtlich verboten, Sträucher, Hecken und andere Gehölze stark zurückzuschneiden oder zu roden. Schonende Pflegeschnitte sowie das Entfernen des Jahreszuwachses der Pflanzen sind weiterhin erlaubt.

Zudem ist zu beachten, dass die Fällung von Bäumen - zur eigenen Absicherung, um nicht versehentlich gegen Naturschutzrecht zu verstoßen - grundsätzlich im Vorfeld bei der Unteren Naturschutzbehörde (gebührenfrei) angezeigt werden sollte. Das entsprechende Formular ist auf der Homepage (Suchwort: Baumfällung) oder direkt bei der Umweltabteilung der Stadt erhältlich. 2014 wurde die Fällung von 113 privaten Bäumen gemeldet. Als Gründe wurden beispielsweise baumverursachte Schäden an Kanälen und Gebäuden, Verkehrssicherheitsprobleme wie akute Umsturzgefahr oder Wurzelschäden angegeben. Leider war der Grund in etwa 10 Prozent der Fälle nur der Umstand, dass der Baum bei der Gartengestaltung stört, für zuviel Schatten sorgt oder der jährliche Laubfall zu viele Umstände macht. Da jeder Baum gerade in der Stadt vielfältigen Nutzen für seinen Besitzer, die Nachbarn und die heimische Tierwelt hat, bittet die Umweltabteilung, über solche Unannehmlichkeiten hinwegzusehen und Bäumen auch in Privatgärten eine Zukunft zu geben. In den Fällen, in denen eine Fällung wirklich unvermeidlich ist, wird darum gebeten, an die Nachpflanzung eines Baums zu denken.

Mittwoch, 4. März 2015

Sachbeschädigung durch Brandstiftung

Am Montag, den 02. März 2015 gegen 23 Uhr, wurde von Anwohnern ein Feuer zwischen der Landwehrstraße und der Martin-Luther-Straße (Schrebergärten in Nähe der Turnhalle BBS) gemeldet.
Vor Ort konnten zwei offene Feuer auf einem frei zugänglichen Grundstück festgestellt werden.
Unbekannte Täter hatten sowohl ein Gartenhaus, als auch diverse Holz- und Möbelstücke vor dem Gartenhaus in Brand gesetzt.
Die beiden Feuer wurden durch die Feuerwehr Neustadt, die mit circa 25 Kräften im Einsatz war, gelöscht.
Die Sachschadenshöhe ist bislang noch nicht bekannt, da die Ermittlungen noch andauern.

Sachdienliche Hinweise bitte an die Polizei Neustadt, Telefon 06321/854-0, oder per E-Mail anpdneustadt.presse@polizei.rlp.de

Dienstag, 24. Februar 2015

Verkehrsunfall unter Alkoholeinfluss

Ein 62-jähriger PKW-Fahrer fuhr am 23. Februar 2015 gegen 19:00 Uhr von Helmbach nach Breitenstein und überholte einen Linienbus. Hierbei kam er mit seinem Fahrzeug auf die Gegenfahrbahn in die dortige Fahrrinne und verlor die Kontrolle über sein Fahrzeug. In Folge prallte der PKW mehrmals gegen den Linienbus und überschlug sich anschließend, wobei sich der alkoholisierte PKW-Fahrer leicht verletzte. Dem Opelfahrer, welcher einen Atemalkoholwert von über 2 Promille hatte, wurde der Führerschein abgenommen. An dem PKW entstand ein wirtschaftlicher Totalschaden in Höhe von mehreren tausend Euro. An dem Linienbus, welcher ohne Fahrgäste unterwegs war, sind ebenfalls Schäden in mehreren tausend Euro Höhe zu beklagen.