Neustadt
QUERFÄLLTEIN - Street Art-Impulse im Vorfeld des Festes
Das QUERFÄLLTEIN galoppierende Zebra – Logo des Neustadter Festivals – springt im April und Mai auch im Stadtbild ins Auge: Das Projekt „Street Art-Impulse“, gesponsert von den Neustadter Stadtwerken, weist farbenfroh und mit dem Erkennungszeichen des Zebra auf das Festival hin. Unter Anleitung der Kunstschulen Alena Steinlechner und Vlada Hauser bemalen Kinder und Jugendliche in einer Gemeinschaftsaktion 16 ausgewählte Stromkästen der Stadtwerke.
Die Projektleiterinnen
Vlada Hauser (www.vlada-art.de) leitet die Neustadter Kunstschule Kunterbunt, Alena Steinlechner (www.steinlechner.de) die Kunstschule am Neustadter Harthäuserweg. Beide sind als Künstlerinnen weit über Neustadt hinaus bekannt und arbeiten schon seit längerer Zeit mit Kinder und Jugendlichen.
Die Street Art-Aktion
Für das Projekt konnten sich Kinder und Jugendliche bis zu 20 Jahren bei freier Themenwahl bewerben. Nach dem Bewerbungsschluss am 22. März hat eine Jury, bestehend aus den beiden Künstlerinnen, der Kulturabteilung der Stadt und den Stadtwerken, über geeignete Motive und Standorte entschieden. Bereits im März begannen dieStadtwerke mit der Säuberung der ausgewählten Stromkästen. Ab 6. April werden diese Kästen nun gemeinschaftlich von maximal vier Kindern/Jugendlichen unter Einbeziehung des Zebra-Logos gestaltet – jeweils wöchentlich circa vier Kästen.
Die Ausstellung
Beim QUERFÄLLTEIN-Festival werden die 16 fertigen Street Art-Werke als Fotogalerie im Festsaal-Foyer des Mußbacher Herrenhofs präsentiert. Ebenso werden die Werke in Facebook (www.facebook.com/querfaelltein.nw) und auf der Festival-Homepage (www.querfaelltein-festival.de) zu sehen sein (Foto- und Video-Dokumentation).
Ebenfalls im Foyer werden die Arbeiten der drei Gewinner im Wettbewerb Bildende Kunst, Grafik, Malerei und Fotografie ausgestellt, den die Kunstschule Emil Walker (www.kunstschule-neustadt.de) im Vorfeld des Festivals für Jugendliche ab 16 Jahren veranstaltet hat. Auszeichnung der drei Preisträger: 21.5., 13.30 Uhr am selben Ort.
Weitere Infos:
www.querfaelltein-festival.de und www.facebook.com/querfaelltein.nw
Feriensprachkurse Deutsch für schulpflichtige Kinder in den Osterferien
In den Osterferien besuchten 39 Kinder aus unterschiedlichen Ländern, davon 21 Schülerinnen und Schüler aus Syrien, vier Feriensprachkurse Deutsch in der Neustadter Volkshochschule. Die Feriensprachkurse Deutsch wurden für Kinder und Jugendliche eingerichtet, die erst kurze Zeit in Deutschland sind, d. h. nicht länger als ein Jahr. Sie erstrecken sich über zwei Wochen und werden finanziert vom Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur sowie vom Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen Rheinland-Pfalz, so dass den Familien keine Kosten entstehen. Die Kinder waren sehr motiviert und lernbegierig, so dass die engagierten Dozentinnen der Volkshochschule im Unterrichtsstoff sehr gut vorankamen. Die Schulen bestätigen immer wieder, dass diese Intensivkurse eine wichtige Hilfe sind. Die Kinder kommen nach dem Besuch dieser Kurse in der Regel mit besseren Deutschkenntnissen und selbstbewusster in den schulischen Unterricht zurück.
Weitere Feriensprachkurse Deutsch wird die Volkshochschule voraussichtlich in den Sommerferien wieder anbieten. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über die Schulen.
Wochenmarkt: Ab Gründonnerstag wieder dreimal pro Woche
Der Wochenmarkt auf dem Marktplatz wird ab Gründonnerstag, 24. März, wieder dreimal pro Woche abgehalten: dienstags, donnerstags und samstags. Die „Sommerzeit“ endet voraussichtlich am zweiten Donnerstag im November.
Bauarbeiten zwischen Duttweiler und Freimersheim
Von Dienstag, 29. März, bis Freitag, 15. April, wird auf der L540 Freimersheim/Altdorf/Duttweiler ein Dünnschichtbelag aufgebracht. Der Kreisel an der K6 bei Altdorf ist hiervon ausgenommen. Das teilt der Landesbetrieb Mobilität mit.
Die Arbeiten finden unter Vollsperrung mit Umleitung in zwei Bauabschnitten statt. Der erste Bauabschnitt verläuft zwischen Freimersheim und Altdorf; Umleitung über die L542 Großfischlingen. Der zweite Bauabschnitt verläuft zwischen Altdorf und Duttweiler; Umleitung über die L542 Kirrweiler. Die Vollsperrung der L515 zwischen Duttweiler und Kirrweiler ist in dieser Zeit aufgehoben.
Der Wechsel vom ersten auf zweiten Bauabschnitt findet Mitte der 14. Kalenderwoche statt. Ost-West-Verbindungen werden von der Maßnahme nicht berührt. Auf dem Streckenabschnitt wird im Hocheinbau eine drei cm starke Dünnschicht aus Splittmastix-Asphalt aufgebracht. Nur einzelne Schadstellen und größere Unebenheiten werden gefräst und im Tiefeinbau saniert. Es handelt sich um eine Maßnahme der baulichen Erhaltung zur Widerherstellung einer geschlossenen und ebenen Straßendecke.
Freiwilliges Soziales Jahr in der Abteilung Kultur
Wie die Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße mitteilt, ist zum September 2016 wieder eine Stelle im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) in der Kulturabteilung zu besetzen. Geeignet ist sie für junge Frauen oder Männer im Alter von 18 bis 26 Jahren mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B oder BE.
Ein Freiwilliges Soziales Jahr in der Kulturabteilung verspricht ein spannendes, kreatives und vielseitiges Spektrum von Tätigkeiten, das einen umfassenden Einblick in das Kulturmanagement der Stadt gewährt.
Die Freiwilligen lernen die kulturelle Arbeit der Stadt kennen, in dem sie beispielsweise bei der Planung und Durchführung von Veranstaltungen und Projekten - Stichwort „Neustadter Kultursommer“ - mitwirken.
Sie erhalten Einblicke in die organisatorischen Abläufe von Konzertveranstaltungen, in die Schaffung der erforderlichen Infrastruktur und die Pressearbeit.
Die vielseitige Arbeit reicht von der Vorbereitung von Pressegesprächen und Pressemitteilungen, der Protokollführung, Bürotätigkeiten, der Verwaltung der Homepage, des Kultur-Newsletters und der Facebook-Posts bis hin zu interessanten und spannenden Kontakten mit Künstlern und Kulturschaffenden.
Natürlich werden die Begabungen und Fähigkeiten der Freiwilligen berücksichtigt. Sie sollten Spaß und Interesse an Kulturarbeit und die Bereitschaft zu Arbeitszeiten in den Abendstunden und auch an Wochenenden mitbringen.
In der Regel handelt es sich beim FSJ um einen ganztägigen Dienst, der zwölf Monate dauert.
Weitere Fragen werden unter 06321/855-236 oder wolfgang.dinges@stadt-nw.de beantwortet. Bewerbungen sind online
über die Homepage des Kulturbüros Rheinland-Pfalz - https://bewerbung.freiwilligendienste-kultur-bildung.de/Registrierung - möglich, die Frist endet am 31. März.
Zu vergeben: Freiwilliges Soziales Jahr in der Abteilung Jugendarbeit
Wie die Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße mitteilt, ist ab Juni 2016 wieder eine der beiden Einsatzstellen im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) zu besetzen. Angesiedelt ist sie bei der Abteilung Jugendarbeit im Fachbereich Familie, Jugend und Soziales.
Geeignet für diesen Dienst sind junge Frauen oder Männer im Alter zwischen 18 und 26 Jahren, die im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B oder BE sind. Die Einsätze finden sowohl in den Einrichtungen des Teams Offene Jugendarbeit, dem Jugendcafé in der Schlachthofstraße und dem Jugendtreff West im Schöntal, als auch im Mehrgenerationenhaus in der Innenstadt statt. Die Tätigkeiten sind zum Beispiel Fahrdienste aller Art - von Transporten und Besorgungen für die einzelnen Einrichtungen bis hin zu Ausflugsfahrten mit Kindern zum Beispiel im Ferienprogramm. Auch PC-Kentnisse zur Unterstützung bei Büroarbeiten oder bei der Öffentlichkeitsarbeit sind von Vorteil.
Natürlich werden auch Begabungen und Fähigkeiten der jungen Menschen im FSJ berücksichtigt. Eine Grundvoraussetzung gibt es aber auf alle Fälle: Der Umgang mit Menschen jeden Alters, besonders aber mit Kindern und Jugendlichen, sollte Spaß machen und selbstverständlich sein. Auch mit Dienstzeiten in die Abendstunden hinein und gelegentlich an Wochenenden müssen die Bewerberinnen und Bewerber rechnen.
In der Regel handelt es sich beim FSJ um einen ganztägigen Dienst, der zwölf bis höchstens 18 Monate dauert. Der Beginn ist zum jeweils Ersten eines Monats möglich. „FSJler zu sein heißt, jeden Tag etwas Neues zu erleben," so Adrian Saling aus Neustadt, der neben Franziska Haubert eine der beiden Stellen inne hat. „Diese beiden FSJ-Stellen gehören mit Sicherheit zu den abwechslungsreichsten ihrer Art“, ist diese überzeugt.
Weitere Fragen werden unter 06321/855-622 oder jugendarbeit@stadt-nw.de gerne beantwortet.
Für Bewerbungen werden folgende Unterlagen benötigt: Ein Anmeldebogen, den es unterwww.soziales-jahr.info unter dem Stichwort „Bewerbung“ zum Downloaden gibt, ein Lebenslauf und eine Kopie des letzten Schulzeugnisses. Bewerbungen können an die Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße, Personalabteilung, Marktplatz 1, 67433 Neustadt an der Weinstraße, gerichtet werden. Oder direkt an den Träger der Stelle, den Paritätischen Wohlfahrtsverband Landesverband Rheinland-Pfalz/Saarland e.V. an die Postadresse: Freiwilliges Soziales Jahr, Försterstraße 39, 66111 Saarbrücken.
Brutzeit hat begonnen - auf Rodungen und Baumfällungen verzichten
Nach einem vielversprechenden Start hat der Frühling momentan eine Pause eingelegt. Dennoch lebt die Natur wieder auf und in den nächsten Wochen werden mehr und mehr Vögel mit dem Brutgeschäft beginnen. Aus diesem Grund bittet die Umweltabteilung darum, den Schutzzeitraum des § 39 Bundesnaturschutzgesetzes zu beachten und bis Ende September keine Rodungen von Hecken oder Büschen sowie Baumfällungen vorzunehmen, soweit diese nicht zwingend notwendig (zum Beispiel wegen Gefahrenabwehr) sind.
Schonende Pflegeschnitte an Büschen und Bäumen - wie die Beseitigung von Überhängen zum Nachbarn oder ähnliches - bleibt erlaubt. Hier sollte die Gärtnerin oder der Gärtner nur im Vorfeld darauf achten, durch den Schnitt das Brutgeschäft nicht zu stören und Nester auszusparen.
Wer in Neustadt an der Weinstraße einen Baum fällen möchte, kann und sollte dies vorher der Umweltabteilung mitteilen. Ein entsprechender Vordruck für solche Fällanzeige kann von der Homepage der Stadt (www.neustadt.eu, Stichwort „Baumfällungen“) heruntergeladen oder direkt bei der Umweltabteilung der Stadt bezogen werden. Die Abteilung hat so die Möglichkeit zu prüfen, ob naturschutzrechtliche Bedenken bestehen, wobei im Regelfall immer eine Ersatzpflanzung ans Herz gelegt wird. Wenn sich die Umweltabteilung innerhalb einer Frist von einer Woche nach Eingang der Anzeige nicht zurückmeldet, gilt die Fällung als umweltrechtlich geprüft und zulässig, was für die Bürgerinnen und Bürger eine (kostenfreie) Absicherung bedeutet.
Baumfällarbeiten in den ehemaligen Wolf'schen Anlagen
Die Umweltabteilung lässt seit Montag Bäume in den ehemaligen Wolf’schen Anlagen hinter der Gemeinschaftsunterkunft für Asylsuchende in Haardt fällen. Es handelt sich zum Teil um Verkehrssicherungsmaßnahmen entlang der angrenzenden Hausgrundstücke im Mandelring, zum Teil um Aufwertungsmaßnahmen in den geschützten Eichenwäldern des Steilhangs.
Der rund fünf Hektar große Wald gehört zum ehemaligen Bürklin-Wolf’schen Sommersitz. Die Bevölkerung wird gebeten, das Gelände in den nächsten Tagen nicht zu betreten und die Räumung der Fußwege abzuwarten.
Nach Unfallflucht mit hohem Schaden Zeuge gesucht
Heute, Mittwoch, 24. Februar 2016, gegen 12.00 Uhr, beobachtete ein unbekannter Zeuge einen Verkehrsunfall auf dem Parkplatz eines Discounters in der Branchweilerhofstraße in Neustadt.
Ein Citroen Xantia verursachte an einem VW Touran einen Sachschaden von deutlich über 10.000.- Euro und setzte seine Fahrt einfach fort.
Der Zeuge notierte sich das Kennzeichen des Verursachers und übergab die Notiz an der Kasse des Supermarktes.
Dieser Zeuge wird dringend gebeten, sich mit der Polizei Neustadt, Tel. 06321/8540, in Verbindung zu setzen
Achtung Gewerbetreibende: Nicht auf Betrugsmasche hereinfallen
Die in Malta registrierte „Europe Reg Services Ltd“ versucht nach Auskunft des Ordnungsamtes offenbar Geschäftstreibende zur Eintragung eines kostenpflichtigen Angebots zu bewegen. Es handelt sich um eine bundesweit bekannte Masche, bei der durch die Verwendung des Ortsnamens ein lokaler Bezug hergestellt werden soll.
Das Anschreiben suggeriert einen amtlichen Versender, so dass einige Empfänger meinen könnten, das Schreiben stammt von der städtischen Gewerbestelle. Wer das Kleingedruckte nicht liest, schließt einen Vertrag über drei Jahr ab und erhält eine Rechnung von über 1.200 Euro brutto. Viele Verbraucherzentralen und Rechtsanwälte machen auf diese „Abzocke“ aufmerksam.
Beim Ordnungsamt sind in den vergangenen Tagen mehrere Anrufe diesbezüglich eingegangen. Es ist daher davon auszugehen, dass aktuell vermehrt Neustadter Gewerbetriebe angeschrieben werden. Das gleiche Problem gab es bereits vor einigen Jahren.
Die Stadt weist daher ausdrücklich darauf hin, dass das Gewerbeverzeichnis von „Neustadt.Gewerbe-Meldung.de“ nichts mit der Gewerbestelle der Stadt Neustadt an der Weinstraße zu tun hat und es sich offenkundig um ein dubioses Angebot eines privaten Anbieters handelt. Es besteht kein Zusammenhang mit dem Gewerbeeintrag des Gewerbeamtes, so dass es auch keine Pflicht oder Notwendigkeit gibt, dieses Angebot zum Eintrag in das Verzeichnis anzunehmen.