Speyer
Polizeibeamte beleidigt
Am Montagnachmittag um 17:50 Uhr musste die Polizei in Speyer bei Mietstreitigkeiten für Klärung sorgen. Ein Beteiligter verhielt sich hierbei besonders aggressiv gegenüber den Polizeibeamten und beleidigte diese. Als die Polizeibeamten die streitenden Parteien beruhigen wollten, lies sich der 24-jährigen Mann nicht davon beeindrucken. Stattdessen versuchte dieser immer wieder die Polizeibeamten zu stören und zu beleidigen. Ihn erwartet nun ein Strafverfahren wegen Beleidigung.
Versuchter Enkeltrick per Messenger
Aktuell treten wieder vermehrt Betrüger im Bereich Speyer auf. Am 11.04.2022 kam es erneut zum Versuch, mittels falscher Nachrichten über WhatsApp Geld zu ergaunern. Hierbei gab sich der Täter gegenüber einer 51-jährigen Geschädigten als deren Tochter aus. Er gab vor, eine neue Telefonnummer zu besitzen und bat schnellstmöglich um die Überweisung von knapp 2000 Euro. Die Geschädigte rief ihre Tochter kurzerhand auf der altbekannten Nummer an, wodurch der Betrugsversuch entlarvt werden konnte. Ähnlich erging es einem 71-jährigen Geschädigten. Dieser bekam per Messenger Nachrichten von dessen angeblichem Sohn. Auch er erkannte den Schwindel, sodass es zu keinem Schaden kam.
Die Polizei warnt vor solchen Betrügereien am Telefon oder per Messenger. Unsere Tipps:
- Die Geschichten sind vielfältig und können variieren. Ziel ist
es immer, unter Vorspiegelung falscher Tatsachen oder Notlagen
an Bargeld oder Wertgegenstände zu gelangen.
- Seien Sie misstrauisch, wenn sich Personen am Telefon als
Verwandte oder Bekannte ausgeben, die Sie als solche nicht
erkennen. Raten sie nicht wer anruft, sondern fordern Sie den
Anrufer auf, den Namen selbst zu nennen. Erfragen Sie Dinge, die
nur der richtige Verwandte/ Bekannte wissen kann.
- Geben Sie keine Details zu Ihren familiären oder finanziellen
Verhältnissen bei einem unerwarteten bzw. nicht selbst
veranlassten Telefonanruf preis.
- Gehen Sie nie auf finanzielle Forderungen ein.
- Überprüfen Sie auch bei Nachrichten, ob es sich wirklich um die
Person handelt, die er oder sie vorgibt zu sein. Veranlassen Sie
möglicherweise Videoanrufe oder kontaktieren Sie selbst weitere
Bekannte auf Ihnen bekannten Rufnummern.
Mehrfacher Versuch eines Fahrraddiebstahls
Einem aufmerksamen Zeugen fiel am 11.04.2022 um 20:45 Uhr ein 24-jähriger Mann auf, der am Postplatz in Speyer versuchte ein Fahrrad zu stehlen. Durch die schnelle Reaktion des Zeugen musste der Mann die Tat abbrechen und konnte kurz darauf von einer Polizeistreife kontrolliert werden. Im Anschluss an die polizeilichen Maßnahmen wurde der Mann auf freien Fuß gesetzt. Nur etwa 40 Minuten später wurde der Polizei durch abermals aufmerksame Zeugen ein erneuter Versuch eines Fahrraddiebstahls in der Maximilianstraße mitgeteilt. Die Zeugen zeigten sich engagiert und hielten den männlichen Täter
bis zum Eintreffen der Polizei fest. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass es sich um den schon zuvor auffälligen Mann handelte. Trotz erster Ermittlungen konnte der Besitzer des schwarzen Nevada Mountainbikes nicht ausfindig gemacht werden. Der/die rechtmäßige Eigentümer/-in wird gebeten, sich mit einem Eigentumsnachweis an die Polizei Speyer zu wenden. Der 24-Jährige muss sich nun wegen zweifachen Fahrraddiebstahl verantworten.
Fahren unter Einfluss berauschender Mittel
Am 10.04.2022 um 07:00 Uhr wurde die Polizei über ein Fahrzeug informiert, welches auf der B39 mehrfach die Mittellinie überfahren haben soll. Der 26-jährige Fahrer konnte schließlich in der Großen Gailerstraße in Speyer einer Verkehrskontrolle unterzogen werden. Bei ihm ergaben sich Anzeichen für einen Betäubungsmittelkonsum, weswegen mit ihm ein Drogentest durchgeführt wurde. Dieser ergab ein positives Ergebnis auf Amphetamine. Dem Mann wurde die Weiterfahrt untersagt und der Führerschein sichergestellt. Ihn erwartet nun ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr.
Bei der Frühjahrsmesse mit Betäubungsmittel aufgefallen
Am Abend des 09.04.22 tat sich ein 19-Jähriger aus Speyer auf der Frühjahrsmesse durch diverse Pöbeleien hervor. Bei der daraus resultierenden Kontrolle durch die Polizei, konnte bei ihm Betäubungsmittel aufgefunden werden. Jetzt muss er sich wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz strafrechtlich verantworten.
Täterfestnahme nach Diebstahl von Parfüm
Am Nachmittag des 09.04.2022, kurz vor 16:00, Uhr entwendeten zwei Täter in einem Kaufhaus in der Maximilianstraße in Speyer mehrere Parfüms. Nach einer fußläufigen Flucht, konnten die beiden in der Bahnhofstraße festgenommen werden. Dabei konnte Parfüm im Wert von 450 EUR aufgefunden werden. Nach Durchführung der strafprozessualen Maßnahmen, wurden beide wieder entlassen.
Präventionskampagne "Mein Handy - Meine Verantwortung" in der Realschule plus Siedlungsschule
Nahezu jedes Kind im Alter von 12 - 13 Jahren besitzt mittlerweile ein Smartphone mit ständigem Zugang zum Internet. Chatgruppen einschlägiger Messenger Dienste werden von allen intensiv genutzt und sind kaum mehr aus dem Alltag wegzudenken. Häufig erhalten die Kinder so Video-, Audio-, Bild- und Textdateien mit strafbarem Inhalt wie pornografischen- oder gewaltverherrlichenden Darstellungen. Auf derartige jugendgefährdende Darstellungen sind gerade Kinder aufgrund ihres Alters und ihrer Entwicklung nicht vorbereitet und wissen nicht damit umzugehen.
Die Schülerinnen und Schüler der Klasse 6 b der Realschule plus Siedlungsschule in Speyer starteten am Donnerstag, 07. April 2022, gemeinsam mit einer Präventionsexpertin des Zivilcouragenetzwerks AG Frieden aus Trier (AG Frieden (agf-trier.de)) in Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Rheinpfalz eine Kampagne mit dem Thema: "Mein Handy - Meine Verantwortung". Ziel der Kampagne ist es, Schülerinnen und Schüler, aber auch Eltern und Lehrkräfte über die Gefahren und möglichen Folgen im Zusammenhang mit der Nutzung von Smartphones umfassend zu informieren und im Umgang mit dem eigenen Handy zu sensibilisieren.
Bereits am 31.03.2022 informierte Polizeihauptkommissarin Elisabeth Bender, Präventionsfachkraft von der Polizeilichen Kriminalprävention, in einem Online-Vortrag die Eltern über aktuelle Zahlen und Fakten sowie Risiken und gab hilfreiche Präventionstipps für Eltern. Dazu gehörten vor allem die richtigen Nutzereinstellungen am Handy und den vertrauensvollen Austausch der Eltern mit den Kindern.
Die Schülerinnen und Schüler der Klasse 6 b erlernten altersgerecht am Donnerstag, 07.04.2022, gemeinsam mit der Zivilcourage-Trainerin Gabriele Jaenisch die Problematiken eines ungefilterten Internetkonsums. Besonderes Augenmerk wurde auf die verschiedenen Situationen und Darstellungen gelegt, in welche Kinder im Zusammenhang mit dem Handy kommen können. Es wurden Reaktionsmöglichkeiten und Lösungsvorschläge erarbeitet, so dass die Schülerinnen und Schüler sich couragiert und verantwortungsbewusst in der (digitalen) Welt behaupten können.
Der zuständige Jugendsachbearbeiter der Polizeiinspektion Speyer, Polizeikommissar Elias Magin, klärte im Rahmen der Kampagne die Schülerinnen und Schüler über mögliche Straftaten im Zusammenhang mit kinder- und jugendgefährdender Inhalte im Internet auf. Anhand von Beispielen wurden die Kinder auf die Gefahren im Internet hingewiesen.
Ein verantwortungsbewusster Umgang mit dem Handy und die Kompetenzen zum sicheren Surfen im Internet wurden nachhaltig gestärkt.
Allen Teilnehmenden wurde umfassendes Informationsmaterial ausgehändigt.
Kontrollmaßnahmen der Polizei im Stadtgebiet
Am 05.04.2022 um 10:30 Uhr kontrollierten Polizeibeamte den 24-jährigen Fahrer eines PKW in der Auestraße, da dieser keinen Sicherheitsgurt angelegt hatte. Bei ihm ergaben sich Anzeichen für einen Betäubungsmittelkonsum, weswegen ihm ein freiwilliger Urintest angeboten wurde. Der Fahrer versuchte die Beamten zu täuschen und sich zu entlasten, indem er in den Becher spuckte. Sein Versuch schlug fehl und wurde bemerkt, weswegen der 24-Jährige zwecks Entnahme einer Blutprobe zur Polizei verbracht wurde. Gegen ihn wurde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet und die Weiterfahrt wurde ihm untersagt.
Um 16:05 Uhr erblickten Polizeibeamte ein Kleinkraftrad in der Wormser Straße, auf welchem ein Versicherungskennzeichen aus dem Vorjahr angebracht war. Der jugendliche Fahrer flüchtete über den Willy-Brandt-Platz in Richtung der Augustinergasse. Er ließ sein Kleinkraftrad Piaggio Sfera 50 in der Predigergasse zurück. Hier entdeckten es die Polizeibeamten und stellten es sicher. Zwischenzeitlich kehrte der Fahrer zum Abstellort zurück, flüchtete aber bei Erblicken der Polizeibeamten und konnte nicht mehr gestellt werden.
Um 16:30 Uhr erblickten Polizeibeamte eine 29-Jährige auf ihrem E-Scooter in der Wormser Landstraße und unterzogen sie einer Kontrolle, da auf ihrem Fahrzeug ein Versicherungskennzeichen aus dem Vorjahr angebracht war. Gegen sie wurde daher ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet und ihr wurde die Weiterfahrt untersagt.
Am 06.04.2022 im Zeitraum von Mitternacht bis 1 Uhr richtete die Polizei Speyer eine Kontrollstelle in der Wormser Landstraße ein und kontrollierte hierbei 20 Fahrzeuge. Hierbei wurden drei Fahrzeuge mit Mängeln festgestellt, deren Fahrer zur Mängelbehebung unter Fristsetzung aufgefordert wurden. Darüber hinaus kontrollierten die Beamten gegen 0:40 Uhr einen 49-jährigen PKW-Fahrer aus Speyer, aus dessen PKW deutlicher Alkoholgeruch drang. Nach mehreren Versuchen gelang die Durchführung eines Atemalkoholtests bei dem Fahrer, der einen Wert von 1,11 Promille ergab. Ihm wurde eine Blutprobe entnommen und ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet. Sein Führerschein wurde beschlagnahmt und die Weiterfahrt untersagt. Gegen 0:50 Uhr befuhr der 30-jährige Fahrer eines Kleinbusses die Kontrollstelle. Hierbei fielen den Beamten auffällige Anzeichen auf den Konsum von Betäubungsmitteln auf. Der 30-Jährige führte einen freiwilligen Urintest durch, welcher positiv auf Amfetamin, Opiate und Methamfetamin reagierte. Gegen den Mann wurde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Da er über keinen festen Wohnsitz in Deutschland verfügt, behielten die Beamten zur Sicherung des Verfahrens eine Sicherheitsleistung in Höhe von 550 Euro von ihm ein. Dies erboste den Fahrer so sehr, dass er seine Bankkarten in einen Mülleimer warf. Die Weiterfahrt wurde ihm untersagt.
Speyer - Mehrere betrügerische Anrufe, kein Schaden
In der Zeit vom 05.04., 01:30 Uhr, 05.04.2022, 17:25 Uhr, riefen unbekannte Täter in betrügerischer Absicht zwei Personen in Speyer, eine Person im Rhein-Neckar-Kreis sowie drei Personen im Rhein-Pfalz-Kreis an. Fünf der Angerufenen sind weiblich, ein Angerufener ist männlich. Die Angerufenen sind zwischen 11 und 85 Jahren alt. In drei Fällen gaukelten die Anrufer vor, bei der Behörde Europol tätig zu sein. Bevor es hier zu Geldforderungen kam, legten die Angerufenen jeweils auf. In den restlichen Fällen schockten die Anrufer jeweils mit einem der angeblichen Verwicklung eines nahen Angehörigen in einen schweren Unfall und einer angeblich drohenden Haft für ebendiese Person. Im Fall der 85-jährigen Geschädigten aus dem Rhein-Neckar-Kreis gaben sich die Täter als "Staatsanwältin vom Amtsgericht Wiesloch" aus und forderten die Übergabe eines mittleren fünfstelligen Bargeldbetrages in Speyer zur Abwendung der Haft ihrer Tochter. Die gleiche Masche benutzten die Täter gegenüber einer 84-Jährigen aus Speyer. In keinem der Fälle entstand den Angerufenen ein Schaden, da diese entweder direkt auflegten bzw. nicht oder nur zum Schein auf die Forderungen eingingen. Bei dem "Schockanruf" handelt es sich um eine Variante des so genannten Enkeltricks. Die Betrüger rufen meist ältere und alleinlebende Personen an und geben sich als Polizeibeamte, Verwandte oder gute Bekannte aus. Sie täuschen eine äußerst dringliche Notlage vor, um die Opfer unter Druck zu setzen und sie dazu zu drängen, einen Geldbetrag zu bezahlen. Sobald das Opfer zahlen will, wird ein Bote angekündigt, der das Geld abholt. Hat der Betroffene die geforderte Summe nicht parat, wird er gebeten, unverzüglich zur Bank zu gehen und dort den Betrag abzuheben. Nicht selten ruft der Täter sogar ein Taxi, wenn das Opfer den Weg nicht mehr zu Fuß bewältigen kann. Die Polizei rät:
- Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von Firmen oder Behörden werden
Sie am Telefon nicht bitten, Geld zu überweisen.
- Wenn Sie das Gefühl haben, dass Sie einen Betrüger in der
Leitung haben, fragen Sie den Anrufer nach einer Erreichbarkeit,
unter der Sie zurückrufen können und rufen Sie bei der Firma oder
Behörde direkt an, um herauszufinden, ob es diesen Mitarbeiter
wirklich gibt.
- Geben Sie am Telefon keine Auskünfte über Ihre finanziellen
Verhältnisse.
- Geben Sie niemals persönliche Informationen weiter: keine
Telefonnummern und Adressen, Kontodaten, Bankleitzahlen,
Kreditkartennummern oder Ähnliches.
- Wenden Sie sich auf jeden Fall an die Polizei, wenn Sie einen
verdächtigen Anruf erhalten haben. Benutzen Sie dabei nicht die
Rückruftaste, da Sie sonst möglicherweise wieder bei den Betrügern
landen, sondern suchen Sie die Nummer selbst heraus.
- Denken Sie daran: Die Polizei wird Sie niemals um Geldbeträge
bitten oder dazu auffordern, Geld oder Wertsachen herauszugeben.
- Lassen Sie Ihren Vornamen im Telefonbuch abkürzen. So können die
Täter Sie nicht mehr ausfindig machen. Zum Ändern eines
Telefonbucheintrags wenden Sie sich an ihren Telefonanbieter.
- Weisen Sie unberechtigte Geldforderungen zurück.
- Lassen Sie sich am Telefon nicht unter Druck setzen! Geben Sie
den Betrügern keine Chance und legen Sie einfach den Hörer auf! Nur
so werden Sie Betrüger los.
- Wenden Sie sich auf jeden Fall an die Polizei, wenn Sie einen
verdächtigen Anruf erhalten haben. Benutzen Sie dabei nicht die
Rückruftaste, da Sie sonst möglicherweise wieder bei den Betrügern
landen, sondern suchen Sie die Nummer selbst heraus.
Speyer - Ingewahrsamnahme nach grundloser Attacke auf Ladengeschäft und auf Polizeibeamte
Am 05.04.2022 gegen 20:30 Uhr schlug ein 48-Jähriger ohne erkennbaren Anlass mit seinen Fäusten mehrfach und heftig gegen die Fensterscheiben eines Ladengeschäfts in der Roßmarktstraße und bedrohte dessen Inhaber verbal mit dem Tode. Die unmittelbar hinzugerufene Polizeistreife traf den Verdächtigen vor Ort an. Dieser reagierte nicht auf Ansprache und wurde aus Eigensicherungsgründen gefesselt. Nach Feststellung des Sachverhalts zeigte sich der 48-Jährige auch gegenüber den Polizeibeamten verbal aggressiv. Er beleidigte einen Polizeibeamten auf unterstem Niveau und drohte auch dem Polizeibeamten, dass er ihn töten werde. Gleichwohl willigte der Verdächtige in die Durchführung eines Atemalkoholtests ein, der bei ihm einen Wert von 1,6 Promille ergab. Er wurde zur Verhinderung weiterer Straftaten in Gewahrsam genommen. Zur Gewährleistung eines gefahrlosen Transportes durchsuchten die Beamten den Verdächtige und fanden in seiner Bauchtasche ein Tütchen mit 0,13 Gramm Marihuana. Die Drogen wurden sichergestellt und gegen den Verdächtigen wurden Strafverfahren wegen versuchter Sachbeschädigung, Beleidigung, Bedrohung und Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet. Er musste bis zu seiner Ausnüchterung in Polizeigewahrsam bleiben.