Neustadter Dialog

„Was sind Business Improvement Districts?“ war Anfang Oktober die Fragestellung des Neustadter Dialogs, eine Reihe, die der Beigeordnete Georg Krist (FWG) ins Leben gerufen hat. Die BIDs, wie sie kurz genannt werden, stellen kein wirklich neues Modell der Zusammenarbeit dar. In Rheinland-Pfalz wurden sie erst seit dem vergangenen Sommer nach zögerlicher Phase eine Option für Immobilieneigentümer und Unternehmer. „Ob dieses Modell der aktiven Selbstgestaltung tatsächlich für das eigene Umfeld in Frage kommt, kann man nur auf der Basis verlässlicher Informationen diskutieren, abwägen und letztlich entscheiden“, sagte Krist und lud zu einer Informationsveranstaltung mit anschließender Diskussion.

Es referierten und diskutierten Dr. Silke Dierks, Referentin des rheinland-pfälzischen Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung, Georg Krist in seiner Funktion als Mitglied des Ausschusses für Wirtschaft und Finanzen des Städtetages und Baurechtsreferent des Kommunalen Studieninstituts, und die Geschäftsführerin des Neustadter Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft, Anna-Lena Schatten. Als Neustadter Geschäftsmann mit mehreren Bekleidungsgeschäften in der Neustadter Innenstadt stellte sich Jochen Stahler dem Publikum. Als Gäste sprachen der Grünstadter Bürgermeister Klaus Wagner und der Geschäftsmann Steffen Jost über ihre Absichten, in Grünstadt ein BID auf den Weg zu bringen. Moderiert wurde die Diskussion von Ira Schreck.

Unter BIDs versteht man Initiativen der Stadtentwicklungspolitik, die eine Steigerung der Attraktivität, sowie eine Stärkung oder eine Vitalisierung einer abgrenzbaren Gebietsein heit zum Inhalt haben. Die vorherrschende Nutzungsart der Flächen innerhalb der betroffenen Gebietseinheit kann sich dabei durchaus heterogen gestalten, da BIDs sowohl zentrumnahe Innenstädte, also auch dezentrale Gewerbezentren, Wohnquartiere und Ortsteil- und Stadtteilzentren umfassen können. Kernaufgabe der BIDs ist jederzeit das Aufbauen und Kanalisieren bürgerschaftlichen Engagements zur Entwicklung eines räumlich abgrenzbaren Gebietes.

Die gebietsbezogene Entwicklung erfolgt stets eigentümerorganisiert und –finanziert. Entgegen früherer gewerblicher Zusammenschlüsse sind in den klar räumlich umrissenen BIDs alle Grundeigentümer dazu verpflichtet, eine Abgabe zu leisten. Damit die Abgaben, die zur Realisierung der Projekte und Initiativen des BIDs unerlässlich sind, von den Zahlern nicht als Leistung ohne Gegenwert verstanden werden, sind vor der Gründung eines BIDs umfangreiche Beteiligungsverfahren, in denen zunächst der Wille der versammelten Grundstückeigentümer abgefragt wird, vorgeschaltet. Findet das geplante BID eine Mehrheit innerhalb der Gebietseinheit, dann können engagierte Gewerbetreibende zukünftig auf ein Instrument zurückgreifen, das es ihnen ermöglicht, ihr Umfeld in eigener Verantwortung und bedarfsgerecht aufzuwerten.

Die dem ausführlichen Informationspart angeschlossene Diskussion bewies das große Interesse an diesem für Rheinland- Pfalz neuen Projektmodell. Sie zeigte jedoch auch, dass durch die vielen Auflagen, Möglichkeiten und rechtlichen Fragen ein BID zunächst als ein sperriges Thema verstanden wurde, dem man sich annähern muss. Dass bei dieser Form der aktiven Selbstgestaltung die hauptsächlich die Immobilieneigentümer ins Boot geholt werden müssen, wurde als größte Herausforderung von allen Diskussionsteilnehmern verstanden. Für Neustadt bietet die Möglichkeit der Schaffung von BIDs einen Weg des eigenen Engagements, das ein Warten auf andere beenden kann, und einen Anlass, wieder miteinander zielgerichtet, themenbezogen und zukunftsorientiert zu kommunizieren.