Weiterbildung

Eine berufliche Weiterbildung ist für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber gleichermaßen attraktiv. In einer sich schnell verändernden Zeit mit ständigen technischen und wissenschaftlichen Entwicklungen ist eine kontinuierliche Weiterbildung ein Muss. Die Theorie besagt, dass sich berufliches Wissen im Durchschnitt nach sieben Jahren überholt. Das trifft sicherlich nicht auf alle Branchen zu – in manchen Branchen geht es sogar schneller - und ist auch nur theoretisch richtig, denn schließlich ist der im Arbeitsprozess befindliche Mensch einer täglichen Anpassung an Prozesse und neuen Anforderungen unterworfen. Trotzdem sind grundlegende Weiterbildungen immer in fachlicher Hinsicht zielführend, erweitern den Horizont und motivieren. Wer gut ausgebildet ist und sich weiterbildet, hat in der Regel interessantere Aufgaben, einen sichereren Arbeitsplatz und eine bessere Bezahlung.

Eine Weiterbildung im Sinne einer höheren fachlichen Qualifikation bieten unter anderem die Industrie- und Handelskammern (IHK). Im vergangenen Jahr nahm die IHK Pfalz in rund 20 Fortbildungsberufen wie Industriemeister, Fachkaufleute, Fachwirte oder Technischer Betriebswirt mit über 450 ehrenamtlichen Prüfern 1.250 Weiterbildungsprüfungen ab. Sie befragte 900 Teilnehmer an Weiterbildungsprüfungen zu ihren Beweggründen für ihre Wissenserweiterung. Für die erfolgreichen Industriemeister und Fachwirte haben sich die Erwartungen nach beruflichem Aufstieg und besserem Verdienst oft erfüllt: So erreichten 84 Prozent der Befragten (Umfrage 2011: 69 Prozent) eine höhere Position, und 71 Prozent (55 Prozent) verbesserten sich finanziell. Für knapp 66 Prozent war es zudem nicht notwendig, nach der Weiterbildung das Unternehmen zu wechseln. Dies wertet die IHK Pfalz als ein Indiz dafür, dass die Pfälzer Unternehmen dem Fachkräftemangel mit der Qualifizierung der eigenen Mitarbeiter entgegentreten. Der Weiterbildungserfolg spornt die Absolventen auch weiterhin an: Knapp 50 Prozent gaben an, eine weitere Weiterbildung zu planen. So will knapp ein Drittel der Befragten ein Hochschulstudium aufnehmen. Gefragt sind aber auch Lehrgänge und Seminare – sowohl beim Arbeitgeber als auch bei externen Anbietern. Die IHK Pfalz weist in ihrer Broschüre zur Weiterbildung darauf hin, dass „das jahrelang bedarfsgerechte Verhältnis von beruflich qualifizierten Fachkräften auf der einen Seite und Akademikern auf der anderen Seite zunehmend im Ungleichgewicht [ist]".

Anlaufstellen zu Weiterbildung

Gerade im Lichte des aktuellen Akademisierungstrends und der hohen Studienaussteiger-Quoten sind die Aufstiegschancen durch die beruflichen Bildungswege wichtige Signale an Schulabgänger, die vor der Entscheidung Ausbildung oder Studium stehen. Um dem Fachkräftemangel aktiv entgegen zu treten, bietet die IHK Pfalz gerade für kleine und mittlere Unternehmen vier Fachkräfte- und Qualifizierungsberater. Ziel der Beratung ist es laut IHK, genügend Fachkräfte im Unternehmen zu halten und neue zu gewinnen. Die Rheinland-Pfälzischen Volkshochschulen (VHS RLP) bieten eine persönliche, kulturelle, schulische und berufliche Weiterbildung an und decken damit naturgemäß ein wesentlich weiteres Feld an Wissensvermittlung ab, als das der Auftrag der IHK vorsieht.

Angebot und Nachfrage des VHS-Programms

Der Statistik der VHS RLP aus dem Jahr 2013 ist zu entnehmen, dass zwei Prozent aller angebotenen Kurse der Grundbildung und den Schulabschlüssen gewidmet waren. Immerhin zehn Prozent des Kursangebots fielen auf die berufliche Weiterbildung. Im Gesamtveranstaltungsangebot der rheinland-pfälzischen Volkshochschulen des Jahres 2013 wurden 32.456 Kurse mit insgesamt 727.083 Unterrichtsstunden von 410.874 Teilnehmern wahrgenommen. Das sind hohe Zahlen, die ein großes Interesse am Lernen und Weiterbilden in einer breiten Bevölkerungsschicht belegen. Allerdings sind die Zahlen rückläufig. Im Vergleich wurden im Jahr 2011 an den rheinland-pfälzischen Volkshochschulen 33.017 Veranstaltungen mit 726.200 Unterrichtsstunden und 433.961 Belegungen angeboten. Der größte Teil des Angebots bilden der Gesundheits- und Sprachenbereich, zusammen 60 Prozent, und werden von etwa 51 Prozent der VHS-Kunden belegt. Die Diskrepanz zwischen angebotenen Veranstaltungen und Teilnehmerakzeptanz liegt an der Vielzahl der unterschiedlichen Angebote, die zum Teil sogar Bildungsnischen abdecken. Die Programmbereiche Politik/Gesellschaft/Umwelt und Kultur/Gestalten werden von rund 41 Prozent der Kursteilnehmer angenommen.

Mehr Frauen nehmen die Angebote der VHS wahr

Der Anteil der Frauen bei den Teilnehmenden liegt bei 76 Prozent, vor allem bei Gesundheitskursen und im Bereich Kultur/Gestalten nehmen signifikant mehr Frauen teil (über 80 Prozent). In den Themenbereichen Grundbildung/Schulabschlüsse sind es rund 55 Prozent Frauen und 45 Prozent Männer, die sich weiterbilden. Über 70 Prozent Frauen finden sich in den Weiterbildungskursen Arbeit und Beruf wieder. Offensichtlich ist der Gang zur Volkshochschule mit weniger Schwellenangst begleitet als zu anderen Weiterbildungsinstituten. Zudem richtet die Volkshochschule in Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit an Frauen ein eigenes, auf sie abgestimmtes Programm, das sich beispielsweise an die Bedürfnisse von Wiedereinsteigerinnen orientiert.

Kostendeckung

Grundsätzlich unterscheidet man die Kosten der Fortbildungen und der Ausbildung. Fortbildungskosten sind Aufwendungen, die getätigt werden, um in einem ausgeübten Beruf auf dem Laufenden zu bleiben und den gestellten Anforderungen gerecht zu werden. Demgegenüber sind Ausbildungskosten Aufwendungen, die als Grundlage für die Ausübung eines künftigen Berufs notwendig sind. Wenn eine Fortbildung im eigenbetrieblichen Interesse steht, so werden die Kosten dazu häufig vom Arbeitgeber als Betriebsausgabe ganz oder zumindest teilweise übernommen. Im eigenbetrieblichen Interesse stehen sowohl fachliche Fortbildungen als auch im zunehmenden Maße gesundheitliche Fortbildungen, die der Erhaltung der Gesundheit und der Leistungsfähigkeit des Mitarbeiters dienen. Werden Fort- oder Ausbildungskosten vom Arbeitnehmer getragen, so können diese im Rahmen der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden. Kosten im Rahmen von Aufbau-, Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen, die der Sicherung und dem Erhalt des Arbeitsplatzes dienen, werden regelmäßig problemlos als Werbungskosten anerkannt. Auch vorweggenommene Werbungskosten, zu denen branchenfremde Weiterbildungen zählen, können geltend gemacht werden, wenn der Arbeitnehmer seine Berufsausbildung abgeschlossen hat, den Beruf noch nicht ausübt und Aufwendungen tätigt, um die Kenntnisse im Bereich des erlernten Berufs zu vertiefen.

Welche Einschränkungen gibt es?

Kosten, die im Rahmen privater Weiterbildungen wie Kochkurse, der Erwerb des Führerscheins Klasse B, Sprachkurse ohne konkreten Zusammenhang zur Berufsausübung, allgemeine psychologische Kurse und oder ähnliches anfallen, werden steuerlich nicht anerkannt. Als Aufwendungen aus Anlass einer Fort-, Aus- oder Weiterbildung können insbesondere Lehrgangs-, Studien-, Teilnehmer- und Prüfungsgebühren als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbar sein. Darüber hinaus können die Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, Aufwendungen aus Anlass einer doppelten Haushaltsführung, Reisekosten, Aufwendungen für Fachliteratur und für ein häusliches Arbeitszimmer, soweit es den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit bildet und beruflich veranlasste Promotionskosten – soweit sie im Zusammenhang zu einer Fort-, Aus- und Weiterbildung stehen – steuerlich geltend gemacht werden. Aufwendungen für die eigene erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium (Ausnahme im Rahmen eines Dienstverhältnisses) sind bis zu einem Betrag von 6.000 Euro als Sonderausgaben abzugsfähig. Diese Einschränkung wird zurzeit in einem Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht behandelt.

Im Einzelfall helfen Steuerberater weiter.