Mehr als vier Millionen Pflegebedürftige

Die Zahl der Pflegebedürftigen steigt weiter an. Dies belegt die aktuelle Statistik des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG). Im vergangenen Jahr waren fast 4,3 Millionen Personen in Deutschland so pflegebedürftig, dass sie Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung erhielten. Zwar ist die Mehrheit der Betroffenen bereits im Rentenalter, doch fast jeder vierte ist jünger als 65 Jahre.

Die Daten berücksichtigen die rund vier Millionen Pflegebedürftigen, die in der sozialen Pflegeversicherung (SPV) versichert waren. Hinzu kommen knapp 252.000 Pflegebedürftige, die eine private Pflegepflicht-Versicherung (PPV) hatten. Die Anzahl stieg gegenüber 2018 um fast 8,5 Prozent. Vor zwei Jahren waren es noch etwa 3,92 Millionen Pflegebedürftige.

Insgesamt hat nach einer BMG-Statistik die Anzahl der in der SPV versicherten Pflegebedürftigen seit 1995, der Einführung der gesetzlichen Pflegeversicherung, bis heute immer weiter zugenommen. Besonders hoch war der Anstieg von 2016 auf 2017 mit rund 20,9 Prozent, was unter anderem auf die ab 2017 geltenden neuen Regelungen in der gesetzlichen Pflegeversicherung zurückzuführen ist. 2017 wurde der Pflegebedürftigkeits-Begriff neu definiert und das Begutachtungsverfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit geändert (siehe Chili 5-2016).

Bis 2016 zählten insbesondere die körperlichen Einschränkungen bei der Beurteilung, ob und in welchem Umfang eine Pflegebedürftigkeit vorliegt. Das neue System macht auch ein neues Verfahren zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit erforderlich. So wird bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder unabhängige Gutachter zukünftig ermittelt, wie selbständig eine Person in den Lebensbereichen wie Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen und Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte.

Zudem wird seit 2017 die Schwere einer Pflegebedürftigkeit nun in fünf Pflegegraden und nicht wie bis dahin praktiziert in drei Pflegestufen festgelegt. Statistiken belegen, dass die Anzahl der Betroffenen auch nach den genannten Änderungen immer weiter steigt. Laut Experten hängt dies hauptsächlich mit dem demographischen Wandel, also der immer älter werdenden Bevölkerung zusammen. So war 2017 nach der zuletzt veröffentlichten Pflegestatistik des Statistischen Bundesamtes (Destatis) mehr als jeder zehnte (11,5 Prozent) 75- bis unter 80-Jährige und fast jeder vierte (23,3 Prozent) 80- bis unter 85-jährige Bürger pflegebedürftig. Von allen 85- bis unter 90-jährigen Einwohnern erhielten 44,5 Prozent und bei den ab 90-Jährigen sogar 70,7 Prozent Pflegeleistungen von der SPV. Dagegen waren von allen unter 75-Jährigen nur 1,4 Prozent pflegebedürftig.

Zwar steigt im Alter das Risiko, ein Pflegefall zu werden, überproportional an, allerdings können auch Jüngere zum Beispiel aufgrund einer Krankheit oder eines schweren Unfalles dazu werden. Im vergangenen Jahr waren rund 298.000 Unter-30-Jährige, über 384.000 Unter-40-Jährige und mehr als 931.000 Personen unter 65 Jahren pflegebedürftig.

Nach den BMG-Daten hatten anteilig die meisten SPV-versicherten Pflegebedürftigen mit 41,5 Prozent den Pflegegrad 2 und mit 28,1 Prozent den Pflegegrad 3. In den Pflegegrad 1 waren 11,2 Prozent, in den Pflegegrad 4 13,4 Prozent und in den Pflegegrad 5 5,8 Prozent eingestuft.

Fast die Hälfte (49,0 Prozent) der unter 65-jährigen Betroffenen war in einen der drei höchsten Pflegegrade (3 bis 5) eingestuft. Über alle Altersklassen hinweg hatten anteilig sogar etwas weniger, nämlich 47,3 Prozent, eine Einstufung ab Pflegegrad 3.

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