Zustimmung zur Maskenpflicht steigt

Die Zustimmung in der Bevölkerung zur Maskenpflicht bleibt hoch: 94 Prozent der Bundesbürger befürworten eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im öffentlichen Raum. Darunter sprechen sich 59 Prozent für eine Maskenpflicht nur in bestimmten Bereichen wie öffentlichen Verkehrsmitteln, Geschäften oder Kinos aus. Und 35 Prozent sind sogar für eine Maskenpflicht im gesamten öffentlichen Raum. Dagegen lehnen nur fünf Prozent eine Maskenpflicht grundsätzlich ab. Unterschiede gibt es hier zwischen Ost und West: 12 Prozent der Ostdeutschen, aber nur vier Prozent der Westdeutschen sind Maskengegner. Das hat eine repräsentative Forsa-Umfrage im Auftrag des TÜV-Verbands unter 1.002 Personen ab 14 Jahren ergeben. Im Vergleich zu einer TÜV-Umfrage im April hat die Zustimmung zur Maskenpflicht sogar zugenommen. Seinerzeit waren 88 Prozent für eine Maskenpflicht: 56 Prozent in bestimmten Bereichen und 32 Prozent im gesamten öffentlichen Raum. Immerhin elf Prozent der Befragten waren auf dem Höhepunkt der Pandemie im April noch generell gegen eine Maskenpflicht. „Während eine kleine Gruppe die Maskenpflicht in Frage stellt, befürwortet eine überwältigte Mehrheit die Schutzmaßnahme“, sagte Dr. Joachim Bühler, Geschäftsführer des TÜV-Verbands (VdTÜV). „Der Zuspruch für die Maskenpflicht ist sogar gestiegen.“ Die allermeisten hätten erkannt, dass sie sich und andere damit schützen können. Entsprechend wichtig sei es, dass Bürger und medizinisches Personal über ausreichend hochwertige Masken verfügten.

Laut den Ergebnissen der Umfrage liegt die Zustimmung zu einer Maskenpflicht am Arbeitsplatz mit 87 Prozent etwas niedriger. Nur 24 Prozent der Befragten sind für eine generelle Maskenpflicht am Arbeitsplatz. 63 Prozent befürworten eine Maskenpflicht für bestimmte Bereiche wie Flure, Besprechungs-, Verkaufs- oder mehrfachbelegte Büroräume, in denen sich Personen nahekommen können. Dagegen lehnen zwölf Prozent der Befragten eine Maskenpflicht am Arbeitsplatz grundsätzlich ab. „Bei körperlich anstrengenden Tätigkeiten im Freien oder in großen Produktionshallen, in denen ausreichend Abstand gehalten werden kann, macht eine Maskenpflicht wenig Sinn“, sagte Bühler. Für Großraumbüros, Meeting-Räume oder Geschäfte hätten Arbeitgeber aber schon jetzt die Möglichkeit, eine Maskenpflicht anzuordnen. Daneben müssen sie die Vorgaben des Sars-CoV-2-Arbeitsschutzstandards einhalten.

Der TÜV-Verband weist darauf hin, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit immer noch viele minderwertige Schutzmasken im Umlauf sind. Das betreffe sowohl den medizinischen Mund-Nasen-Schutz als auch spezielle Filtermasken der Schutzstufen FFP1 bis FFP3. Das europäische Schnellwarnsystem für Produkte Rapex hat seit April rund 110 Meldungen über fehlerhafte Schutzmasken in der EU veröffentlicht. Die beanstandeten Masken stammen fast ausschließlich aus China. „Das Warnsystem deckt nur einen Bruchteil der tatsächlich im Umlauf befindlichen schadhaften Ware ab, zeigt aber eine Tendenz“, sagte Bühler. In einer Antwort auf eine kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion gab die Bundesregierung an, dass etwa 40 Prozent der von ihr bestellten und in ihrem Auftrag untersuchten Schutzmasken mangelhaft sind. Die Prüfer beanstandeten zum Beispiel die verwendeten Materialen, die Durchlässigkeit bzw. Filterfunktion, den Atemwiderstand  oder die Passform. Wie viele der geprüften Masken trotz der Mängel in Umlauf gekommen sind, ist unklar. Der TÜV-Verband rät Verbraucher, beim Kauf von Schutzmasken auf seriöse Quellen sowohl im stationären Einzelhandel als auch online zu achten. Zudem kann eine einfache Sicht- und Geruchsprüfung dabei helfen, sich einen Eindruck von der Qualität zu verschaffen. Bühler: „Liegen Masken schlecht an, riechen sie muffig oder nach Chemikalien, sollten sie nicht verwendet werden.“