Polizei leitet Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz ein

Die Polizei überprüfte am Sonntag die Einhaltung der vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie erlassenen Allgemeinverfügungen der Stadt Speyer und der Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis. In diesem Zusammenhang konnten am Nachmittag auf dem Abenteuerspielplatz Dudenhofen ein 20- und ein 24 -Jähriger auf dem Spielplatzgelände festgestellt werden, die mit ihren Skateboards Fahrübungen durchführten. Diese wurden auf ihr unrechtmäßiges Verhalten hingewiesen und danach des Spielplatzes verwiesen. Gegen sie wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

Weiterhin konnte gegen 20 Uhr eine 6-köpfige Personengruppe auf einem Parkplatz in der Josef-Schmitt-Straße in Speyer festgestellt werden. Auch diesen wurde erläutert, dass eine derartige Zusammenkunft nach der Allgemeinverfügung derzeit nicht gestattet ist und die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Infektionsschutzgesetz zur Folge hat. Danach wurden das Treffen der Personen aufgelöst.

Die Polizei weist aus gegebenem Anlass nochmals darauf hin, dass sie auch in den nächsten Tagen Kontrollen hinsichtlich der Einhaltung der bestehenden Allgemeinverfügungen durchführen und Verstöße entsprechend sanktionieren wird.

Die Bürger werden deshalb angehalten, sich mit dem Inhalt der Allgemeinverfügungen vertraut zu machen und sich an deren Regelungen zu halten.

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